ipred2

  • : Fachgespräch zu „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“
    Fachgespräch zu „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“

    Dei Grüne Fraktion veranstaltet am 12.9. zwischen 13–16 Uhr im Bundestag ein Fachgespräch zum Thema „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“.

    Anmelden kann man sich unter ak3@gruene-bundestag.de, wie immer muss das Geburtsdatum für den Einlass im Bundestag angegeben werden.

    Tauschbörsen, P2P, Filesharing – worum geht’s?

    20. August 2007
  • : Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament
    Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament

    Pressemitteilung des EU-Parlaments: Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie.

    Das Plenum stellt klar, dass die Richtlinie nur für Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gelten sollte. Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke schließt sie daher nicht ein. Auch „der faire Gebrauch eines geschützten Werkes“ z.B. durch eine Vervielfältigung für Kritik, Kommentare, Zeitungsberichte, den Unterricht, Wissenschaft und Forschung stelle keine Straftat dar.

    Telepolis: Abgeordnete sind Raubkopierer und Verbrecher.

    Die zweite Durchsetzungsrichtlinie soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission die erste Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EC vom 29. April 2004 „ergänzen“ und die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, bei der Verletzung von Monopolrechten nicht mit dem Zivilrecht, sondern mit dem Strafrecht einzuschreiten. Sie besteht hauptsächlich aus kontroversen Regelungen aus der Durchsetzungsrichtlinie, die damals entfernt wurden, um eine schnelle Verabschiedung zu ermöglichen. Die Abstimmung über die zweite Durchsetzungsrichtlinie endete am Donnerstag mit so vielen Änderungen, dass es eine zweite Lesung geben wird, mit der Kritiker auf eine komplette Ablehnung hoffen.

    IP-Watch: IP Enforcement Directive Clears EU Parliament But Opposition Remains.

    “The recording industry is not alone in the view that the European Parliament has taken the wrong road in trying to define what constitutes ‘commercial scale’ and ‘intentional’ intellectual property infringements,” said Frances Moore, the International Federation of the Phonographic Industry’s European regional director. The Commission refrained from introducing definitions “in order to keep the directive in line with international laws and allow national judges to use their own discretion when deciding on particular cases.”

    Defining commercial scale as “obtaining by a commercial advantage” does not make it clear “if saving money by filesharing instead of buying CDs would give anyone a commercial advantage or not,” said Erik Josefsson, the Electronic Frontier Foundation’s (EFF’s) European affairs coordinator. If it did, he said, the act of sharing files would, under Zingaretti’s definition, not be considered private use for personal and not-for-profit purposes.

    The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) criticised the decision to criminalise incitement to infringement. “Today, ‘inciting’ is only criminal in some member states, and in exceptional cases such as hate speech,” said analyst Jonas Maebe. “Elevating IP rights to the same level is a scary development.”

    Urheberrecht.org: EU-Parlament beschließt Richtlinienvorschlag zu Strafvorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums.

    ars technica: Controversial copyright directive passes European Parliament.

    The directive is ostensibly designed to crack down on commercial piracy and counterfeiting operations, but critics warned that, thanks to the vague terminology of the directive, it could apply much more widely. They note that no definitions are offered for the terms „incitement“ or „commercial scale,“ opening the possibility that the courts could interpret them to include innovators building new media products. Those terms could be interpreted, for example, to hold ISPs liable for the infringing activities of their users.

    Mehr Infos bietet auch Ipred.org. Oder hier im Blog unter: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen.

    26. April 2007
  • : IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen
    IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen

    Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.

    Update: Reaktionen.

    Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!

    Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“

    Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.

    Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.

    EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue

    We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action – which we believe is in reach – IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.

    25. April 2007 3
  • : IPRED2 morgen im EU-Parlament
    IPRED2 morgen im EU-Parlament

    Morgen ist die Abstimmung über die IPRED2 im EU-Parlament. Im Vorfeld gab es die erste Lesung. Heise berichtet über die Diskussion: Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums in der EU weiter umstritten.

    Eine Kriminalisierung des Austauschs von Kultur, so wetterte der Vertreter der spanischen Grünen, David Hammerstein Mintz, sei mit dem Industrieausschuss nicht zu machen. Kriminelle und Bürger dürften nicht einfach auf die gleiche Stufe gestellt werden. Genau das aber drohe, würde der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf nicht klar beschränkt. Für viele Parlamentarier ist es unabdingbar, das private Kopieren ohne Gewinnabsicht auszunehmen. So wird es nun auch in erster Lesung von Zingaretti als Kompromiss vorgeschlagen. Ebenso sollen Patente explizit aus den Strafrechtsvorschriften herausgenommen werden. Die Kommission ist aber laut EU-Kommissar Günther Verheugen über die vom Parlament gemachten Einschränkungen bei der Definition des Geistigen Eigentums „nicht glücklich“. Die Kommission trete für die Einbeziehung von Patenten ein. Der vom Parlament vorgeschlagene Erhalt von Spielräumen für die Mitgliedsstaaten könne darüber hinaus erneut zu Rechtsunsicherheit führen.

    Interessant ist natürlich, dass der SPD-EU-Kommissar Verheugennicht glücklich ist, dass Patentverletzungen vone einer Strafbarkeit ausgenommen werden sollen. Seine Initaitiven etwas weiter gesponnen könnte ein solcher Weg allerdings Programmierer in den Knast bringen, wenn denn doch irgendwie Softwarepatente durch die Hintertür eingeführt werden können. Verheugen´ s Verwaltung hätte dies ja gerne.

    Die Free Software Foundation Europe hat sich auch in einem offenen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt:

    Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen, über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168 kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und Information mitzuwirken.

    Auch die Futurezone berichtet: Streit über EU-Richtlinie zu Produktpiraterie.

    Uneinigkeit herrschte jedoch über eine klare Definition darüber, wer sich wodurch strafbar macht. So wurde etwa darüber gestritten, ob es mit Hilfe der EU-Richtlinie auch möglich sein soll, Konsumenten und Enduser strafrechtlich zu belangen. Die im Entwurf festgeschriebene Definition des „gewerblichen Umfangs“ [„Commercial Scale“] lässt diese Interpretation durchaus zu. Damit könnten auch im privaten Rahmen begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden, da eine Absicht zur Gewinnerzielung für die strafrechtliche Verfolgung nicht nachgewiesen werden muss.

    Golem: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen.

    Zur Rechtfertigung des Richtlinien-Entwurfs verweist die EU-Kommission neben dem Kampf gegen Piraterie und Organisiertes Verbrechen, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produktfälschungen und die Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat: „Geistiges Eigentum wird geschützt“. Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ist in Artikel 17 (2) nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum weist in seiner Stellungnahme zu den EU-Plänen darauf hin, dass „ein unbegrenzter Schutz den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen widersprechen würde, die ebenfalls fordern, das Interesse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen“.

    Die Berliner Europa-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) macht Hoffnungen auf einen adäquaten Änderungsantrag:

    „Es zeichnet sich jedoch ab, dass durch voraussichtlich mehrheitsfähige Änderungsanträge Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke von „gewerblichem Umfang“ nach Art. 3 explizit ausgenommen werden. Von daher hoffe ich, dass Ihre Hauptbedenken mit der Plenumsentscheidung aus dem Weg geräumt werden können.“

    Jetzt informieren: Copycrime.eu (englisch).

    24. April 2007
  • : Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern
    Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern

    ### Update: Abstimmung ist wohl erst am Mittwoch!!! Es bleibt also noch ein weiterer Zeit zum Kontaktieren von Abgeordneten! ###

    Über die nahende Abstimmung im EU-Parlament für die Fortsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) hatte ich erst letzte Woche im Rahmen der copycrime-Kampagne geschrieben. Nun gibt es eine europaweite Aktion, um am Wochenende und am kommenden Montag noch viele EU-Parlamentarier davon zu überzeugen, für Verbraucher- und Bürgerrechte zu stimmen. Extrem kurz zusammengefasst hat die Musik- und Filmindustrie im Moment nur die Möglichkeit, Tauschbörsennutzer pleite zu klagen. Aber das reicht nicht. Wenn diese Richtlinie in deren Sinne durchkommt, dann kann man für das Brennen von CDs oder das nicht-kommerzielle tauschen von Kulturgütern in den Knast kommen. Im Gegensatz zum Bundestag bringt es was, auf EU-Ebene Abgeordnete aller Parteien zu kontaktieren. Diese unterliegen weitgehend keinem Fraktionszwang und entscheiden mehr oder weniger frei. Fairsharing hat den folgenden Aufruf von EFF-Europe und FFII ins deutsche übersetzt:

    Filesharer aufgepasst: Das EU-Parlament droht Euch mit Knast. Macht mit und wehrt Euch!

    Während in Deutschland noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am kommenden Dienstag, den 24.04.2007 soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen.

    Nutzt das Wochenende und fordert das Mitglied des Europäischen Parlamentes das Euch in Brüssel vertritt auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und ErfinderInnen zu unterstützen (s.u.).

    *** Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht? ***

    Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier sogenannteRaubkopiererInnen, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten / RaubkopiererInnen ausdehnen würde, also z.B. auch auf Menschen, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem „geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern obendrein noch Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.

    *** Konkret enthält der Entwurf folgende Schwächen: ***

    1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.

    2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdiensteschneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.

    3.Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für VerbraucherInnen derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen.

    Gestern hat sich auf europäischer Ebene ein Bündnis aus Büchereien, VerbraucherschützerInnen und ErfinderInnen entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag an das Europäische Parlament zu stellen (zum Text des Änderungsvorschlags: http://www.copycrime.eu/amendments/).

    Helft mit und fordert Euren Europaparlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen.

    ES IST SEHR WICHTIG, DASS IHR JETZT REAGIERT. Die Europaparlamentarier brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April 2007 den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.

    Schreibt, was das Zeug hält. Erzählt Eurem Abgeordneten, wer ihr seid, warum ihr Euch an ihn wendet. Erzählt ihm, dass ihr nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchtet. Fragt ihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im Internet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weist sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von TauschbörssennutzerInnen gibt, z.B. die Kulturflatrate.

    WIE AUCH IMMMER IHR EUREN UNWILLEN BEGRÜNDET, FOLGENDES SOLLTE MIT REIN:

    Fordert ihn oder sie auf, ENTWEDER FÜR DEN ÄNDERUNGSANTRAG des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfinderinnen“ (the librarians’, consumers’ and innovators’ coalition amendments) zu stimmen ODER DIE VORLAGE IM GANZEN ABZULEHNEN.

    *** An wen genau schreibe ich? ***

    Am effektivsten ist es, wenn ihr die Abgeordneten aus Eurem Bundesland anschreibt, anruft, anfaxt. Dazu könnt ihr hier herausfinden, wer Euch vertritt. Notiert Euch den Namen und sucht unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, damit ihr sicher geht, dass ihr sie auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht.

    Schickt Eure Mitteilung

    * an das BRÜSSELER BÜRO des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, dem 23. April
    * an das STRASSBURGER BÜRO nach Montag, dem 23. April.

    Wenn eine Mail an einen der Europaabgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn ihr sie auch an uns weiterleiten könntet, damit wir ungefähr wissen, wie viele Personen sich beteiligt haben. Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll.

    Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: www.copycrime.eu. Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit.

    EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing Netzwerk unterstützt wird.

    Bei Heise gibt es weitere Informationen: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen.

    Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung „vager neuer Urheberrechtsverbrechen“ zu verhindern. „Der Entwurf ist schlecht“, warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde „Millionen junger Europäer bekämpfen“. Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein „eine Bedrohung für die Bürgerrechte“ darstellen. „Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein“, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.

    21. April 2007 14
  • : Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2
    Copycrime.eu: Kampagne gegen die IPRED2

    Während im Bundestag noch über die EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten (IPRED) verhandelt wird (Das ist die mit evtl. 50 Euro gedeckelten Abmahnkosten), gibts auf EU-Ebene seit einigen Monaten schon längst die Debatte um eine Erweiterung. Diese läuft unter dem Namen IPRED2 und soll einige Dinge ändern, was einige Kreise aus politischen Gründen in der ersten Runde nicht durchbekamen. Diese Debatte hat wiederum Einfluss auf viele andere Dinge. In der ersten Version gab es zivilrechtliche Sanktionsmassnahmen gegen „Produktpiraten“. Das können kommerzielle Produktfälscher sein (Organisierte Kriminalität), aber auch Nutzer von Tauschbörsen. Grund sind bewusst fehlerhafte und ungenaue Formulierungen. Das bekommt man natürlich auch besser hin – wenn man es will. Die zweite Version soll aus zivilrechtlichen Sanktionen gleich strafrechtliche Mittel machen. Das freut die Musik- und Filmindustrie und die CDU/CSU, weil man dann z.B. an die Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung herankommt. Und Filesharer leichter in den Knast zu bringen sind und nicht nur pleite geklagt werden können.

    Da die EU-Richtlinie noch in der Diskussion ist, kann man sich noch dafür einsetzen, dass wenige Knackpunkte zu Gunsten von Verbraucher- und Bürgerrechten verbessert werden. Die EFF-Europe hat dazu eine kleine englisch-sprachige Webseite aufgesetzt: Copycrime.eu.

    On April 24th, the European Parliament will vote on IPRED2, the Second Intellectual Property Enforcement Directive. With one stroke, they risk turning thousands of innocent EU citizens and businesses into copycriminals. Only you can stop them. Sign our petition now!

    Dort kann man eine Petition unterschreiben und bekommt detaillierte Informationen, was man den eigenen EU-Parlamentarierer per Brief, Fax, Telefon oder Mail noch mitteilen sollte. Im Gegensatz zum Bundestag ist sowas auf EU-Ebene deutlich wirkungsvoller, wie wir damals schon bei der Debatte um Softwarepatente feststellen konnten. Um Softwarepatente geht es bei dieser Richtlinie übrigens auch wieder. Also: Informiert Euch und macht mit!

    Detaillierte Informationen finden sich auch beim FFII zu dieser Richtlinie.

    19. April 2007 1
  • : EU-Parlament: Industrieausschuss fordert Korrekturen bei IPRED2
    EU-Parlament: Industrieausschuss fordert Korrekturen bei IPRED2

    Heise: Korrektur an geplanten Strafvorschriften zu geistigen Eigentumsrechten gefordert.

    Der Industrieausschuss des EU-Parlamentes hat sich am gestrigen Dienstag für umfassende Änderungen am umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte eingesetzt. Demnach sollen gemäß den Empfehlungen des grünen Berichterstatters David Hammerstein unter anderem Patentverletzungen nicht mehr erfasst werden. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten dafür, die geplanten Strafvorschriften auf die „Bekämpfung und Abschreckung bewusster Verletzungen geistiger Eigentumsrechte im gewerbsmäßigen Ausmaß“ zu beschränkten. Die Änderungsvorschläge führen dazu aus, dass die Taten unter der Ägide einer „kriminellen Vereinigung“ begangen worden sein oder „ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko“ in sich tragen müssen. So soll verhindert werden, dass die strengen Vorkehrungen auch private Verletzer geistiger Eigentumsrechte treffen könnten.

    Erfreulich ist ja, dass Patentverletzungen nach den Empfehlungen (!) nicht mehr erfasst werden sollen. Dies ist besonders im Hinblick auf Softwarepatente wichtig, falls diese doch noch irgendwie in Europa legalisiert werden. Gegen strafrechtliche Sanktionen gegenüber kommerziellen Produktpiraten habe ich nichts. Aber man muss bei dieser Richtlinie immer darauf achten, dass beispielsweise Tauschbörsennutzer nicht plötzlich eine „kriminelle Vereinigung“ darstellen:

    Der Vorschlag für einen neuen Artikel 1 der Richtlinie besagt, dass allein „bewusste Verletzungen von Markenzeichen oder Urheberrechtspiraterie“ kriminalisiert werden sollen. Der „nicht auf Gewinn zielende Austausch legal erworbener Inhalte zwischen Individuen“ müsse außen vor bleiben, fordern die Wirtschaftspolitiker. Darüber hinaus drängen sie darauf, dass Schlüsselbegriffe wie „Fälschungen“ näher definiert werden. Entschärft werden soll auch eine besonders umkämpfte Klausel im Kommissionsentwurf, wonach Rechtehalter oder ihre Vertreter gemeinsam mit Strafverfolgern gemeinsame „Ermittlungsteams“ bilden und etwa bei Hausdurchsuchungen gemeinsam vorgehen dürfen. Gemäß den Änderungsvorschlägen ist vorgesehen, dass die Wirtschaftsakteure den Ermittlergruppen allein Informationen liefern können. Darüber hinaus soll der Staat, der etwa über gewährte Lizenzrechte in der Regel gar nicht im Bilde ist, nicht einseitig die Untersuchung eines betroffenen Rechts einleiten dürfen.

    Ich bin mal gespannt, was zum Schluss bei Verabschiedung der Richtlinie in der umkämpften Klausel steht und ob es dann gemeinsame Ermittlungsteams zwischen BKA und GVU geben wird, die Jagd auf Filesharer machen.

    29. November 2006
  • : Niederländisches Parlament kritisiert IPRED2 scharf
    Niederländisches Parlament kritisiert IPRED2 scharf

    Monika Ermert hat für IP-Watch einen Artikel rund um die aktuellen Entwicklungen der IPRED2 EU-Direktive geschrieben. : EU IP Enforcement Directive Questioned On Procedure

    Civil and consumer rights organisations organized under the umbrella of European Digital Rights (EDRi) are much more concerned with this latter kind of effects. Maurice Wessling, spokesperson for the Dutch consumer rights organisation Bits of Freedom, said: “The most important points are that IPRED 2 would introduce higher sentences than we have at the moment in the Netherlands and it would more deeply involve industry representatives into policy investigations.”

    At the moment, said Wessling, “the Dutch Public Prosecution Service prefers to solve IP cases through civil law. Criminal law is only used in very large and severe cases.” A possible criminalization of individual file sharers, for example, was what brought about the heated debates during the IPRED 1 debates and resulted in the trimming of criminal sanctions. “The need for this European ‘harmonisation’ is very questionable and disturbs a complex system of national legislation,” Wessling said.

    Das niederländische Parlament hatte letzte Woche die derzeit diskutierte EU-Direktive schon zurückgewiesen: Niederländisches Parlament gegen EU-weiten strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums.

    Auch der Neuentwurf der vorgesehenen Gesetzesmaßnahme droht damit in unsicheres Fahrwasser zu geraten. Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, „jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird“. Die Maßnahmen sollen nicht nur fürs Urheberrecht, sondern auch fürs Patent‑, Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz gelten. Der Entwurf aus Brüssel gewährt der Polizei weitgehende Befugnisse zu Hausdurchsuchungen und zur Konfiszierung von Beweismaterial. Darüber hinaus sollen die von illegalen Kopien und Fälschungen bedrohten Industrien gemeinsame Ermittlungsteams mit Strafverfolgern bilden dürfen. Überführte Übeltäter müssen mit Geldbußen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder mit bis zu vier Jahren Gefängnis rechnen.

    12. Juli 2006