Neues zur mobilen Abhörplattform der Bundeswehr „MoGeFa“ – Beauftragte für Datenschutz schalten sich ein

PlathHamburgKlingelschildIm Februar hatten wir zweimal über das neue „Mobile Geschützte Fernmeldeaufklärungssystem“ (MoGeFA) der Bundeswehr berichtet (1 | 2). Es wird von der auf Abhörsysteme spezialisierten Firma Plath GmbH hergestellt und dient dem Abhören jeder funkgebundenen Kommunikation. Zunächst wurden drei Systeme zu Testzwecken beschafft, ab 2016 ist die serienmäßige Anschaffung geplant.

Wir hatten damals darauf hingewiesen, dass bei derartigen militärischen Großprojekten Fragen des Datenschutzes gern vergessen werden. Das „MoGeFa“ ähnelt von der Funktion dem Spionagesystem ISIS, das von EADS gebaut wurde und die Riesendrohne „Euro Hawk“ montiert werden sollte. Auch beim „Euro Hawk“ wurde auf die Erstellung eines eigentlich vorgeschriebenen, internen Datenschutzkonzeptes verzichtet (eigentlich per Weisung aus dem Ministerium festgelegt). Das Gleiche galt für die Einbindung der Datenschutzbeauftragten der Bundeswehr.

Auf Nachfrage des MdB Hans Christian Ströbele antwortete der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Brauksiepe, für die „taktische Einsatzprüfung“ des „MoGeFa“ würden Soldaten „truppeneigenen Funkgeräte“ nutzen. Dieses „künstliche Funkszenario“ erübrige also die Frage nach dem Datenschutz. Damals behauptete der Staatssekretär, dass es für die Tests also keine Datenschutzbeauftragten benötige. Jetzt rudert er zurück: In einem Schreiben an Ströbele heißt es, dass bei solchen Vorhaben laut einer Dienstvorschrift „grundsätzlich der Administrative Datenschutzbeauftragte (ADSB) der jeweils zuständigen Dienststelle einzubinden“ sei.

Dass bei der späteren Einführung des neuen Spionagesystems „MoGeFa“ hierzu alles glatt ginge und alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt würden, bezweifelt Brauksiepe nicht:

Mit Erlangen der Serienreife von MoGeFa werden die bzw. der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr sowie die für die Rechtsaufsicht zuständigen Referate im Bundesministerium der Verteidigung Vorgaben für das Einhalten der Datenschutzbestimmungen erteilen.

Im Übrigen stünden die Datenschutzbeauftragten der Bundeswehr „in engem Kontakt zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“. Die Auseinandersetzung um die Spionagedrohne „Euro Hawk“ zeigte allerdings etwas anderes: Damals hatte sich der BfdI nach entsprechenden Berichten erst selbst an das Verteidigungsministerium gewandt.

Zu den Tests des „MoGeFa“ meint Brauksiepe:

Sollte es während der Erprobung von MoGeFA zur unbeabsichtigten Erfassung von zivilem Funkverkehr kommen, was nur geschehen könnte, wenn Bürger in Erfassungsreichweite der Erprobungsfahrzeuge von der Bundeswehr genutzte Funkfrequenzen verwenden, werden demnach daraus gewonnene Daten umgehend gelöscht.

Das „MoGeFa“ soll in Daun in der Eifel ausprobiert werden. Mittlerweile hat sich mit dem „Trierer Volksfreund“ auch eine regionale Tageszeitung des Themas angenommen. Der meldete vorgestern, dass die Berichte über die Tests Edgar Wagner, der rheinland-pfälzische Beauftragte für Datenschutz „auf den Plan“ gerufen hätten. Informiert wurde dieser zuvor also nicht.

Den „Volksfreund“ hat das Verteidigungsministerium ebenfalls beschwichtigt, ein „elektronischer Beifang“ sei nur zu befürchten, „wenn Bürger Funkfrequenzen der Bundeswehr nutzten“. Mit dem neuen System könnten „keine Mobilfunkgespräche aufgeklärt werden“.

Auch bei der Regionalzeitung kommen dazu allerdings Zweifel auf. Denn die Aussage steht im Widerspruch zu Angaben der Herstellerfirma Plath:

Dank der genauen und robusten Peilsensorik des Gesamtsystems können in wichtigen Frequenzbereichen alle elektromagnetischen Aussendungen entdeckt und geortet werden. Weitere wesentliche Merkmale der Systemsensorik sind nach Auskunft des Hamburger Unternehmens „die herausragende Empfindlichkeit verbunden mit bemerkenswerter Dynamik, großer Bandbreite und hoher Scan-Geschwindigkeit.

Laut dem „Volksfreund“ wurde auch die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff nicht informiert. Sie prüfe nun auf eigene Faust, „ob die Rechtsgrundlagen, auf die die Bundeswehr sich stützt, eine solche Vorgehensweise zulassen“. Dafür würde sie „bald auch nach Daun reisen“, um die „Informationsdefizite abzubauen“.

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