EU-Parlament: Industrieausschuss fordert Korrekturen bei IPRED2

Heise: Korrektur an geplanten Strafvorschriften zu geistigen Eigentumsrechten gefordert.

Der Industrieausschuss des EU-Parlamentes hat sich am gestrigen Dienstag für umfassende Änderungen am umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte eingesetzt. Demnach sollen gemäß den Empfehlungen des grünen Berichterstatters David Hammerstein unter anderem Patentverletzungen nicht mehr erfasst werden. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten dafür, die geplanten Strafvorschriften auf die „Bekämpfung und Abschreckung bewusster Verletzungen geistiger Eigentumsrechte im gewerbsmäßigen Ausmaß“ zu beschränkten. Die Änderungsvorschläge führen dazu aus, dass die Taten unter der Ägide einer „kriminellen Vereinigung“ begangen worden sein oder „ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko“ in sich tragen müssen. So soll verhindert werden, dass die strengen Vorkehrungen auch private Verletzer geistiger Eigentumsrechte treffen könnten.

Erfreulich ist ja, dass Patentverletzungen nach den Empfehlungen (!) nicht mehr erfasst werden sollen. Dies ist besonders im Hinblick auf Softwarepatente wichtig, falls diese doch noch irgendwie in Europa legalisiert werden. Gegen strafrechtliche Sanktionen gegenüber kommerziellen Produktpiraten habe ich nichts. Aber man muss bei dieser Richtlinie immer darauf achten, dass beispielsweise Tauschbörsennutzer nicht plötzlich eine „kriminelle Vereinigung“ darstellen:

Der Vorschlag für einen neuen Artikel 1 der Richtlinie besagt, dass allein „bewusste Verletzungen von Markenzeichen oder Urheberrechtspiraterie“ kriminalisiert werden sollen. Der „nicht auf Gewinn zielende Austausch legal erworbener Inhalte zwischen Individuen“ müsse außen vor bleiben, fordern die Wirtschaftspolitiker. Darüber hinaus drängen sie darauf, dass Schlüsselbegriffe wie „Fälschungen“ näher definiert werden. Entschärft werden soll auch eine besonders umkämpfte Klausel im Kommissionsentwurf, wonach Rechtehalter oder ihre Vertreter gemeinsam mit Strafverfolgern gemeinsame „Ermittlungsteams“ bilden und etwa bei Hausdurchsuchungen gemeinsam vorgehen dürfen. Gemäß den Änderungsvorschlägen ist vorgesehen, dass die Wirtschaftsakteure den Ermittlergruppen allein Informationen liefern können. Darüber hinaus soll der Staat, der etwa über gewährte Lizenzrechte in der Regel gar nicht im Bilde ist, nicht einseitig die Untersuchung eines betroffenen Rechts einleiten dürfen.

Ich bin mal gespannt, was zum Schluss bei Verabschiedung der Richtlinie in der umkämpften Klausel steht und ob es dann gemeinsame Ermittlungsteams zwischen BKA und GVU geben wird, die Jagd auf Filesharer machen.

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