Deutschland
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: Typo3-Magazin stellt Artikel kostenfrei ins Netz
: Typo3-Magazin stellt Artikel kostenfrei ins Netz Die Typo3-Zeitschrift „T3N Magazin“ hat die ersten drei Ausgaben komplett als PDFs zum kostenfreien Download ins Netz gestellt.
Das rund 100 Artikel und 1.000.000 Zeichen umfassende Archiv enthält sämtliche Artikel der bisher erschienenen Ausgaben des T3N Magazins. Neben zahlreichen Beiträgen und Workshops rund um das freie Content Management System TYPO3 finden sich dort auch Artikel zu Themen wie Virtualisierung, Barrierefreiheit, Open Access, Open-Source-Marketing, XHTML, CSS, AJAX, MySQL, OpenOffice, Ubuntu und Firefox. Sämtliche Artikel sind kostenlos und ohne vorherige Registrierung als PDF erhältlich.
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: WDR-Rundfunkrat fordert freie und unverschlüsselte Übertragung
: WDR-Rundfunkrat fordert freie und unverschlüsselte Übertragung Heise: WDR-Rundfunkrat fordert freien Zugang zu allen neuen Digitaltechnologien
Der Rundfunkrat des WDR hat sich für eine freie und unverschlüsselte Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch über neue Digitaltechnologien ausgesprochen. Konkret nannte das Gremium die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer sowie per IPTV über Breitband-Datennetze. Ratsvorsitzender Reinhard Grätz wies darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer „der wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des Rundfunks“ sei. Da die Bedeutung der traditionellen Verbreitungswege abnehme, müssten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und ‑technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und unverschlüsselt anbieten zu können.
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: Themen auf dem 23c3
: Themen auf dem 23c3 Zwischen Weihnachten und Neujahr findet wieder der jährliche Chaos Communication Congress in Berlin statt. Die Vorbereitungen laufen wieder an und diesmal gibt es vorab im Konferenz-Wiki die Möglichkeit, sich Themen und Vorträge zu wünschen. Macht mit, wenn Euch etwas interessiert.
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: Subjektives Sicherheitsgefühl und Videoüberwachung
: Subjektives Sicherheitsgefühl und Videoüberwachung Sehr interessant ist ein Artikel von Nils Zurawski, Leiter des Projekts Videoüberwachung am Institut für kriminologische Sozialforschung der Uni Hamburg, auf Telepolis: Gefährliche Stadtviertel.
Letztlich führt die Rede über solche Stadtteile als gefährliche oder gekippte Orte mit einer am Rande der Gesellschaft stehenden Bevölkerung dazu, dass sie genau dorthin geschoben werden, wo man sie ohnehin verortet. Eine solche selbstprophezeihende Voraussage kann zu gefährlichen Konsequenzen führen. Etwa zur Ausgrenzung von ganzen Bevölkerungsteilen aus der Gesellschaft, für die man ohnehin nichts tun muss – außer, dass sie überwacht werden sollten.
Erinnert leicht an die „Gated Communities“-Animation in Bowling for Columbine.
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: Zypries kritisiert Abmahnpraxis
: Zypries kritisiert Abmahnpraxis Unsere Justizministerin Brigitte Zypries kristisierte auf dem 57. Deutschen Anwaltstages in Köln die ausufernde Abmahnpraxis. Die Rede ist jetzt auf den Seiten des Justizministeriums in voller Länge veröffentlicht.
ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.
Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!
Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.
Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.
Man könnte auch konsequenter fordern, dass die erste Abmahnung kostenlos sein muss.
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: GmbH gründen soll schneller werden
: GmbH gründen soll schneller werden Aktuell bei tagesschau.de: Schneller und billiger zur GmbH.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die GmbH-Gründung erheblich vereinfachen soll. Der Referentenentwurf sei den anderen Bundesministerien zur Stellungnahme vorgelegt worden, teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit. Nach den Plänen soll unter anderem das Stammkapital, das zur Gründung einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) notwendig ist, von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden. Auch solle das Verfahren zur GmbH-Gründung beschleunigt werden, indem der Eintragungsprozess und das verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren künftig getrennt werden.
Die Beschleunigung ist auch dringend notwendig. Aktuell haben wir die newthinking communications GbR endlich in die newthinking communications GmbH umgewandelt bekommen. Das Verfahren hat „nur“ knapp 54 Tage bis zum letzten Bescheid gedauert. Aber der kam letzte Woche endlich.
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: Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0
: Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0 Am kommenden Mittwoch gibt es wieder ein Chaosradio zwischen 22 Uhr und 1 Uhr auf Fritz-Radio in Berlin und per Stream empfangbar. Thema ist „Fernsehen 2.0 – Was wird sich in naher Zukunft ändern?“. Diesmal werde ich zusammen mit Frank Rosengart und Holger Klein im Studio sitzen und mit den Zuschauern diskutieren.
Und hier ist der Ankündigungstext:
Der Streit um die Übertragungsrechte für die Bundesliga und die zunehmende Internet-Nutzung hat den Fernsehmarkt in Deutschland kräftig aufgewirbelt. Komplizierte Medienregulierung und die trägen Fernsehzuschauer haben jahrelang für einen unbeweglichen Status Quo gesorgt.
Den alteingesessenen Sendern bläst nun ein kräftiger Gegenwind ins Gesicht: Das Internet ist eine ernsthafte Konkurrenz für den Medienkonsum geworden, Festplattenrekorder durchkreuzen das Konzept der Werbepause und neue Geschäftsmodelle entstehen.
Welche Rolle spielen Fernsehsender in der Zukunft? Brauchen wir überhaupt noch das klassische Fernsehen? Und wie wird es finanziert werden?
Chaosradio beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im Fernsehmarkt von technischer Seite (IPTV, „Handy-TV“, Verschlüsselung, … ) und möchte mit euch diskutieren, wie ihr in Zukunft fernsehen wollt.
Bei Wikipedia gibt es wieder eine Mitmachseite. Das Chaosradio ist eine Talk-Show. Wer mitsprechen möchte, kann dies telefonisch versuchen. Die Rufnummer des Studios ist 0331 70 97 110.
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: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS
: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS Nachdem unsere Pressemitteilung zur Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag über heise gelaufen ist, war der Server mit dem Musterbrief zeitweilig nicht zu erreichen. Dieser Andrang ist sehr erfreulich, denn offenbar ist derzeit unklar, ob die Opposition den Antrag überhaupt noch auf die Tagesordnung bekommt. Zu Sicherheit hier also auch noch der Text. Eure Abgeordneten findet ihr hier.
Sehr geehrte…,
eine EG-Richtlinie vom Februar 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll („Vorratsdatenspeicherung“).
Der Bundestagsdebatte vom 16.02.2006 zufolge sind sich alle Fraktionen einig, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die einen halten die Richtlinie wegen mangelnder Rechtsgrundlage für nichtig, die anderen wegen Verletzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Nachdem die Richtlinie am 21.02.2006 dennoch beschlossen worden ist, ist es an der Zeit, die Bundesregierung zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage aufzufordern. 118 Abgeordnete haben einen entsprechenden Gruppenantrag vorgelegt, über den in der Nacht zum Freitag abgestimmt wird.
Zurecht rügt der Antrag, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfügt. Der Antrag fordert die Bundesregierung deshalb auf:
1. gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Nichtigkeitsklage zu erheben und
2. bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen.Da die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einerseits für die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts, andererseits aber auch für die Privatphäre der Bürger und für das Berufsgeheimnis von Abgeordneten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen von höchster Relevanz ist, bitte ich Sie, in der Nacht zum Freitag trotz der späten Stunde an der Abstimmung teilzunehmen und für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
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: Gulasch und Hacken in Karlsruhe
: Gulasch und Hacken in Karlsruhe Der Entropia e.V. lädt wieder zur GPN Programmiernacht ein. „Am Wochenende vom 9. bis 11. 6. 2006 wird sich in den Räumen der HS(ex-FH) Karlsruhe eine hackerfreundliche Mischung aus Vorträgen, Workshops, Projekten, Chillout und Chaos entfalten und den Besuchern Gelegenheit bieten, ihr Wissen zu mehren und zu verbreite®n.“
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: Die CDU lädt zur MediaNight
: Die CDU lädt zur MediaNight Die CDU veranstaltet morgen mal wieder ihre MediaNight. Diese ist eigentlich nie besonders spannend, bis auf das Büffet. Allerdings sollte man im Optimalfall recht spät ankommen, denn die Stunden bis zum Büffet waren bisher eher mehr als langweilig. Lustig fand ich hingegen die Definition der eigenen Medienpolitik in der Einladung:
Für die CDU ist Medienpolitik jedoch mehr als Wirtschafts- und Standortpolitik. Der besondere Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Medienvielfalt und ‑qualität, aber auch die Erfüllung des Bildungs- und Kulturauftrags sind wichtige Eckpfeiler unserer Medienpolitik.
Klingt alles toll, in der Praxis sieht das aber schon etwas anders aus…
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: BND-Bericht
: BND-Bericht Aus chronologischen Zwecken sei hier nochmal, leicht verspätet, der sogenannte „Schäfer-Bericht zum BND-Skandal verlinkt:
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: Nacht der Kommunikationsfreiheit
: Nacht der Kommunikationsfreiheit In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema wurde nur ins Binnenmarkt-Prozedere verschoben, weil sich der EU-Ministerrat nicht einigen konnte) und die mit dem Rasterfahndungsurteil nochmal bestätigte Verfassungswidrigkeit des ganzen Vorhabens eingeht. Hier ein paar Zitate:
Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird. Auch Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen haben im Februar die Auffassung geäußert, dass die Vorratsspeicherung nicht als Richtlinie beschlossen werden durfte, so Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU) und Peter Danckert (SPD). Die gleiche Auffassung vertrat letztes Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), unterstützt von einem einstimmigen Bundestagsbeschluss vom 27.01.2005.
Und weil ich mich so gern selber zitiere:
Der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Universität Bremen erinnert daran, dass kaum ein Mitgliedsstaat mit der Überwachungs-Richtlinie wirklich zufrieden war. Daher habe man zu Verfahrenstricks gegriffen. „Von 25 EU-Mitgliedern haben zwei die Richtlinie glatt abgelehnt, sechzehn – darunter Deutschland – haben erklärt, die vorgesehene Speicherung der Internet-Daten für drei Jahre auf Eis zu legen, und eines hat angekündigt, es werde viel längere Speicherfristen einführen als vorgesehen. Damit bleiben ganze sechs EU-Mitglieder, die voll hinter dem jahrelang umstrittenen Vorhaben stehen.“
Aber nicht nur die Abgeordneten sind gefordert, sich hier zu positionieren, sondern auch Ihr könnt etwas tun:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur „Nacht der Kommunikationsfreiheit“ zu machen. Die Abgeordneten sollen trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Die Bürgerinnen und Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website des Arbeitskreises.
Anrufen geht natürlich auch. Hauptsache die Abgeordneten bekommen mit, dass dieser Überachungsplan vielen Leuten nicht passt. Hier findet Ihr euren Abgeordneten.
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: Erster Creative Commons Salon in Berlin
: Erster Creative Commons Salon in Berlin Am kommenden Montag, den 29. Mai, findet in Berlin der erste Creative Commons Salon statt. Das Konzept des CC Salons stammt aus San Francisco und hat das Ziel, einen regelmässigen Treffpunkt für Menschen zu schaffen, die an Creative Commons, Free Culture, Open Source, Kreativität, Kunst, Medien und Musik interessiert sind.
Beim ersten CC Salon in Berlin werden Markus Beckedahl und Philipp Steffan in die Creative Commons Lizenzen einführen und verschiedene Projekte aus der ganzen Welt vorstellen, wie die alternativen Urheberrechtslizenzen genutzt werden können. Der Event wird zukünftig monatlich immer am letzten Montag im Monat stattfinden. Interessierte sind eingeladen, sich mit eigenen Präsentationen zu beteiligen und eigene Projekte vorzustellen.
Ort: newthinking store, Tucholskystr. 48, 10117 Berlin – Mitte. Beginn ist um 19:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.
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: Anti-Filesharing ‑Kampagnen
: Anti-Filesharing ‑Kampagnen Torsten Kleinz war gestern für Heise bei der Pressekonferenz in der Staatsanwaltschaft Köln und hat einen Artikel dazu geschrieben: Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server [Update]. Schön, dass jetzt mal endlich klar ist, dass die Musikindustrie „Honeypots“ benutzt und diese wohl legal sind. Wir haben das bisher nur immer befürchtet und auch die Verbraucherzentralen dürfte dies interessieren. Wer eDonkey/eMule nutzt, sollte mal im Zitronengras-Blog vorbeischauen. Da hab ich gestern eine Anleitung gefunden, wie man die Server beim e2k-Netz umgehen kann und zwar ohne grosse Leistungseinbussen.
eMule läuft übrigens auch sehr gut ohne Serververbindung. Die Quellen bekommt man fast genauso schnall dank des dezentralen KAD-Netzes und Quellenaustausch.
Optionen -> Verbindung -> Häkchen bei „eD2K“ wegApropos Hausdurchsuchungen: Die Bild-Zeitung wusste schon vorher Bescheid und wurde vermutlich von der IFPI informiert. Die Durchsuchungen sollen gestern gewesen sein, gestern war aber schon in der Bild auf der Titelseite ein kleiner Artikel dazu. Von dpa können sie es nicht gehabt haben, die kamen erst viel später.
Spiegel Online hat den IFPI-Chef John Kennedy befragt, der gestern extra zur Pressekonferenz bei der Kölner Staatsanwaltschaft (!) eingeflogen ist. „Hör auf, bevor es dich erwischt!“
Kennedy: Ja, darüber kann man streiten. Alles, was ich sage, ist, dass ich es schwierig finde, wenn sich Leute über 99 Cent als Preis für etwas beschweren, das ich und die Person, die ein Musikstück kauft, für ein Stück Kunst halten. 99 Cent für etwas, das sie für immer behalten können. Das sie mit sich herumtragen können, das sie mitnehmen, wenn sie umziehen. Das sie auch nach zehn Jahren noch hervorholen und genießen können. Das einen emotionalen Wert für sie hat. Mir fallen nicht viele Dinge ein, die ich für 99 Cent kaufen kann, und die auch nach zehn Jahren noch einen Wert besitzen. Deshalb habe ich ein Problem damit, darüber zu diskutieren, dass 99 Cent zu viel sein sollen.
Weiss der Herr eigentlich nicht, wie das Geschäftsmodell von DRM funktioniert? Dass es ein Problem ist, die Musik für 99 Cent immer zu behalten und mit sich rumzutragen, weil der tragbare Player das DRM Stück nicht abspielen will, etc. 99 Cent wären ja ok, wenn man tatsächlich die Musik dann besitzen dürfte. Diese Funktion erfüllen die Online-Stores der Musikindustrie nicht, sie gaukeln es nur vor. Boykotiert einfach die DRM-Stores. Diee inzigen nutzbaren sind emusic.com und finetunes.de. Bei emusic zahlt man übrigens für MP3-Files teilweise nur 25 Cent!
Es ist Cannes-Zeit und unsere EU-Kommisarin und Medienindustrie-Lobbyistin Vivianne Redding hat den Aktzionsplan Film20 präsentiert. Dieser soll bei der Bekämpfung von Tauschbörsen helfen und DRM-Systemen den Weg bereiten. Heise berichtet darüber: EU-Kommission und Industrie verabschieden Charta „Film Online“.
Lobend erwähnt das Papier ferner die Entscheidung des obersten österreichischen Gerichtshofes, wonach Internet-Diensteanbieter die Namen und Adressen Urheberrechtsverletzern offen legen müssen. Die Industrievertreter begrüßen zudem den Oktober 2005 getroffenen Beschluss der schwedischen Datenschutzbehörde, dem Amt für Pirateriebekämpfung, die Erlaubnis zur Verarbeitung IP-Nummern zu gewähren, damit dieses die Polizei informieren und Verfahren bei besonders schweren Urheberrechtsverletzungen einleiten kann. So könnten die Rechtehalter besser zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen.
Die Charta hält als Ziel die Förderung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) fest, die „sicher, kostengünstig, zuverlässig und vollständig kompatibel sind und im Idealfall auf offenen Standards beruhen sowie auf mehreren Plattformen und Geräten laufen“.
Kann ich mir eine neue Eu-Kommission wünschen? Eine, die weiss, wovon sie spricht? Der Absatz mit den DRM-Systemen klingt ja schon echt lächerlich, eher wie Wunschdenken und entspricht überhaupt nicht der Realität. Aber ansonsten keine grossen Überraschungen, alles wie geplant. Die Verbraucherschützer wurden ja auch aus den Treffen ausgeladen, damit es keine Störungen in der Zusammenarbeit von EU-Kommission und Industrie gibt.
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: Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung
: Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung Inzwischen haben sich einige Politiker, Datenschützer und andere Gruppen zum heutigen Urteil aus Karlsruhe geäussert.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt, dass die strengen Kriterien der Karlsruher Richter auch bei anderen „Maßnahmen mit entsprechender Streubreite“ angewendet werden,
„etwa bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen und bei der sog. Funkzellenabfrage bei Verbindungsdaten der Telekommunikation. Auch der Gesetzgeber ist gehalten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, etwa bei der im Rahmen der Föderalismusreform diskutierten Festlegung von Vorfeldkompetenzen für das Bundeskriminalamt.“
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, verlangt, sämtliche Rasterfahndungsbefugnisse auf den Prüfstand zu stellen und die Polizeigesetze anzupassen. Besonderen Bedarf sieht er in seinem Land, wo 2005 die gesetzliche Grundlage der Rasterfahnung unbefristet verlängert wurde. Weichert: „Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Polizeirechts sollte der § 195a ersatzlos gestrichen werden.“ Auch er sieht Auswirkungen auf andere Überwachungsmaßnahmen wie das Scannen von Autokennzeichen:
„Das derzeit im Rahmen der Polizeirechtsnovelle geplante Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine Maßnahme, die der Rasterfahndung ähnelt. Der Regelungsvorschlag der Regierung ist nach dem heutigen Beschluss nicht zu halten. Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sollte die Landesregierung endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben und die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Dem Landtag kommt nun die gewaltige Aufgabe zu, einen bisher verfassungswidrigen Entwurf grundgesetzkonform machen zu müssen.“
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) will als Reaktion auf das Urteil das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz seines Landes überprüfen. Es sei durchaus möglich, dass es gesetzliche Änderungen geben könne, sagte er laut SWR.
Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, bezweifelt ebefalls die Rechtmäßigkeit des dortigen Polizeigesetzes und fordert eine Überarbeitung. Die Rasterfahndung habe ohnehin nichts gebracht, denn „unter dem Strich kam in Baden-Württemberg nichts heraus“.
Der „freie zusammenschluss von studentInnenschaften“, der die gerasterten ausländischen Studierenden seit 2001 unterstützt hatte, begrüßt das Urteil ebenfalls. Der Dachverband der Studierendenschaften fordert nun eine persönliche Entschuldigung der Verantwortlichen. Sein Sprecher Christian Berg:
„Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesrepublik mit den Grundrechten ausländischer Studierender nicht umspringen kann, wie sie möchte. Ausländische Studierende, vornehmlich aus arabischen Ländern, wurden unter Generalverdacht gestellt und waren monatelang unter den absurdesten Umständen polizeilicher Willkür und dem Misstrauen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen ausgesetzt.“
Natürlich gibt es immer noch Hardliner, die die Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht gut finden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist so einer. Sein Kommentar: „Das ist ein schwarzer Tag für die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Für das Bundesverfassungsgericht hat hier der Datenschutz fälschlicherweise einen höheren Stellenwert als der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen.“
Die Karlsruher Richter haben ja die Rasterfahndung nicht komplett verboten, sondern an die Bedingung einer konkreten und nicht abstrakten Gefährdung geknüpft. Es darf also nicht allgemein eine Bedrohung durch Terrorismus vorliegen, sondern es muss konkrete hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag geben. Das Bundesinnenministerium versucht diese klare Unterscheidung, die juristisch schon lange eingeführt ist, mit einem billigen Trick aufzuweichen: Bei internationalem Terrorismus liege häufig nur ein schmaler Grat zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefährdungslage. Dann sollen sie halt im Zweifelsfall konkrete Hinweise auf den Richtertisch legen, wenn sie immer noch rastern wollen.
Der Chef der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, scheint dagegen begriffsstutzig zu sein. Er behauptet jedenfalls, er
„kann nicht verstehen, dass die Gerichte den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden, die Bevölkerung vor katastrophalen Anschlägen zu schützen, immer wieder einschränken“
Kurzes Nachdenken und ein Lesen der Urteilsbegründung könnten vielleicht helfen. Ausserdem sollte man den mal daran erinnern, dass in den letzten Jahren immer wieder die Freiheitsrechte der Bevölkerung eingeschränkt worden sind und die Gerichte kaum noch hinterher kommen, die Allmachtsphantasien der Sicherheitspolitiker zu bändigen.
Etwas skurril ist der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch (SPD). Er will prüfen, ob das Polizeigesetz jetzt geändert werden muss. Gleichzeitig will er trotz des Urteils an der Rasterfahndung festhalten. „Sie ist nach wie vor ein notwendiges Mittel zur Abwehr von konkreten Gefahren durch den internationalen Terrorismus“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Gibt es notwendige, aber illegale Mittel für den Staat? Das ist wohl diese Masche „Ich tue mal so, als ob ich mich an die Rechtslage halte, mache aber eigentlich weiter wie bisher.“ Dummerweise muss nun also unter Umständen in jedem Bundesland einzeln geklagt werden, denn das Karlsruher Urteil bezieht sich nur auf die Rasterfahndung in Nordrhein-Westphalen, wo der Kläger studierte.
Die Opposition im Bundestag reagierte erwartungsgemäß positiv auf das Urteil. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz warnte unter anderem als Reaktion auf das Urteil vor einer überstürzten Einführung biometrischen Ausweise und forderte eine Aktualisierung das Bundesdatenschutzgesetzes. (Ist zwar nett gemeint, aber das BDSG hat mit Strafverfolgungsregeln kaum etwas zu tun – das ist in der StPO und in den Polizeigesetzen geregelt.) Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte eine Überprüfung aller Anti-Terror-Pakete. Es werde immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von angeblichen Islamisten ausgehe, sondern von den staatlichen Antiterror-Maßnahmen selbst, sagte sie.
Interessant ist die Reaktion der Grünen. Der Innenexperte Wolfgang Wieland freut sich, das Urteil schütze die Bürger gegen „ausufernde Datensammelwut“ und fordert die Länder auf, ihre Polizeigesetze zu ändern. Dass die nun für verfassungswidrig erklärte Rasterfahndung 2001 vom Bundeskriminalamt koordiniert wurde und die Grünen sowohl in NRW als auch im Bund damals an der Regierung waren, wird geflissentlich verschwiegen (Fairerweise muss man dazu sagen, dass Wieland selber erst seit 2005 im Bundestag sitzt). Wäre ja schon mal nett zu wissen, ab welchem Punkt die „Bürgerrechtsparteien“ Grüne und FDP eine Koalition platzen lassen würden, wenn sie Maßnahmen der von ihnen getragenen Regierung für verfassungswidrig halten.
Zum Abschluss noch ein schönes Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welche ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre. Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte als Rechte staatlicher Eingriffsabwehr zählt. In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze.“
Eigentlich könnten sich die Becksteins dieser Welt jetzt etwas entspannen. Die Verfassungsrichter haben ihnen damit nämlich gesagt, dass sie sich weder um alles kümmern müssen noch dies dürfen. Das sollte doch irgendwie eine Entlastung sein.
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: Föderalismusreform als Podcast
: Föderalismusreform als Podcast Der Deutsche Bundestag lässt uns an seinem parlamentarischem Geschehen teilhaben: Die Diskussion um die Föderalismusreform gibt es als „Audio- und Videomitschnitte (Podcasts)“, wie sein Nachrichtendienst „heute im bundestag“ (bislang nur per Mailverteiler) mitteilt.
Das ganze is auch noch hübsch nach Wortbeiträgen und ihren Themen gegliedert. Noch sind nicht alle Tage der Debatte geschnitten. Die Videos lassen auch noch auf sich warten.
netzpolitik.org sagt: Langsam gehts los.
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: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig
: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen und die Rasterfahndung kritisiert. Aus der Pressemitteilung: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig.
Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
Also einfach mal alles durchrastern geht überhaupt nicht, sondern nur bei konkreter Gefahr. Und die Zeit nach dem 11. September war keine konkrete Gefahr. Kann man jetzt eigentlich mal Herrn Schily verklagen?
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: Wieder mal: IFPI gegen Filesharer
: Wieder mal: IFPI gegen Filesharer Die IFPI hat mal wieder Anti-Tauschbörsenaktion durchgeführt und ihre Hilfspolizisten von der Promedia GmbH haben (nach eigenen Angaben!) 3500 eDonkey-Nutzer „überführt“, sowie 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Wie immer können diese Angaben nicht wirklich überprüft werden. Sollten hier aber irgendwelche Betroffenen mitlesen, so würde ich mich über Hintergrundinformationen freuen. (Mailadresse steht im Impressum).
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: Grundrechte-Report 2006 ist erschienen
: Grundrechte-Report 2006 ist erschienen Der „Grundrechte-Report 2006: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ ist heute erschienen. Das Buch ist im Fischer Taschenbuch Verlag publiziert worden, hat 256 Seiten und kostet 9,95€ (ISBN 3–596–17177–6).
Seit zehn Jahren dokumentieren Bürgerrechtsorganisationen alljährlich gemeinsam im „Grundrechte-Report“ Gefährdungen und Verletzungen der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Wie in den vergangenen Jahren erscheint das Buch auch 2006 zum Verfassungstag, dem 23. Mai (Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949). Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, präsentiert den Grundrechte-Report 2006 heute, am Vortag des Verfassungstages, in Karlsruhe (11 Uhr im Schlosshotel). Vorab erklärte sie, dass sie die Hoffnung habe, dass möglichst viele unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat
verbundene Bürgerinnen und Bürger das Buch lesen mögen.
[…]
Weitere Themen des Grundrechte-Reports sind: der Ausbau des Überwachungsstaates, u.a. durch die Einführung biometrischer Pässe, durch die weitere Einschränkung des Datenschutzes oder durch Lauschangriffe. Der Grundrechte-Report 2006 kritisiert außerdem die Verletzung der Pressefreiheit, die Einschränkung des Demonstrationsrechts, die weitere Aushöhlung des Flüchtlingsrechts, zunehmende Repressionen gegenüber Muslimen und demokratiegefährdende Aktivitäten von Geheimdiensten. Als positive Entwicklung sehen die Herausgeber die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes, welches der erste wichtige Schritt in Richtung transparente Verwaltung bedeute. -
: Dienstag: Blog-Diskussion in Köln
: Dienstag: Blog-Diskussion in Köln Am Dienstag bin ich zu einer Diskussion über Blogs in Köln mit dem Titel „Fressen Blogs den Journalismus – Die Relevanz von Blogs für die politische Willensbildung“ eingeladen, welche die Grünen in NRW während des Medienforum NRW veranstalten. Die Diskussion findet im „KOMED Kommunikations- und Medienzentrum“ im „MediaPark 7“ statt und startet um 19 Uhr. Eintritt ist kostenlos, also schaut vorbei, wenn Ihr Lust habt. Am Mittwoch war ich noch zum Podcastday eingeladen, aber da kann ich leider wegen einer Hochzeit nicht. Aber praktisch, dass ich Hochzeit und Diskussion prima verbinden kann und meine Fahrtkosten erstattet werden.