Digital Rights
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: AT&T zu Verizon/Google: Wireless IS different…
: AT&T zu Verizon/Google: Wireless IS different… Joan Marsh, seines Zeichens AT&T Vice President of Federal Regulatory nimmt zur Causa Verizon/Google in einem Blogpost Stellung. AT&T ist in den USA Anbieter des iPhones und zweitgrößter Anbieter für Mobiltelefonie und mobiles Internet nach Verizon. Man hätte damit rechnen können, dass ein findiger PR-Berater Joan Marsh ein bisschen impft, aber…
„Wireless is simply different“Marsh lobt die vielen innovativen Dienste, die durch 3G- und 4G-Mobilfunknetze möglich wurden und werden würden.
ABER:
Die 90.000 TB monatlichen Traffics, die für AT&T 2009 angefallen seien, würden bis 2014 voraussichtlich auf 3.600.000 TB pro Monat steigen. Kabellose Netzwerke hätten begrenzte Ressourcen, die die Kunden sich eben teilen müssten. Bei Glasfaserkabeln seien hingegen sehr viel höhere Übertragungsraten möglich, so dass bei einem entsprechenden Ausbau des Netzes Ressourcenprobleme eine geringere Bedeutung hätten.
Deswegen wolle AT&T selbstverständlich für seine Kunden
- „billions of dollars“ in den Netzwerk-Ausbau (HSDPA+ & 4G LTE) investieren
- komplementäre Strukturen wie WLAN aufbauen (und zu Geld machen)
- mehr Mobilfunkzellen und Base Station Controller mit höherer Kapazität errichten
Politische Entscheidungsträger sollten daher nun (1.) mehr Sendefrequenzen für die kommerzielle Nutzung zur Verfügung stellen und (2.) die Anbieter von kabellosem Internet vor lästigen und erdrückenden (!) neuen Netzneutralitätsregeln bewahren. Insbesondere letzterer Punkt sei wichtig für das weitere Wachstum des Geschäftszweigs.
Diese Aussage wird leider nicht mit weiteren Argumenten unterfüttert. Der Umkehrschluss, dass Netzneutralität als gesetzliche Maßgabe die Provider noch eher dazu bringen könnte, ihre Netzwerke auf einen der Nachfrage entsprechenden Stand zu bringen, klingt für mich zumindest auf Anhieb einleuchtender, als den mangelnden Ressourcen durch die Priorisierung bestimmter Dienste zu begegnen. Marsh macht zwar das Argument nicht, aber ich gehe davon aus, dass er entgegnen würde, dass mit dem Geld, das Diensteanbieter für ihre bevorzugte Behandlung bezahlen müssten, das Netz schneller ausgebaut werden könnte.
Die Ausnahme mobiler ISPs von den von Google und Verizon vorgeschlagenen Regulationen war von Befürwortern der bedingungslosen Netzneutralität harsch kritisiert worden, weil gerade der mobile Markt als der in Zukunft wichtigste angesehen wird.
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: ECO reagiert auf INHOPE-kritische Artikel
: ECO reagiert auf INHOPE-kritische Artikel Der Providerverband ECO hat auf die gestern in der FAZ erhobenen Vorwürfe bezüglich der Effektivität von INHOPE bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet mit einer Pressemitteilung reagiert: Stellungnahme: Aktuelle Berichterstattung zu „Löschen statt Sperren“.
Mit der Stellungnahme möchte man „einige unrichtige Behauptungen […] korrigieren“. Die Behauptung, ECO habe mit einem „Experiment die Wirksamkeit von Löschen statt Sperren beweisen wollen und die unbefriedigenden Ergebnisse verschwiegen“ sei so nicht richtig. Richtig sei:
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: Internetbrunnen – Frisches WLAN für öffentliche Plätze
Internetbrunnen Mainz : Internetbrunnen – Frisches WLAN für öffentliche Plätze
Gestern wurde im Rahmen von „Peng findet Stadt“ der erste Mainzer Internetbrunnen (zunächst zu Demonstrationszwecken) aufgestellt. Das Projekt wurde gemeinsam von Freifunk Mainz und dem Szeneverein Peng gestartet und wird im Rahmen der Stadt der Wissenschaft 2011 von der Stadt Mainz unterstützt. Was ein Internetbrunnen ist, wie er aussieht, was mit den Einnahmen passiert, wo weitere Brunnen entstehen sollen und wie man selbst das Projekt unterstützen kann, dokumentieren wir mit den Informationen von der Projekt-Webseite:Was ist ein Internetbrunnen?
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: Natürlich gehts bei Netzneutralität auch um Innovation (Update)
: Natürlich gehts bei Netzneutralität auch um Innovation (Update) Fefe hat ins einem Blog ausführlich, und polemisch wie üblich, argumentiert, warum er die Initiative pro-netzneutraliaet.de nicht unterstützt. Soweit so gut. Einige Punkte kann ich nachvollziehen, wie den deutlichen Schwachpunkt, dass dies eine Initiative aus einem Parteiumfeld ist und das die ganze Sache erstmal schwächt. So parteiübergreifend, wie die Initiatoren das gerne darstellen, ist sie auch wieder nicht, was man klar an der Konstellation Opposition vs. Koalition feststellen kann. Der Text, den man mitzeichnen kann, ist jetzt auch keine Meisterleistung, aber wenn man ursprüngliche Entwürfe kennt, dann kann man froh sein, dass diese nochmal stark überarbeitet wurden und jetzt keine verbrannte Erde entstanden ist. Aber da niemand sonst etwas gemacht hat, auch der CCC nicht (Ausser einer guten Definition von Netzneutralität im Rahmen der 11 Thesen), gibts nunmal derzeit nur diese Initiative, was man aber mittelfristig ändern könnte. Die Diskussion bleibt uns noch lange erhalten.
Was ich aber nicht verstehe, ist die Kritik von Fefe an einzelnen Argumentationen. Seine Argumentation ist, dass es bei Netzneutralität einzig und alleine um Meinungsfreiheit geht. Es stimmt, das dies ein wichtiger Punkt in der Debatte ist, vielleicht der wichtigste, aber auch nicht der einzige. Anscheinend hat Fefe nicht wirklich verstanden, dass die Netzneutralitäts-Debatte vor allem ökonomisch geführt wird (Nicht nur im Bundestag, wo wahrscheinlich der Wirtschaftsausschuss federführend das Telekommunikationsgesetz diskutieren wird), und wahrscheinlich hat er sich auch noch nicht tiefergehend mit der Debatte beschäftigt, wenn er schreibt:
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: Petition pro Netzneutralität
: Petition pro Netzneutralität Auf pro-netzneutralitaet.de kann man diesen Aufruf unterzeichnen, der sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einsetzt. Wie man an den Erstunterzeichnern sehen kann, kommt die Initiative eher aus dem Oppositionsparteienlager, aber da sie jetzt dort unsere Positionen vertreten und diese in dem Aufruf stehen, kann man gerne mitzeichnen. Die Forderung kann man dann den einzelnen Parteien notfalls immer noch unter die Nase reiben, sollten sie sich bei einer zukünftigen Regierungsbeteiligung nicht mehr daran erinnern können/wollen.
Netzneutralität ist der Schlüssel zur Wahrung des freien Internets!
Wir wollen ein freies und offenes Internet sicherstellen.Ein freies Internet ohne staatliche oder wirtschaftliche Eingriffe ist Garant für freien Meinungsaustausch weltweit und damit die direkte Ableitung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Netzneutralität ist elementar für unsere Demokratie.
Netzneutralität fördert die Entfaltung kreativer und ökonomischer Potentiale und sichert damit das Innovationspotential des Internets. Die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft wird gestärkt wenn Entwicklungen frei online verfügbar sind und auch in neuen kollaborativen Ansätzen weiterentwickelt werden können. Innovationen brauchen Offenheit – die Möglichkeiten des Internets auf einige wenige Privileigierte zu beschränken, läuft dem entgegen.
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: Room for Debate: Google, Verizon und Netzneutralität
: Room for Debate: Google, Verizon und Netzneutralität Unter dem Titel „Room for Debate“ lädt die New York Times regelmäßig Experten zur Diskussion aktueller Fragen. Gestern war diese Frage die Netzneutralität, die heiß diskutiert wird, seit Gerüchte bekannt wurden, dass Google und Verizon planen, diese zu verletzen (Aktueller Stand: Man hätte gerne so eine Art 2. Internet).
Von der Times zur Diskussion gebeten wurden Tim Wu, Lawrence Lessig, David Gelernter, Edward W. Felten, Jim Harper, Jonathan Zittrain und Gigi B. Sohn.
Endstand 6:1 für die Netzneutralität und gegen den
GesetzesvorstoßRegulationsvorschlag an die FCC von Google, Verizon & Co. -
: GVU läuft Amok und läßt unberechtigt Videos löschen
: GVU läuft Amok und läßt unberechtigt Videos löschen Auf Twitter häufen sich Beschwerden, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gerade Amok läuft und anscheinend wahllos Videos bei der Video-Plattform Vimeo löschen läßt. Betroffen sind u.a. Mario Sixtus, der die Löschung von gleich vier Videos seines Elektrischen Reporters beklagt, von denen er jeweils der Urheber ist und die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden. Alexander Lehmann ist mit „Du bist Terrorist“ ebenfalls betroffen. Statt dem Video findet man nur noch den Hinweis:
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: Der Google und Verizon – Deal zu Netzneutralität
: Der Google und Verizon – Deal zu Netzneutralität Google und Verizon haben heute ihren Deal präsentiert, wie die beiden Unternehmen sich Netzneutralität vorstellen, bzw. wie man eine starke Netzneutralität irgendwie umgehen kann: A joint policy proposal for an open Internet. Die Kurzzusammenfassung ist: Das alte Internet bleibt – zumindest über Kabel und explizit nicht mobil – irgendwie offen, aber man plant einfach ein Neues, was dann einem Kabelfernsehennetz 2.0 vergleichbar sein wird.
Interessant ist die Einschätzung von Susan Crawford, die in ihrem Blog beschreibt, wie Google und Verizon versuchen, sich mit der Abmachung strengen Regeln zu entziehen, die juristisch einklagbar seien und vollendete Tatsachen zu präsentieren.
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: Video: Anti Anti Piracy – Message to Peter Mandelson
: Video: Anti Anti Piracy – Message to Peter Mandelson Dieses schöne Video aus Grossbritanien zeigt, wie man sich auch mit etwas musikalischem Talent in die netzpolitische Debatte einmischen kann. Dan Bull hat in einem Song den ehemaligen britischen Wirtschaftsminister Peter Mandelson einen offenen Brief geschrieben. Thema des Songs sind Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen, die Mandelson umgesetzt hat: Dan Bull – Dear Mandy [an open letter to Lord Mandelson] .
Kann man nachmachen, wenn man kreativ und musikalisch ist. Die MP3 dazu findet man hier.
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: Radio: Netzpolitik – Nach der Thesenflut
: Radio: Netzpolitik – Nach der Thesenflut Ich war heute beim DRadioWissen-Online-Talk zu Gast und hab eine Stunde mit Mercedes Bunz und Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut), moderiert von Vera Linß über „Netzpolitik – Nach der Thesenflut“ diskutiert. Das kann man sich als MP3 anhören.
Und das ist der Begleittext zur Sendung:
Die deutsche Netzdebatte gleicht einem Kulturkampf. Auf der einen Seite die Netzaktivisten, auf der anderen die Wirtschaftslobbyisten. Doch die Unterschiede zwischen den Akteuren nehmen ab. Mittlerweile hat sogar die Politik die Relevanz des Netzes erkannt.
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: Frankreich: Internetprovider zu Netzsperren verurteilt
: Frankreich: Internetprovider zu Netzsperren verurteilt
In Frankreich wurden Ende Juli sieben Internetprovider (Orange, SFR, Telecom, Free, Auchan Télécom, Numericable, Bouygues et Darty) von der Behörde zur Regulierung von Online-Glücksspielen (ARJEL) vor Gericht zitiert. Jetzt fiel das Urteil des Tribunal de Grande Instance (TGI) in Paris und die Provider sind nun zum ersten Mal dazu verpflichtet, „mit allen Mitteln“ den Zugang zu einem Online-Glücksspiel zu sperren, das auf französischem Staatsgebiet als unzulässig gilt. Die Entscheidung ist umgehend wirksam und entscheidend für die Zukunft der digitalen Freiheiten in Frankreich. -
: Filesharing-Diskussion: 5 Jahre Haft…?
: Filesharing-Diskussion: 5 Jahre Haft…? Am Dienstag, den 17.8.10 gibt es ab 18.30 Uhr im Museum für Kommunikation in Berlin eine Diskussion über Filesharing:
5 Jahre Haft… droht die Film- und Musikbranche Raubkopierern an und erklärt sie freimütig zu Verbrechern. Trotzdem tummeln sich auf Internetplattformen tausende Nutzer, die unbehelligt Musik, Filme, Videos und Bücher tauschen. Leben wir also in einem Land von Verbrechern oder sollten Musik und Filme nicht besser jedem frei zur Verfügung stehen? Was genau ist überhaupt Filesharing? Wer verdient daran und wie ist die Rechtslage? Kann man mich überhaupt erwischen, und wenn ja, wie reagiere ich auf Abmahnungen?
Es diskutieren:
Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie
Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Christopher Lauer, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland
Constanze Kurz, Chaos Computer Club
Rechtsanwältin Katrin Freihof, Expertin für Internet- und Medienrecht
Oliver Götze, Museum für Kommunikation BerlinDer Eintritt soll frei sein.
Museum für Kommunikation Berlin, Leipziger Straße 16, 10117 Berlin
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: Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
: Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage Joerg Heidrich hat für die ct einen schönen Hintergrundartikel zum Leistungsschutzrecht geschrieben: Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Der Streit um die Einführung und den Inhalt eines Leistungsschutzrechts für Verlage geht derzeit in die entscheidende Runde. Für die Befürworter eines solchen Rechts steht dabei nicht weniger als die Zukunft des Qualitätsjournalismus auf dem Spiel. Kritiker fürchten dagegen eine Monopolisierung von Sprache und einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Worum genau geht es bei diesem Streit, der bislang kaum Öffentlichkeit erhält?
Auf Telemedicus hat Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa, „Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht“ verfasst.
Im Ergebnis würde ein Leistungsschutzrecht nur den Interessen einiger weniger Großverlage nutzen, aber vielen schaden:
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: Meinungsunterschiede zum Urheberrecht in grüner Europa-Fraktion
: Meinungsunterschiede zum Urheberrecht in grüner Europa-Fraktion Der Westen hat ein kleines Portrait über den schwedischen EU-Abgeordneten Christian Engström von der Piratenpartei, der im Europaparlament Teil der Grünen-Fraktion (Greens/EFA) ist: Piratenpartei kämpft mit ideologischen Gräben. Das Portrait bringt als Gegenpunkt Helga Trüpel, die in der grünen Europafraktion für Kulturpolitik zuständig ist und als Gegenpol die Positionen von Engström zum Urheberrecht nicht gut findet:
Dass der Schwede auch in der eigenen Fraktion auf viel Zustimmung stößt, registriert die Kulturpolitikerin mit Kopfschütteln. „Wir waren doch immer schon für Fair Trade. Warum sind wir das nicht beim Internet?“, fragt sie sich und die Parteifreunde. Es müsse wohl eine Generationenfrage sein, der Ignoranz vieler Politiker beim Umgang mit dem Internet geschuldet und der lang andauernden Unwilligkeit der Musikindustrie angesichts neuer Geschäftsmodelle jenseits des CD-Verkaufs. Zwar will auch sie die Macht der Konzerne schwächen, allerdings gleichzeitig den Künstlern mehr Rechte einräumen. „Es gibt kein Recht auf illegale Downloads“, beharrt sie.
Natürlich gibt es kein Recht auf illegale Downloads, aber man könnte politisch diese „illegalen Downloads“ auch legalisieren. Etwas mehr Einblick in die politische Gedankenwelt von Helga Trüpel liefert ein Beitrag von ihr für die grüne Mitgliederzeitung Schrägstrich (PDF, auf Seite 18), wo es Stilblüten wie diese gibt:
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: Video: Der etwas andere Verbraucheralltag
: Video: Der etwas andere Verbraucheralltag Die Plattform Surfer haben Rechte vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein sehr nettes Video veröffentlicht, was das Bewusstsein für Datenschutzfragen anschaulich steigern soll: Der etwas andere Verbraucheralltag.
Tolles Video. Und das ist der Begleittext zum Video:
Soll Ihr Onlinebuchhändler aus einem Sozialen Netzwerk erfahren, wofür Sie sich gerade interessieren könnten? Beispielsweise für „Unser Baby – Das erste Lebensjahr“, wenn Sie Ihren Beziehungsstatus auf „Verheiratet“ geändert haben? Im Internet werden Nutzer oft vom mündigen zum gläsernen Verbraucher gemacht. Sie verlassen sich dabei manchmal auch auf Anbieter, die dieses Vertrauen nicht rechtfertigen. Der Spot des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes soll Internetnutzer darauf aufmerksam machen, dass sie viel häufiger „nackt“ dastehen, als es ihnen bewusst ist. Dabei ist klar, dass hierdurch nicht die Anbieter aus der Pflicht entlassen werden können. Dazu bedarf es aber auch der Hilfe der Verbraucher: Wer seine Rechte kennt und sie gegenüber den Anbietern gegebenenfalls geltend macht, hilft allen Internetnutzern, künftig vielleicht doch häufiger zu Recht vertrauen zu können. Was Verbraucher für den bewussten und selbstbewussten Umgang mit dem Internet wissen sollten, fasst der Verbraucherzentrale Bundesverband auf der Webseite www.surfer-haben-rechte.de kompakt und leicht verständlich zusammen.
Mehr Informationen bietet die Webseite „Surfer haben Rechte“.
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: 10 Jahre Safe Harbor – viele Gründe zum Handeln, kein Grund zum Feiern
: 10 Jahre Safe Harbor – viele Gründe zum Handeln, kein Grund zum Feiern Am 26. Juli jährte sich zum zehnten Mal der Jahrestag des „Safe Harbor“-Abkommens, was den Datenaustausch zwischen EU und USA regelt immer mehr in der Kritik steht, weil Unternehmen wie Facebook oder Google in den USA viel mehr mi den Daten von EU-Bürgern anstellen dürfen, als Unternehmen mit Sitz in der EU. Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein kritisiert zum zehnten Geburtstag daher das Abkommen und fordert die sofortige Kündigung: 10 Jahre Safe Harbor – viele Gründe zum Handeln, kein Grund zum Feiern.
Der Kommentar des ULD-Leiters Thilo Weichert zum 10. Geburtstag: „Aus Datenschutzsicht könnte es nur eine Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen geben – Safe Harbor sofort zu kündigen. Wegen der engen wirtschaftlichen Beziehungen traut sich hierzu in der EU aber scheinbar niemand. Das Mindeste wäre, von den USA kurzfristig zumindest den formellen Nachweis für die Durchsetzung der Safe-Habor-Grundsätze zu fordern. Umgehend muss mit den USA in Verhandlungen eingetreten werden, um die Grundsätze zu überarbeiten und effektiv zu machen. Allein im Internet tummeln sich Hunderte von US-Firmen, unter ihnen Google und Facebook, die für sich – nicht überprüfbar für die Betroffenen und die europäischen Datenschutzbehörden – Safe Harbor reklamieren, und die sich so für befugt erklären, die Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern zu verarbeiten und damit viel Geld zu verdienen.“
Dem schließen wir uns an: Kündigen und neu verhandeln, um unsere Datenschutzrechte besser zu sichern.
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: SWIFT-Abkommen entspricht nicht EU-Datenschutzniveau
: SWIFT-Abkommen entspricht nicht EU-Datenschutzniveau Als das Europaparlament diesen Monat das SWIFT-Abkommen beschlossen hat, verkauften dies Sozialdemokraten und Liberale als großen Erfolg für unsere Bürgerrechte und Datenschutz. Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sieht dies nicht so und hat heute wieder eine Pressemitteilung veröffentlicht, weil übermorgen das Abkommen in Kraft tritt:
„Auch das nun geschlossene Abkommen entspricht nicht dem durch die EU-Grundrechtecharta und die EG-Datenschutzrichtlinie vorgegebenen Datenschutzniveau. Unverzichtbare und bewährte Standards werden unterlaufen.“ […] Für pikant halte ich es, dass ausgerechnet Europol darüber wachen soll, dass nicht zu viele Daten in die USA übermittelt werden, also eine Behörde, die von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werden soll. Zwar sieht das Abkommen eine Kontrolle der Verarbeitung in den USA durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die Europäische Kommission benannt werden soll. Diese Prüfer haben jedoch nur eng begrenzte Kontrollbefugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erfahren weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegenbenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert ist.
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: Piratenpartei: Flaute und Spaß dabei
: Piratenpartei: Flaute und Spaß dabei Suedeutsche.de hat einen aktuellen Erlebnisbericht über die Piratenpartei verfasst: Flaute und Spaß dabei.
Dem Hype folgt die Ernüchterung: Die so furios gestartete Piratenpartei scheint eine Entwicklung im Zeitraffer durchgemacht zu haben. In Berlin entdeckt sie die Langsamkeit für sich. In welche Richtung soll sich die Partei entwickeln? Ein Ortsbesuch.
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: VZBV zu DE-Mail: Nachteile für Verbraucher überwiegen deutlich
: VZBV zu DE-Mail: Nachteile für Verbraucher überwiegen deutlich Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich den DE-Mail-Gesetzentwurf angeschaut und diesen aus Sicht der Verbraucherrechte kommentiert. Das Fazit sieht nicht gut für De-Mail aus, die Nachteile für die Verbraucher „überwiegen deutlich“.
Zusammenfassung der Forderungen / Empfehlungen
* Die Vorschriften im De-Mail-Gesetz müssen technikneutral formuliert sein.
* Eine Sicherheit, ein Datenschutz und eine Vertrauenswürdigkeit einer rechtverbindlichen elektronischen Kommunikation mittels De-Mail kann nur durch eine gesetzlich verbindliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht werden.