Der Bundestag berät Datenschutzreform: „Datenschätze heben, analysieren, veredeln“

Am Donnerstagabend beriet der Bundestag eine Anpassung des EU-Datenschutzrechts an die deutsche Gesetzgebung. Unionspolitiker forderten eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung, die Opposition kritisierte eine Verwässerung und die im Gesetz fehlende datenschutzrechtliche Kontrolle der Geheimdienste.

Digitalcourage demonstrierte am Donnerstag vor dem Bundestag und warnte vor der Reform als „Ausverkauf des Datenschutzes“. Foto: CC-BY-4.0, Digitalcourage.

Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung das „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“. Ziel des neuen Gesetzes (pdf) ist es, die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union umzusetzen. Wir haben in den vergangen Wochen ausführlich über die Pläne der Bundesregierung, die Kritik von Datenschützern und die Reaktion des Bundesrates berichtet. Gestern warnten noch einmal Datenschützer und ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor dem Entwurf zur Anpassung des Datenschutzes.

In der Bundestagsdebatte (pdf) argumentierten Unionspolitiker dafür, der Privatwirtschaft den Umgang mit Daten zu erleichtern. Gerold Reichenbach von der SPD-Fraktion stellte fest, dass die neuen Datenschutzanpassungen über die Ziele der Europäischen Union hinausgehen würden. Dem widersprach die Opposition: Als „Beschneidung der Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger“ bezeichnete der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, die vorgebliche Reform. Petra Pau von der Linken plädierte für eine „unabhängige, datenschutzrechtliche Kontrolle gegenüber Nachrichten- und Geheimdiensten“.

Union: Datenschätze gehören veredelt, Datenschützer sind Angsthasen

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte zu Beginn der Plenarsdiskussion sein Verständnis von Datenschutz klar: „Wir leben nicht mehr in den siebziger Jahren“. Mit der Aussage hat der Minister faktisch gesehen natürlich Recht. Jedoch stimmt diese Argumentation nicht mit den aktuellen Gegebenheiten von anlassloser Massenüberwachung durch Geheimdienste überein, wie auch Pau und von Notz anmerkten.

Des weiteren sei nach de Maiziére „Datensparsamkeit kein Wert an sich“. Er führte aus, dass „in Europa Datenschätze nicht gehoben, analysiert, zu wertvollen Informationen veredelt und klug genutzt werden“ würden. Wenn man deutschen Firmen diese vermeintliche Wertschöpfung nicht ermögliche, so de Maizière, würden Unternehmen außerhalb Europas diese Aufgabe übernehmen und das Datenschutzniveau der EU nicht beachten.

Marian Wendt, Mitglied des Innenausschusses für die Unionsfraktion, sagte dass „die Erfassung von Daten zu regulieren und zu steuern, […] in der heutigen Zeit aus meiner Sicht kaum mehr möglich“ sei, um zwei Sätze später festzustellen, dass es zeitgemäß wäre, die „Nutzung und Verwendung der Daten“ steuern zu wollen. Demnach seien Konzepte wie „Datensparsamkeit“ ein Relikt der achtziger Jahre. Nach Wendt gäbe es keine deutschen oder europäischen IT-Unternehmen mehr, sobald man „auf die Angsthasen hörte“.

Gerold Reichenbach von der SPD, ebenfalls Mitglied des Innenausschusses, merkte an: „Im ersten Entwurf des Innenministeriums wurde das Ziel der Einhaltung eines hohen und einheitlichen europäischen Datenschutzniveaus, das die Verordnung vorgibt, nach Auffassung der SPD nicht überall erreicht“. Nach Reichenbach entstand dies durch „falsch verstandenes Entgegenkommen gegenüber der datenverarbeitenden Wirtschaft“ und auch für die sei dieses Gesetz noch nicht zielführend. Eine schlechte Gesetzesanpassung könne vom Europäischen Gerichtshof widerrufen werden, sagte Reichenbach später gegenüber netzpolitik.org:

Auch ich habe an einigen Stellen Bedenken, ob das Gesetz in der Fassung des Kabinettsentwurfs vor dem EuGH Bestand hat. Vor allem bei den Betroffenenrechten müssen wir nochmal ganz genau überprüfen, ob diese Regelungen mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sind.

Opposition: Auskunftsrechte für Bürger stärken

Petra Pau von der Linken verneinte, dass der „vorliegende Gesetzentwurf mehr Datenschutz, mehr Bürgerrechtsschutz und auch mehr Transparenz“ bringe und verwies auf Kritik seitens Datenschützern und der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Pau führte Verbesserungsvorschläge auf, durch die vor allem die Rechte der Bürger gegenüber Datensammlern gestärkt werden sollen.

Konstantin von Notz wies auf die Stärke der EU-Datenschutzreform hin. Sie sei ein „Instrument gegen Datenmissbrauch beispielsweise durch Facebook und Google“, in der Reform der großen Koalition seien aber „Auskunftsansprüche und Informationspflichten unter den kommerziellen Vorbehalt der Unternehmen“ gestellt worden. Gleichzeitig würden Öffnungsklauseln im Entwurf der Bundesregierung das wünschenswerte Ziel einer EU-weiten Harmonisierung in Frage stellen.

8 Ergänzungen

  1. Wer im Netz gern Nabelschau machen will, dem sei das gestattet. Seine Daten sind in der Tat nicht schutzwürdig, er hat sie selbst veröffentlicht. Damit sind sie Allgemeingut. Nur sollte man deutlicher hervorheben, dass das Netz nichts, rein garnichts, vergisst. Anders sieht es aus, wenn kriminelle Geheimdienste Daten von Computern klauen und sie dann dür ihre Zwecke mißbrauchen. Beim CIA-Leak wurde nicht so richtig herausgestellt, dass die CIA auch gern mal unter fremdem Namen unterwegs zu sein scheint. Dann hat sie noch die Unverschämtheit mit nacktem Finger auf ihre Opfer zu zeigen und zu behaupten, das wären die bösen „Demokratie-Hacker“. Das erinnert einen an das derzeitige Treiben der schwarz-roten Bundesregierung.

    1. Im Netz nur noch verschlüsselt kommunizieren – CHECK.

      Aber wie im öffentlichen Raum verhalten? Meine biometrischen Merkmale trage ich im Gesicht mit mir herum.

      Hier können uns nur Gesetze vor Missbrauch dieser problemlos zu erhebenen Daten schützen. Speicherung und Analyse von Kamerabildern muss stärker reglementiert werden, gerade, WEIL wir uns nicht mehr in den 70er Jahre befinden. Netter Versuch, Herr de Maizière.

      1. Die Opferung lang erstrittener und elementarer Bürgerrechte zum Wohl der Datenindustrie muss ein Ende haben. In einer demokratischen Grundordnung muss es jedem selbst überlassen sein ob, und wieviel seiner Privatsphäre er offenbart. Die wirtschaftshörige These von Innenminister und Kanzlerin „Daten seien das neue Öl“ vernachlässigt den historischen Ablauf der Dinge – Deutschland war aufgrund geologischer Gegebenheiten nie ein signifikanter Teil der weltweiten Ölförderung – trotzdem würde niemand die BRD als zurückgebliebenes „Dritteweltland“ bezeichnen. Es besteht deshalb auch in Hinsicht auf Datenverfügbarkeit und Datenportabilität keine Notwendigkeit die Souveränität des Bürgers den wirtschaftlichen Interessen von Großkonzernen zu opfern. Das Recht auf Privatheit ist elementarster Ausdruck von Demokratie und Rechtstaatlichkeit – Nicht weniger als das steht bei der schon längst überfälligen Diskussion hierzu auf dem Spiel. Unseren Politikern fehlt zur objektiven Beurteilung ganz offensichtlich die Weitsicht, Unabhängigkeit und der politische Wille zum Schutz eines hohen Gutes.

        1. Ich drücke es so aus: diese Politik sieht uns nicht als beseelte Wesen, sondern als nachwachsenden Rohstoff für die Datenindustrie. Menschenverachtend ist das allemal. Dumm obendrein, in was für einer Dystopie soll das bitteschön enden und glauben die Betreiber des Datenraubbaus und ihre politischen Marionetten, dem persönlich entrinnen zu können?

      2. Herr P. – Sie erwähnten Verschlüsselung in der Kommunikation – haben Sie einige unkomplizierte Anleitungen How toAnleitungenPortale?

      3. Mir ist nicht klar, wie Verschlüsselung den Missbrauch meiner Daten verhindern soll. Wenn ich meine Daten verschlüsselt an ein Unternehmen übertrage ist das schön, hindert das Unternehmen aber nicht daran meine Daten intransparent weiterzuverwenden. Wenn ich Dienste von Google oder Facebook verwende – was hilft’s wenn die Transportwege verschlüsselt sind? Den Inhalt meiner Kommunikation kann ich verschlüsseln – willige Kommunikationsteilnehmer vorausgesetzt – aber das wird die Datenkraken abseits von Geheimdiensten auch nicht sonderlich interessieren.

  2. Und es wäre sehr einfach der industriellen Datensammelei Einhalt zu gebieten. Per Gesetz müsste jede Firma und jede Behörde verpflichtet 0lsein einmal im Jahr jeder verdateten Person eine gedruckte Kopie des derzeitigen Datenschatzes zu schicken. Und natürlich hohe Geldstrafen bei Zuwiderhandelung.
    Über Nacht wäre Datensammelei unwirtschaftlich und würde nur noch in wirklich wichtigen Fällen betrieben.

  3. Was nervt ist die Tatsache, dass die Bundesregierung glaubt über derartige Wege den Anschluss an Silicon Valley herzustellen bzw. einen Wettbewerbsvorteil auf dem Rücken der Verbraucher zu schaffen. Dass guter Datenschutz für die Unternehmen die Grundlage für ein ordentliches Vertrauensverhältnis mit seinen Kunden ist wird dabei völlig außer Acht gelassen. Seriöse Unternehmen werden ihren Kunden immer darlegen können, welchen Benefit sie für eben diese mit deren Daten kreieren. Ob der Kunde das dann auch so sieht oder nicht ist natürlich wieder etwas anderes. Anstatt endlich die Voraussetzungen für echte Innovationen und Informationsschätze zu schaffen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.