Kommende Woche beraten der Bundesrat und in erster Lesung auch bereits der Bundestag über den umstrittenen Vorschlag der Bundesregierung für eine Überarbeitung des deutschen Datenschutzrechtes [PDF]. Nun wurden die Empfehlungen der zuständigen Bundesratsausschüsse [PDF] für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf veröffentlicht. Darin machen diese auf diverse handwerkliche Mängel des Entwurfs aufmerksam und unterbreiten eine große Zahl von Änderungsvorschlägen.
Mit dem Datenschutzanpassung- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) sollte eigentlich nur eine Anpassung des deutschen Rechts an die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz vorgenommen werden. In der jetzigen Version würde das Gesetz jedoch in Aus- und Überreizung von Öffnungsklauseln des EU-Rechts unter anderem Betroffenenrechte beschneiden, eine Ausweitung der Videoüberwachung möglich machen und die Befugnisse der Datenschutzbehörden bei der Kontrolle öffentlicher Stellen einschränken.
Wichtige Nachbesserungen bei der Einschränkung von Betroffenenrechten
Die zuständigen Ausschüsse schlagen dem Bundesrat nun vor, sich für einige entscheidende Verbesserungen des Gesetzes einzusetzen. So soll etwa „unverhältnismäßiger Aufwand“ keinen Grund darstellen, die informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen einzuschränken – etwa ihr Recht auf Auskunft oder Löschung gespeicherter Daten.
Auch die sehr dehnbaren Regeln zum Entfallen der Informationspflichten, „wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden“ (§ 33) sollen gestrafft werden. So soll es zum Beispiel nicht als Grund für eine Ausnahme von der Pflicht zur Information der Betroffenen gelten, wenn diese „allgemein anerkannte Geschäftszwecke des Verantwortlichen erheblich gefährden würde“.
Auch einige Aufweichungen der Zweckbindung bei von Unternehmen verarbeiteten Daten (§ 24) soll nach dem Willen der Bundesratsausschüsse gestrichen werden. Komplett aus dem Gesetz fliegen soll Paragraph 37, der es Versicherungsunternehmen erlauben würde, Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage automatisierter Datenanalysen zu treffen.
Keine Nachbesserung bei der Videoüberwachung
Beim Thema Videoüberwachung liegt der Bundesrat hingegen auf dem Kurs der Bundesregierung. Statt einer Korrektur fordern die Ausschüsse sogar eine Erweiterung der Regeln: Der geplante Paragraph zur Videoüberwachung soll nach ihrem Willen um eine Klarstellung ergänzt werden, die die Rechtmäßigkeit einer „flächendeckende[n], tageszeit-unabhängige[n] Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln sicherstellt“. Zudem soll die Speicherung von Videoaufzeichnungen für mindestens sieben Tage ermöglicht werden. Bislang sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, „die Daten […] unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.“
Außerdem enthält der Positionierungsvorschlag unter anderem auch die Bitte, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob das mit der Datenschutzgrundverordnung neu geschaffene Recht auf Datenportabilität eingeschränkt werden kann. Dieses ermöglicht es Betroffenen ab Mai 2018 von Firmen und Behörden eine Herausgabe der bei ihnen über die eigene Person gespeicherten Daten in maschinenlesbarer und strukturierter Form zu verlangen. Damit soll zum Beispiel der Wechsel von Plattformen und Diensten einfacher gemacht werden. Die DSGVo sieht in in Artikel 12 bereits explizit vor, dass Verantwortliche bei einer „exzessiven“ Nutzung der Betroffenenrechte Gebühren erheben oder den Antrag verweigern können.
Zeitplan der Bundesregierung vermutlich nicht zu halten
Über die hier ausgeführten Punkt entält der knapp 140-seitige Vorschlag der Ausschüsse unter anderem Forderungen zur Stärkung der Position der Landesdatenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Bundesdatenschutzbeauftragten, zur Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz und zur Übernahme der Anonymisierungsdefinition aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz.
Sollte der Bundesrat die Stellungnahme in dieser Form beschließen und vorgeschlagenen erheblichen Änderungsbedarf in Gesetzgebungsverfahren einspielen, wäre der eilige Zeitplan der Bundesregierung für die Datenschutzneuregelung vermutlich nicht mehr zu halten. Bislang ist geplant, das Gesetz noch im April zu verabschieden. Deshalb berät am kommenden Donnerstag auch schon das Bundestagsplenum in erster Lesung über den Gesetzentwurf, obwohl die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht vorliegt.
