Datenhändler wissen viel über uns, doch sie selbst arbeiten lieber im Schatten. Wer trotzdem herausfinden will, was sie gespeichert haben, kann sich auf die Datenschutzgrundverordnung berufen. Wir erklären, wie es geht.
Wenn es um Firmen geht, die pausenlos Daten für Werbezwecke sammeln, denken viele an die USA. Unsere Recherche zeigt, wie tief deutsche Unternehmen inzwischen in das Netzwerk der Datenhändler verwoben sind und dass sie auch heikle Datenkategorien anboten. Beteiligt sind Konzerne wie die Deutsche Telekom und ProSiebenSat1.
Ein Dokument gibt einen einmaligen Einblick in den globalen Datenhandel für die digitale Werbung. Erstmalig können wir im Detail nachvollziehen, wie invasiv und kleinteilig die Werbefirmen und Datenhändler uns kategorisieren. Das Bild ist erschreckend, auch zahlreiche deutsche Firmen sind beteiligt.
Rechtswidrige Zugriffe auf Datenbanken durch Polizist*innen, unachtsamer Umgang mit Gesundheitsdaten und Videoüberwachung. Auch 2022 verzeichneten die Landesdatenschutzbehörden grobe Mängel und Pannen in Bezug auf Datenschutz- und Auskunftsrechte. Ein Blick auf die größten Themen.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt als Meilenstein der europäischen Digitalpolitik. Doch auch nach fünf Jahren läuft längst nicht alles rund. Wir haben die fünf größten Tops und Flops der DSGVO analysiert. Hier: Die großen Schwächen.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt als Meilenstein der europäischen Digitalpolitik. Doch auch nach fünf Jahren läuft längst nicht alles rund. Wir haben die fünf größten Tops und Flops der DSGVO analysiert. Hier: Ihre größten Stärken.
Facebook und Instagram dürfen Daten ihrer Nutzer:innen künftig nicht mehr in die USA übertragen – das ordnen die EU-Datenschutzbehörden an. Die Entscheidung ist der vorläufige Endpunkt eines langen Rechtsstreits und könnte das Geschäftsmodell des Meta-Konzerns empfindlich treffen.
Der Europäische Gerichtshof macht den Weg frei für Entschädigungen für Nutzer:innen, die durch Datenschutzverstöße geschädigt wurden. Anlass für das Urteil war ein aufsehenerregender Datenmissbrauch durch die Österreichische Post.
Seit Jahren verfolgt die EU den Plan, eine ePrivacy-Verordnung zu verabschieden. Das Gesetz sollte die digitale Kommunikation von Millionen Menschen schützen. Doch die Union hat das Vorhaben offenbar aufgegeben – und sollte nun gerade deshalb groß denken. Ein Kommentar.
xHamster, eine der weltgrößten Pornoseiten, soll reihenweise ungeprüfte Uploads löschen. So will es ein Gericht in Amsterdam. Das macht Hoffnung für Menschen, deren Nacktaufnahmen gegen ihren Willen im Netz kursieren. Möglich macht das ein überraschender Kniff.
Die italienische Datenschutzbehörde sperrte ChatGPT vor wenigen Tagen landesweit und der kanadische Datenschutzbeauftragte hat ebenfalls Untersuchungen eingeleitet. Nun prüft auch die hiesige Datenschutzkonferenz, ob das Unternehmen OpenAI, das ChatGPT anbietet, gegen die DSGVO verstößt.
Medien können von Nutzer:innen eine Einwilligung zum Datensammeln verlangen, sofern sie ihnen eine Alternative anbieten. Zu diesem Schluss kommt die Datenschutzkonferenz. Doch die vermeintliche Alternative löst eher die Probleme von Verlagen als von Nutzenden, denn die Pur-Abos muss man sich leisten können.
Mehrere hundert Personen hatten der österreichischen Post mit einer Klage auf Schadensersatz gedroht. Dabei ging es um den Verkauf von Daten zur Parteiaffinität der Betroffenen. Nun kam es zu einem Vergleich.
Eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft hatte Daten darüber erfasst, ob eine wohnungssuchende Person Schwarz war oder ein Kopftuch trug. Wegen Datenschutzverstößen musste sie deshalb ein Bußgeld zahlen. Doch das hilft nur begrenzt gegen Diskriminierung.
Viele Websites bieten mittlerweile Pur-Abos an, die trackingfreies Surfen gegen einen Monatsbeitrag versprechen. Manche sehen darin einen Ausweg aus Datenschutzproblemen, für andere ist der teure Rückkauf von Freiheit keine echte Alternative.
Eine Datenschutzstrafe gegen Apple lässt aufhorchen. Der wertvollste Konzern der Welt vermarktet sich gerne als Privacy Champion unter den Big-Tech-Unternehmen. Dabei mischt er längst im Geschäft mit Daten und Werbung mit.
Meta muss 390 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung bezahlen, gab die irische Datenschutzbehörde bekannt. Zudem könnte das Unternehmen seine Dienste künftig auch ohne personalisierte Werbung anbieten müssen – ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell des Werbekonzerns.
Stefan Brink gilt als streitbarer Kopf. Nun gibt er sein Amt als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit von Baden-Württemberg auf. Wir sprachen mit ihm über Fehler der Aufsichtsbehörden, Winfried Kretschmanns Talkshow-Auftritte und warum er Bußgelder für überschätzt hält.
Das Cookie-Banner von Focus Online verstößt gegen das Datenschutzrecht, hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen fünf große deutsche Verlage – musste aber zunächst herausfinden, ob er überhaupt klagen darf.
Die umstrittene Gesichtersuchmaschine PimEyes könnte das erste Mal mit einer Strafe belegt werden. Ausgerechnet die baden-württembergische Datenschutzbehörde eröffnet nun das weltweit erste Bußgeldverfahren gegen das mittlerweile in der Karibik ansässige Unternehmen. Doch ob PimEyes tatsächlich zahlen muss, ist damit noch lange nicht klar.