Heise: EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Telekommunikations-Gesetz
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet und ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gesandt. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Kommission zur Begründung mit. In der Praxis führe die neue Regelung dazu, dass das Glasfasernetz der Deutschen Telekom, mit dem VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden ermöglicht werden, konkurrenzlos sei. Außerdem werde durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Einfluss zu nehmen, ob der Konkurrenz Zugang zum VDSL-Netz gewährt werden muss. Das neue Gesetz beschneide dadurch die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.
Aber alles halb so schlimm, denn die Bundesregierung fühlt sich unschuldig: Bundesregierung hält EU-Verfahren gegen TKG für ungerechtfertigt.
Die Bundesregierung hält das von der EU-Kommission wegen des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für nicht gerechtfertigt. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz EU-rechtskonform ist“, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) laut dpa.
Glos selbst hatte am Freitag, kurz vor Inkrafttreten des neuen TKG, erneut den Vorwurf zurückgewiesen, es handele sich um eine „Lex Telekom“. Das Gesetz schaffe einen „ausgewogenen Ausgleich“ zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Die Kritik, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, sei unzutreffend, erklärte er laut dpa.
Und das alles nur deswegen: Heftig umkämpftes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Gemäß dem hinzugekommenen Paragraphen 9a des “ Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ (PDF-Datei) werden „neue Märkte“ für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden „Regulierungsferien“ für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember trotzdem – auch entgegen Bedenken im eigenen Wirtschaftsausschuss wegen mangelnder EU-Rechtskonformität – den Weg für die Reform freigemacht.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.