Der Journalistische Quellenschutz gilt nur für Daten, die in direkten Gewahrsam von Journalisten sind, nicht jedoch für online gespeicherte Daten. Das sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar gestern auf einer Podiumsdiskussion. Journalisten sollten solche Dienste nicht nutzen, trotzdem muss der Quellenschutz auch für Online-Dienste gelten. Gestern Abend fand eine Veranstaltung Digitale Quellen: Wer schützt die (Presse-)Freiheit im […]