Der Journalistische Quellenschutz gilt nur für Daten, die in direkten Gewahrsam von Journalisten sind, nicht jedoch für online gespeicherte Daten. Das sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar gestern auf einer Podiumsdiskussion. Journalisten sollten solche Dienste nicht nutzen, trotzdem muss der Quellenschutz auch für Online-Dienste gelten.
Gestern Abend fand eine Veranstaltung Digitale Quellen: Wer schützt die (Presse-)Freiheit im Internet? von Reporter ohne Grenzen, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Deutschen Journalisten-Verband statt:
Der Quellenschutz ist ein ehernes Prinzip der freien Presse. Doch im digitalen Zeitalter reicht es nicht mehr aus, vertrauliche Papiere sicher zu verwahren und über die Identität von Informanten Stillschweigen zu wahren. Längst erschöpfen sich die Möglichkeiten übereifriger Ermittler oder Geheimdienste nicht mehr darin, Redaktionsräume zu durchsuchen oder Journalisten in Beugehaft zu nehmen. Denn Informationen über deren Quellen finden sie auch anderswo: auf Computerfestplatten und Handys oder in der Datenspur, die Rechercheure im Internet hinterlassen.
Bei der Vorbereitung dazu erfuhr der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, dass der Quellenschutz nicht für Daten bei Online-Diensten gilt. Gegenüber Daniel Bouhs von der taz sagte Schaar:
Der Quellenschutz, wie er bei uns in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, umfasst nur diejenigen Materialien, die sich in Gewahrsam des Journalisten oder der Redaktion befinden. Wenn die Daten ausgelagert sind auf die Cloud ins Internet, dann ist dieser Schutz nicht gegeben. Das heißt, die Daten dürften gegebenenfalls auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.
Zählt eigentlich irgendjemand mit, wie oft berichtet wird, dass „die Cloud“ unsicher ist und Daten dort keineswegs privat sind?
Für alle sensiblen Daten sollte gelten: Die gehören nicht auf Speicher, deren Hardware nicht unter der eigenen Kontrolle ist. Diese Erkenntnis wünscht sich Schaar auch von Journalisten. Zudem fordert er einen „gesetzlichen Schutz“ auf EU-Ebene.