Bundestag

  • : IuK-Kommission will Speicherfristen für Kommunikationsdaten im Bundestag kürzen
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    IuK-Kommission will Speicherfristen für Kommunikationsdaten im Bundestag kürzen

    Heute morgen hat Der Spiegel unter Berufung auf ein Papier aus der IuK-Kommission berichtet, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten von Abgeordneten und Mitarbeitern im Bundestags auf sieben Tage verkürzt werden soll und die Abgeordneten selbst über die Dauer ihrer Backups entscheiden können sollen. Uns wurde diese Angaben mittlerweile bestätigt. Der Beschlussvorschlag wird in dieser Form nächste Woche dem Ältestenrat vorgelegt werden, eine Annahme ist dabei sehr wahrscheinlich.

    5. Juni 2014 4
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Völlig unvereinbar mit fundamentalen Rechtsprinzipien“
    Die Sachverständigen Talmon, Aust und Korf bei ihrer Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Völlig unvereinbar mit fundamentalen Rechtsprinzipien“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Als Sachverständige dienen Stefan Talmon, Helmut Philipp Aust, Douwe Korff, Russel Miller und Ian Brown – alles Juristen. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Aufzeichnung

    Die Bundestag-Mediathek hat eine Aufzeichnung in Audio und Video: Rechte gegen Überwachung.

    Backup vom Video auf YouTube:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Backup vom Audio auf unserem Server.

    Update: Auf unsere Anfrage hin gibt jetzt jetzt auch die offiziellen stenografischen Protokolle auf bundestag.de und auf unserem Server: Talmon, Aust und Korf (Mirror) sowie Miller und Brown (Mirror).

    Gutachten

    Die Gutachten der Sachverständigen sind auf der Ausschuss-Webseite. Backup auf unserem Server:

    Eine erste Einordnung der Gutachten hatten wir bereits gestern verbloggt: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“

    Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender

    $Begrüßung

    $Danke

    Heute gibt es einen Video-Live-Stream.

    Bloggen und Twittern ist zulässig, aber ohne Fotos.

    Stellungnahmen Sachverständige

    Stefan Talmon

    Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Uni Bonn

    $Begrüßung

    $Danke

    In der Begrenzung der Überwachung durch Dienste sollten keine zu hohen Erwartungen an das Völkerrecht gesetzt werden.

    Völkerrecht entsteht durch Selbstbindung der Staaten. Staaten sind nur an die Rechtsregeln gebunden, denen sie zugestimmt haben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass spionierende Staaten diese rechtlich verboten haben oder verbieten wollen.

    Völkerrecht entsteht in Verhandlung durch alle Staaten. Daher ist es unwahrschienlich, dass sich deutsche Rechtsansichten (grundgesetz) oder europäische Standards auf internationaler Ebene durchgesetzt haben.

    Völkerrecht kennt keine zentrale Durchsetzungsinstanz. Es beruht auf Selbstdurchsetzung. Daher können Rechte oft nicht wirksam durchgesetzt werden.

    [Da war das Blog kurz weg.]

    Spionage in Friedenszeiten ist völkerrechtlich als solche erlaubt. Vor allem, ausserhalb des Terretoriums, wie Weltall und hoher See. Wenn aus diplomatischen Vertretung oder fremden Militärstützpunkten heraus spioniert wird, kann aber dagegen vorgegangen werden.

    No-Spy-Abkommen ist kein Abkommen zum Spionageverbot, sondern um Abkommen zum Datenaustausch. Rechtlich verbindliches Abkommen ist bislang nicht öffentlich bekannt geworden. Es darf auch bezweifelt werden, dass es so etwas gibt. Nachrichtendienste sind kein Gebiet, in dem man völkerrechtlich verbindliche Verträge macht. Aber solche Abkommen können nicht von Grundgesetzt befreien. Auch Abkommen müssen sich an Gesetze halten.

    Individueller Rechtsschutz gegen Überwachugn der Five-Eyes ixt gering. Individualbeschwerde vor dem EGMR ist nur gegen UK möglich. Vorraussetzung ist, dass Beschwerdeführer unter UK-Hoheit steht. Eine Beschwede scheint wohl am räumlichen oder persönlichen Geltungsbereich scheitern.

    Helmut Philipp Aust

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Humboldt-Universität zu Berlin

    $Danke

    Öffentliche Annahme: „Die von Snowden enthüllte Massenüberwachung muss doch verboten sein!“ Völkerrecht funktioniert aber anders. Alles was Staaten nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Spionage ist im Völkerrecht nicht klassisch verboten.

    Wenn Diplomaten aus diplomatischen Vertretungen heraus abhören, ist das ein Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

    Im Europäischen Unionsrecht gibt es Ansätze für Datenschutz-Regelungen. (Primärrecht, Sekundärrecht). Hilft gegen den GHCQ jedoch nur bedingt. „Nationale Sicherheit“ fällt unter alleinige Verantwortung der Nationalstaaten. Auch Datenschutz-Richtlinie gilt keinesfalls für Nachrichtendienste.

    Kann aber Verstoß gegen Grundwerte der Union sein. Siehe EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Auch EU-Datenschutz-Verordnung hat Ansätze, dass Datenweitergabe an die USA nur unter Vorbestimmungen geht. Die Kommission hat es in der Hand, Abkommen wie SWIFT einzustellen.

    Verstoß gegen Schutzpflichten-Vorgehen kann aber auch sein, andere Staaten bei rechtswidriger Überwachung zu unterstützen.

    Im Völkerrecht gelten potentiell universelle Standards. Es ist illusorisch, dass die höherwertig oder gar gleich zum Grundgesetz sind. Vor allem die Durchsetzung.

    Mindestens genauso wichtig: Halten deutsche Dienste diese Standards ein? Will sich die Budnesregierung glaubwürdig gegen Überwachung positionieren, muss sie auch die eigene Praxis überdenken.

    Douwe Korff

    $Danke

    Mein Deutsch ist nicht so perfekt wie das meiner Kollegen.

    Ich bin mit meinen Kollegen nicht völlig einig. Ich fange am Ende an. Es ist „schreiend klar“, dass enthüllte GCHQ und NSA-Praxen globaler Überwachung völlig unvereinbar mit fundamentalen Rechtsprinzipien sind. Sind keine kleinen Verletzungen. Wenn permanent alles überwacht wird, lebt man nicht mehr in einem freien Staat, siehe Volkszählungsurteil. Wir haben jetzt einen globalen Staat – und NSA und GCHQ haben ihn vollüberwacht.

    Kann man mit Völkerrecht etwas machen? Ja, Staaten sind souverän und dürfen machen, was sie wollen. Aber es gibt Grenzen.

    „Spionage“ ist ein zu großes Wort. Jedes Land sammelt Informationen über andere Staaten. Das ist normal. Aber es gibt auch Sachen, die in jedem Staat verboten sein. Nach der Cybercrime-Convention müssen Einbrüche in andere Rechner sogar verboten sein.

    Wenn die USA hier in Deutschland spionieren, ist das ein Hoheitsakt in Deutschland. Das ist ein klarer, unrechtmäßiger Eingriff in die Souveränität Deutschlands. Von der Botschaft zu spionieren ist ebenso strafbar wie auf der Strasse. Ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht.

    Wie ist das im eigenen Staat? Also amerikanische Internet-Firman oder britische Glasfaser anzapfen? Das ist kein Verstoß gegen deutsche Souveränität. Aber das ist ein klarer Verstoss gegen den Menschenrechtspakt, in dem D, UK und USA Mitglied sind. Meiner Meinung nach illegal gegen internationales Recht.

    Der Gerichtshof in Strassburg sagt: Staaten sollen außerhalb ihres Staatsgebiets keine Sachen tun, die sie innerhalb ihres Gebiets nicht dürfen. Das ist Menschenrecht (international, für alle), im Gegensatz zu Bürgerrechten (nur für Bürger eines Staates).

    Wenn ein Staat Macht über eine Person ausübt, muss sie sich an Menschenrechte halten. Menschenrechts-Kommittee, Gerichtshof in Strassburg und auch US-Supreme Court sind sich einig. Staaten müssen sich an Menschenrechte halten. Alles andere ist 19. Jahrhundert. Das sollte hoffentlich auch der Bundestag so sehen.

    Ja, im EU-Recht gibt es eine Riesen-Ausnahme für „nationale Sicherheit“. Da dürfen sie machen was sie wollen. Aber: Was fällt unter „nationale Sicherheit“? Da ist ganz klar: Das was USA und UK machen, fällt teilweise nicht darunter. Wenn Snowden sagt, dass Siemens aus wirtschaftlichen Gründen ausgespäht wird, dann ist das keine nationale Sicherheit. Es ist eine juristische Frage, wie weit diese Ausnahme geht. Hat das mit nationaler Sicherheit zu tun? Merkelfon: Nein. Selbst wenn es unter nationale Sicherheit fällt, darf UK nicht gegen Unionsrecht verstoßen.

    Möglichkeiten, sich gegen diesen massiven Menschenrechtsverstoß von USA und UK zu wehren: UK hat die Kompetenz des internationalen Gerichtshofs akzeptiert. Deutschland kann klagen! Oder: Inter-State-Case unter dem Bürgerrechtspakt oder der Menschenrechtskonvention. Individuelle Klagen liegen vor, das wird wichtig. Ich glaube auch, dass es Möglichkeiten nach EU-Recht gibt, vor dem EuGH zu klagen.

    Fragerunde; CDU/CSU

    Roderich Kiesewetter

    $Danke

    Talmon: In der Öffentlichkeit hat Spionage keinen guten Ruf. Aber habe ich richtg verstanden: Das ist völkerrechtlich nicht verboten?

    Döpfner-Brief in FAZ: Google will von Schiffen aus betreiben. Was wären Auswirkungen?

    Andrea Lindholz, CDU/CSU

    $Danke

    Talmon: Lässt Völkerrecht Spionage fremder Staaten zu? Wenn nicht explizit verboten: Ist es erlaubt?

    Der BND hat die Aufgabe, weltweit Informationen zu sammeln. Gilt das BND-Gesetz auch im Ausland? Ist das eine notwendige gesetzliche Grundlage?

    Gibt es Änderungsbedarf bei BND-Gesetz und G10-Gesetz in Bezug auf moderne Welt?

    Tankred Schipanski

    Spionage ist völkerrechtlich erlaubt, Art und Weise kann gegen Völkerrecht verstoßen. Sind NATO-Truppenstatut und Verwaltungsvereinbarung zum G‑10-Gesetz die einzigen Rechte, die das regeln?

    Wenn EU-Recht nicht für nationale Sicherheit gilt, gilt die Datenschutzrichtlinie auch nicht für Nachrichtendienste? Verstößt Tempora also nicht gegen EU-Recht?

    Tim Ostermann

    Welche Rechtswirkung hat UN-Resolution von Brasilien und Deutschland?

    Antwortrunde

    Douwe Korff

    Die Behauptung „Spionage ist nicht erlaubt“ ist für mich viel zu gross. Staaten dürfen zwar alles machen, was nicht verboten ist. Aber die dürfen nicht überall alles machen, was sie machen wollen. Auf Hoheitsgebiet anderer Staaten müssen sie sich an Gesetze halten.

    Wichtig: Unterschied zwischen „normaler“ Spionage und kriminellen Akten, wie Eingriffen auf Servern, Kabeln und Routern auf dem Gebiet anderer Staaten: das ist nicht erlaubt.

    Wenn man das einmal versteht, wird ziemlich vieles klar.

    Das, was die Dienste im Deutschland machen, verstößt gegen Völkerrecht, Menschenrechte und deutsches Strafrecht.

    Was sie im eigenen Hoheitsgebiet machen, ist zwar etwas anderes. Aber Staaten müssen sich immer und überall im Einklang mit Menschenrechten befinden.

    Nein, Datenschutzrichtlinie ist bei „nationaler Sicherheit“ nicht anwendbar. Aber Wirtschaftsspionage ist keine „nationale Sicherheit“. Da verstoßen sie gegen EU-Recht, auch EU-Datenschutzrecht.

    Helmut Philipp Aust

    Ausübung von Hoheitsgewalt: EGMR-Urteil sagt, Staaten dürfen im Ausland nicht machen, was sie zu Hause nicht dürfen. Aber leider ist Rechtssprechung nicht ganz eindeutig.

    Hoheitsgewalt von Person A in Land A gegenüber Land B. Ist nicht abschließend geklärt. Fall „Liberty“ 2008.

    EU-Datenschutzrichtlinie gilt nicht für „nationale Sicherheit“. Wenn sich EuGH damit beschäftigen müsste, würde er seine Kompetenz nicht komplett zurückweisen, sondern überprüfen, ob die konkrete Tat unter „nationale Sicherheit“ fällt.

    Völkerrechtliche Verträge, die Ausspähung deutscher Bevölkerung erlauben: Die Verträge von Herrn Foschepoth geben keine Ermächtigung dafür, dass heute USA, UK oder Frankreich Befugnisse zur Überwachung in Deutschland haben. Über geheime Abkommen können wir logischerweise nichts sagen.

    Resolution der UN-Generalversamnlung: Die sind grundsätzlich unverbindlich. Können aber Ausdruck eines Rechts-Konsenses sein, wenn auch vorsichtig.

    Stefan Talmon

    UN-Resolution wurde von ursprünglichem Entwurf abgeschwächt: Von „Verletzung“ auf „kann Auswirkungen haben“.

    Verträge: Truppenvertrag von 1954 gestatten Überwachungsrechte, aber ist 1963 ausser Kraft getreten. Dann Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatus.

    Spionage ist völkerrechtlich nicht verboten. Wir sind uns einig, dass wir uns nicht einig sind. Ich glaube an Lotus-Grundsatz: es ist alles erlaubt, was nicht verboten. Scheint mir auch BVerfG so zu sehen.

    Reichweite der Menschenrechte: Stellen sie sich vor, Bürger in Staat A wird von Staat B bombardiert. In diesem Fall hat Menschenrechts-Gerichtshof Hoheitsgewalt abgelehnt. (o_O)

    Die Google-Idee mit den Schiffen ist interessant, kommt immer wieder (Casinos). Problem: Schiffe fahren unter einer Flagge. Damit wird das Recht des Flaggenstaates anwendbar. Fährt es nicht unter einer Flagge, fällt es unter das Recht des zugreifenden Schiffes. Dafür gibt es Schiffsregister.

    Ich gehe davon aus, dass die NSA keine Spione in deutsche Rechenzentren schicken muss. E‑Mails von einem Ende des Raums zum anderen gehen eh durch die USA, also können sie auch abgegriffen werden.

    Auch die nachrichtendienstliche Fernerkundung des BND in Argentinien mit Spionagesatelliten ist keine Souveränitätsverletzung Argentiniens.

    Gelten BND- und G10-Gesetz weltweit? Soweit ich das sehe, finden sich da keine Ermächtigungsgrundlagen für Ausübung von Hoheitsakten in anderen Staaten. Das wäre auch eine Verletzung des Völkerrechts. Die Gesetze gelten nur innerhalb Deutschlands. Im Ausland handelt der Spion im rechtsfreien Raum. Deswegen wird er bei Entdeckung im anderen Staat ja auch strafrechtlich verfolgt.

    Fragerunde: Die Linke

    Martina Renner

    $Danke

    Souveränitätsverletzung: in der modernen digitalen Welt In- und Ausland noch gängig? Wie ist zu bewerten, dass US-Unternehmen verpflichtet werden, die Daten der Nutzer ausserhalb der USA regelmäßig anlasslos an die Dienste übermitteln müssen? Verletzt das Völkerrecht oder Souveränität?

    Können deutsche Behörden ausländische Militärstützpunkte in Deutschland überprüfen?

    Welche Möglichkeiten sehen sie, sich gegen Spionage der Bürger zu wehren? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dem ein Ende zu setzen.

    Talmon: Was ist die Überwachung des Kanzlerhandys? Ist das Spionage, oder nationale Sicherheit? Welche Art der Spionage liegt hier vor?

    Antwortrunde

    Stefan Talmon

    Wir leben in einer vernetzten Welt und damit in einer Welt. Staatliche Grenzen verschwimmen. Aber Daten sind leitungsgebunden. Und die verlaufen über staatliches Territorium. Und da unterscheiden wir sehr wohl.

    USA dürfen US-Unternehmen also sehr wohl zur Datenweitergabe verpflichten. Deutschland könnte ein Gesetz erlassen: Nein Google, du darfst nicht weitergeben. Dann: Juristiktionskonflikt. Das würde vielleicht Anlass für Dialog geben. Gab’s schon: bei Fluggastdaten PNR und Emmissionshandel für Flugverkehr. In beiden Fällen hat EU letztlich eingelenkt und sich US-Regeln unterworfen.

    Nein, deutsche Behörden dürfen US-Einrichtungen nicht einfach so durchsuchen.

    Überwachung des Kanzler-Handys kann durchaus unter „nationale Sicherheit“ und Interessen der USA fallen. Die deutsche Bundeskanzlerin ist legitimes Objekt ausländischer Spionage.

    Helmut Philipp Aust

    Möglichkeiten, sich zu wehren: Individualbeschwerde vor EGMR von Big Brother Watch und Co. Klage vor internationalem Gerichtshof: Dass die Bundesregierung UK verklagt halte ich für hypothetisch.

    Kanzler-Handy: Bei Spionage kann man das nicht trennscharf sagen. Spielt sicherlich die – in der Sache nach vollkommen berechtigte – Opposition zum Irakkrieg eine Rolle.

    Douwe Korff

    Im Internet gibt’s kein In- und Ausland. Aber Backbones und Knotenpunkte. Der DE-CIX ist etwas, was sie in Deutschland machen. „A state may not enforce his criminal law or investigate in another state without his consent.“ Jeder Staat der einen Spion findet, schmeisst ihn raus oder ins Gefängnis. Das ist kein rechtsfreier Raum.

    Auch im englischen Investigative Powers Act gibt es große Unterschiede zwischen In- und Ausländern. Bei Ausländern dürfen sie alles machen, was sie wollen: „alle Kommunikation von allen Bürgern in Deutschland“. Rechtslage in England verstößt ganz klar gegen Menschenrechtskonvention.

    Natürlich will jeder Staat wissen, was anderen Staaten tun. Aber es geht um die Methoden. Das heisst nicht, dass sie das Recht verletzten können. Merkel ist eher diplomatische Spionage als wirtschaftlich. Aber nicht alles, was im öffentlichen Interesse eines Staates ist, betrifft die nationale Sicherheit. Dass Merkel die nationale Sicherheit der USA verletzt, kann ich nicht akzeptieren. Für mich ist das ganz und klar illegal.

    Nach der Menschenrechtskonvention hat jedermann („everyone“) Rechte. Klagen können aber nur Staaten oder Personen. Wenn sich eine öffentliche Stelle verletzt fühlt, können die zwar nicht klagen. Aber sie können den Staat klagen lassen: „inter-state case“. Aber ich kenne keinen Fall.

    Helmut Philipp Aust

    Menschenrechte der EMRK stehen Personen zu, nicht Staaten. Merkel kann sich als Privatperson darauf berufen und eine Individualbeschwerde erheben.

    [Pause für 15 Minuten.]

    Fragerunde SPD

    Christian Flisek

    $Danke

    Meine Hoffnung, dass das Europarecht solide Antworten hat, wurden enttäuscht. Sind ebenso territorial wie nationales Recht.

    Haben jetzt bei Google in Spanien gesehen: Marktordnungsprinzip vs. Herkunftslandsprinzip. Spielt sowas auch bei Ausübung von Hoheitsgewalt eine Rolle? Ich meine, der Jurisdiktionskonflikt besteht schon, deswegen laden wir ja die Firmen-Chefs.

    Sanktionsmöglichkeit bei Wiener Übereinkommen: Erklärung zur persona non grata. Wenn wir von der US-Botschaft ausgespäht weden, sitzen da keine Personen, sondern ferngewartete Geräte. Können wir eine „machine non grata“ entwicklen, für nicht-erwünschte Infrastruktur?

    Unionsrecht kann man anwenden bei SWIFT, PNR, usw. Da ist ja Muratorium bzw. Aussetzungim Gespräch. Welche völkerrechtlichen Konsequenzen hätte das?

    Was heisst es für das Völkerrecht, wenn Daten deutscher Dienste weitergegeben werden?

    Welche konkreten Rechte halten sie für verletzt?

    Burkhard Lischka

    Mal angenommen, Deutschland würde Großbritannien vor den EuGH zerren. Welche juristischen Erfolgsaussichten hätte das?

    In der letzten Anhörung sagte Papier: verfassungsrechtlich müssen sich deutsche Dienste auch im Ausland an deutsches Recht halten. Ist das in den USA und UK auch so?

    Patrick Sensburg

    Wir arbeiten hier juristisch am Hochreck.

    Neuen Begriff „machina non grata“ werden wir in Fachaufsätzen lesen.

    Aktuell tickert DPA, dass Snowden ein Jahr länger Asyl in Russland bekommt.

    Antwortrunde SPD

    Douwe Korff

    Spione sind an das Recht von dem Land gebunden, wo sie sich befinden. Auch Diplomaten sind davon nicht ausgenommen.

    Wenn man etwas von Ausland aus macht, wird das komplizierter. In der EU gilt Grundsatz: bei Übermittlung von Daten in Drittstaaten müssen Grundsätze eingehalten werden. Manche denken, dass PNR und SWIFT einen Adequaten Datenschutz garantieren. Ich stelle das in Frage. Die Cloud ist nicht irgendwo, sie ist in den USA. Riesiges asymetrisches Verhalten: Daten von US in EU werden geschützt, Daten von EU in US nicht.

    „Machina non grata“: Wenn eine Maschine hier deutsches Recht bricht, hat Deutschland das Recht zu verlangen, dass die USA damit aufhören. Das ist nicht einfach.

    Zwischenbemerkung Patrick Sensburg

    Der Spion ist in dem Land, wo er ausspioniert, ein Straftäter, kann aber in seinem Heimatland einen Orden kriegen.

    Helmut Philipp Aust

    Marktortprinzip: Ja, spielt auch für Ausübung von Hoheitsgewalt eine Rolle. Siehe Jurisdiktionskonflikt von vorhin. Durchsetzung ist eine Frage politischer Entschlossenheit und des zu bezahlenden politischen Preises.

    Machine non grata: Das ist gar nicht so kreativ neu. Laut Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen sind Funksendeanlagen nur mit Genehmigung des Hostlandes gestattet. Wieder eine Frage der politischen Durchsetzbarkeit.

    SWIFT und PNR: Aussetzung braucht einen wasserdichten juristischen Grund.

    Welche Abkommen sind verletzt? Leider Gottes schwer zu Geantwortung. PRISM ist was anderes als TEMPORA, und wiederrum XKeyScore. PRISM und Tempora: Verstöße gegen internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention.

    Juristische Erfolgsaussicht: Deutschland müsste vor Gericht Verletzung von Rechten seiner Bürger nachweisen. Müssen spezifische Auswirkungen nachgewiesen werden.

    Im Grundgesetz gibt es keine Bestimungen, dass deutsche Grundrechte nur im Inland gelten. Vergleichbar klare Bestimmungen gibt es im Verfassungsrecht von USA und UK nicht. Rechtsposition der USA ist sehr stark auf Bürger und in den USA ansässige Personen konzentriert ist.

    Stefan Talmon

    Ein deutscher Spion, der in Paris Daten stiehlt, macht sich in Frankreich strafbar, in Deutschland nicht. Das meinte ich auch mit: „Der deutsche Spion agiert im rechtsfreien Raum.“ Eine Ausnahme gilt für die Grundrechte, die gelten auch im Ausland.

    Möchte warnen vor kreativer Rechtfortbildung des Begriffs der „Hoheitsgewalt“.

    Für Aussetzung bestehender Verträge (PNR, SWIFT) bräuchten wir einen Rechtsgrund. Zusätzlich: wurde auf EU-Ebene geschlossen, Rechtverletzung findet aber auf deutscher Ebene statt. Müssen alle Mitgliedsstaaten beschließen, halte ich bei UK für unwahrscheinlich.

    Unkenntnis schützt. Eine Nebenwirkung von Need-to-know.

    Fragerunde Bündnis 90/Die Grünen

    Konstantin von Notz

    Sie sind sich einig, in manchen Punkten uneinig zu sein.

    Wir müssen unterscheiden zwischen: „Ist Überwachung ein Verstoss gegen Völkerrecht?“ und „Kann man mit Völkerrecht etwas dagegen tun?“

    Halten sie das Abhören von Merkels Handy für legal?

    Wir sprechen von Spionage. Ich bin in den 80ern gross geworden und habe alle James Bond Filme geguckt. Ist es Spionage, wenn ein Geheimdienst komplett anlasslos und massenhaft die Bewegungsprofile von Mobiltelefonen von allen Menschen in diesem Land erfasst, wenn ale E‑Mails mitgelesen und gescannt werden, wenn alle Telefonate mitgeschnitten weden, teilweise eines ganzen Landes, wenn über Facebook-Bilder biometrische Profile gespeichert werden. Ist der Begriff „Spionage“ da richtig?

    Im Kalten Krieg mag „Herrschaftsbereich“ ganz gut funktioniert habe. Passt das noch, wenn ich heute mit Software-Hintertüren Kameras auf der anderen Seite der Welt anschalten kann?

    Völkerrecht: Gibt es einen Unterscheid zwischen Freunden (USA, UK) und China, Russland, Nordkorea? Oder ist das völkerrechtlich alles eins?

    Antwortrunde Bündnis 90/Die Grünen

    Stefan Talmon

    Wir Sachverständige haben schon unterschiedliche Auffassungen.

    Massenhafte Ausspähung von Daten verstößt gegen Gesetzmäßigkeitsprinzip und Verhältnismäßigkeitsprinzip.

    Keine Ja/Nein-Antwort auf die Frage ob Merkelfon und Massenüberwachung illegal ist. Kommt drauf an, wie. Wenn aus der Botschaft: ja. Aus Spionagesatelliten im Weltall: kein Völkerrechtsverstoß. Ebenso PRISM/Tempora vs. physischer Zugriff auf Daten in Deutschland.

    Was ist Spionage? Hierfür gibt es keine völkerrechtliche Definition. International wird er weiter gefasst als hier in Deutschland. International wird damit gemeint „intelligence gathering“, also Informationsgewinnung. Industriespionage fällt nicht unter klassische Spionage. Aber wir haben keine allgemeingültige Definition. Daher ist ihre Definition so gut wie jede andere.

    Helmut Philipp Aust

    Das Völkerrecht ist eine fragmentarische Rechtsordnung.

    Wie Gerichte diese Fragen entscheiden würden, können wir vorher nicht genau sagen.

    Eine Anpassung des Völkerrechts an das digitale Zeitalter ist ein steiniger Weg, eher in der weiteren Ferne.

    Konzept der Spionnage: Auch vor Aufkommen des Internets hat sich das immer sehr rasch geändert, siehe Telefonüberwachung. Auch beim Telegraf gab es Massenüberwachung.

    Bisher hat man sich Spionage nicht als Menschenrechtsproblem gestellt, eher zwischenstaatlich. Nach 9/11 veränderte sich das Objekt von Spionagemaßnahmen.

    Gibt es Unterschiede zwischen verbündeten und nicht-verbündeten Staaten? Im allgemeinen Völkerrecht sind alle gleich. Durch spezielles Völkerrecht (Verträge) kann das modifiziert werden. Aber wie gesagt: soweit wir wissen, gibt’s dazu keine Verträge.

    Douwe Korff

    Der Begriff Spionage ist viel zu grob. Deshalb habe ich mich auf illegale Akte beschränkt. Insbesondere die zwei Straftaten dem Übereinkommen über Computerkriminalität. Dann kann man auch einfach beantworten, ob es illegal ist: ja. Für mich ist das ganz klar.

    Verstößt das gegen Völkerrecht? Wenn das in Deutschland stattfindet, verstößt das gegen die deutsche Souveränität. Wenn das in den USA oder UK stattfindet, kann das immer noch ein grober Verstoß gegendie Menschenrechtskonvention und den Bürgerrechtspakt sein. Danach ist das auch danach illegal. Da habe ich eine ziemlich starke Meinung.

    Passt Spionage in die heutige Zeit? Nein. Die Dienste, die wir kennen, haben alle einen Kriegshintergrund: 2. Weltkrieg, kalter Krieg. Die denken: „Feind ausspähen.“ Die USA denken noch immer, dass sie im Krieg sind. Damit begründet der United States Attorney General auch im US-Kongress die Befugnisse. Das müssen wir den USA austreiben.

    Bei PNR und SWIFT muss Datenschutz nach Artikel 29 gewährt sein. Wenn das nicht gewährleistet ist, kann man das auch einseitig zurückziehen.

    2. Fragerunde Bündnis 90/Die Grünen

    Hans-Christian Ströbele

    Gelten die ganzen alten Abkommen aus den 50ern und 60ern noch? Oder sind die nichtig?

    Sie haben gesagt, ihnen sind keine No-Spy-Abkommen zur Nichtausspähung bekannt. Wie würden sie ein Abkommen zwischen Deutschland und USA bewerten, wo drin steht, dass man sich jeweils an die Gesetze des anderen Lands hält?

    2. Antwort Bündnis 90/Die Grünen

    Stefan Talmon

    Es gibt noch das Aufenthaltsabkommen. Die anderen sind mit Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut außer Kraft getreten. Daher gibt es derzeit kein Abkommen, aus dem sich irgendwelche Rechte ableiten lassen.

    Es kann Geheimabkommen geben, von denen man nichts weiss.

    Ein wirksames No-Spy-Abkommen müsste mindestens auf Regierungsabkommen geschlossen werden. Die bisher bekannten der Five-Eyes sind „Gentle Mens Agreements“ oder „Memorandums of Understanding“ und daher nicht rechtsverbindlich. Ob so etwas vom US-Kongress beschlossen würde, ist unwahrscheinlich.

    Helmut Philipp Aust

    Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gilt nur für die Sicherheit von Truppen und ist keine Blankobevollmächtigung für ausländische Überwachungsmaßnahmen.

    Douwe Korff

    Bei den deutschen Verträgen kenne ich mich nicht gut aus. Ich habe Foschepoths Buch mit, aber noch nicht ganz fertig gelesen.

    Vielleicht sollten sie die USA und UK mal fragen, ob die auch denken, keine Rechte zu haben, hier zu schnüffeln.

    Patrick Sensburg, Vorsitzender

    $Danke

    $Formal-Foo

    $Danke

    [Unterbrechung der Sachverständigenanhörung.]

    Patrick Sensburg, Vorsitzender

    Die Sitzung geht weiter mit einer weiteren Sachverständigenanhörung zur nationalen Regelungslage in den USA und UK.

    Diesmal mit:

    • Prof. Russell A. Miller – Professor of Law, Law School at Washington and Lee University
    • Prof. Dr. Ian Brown, Associate Director of Oxford University’s Cyber Security Centre, and Senior Research Fellow at the Oxford Internet Institute

    $Formal-Foo

    (Ab hier wird deutsch und englisch.)

    (Amerkung am Rande: von Notz und Ströbele machen erstmal ein Selfie)

    Stellungnahmen der Sachverständigen

    Russell Miller

    $Danke

    Da er mal in Deutschland studiert hat, kann er die Aufregung der Deutschen über die Überwachung verstehen. Dieser Ausschuss ist wichtig. Offener Dialog zwischen Deuschland den USA.

    Ich habe auch ein Forschungsinteresse an diesem Ausschuss. Eine der wichtigsten Sachen war das Church Committee in den USA. Das war eine historische „High-Water-Mark“. Dieser Ausschuss kann dem Vorbild folgen.

    Ihre Fragen betreffen Verfassungsrecht, Geheimdienste und Militäre, sowie Normen und Institutionen von Datenschutz. Das sind viele – und alle sind komplex. Experte in auch nur einem zu sein wäre schwierig.

    Ich habe zwar eine persönliche Meinung, aber ich bin hier als bescheidener Jura-Professor.

    Die Enthüllungen haben vor allem eine politische Debatte ausgelöst, weniger eine juristische. Man kann streiten, ob die Massenüberwachung dem Rechtsstaatsprinzip entspricht. Aber die größere Frage ist, ob das politisch gewollt ist.

    Ian Brown

    $Danke

    Juristische Aufarbeitung dieser Themen ist in den UK noch weniger ausgeprägt als in den USA.

    Die drei britischen Geheimdienste, vor allem der GCHQ, sind relativ jung. Bis in die Achtziger existieren sie offiziell nichtmal. GCHQ erst seit dem Intelligence Services Act 1994.

    Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung von 2000: Regulation of Investigatory Powers Act. Für britische Kommunikation eng geregelt. Für ausländische Kommunikation sehr wenige Regeln.

    Telecommunications Act 1984

    Datenschutzgesetzgebung ist recht einfach: EU-Datenschutzrichtlinie betrifft „nationale Sicherheit“ nicht.

    Verfassungsrecht ist auch einfach: Die UK haben keine Verfassung.

    Der GCHQ darf viel tun und hat wenig Beschränkung. Datenschutz greift nicht. Menschenrechte sind zwar verpflichtend, aber da wir nicht wissen, was passiert, sind wir auf die Versicherung der Regierung angewiesen, dass schon alles notwendig und verhältnismäßig ist.

    Freut sich auf Verhandlung von Big Brother Watch und der deutschen Akademikerin Dr. Constanze Kurz gegen den GCHQ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    Tempora. Schätzungen sagen, dass bis zu einem Viertel des weltweiten Internet-Verkehrs über UK gehen.

    Fragerunde CDU/CSU

    Roderich Kiesewetter

    Sie haben für Verständnis geworben, dass es in den USA wenig Verständnis für unsere Aufregung haben. Und UK macht das ja nur für die Sicherheit. Uns geht es hier nicht darum, das Verhalten amerikanischer und britischer Dienste an den Pranger zu stellen. Wir würden gerne auch bestimmte andere Dienste nicht-befreundeter Staaten untersuchen, das ist aber leider nicht im Einsetzungsauftrag dieses Ausschusses.

    Glenn Greenwald hat erklärt, für 60% der Amerikaner gilt Snowden als Held. Halten sie das für richtig? Wie war der Eindruck in den USA auf das aktuelle NBC-Interview?

    Was sagen sie zum EuGH-Urteil zu Google? Gilt das ind en USA als Niederlage für Meinungsfreiheit?

    Obama hat NSA-Reformen eingeleitet. Daten sollen nicht mehr bei staatlichen Stellen, sondern Intenet-Unternehmen gespeichert werden. Wird das schon gemacht? Oder ab wann?

    Tankred Schipanski

    US-Gerichte haben nicht bezweifelt, dass US-Bürger überwacht wurden. Aber ein New Yorker Gericht meinte, dass Verbindungsdaten nicht dem Kläger, sondern der Telekommunikationsfirma gehören. Wie ist ihre Einschätzung?

    In den USA gelten Daten, die ein Nutzer Google anvertraut, als nicht geschützt, weil es ja freiwillig passiert. Warum ist das so? Wollen sie das ändern?

    Brown: Sie haben sich gegen EU-Cloud und Schengen-Netz ausgesprochen. Warum? Erläutern sie doch mal.

    Tim Ostermann

    Selbst im US-Kongress gibt es Stimmen, die gerichtliche Kontrolle von NSA durch FISA Court kritisieren. Soll das geändert werden?

    Was sagen sie zum aktuellen Freedom Act?

    Miller: Sie haben die USA als Sicherheitsstaat bezeichnet. Warum?

    Nina Warken

    Brown: Sie sprechen von „1.469“ Beschwerden, die bis 2012 beim Investigatory Powers Tribunal eingegangen sind. Worum ging es da? Werden die veröffentlicht?

    Antwortrunde CDU/CSU

    Ian Brown

    Deutschland hat eins der besten Aufsichts- und Kontrollsysteme. Außergewöhnlich ist, wie sehr die G10-Kommission in laufende Verfahren eingebunden ist. In den UK darf die Aufsichtsbehörde aktuelle Verfahren nicht kontrollieren.

    Der UN-Menschenrechtsrat hat UK kritisiert, dass UK Ausländern keine Rechts zugesteht.

    Balkanisierung: Gegen Schengen-Routing habe ich nichts. Aber Regeln wie in Brasilien, dass Firmen Daten über Nutzer in deren jeweiligen Staat speichern müssen, ist ein Innovationskiller, das können nur große Firmen. Außerdem glaube ich nicht, dass das einen Unterschied für den Zugriff auf die Daten macht.

    The Register hat gerade die Kooperation von Britisch Telecom und Vodafone veröffentlicht. Es scheint, als ob die Firmen das auch ohne gesetzliche Verpflichtung tun.

    Was sind die Schutzvorkehrungen im Regulation of Investigatory Powers Act? Wir wissen es nicht. Wir hoffen, dass Gerichte das klären.

    Interception Code of Conduct: Ich glaube, Big Brother Watch und andere haben Recht mit ihrer Klage vorm EGMR.

    Die 1.419 Beschwerden gingen über viele Sachen, manche einfach, manche sehr schwerwiegend. Londoner Polizisten wurden mit RIPA-Befugnissen überwacht.

    Russell Miller

    Ich mag die zentrale Rolle von Snowdens Person nicht. Nicht, dass ich ihn nicht mag. Aber es lenkt ab von den wichtigen Inhalten. Daher werde ich auf Fragen nach Heldentum oder nicht nicht eingehen. Bei den Pentagon-Papieren nahm Daniel Ellsberg keine zentrale Rolle in der Debatte ein. Das war angemessen.

    Zum „Recht auf Vergessen“ gibt es viele sehr verschiedene Reaktionen. Der Erste Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert Redefreiheit, Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert Menschenwürde. Das spiegelt unterschiedliche Prioritäten wieder. Hat natürlich historische Gründe. Kontinentaleuropäisches Recht ist „ex ante“ (vorher), Common Law ist „ex post“ (danach).

    Die beiden US-Gerichtsurteile zu NSA-Metadaten sind halt unterschiedlich. Sind Metadaten so geschützt wie Kommunikationsinhalte und Durchsuchungen?

    Anderer Unterschied: Das BVerfG hat GPS-Überwachung erlaubt, der US Supreme Court hat das verboten.

    In den USA gibt es keinen allgemeinen Datenschutz. Siehe kulturelle Unterschiede und „ex post“. Es gibt zwar bischen Datenschutz, aber viel ist Selbstverpflichtung von Firmen.

    Die Bezeichnung der USA „Sicherheitsstaat“ habe ich qualifiziert mit dem Zusatz „demokratischer Sicherheitsstaat“, weil die Politik das so will.

    [Schon wieder Unterbrechung, weil gleich namentliche Abstimung im Plenum ist. Pause bis ca. 16 Uhr.]

    [Geht weiter. Es sind ganze 11 Zuschauer auf der Tribüne.]

    Fragerunde Bündnis 90/Die Grünen

    Konstantin von Notz

    Drüben im Reichstag ist ein Kunstwerk aus Keksdosen von Abgeordneten. Da hat auch Adolf Hitler eine Keksdose. Er war ja demokratisch gewählt. Das prägt das deutsche Verfassungsverständnis.

    Wir diskutieren in Deutschland, ob der Staat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern entsteht. Das kennt das US-Recht nicht. Wenn dir Rechte amerikanischer Soldaten im Ausland massenhaft verletzt werden, gibt es da keine rechtliche Handhabe?

    Wenn deutsche Dienste im Ausland Daten von Amerikanern erheben und an amerikanische Dienste weitergeben: Werden damit die amerikanischen Rechte umgangen?

    Hans-Christian Ströbele

    Obama hat gesagt: Das Recht auf Privacy ist nicht nur ein Recht, was jeder Staat seinem Bürger gewähren sollte, sondern ein allgemeines Recht der Menschen, also ein Menschenrecht. Er hat den Kongress aufgefordert, Lösungen zu entwickeln, dass die USA international anlasslos überwachen. Wie wird das in den USA diskutiert?

    Antwortrunde Bündnis 90/Die Grünen

    Russell Miller

    Als Professor kriege ich normalerweise keine hypotetischen Fragen gestellt, die stelle ich nur meinen Studenten.

    Ich kenne kein US-Gesetz, dass Amerikanern Rechtshilfe gegen Überwachung gestattet. Aber vielleicht geht das mit internationalem Recht. Gewohnheitsrecht im Völkerrecht.

    Soldaten im Ausland: keine juristische Handhabe, aber politischer Druck.

    Ich stelle Obamas Verfassungsverständnis nicht in Abrede. Aber das amerikanische Verfassungsrecht gilt nicht für alle. Der Supreme Court bestätigt diese extreme örtliche Begrenzung.

    Ich befürchte, dass ich die Frage nach der Datenweitergabe nicht genau beantworten kann. Ich weiss nicht, wie die Rechtslage ist.

    Ian Brown

    Eine Weiterentwicklung von internationalem Recht könnte eine gute Lösung sein, das Thema Spionage und Massenüberwachung anzugehen.

    Ich arbeite mit der Stiftung Neue Verantwortung an diesem Thema.

    Der LIBE-Bericht des Europaparlaments war gut.

    Fragerunde SPD

    Christian Flisek

    $Danke

    Wir haben geahnt, dass es unterschiedliche Rechtskulturen gibt. Aber das aus wissenschaftlicher Sicht zu hören, ist nochmal gut.

    Miller: Zusamenarbeit von großen Internet-Firmen mit Geheimdiensten. Drei Formen: Punktuelle Zusamenarbeit, massenhafte Überwachung, Firmen geheim direkt attackieren. Von heute morgen: „Jurisdiktionskonflikt“. Wenn in mehreren Rechtskreisen tätig, muss ich vielleicht gleichzeitig Datenschutz einhalten und Daten an Dienste geben. Im Zweifel hält man sich an das Recht, von dem am meisten Druck ausgeht. Haben wir solche Konflikte?

    Derzeit eine Fülle von Verhandlungen: SWIFT, Safe Harbor, TTIP. Macht eine Aussetzung Sinn? Ist ein sicherer Hafen in den USA überhaupt noch denkbar?

    Regierung und Ausschuss haben bei US-Regierung Anfragen gestellt. Oft bekommen wir nichtmal Ausreden, sondern gar keine Antwort, wir werden komplett ignoriert. Wie bewerten sie ein solches Verhalten?

    Antwortrunde SPD

    Russell Miller

    Zur Rolle der Internet-Firmen: Über freiwillige Übereinkommen von Unternehmen mit Diensten kann ich nichts sagen. Darüber bin ich selbst überrascht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum man das machen wollen würde.

    Unfreiwillige Kooperation hat eine juristische Basis: Den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Ob das gut oder gerecht ist, ist eine andere Frage. Aber er ist Gesetz.

    Natürlich ist der Privatwirtschaft der Jurisdiktionskonflikt bewusst.

    Vertrauen in Safe Harbor, vor allem wenn die USA sie ignorieren: Formal sind die USA verpflichtet, internationale Abkommen zu respektieren. Daher sollte das auch durchgesetzt werden.

    Bei der Todesstrafe hat Deutschland die USA schon vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt. Ich hoffe, dass sich die USA an ihre Verpflichtungen von Safe Harbor halten. Die Enthüllungen zeigen, dass wir das nicht glauben können. Ich habe ein Vorbild genannt, was sie tun könnten.

    Ian Brown

    YaHoo! hat sich gegen manche FISA-Anfragen gewehrt. Aber die NSA schnorchelt sogar die interne Kommunikation der Firmen ab. Dagegen hilft nur Verpflichtung.

    Fragerunde Die Linke

    Martina Renner

    Welche rechtlichen Vorgaben haben europäische Tocherfirmen von amerikanischen Firmen?

    Macht es rechtlich in ihren Ländern einen Unterschied, ob Metadaten oder Kommunikationsinhalte massenhaft überwacht werden?

    Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Nicht-US und Nicht-UK Bürger, Auskunft über ihre Daten zu verlangen? Könnte man auch die Löschung verlangen?

    Antworten Die Linke

    Russell Miller

    Egal, wo die Firmen sitzen: nur „US persons“ sind rechtlich besser geschützt. Das ist fundamental. Sind die Tochterfirmen nah genug an der „Mutterfirma“, um als „US person“ zu gelten? Dann könnten sie unter diese leicht höheren Standards fallen. Eine Nicht-US-Firma im Ausland ist am wenigsten geschützt.

    Nochmal: Diese Fragen werden eher politisch als juristisch geklärt.

    Ian Brown

    Vor Snowden habe ich ein Paper über Kooperation von Firmen mit Diensten geschrieben, damals war das Fazit: wahrscheinlich ist das meiste freiwillig.

    Ja, Nicht-Bürger können in UK klagen. Es gab Beispiele.

    Patrick Sensburg, Vorsitzender

    $Danke

    $Ende

    Dank auch an die Stenografin. (Anmerkung: Wir nehmen das auchmal an. Hat das überhaupt jemand bis hier gelesen? :)

    Jetzt wieder Pause. Dann nicht-öffentlicher Teil. Damit verabschieden wir uns.

    5. Juni 2014 11
  • : Sachverständige im NSA-Untersuchungsausschuss: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“
    Sachverständige im NSA-Untersuchungsausschuss: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“

    Morgen findet die 7. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag statt. Zwei Tagesordnungspunkte dieser Sitzung werden öffentlich sein, es handelt sich um zwei Sachverständigenanhörungen. Natürlich sind wir auch morgen wieder mit dabei und berichten.

    Die erste Anhörung wird sich mit dem Thema der völker- und europarechtlichen Fragen der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten befassen. Vorab liegen uns zwei Stellungnahmen vor: Die von Dr. Helmut Philipp Aust, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Humboldtuniversität Berlin, und von Prof. Douwe Korff, Professor für Internationales Recht an der London Metropolitan University.

    Beide setzen sich in ihren Stellungnahmen damit auseinander, welche völker- und europarechtlichen Regelungen es in Punkto Datenschutz, Grundrechtseingriffe und elektronischer Überwachung gibt, welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden können und was das konkret für die massenhafte Überwachung durch die Five Eyes bedeutet.

    4. Juni 2014 3
  • : Studie zeigt, wo die Stärken und Schwächen von Onlinepetitionen liegen
    Studie zeigt, wo die Stärken und Schwächen von Onlinepetitionen liegen

    Das Institut für Internet und Gesellschaft hat gestern in Zusammenarbeit mit dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung eine Studie zur Nutzung der seit 2005 bestehenden Onlinepetitionsplattform des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die sich an Online-Petitionen beteiligen oder diese selbst initiieren, primär männlich und jüngeren Alters sind sowie über einen höheren Bildungsabschluss verfügen. Intuitiverweise sind die Nutzer außerdem überdurchschnittlich politisch aktiv, überraschenderweise aber gleichzeitig auch skeptisch gegenüber „der Politik“.

    epetitionAuch wenn der Beteiligungsaufwand bei Onlinepetitionen beinahe nur noch aus einem Mausklick besteht, hat man es nicht geschafft auch eher politikferne Bürger anzusprechen. Dadurch bleibt auch die Zahl der Beteiligten bei einem Großteil der Petitionen verhältnismäßig klein. Groß wurden lediglich wenige wie auch das nebenstehende Diagramm aus der Studie zeigt. So beispielsweise die „Zensursula“-Petition gegen das von Ursula von der Leyen geplante Zugangserschwerungsgesetz mit über 134 000 Mitunterzeichnern. Noch größer, jedoch nach dem Untersuchungszeitraum bis Anfang 2013 wurde die Petition gegen die immer teurer werdenden Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen. 75% aller Onlinebegehren konnten hingegen gerade einmal bis zu 766 Unterschriften zusammentragen. Damit wird das Quorum von 50 000 Unterzeichnern im ersten Monat nach der Veröffentlichung, das für einen Aufruf der Petition im Petitionsausschuss des Bundestags „im Regelfall“ besteht, nur selten erreicht. Die besten Chancen haben Petitionen mit Bezug zu Medienthemen – sie verzeichnen im Durchschnitt 118 Unterschriften pro Tag, weit mehr als die durchschnittlichen 33.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass Onlinepetitionen es in ihrem beinahe 10-jährigen Bestehen noch nicht geschafft haben, zu signifikant mehr politischer Partizipation von politisch desinteressierten und inaktiven Bürgern zu führen. Es wäre jetzt wichtig, darüber nachzudenken, wie genau das verändert werden kann, damit eine größere Bandbreite von Menschen dazu motiviert wird, sich einzubringen. Wichtig wäre, den Petitionen mehr Gewicht zu geben, denn eine öffentliche Beratung „im Regelfall“ nach Erreichen des Quorums ist wenig motivierend, genausowenig wie zu hören, dass kaum Petitionen – auch die sogenannten erfolgreichen – direkte Veränderungen bewirkt haben.

    3. Juni 2014 4
  • : Jetzt live im Bundestag: Anhörung zu Netzneutralität
    Jetzt live im Bundestag: Anhörung zu Netzneutralität

    Jetzt startet gerade im Ausschuss für digitale Agenda im Deutschen Bundestag eine Anhörung zur Netzneutralität. Die Stellungnahmen der fünf Sachverständigen haben wir bereits am Freitag verbloggt. Einen Livestream findet man unter bundestag.de. Wir werden hier mal etwas mitbloggen.

    2. Juni 2014 5
  • : Montag: Anhörung im Bundestag zu Netzneutralität
    Montag: Anhörung im Bundestag zu Netzneutralität

    aplakat_02Am Montag, den 2. Juni, tritt der Ausschuss für Digitale Agenda im Deutschen Bundestag zur neunten Sitzung zusammen, um ausnahmsweise mal öffentlich eine Anhörung zu Netzneutralität zu machen. Hintergrund sind die Entwicklungen auf EU-Ebene, wo die Entscheidung im EU-Rat bevorsteht und Deutschland Gerüchten zufolge hinter den Kulissen gegen Netzneutralität arbeitet. Die Anhörung findet zwischen 13:30 – 15:00 Uhr statt und es soll einen Livestream auf bundestag.de geben.

    Bereits jetzt stehen die Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen online. Thomas Lohninger dürfte Euch auch als Autor bei uns bekannt vorkommen.

    Stellungnahme von Dr. Christoph Fiedler – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) (pdf | 143 KB)
    Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf – Universität Rostock (pdf | 173 KB)
    Stellungnahme von Thomas Lohninger – Digitale Gesellschaft e.V. (pdf | 260 KB)
    Stellungnahme von Dr. Bernhard Rohleder – BITKOM e.V. (pdf | 214 KB)
    Stellungnahme von Klaus Landefeld – eco e.V. (pdf | 2 MB)

    30. Mai 2014 1
  • : Bundesnachrichtendienst will Facebook und Blogs in Echtzeit überwachen – und eigene Vorratsdatenspeicherung
    Wird wieder Zeit, gegen den BND auf die Straße zu gehen! (Foto von <a href="https://secure.flickr.com/photos/ekvidi/9402883652/sizes/h/in/photostream/">Ekvidi</a>)
    Bundesnachrichtendienst will Facebook und Blogs in Echtzeit überwachen – und eigene Vorratsdatenspeicherung

    Am 17. Mai berichtete dpa mit Verweis auf den Bundesnachrichtendienst, dass dieser 300 Millionen Euro haben wolle, um die Netzsicherheit zu erhöhen. Schon damals haben wir vermutet, dass mit dem Spin „Netzwerk-Sicherheit erhöhen“ ein Ausbau der Überwachung gemeint sein wird. Dem Rechercheverbund von Süddeutsche Zeitung, dem NDR und dem WDR wurden jetzt Dokumente geschickt, die die Pläne genauer beschreiben: BND will soziale Netzwerke live ausforschen. Damit werden unsere Befürchtungen wahr: Die Snowden-Enthüllungen werden als Machbarkeitsstudie gesehen, nicht als Mahnung. Ausdrücklich wird in den Dokumenten darauf verwiesen, dass NSA & GCHQ das schließlich auch können.

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) will künftig die sozialen Netze in „Echtzeit“ ausforschen können und digital aufrüsten. […] Das Projekt läuft intern unter dem Titel „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ und ist Teil einer sogenannten „Strategischen Initiative Technik“ (SIT). […]Bereits in diesem Jahr will der Auslandsgeheimdienst seine Technik verbessern, um Weblogs, Foren und Portale wie Flickr, Facebook und Twitter systematisch auswerten zu können.

    Das ist noch nicht alles. Gleichzeitig will man eine eigene Vorratsdatenspeicherung, weil die ja so schön grundrechtsfreundlich sei. Und man möchte vermehrt selbst als Cyberkrimineller Geheimdienst auftreten und selbst Unsicherheit im Namen von Sicherheit schaffen, indem Sicherheitslücken nicht gestopft sondern zum Angriff verwendet werden:

    Neben der Internetüberwachung sollen mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden, außerdem will der Dienst künftig verstärkt Verbindungsdaten, sogenannte Metadaten, ausspähen. […] Außerdem will der Dienst offenbar Software-Sicherheitslücken für gezielte Spähattacken nutzen können.

    Fehlt fast nur noch, dass der Bundesnachrichtendienst demnächst bei World of Warcraft nach terroristischen Orks suchen gehen will.

    Der Bundestag soll die 300 Millionen Euro in den kommenden Wochen vergeben. Dann wird sich spätestens zeigen, wie ernst es die Große Koalition mit der Aufklärung des größten Überwachungsskandals in der Geschichte der Menschheit meint. Passieren wird wahrscheinlich das Gegenteil von dem, was man rational erwarten könnte: Statt weniger Überwachung werden wir noch mehr Totalüberwachung bekommen.

    30. Mai 2014 33
  • : NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: „Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.“
    Patrick Sensburg. Bild: MK Hoffe. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">BY-SA</a>.
    NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: „Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.“

    Etwas ungläubig haben wir heute diese DPA-Meldung gelesen:

    Ausschusschef Patrick Sensburg (CDU) bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne. Snowden sei nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst gewesen.

    „Sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss“, erklärte Sensburg. Über das hinaus, was seit langem im Internet zu finden sei, „hat Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“.

    Wir haben den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses mal auf die über 150 bisher veröffentlichten Dokumente hingewiesen. Auf die Nachfrage, warum diese nicht ausreichen, antwortete Patrick Sensburg gegenüber netzpolitik.org:

    Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.

    Vielleicht darf er die ja einfach nur nicht lesen.

    28. Mai 2014 34
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“
    Die Sachverständigen Papier, Hoffmann-Riem und Bäcker bei ihrer Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    Heute tagt der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag zum ersten Mal öffentlich. Als Sachverständige dienen die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker. Wir sitzen drin und bloggen live.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.

    Dargestellte: Abgeordnete und Sachverständige, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Aufzeichnung

    Die Bundestag-Mediathek hat eine Aufzeichnung in Audio und Video: „Grundrechte wahren“.

    Backup vom Video auf YouTube:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Backup vom Audio auf unserem Server.

    Update: Auf unsere Anfrage hin gibt jetzt jetzt auch das offizielle stenografische Protokoll auf bundestag.de und auf unserem Server.

    Stellungnahmen

    Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Ausschuss-Webseite. Wir spiegeln die auf unserem Server:

    Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender

    Es sind keine Audio/Video/Bild-Aufzeichnungen gestattet, sonst drohen Ausschluss und ggf. Strafverfolgung.

    $Begrüßung

    $Danke

    Hinweis an Sachverständige: bei Falschaussage oder Unvollständigkeit droht Freiheitsstrafe.

    Eingangsstatements Sachverständige

    Eingangsstatement: Hans-Jürgen Papier

    Spähprogramme von NSA und Diensten ähneln der Vorratsdatenspeicherung: anlasslos, massenhaft..

    daher Vorratsdatenspeicherung-Urteil Bundesverfassungsgericht relevant

    für EU gilt entsprechendes: EuGH-Entscheidung

    die geltenden Beschränkungen von Telekommunikationsgesetz und Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) sind im wesentlichen nur Eingriffe gegen individualisierbare Personen oder Anschlüsse, also gezielt

    Ausnahme: BND nach G‑10-Gesetz

    Eine Erhebung und Speicherung von Daten auf Vorrat, die flächendeckend, vorsorglich und anlasslos ist, verstößt gegen deutsches Verfassungsrecht. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Das ist für Organe des Bundes nicht nur unmittelbar bindend, sondern man ist auch international verpflichtet, sich dafür einzusetzen. Eine anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist strikt untersagt. Ich bin gerne bereit, auf diese rigide und einschränkungslose Aussage zurückzukommen. Da eine Speicherung nicht erfolgen darf, fehlt auch jede Möglichkeit zum Abruf dieser Daten. Das gilt für Verbindungsdaten, aber natürlich erst Recht für Inhalte.

    Deutsche Behörden sind an Grundrechte auch dann gebunden, wenn es die Grenzen der Bundesrepublik überragt

    gilt uneingeschränkt für Deutsche im Ausland

    […]

    wenn andere Dienste Daten über Deutsche an deutsche Dienste übermitteln, müssen diese ebenfalls deutschen Gesetzen entsprechen

    Staat muss grundrechtlichen Schutzpflichten durch hinreichende Vorkehrungen genügen

    Verschärfung strafrechtlicher Sanktionierung von unberechtigter Überwachung und Datenweitergabe

    gesetzliche Umstellung von Tatortprinzip auf Schutzprinzip: gilt auch für Taten im Ausland gegen Deutsche

    dringende Empfehlung, das zu tun

    verschärfte Vorschriften zur Datensicherung bei Telekommunikationsunternehmen

    auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschland/EU, aber hier Dienste anbieten

    Schutzpflichten des Staates (Telekommunikationsgeheimnis, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und IT-Grundrecht) begründen eine staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer grundrechtswahrenden Telekommunikations-Infrastruktur

    Eingangsstatement: Wolfgang Hoffmann-Riem

    $Danke

    Ich finde das Internet eine tolle Sache, ebenso die globale Kommunikation. Aber dieses Kommunikationssystem kann auch als Hort des Bösen wirken. Davor muss der Staat, das Recht schützen.

    Hier vor allem Freiheitsschutz. deutsches Grundgesetz sehr gute Grundlage

    aber: Grundrechte des Grundgesetzes sind noch aus der Post-Zeit, nicht im Internet-Zeitalter

    Aufgabe für politische Akteure, das zu erneuern!

    Freiheitsschutz global denken und garantieren

    Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche und nicht nur in Deutschland

    Grundrechtsvoraussetzungsschutz

    Realisierung des Grundrechtsschutzes: Schutz vor Eingriffen. Schutz durch Umsetzung der Schutzaufträge

    private Dritte und Dienste wie NSA sind nicht unmittelbar an deutsche Grundrechte gebunden. Heiẞt aber nicht, dass die irrelevant für diese wären.

    Es ist Aufgabe deutscher Behörden, Verletzung der Grundrechte zu unterbinden.

    Spionage ist nationalrechtlich verboten. Es gibt keinen Immunitätsschutz für Spionage.

    Leider ist dieser Rechtsschutz kaum durchsetzbar.

    Britische Dienste sind an EU-Grundrechtecharta gebunden. Rechtsschutzmöglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

    Vertragsverletzungsverfahren nach EU-Verträgen

    Völkerrechtlich: Menschenrechtspakte. Leider nicht sehr wirksam.

    Wirksamer Schutz bedarf globaler Vereinbarung. Schwer oder unmöglich. Deswegen: auch auf Bundes- und EU-Ebene

    Soweit EU-Ebene nicht möglich ist (wegen Großbritannien) muss das nationalstaatlich passieren.

    sehr löchriges Safe-Harbor muss korrigiert werden

    SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) überprüfen

    Freihandelsabkommen ohne Schutz vor Ausspähung geht nicht

    IT-Sicherheit, Verschlüsselungssysteme, innerdeutscher Telekommunikationsverkehr nur über deutsche Server, EU-Cloud/Schengen-Cloud (oder auch auf Deutschland beschränkt)

    „staatlich-private Gefährdungspartnerschaften“ – dagegen muss vorgegangen werden

    Dezentralisierung

    Rückbau globaler Vernetzung für Telekommunikation mit Gefährdungspotential. Nicht Internet rückbauen, aber Wahlfreiheit

    zu wichtiges Gut, kann nicht alleine Unternehmen anvertraut werden, ist auch staatliche Aufgabe.

    Eingangsstatement: Matthias Bäcker

    $Danke

    Ich weiß nicht, ob ich gegen Vollständigkeitsgebot verstoße. Ich bitte von Strafverfolgung abzusehen.

    will mich auf deutsche Dienste konzentrieren

    Glaubwürdigkeit, von anderen Reformen zu fordern, hängt auch vom eigenen Beispiel ab

    1. „harmlos“: Erhebung von Telekommunikation im Einzelfall

    Einzelfallbasierte Erhebung dient dazu, etwas von bestimmten Personen herauszufinden. Nicht anlasslos, großflächig

    Auch diese vergleichsweise unproblematischen Regelungen gehen schon recht weit.

    Verdacht, das Straftat geplant wird, reicht aus.

    Überwachung schon bei diffuser Bedrohung möglich

    der Katalog an sich beinhaltet schon Planung

    man kann also bereits bei Planung von Planung einer Straftat überwachen

    Beschaffung von Heizöl kann Straftat darstellen, wenn das für eine Bombe dient. Kann aber Vorbereitung von Vorbereitung von Straftat sein.

    2. „mittleres Niveau“: strategische Überwachung des BND (§ 5 G‑10-Gesetz)

    BND darf bestimmte Übertragungswege internationaler Kommunikation anlasslos rastern, dann Treffern nachgehen

    anlasslose strategische Rasterfahndung

    Vorfeldaufklärung

    Beschränkung vor 2001: nur „nicht-leitungsgebundene Kommunikation“, also Satelliten. Ist heute nicht mehr beschränkt

    G‑10-Gesetz sagt, dass Telekommunikations-Überwachung sich auf maximal 20 Prozent der Übertragungskapazität beziehen darf, nicht des tatsächlichen Datenverkehrs

    im Internet wird aber die Kapazität nicht erreicht. beim DE-CIX ist regelmäßige durchgehende Auslastung unter 20 Prozent: BND dürfte also komplett überwachen

    siehe: NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Problem: viele Kommunikationsdienste sind nicht mehr an Telekommunikationsanschlüsse gebunden. E‑Mail geht von jedem Telekommunikationsanschluss

    insgesamt: Begrenzungswirkung der strategischen Überwachung fragwürdig, zweifelhaft, ob das rechtlichen Anforderungen genügt

    3. „schlimmster Teil“: Auslandsüberwachung des BND

    strategische Überwachung gilt nur für Sachen, bei denen ein Kommunikationsteilnehmer im Ausland ist

    Bundesregierung sagt, reine Auslandskommunikation (Afghane kommuniziert mit Afghanen in Afghanistan) hat keinen G‑10-Schutz

    eigentlich keinerlei Grenze gesetzt

    Grundgesetz schützt Auslandskommunikation nicht

    es gibt jedoch keinen Grund, warum Auslandskommunikation nicht unter Grundgesetz fallen sollte

    nach gegenwärtigem Recht also unzulässig, behördliche Praxis ist rechtswidrig

    Andreas Pfitzmann sagte: „Nachrichtendienste kontrolliert man über Budgetierung.“ Als Verfassungsrechtler will ich das nicht wahrhaben.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg

    1. Schutzbereich: Wovor schützt das IT-Grundrecht? Spähsoftware? Leitung-Abschnorcheln? Welche Rechtsverletzungen sehen sie da?

    2. Souveränität: Wenn ausländische Dienste in Deutschland abhören, ist das eine Verletzung der deutschen Souveränität? Gibt es keine Möglichkeit, dass sich ausländische Dienste auf ihre Gesetze berufen? Oder dürfen ausländische Dienste sich auf BND- und G‑10-Gesetz berufen?

    3. Welche Art von Abkommen könnten ausländischen Diensten erlauben, hier operativ tätig zu sein? Besteht die Möglichkeit von Einzelfall-Genehmigungen?

    Bäcker

    Schutzbereich, IT-Grundrecht

    Wie weit reicht das eigengenutzte IT-System? Unterschied zwischen eigenem und anderen. Muss eine Zuordnung geben

    IT-Grundrecht sagt nicht: das gesamte Internet ist mein.

    nicht allgemein beantwortbar

    Dienst mit Cloud-Zugriff (Textverarbeitung): da würde ich schon sagen, das ist auch ihr eigenes System: weil sie das als eigenes nutzen. Nicht technisch, aber rechtlich

    Für Netzknoten gilt das nicht.

    Ob Spionage durch Auslandsdienste ein völkerrechtliches Delikt ist, ist nicht einfach zu sagen. Völkerrechtlicher Status eigenartig: weder richtig erlaubt, noch richtig verboten.

    Hängt von Modalitäten des Zugriffs ab. Unterseekabel im Atlantik als der DE-CIX.

    Wenn eine deutsche Stelle das duldet, ist das ein Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Grundlage bedarf.

    Geheimabkommen, von denen ich nur in Foschepoths Buch lese, scheinen mir dem nicht zu genügen.

    Hoffmann-Riem

    Zugriffe in der Distanz fallen in Schutzbereich von Artikel 10.

    Bei Online-Durchsuchung Zugriff auf Endgeräte, damit hat sich Bundesverfassungsgericht befasst.

    Es geht aber nicht nur um Schutzpflichten im engen Bereich des IT-Grundrechts. Im heutigen Zeitalter, wo alles im gleichen System transportiert wird, verschiedene Normen in der Gesamtheit betrachten. Für die Wahrung Schutzauftrags ist einzelne Rechtsquelle nicht so wichtig: Gesamtkonzeption.

    Ob die NSA das, was sie macht, nach US-Verfassung darf, ist umstritten. In keinem Fall kann NSA durch US-Ermächtigung die Erlaubnis bekommen, im deutschen Grundrechtsbereich Grundrechte zu verletzen. In Deutschland gibt es keine Ermächtigung dafür. Wenn man das wollte, müsste man das schaffen. Aber wenn, dann nur unter Gegenseitigkeit.

    Papier

    Stimme Vorrednern zu.

    Schutzbereich: Jeder Schutz ist einzeln ausgeprägt, hat aber Ableitung aus Grundgesetz Art 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    IT-Grundrecht und Telekommunikationsgeheimnis gegeneinander abzugrenzen? Bei Trojaner-Entscheidung: Gewährleistungslücke.

    Also haben wir ein spezielles, modernes „Computergrundrecht“ entwickelt.

    Grenzbereich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Zielt zwar auf laufende Kommunikation ab, ist aber nur mit heimlichen Einbruch in IT-System möglich.

    Quellen-TKÜ man nicht auf normale TKÜ stützen, weil man mit Einbruch in TK-System einen hohen Eingriff vornimmt.

    Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur Inhalte der Telekommunikation, sondern auch die näheren Umstände. Das haben wir bei Vorratsdatenspeicherung-Urteil getan.

    4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten schützt dagegen nur die Inhalte.

    Wenn deutsche Behörden Grundrechtsbeschränkungen durch ausländische Dienste dulden, dann sind diese Eingriffe den deutsche Behörden zuzurechnen und fallen unter deutschen Grundrechtsschutz. Auch wenn Gesetze anderer Staaten das anders sehen.

    Patrick Sensburg

    Verstehe ich das richtig? Es gibt Keine gesetzliche Grundlage für ausländische Dienste, in Deutschland Daten abzugreifen? Ja? Alle drei Sachverständigen nicken und sagen ja. Konsens.

    Fragerunde 1: Linke

    Martina Renner

    $Danke.

    1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Schutzpflichten auch durchzusetzen? Was gibt es für technische Möglichkeiten? Wenn es keine multilaterale Abkommen gibt, mit denen Massenüberwachung der Five Eyes eingeschränkt werden können, was bleibt dann?

    2. Welche Gesetze stehen im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung? Sind private Auftragnehmer bei Ausübung der Aufgaben an Grundrechte gebunden, egal wo die technische Informationsbeschaffung stattfindet?

    3. Gibt es Handlungsaufträge an die Bundesregierung? Lassen sich die Verhandlungen um No-Spy-Akkommen als solche Handlungen auffassen?

    André Hahn

    Bundesregierung muss also tätig werden. Wenn die NSA in Wiesbaden ein Gebäude baut: Muss sie das unterbinden?

    Papier

    Makel: Kann ich bekräftigen. Die Freiheitsrechte gelten. Wenn Informationen makelhaft erlangt worden sind, haftet dieser Makel auch den weiteren Verarbeitungsschritten dieser Informationen an. Verarbeitung, Weitergabe usw. sind jeweils selbstständige Eingriffe in Ausgangsproblem.

    Wenn sich deutsche Behörden nicht an Behebung beteiligt haben, sie diese Daten aber nutzen, dann ist das genauso makelhaft.

    Etwas plakativer: Ein Handeln deutscher Sicherheitsbehörden nach der Devise „Die ausländischen Dienste gehen zwar zu weit und greifen in Kernbestand unserer Verfassung ein, aber wenn das schon geschieht, müssen wir da auch mitmachen“ – das ist nicht haltbar, um das mal ganz klar zu sagen.

    Also: Datenaustausch unterbinden. Ganz unpraktische Sicht der Dinge, aber verfassungsrechtliche Standards dürfen nicht umgangen werden.

    Gegen ausländische Dienste auf Bundesrepublik eingreifen? Ja! Aber: Deutschland ist föderal, ist Ländersache. Verletzung deutscher Gesetze sind eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden der Länder haben da einzugreifen. Das ist nicht nur Frage der Strafverfolgung, sondern auch des Sicherheitsrechts.

    Schleyer-Entführung: Bei aller Schutzpflicht des Lebens ging es auch um Frage, auf die Forderung der Entführer nicht einzugehen, um keine weiteren Schritte zu ermutigen. Das erkennen wir Juristen nicht an.

    Zwischenansage Sensburg: Das Twittern von Bildern aus diesem Saal ist zu unterlassen. Es lässt sich übrigens leicht herausfinden, wo die Bilder herkommen.

    Hoffmann-Riem

    Dass drei Sachverständige das gleiche sagen, ist zwar dramaturgisch langweilig, aber politisch schon interessant.

    Sie sind der Gesetzgeber. Sie haben sich zu überlegen, wie sie ihrem Schutzauftrag gerecht werden. Erstmal geht es um das „Ob“. Beim „Wie“ gibt es weiten Gestaltungsspielraum, das können wir ihnen jetzt nicht im Einzelfall ausarbeiten.

    Wenn Vertrauen in Integrität und damit (soziale) Funktionsfähigkeit des Internets beschädigt ist, kann das sehr schlechte Auswirkungen haben, auch für die Wirtschaft.

    Bäcker

    Gefahrenabwehr: Angriff einer ausländischen Sicherheitsbehörde auf Informationsnetze ist technisch nichts anderes von Privaten. (außer Zielsetzung und Maßstab). Wenn ausländische Dienste Trojaner vertreiben oder Kabel abschnorcheln, muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) tätig werden und Warnungen aussprechen oder anders helfen. Wenn der BND erfahren sollte, dass es zu so etwas gekommen ist, besteht die Möglichkeit für BND, diese Erkenntnis an andere staatliche Stellen zu übermitteln. (Das geißele ich an anderer Stelle als verfassungswidrig, ist hier aber hilfreich.)

    Fragerunde 1: SPD

    Christian Flisek

    $Danke.

    Alles andere als langweilig. Sternstunde meiner parlamentarischen Tätigkeit. Bin aber auch neu.

    Danke für Bezug zur Vorratsdatenspeicherung.

    Was bedeutet das jetzt konkret für einen Staatsbürger,der sich in Grundrechten verletzt fühlt? Wie konkretisieren sich die Schutzpflichten des Staates?

    Europäische Perspektive, siehe GCHQ? Ab wann sind Grundrechtsverletzungen gerichtsfest nachweisbar?

    Wir stellen geheimdienstliche Tätigkeit ja nicht insgesamt in Frage. Ist es möglich, das überhaupt klar abzugrenzen? Ist die Unterscheidung von In- und Ausland heutzutage mit dem Internet nicht absurd?

    Wenn ich meine E‑Mails über Google, Facebook oder irgendjemand anderes verschicke: Eine E‑Mail zu meiner Frau, von Berlin nach Passau, geht aber über ausländische Server. Darf da der BND mithören? Ist das Auslandsüberwachung?

    Wir sind hier in Berlin-Mitte, nicht weit von den Botschaften unserer britischen und amerikanischen Freunde. Verletzen ausländische Dienste deutsches Recht, wenn sie aus Botschaftsgebäuden Kommunikation in Deutschland erfassen? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen?

    Gibt es Schutzlücken im Grundgesetz, die angepasst werden könnten?

    Bäcker

    Grundgesetzänderung ist nicht nötig. Damit kann man gut arbeiten. Eine Änderung würde das im Zweifel weiter verkomplizieren.

    Ist Mail von Berlin nach Deutschland über Ausland Auslandskommunikation? Nein, wenn beide Endpunkte in Deutschland sind. Der BND weiß aber nicht, wo die Frau die Mail abrufen wird, kann auch auf Auslandsreise sein. Wie will man das feststellen? Wie das gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Antworten auf kleine Anfragen sind immer nur in der Geheimschutzstelle. Wären sie in der letzten Legislaturperiode dabei gewesen, hätten sie ja mal nachgucken können.

    Ob man strategische Fernmeldeaufklärung beibehalten kann, bedürfte einer grundsätzlichen Überlegung.

    Hoffmann-Riem

    Wir dürfen die Verantwortung nicht an die Bürger übertragen. Es ist wichtig, dass man die Verantwortung des Parlaments sieht.

    Wenn die Abhöraktionen von Russland oder China ausgegangen wären, hätten wir längst Reaktionen. Das ist eine Frage der politischen Rücksichtnahme. Hier wird das Recht im politischen Kontext genutzt. Aus rechtlicher Sicht geht das nicht.

    Der US-Botschafter lässt ja keine deutsche Stelle auf das Dach der Botschaft. Ist durch Völkerrecht abgesichert. Aber die Überwachung daraus ist nicht gedeckt und daher rechtswidrig. Auch Störsender oder so können das nicht bewältigen, muss rechtlich gelöst werden.

    Grundrechtsnormen sind gelungenes Kernstück des Grundgesetzes und lebendes Recht.

    Papier

    Auslandsüberwachung des BND ist ja seine Aufgabe. Aber aus der Aufgabenstellung erfolgen noch nicht alle Eingriffsermächtigungen. Es geht nur, was ihnen normenklar und bereichsspezifisch erlaubt wurde.

    Wenn Soldaten in Afghanistan Grundrechtseingriffe vornehmen, muss das nach deutschem Recht passieren. Ohne gesetzliche Ermächtigung darf niemand Grundrechtseingriffe vornehmen. Das ist ganz klar.

    Schutzpflichten: Bundesverfassungsgericht ist zurückhaltend, was Handlungspflichten angeht, weil man nicht in Handlungsspielraum des Gesetzgebers eingreifen will. Verfassungsverletzung durch Unterlassung geht aber nicht. Bundesverfassungsgericht aber bitte auch nicht mit Individualbeschwerden überfluten.

    Erstinterpret der Verfassung ist das Parlament. Sie sind dafür verantwortlich. Sie können das nicht immer alles nach Karlsruhe schicken. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das nur auf spezifische Anträge tätig wird.

    Verfassungsergänzung: Im Bereich der Grundrechte sehe ich das wie meine Vorredner. Vorratsdatenspeicherung-Urteil ist eine Genugtuung, dass Grundgesetz-Auslegung modernisiert wird. Diskutabel: Ausdrückliche Verankerung staatlicher Gewährleistung eines technisch angemessen und sicheren Kommunikationssystem. Kein Post-Monopol, keine Abschottung. Aber Gewährleistungsverantwortung wie bei normalen Kommunikationsverkehr, das wäre schonmal überlegenswert. Da lohnt es sich, eine große Expertenkommission einzusetzen. Das ist eine Mammut-Aufgabe.

    Fragerunde 1: Grüne

    Konstantin von Notz

    $Danke

    1. Schutzpflichten: Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fordern Maßnahmen für besseren Schutz der Privatsphäre, No-Spy-Abkommen: alles nicht umgesetzt. Was müssten wir als Parlament konkret tun, um zu handeln? Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien?

    2. Anhaftender Makel: Es gibt doch einen Ringtausch der Dienste. Regierung sagt: „Wir sind darauf angewiesen.“ Dürfen wir darauf angewiesen sein? Darf diese Praxis fortbestehen?

    Es scheint ja Abkommen zur Geheimdienst-Koordination zu geben: Können solche Abkommen, die massenhaft und anlasslos Daten abhören und austauschen, verfassungskonform zu sein?

    Wie beurteilen sie den Umstand, dass solche Abkommen geheim gehalten und auch diesem Ausschuss nicht vorgelegt werden?

    3. Gutachten Bäcker: Sind Ausländer (z.B. Afghanen) vor dem BND besser geschützt als Deutsche vor der NSA?

    4. 500 Millionen Telekommunikationsdaten sollen von BND an NSA monatlich geflossen sein, aus Bad Aibling. Nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Inhalte von Telefonie, SMS, E‑Mails: Nachdem, was sie vorgetragen haben: Wie bewerten sie dieses Vorgehen des BND rechtlich und verfassungsrechtlich?

    Hans-Christian Ströbele

    Ihnen ist klar, dass Sie einvernehmlich eine Grundtätigkeit des BND als verfassungswidrig erklärt haben. Muss man nicht völlig umdenken? Während wir hier sitzen, arbeiten ja alle genauso weiter.

    Papier

    Datenaustausch mit ausländischen Diensten: Methoden, die Mindeststandards der deutschen und europäischen Union eindeutig nicht genügen, sind eindeutig gesetzlich ausgeschlossen. Das ist auch durch Abkommen nicht zu regeln.

    Eine Zuschreibung, dass Dienste nur gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, ist noch keine gesetzliche Ermächtigung.

    Andere EU-Staaten, etwa UK: Großbritannien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat (im Gegensatz zu EuGH) noch keine spezifischen Anforderungen zur Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten entwickelt. Bin mir aber ganz sicher, dass er ähnliche Grundsätze ableiten wird, wie es Bundesverfassungsgericht und EuGH getan haben. Großbritannien ist daran gebunden. Ich vermisse die Bereitschaft, von der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch zu machen. Es gibt das Recht einer Staatenbeschwerde vor dem EGMR.

    Hoffmann-Riem

    Was tun? Safe Harbor, SWIFT, TFTP, …: habe ich alles erwähnt. Ist politische Entscheidung. Geht nicht allein über Rechtsfragen.

    Fragen nach dem Ringtausch zu beantworten setzt voraus, dass Sie das aufgeklärt haben. Ich kann das jetzt nicht abstrakt beantworten. Das was ich bisher gelesen habe, ist erschütternd dürftig. Ich kann mir vorstellen warum, es könnte ja aber auch sein, dass es nichts zu berichten gibt.

    Bei der 500-Millionen-Frage wird mir immer gesagt, das sei eine Ente des Spiegel gewesen. Ich weiß es nicht. Sagen Sie es mir. Es müssen Fakten heran.

    Bäcker

    Hoffmann-Riem hat Recht. Es kommt darauf an, was passiert. Wir müssten mit Hypothesen arbeiten.

    Was man sagen kann: Ringtausch und 500 Millionen Daten beruhen auf Auslandsaufklärung. Bei Eingriff nach G‑10-Gesetz gibt es einen jährlichen Bericht.

    Da die gesamte Auslandsaufklärung rechtswidrig ist, Antwort auf ihre Zuspitzung, ob Afghane besser vor BND geschützt ist als Deutsche vor NSA: Wenn es nach Grundgesetz geht: ja. Wenn es nach Bundesregierung geht: nein.

    Fragerunde 1: Union

    Roderich Kiesewetter

    1. Wenn wir Soldaten entsenden, müssen wir die auch schützen, auch mit Aufklärung. Kosovo und andere Missionen sind nur deswegen erfolgreich, weil es auch Aufklärung gibt. Wie können wir also die Gesetze anpassen, damit wir unsere Soldaten weiter schützen können?

    2. Gabriel fordert eine Kartellrechtliche Überprüfung von Google. Ist das durchsetzbar? Welche Initiativen müssen wir ergreifen?

    Aufklärung von illegalen Datenzugriffen und Cyber-Angriffen ist ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht leistbar. Sie fordern gleichzeitig mehr Schutz und weniger nachrichtendienstliche Befugnisse? Wie lösen sie diesen Widerspruch?

    G‑10-Gesetz ist doch umfassen überprüft. Muss Bundesverfassungsgericht erneut prüfen? Oder muss Gesetzgeber neu bearbeiten?

    Patrick Sensburg

    Mal angenommen, ein arabischer Nachrichtendienst hat Information, dass in einer Berliner S‑Bahn eine Bombe ist. Würden Sie sagen: Nein, wir wollen das nicht wissen? Ja oder nein? Der Fall ist übrigens sehr konkret.

    Güterabwägung: Stehen Grundrechte gleich gegenüber? Oder gibt es auch eine Abwägung von Freiheit und Sicherheit?

    Bäcker

    Auslandsaufklärung ist nicht unzulässig an sich. Bin auch nicht dafür, Nachrichtendienste abzuschaffen. Das ist eine rechtliche Frage, keine grundrechtliche. Aber es ist keine Antwort, die Auslandsaufklärung in einem rechtsfreien Raum stattfinden zu lassen.

    Annahme von Informationen anderer Dienste ist eine Einzelfallentscheidung. Klar gibt es eine Güterabwägung. Aber keine anlasslose, großflächige Anhäufung von Daten, in der Hoffnung, dass es mal etwas bringen könnte.

    Internationaler Datenaustausch muss im Einzelfall abgewogen werden. Folter ist etwas anderes als gesetzliche Erlaubnisse für Vorbehalte.

    Hoffmann-Riem

    In Bezug auf Afghanistan habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich geantwortet. Ich zitiere das hier mal: […]

    G‑10-Gesetz: Ich teile die Auffassung von Herrn Bäcker, dass es den Bedarf einer Überarbeitung gibt. Falls der Bundestag nicht bereit ist, könnte ein Viertel der Abgeordneten eine Normenkontrollklage anlegen. Dann könnte Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber besser: Bundestag.

    Fall der Bombe in der Berliner S‑Bahn ist schwer zu beurteilen, weil man Details wissen muss. Man kann das nicht generell sagen. Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben ist das möglich. Das ist aber kein Blankoscheck.

    Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit haben wir ausführlich diskutiert. In all unseren Entscheidungen dazu haben wir niemals den Freiheitsschutz absolut gesetzt. Natürlich kann ohne Sicherheit keine Freiheit garantiert werde, aber umgekehrt kann Freiheit nicht der Sicherheit geopfert werden. Selbstverständlich müssen wir abwägen. Aber konkret, nicht abstrakt.

    Papier

    Freiheit und Sicherheit hat am Bundesverfassungsgericht immer ganz zentrale Rolle gespielt. Wir haben ja nicht reihenweise Sicherheitsgesetze gekippt. Die Zielsetzungen haben wir oft anerkannt. Aber wenn Gesetze gescheitert, dann weil sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Sie waren unbestimmt und unverhältnismäßig, siehe Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Die Instrumente als solche sind nicht verworfen worden, aber die konkrete Ausgestaltung.

    Das Gericht hat aber auch gesagt, dass die Freiheitsrechte nicht nur durch Übermaßverbot geschützt werden, sondern es gibt auch einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das ist der Menschenwürdekern der Freiheitsrechte. Wurde bei großem Lauschangriff entwickelt, bei TKÜ fortgeschrieben und auch bei Vorratsdatenspeicherung thematisiert.

    Zwei Schranken des Bundesverfassungsgericht: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Abwägung) und Menschenwürdekern (absolut).

    Afghanistan: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sind Befugnisse da.

    Frage nach der Bombe in der S‑Bahn: Fast eine Schicksalsfrage. Haben wir erstmals bei Folterverbot diskutiert. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Informationen unzulässig. Das gilt uneingeschränkt, für das Strafrecht. Zum Zwecke der konkreten Gefahrenabwehr dürfen die zuständigen Informationen durchaus zur Grundlage für weitere eigene Ermittlungen nutzen. Nicht in jedem Fal: nur wenn zentrale Schutzgüter bedroht sind und die Gefährdungslage konkret ist. Aber im Strafrecht ist ganz klar ein absolutes Verwendungsverbot.

    Hoffmann-Riem

    EuGH-Urteil zu Google in Spanien: Unternehmen müssen sich hierzulande an Gesetze halten, wenn sie hier Niederlassung haben oder Geschäfte machen.

    Fragerunde 2: Linke

    Martina Renner

    Sitzen nur hier wegen Snowden: Whistleblowing. Könnte wirksamer Schutz vor Strafverfolgung dazu beitragen, das Verletzungen der Privatsphäre verhindert werden könnten? Was könnte Deutschland tun?

    Papier

    Als Verfassungsrechtler kann ich da wenig sagen. Wird man machen können, ist vermutlich auch sinnvoll. Auch in der Privatwirtschaft. Aber das ist keine Frage des Verfassungsrechts.

    Hoffmann-Riem

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht sehe ich auch nicht. Eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit müsste man diskutieren. Gibt ja auch Sachen wir Kronzeugenregelung, allerdings nicht unumstritten. Kein verfassungsrechtliches Gebot, aber auch keine Pflicht, also wieder eine politische Abwägung.

    Bäcker

    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

    Fragerunde2 : Union

    Roderich Kiesewetter

    Wir haben keine weiteren Fragen.

    $Danke

    Möglicherweise haben wir weitere Fragen und werden Sie dann einladen.

    Patrick Sensburg

    Ich bin auch Teil der Fraktion und ich habe Fragen.

    Ich komme aus dem Sauerland. Die Sauerland-Gruppe ist uns von der NSA mitgeteilt wurden. Das können sie bei der Wikipedia nachlesen. Die NSA hatte Mailverkehr zwischen Deutschland und Pakistan mitgehört. Nicht immer wird mitgeteilt, wie Informationen erworben wurden, auch auf Nachfrage. Wie soll also die Praxis aussehen?

    Ich bin der Meinung, dass repressiv solche Informationen nicht genutzt werden können, aber präventiv ist es doch verfassungsrechtlich zwingend, diese Informationen zu nutzen. Sehen Sie also ein Verwertungsgebot oder können diese Informationen genutzt werden?

    Sehen Sie eine staatliche Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden? Sollen wir internationale Abkommen machen? Ist das Grundgesetz ausreichend oder muss etwas passieren? Wen sehen Sie in der Pflicht?

    Bäcker

    Natürlich gibt es schon immer Datenaustausch. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist das aber nicht befriedigend geklärt.

    Vor allem ist das Nachrichtendienstrecht eine Rechtsmaterie, die sehr wenig geklärt ist. Aus nahe liegenen Gründen gibt es relativ wenige Gerichtsentscheidungen.

    Eine Unterbelichtung in der juristischen Literatur. Hier betreten wir Neuland.

    S‑Bahn-Anschlag: Mit der Differenzierung von Herrn Papier kann ich gut leben.

    Hoffmann-Riem

    S‑Bahn-Anschlag: Differenzierung von präventiven und repressiven Maßnahmen ist sachgerecht. In Gefahrensituation wäre es im Polizeibereich nicht zu rechtfertigen, auf Hinweise nicht zu reagieren. Aber hier besteht Regelungsbedarf. Auch für die Geheimdienste.

    Heute ist die räumliche Begrenzung von Grundrechten nicht mehr angemessen. Man sollte sich um internationale Abkommen bemühen, das besser zu regeln. Ich sage das vorsichtig, da man keinen Staat dazu zwingen kann. Aber vielleicht geht so etwas, zum Beispiel in Verhandlungen zu Freihandelszonen.

    Novellierung § 87 f.

    Papier

    Es ist sicherlich sinnvoll, das Grundgesetz zu ergänzen. Ist über 60 Mal passiert, teilweise auch für Sachen, die auch mit einfachen Verordnungen oder Gesetzen gegangen wären (will keine Beispiele nennen, nenne aber zwei Beispiele).

    Ich bin sonst kein Freund von Grundgesetzänderungen, aber hier sollte man das mal überlegen. Das ginge dann aber nur mit Expertise.

    Natürlich muss der deutsche Staat dafür Sorge tragen, dass deutsche Staatsbürger international über einen hinreichenden Menschenrechtsschutz verfügen.

    Zur präventiven Verwendung von Daten, die einen Makel haben: Man muss schon sagen, dass der Datenaustausch mit ausländischen Diensten, die Mindeststandards von deutschen und EU-Recht eindeutig nicht genügen, zu entsprechenden rechtswidrigen Handlungen führen kann. Das gilt uneingeschränkt für Strafverfahren. Ich habe versucht, im Polizei- und Sicherheitsbereich eine Abwägung offen zu halten. Ein Erkenntnis- oder Wahrnehmungsverbot besteht nicht.

    Fragerunde 2: Grüne

    Hans-Christian Ströbele

    NSA-Chef Alexander sagt: „Was regt ihr euch so auf? Das machen doch alle. Gerade auch die Deutschen.“ Deutsche Dienste sagen aber, dass sie Freunde nicht ausspionieren. Im Strafgesetzbuch und Verfassungsschutz-Gesetz gilt kein Unterschied für Freunde oder nicht. Kann man mit solchen Unterschieden auch unterschiedliche Regelungen treffen? Wer ausspäht und wer an diese Daten kommt?

    Strategische Aufklärung: Wurde ja mit 20-Prozent-Hürde begründet. Und G‑10-Regelung sagt, dass Suchbegriffe von G‑10-Kommission genehmigt werden müssen. Ändert eine solche Einschränkung der Informations-Verwertung die Voraussetzung für den BND?

    Halten sie es für sinnvoll, dass normale Auslands-TKÜ im Einzelfall genehmigt werden muss?

    Papier

    Ich teile ihre Auffassung nicht, dass der BND im Ausland alles tun darf. Bei Grundrechtseinriffen müssen gesetzliche Befugnisse vorhanden sein. Es gibt gesetzliche Grundlagen. Dass die nicht voraussetzlungslos sind: das gilt doch.

    Ich bin mir nicht im Klaren, ob die gesetzlichen Regelungen über die strategische Überwachung erneuert/verfeinert werden müssten. Das kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.

    Befreundet oder nicht: Das ist eine politische Frage. Das Strafrecht unterscheidet nicht. Das sind politische Entscheidungen.

    Hoffmann-Riem

    „Freunde“ ist keine verfassungsrechtliche Kategorie.

    Die G‑10-Kommission ist ja keine Pflicht für den Gesetzgeber. Das ist keine Lösung für alles.

    Bäcker

    Ich verstehe die Frage nach den Freunden so, ob es tragfähig ist, diese Entscheidung vorzunehmen. Das sehe ich schon, ich glaube Kriegsgefahr besteht aus Frankreich nicht.

    Der Umstand, dass der BND tatsächlich nur wenig abhört, das kann so sein. Aber das ist eine Limitierung über Ethos und Budgetierung, nicht über das Recht. Das halte ich für unzureichend.

    [Sensburg: Kurze Unterbrechung mit Formalitäten, weil namentliche Abstimmung im Plenum ist und der Ausschuss erst in 90 Minuten weitergehen soll. Nach kurzer Unterbrechung: geht doch weiter.]

    Fragerunde 2: SPD

    Welche Pflichten leiten sich für die Bundesregierung ab, unsere Arbeit im Ausschuss zu unterstützen? Gibt es eine juristische Pflicht, die Arbeit überhaupt zu unterstützen?

    Bäcker

    Eine grundrechtliche Schutzpflicht ist eröffnet.

    Hoffmann-Riem

    Es geht um die Frage zu den Aufgaben eines Untersuchungsausschusses. Welche Unterstützungspflichten hat eine Regierung gegenüber einem Ausschuss?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Regierung Sie nicht ausreichend unterstützt, dann sollten Sie über eine Klage nachdenken.

    Papier

    Rechte eines Untersuchungsausschusses gegenüber der Bundesregierung. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Ausschussverweigerungsrecht anerkannt, aber nur in eng begrenzten Fällen. Zu allen großen Untersuchungsausschüssen, und dazu würde ich auch diesen zählen, gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

    Wenn Sie sich nicht hinreichend, vollständig und rechtzeitig informiert fühlen: klagen Sie.

    Formalitäten, Vorsitzender

    $Danke

    $Formalitäten

    $Abschied

    [Auch von netzpolitik.org: Danke für’s Lesen.]

    22. Mai 2014 25
  • : Liste an Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss
    Liste an Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss

    Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag will zur Erfüllung seiner Aufgabe eine Reihe an Zeugen befragen. Auf Twitter sind jetzt zwei Bilder einer Zeugen-Liste aufgetaucht, die ein Mitarbeiter des Ausschusses gegenüber netzpolitik.org bestätigt hat. Diese 29 Zeugen wurden bereits am 8. Mai beschlossen:

    • Edward J. Snowden
    • Glenn Greenwald, Journalist
    • Gerhard Karl Schmidt, Vorsitzender des „Echelon“-Sonderausschusses im EP
    • William Binney, ehem. NSA-Mitarbeiter
    • Brandon Bryant, US-Drohnenpilot
    • Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin
    • Gerhard Schröder, Bundeskanzler a.D.
    • Dr. Guido Westerwelle, Bundesaußenminister a.D.
    • Joschka Fischer, Bundesaußenminister a.D.
    • Ronald Pofalla, Chef des BKAmtes a.D.
    • Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesaußenminister
    • Dr. Hans-Peter-Friedrich, Ehemaliger Bundesinnenminister
    • Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im BKAmt
    • Gerhard Schindler, Präsident des BND
    • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
    • Klaus Landefeld, Beirat im DE-CIX Management
    • Peter Altmeier, Chef BKAmt
    • Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern
    • Ernst Uhrlau, Präsident des BND a.D.
    • Günther Heiß, AL 6 BKAmt
    • Dr. August Hanning, Präsident des BND a.D.
    • Dr. Emely Haber, Staatssekretärin im Bunddesministerium des Innern
    • Michael Hange, Präsident des BSI
    • Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI a.D.
    • Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D.
    • Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
    • Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur a.D.
    • Andrea Voßhoff, BfDI
    • Peter Schaar, BfDI a.D.

    Diese 11 Zeugen wurden bisher vorgeschlagen und werden in einer der nächsten Sitzungen entscheiden:

    • Thomas Drake, ehem. Mitarbeiter NSA
    • Thomas Andrew Blake, ehem. Angestellter CIA und NSA
    • J. Kirk Wiebe, ehem. Angestellter NSA
    • Mark Zuckerberg, CEO Facebook
    • Brad Smith, General Counsel and Executive Vice President Microsoft
    • Eric Schmidt, CEO Google
    • Tim Cook, CEO Apple
    • Mark Pincus, CEO Zynga
    • Dick Costolo, CEO Twitter
    • Keith Alexander, ehem. Direktor der NSA
    • Michael Hayden, ehem. Direktor der NSA

    Das Who-is-Who der Geheimdienste, politischen Verantwortlichen und Internet-Riesen. Sicherlich eine sinnvolle Zusammenstellung. Ob vor allem die amerikanischen Firmenchefs und NSA-Exchefs kommen, dürfte jedoch mehr als fraglich sein.

    21. Mai 2014 6
  • : Speicherpraktiken im Bundestag auf dem Prüfstand
    Speicherpraktiken im Bundestag auf dem Prüfstand

    Reichstag building Berlin view from west before sunset
    Heute nachmittag wird die IuK-Kommission im Bundestag über die Speicherpraxis bezüglich Verkehrsdaten und Backups von Abgeordneten und Mitarbeitern debattieren. Im Februar hatten wir begonnen, Nachforschungen über Speicherpraktiken von Verkehrsdaten im Bundestag anzustellen. Auslöser war der Fall Edathy, bei dem durchschien, dass Verbindungsdaten der Abgeordneten gespeichert werden, aber Unklarheit herrschte, ob mit deren Wissen und Zustimmung, wie genau und in welchem Ausmaß. Von der Pressestelle bekamen wir auch keine aufschlussreichen Antworten. Wir bekamen lediglich folgende Standardaussage:
    21. Mai 2014 5
  • : NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste
    NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Die Enthüllungen von Edward Snowden zum PRISM-Programm der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) sorgen nach wie vor weltweit für Empörung: Ein Geheimdienst schneidet wesentliche Teile des weltweiten Internet-Verkehrs mit und verletzt damit massiv die Privatsphäre von Internet-Nutzerinnen und Nutzern weltweit – eine, so schien es, historisch bisher einzigartige Verletzung der informationellen Selbstbestimmung.NSA-square Ein Rechtsgutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages macht jetzt aber deutlich, dass auch deutsche Geheimdienste über sehr weitreichende Kompetenzen verfügen. Der Mannheimer Jura-Professor Matthias Bäcker schreibt in seiner netzpolitik.org vorab vorliegenden Stellungnahme, dass der Bundesnachrichtendienst berechtigt sein könnte, den Internet-Verkehr von und nach Deutschland annähernd vollständig mitzuschneiden: Das wäre die deutsche Version des ganz großen Staubsaugers am Internet – völlig legal, gedeckt vom „Gesetz über den Bundesnachrichtendienst“ (BND-Gesetz), dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (sog. G 10) und darauf gestützte Überwachungs-Anordnungen.

    „Strategische Fernmeldeüberwachung“: Schnorchel los an internationalen Leitungen
    Wie Bäcker in seinem Rechtsgutachten darlegt, ist der Bundesnachrichtendienst nach § 5 Abs. 1 des G 10 zur „strategischen Fernmeldeüberwachung“ befugt, wenn dies das Bundesinnenministerium (BMI) mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) – einer handverlesenen Gruppe von Bundestagsabgeordneten – so bestimmt. Ebenso wie die meisten Abhör-Programme der NSA dient die strategische Überwachung dabei nicht dazu, zielgerichtet Personen auszuforschen, die aus mehr oder weniger überzeugenden Gründen für gefährlich gehalten werden. Vielmehr wird anlasslos der Datenverkehr mitgeschnitten, den der BND aufgrund bestimmter abstrakter Kriterien für interessant hält, etwa weil er in ein bestimmtes Land gerichtet ist. Eine solche Anordnung könnte z.B. „den auf dem Glasfaserkabel X laufenden Datenverkehr nach Y“ betreffen. Dies erfasst dann den kompletten Rohdatenstrom, der später in einem zweiten Schritt weiter durchsucht wird.

    bnd-logo

    Zwar sieht das Gesetz seinem Wortlaut nach bestimmte Grenzen der Überwachung vor: So darf sie sich nur auf „gebündelten“ Datenverkehr beziehen (§ 5 Abs. 1 des G 10) und auch nur 20% „der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität“ erfassen (§ 10 Abs. 4 des G 10). Prof. Bäcker macht indes deutlich, dass diese scheinbaren Grenzen reine Augenwischerei sein dürften: Nicht „gebündelten“ Datenverkehr gibt es de facto nur noch auf der „letzten Meile“, wo eine strategische Überwachung aber ohnehin nicht ansetzen dürfte, weil sie sich ja nicht gezielt gegen einzelne Personen richten darf. Und auch die 20%-Grenze dürfte der Neugier der BNDler wohl kaum Grenzen setzen: Der weltweit größte Knotenpunkt des Internet, der DE-CIX in Frankfurt am Main, hat beispielsweise eine Kapazität von 10 Tbit/s. Die öffentlich verfügbaren Statistiken zeigen aber, dass die Lastspitzen derzeit unter 3 Tbit/s liegen, meist fließen noch weit weniger Daten. Da 20% von 10 Tbit aber 2 Tbit entsprechen, dürfte etwa der DE-CIX-Verkehr annähernd komplett mitgeschnitten werden – alles ganz legal, sofern der BND sich eine entsprechende Überwachungserlaubnis des BMI beschafft. Genaues ist hier nicht öffentlich bekannt, denn die einzelnen Abhör-Genehmigungen sind natürlich top secret. Aber wie wahrscheinlich mag es sein, dass der BND und das BMI die Grenzen des BND-Gesetzes nicht wenigstens ausschöpfen? Prof. Bäcker hält es vor diesem Hintergrund für

    „zweifelhaft, ob die Ermächtigung zu strategischen Überwachungen heute noch in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt“ (Stellungnahme S. 10).

    BND-Überwachung im Ausland: verfassungswidriges „anything goes“
    Sind die Kompetenzen des BND zum Mitschneiden des internationalen Datenverkehrs von und nach Deutschland bereits uferlos, so schildert Bäcker, dass die Schlapphüte im Ausland noch weiter gehen: Sofern Datenverkehr die Bundesrepublik nicht berührt, kann er derzeit ganz ohne rechtliche Schranken abgehört werden – allein die technischen und personellen Kapazitäten des BND setzen hier noch Grenzen. Der BND und die Bundesregierung gehen nämlich davon aus, dass Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis oder die informationelle Selbstbestimmung nicht gelten, wenn der BND im Ausland tätig wird. Daher sei der Dienst auch nicht an die ohnehin sehr weiten Spielräume der Gesetze gebunden, die diese Grundrechte einschränken. Konsequenz dieser Rechtsauffassung:

    Damit „darf der BND Daten über die Ausland-zu- Ausland-Telekommunikation anlasslos und ohne besondere Verfahrenssicherungen und Kontrollmechanismen erheben.“ (Stellungnahme S. 17)

    Prof. Bäcker hält diese Sichtweise und die darauf gestützte Praxis für eindeutig verfassungswidrig: Die Grundrechte binden die deutsche Staatsgewalt umfassend (Art. 1 Abs. 3 GG), ein Blankoscheck für Grundrechtsverletzungen im Ausland ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Das eindeutige Fazit des Staatsrechtlers, der 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und seines Nachfolgers Prof. Dr. Johannes Masing war:

    „Die gegenwärtige Praxis der Auslandsaufklärung ist darum rechtswidrig und muss in dieser Form gestoppt werden.“

    Anhörung am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss
    Die schriftliche Stellungnahme bildet die Grundlage der Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss, die für kommenden Donnerstag, den 22. Mai um 11 Uhr geplant ist. Als Sachverständige sind neben Prof. Bäcker zwei weitere sehr angesehene Verfassungsrechtler geladen – der ehemalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, und der ehemalige Richter des BVerfG Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem. Jedenfalls letzterer dürfte ähnlich deutliche Worte finden wie sein früherer Mitarbeiter Bäcker.

    Wir dürfen also gespannt sein, ob sich die Abgeordneten die absehbaren klaren Worte aus der Wissenschaft zu Herzen nehmen werden: Drastische Reformen der Überwachungs-Gesetze, soviel wird schon im Vorfeld deutlich, dürften unumgänglich sein, will man das Wirken des BND zurück auf den Boden des Grundgesetzes holen.

    19. Mai 2014 7
  • : Auftrag der Bundesregierung: Gutachten zur Snowden-Befragung möglicherweise illegal
    Verklagt erst Julian Assange, berät dann die Bundesregierung zu Edward Snowden: Aaron Watkins.
    Auftrag der Bundesregierung: Gutachten zur Snowden-Befragung möglicherweise illegal

    Die Gutachten von britischen und amerikanischen Kanzleien zur Snowden-Befragung waren „überhaupt nicht zulässig“. Das sagte die linke Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss als Reaktion auf weitere Details. Die beiden Kanzleien waren schon vorher aufgefallen – als Reagan-Mitarbeiter beziehungsweise Assange-Gegner.

    Vor zwei Wochen hatten wir die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung veröffentlicht. Vor allem das Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA drohte, wurde kritisiert.

    Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, hat mal eine schriftliche Frage an das Auswärtige Amt gestellt, wie viel der Steuerzahler für diese Gefälligkeitsgutachten zahlen musste. Die Antwort von Staatsministerin Maria Böhmer:

    Für das Gutachten von Barrister Aaron Watkins hat die Kanzlei Matrix Chambers ein Honorar von 3.600 GBP (rund 4.370 Euro) in Rechnung gestellt. Eine Rechnung der Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. liegt der Bundesregierung noch nicht vor.

    Auf die Frage, ob die Anwaltskanzleien bereits andere Aufträge von der Bundesregierung erhalten hatten, antwortete Böhmer:

    16. Mai 2014 6
  • : Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)
    Asyl für Snowden? Anklage für Abgeordnete. Sagen Juristen. Bild: <a href="https://shop.digitalcourage.de/thema/snowden">digitalcourage</a>.
    Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)

    Die Bundesregierung will eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindern. Zur Unterstützung hat sie ein Gutachten eingeholt, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA droht. Ein britisches Gutachten sieht keine Strafbarkeit der Abgeordneten. Die Opposition im Untersuchungsausschuss kritisiert das als „Gefälligkeitsgutachten“ und „Einschüchterungsversuch“.

    Seit Mittwoch berichten Medien über Gutachten der Bundesregierung, mit dem diese eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindert. Leider wird immer nur in Auszügen berichtet. Wir haben jetzt alle drei „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Original-Dokumente erhalten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:

    Hier die Zusammenfassungen:

    2. Mai 2014 24
  • : Obszönitäten aus dem Bundestag: Die kleine „Fuck“-Anfrage (Korrektur: Bundesbehörde ungleich Bundestag)
    CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Gwendal Uguen
    Obszönitäten aus dem Bundestag: Die kleine „Fuck“-Anfrage (Korrektur: Bundesbehörde ungleich Bundestag)

    Politiker der Linken haben eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit Inhaltsfilterungssystemen auf Dienstrechnern des Bundes beschäftigt. Die Anfrage entstand in Folge von Ereignissen vom Anfang diesen Jahres. Auf YouTube wurde am 2. Februar ein Video veröffentlicht, dass die us-amerikanischen Außenpolitikerin Victoria Nuland zeigt. Aufgrund von Ärgernissen in Zusammenhang mit der angespannten Lage in der Ukraine sagt sie gegenüber dem US-Botschafter in der Ukraine: ‚Fuck the EU!‘.

    Das Video hatte für Aufregung gesorgt. Vielen Mitarbeiter in Bundeseinrichtung war jedoch der Zugriff auf die Berichterstattung verwehrt geblieben, denn die Nachrichten enthielten allesamt das F‑Wort, das offensichtlich geblockt wurde. In der nun veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage bestätigte sich, dass in Bundeseinrichtungen umfassende Filtermaßnahmen in Kraft sind. Doch bevor die Bundesregierung zu einer konkreten Antwort kommt, stellt sie zunächst einmal klar, Filterung geschehe lediglich zum „Schutz der MitarbeiterInnen, der IT-Infrastruktur und des Ansehens der Bundeseinrichtungen.“

    16. April 2014 24
  • : Bundestag diskutiert Netzneutralität hinter verschlossenen Türen
    Bundestag diskutiert Netzneutralität hinter verschlossenen Türen

    Hinter verschlossenen Türen hat heute wieder mal der Ausschuss für digitale Agenda im Bundestag getagt. Wir können daher leider auch nur darüber berichten, was der Bundestag als Pressemitteilung rausgegeben hat. Thema war die EU-Entscheidung in erster Lesung zur neuen Telekommunikationsverordnung und hier besonders die Debatte um Netzneutralität. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), erklärte dem Ausschuss, dass mit einer nationalen Lösung erstmal nicht zu rechnen sei und man den europäischen Prozess abwarte.

    Was die Haltung der Bundesregierung zur Netzneutralität angeht, so verwies die Staatssekretärin auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin finde sich die Aussage, dass die Koalition für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet einstehe. Zudem sei festgehalten, dass das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, weiterentwickelt werden solle und nicht von einer Vielzahl von „Managed-Services“ verdrängt werden dürfe.

    Ja, das ist richtig. Vergessen wurde hier aber der entscheidende Satz im Koalitionsvertrag, dass das mit dem diskriminierungsftreien Transport aller Datenpakete dann doch nicht so ernst gemeint ist: „Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.“ Und ungeklärt ist immer noch, was eine „Vielzahl von Managed Services“ denn genau sind, ob man da von einem Dutzend oder nur Tausend redet.

    10. April 2014 1
  • : Merkel darf ihre eigene NSA-Akte nicht einsehen. Ist überhaupt mit Antworten zu rechnen?
    Merkel darf ihre eigene NSA-Akte nicht einsehen. Ist überhaupt mit Antworten zu rechnen?

    Angela Merkel darf ihre Akte bei der NSA nicht einsehen. Das berichtet die Sächsische Zeitung unter Berufung auf eine Anfrage an die Bundesregierung durch den grünen Abgeordneten Omid Nouripour. Die US-Regierung sei „um Auskunft zu dem Sachverhalt“ gebeten worden, welche Daten über Merkel durch derem Handyüberwachung entstanden seien. Ouripour fragte auch, ob Merkel auf die Vernichtung der über sie vorliegenden Informationen gedrängt habe. Eine Antwort darauf wurde ihm verwehrt – was beinahe auch schon eine Antwort darstellt.

    Die „Antworten“ sind eine logische Fortsetzung dessen, was bereits letzte Woche bekannt wurde. Auf eine Anfrage des linken Abgeordneten Jan Korte kam zum Vorschein, dass Amerikas Staatsvertreter bisher jeglicher Stellungnahme auf Fragen der Regierung zum NSA-Skandal schuldig geblieben seien. Von besonderer Hartnäckigkeit bei der Suche nach Antworten auch hier keine Spur. Und auch der Bundesgeneralanwalt scheint nicht ernsthaft an einem Ermittlungsverfahren wegen Spionage interessiert zu sein. Das kritisiert auch Nouripour:

    [Es zeigt sich] wieder einmal, wie lustlos die Bundesregierung die Aufklärung der NSA-Affäre vorantreibt. Es ist kein Wunder, dass die USA keine Antworten geben, wenn die Bundesregierung noch nicht einmal bei der Akte der Bundeskanzlerin konsequent nachfragt.

    Da passt es ins Bild, dass es der NSA-Untersuchungsausschuss in seiner ersten Sitzung eher langsam angehen ließ. Ausschutzvorsitzender Clemens Binninger von der CDU stellte gleich klar, dass man vielleicht am Ende mit leeren Händen dastehen könnte, denn dass man Aussagen von Geheimdienstvertretern aus den USA und Großbritannien bekommt, ist fraglich, da bereits der EU-Ausschuss zur Untersuchung der Spähaffäre an vielen Stellen auf Granit biss.

    In der aktuellen Ausgabe von Das Parlament heißt es, man wolle „erst einmal seine Tätigkeit strukturieren“. Im Mai soll es dann zu Gesprächen mit Sachverständigen über rechtliche und technische Aspekte der Überwachungspraktiken ausländischer Geheimdienste kommen und „frühestens im Juni“ sollten Zeugen vernommen werden. Abwarten also und vielleicht gibt es nach der morgigen Ausschusssitzung Informationen dazu, wie es mit der Frage nach Edward Snowden als Zeugen steht. Auch wenn wir von der Sitzung selbst wahrscheinlich nichts mitbekommen. Denn die dürfte wieder einmal nicht-öffentlich werden.

    9. April 2014 6
  • : Löschen statt Sperren: BKA findet meiste Kinderpornographie in Russland und Deutschland
    Löschen statt Sperren: BKA findet meiste Kinderpornographie in Russland und Deutschland

    Vor kurzem hatte die Bundesregierung einen Erfolgsbericht für die Strategie „Löschen statt Sperren“ rausgegeben. Der Ausschuss für Digitale Agenda im Deutschen Bundestag wollte vom Innenministerium nochmal genauer wissen, in welchen Staaten denn in der BKA-eigenen Statistik die meisten Darstellungen von sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen (Kinderpornographie) gefunden wurden. Hier findet sich die Antwort. (PDF)

    Zum Hintergrund sollte man wissen, dass seinerzeit das Zugangserschwerungsgesetz von der damaligen Familienministeriun Ursula von der Leyen und ihrer Verbündeten damit begründet wurde, dass diese Server ja alle in Indien, Kasachstan oder „Afrika“ stehen würden.

    Überraschenderweise spielen diese Staaten in der aktuellen BKA-Hitliste keine Bedeutung. Weder Indien noch ein afrikanischer Staat (außer den Seychellen, aber die liegen weit daneben) haben es in die Statistik geschafft, Kasachstan landet abegschlagen mit 0,24% zusammen mit Polen auf Platz 14 mit. Vielleicht hat das BKA nicht in Afrika oder Indien gesucht, vielleicht war das damals auch nur Propaganda von Ursula von der Leyen?!

    Derzeitiger Spitzenreiter ist Russland (28,63%), knapp vor Deutschland mit 24,46%. Etwas abgeschlagen sind die USA (15,63%), Kanada (11,70%) und die Niederlande (11,64%).

    Update: Ältere Statistiken aus dem Jahre 2010 finden sich in einer Stellungnahme des AK-Zensur. (PDF)

    7. April 2014 6
  • : CDU/CSU-Fraktion findet jetzt Netzneutralität toll
    CDU/CSU-Fraktion findet jetzt Netzneutralität toll

    Wir freuen uns, dass die CDU/CSU-Bundstagsfraktion sich darüber freut, dass das EU-Parlament heute in Brüssel deutlicher engagierter für Netzneutralität gestimmt hat als es zu erwarten war. Möglicherweise liegt das auch daran, dass nicht alle EU-Abgeordneten der CDU/CSU überhaupt zur Abstimmung vor Ort waren.

    In einer gemeinsamen Pressemitteilung verkünden jetzt der Sprecher für Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick:

    3. April 2014 15
  • : #btada: Ausschuss für digitale Agenda tagt weiterhin geheim
    #btada: Ausschuss für digitale Agenda tagt weiterhin geheim

    Microsoft Word - 18WP-4.docx - a23_to4.pdf 2014-04-02 15-57-34Auch in der vierten Sitzung des Ausschuss für digitale Agenda im Deutschen Bundestag bleiben die Türen für die Öffentlichkeit verschlossen. Die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne scheiterten mit einem Antrag, der den Standard auf „Ausschuss tagt grundsätzlich öffentlich, es sei denn eine Fraktion widerspricht“ wollte.

    Wir würden ja gerne für Euch live aus dem Bundestag über die Debatte im Ausschuss für digitale Agenda berichten. Aber leider ist das nicht von der Großen Koalition erwünscht (obwohl die SPD sagt, dass sie gerne würde, aber nicht darf).

    Bereits zur letzten Sitzung hatten wir uns die Geheimhaltung von den einzelnen Fraktionen erklären lassen und letztendlich nicht genau verstanden, warum das jetzt so gemacht wird: #btada: Netzpolitik wird im Bundestag hinter verschlossenen Türen debattiert.

    2. April 2014