Ob Anwälte, Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sorgsam mit den Daten ihrer Mandanten und Patienten umgehen, kann von den zuständigen Aufsichtsbehörden künftig nicht mehr wirksam kontrolliert werden. Der Jurist Thilo Weichert kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Regelung verfassungswidrig ist.