Netzpolitik
Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.
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: Demo gegen Überwachung: 22. September in Berlin
: Demo gegen Überwachung: 22. September in Berlin Vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert, findet wieder eine bundesweite Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen den Überwachungswahn statt. Samstag, 22. September, ab 14:30 geht es los am Brandenburger Tor, dort ist auch die Abschlusskundgebung. Nachdem in Frankfurt im April nach unterschiedlichen Angaben zwischen 2000 und 5000 Leute auf der Straße waren, soll jetzt die fünfstellige Marke geknackt werden. In der Woche danach findet die Bundestags-Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt.
Alles weitere: Demo-Aufruf, Anreise und Mitfahrbörse, Übernachtung, Werbematerial, Mitmachen und Mithelfen. -
: Netzpolitik-Buttons
: Netzpolitik-Buttons Florian Altherr hat mit dem „Brilliant Button Maker“ einige Netzpolitik-Buttons gemacht:




Vielen Dank dafür.
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: Nerdlobbyismus in der Taz
: Nerdlobbyismus in der Taz Die TAZ berichtet über Nerdlobbyismus und hat dazu Hanno Zulla und mich befragt: Computerfreak als Lobbyist.
Aus Ärger über geplante Onlinedurchsuchungen begann ein IT-Spezialist Politikern sein Wissen anzubieten. Er rät Computerspezialisten, aktiv zu werden.
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: Sich für Pornografie und Glückspiel registrieren lassen
: Sich für Pornografie und Glückspiel registrieren lassen … müssen sich Israelis in ungefähr einem Jahr, falls ein Gesetzesvorschlag die Knesset passiert. Israelische Internetprovider sollen Angebote sperren, die nur für Erwachsene vorbehalten sind und nur, wer sich staatlich registrieren lässt, und so sein Alter nachweist, erhält Zugang zum Erwachsenen-Internet. Die ISPs dürfen keinen Preisaufschlag für jene, die etwas mehr Internet möchten, bereithalten. Strittig ist natürlich, wie man zwischen Soft- und Hardcore unterscheiden soll. Es soll ein Gremium mit Personen aus Bildungs‑, Justiz- und Kommunikationsministerium gebildet werden, die die Jugendschutzlinie ziehen soll. Die Aufgabe, das Netz zu durchsurfen und Inhalte zu bewerten, könnte allerdings auch bei den ISPs hängen bleiben. Für sie sind Geldstrafen geplant, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Mehr dazu hier.
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: Und zum Sommerloch ein Lesetip
: Und zum Sommerloch ein Lesetip Das wollte ich mir dann doch noch geben: Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause findet im mitlerweile zweitätigen Plenum mit nur noch etwa siebzig reisewilligen Abgeordneten noch schnell die erste Lesung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatespeicherung und Telekommunikationüberwachung statt. Vereinzelt fahren im Hintergrund auf der Plenarebene die ersten Kofferkullis vor, als der knapp vorletzte Tagsordnungspunkt aufgerufen wird. Erst der Staatssekretär, dann hat jede Fraktion vier-fünf Minuten.
Weder Zypries noch Schäuble waren da. Die FDP gabs sich ähnlich kritisch wie später Ströbele von den Grünen, wenn auch Tauss manchmal dazwischen brabbelte. Der einzige Befürworter aus Parlamentsreihen, von der CDU/CSU-Fraktion, begann mit einer absurden, Blutdruck-steigernden Argumentation, verheddert sich dann aber in ein für ihn unschönes Zwiegespräche mit Ströbele und Jerzy Montag. Am Ende klatschte nicht mal wer aus den eigenen Reihen.
Ich weiss nicht mehr genau, welche rote Fraktion ihre Rede zu Protokoll gab, glaube aber überrascht darüber gewesen zu sein, dass der redende SPD-Mann (?) doch sehr gut Kontra redete.Der SPD Mann legte seine Pro-Erklärung schriftlich zu Protokoll.Die ganze Slapstick lässt sich im Protokoll nachlesen.
Aber auf dem langen Weg bis zum nächsten Verfassungsgerichtsurteil heissts erstmal; ab in die Ausschüsse und vorher in die Sommerpause. Schreibt doch mal eine kleine Karte, liebe BerichterstatterInnen, nachdem ihr vielleicht folgendes Buch gelesen oder Film gesehen habt …
ps.: Ja, das Bild ist zum Distributieren gedacht ;)
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: The Hacker Crackdown, Teil 002
: The Hacker Crackdown, Teil 002 Cory Doctorow hat den zweiten Teil von „The Hacker Crackdown“ als Podcast eingesprochen. Hier ist die MP3.
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: „The Hacker Crackdown“ als Podcast
: „The Hacker Crackdown“ als Podcast Cory Doctorow liest als Podcast das 1992 erschiene Buch „The Hacker Crackdown – Law and Disorder on the Electronic Frontier“ von Bruce Sterling:
This book changed my life — and the lives of countless others. It inspired me politically, artistically and socially. Last week, I saw Bruce at his home in Serbia and asked him if he minded my reading this aloud for the next 20 weeks or so. He gave me his blessing — so here it is.
Teil 1 ist als 20MB grosses MP3 erschienen.
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: Netzpolitik-Podcast: Vera Franz vom Open Society Institute
: Netzpolitik-Podcast: Vera Franz vom Open Society Institute 
Vera Franz arbeitet als Programm-Managerin beim Open Society Institute der Soros Foundation. Dort ist sie mitverantwortlich für das Information Program und hier insbesondere für den Bereich Internetpolitik. Sie selbst bezeichnet ihre Aufgabe als „Headhunterin“, da sie für die Stiftung in Köpfe und Projekte investiert. Da es global gesehen nur wenige Stiftungen gibt, die Fördergelder für Netzpolitik bereit stellen, hab ich mit ihr auf dem iSummit in Kroatien ein Interview über das Engagement des OSI gemacht. Inhaltlich gehts um die Stiftung und ihre Ziele, die Reform der WIPO, die Unterstützung von Lobbying-Initiativen, wie Freie Software im globalen Süden gefördert wird und einiges mehr.
Das Interview ist auf deutsch, genau 20 Minuten lang und liegt als MP3 (18MB) und OGG (16MB) vor.
[Das Bild ist CC-BY von HighWayAfrica]
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: iCommons: Interview mit Cory Doctorow
: iCommons: Interview mit Cory Doctorow Meike hat ein Interview mit Cory Doctorow gemacht. Das gibts jetzt als MP3 und als OGG.
Next Podcast-Interview from iCommons summit: The fantasticfantasticfantastic Cory Doctorow – science-fiction-author, copyright activist, co-editor of Boing Boing – talked about:
* how and why he uses creative commons licences for his books, his experiences
* how he talked his publisher (Tor books belongs to Holtzbrinck!) into it
* how his readers collaborate and help to make his writings available in different languages and formats
* the “tragedy of the commons” and why the tragedy transforms into happiness (or as Cory said “grass-shitting shesps) in digital worlds
* what he thinks of the idea of the content flatrate
* what his attitude towards the here much stressed phrase “free culture movement” is -
: iCommons: Political activism
: iCommons: Political activism Gerade ist das Panal „Political activism“ gestartet. Und ich hab kaum noch eine Stimme, weil ich eine Erkältung mitgebracht habe. Ich sollte mit aufs Panel und unsere Arbeit vorstellen. Mir ist es jetzt lieber, ich komme später für ein paar Minuten mit einer Slideshow auf die Bühne, als dort die ganze Zeit zu sitzen und mir ständig vor Publikum die Nase zu putzen und ins Mikro zu husten.
Ansonsten ist es sehr interessant. Dort sitzen Becky Hogge von der britischen Open Rights Group, Erik Josefsson von der EFF, Elizabeth Stark von FreeCulture.org und Cory Doctorow von BoingBoing.
Parallel findet der Workshop „How to Grow Commons Based Business Models“ statt. Die Qual der Wahl, Activism oder Geschäftsmodelle. Beides spannend.
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: Netzpolitik-Interview: Nutzervertretung bei ICANN
: Netzpolitik-Interview: Nutzervertretung bei ICANN Die ICANN-Nutzervertretung ALAC hat jetzt auch einen europäischen Ableger bekommen, „EURALO-ICANN At Large Europe“. Dazu hab ich ein Interview mit Annette Mühlberg gemacht, die an der Gründung massgeblich beteiligt war.
netzpolitik.org: Annette, Du warst Vorsitzende des At-Large Advisory Committee (ALAC) bei ICANN und bist immer noch dort aktiv. Was ist die Aufgabe von ALAC?
Annette Mühlberg: Die Aufgabe von ALAC ist, ICANN im Interesse der Internetnutzer zu beraten und die NutzerInnen an der Gestaltung von ICANN-Policies zu beteiligen. Zum Beispiel Rahmenbedingungen für die Einführung neuer Top Level Domains zu formulieren.
netzpolitik.org Welche Rolle spielen Nutzerinteressen bei ICANN?
Annette Mühlberg: Die Möglichkeiten zur Einflussnahme über das At-Large Advisory Committee sind leider noch sehr begrenzt. Es hat nur beratende Funktion und die Ratschläge werden teils erhört, großenteils aber nicht, wie zum Beispiel beim umstrittenen Vertrag ICANNs mit Verisign, der die Monopolstellung von Verisign festigt.
netzpolitik.org Was war das Problem bei dem Verisign-Deal?
Annette Mühlberg: Wir wollten Wettbewerb sichern und u.a. auch in dem Vertrag enthaltene Klauseln zu Datamining, die Fragen des Datenschutzes betreffen, zugunsten der Nutzer – nicht der Firmen – sichern.
netzpolitik.org Was läuft gut?
Annette Mühlberg: Wir haben weltweit hochkompetente Vertreterinnen und Vertreter auf der Nutzerseite, die verschiedene Themen pushen. Ein wichtiges Thema ist beispielsweise die Fortentwicklung sogenannter „Internationalized Domain Names“. Sie sollen weltweit den Gebrauch des Internets in der jeweiligen Landessprache erleichtern, durch die Verständlichkeit der „Top Level Domains“, die bisher nur in lateinischen Buchstaben vorhanden sind.
netzpolitik.org: Aktuell wurde die neue europäische ICANN-Internetnutzerorganisation „EURO-Ralo“ gegründet. Wie war der Weg dahin?
Annette Mühlberg: Steinig. Aber jetzt haben wir es geschafft und ich darf hinzufügen, dass viele deutsche Bürgerrechtsorganisationen mitgewirkt haben (Netzwerk Neue Medien, Humanistische Union, FoeBud, FIfF, Terre des Femmes, DVD, FITUG, KDU, Medienstadt Leipzig und andere). Ich freue mich, dass wir einen fitten und international besetzten Vorstand haben, der jetzt loslegen kann. Eine besondere Herausforderung ist, dass unsere europäische Internetnutzerorganisation 74 Länder umfasst (ICANN hat die Definition europäischen Region angelehnt an die der UNO), die teils sehr demokratiefern sind.
netzpolitik.org: Was sind die Ziele auf europäischer Ebene?
Annette Mühlberg: In einem ersten Schritt, Nutzer- und Verbraucherrechte gegenüber der EU-Kommission und ihren Institutionen geltend zu machen. Aktuelle Themen sind Netzneutralität, die weitere Einführung geographischer Top Level Domains und Datenschutz.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Kurzinterview.
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: Berlin will keine eigene Top Level Domain
: Berlin will keine eigene Top Level Domain Die Berliner Zeitung berichtet: Senat lehnt neue Internet-Domain für Berlin ab.
Der Senat habe den Vorschlag bereits vor zwei Jahren ausführlich geprüft, sagte Donnermeyer, die für eine Icann-Genehmigung benötigte Unterstützung der Stadt werde es aber nicht geben. Der Hauptgrund sei, dass eine Genehmigung der Hauptstadt, den Namen „.berlin“ zu nutzen, auch eine Mitverantwortung für Inhalte bedeute. „Wir wollen aber nicht mitentscheiden müssen, was unter der Domain vermarktet wird.“ Der Staat müsse neutral sein. Er verwies auch auf das offizielle Stadtportal „www.berlin.de“, das mit 27 Millionen monatlichen Aufrufen sehr erfolgreich sei. „Wir möchten unserer eigenen Marke ja keine Konkurrenz machen.“ Auch sei zweifelhaft, ob sich regionale Domains wie „.berlin“ dauerhaft durchsetzten.
Ich kenne mich jetzt da nicht so genau aus, aber nach der Argumentation hätte die Bundesregierung auch eine Mitverantwortung für Inhalte der .de- Top-Level-Domain.
Ansonsten wünsche ich mir mal eine schönere berlin.de-Seite. Die 27 Millionen monatlichen Anfragen kommen sicherlich auch nur dadurch zustande, dass man sich dumm und dämlich klicken muss, um die gewünschet Information zu finden. Auch eine Strategie, um viele Klicks als Erfolg verkünden zu können.
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: Morgen Abend: Live-Event im Netz von Amnesty International
: Morgen Abend: Live-Event im Netz von Amnesty International Amnnesty International UK und der britische Observer veranstalten morgen Abend im Rahmen der irrepressible.info-Kampagne einen Online-/Offline Event rund um die Anstrengungen im Kampf für Meinungsfreiheit im Netz: „Some people think the internet is a bad thing“

Join Amnesty International UK and The Observer for a unique global event. We will use the internet to link activists from around the world to discuss the struggle against internet repression and to celebrate the irrepressible desire of people towards freedom of expression.
Speakers include:
* Martha Lane Fox – lastminute.com
* Clark Boyd – BBC
* Ron Deibert – Open Net Initiative
* Sami Ben Garbia – Tunisian cyber-dissident
* Josh Wolf – US cyber-dissident
* Morton Sklar –Yahoo! Court case
* Shava Nerad – The TOR Project
* Yan Sham-Shackleton – glutter.org
* Kevin Anderson – The GuardianWith contributions from:
* Jimmy Wales – wikipedia
* Richard Stallman – Free Software Movement
* Ethan Zuckerman – Global Voices
* Dan Gillmor – Center for Citizen Media
* Yu Ling – wife of Chinese cyber-dissident
* Markus Beckedahl – netzpolitik.org
* Cory Doctorow – boing boing
* … and youDer Event wird unter www.amnesty.org.uk/webcast um 19:30 (Unserer Zeit) ausgestrahlt. Wer in London ist, kann im „Human Rights Action Centre“ vorbeischauen.
Ich fühle mich geehrt, bei diesem interessanten Event dabei sein zu können. Zuerst wurde ich angefragt, ob ich live zugeschaltet werden kann. Aber das klappt wohl aus technischen Gründen nicht, bzw. ist diese Idee wohl verworfen worden, weil dabei wohl zuviel schief gehen könnte. Ich sprech später noch einen Podcast ein, wo ich eher die Situation in Europa beschreibe in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und dem Wandel zum Präventivstaat.
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: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?
: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen? Gestern gab der Rechtsauschuss im Deutschen Bundestag „Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen“.
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität ohne Änderungen abgesegnet. Allein die Linkspartei stimmte gegen das Vorhaben. Den zahlreichen Bedenken aus der Wissenschaft und der IT-Wirtschaft gegen den Gesetzesentwurf, die unter anderem bei einer Anhörung im Bundestag im März zur Sprache gekommen waren, wollen die Parlamentarier mit einer Zusatzerklärung Rechnung tragen. Darin soll etwa klargestellt werden, dass die neuen und aufgebohrten Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) einer strengen Auslegung und Zweckbindung unterliegen.
Mir als Nicht-Jurist ist es unverständlich, wieso die juristisch bewanderten Abgeordneten es nicht hinbekommen, einen vernünftigen Gesetzestext zu formulieren. Und der Meinung sind, dass man Klarstellungen in einer Zusatzerklärung unterbringen kann. Vollkommen unverständlich ist, dass es fast keine Lobby ausser den Sicherheitsbehörden gab, die das Gesetz in dieser Form gut fand. Es kommt ja relativ selten vor, dass Wissenschaft, Industrieverbände, der Chaos Computer Club und der Bundesrat eine gemeinsame Front bilden, um Änderungen in den Gesetzestext hineinzubekommen. Und was machen die Oppositionsfraktionen der Grünen und der FDP? Die stimmen einfach zu. Warum? Das leuchtet mir nicht. Scheint mir auf jeden Fall selten dämlich und zeugt nicht gerade von Kompetenz. Weder bei der FDP, wo doch deren Lobby-Verbände dagegen waren, noch bei den Grünen, wo sich Jerzy Montag noch hinstellt und laut Heise folgendes verkündet:
Die Rechtspolitiker des Bundestages hielten es dagegen mit der Ansage des Karlsruher Generalbundesanwalts Michael Bruns, der Klarstellungen am Entwurf als „gesetzgeberisches Feuilleton“ bezeichnet hatte. Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich, hieß es heute etwa bei den Grünen zur Begründung der Zustimmung zu dem Regierungsvorstoß. Zudem habe man sich an die internationalen Vorgaben in Form der Cybercrime-Konvention des Europarates und des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme zu halten, die mit dem Gesetz ins nationale Recht umgesetzt werden sollen. Experten schienen zahlreiche Formulierungen aus diesen beiden Texten aber klarer gefasst zu sein als im Papier der Bundesregierung. Auch der Bundesrat hatte zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt.
Warum? Es kommt auch äusserst selten vor, dass man jetzt mal auf den Bundesrat hoffen muss, der ausnahmsweise mal eine vernünftige Position zu einem netzpolitischen Thema beschlossen hat.
Wie es auch bei netzpolitisch-relevanten Gesetzen so üblich ist, findet die Abstimmung übrigens in der kommenden Nacht gegen 2 Uhr im Bundestagsplenum statt. Reden dürften zum Protokoll gegeben werden. Das Thema scheint die Politik ja echt nicht zu interessieren. Ich denke mal, dass den Politikern teilweise wahrscheinlich gar nicht bewusst ist, was sie da angerichtet haben, auch wenn für den Juristen Jerzy Montag der Tatbestand klar umrissen und verständlich sien soll. Das findet ausser ihnen irgendwie niemand. Und wenn man sich mal den Zusammenhang des Tatbestandes der Computersabotage in §303b mit §129 Bildung einer terroristischen Verinigung anschaut, dann dürfte das kommende Camp des Chaos Computer Club wohl als Terror-Zeltlager eingestuft werden. Ein Bärendienst für mehr IT-Sicherheit in Deutschland. Danke an die Juristen im Deutschen Bundestag. Beim nächsten Mal am Besten auf die Leute hören, die sich mit dem Thema auskennen.
Weitere Infos:
Die Bundesdrucksache mit der Beschlußvorlage findet sich hier.
Interessant ist ja der Zusammenhang von §303b (Computersabotage) und §129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)
In §303b heisst es bisher:
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Künftig heisst es laut Beschlussvorlage:
6. § 303b wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und 2 ersetzt:
„(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen an- deren von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheb- lich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem ande- ren Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Daten- träger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, be- seitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geld- strafe.“
b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:„(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande han- delt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch- land beeinträchtigt.(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Ab- satz 1 gilt § 202c entsprechend.“
7. In § 303c wird die Angabe „bis 303b“ durch die Wörter „ , 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3“ ersetzt.Und Vorbereitung einer Straftat ist entsprechend 202c die Entwicklung von Werkzeugen. Mir fällt gerade keine Software ein, die *nicht* geeignet wäre, Daten zu verändern. Und genau diese Schwammigkeit ist ja das Problem: ruck-zuck hat man ein 129a-Verfahren am Hals, weil die Vermutung besteht, man könne ja…:
In §129a heisst es u.a.:
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
Und im neuen §303b gibt es einen Absatz 5, nachdem §202c sinngemäß für die in §303b genannten Handlungen gilt.
Erste Reaktionen auf den Beschluss des Rechtsauschusses:
Andreas Bogk: §202c so gut wie verabschiedet.
Toll bei diesem Fall finde ich ja auch, wie gut die Gewaltenteilung funktioniert. Der Gesetzesentwurf kommt ja via Justizministerium aus dem Kabinett, also der Exekutive. Und in der Anhörung stellt sich ein Generalbundesanwalt, also verwaltungstechnisch auch dem Justizministerium zugeordnet, hin, und diffamiert jeglichen Versuch der Legislative, tatsächlich am Gesetzgebungsprozeß teilzuhaben, als “gesetzgeberisches Feuilleton”.
Andreas bezieht sich auf eine Anhörung vom Rechtsausschuss, wo dieses Zitat gefallen ist: Klarstellungen bei neuen Hackerparagraphen gefordert. Das Protokoll der Anhörung findet sich hier.
Frank Rieger: Lobbying ist tot und Politiker sind Idioten.
Die Grünen: umgefallen weil ihr Ausschussmitglied Jerzey Montag den knallharten Sicherheitsmacker markieren will (bayrischer Schnurrbartträger, hätte eigentlich Warnsignal genug sein müssen…). Die SPD: sagt das sie ja eigentlich verstanden hat, daß da Änderungsbedarf besteht, winkt aber durch weil ihr Ausschussvorsitzender keinen Bock hat nochmal wg. Überschreiten der Deadline für die Umsetzung einer EU-Direktive angpfiffen zu werden, und überhaupt, die Fraktionsdisziplin. Die CDU/CSU: interessiert sich nicht mal mehr für die Meinung der betroffenen Industrie, wegen der Sicherheit. Die FDP: denkt wahrscheinlich gerade eher über die Farbe der nächste Dauerwelle für ihren Vorsitzenden nach.
Damit auch keine weiteren Zweifel aufkommen wir das de-facto Berufsverbot für Computersicherheitsforscher in Deutschland nachts um zwei beschlossen werden, als Tagesordnungspunkt Nr. 23.
In einer Pressemitteilung verkündet ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, u.a. folgendes:
Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz daher schlicht kontraproduktiv.
Die PM kam leider nur als PDF und findet sich nicht im Netz.
Einen guten Hintergrundartikel gab es von Matthias Spielkamp in der brand eins 1/2007: DAS TROTZKOPF-PRINZIP.
Die Bundesregierung will den Besitz von Programmen bestrafen, mit denen sich Schaden anrichten lässt.
Dummerweise soll das auch für Sicherheitsfachleute gelten. Die IT-Branche kämpft in seltener Einigkeit gegen den Plan – vermutlich vergeblich. -
: Zu Gast beim Küchenradio
: Zu Gast beim Küchenradio Gestern Abend war ich zu Gast beim Küchenradio und die Sendung ist schon online als MP3 zu finden.
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: CCC-Camp Call for Participation läuft am Wochenende aus
: CCC-Camp Call for Participation läuft am Wochenende aus Der Call for Participation für das CCC-Camp läuft am Wochenende aus. Ich hab zwei Sachen vorgeschlagen:
In „23 ways to fight for your rights“ wollen Ralf Bendrath, Matthias Mehldau und ich 23 verschiedene Wege aufzeigen, wie sich jeder individuell für den Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten im digitalen Raum einsetzen kann.
Ein weiterer Vorschlag trägt den Titel „Wie kann man das Netz für Aktivismus nutzen? – Greenpeace meets Netzpolitik“ (Alternativer Titel wäre „activism.de“). Mit Volker Gaßner von Greenpeace würde ich gerne über Parallelen von Greenpeace und unserer Arbeit reden, über Gemeinsamkeiten und was man voneinander lernen kann. Wir von Greenpeace die coolen Aktionen und Greenpeace von uns, wie man das Netz kreativ einsetzen kann. Am liebsten würden wir daraus einen grösseren Workshop machen mit viel Zuhörereinbindung und uns ausgiebig über Tools und Strategien austauschen.
Mal schauen, ob beides angenommen wird.
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: Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung
: Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung Am 24. Mai werden die EU-Kulturminister über den zwischen Rat und Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Europäischen Fernsehrichtlinie abschließend abstimmen. Die dann folgende zweite Lesung im Parlament (wahrscheinlich im Juli) und die engültige Annahme durch den EU-Rat sind nur noch formaler Natur. Die so genannte Fernsehrichtlinie – auch bekannt unter dem Schlagwort „Fernsehen ohne Grenzen“ – regelte bislang ausschließlich Standards für das Medium Fernsehen in Europa. Mit der Umbenennung in „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ werden zukünftig auch internetbasierte audiovisuelle Angebote in den Rechtsrahmen einbezogen. Bis zuletzt gab es heftige Auseinandersetzungen inwieweit Internetangebote überhaupt in eine ursprünglich für das analoge Fernsehen konzipierte Richtlinie einbezogen werden dürfen. Da die Richtlinie erst rechtskräftig wird, wenn die Inhalte in das jeweilige nationale Medienrecht implementiert werden – bei uns im wensentlichen der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz – kommt es stark auf den dortigen juristischen Wortlaut an. Es wird sich also noch zeigen, inwieweit die vorgesehene Beschränkung auf fernsehähnliche Dienste den folgenden Rechtstexten und sicherlich auch der zukünftigen Rechtssprechung standhalten kann. Eine mögliche Einschränkung der Publikationsfreiheit im Internet durch die Einführung von Rundfunklizenzen Medium ist damit nicht auszuschließen.
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: IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären
: IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären Letzten Winter fand in Potsdam ja der erste IT-Gipfel der Bundesregierung statt, worüber wir ausgiebig gebloggt haben. Grietje Bettin aus der grünen Bundestagsfraktion hat im Anschluss eine kleine Anfrage an die Bundesregierung geschrieben und nun sind die Antworten da. Kurz zusammengefasst ist die Antwort echt langweilig (Ich hatte aber auch nichts spannendes erwartet). Eine Antwort ist durchaus interessant, gebloggt zu werden. Zeigt sie doch das technokratische Verständnis unserer Bundesregierung inkl. dem Internetminister Michael Glos, der gar nicht genau weiss, worum es überhaupt geht:
Frage: Wie erklärt die Bundesregierung den Ansatz, dass sie „der Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft eine besondere Bedeutung beimisst“ (vgl. Drs. 16/3975) vor dem Hintergrund, dass die Zivilgesellschaft zu dem IT-Gipfel im Dezember nicht eingeladen wurde?
Antwort: Ziel des IT-Gipfelprozesses ist es, den IKT-Standort Deutschland zu stärken. Es geht nicht um alle Bereich der Informationsgesellschaft. Im Zentrum des ersten nationalen IT-Gipfels stand die Verbesserung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen IKT-Branche. Angesichts dieser wirtschafts- und technologiepolitischen Grundausrichtung waren zivilgesellschaftliche Aspekte nicht Gegenstand des ersten Gipfels.
Da könnte man gut ein paar Gegenfragen stellen:
* Wann gibts denn mal was für die gesamte Informationsgesellschaft? Wenn der Glos in Rente ist?
* Warum hat nach Meinung des Wirtschaftsministerium die Zivilgesellschaft (Dazu zählt u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, der CCC, eigentlich der ganze Rest) nichts mit technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland zu tun?Was fällt Euch noch ein?
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: Jonathan Zittrain im tagesschau.de-interview
: Jonathan Zittrain im tagesschau.de-interview Tagesschau.de hat ein kurzes Interview mit Jonathan Zittrain vom Berkman Center for Internet and Society zur IT-Zukunft: „Behalten Sie Ihren PC im Haus!“ Er hat wohl auch ein neues Buch zur Internet-Regulierung veröffentlicht, was ich mir mal beschaffen muss. Das Interview ist auf jeden Fall lesenswert und ich kann leider nicht alle lesenswerten Stellen hier zitieren.
tagesschau.de: Warum die Entwicklungsländer?
Zittrain: Die Lehre aus den vergangen zwanzig Jahren ist, dass die meisten nützlichen oder interessanten Online-Innovationen – darunter das World Wide Web – ohne große Finanzierung oder sogar durch Amateure entstanden sind. Wenn das Mainstream-Internet diese Innovationsquellen künftig ausschließt, könnten die Entwicklungsländer, wo offene Technologien eingesetzt werden, zum Labor für neue Programme werden – und dabei vielleicht sogar die Führung übernehmen.
tagesschau.de: Sie sind Professor für Internetregulierung. Sollten Regierungen etwas unternehmen, um die Entwicklung zu steuern?
Zittrain: Ja, ich denke, Regierungen können etwas tun, um ein ausgewogenes Ökosystem bei der Informationstechnologie sicherzustellen. Sie sollten außerdem davon Abstand nehmen, solche vermeintlich „sicheren Geräte“ für neue Arten der Überwachung zu benutzen. Bei einigen Geräten ist es möglich, bei allen Nutzern quasi per Fernsteuerung störende Dateien zu löschen, oder ein Mobiltelefon einzuschalten und darüber die Umgebungsgeräusche mitzuhören.
[Danke an Bernhard]
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: Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2
: Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2 Während im Bundestag noch über die EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten (IPRED) verhandelt wird (Das ist die mit evtl. 50 Euro gedeckelten Abmahnkosten), gibts auf EU-Ebene seit einigen Monaten schon längst die Debatte um eine Erweiterung. Diese läuft unter dem Namen IPRED2 und soll einige Dinge ändern, was einige Kreise aus politischen Gründen in der ersten Runde nicht durchbekamen. Diese Debatte hat wiederum Einfluss auf viele andere Dinge. In der ersten Version gab es zivilrechtliche Sanktionsmassnahmen gegen „Produktpiraten“. Das können kommerzielle Produktfälscher sein (Organisierte Kriminalität), aber auch Nutzer von Tauschbörsen. Grund sind bewusst fehlerhafte und ungenaue Formulierungen. Das bekommt man natürlich auch besser hin – wenn man es will. Die zweite Version soll aus zivilrechtlichen Sanktionen gleich strafrechtliche Mittel machen. Das freut die Musik- und Filmindustrie und die CDU/CSU, weil man dann z.B. an die Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung herankommt. Und Filesharer leichter in den Knast zu bringen sind und nicht nur pleite geklagt werden können.
Da die EU-Richtlinie noch in der Diskussion ist, kann man sich noch dafür einsetzen, dass wenige Knackpunkte zu Gunsten von Verbraucher- und Bürgerrechten verbessert werden. Die EFF-Europe hat dazu eine kleine englisch-sprachige Webseite aufgesetzt: Copycrime.eu.
On April 24th, the European Parliament will vote on IPRED2, the Second Intellectual Property Enforcement Directive. With one stroke, they risk turning thousands of innocent EU citizens and businesses into copycriminals. Only you can stop them. Sign our petition now!
Dort kann man eine Petition unterschreiben und bekommt detaillierte Informationen, was man den eigenen EU-Parlamentarierer per Brief, Fax, Telefon oder Mail noch mitteilen sollte. Im Gegensatz zum Bundestag ist sowas auf EU-Ebene deutlich wirkungsvoller, wie wir damals schon bei der Debatte um Softwarepatente feststellen konnten. Um Softwarepatente geht es bei dieser Richtlinie übrigens auch wieder. Also: Informiert Euch und macht mit!
Detaillierte Informationen finden sich auch beim FFII zu dieser Richtlinie.
