Netzpolitik
Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.
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: Gegendarstellung
: Gegendarstellung Manchmal fühlt man sich missverstanden. Da kritisiert man zuviel schädliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die das digitale Zeitalter regeln und heraus kommt das im Tagesspiegel: Der Spaß wird ernst
Trotz der erzwungenen Professionalisierung wird auf der „re-publica“ der Traum vom demokratischen Massenmedium weitergeträumt. „Es fehlt lediglich an Rahmenbedingungen“, sagt Markus Beckedahl von netzpolitik.org, der ebenfalls zu den Organisatoren gehört. Für ihn ist die Legislative gefordert: „Im Internet müsste man viel mehr gesetzlich regeln.“ Die Zeit der „alten Massenmedien“, glaubt er, sei vorbei.
Meiner Meinung nach gibt es zuviel falsche Regulation im Netz, die von Politikern geschaffen werden, die das Leben im Netz nicht verstehen.
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: Der digitale Gesellschafter?
: Der digitale Gesellschafter? Bei Onlinejournalismus.de gibt es seit heute ein kleines Video-Portrait mit mir zu sehen: Der digitale Gesellschafter.
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: re:publica – Interviews als Podcast
: re:publica – Interviews als Podcast Einer der liegengebliebenen To-Do´s für die re:publica war bei mir noch Podcasting-Interviews mit verschiedenen Referenten zu machen. Das hat mir aber jetzt Nicole Simon abgenommen, die schon verschiedene interessante Interviews gemacht hat. Weitere folgen noch und Freitag bin ich dran. Hier ist der Podcast-Feed. Und das sind die Interviews:
# Johnny Haeusler (Spreeblick)
# Dirk Olbertz (Blogscout)
# Julian Kücklich über Utopien
# Rainer Kuhlen über Verantwortung für eigene Werke
# Nico Lumma über die Chancen von Politik in D.
# Andrea Götzke über Netz für Entwicklungsländer
# Ahmet Emre Acar über Computerspiele
# Thomas Knüwer über die Zukunft von Zeitungen
# Torsten Kleinz über Trolle
# Ralf Bendrath über Vorratsdatenspeicherung
# Martin Haase über Wikipedia
# Udo Vetter über sein Anwaltsblog
# Jan Schmidt über Wissenschaftler in der Blogosphäre
# Matthias Oborski
# Volker Grasmuck
# Falk Lüke
# Hugo E. Martin
# Stephan Baumann
# Markus BeckedahlDie Interviews bieten einen schönen Überblick über das vielfältige Programm der „re:publica – Leben im Netz“, das wir gestaltet haben. Ich freu mich, dass es nächste Woche live geht.
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: J!Cast 30: Persoenlichkeitsrechte in Second Life
: J!Cast 30: Persoenlichkeitsrechte in Second Life Der J!Cast 30 behandelt „Persoenlichkeitsrechte in Second Life“.
Die Geschichte von Anshe Chung, der Second Life-Millionärin, die bei einer Online-Konferenz von fliegenden Penissen belästigt wurde, ging durch die Nachrichten. Vergeblich versuchte ihr Ehemann, gegen das zugehörige Youtube-Video Urheberrechte geltend zu machen. Bestehen hier tatsächlich Urheberrechte? Wenn ja: woran und vor allem nach welchem Recht? Und kann nicht auch Persönlichkeitsrechte verletzen, wer eine Figur in der virtuellen Parallelwelt beleidigt? Diesen Fragen nach Persönlichkeitsrechten in dem Online-Spiel Second Life geht Dr. Ulf Müller, Mitarbeiter am ITM und Habilitand bei Prof. Hoeren mit mir nach.
Die MP3 ist ca. 13 MB gross.
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: Brauch ich jetzt eine Lizenz zum Rundfunken?
: Brauch ich jetzt eine Lizenz zum Rundfunken? Die Taz hat ein Interview mit dem NRW-Medienwächter Norbert Schneider: „Besorgt euch eine Lizenz!“ Und darin formuliert er interessante Fragestellungen:
Das Netz ist also künftig nicht mehr frei?
Wenn ich in Zukunft die Nutzungszahlen beispielsweise von Radio NRW nehme und feststelle, dass ein Internet-Radio nur knapp dahinter liegt, kann ich doch nicht Radio NRW lizenzieren und dem Medienrecht unterstellen, und der Internet-Anbieter sagt: April, April, ich bin im Netz – und bleibt damit unberührbar. Das Gleiche gilt natürlich für Internet-TV. Vor dem Gesetz sind nun einmal alle gleich.
[…]
Sie wollen im Internet durchgreifen?Wir sind keine Netzpolizei. Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollten. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz! Das würde Klarheit bringen. Und den Betroffenen übrigens zeigen, dass Regulierung Schutz bedeutet und nicht Strangulierung.
Wa soll ich sagen? Nach bald zehn Jahren Beschäftigung mit Medienpolitik wundert mich nichts mehr. Mit dieser Meinung ist er auch nicht alleine, da gibt es noch viele andere (alte) Medienpolitiker, die mit dem klassischen Rundfunkdenken aus der Broadcast-Zeit aufgewachsen sind und in der Denkwelt hängengeblieben sind. Ist halt einfacher, das Netz zurück an die gute alte Zeit anzupassen, als umgekehrt alles neu zu denken mit dem ganzen p2p, Many-to-Many und sonstigem Buzzwords. Nur bleiben bei mir jetzt verschiedene Fragestellungen: Wo kann ich denn jetzt eine Lizenz für NetzpolitikTV kaufen? Und was ist mit meinen Podcasts? Wie teuer sind die und bekomme ich dafür auch meinen persönlichen Medienwächter? Gelten meine Creative Commons Lizenzen noch und muss ich Formulare ausfüllen und zurückfaxen?
Und vielleicht sollten wir den Herren noch kurzfristig zur re:publica einladen. Das könnte etwas Realitätscheck bringen.
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: re:publica – Programm in schön
: re:publica – Programm in schön Das re:publica – Programm gibt es jetzt auch in schön im Pentabarf-System zum rumklicken. Das kennen viele wahrscheinlich schon vom Chaos Communication Congress. Alle weiteren Infos zur Konferenz finden sich im re:publica – Blog. Mittlerweile gibt es noch mehr Workshops und Vorträge. Insgesamt schon über 70 Veranstaltungen in drei Tagen.
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: ICANN hat Nutzervertretung für Europa
: ICANN hat Nutzervertretung für Europa Auf der ICANN-Tagung in Lissabon wurde u.a. die europäische Nutzervertretung für ICANN gegründet. Heise berichtet darüber, und ein Heise-Kommentator hat einen Hinweis auf einen sehr lesenswerten Text eines ehemaligen Nutzervertreters hinterlassen, der begründet, warum er dort ausgestiegen ist. (Kann sich noch jemand erinnern, dass vor der Internet-Ewigkeit von sieben Jahren Andy Müller-Maguhn vom CCC von den europäischen Internet-Nutzern direkt in den ICANN-Vorstand gewählt wurde und dort normales stimmberechtigtes Mitglied war?)
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: Netzneutralität: Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis
: Netzneutralität: Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis Technology Review hat ein Interview mit dem Eco-Geschäftsführer Harald Summa zum Thema Netzneutralität: „Das Internet könnte sich von heute auf morgen verändern“.
TR: Gibt es Gesetzesbemühungen pro Netzneutralität, die auf Bundes- oder EU-Ebene laufen? Oder ist man hier noch nicht so weit wie in den USA?
Summa: Weder im Bund noch bei der EU sieht man die Notwendigkeit für Gesetze, da die bestehenden Rahmen als ausreichend erachtet werden.
[…]
TR: Sehen Sie eine kommende Kleinstaaterei im Internet? Bereits heute blockieren US-Medienkonzerne den ausländischen Zugriff z.B. auf TV-Shows, die man in den USA kostenlos sehen kann.Summa: Kleinstaaterei ist das nicht. Es geht hier um Geld, Rechte – und um Marktverständnis. Die derzeitigen Verfahren in den USA könnten von heute auf morgen das Internet verändern.
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: Gleich um 16 Uhr: Live-Chat bei Politik-Digital
: Gleich um 16 Uhr: Live-Chat bei Politik-Digital Politik-Digital hat mich für 16 Uhr im Rahmen der Blogsprechstunde zu einem einstündigen Live-Chat eingeladen. Also fahre ich gleich mal um die Ecke und schau mir alte Technologien an. Die Themen geben die Leser vor, bzw. der Moderator, wenn sich keine Leser einfinden. Mitmachen kann jeder, der Chat ist moderiert und eine IRC/Jabber-Anbindung ist technisch leider nicht vorgesehen.
Update – Das Transcript findet sich hier: „Ich halte Schäuble für gefährlich“.
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: Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft
: Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte bei der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin „eine Ethik der Informationsgesellschaft“. Matthias Spielkamp war dabei und hat für Golem mitgeschrieben.
Insgesamt tendierten wirtschaftliche, aber auch politische Triebfedern aus verschiedenen Gründen dazu, immer mehr an Überwachung zu installieren. Das könne die Überwachung von Geschäftsprozessen sein, so Schaar, aber auch der „Kampf gegen den internationalen Terrorismus – da frage ich: wo ist eine Gegenstrategie?“ Sie könne nur in einer „Ethik der Informationsgesellschaft“ liegen: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Das sei überhaupt keine neue Fragestellung, denn der Atombombe oder der Gentechnologie werde sie bereits seit langer Zeit gestellt, aber eben viel zu selten bei Debatten um Informationstechnologie.
[…]
„Sowohl im Recht als auch in der Technik müssen wir Konsequenzen ziehen und uns fragen, ob Entscheidungen gerechtfertigt sind – egal, wie gut sie wirtschaftlich, sozialpolitisch oder anders begründbar sind -, oder ob sie zurückgefahren werden sollten“, forderte Schaar. Deutschland habe die Gelegenheit, darüber zu reden, wie einen Gesellschaft aussehen sollte, und ob wir nicht zu weit gehen, denn „wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten.“ -
: Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
: Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
Vor sechs Jahren wurde die Free Software Foundation Europe (FSFE) gegründet, die zu meinen Lieblingsorganisationen zählt. Georg Greve, Präsidident der FSFE, hat mir mal für ein Netzpolitik-Interview einige Fragen zur Geschichte und Zweck der Organisation beantwortet. (Es gibt auch schon ein älteres Podcats-Interview mit Georg und unregelmässig schreibt er hier mit)Die amerikanische Free Software Foundation (FSF) ist seit Mitte der 80er Jahre aktiv. Wieso habt Ihr die FSFE gegründet?
Hierfür waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Freie Software ist ein globales Phänomen, in dem Europa eine zentrale Rolle spielt. Dabei hat sich die Gemeinschaft spürbar verändert. Sie ist stark gewachsen und viele Probleme sind politischer geworden. Diese Aufgaben sind durch eine einzelne Organisation kaum weltweit abzudecken, und darüberhinaus ist es wichtig, den Dialog mit einer Gesellschaft in ihrem kulturellen Kontext zu führen. Die politischen Stile in den USA und in Europa sind durchaus unterschiedlich, auch Kommunikation funktioniert anders. Der Versuch, mit einem Ansatz beide Gebiete abdecken zu wollen, kann also nur bedingt erfolgreich sein.
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: Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft
: Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft Das Verbraucherschutzministerium veranstaltet im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft am 14. und 15. März in Berlin den Kongress „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“. Der 15.März ist traditionell auch der Weltverbraucherschutztag.
Hier ist die Ankündigung:
Hochrangige Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informieren und diskutieren am 14. und 15. März in Berlin über neue Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik.
Digitale Technologien durchdringen und verändern fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie erleichtern den Zugang zu Information und bieten die Grundlage zu neuen Diensten, Handels‑, Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Mit den Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz. Die europäische Verbraucherpolitik muss sich daher mit den neuen technischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auseinandersetzen. Um die verbraucherpolitische Meinungsbildung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter zu entwickeln, lädt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Konferenz „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ am 14. und 15. März 2007 in Berlin ein.
Das Konzept der Veranstaltung sieht zu wenigen Themenkomplexen immer einen Redebeitrag eines institutionellen Daten- oder Verbraucherschützers und eines Industrievertreters vor. In der abschliessenden Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ tritt dann mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auch nur eine dezidierte Verbraucherschützerin an. Dafür sitzt Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft Deutschland, auch auf dem Podium. Da sieht man schon die massiven Verschiebungen zu früheren Zeiten, als das ehemals grün-regierte Verbraucherschutzminsisterium den Foebud und andere als Redner zu diesen Fragestellungen eingeladen hatte. Aber immerhin besser als nichts. Bisher hat sich Seehofer zu diesem Politikbereich nur am 1. März zum Telemediengesetz geäussert. Da verkündet er allen Ernstes „Verbraucherschutz im Internet verbessert“. Auf seine Rede bin ich mal gespannt.
Heise hatte im Februar schon von einer „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ berichtet, die auf der Konferenz vorgestellt werden soll: Apple & Co. drohen Öffnungsklauseln für DRM bei Online-Musikshops.
Nun hat das deutsche Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit Verbraucherschutzverbänden eine „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ erstellt, berichtet die Financial Times Deutschland. In dem Grundsatzpapier werde gefordert, dass Anbieter von Web-Musikshops wie Apple ihre geschlossenen Systeme öffnen müssten, um dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im iTunes Store gekaufte Songs müssten sich dann auch auf anderen Playern als dem iPod abspielen lassen, ohne dass der Anwender erst Konvertierungsorgien veranstalten muss. Es sei beabsichtigt, diese Charta auch auf europäischer Ebene zu verankern, der Entwurf zu der Charta solle nach bisherigen Plänen spätestens auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister Mitte März vorgestellt werden. Die europäischen Verbraucherschutzverbände hatten sich bereits Anfang des Jahres auf einen gemeinsamen Forderungskatalog geeinigt, um Apples DRM zu öffnen.
Hier nochmal ein Verweis auf unsere ausführliche Berichterstattung von einer VZBV-Pressekonferenz im Juni letzten Jahres zu diesem Thema: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Zur Popkomm 2005 hatten wir uns mal einige Online-Shops genauer angeschaut: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf der Pressekonferenz hatten wir ein vier Minuten langes Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführt:
Das vollständige Kongressprogramm finden sich unter www.konsumentdigital.de. Auf der Webseite gibt es eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Lang- und Kurzfassung. Die ist zwar auf Ende November 2006 datiert, war mir aber bisher nicht bekannt. Und es finden sich interesante Stellen in dem Papier, die zivilgesellschaftliche Forderungen aufnehmen.
Privacy Enhancing Technologies (PETs) bereits in der Design-Phase implementieren:
(62) Risikoberücksichtigende Informationspolitik greift ex ante. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Verantwortliche Innovation fordert ein öffentliches Engagement bereits in der Entwicklungsphase von neuen Systemen und Technologien seitens der Regierung und der Konsumenten bzw. deren Vertreter. Klassisches Mittel ist die Einrichtung von Konsultationsprozessen, wie sie in Großbritannien bereits praktiziert werden. Das muss nicht notwendig mit Hilfe gesetzlicher Regeln geschehen. Freiwillige Verhaltenskodices der betroffenen IT-Industrien bzw. der Entwickler können den Weg für einen Umdenkungsprozess ebnen. Ziel der Konsultationen muss ein Privacy Impact Assessment (PIAs) neuer Technologien (in Kanada obligatorisch) sein, um sicherzustellen, dass mit den neuen Technologien eine entsprechende Verbraucherkompetenz entwickelt wird. Privacy Enhancing Technologies
(PETs) bereits in der Design-Phase könnten potentielle Missbräuche technisch ausschließen.„Recht auf Zugang zur digitalen Welt“:
(64) Dieses Ziel kann ohne Einsatz staatliche Politikinstrumente nicht erreicht werden. Traditionelle kompensatorische Maßnahmen zielen auf einen Ausgleich der Benachteiligung. Hier rückt das Recht in eine prominente Stellung. Der Zugang zur digitalen Welt hat heute den identischen Stellenwert wie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Strom, Wasser und Gas. So wie jeder Verbraucher ein Recht darauf hat, mit Elektrizität und mit Wasser beliefert zu werden, hat er auch ein Recht, Zugang zur digitalen Welt zu erhalten. Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Bereitstellung eines technischen Anschlusses. Zugang verlangt mehr, verlangt die Möglichkeit und die Fähigkeit, sich die Errungenschaften der digitalen Welt auch erschließen zu können. Das gilt auch und gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung. Nur so haben alle eine Chance auf Teilnahme. Insoweit wird zu überlegen sein, ob den Verbrauchern der Zugang zu garantieren ist, so wie es auch bei der Energieversorgung und der Telekommunikation der Fall ist.
Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht:
(66) Die Europäische Gemeinschaft hat den Schutz der Anbieter von digitalen, urheberrechtlich geschützten Inhalten in den letzten Jahren ständig weiter ausgebaut, weitgehend ohne auf die Rückwirkungen einzugehen, die für den Verbraucher aus der Einschränkung der privaten Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Die Rechtsentwicklung bewegt sich auf eine zunehmende Kriminalisierung derjenigen Verbraucher zu, die den Urheberschutz nicht beachten. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten und eine adäquate private Nutzung ermöglicht werden.
Auf der Webseite erfährt man auch, dass die Veranstaltung von der Agentur berlinpolis im Auftrag des BMELV durchgeführt“. Bin gerade etwas über die Rolle von berlinpolis verwundert. Dachte bisher, das wäre ein „Think-Tank für die Politik von morgen“, der im Bereich der Netzpolitik bisher nur durch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internets öffentlich aufgetreten ist:
In einem online nicht frei zugänglichen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fordert Daniel Dettling vom Berliner Thinktank Berlinpolis eine stärkere Kontrolle des Internet. Weil das Internet als „Fernuniversität der Gewalt“ funktioniere, müssten Kämpfer gegen den internationalen Terrorismus das Internet penibel kontrollieren, um zu verhindern, dass „kulturelle Fingerabdrücke“ (Meme) wie Viren übertragen werden. Als Beispiel nennt Dettling, dass das Mem vom Selbstmordattentäter so attraktiv werden könne, dass es von anderen Kulturen memetisch kopiert werde.
Es hat einen komischen Anschein, wenn ein Lobby-Verein, dessen Vorsitzender in dieser Position mehr Kontrolle im Netz fordert, eine Konferenz für die Bundesregierung im Bereich Verbraucherrechte organisiert.
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: Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview
: Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview Technology Review hat ein Interview mit Erik Josefsson, der seit wenigen Wochen zusammen mit Gwen Hinze für die EFF in Brüssel Lobbying macht: „Big Media lässt sich seine Geschäftsmodelle vom Gesetzgeber schützen“.
TR: Wäre es möglich, dass die EU-Länder künftig Bürgerrechtetraditionen untereinander „importieren“? Ließe sich etwa von liberaleren Ländern wie den Niederlanden lernen?
Josefsson: Es ist unmöglich, zu verhindern, dass Traditionen verschmelzen, sich weiterentwickeln und sich mischen – das ist aber ein sehr komplexes Thema. Wir als EFF Europe wollen ja zunächst nicht die europäische Kultur oder die europäischen Werte ändern. Uns geht es darum, Innovationspolitik zu beeinflussen – und die ist zunehmend global. Wir analysieren die Auswirkungen der Gesetze auf Technologie und Bürgerrechte – und umgekehrt. Das tun wir inzwischen weltweit. Ich glaube aber, dass man die Menschen erst auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen muss. Die europäische Tradition ist da – man findet sie etwa in der Menschenrechtskonvention des Europarates wieder.
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: Tim Berners-Lee für Netzneutralität und gegen DRM
: Tim Berners-Lee für Netzneutralität und gegen DRM WWW-Erfinder Sir Tim Berners-Lee war auf einer Anhörung über die „Zukunft des World Wide Web“ im Unterausschuss für Telekommunikation und Internet im US-Repräsentantenhaus als Experte eingeladen.
IT-World.com: Berners-Lee: Congress should consider net neutrality.
Berners-Lee didn’t endorse specific net neutrality proposals largely supported by congressional Democrats, but he said the Web as a communications medium deserves „special treatment“ to protect its nondiscriminatory approach to content. While he was growing up in the U.K., there were high penalties for interfering with mail delivery, because mail was one of the main ways to communicate, Berners-Lee said. Now, the Web is a major communications medium worthy of protections, he said.
One company or country shouldn’t control access to the Web, he added. „We are a society only in as much as we are individuals communicating,“ said Berners-Lee, founder of the World Wide Web Consortium and author of the first version of HTML.
Heise: Web-Erfinder Berners-Lee spricht sich für Netzneutralität und gegen DRM aus.
Stirnrunzeln bei einzelnen Abgeordneten löste Berners-Lee mit seinem Pochen auf offenen Standards auch bei der Verbreitung von Inhalten über das Netz aus, für die sich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) als Hindernis herausgestellt hätten. Konkret bezeichnete der Web-Erfinder die von Apple bei iTunes eingesetzte „geschlossene, nicht Standard-basierte Technik für den Kopierschutz“ als Ursache für das verlangsamte Wachstum beim Verkauf von Musikstücken über die Plattform aus. Apple-Chef Steve Jobs hatte sich zuvor selbst dafür ausgesprochen, DRM von den Songs zu verbannen, um das Inhaltegeschäft weiter anzukurbeln.
Die Republikanerin Mary Bono, eine strikte Verfechterin eines starken Schutzes geistiger Eigentumsrechte, fragte Berners-Lee daraufhin, wie Kreative in einer Welt ohne DRM ihr Geld verdienen sollen. Dieser verwies auf einen besser handhabbaren Ansatz, in dem digitale Inhalte mit Wasserzeichen markiert und so rückverfolgbar werden. Das wäre wie der Erlass eines Tempolimits ohne dessen Durchsetzung, bohrte Bono nach. Berners-Lee ging auf den Vergleich ein und bekundete, dass im Autoverkehr auch nicht jeder Temposünder sofort und automatisch gedrosselt würde: „Ich bevorzuge es, Software zu machen, die es einem an erster Stelle erlaubt, die richtigen Dinge zu tun.“
Gute Argumentation.
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: Neue Gesetze sind in Kraft getreten
: Neue Gesetze sind in Kraft getreten Heute ist der 1. März und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Anti-Terror-Datei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz offiziell erneuert, bzw. eingeführt worden.
c´ t Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb.
Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.
Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im „Produktionsbetrieb“ zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-„Vorsorgedatei“ mit 1.018.815 Einträgen.
Heise: Neue Regeln für Telemedien in Kraft.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das umstrittene neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dem Vorstoß im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) das Medienrecht neu ordnen und entschlacken. Das TMG soll dabei direkt mit dem neuen, ebenfalls von heute an gültigen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der neunten Änderung der Ländervereinbarung zusammenspielen.
„Durch den Wegfall der komplizierten Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten wird der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht“, warben Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gemeinsam für die Novelle. Zudem werde ein einheitlicheres Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien geschaffen. Die Länder würden mit der Reform ferner erste Schritte für die Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen an streben.
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: Die Propaganda der Firma Pan Amp
: Die Propaganda der Firma Pan Amp Über die Verbindungen der Filter-Firma Pan Amp mit der Panorama-Redaktion berichtet Telepolis ausführlich: Panorama, „Killerspiele“ und die Filter-Firma. Demnach gab es bereits zum vierten Mal innerhalb der letzten zwei Jahren für die Firma Promotion-Beiträge bei Panorama. Was für ein „investigatives Magazin“ in der öffentlich-rechtlichen ARD ein paar Mal zuviel sein dürfte.
Deutlich wird, dass wesentliche Inhalte der Sendung vom 22.2. von der Firma Pan Amp beigesteuert wurden. So wurde von der Firma eine Zählung von Online-Spielern sog. „Killerspiele“, nach eigenen Angaben „im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“ durchgeführt. Vorstand Bert Weingarten selbst trat in längeren Interview-Passagen als „Experte“ auf; tatsächlich verfügt er lediglich über technische Internetkenntnisse; psychologische oder pädagogische Qualifikationen sind nicht bekannt. Die Firma Pan Amp brachte Inhalte für das Umfeld des Spiels „Call of Duty“, sowie den Aspekt, dass Modifikationen des Spiels zwecks historischer Authentizität auch NS-Symbolik einbringen. Statistische Erhebungen und längerfristige Recherchen im Internet kosten Sender Geld und Journalisten Arbeit. Da ist es ein merkwürdiger Zufall, dass eine Privatfirma Statistiken und Untersuchungsergebnisse beisteuert und die Sendungen stets eine der Firma zuträgliche Tendenz haben.
[…]
Was Weingarten mit seiner Firma den Politikern nahezulegen sucht, findet sich im Schlusssatz seiner „Killerspiele“-Meldung vom 26.2.2007 kurz und bündig zusammen gefasst: „Jeder Innenminister, der Killerspiele nicht unmittelbar in die rechtlichen Schranken verweist, versündigt sich […] an der kulturellen Harmonie in Europa“. Kulturelle Harmonie also, nach dem Gutdünken von Politikern und Sittenwächtern, unter massiver Beschneidung individueller Freiheit und Zensur! Eine Formulierung, die an Ideologien totalitärer Staaten erinnert.Da finden sich einige interessante Details in dem lesenswerten Artikel.
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: Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten
: Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten Mittwoch Abend, den 28.02.2007, gibt es ab 22:00 Uhr wieder für drei Stunden das Chaosradio live auf Fritz-Radio. Diesmal ist das Thema „Digitale Identitäten – Anonymität, Pseudonymität und der neue Trend zur uneingeschränkten Offenheit“.
Im World Wide Web muss man heute kräftig tippen, wenn man mitspielen will. Überall muss man sich anmelden, einloggen, Daten hinterlassen und sich eine „Identität“ wählen. Wenige machen sich darüber Gedanken, welche Datenspuren man dabei erzeugt aber auch die Anbieter haben ihre liebe Not mit den aktuellen Systemen, da die ganzen Kennwörter, Anmelde- und Registrierungsvorgänge die Benutzer zunehmend verwirren.
Zentrale Registrierungssysteme sollten schon vor langer Zeit die Nachfolge antreten, aber versagten, weil niemand bereit war, sich in monopolistische Systeme wie z.B. Microsofts Passport einsperren zu lassen. Die Nachfolge ist eine Mischung aus Login-Systemen der großen Hersteller (Google, Yahoo, Apple etc.), einigen systemspezifischen Identitätssystemen in Blogsystemen (TypeKey etc.) und dem freien Wildwuchs aus Logins in Millionen unabhängigen Weblogs und dynamischen „Web 2.0“-Websites. Beim Ringen um einen „Standard“ gibt es jetzt mit Open ID einen neuen Anlauf, der sich erst noch beweisen muss.
Chaosradio stellt die Problematiken und Notwenigkeiten der digitalen Identitäten im Netz vor und legt Vor- und Nachteile von Anonymität, Pseudonymität und Identität in die Waagschale. Wir möchten auch mit Euch diskutieren, wie ihr es mit Eurer Identität im Netz so handhabt und welche Rezepte ihr habt, um Missbrauch zu verhindern oder einzuschränken.
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: Telekommunikations-Gesetz: Abmahnung für Deutschland
: Telekommunikations-Gesetz: Abmahnung für Deutschland Heise: EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Telekommunikations-Gesetz
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet und ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gesandt. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Kommission zur Begründung mit. In der Praxis führe die neue Regelung dazu, dass das Glasfasernetz der Deutschen Telekom, mit dem VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden ermöglicht werden, konkurrenzlos sei. Außerdem werde durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Einfluss zu nehmen, ob der Konkurrenz Zugang zum VDSL-Netz gewährt werden muss. Das neue Gesetz beschneide dadurch die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.
Aber alles halb so schlimm, denn die Bundesregierung fühlt sich unschuldig: Bundesregierung hält EU-Verfahren gegen TKG für ungerechtfertigt.
Die Bundesregierung hält das von der EU-Kommission wegen des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für nicht gerechtfertigt. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz EU-rechtskonform ist“, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) laut dpa.
Glos selbst hatte am Freitag, kurz vor Inkrafttreten des neuen TKG, erneut den Vorwurf zurückgewiesen, es handele sich um eine „Lex Telekom“. Das Gesetz schaffe einen „ausgewogenen Ausgleich“ zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Die Kritik, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, sei unzutreffend, erklärte er laut dpa.
Und das alles nur deswegen: Heftig umkämpftes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Gemäß dem hinzugekommenen Paragraphen 9a des “ Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ (PDF-Datei) werden „neue Märkte“ für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden „Regulierungsferien“ für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember trotzdem – auch entgegen Bedenken im eigenen Wirtschaftsausschuss wegen mangelnder EU-Rechtskonformität – den Weg für die Reform freigemacht.
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: Impressumspflicht für Einsteiger
: Impressumspflicht für Einsteiger Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!
Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt:
* Rein private Website
Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
* Geschäftsmäßige Website
Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse erforderlich.
* Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
[…]
FazitDie Gesetzeslage wird eher verwirrender und die Frage, welche Angaben zwingend auf einer Website zu finden sein müssen, immer schwerer zu beantworten. Die Unterschiede bei den anzugebenden Informationen sind zum Glück eher gering zwischen den einzelnen Fallkonstellationen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E‑Mail-Adresse zu verzichten. Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten.
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: Programm der re-publica ist online
: Programm der re-publica ist online 
Ich freue mich, dass endlich das Programm der re-publica in einer Beta-Version online gegangen ist. Die „re-publica – Leben im Netz“-Konferenz findet vom 11.–13. April in Berlin statt. Organisiert und durchgeführt wird sie von newthinking communications und Spreeblick. Mehr dazu demnächst in diesem Kanal.