Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: Berlin bekommt 650 weitere WLAN-Hotspots mit kostenlosem Internet
: Berlin bekommt 650 weitere WLAN-Hotspots mit kostenlosem Internet
Seit rund zehn Jahren verspricht die Berliner Politik über alle Parteigrenzen hinweg kostenloses WLAN für alle. Bisher gab es davon nicht viel zu sehen. In einem Testprojekt installierte Kabel Deutschland an 90 Orten WLAN-Hotspots mit 30 Minuten kostenfreiem Netz, das Projekt PublicWIFI wurde von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg gefördert (in deren Medienrat ich Mitglied bin). Parallel dazu gibt es über 350 Hotspots der Freifunker (Deren Backbone-Infrastruktur auch von der MABB gefördert wird).Im vergangenen Jahr hatte der Berliner Senat 170.000 Euro ausgeschrieben. Heute wurde eine Vergabe bekannt gemacht: Auswahlentscheidung im WLAN-Projekt getroffen.
„Die Firma wird mehrere hundert Standorte mit einem 24/7, d.h. zeitlich unbegrenzt kostenfrei nutzbarem WLAN ausstatten“, erläutert Böhning das Angebot. „Und dies nicht nur in der Innenstadt, sondern mit einer Verteilung auf alle interessierten Bezirke.“ Berlinerinnen und Berliner, aber auch Touristinnen und Touristen sollen von der neuen WLAN-Infrastruktur profitieren.
In der BZ ist zu lesen, dass es sich um insgesamt 650 Hotspots handelt: Endlich kostenloses WLAN für Berlin!
Das Rennen um den Senats-Auftrag (170.000 Euro) machte nach B.Z.-Informationen “abl social federation”. Ein 14-Mitarbeiter-Betrieb, gegründet 2013. Die Experten bestückten unter anderem schon Stadien (z.B. VfL Bochum), Ministerien, die Presseräume beim letzten G7-Gipfel. “Bis Jahresende wollen wir in Berlin 650 Hot-Spots installiert haben”, sagt Technik-Chef Benjamin Becker (29). In Rathäuser, Bibliotheken, Bürgerämter. Becker: “In jede Richtung wirkt ein Hotspot etwa 250 Meter.” Die etwa 30 x 40 Zentimeter großen, weißen Kästen mit oder ohne Antenne stammen vom weltgrößten Lieferanten Cisco.
Die 250 Meter Wirkung in jede Richtung ist eher Wunschdenken, da muss nur ein Baum oder eine Wand dazwischen stehen…
Wir sind gespannt, wie das funktionieren wird. Flächendeckend ist was anderes, aber besser als (wie bisher) nichts. Das Geschäftsmodell dahinter soll Werbung sein, allerdings lauf BZ nur zehn Sekunden am Anfang.
Über Datenschutzfragen können wir Euch erst informieren, wenn es dazu mehr Infos gibt und/oder die teile in Betrieb genommen werden.
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: Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag
Gesetzlich verankerte Netzneutralität würde bezahlte Überholspuren im Internet verbieten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/14216382643/">Mike Licht</a> : Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag Heute findet im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Gesetzgebung zur Netzneutralität – aktuelle Entwicklung“ statt. Die Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ wird im Bundestags-TV live übertragen und beginnt um 16h. [Update: Die Sitzung ist mittlerweile in voller Länge in der Bundestags-Mediathek verfügbar.]
Als Sachverständige geladen sind Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom, Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit, Alexander Sander von Digitale Gesellschaft e.V. und Ben Scott von der Stiftung neue Verantwortung.
Im Vorfeld haben einige der geladenen Sachverständigen schriftlich Stellung zum vorab verteilten Fragenkatalog genommen. Allzu überraschend fielen die Aussagen nicht aus, versprechen jedoch eine zumindest stellenweise amüsante Sitzung. Bitkom etwa kritisiert die Haltung des EU-Parlaments, das strenge Netzneutralitätsregeln einfordert: „Gesetzliche Regelungen der gegenwärtig im Europäischen Parlament diskutierten Art würden das Internet, wie wir es kennen, gefährden,“ heißt es in der Stellungnahme. Überhaupt sei der Begriff „Netzneutralität“ wissenschaftlich umstritten und nicht im Sinne eines einheitlichen Verständnisses geklärt:
Ein absolutes und dogmatisches Verständnis von Netzneutralität geht an den tatsächlichen Gegebenheiten in den Netzen vorbei und würde im Falle der Umsetzung die Aufrechterhaltung der verschiedenen Netzfunktionalitäten erschweren sowie die Integrität und Sicherheit der Netze gefährden. Besonders kritisch ist die Festschreibung eines dogmatischen Verständnisses von Netzneutralität.
Der Branchenverband möchte das Best-Effort-Prinzip erhalten, aber gleichzeitig bevorzugt behandelte Spezialdienste zulassen, um die Innovationsfähigkeit und „Investitionskraft der TK-Industrie“ nicht zu gefährden. Als Beispiel führt Bitkom „E‑Health-Anwendungen in der Notfallmedizin“ an und meint ferner:
Grundsätzlich müssen mögliche Vorgaben zu Traffic Management und Volumengrenzen für Daten flexibel genug bleiben, um differenzierte Angebote im Einklang mit den Anforderungen der Kunden zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote wie Zero-Rating und damit Shared-Cost-Dienste. Eine abschließende Aufzählung von Ausnahmen erweist sich daher grundsätzlich als kritisch. Insbesondere eine Verpflichtung der Netzbetreiber Datenverkehr nicht zu verändern erweist sich als zu strikt, um Endkunden eine optimale Leistung zu bieten. Beispielsweise wäre es damit nicht möglich Endkunden für die jeweils genutzt Bildschirmgröße optimierte Darstellungen zur Verfügung zu stellen. Eine solche Optimierung würde den Inhalt als solchen nicht verändern, jedoch eine Änderung der Daten voraussetzen.
Offenbar soll es Aufgabe des Netzbetreibers sein, das richtige Format und die richtige Auflösung für die Nutzer auszuwählen, anstatt das wie bisher der Server-Anwendung zu überlassen, die sich mit dem Client auf eine sinnvolle Übertragung einigt. Jedenfalls wäre es nicht das erste Mal, dass Gegner von Netzneutralität Beispiele an den Haaren herbeiziehen, um ihre Position zu untermauern. In Wirklichkeit geht es natürlich darum, Geld zu verdienen, wie Ben Scott schreibt:
Die Netzbetreiber haben ganz eindeutig ihre Absicht kundgetan, für bestimmte besonders bevorzugte Inhalte Bezahlmodelle zu entwickeln. Und dies wird auch passieren, sofern die betreffenden Aufsichtsgremien die Änderung im zugrundeliegenden Prinzip der Gleichbehandlung zulassen, das eine der Grundfesten des Internets darstellt, so wie wir es kennen. Es gibt keinen Grund an ihrem Wort zu zweifeln, denn diese Firmen sind an ihre unternehmerischen Verpflichtungen gebunden, ihre Einnahmen und Gewinne zu steigern und das Aktionärsvermögen zu mehren. Jede andere Vorgehensweise – sofern die Regulierung sie denn zuließe – wäre eine unerwartete Wendung.
Er verweist auf konkrete Erfahrungen mit solchen Modellen, die sich besonders im mobilen Bereich breit gemacht hätten, wo „diskriminierende Routing- und Preisfestlegungsverfahren“ häufig anzutreffen seien. Zahlreiche Betreiber hätten bereits in der Vergangenheit VoIP- oder Peer-to-Peer-Anwendungen sowie andere Dienste mit hoher Bandbreite und niedriger Latenz blockiert oder gedrosselt – und verstecken solche Regelungen gerne im Kleingedruckten. Gegen Spezialdienste würde im Prinzip nichts sprechen, solange sie über physikalisch oder logisch getrennte Zugangskanäle angeboten werden:
Sie dürfen dann aber nicht als Internetzugang oder als Paket zusammen mit einem Internetzugang angeboten oder in einer Art und Weise verwendet werden, in der das Prinzip der Netzneutralität eines Internetzugangsprodukts vorsätzlich oder ursächlich verletzt würde. Diese Spezialdienste sollten einer wachsamen Beaufsichtigung und strenger Transparenz unterliegen, falls und wann immer sie auf den Markt kommen.
Das würde das Problem lösen, dass es technische keine Möglichkeit gebe, für bestimmte Datenströme im Internet eine priorisierte Servicequalität anzubieten, ohne andere Datenströme einzuschränken. Denn technisch betrachtet gehe es in der Debatte um Netzneutralität darum, „wie in einer Netzwerkverbindung zwischen einem Inhalte-/Diensteanbieter und einem Endbenutzer bei bestimmten Routern oder über bestimmte Links hinweg auf Datenengpässe oder Paketverluste reagiert werden soll.“ Solange der gesamte Verkehr auf demselben Medium übertragen wird, gebe es nur zwei Wege, um Qualitätsprobleme zu umgehen: Entweder eine Erhöhung der Kapazität für alle, um einen höheren Datendurchsatz zu ermöglichen und somit Datenengpässe zu verringern; oder – wie es die TK-Branche, der EU-Rat und Kommission gerne regeln würden – Datenengpässe durch den Verkauf von Prioritätszugängen zu monetarisieren. Als Konsequenz bedeutet das freilich eine gleichzeitige Verschlechterung der Leitungsqualität für alle anderen:
Jede Priorisierung von Paketen an Engstellen im Netzwerk, mit der diese Anforderung an eine höhere Servicequalität honoriert werden soll, führt aber automatisch zu einer Verringerung der verfügbaren Bandbreite aller anderen Datenströme in der Warteschlange und damit zu einer Einschränkung (oder Unterbrechung) bei der Bereitstellung nicht priorisierter Daten.
Ähnlich sieht das auch Thomas Lohninger, der zudem den dann möglichen doppelten Markt für Provider ins Feld führt, sollten Spezialdienste auf demselben Medium erlaubt werden:
Diese Reklassifizierung würde es Telekomanbietern ermöglichen einen doppelten Markt zu eröffnen, in welchem Online-Diensteanbieter sich von diesen einen bevorzugten Zugang zu dessen Kunden kaufen könnten. Damit wäre das Zwei-Klassen-Internet festgeschrieben und das Prinzip der Netzneutralität Geschichte. Durch einen solchen doppelten Markt wären die Anbieter von Online-Diensten in der Situation, entweder ihre Dienste in minderer Qualität als ihre Konkurrenz anbieten zu müssen oder mit jedem Telekomanbieter eigene Verträge über den Zugang zu dessen Kunden aus zu verhandeln.
Davon würden Marktführer profitieren, die es sich leisten könnten, für den bevorzugten Zugang zum Kunden zu bezahlen, im Unterschied zu Neuankömmlingen am Markt. In weiterer Folge würde das zu einer Konsolidierung des gesamten Marktes führen, und neue Anbieter von Online-Diensten, die innovative Idee voran bringen, könnten sich schwer bis gar nicht auf dem europäischen Markt etablieren.
Von der Bundesnetzagentur und von Digitale Gesellschaft e.V. liegen derzeit keine schriftlichen Stellungnahmen vor. Die aktuelle Position der Regulierungsbehörde ist insbesondere vor dem Hintergrund der letzte Woche in Kraft getretenen Regeln für Netzneutralität in den USA spannend. In den laufenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene vertritt Deutschland im Ministerrat bekanntlich weitgehend die Wünsche der Providerlobby, während unser Digitalkommissar Günther Oettinger vor der Einführung des Sozialismus durch die Tür der Netzneutralität warnt.
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: Regeln für Netzneutralität in den USA treten in Kraft
US-Präsident Obama mit FCC-Chef Tom Wheeler. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/samchurchill/10584331825/">Sam Churchill</a> : Regeln für Netzneutralität in den USA treten in Kraft Vergangenen Freitag sind in den USA die von der Regulierungsbehörde FCC erlassenen Regeln für Netzneutralität in Kraft getreten. Damit unterliegen Internet- und Mobilfunkanbieter den selben strengen Vorgaben wie Betreiber von Telefonienetzen.
Künftig ist es ihnen untersagt, den Zugang zu legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen zu blockieren, zu drosseln oder bestimmte Inhalte bevorzugt zu behandeln, also bezahlte Überholspuren einzurichten. Anbieter müssen ihre Angebote zudem transparenter gestalten und unter anderem verbindliche Aussagen darüber treffen, mit welchen Preisen und tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeiten Kunden rechnen müssen.
Erstmals ist es der FCC erlaubt, Peering-Fragen zwischen Providern zu klären und regulierend einzugreifen, wenn es bei Übergabepunkten zu Problemen kommen sollte. Netzwerkmanagement, etwa bei Überlastung, bleibt erlaubt, muss aber angemessen und transparent ablaufen. Wie die Regulierungsbehörde mit Schlupflöchern wie sogenannten Zero-Rating-Angeboten umgeht wird sich noch weisen müssen. Ausdrücklich verboten sind sie nicht, sondern sollen auf Fall-zu-Fall-Basis bewertet werden. Für Kundenbeschwerden hat die FCC einen eigenen Bereich samt Beschwerdeformular eingerichtet.
Bis zuletzt hatte die Telekommunikationsbranche versucht, das Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern. Die noch laufenden Gerichtsverfahren gegen das Regelwerk müssten zunächst ausgefochten werden, bevor Provider unter die „Bestimmung II“ des Telekommunikationsgesetzes fallen dürften. Erst diese Einstufung von Providern als Infrastrukturanbieter machen es der Regulierungsbehörde möglich, entsprechend starke Regeln zu erlassen. Ein US-Bundesgericht wies am Donnerstag den Einspruch ab, versprach im Gegenzug aber, die Klage möglichst bald zu prüfen.
Unterstützung erhält die Branche vom republikanisch dominierten US-Kongress. Der für Budgetfragen zuständige Unterausschuss im Repräsentantenhaus verabschiedete letzte Woche einen Budgetentwurf, der es der FCC untersagt, die Netzneutralitätsregeln zu implementieren, solange dazu noch Gerichtsverfahren laufen. Die Erfolgsaussichten dieses legislativen Tricks bleiben jedoch ungewiss, da neben dem (ebenfalls republikanisch geführten) Senat noch US-Präsident Barack Obama zustimmen müsste. Dieser hatte sich in der Vergangenheit klar für Netzneutralität ausgesprochen.
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Bundestag: Petitionsausschuss setzt sich für gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein
Petitionsausschuss des Bundestages. Bild: <a href="http://www.linksfraktion.de/">Linksfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. Bundestag: Petitionsausschuss setzt sich für gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein Heute im Bundestag berichtet: Rechtsrahmen für Netzneutralität
Der Petitionsausschuss setzt sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema der Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Nach unseren Informationen geht es dabei um diese Petition aus dem April 2013: Keine erhebliche Bereitstellung von Inhalten durch Internetverbindungsanbieter.
Es ist ein wichtiges Element des Internets, dass alle transportierten Daten gleich behandelt werden. Der hierfür am häufigsten gebrauchte Begriff ist die sogenannte Netzneutralität. Wenn ein Unternehmen gleichzeitig die Verbindung zum Internet sowie wesentliche Dienste im Internet anbietet, hat es ein wirtschaftliches Interesse daran, die eigenen Dienste bevorzugt zu behandeln. Dies führt zu einem Interessenskonflikt. Solange es Anreize für Verbindungsanbieter gibt, eigene Inhaltsangebote zu bevorzugen, wird das Prinzip der Netzneutralität wieder und wieder gefährdet werden.
Diese Petition hatte 263 Online-Mitzeichner erreicht.
Eine besser formulierte und öfter unterzeichnete Petition Beibehaltung der bisherigen Netzneutralität im Internet aus dem Januar 2014 mit 1.169 Online-Mitzeichnern wurde bereits im Februar diesen Jahres behandelt.
Warum jetzt eine ältere und weniger beachtete Petition nochmal drankam, konnte uns nicht auf Anhieb gesagt werden.
Die Sinnhaftigkeit von Petitionen im allgemeinen hatten wir bereits im Oktober 2012 angezweifelt: Petitionen sind fürn Arsch.
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: Netzneutralität im Streaming-Bereich: Kabel-Deutschland-Chef will Netflix bevorzugen
Switch <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/schwenke/2249617094/in/photolist-cPgSR7-5Bm9TU-5XQRi7-5SA6Je-dySbpQ-5ZPqkf-ddjNYw-4qMSMC-bepTX-4qMYQG-4qMYvh-4qHUiH-4qHTYF-4qHTSK-35Tgta-9YkFYc-7MFqJv-38FMHr-6XuiQL-nSUKdZ-u4Nhk-4kwL1C-pcWjkX-puqrqV-psojes-4qHU8T-4qMYdm-4qHTBx-4qHTH4-bDrGgx-e3nDzw-bQcCPe-bBhYcj-fjKc5W-fjKc87-ci4Hiq-ebqaoB-duZQqq-bepCF-beprq-e3gY2e-dXTGJa">schwenke</a> : Netzneutralität im Streaming-Bereich: Kabel-Deutschland-Chef will Netflix bevorzugen Wie golem.de berichtet, hat der Chef von Kabel-Deutschland, Manuel Cubero, auf der Branchenmesse der Kabelnetzbetreiber in Köln in einer Diskussionsrunde erklärt:
Qualitätsklassen sind in dem Bereich unerlässlich. Wenn Firmen wie Netflix Bedarf haben, ihre Daten schneller zum Kunden zu bringen, dann müssen wir in der Lage sein, das auch anbieten zu können.
Dies sei aber keinesfalls diskriminierend, denn die Qualitätsklassen würden ja allen angeboten. Wenn Kabelnetzbetreiber ihre Gewinne steigern wollen und zu diesem Zwecke Firmen, die das nötige Kleingeld mitbringen, eine bessere Behandlung der Daten ermöglichen, finden wir das sehr wohl diskriminierend. Auch wenn, juristisch gesehen, keine Diskriminierung vorliegt, wenn alle die Möglichkeit haben, bevorzugt behandelt zu werden. Dass die Netzbetreiber auf neue Entwicklungen reagieren und ihre Netze, um dem steigenden Traffic gewachsen zu sein, ausbauen müssen, kann und darf nicht durch Premium-Tarife für Großkunden refinanziert werden. Das wäre das Gegenteil von Netzneutralität. Dem stimmt auch Günther Oettinger zu, wie wir hier erfahren haben.
Er ist FÜR Netzneutralität. Mit einer Ausnahme: Wenn es um Dienste im allgemeinen Interesse geht, also beispielsweise Notdienste, Feuerwehr, Krankendienste, dann sollten diese Vortritt haben. (Das heißt auch, dass es für Firmen keine Ausnahmen geben soll, selbst wenn sie dafür zahlen würden)
Hier positioniert sich Oettinger dann, ganz zu unserer Freude, auch deutlich klarer als die Kanzlerin vor einigen Tagen, anlässlich des Evangelischen Kirchentages. Es sei aber darauf hingewiesen, dass beim EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Rhetorik und Handeln im Moment noch diametral zueinander stehen. Merkel äußerte (ZDF-Mediathek) sich jedenfalls zum Thema wie folgt:
Dann haben wir das schwierige Problem Netzneutralität. Alle sagen, wir wollen natürlich den gleichen Zugang zum Internet. Andere sagen, wenn ich bestimmte Anwendungen habe, also ich möchte autonom ohne Fahrer Auto fahren, dann kann das natürlich nicht sein, dass ich irgendwo nach 200 Metern plötzlich mit einem anderen zusammen krache, weil das Netz nicht zur Verfügung steht. Ist das nun genauso wichtig, dieses Netz, oder hat es eine höhere Priorität?
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: Günther Oettinger: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Auch im Sozialismus gab es Krankenwagen : Günther Oettinger: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“ Auf einer Veranstaltung von Bankenverband und anderen erklärte unser EU-Digitalkommissar Günther Oettinger diese Woche in Berlin die Debatte um Netzneutralität mit:
„Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Wir wollten das genauer wissen und haben sein Kabinett um eine Erläuterung gebeten. Die haben wir auch bekommen:
Die Antwort ergibt sich aus dem Beispiel, das Herr Oettinger heute genannt hat. Er ist FÜR Netzneutralität. Mit einer Ausnahme: Wenn es um Dienste im Allgemeinen Interesse geht, also beispielsweise Notdienste, Feuerwehr, Krankendienste, dann sollten diese Vortritt haben. (Das heisst auch, dass es für Firmen keine Ausnahmen geben soll, selbst wenn sie dafür zahlen würden). Dagegen steht die Meinung, dass es nicht einmal für medizinische und lebensnotwendige Dienste, Vorrang geben soll, also für alle, ausnahmslos. Daher der Begriff Sozialismus. In diesem Sinne ist die Position von Herrn Oettinger immer dieselbe.
Das ist natürlich interessant, denn so haben wir Günther Oettinger in seinen zahlreichen Interviews und Auftritten noch nie verstanden und das Statement lässt ihn auf einmal in einem ganz anderen Lichte erscheinen. Vielleicht hat er es nur bisher nicht geschafft, das so klar auszudrücken, dass er FÜR Netzneutralität ist, wenn er Befürworter dieser mit den Taliban vergleicht, auch sonst gerne die Argumente von Deutsche Telekom & Co übernimmt und wir bisher eine andere Position von Seiten der EU-Kommission in schriftlicher Form mitbekommen haben?
Was zusätzlich interessant ist: In diesem Statement wird ein Gegensatz aufgebaut, den es so nicht gibt. Wir vermissen bisher von der EU-Kommission (hier ist Oettinger ja der Zuständige) einen klaren Definitionsvorschlag, wie denn genau die eine Ausnahme für Spezialdienste in Gesetzesform formuliert sein könnte, die „Dienste im Allgemeinen Interesse“ und hier explizit „Notdienste, Feuerwehr, Krankendienste“ meint. Uns ist bisher keine Definition in diese Richtung aufgefallen, eine Rückfrage an sein Kabinett, wo wir diese finden könnten, blieb leider erfolglos.
In den Trilog-Verhandlungen zur Findung eines Kompromisses gibt es bisher die Positionen von EU-Rat und EU-Kommission, die beide in die Richtung gehen, dass Firmen Überholspuren und Extra-Ausnahmen über Zero-Angebote kaufen können, wenn sie dafür bezahlen. Das Parlament hat für eine klare Definition von Spezialdiensten gestimmt, die solche Schlupflöcher schließt. Am Dienstag Abend kam es bei einer Sitzung zu keinem Kompromiss. Die EU-Kommission soll jetzt für die kommende Sitzung Ende Juni einen Kompromiss vorlegen.
Wir sind gespannt, ob Günther Oettinger eine klare Definition liefern wird. Oder halt weiter den Sozialismus herbei redet. Und das Gegenteil von dem tut, was sein Kabinett uns schreibt.
Übrigens gab es auch im Sozialismus funktionierende Krankendienste.
Update: Auch im Sozialismus hatten Feuerwehr und Krankenwagen Vorfahrt, wie wir gerade gelernt haben.
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: Fünf Mythen zur Netzneutralität: Ein offenes und neutrales Internet ist möglich
: Fünf Mythen zur Netzneutralität: Ein offenes und neutrales Internet ist möglich
In Brüssel finden heute Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament statt. Und für die Netzneutralität sieht es nicht gut aus, weil die Berichterstatterin fürs Parlament, eine spanische konservative EU-Abgeordnete, eher die Interessen von Telefonica vertritt als die Position des Parlaments. Bleibt zu hoffen, dass nicht der Worst Case dabei rauskommt. Wenn bei den Trilog-Verhandlungen ein schlechter Deal zu Netzneutralität raus kommt, muss der zwar noch durchs Parlament. Aber es ist unklar, ob dort dann die Position vom vergangenen Jahr aufrecht erhalten werden kann. Das liegt u.a. daran, dass Teile des Parlaments neu gewählt sind, andere interessiert das Thema einfach nicht soviel, um gegen einen Kompromiss zu stimmen, den eine Berichterstatterin fürs Parlament verhandelt hat. Dagegen könnt Ihr was unternehmen, indem Ihr vor allem EU-Abgeordnete von CDU, CSU und SPD kontaktiert und denen klar macht, dass Netzneutralität ein wichtiges Zukunftsthema ist. Auf savetheinternet.eu finden sich viele hilfreiche Argumente und Kontaktmöglichkeiten, auch per Fax.
European Digital Rights erklärte gestern: Net Neutrality – building on success.
The European Parliament now has a choice either to defend a history of successful liberalisation, defend the position that accepted by large majority just last year, and defend a position that will set an example for the world. Or not. Dear Members of the European Parliament: You made the promise to deliver Net Neutrality. Do not succumb to pressure. History is on your side. Citizens are on your side.
Auf einer Veranstaltung des bankenverbandes in Berlin hat heute unser Digitalkommissar Günther Oettinger nochmal klargestellt:
„Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Wir haben die EU-Kommission angefragt, ob sie uns näher erklären können, was er damit genau gemeint hat. Vielleicht bekommen wir dieses Mal eine Antwort. In der Regel hören wir von der Kommissions-Pressestelle nur, dass unser Anliegen weitergeleitet wurde. Update: Haben Antwort bekommen. Mussten aber Rückfrage stellen und warten auf Antwort. Dann gerne mehr.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute „Fünf Mythen zur Netzneutralität“ beantwortet und kommt zu dem Ergebnis: „Ein offenes und neutrales Internet ist möglich“.
„Viele Argumente gegen einen freien Zugang zum Netz entpuppen sich bei genauem Hinsehen als Mythen. Netzneutralität ist weder ein Hindernis für den Breitbandausbau, noch gefährdet sie die Verkehrssicherheit oder die schnelle Übertragung lebenswichtiger Gesundheitsdaten. Und trotz aller Beteuerungen zahlen Verbraucher am Ende drauf, wenn Anbieter ihre Dienste gegen Bezahlung bevorzugt durchs Netz schicken können“, sagt Ilja Braun, Referent im Team Digitales und Medien beim vzbv.
Immer noch aktuell ist „Netzneutralität tötet“, ein Video von Alexander Lehmann, das ebenfalls mit Mythen der Gegner aufräumt. Teilt das Video und teilt den Link zu savetheinternet.eu!
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: Netzneutralität: AT&T will Regeln durch Hintertür umgehen
Der US-Provider AT&T wehrt sich mit Händen und Füßen gegen Netzneutralität. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jeepersmedia/14727318733/">Mike Mozart</a> : Netzneutralität: AT&T will Regeln durch Hintertür umgehen Trotz strenger Netzneutralitäts-Regeln in den USA suchen Provider nach Schlupflöchern, um sie zu umgehen. Diesmal ist es der Anbieter AT&T, der sein „Sponsored Data“ genanntes Programm auf Video-Angebote ausweiten will. Dabei anfallender Datenverbrauch soll nicht auf das Transfervolumen angerechnet werden, das beispielsweise bei AT&Ts DSL-Leitungen auf 150 GByte pro Monat begrenzt ist.
Zur Kasse sollen nicht direkt die Verbraucher selbst, sondern am Programm teilnehmende Anbieter gebeten werden, wie das jetzt schon bei einigen Werbeunternehmen der Fall ist. Sollte der Vorstoß von AT&T gelingen, ist auch denkbar, dass der Provider eigene Video-Angebote vom Transfervolumen ausnimmt und sie so bevorzugt auf dem Markt platziert.
Das alles wird freilich davon abhängen, wie die Regulierungsbehörde FCC über die Anfrage von AT&T entscheiden wird. Diese war notwendig geworden, weil vor zwei Wochen Provider wie Cogent im Verbund mit Think Tanks, unter anderem dem Open Technology Institute, die FCC aufgerufen haben, entsprechende Bedingungen an die geplante Übernahme des Satelliten-TV-Betreibers DirecTV durch AT&T zu knüpfen. Auch die Videostreaming-Plattform Netflix wehrt sich gegen die Pläne und befürchtet, ins Hintertreffen zu geraten, sollte AT&T eigene Angebote vom Transfervolumen ausnehmen und diese dadurch begünstigen.
Solcherart realisierte Zero-Rating-Angebote sind in den Netzneutralitäts-Regeln nicht ausdrücklich verboten, sondern sollen auf Fall-zu-Fall-Basis entschieden werden. Knackpunkt ist, ob dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen oder Verbraucher geschädigt werden. Diese Gefahr sieht AT&T nicht und verweist darauf, dass die bestehenden Trafficlimits für die überwältigende Mehrheit der Kunden ausreichend seien. Sollte das tatsächlich der Fall sein, bleibt jedoch unklar, warum es überhaupt eines Sponsored-Data-Programms bedarf.
Naheliegender erscheint es, dass sich AT&T, stellvertretend für andere US-Provider, gegen die Degradierung zum reinen Infrastruktur-Lieferanten zu wehren versucht. Sollte die FCC diese Praxis erlauben, könnte AT&T nicht nur eigene Angebote bevorzugt auf den Markt bringen, sondern zusätzlich Geld von Anbietern wie Netflix oder Hulu kassieren, die sonst das Nachsehen hätten. Von der Entscheidung der FCC wird also abhängen, ob auf dem US-Markt trotz festgeschriebener Netzneutralität durch die Hintertür ein Zwei-Klassen-Netz entstehen wird.
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: Richterbund geht Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug
Quo Vadis, VDS? / Bild: <a href="http://www.imdb.com/company/co0020075/">Unione Cinematografica Italiana</a> (1925). : Richterbund geht Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug Wie wir bereits letzte Woche berichtet haben, hat u.a. der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg, einige interessante Ideen für eine erhebliche Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. „Standortdaten für zehn Wochen speichern“ und „Zugriffsbefugnisse für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen“ kann man ja mal unverfänglich in einem Medium kundtun. In diesem Fall in der Deutschen Richterzeitung, ihres Zeichens „offizielles Organ“ des Deutschen Richterbundes, dem größten Richter- und Staatsanwaltsverband Deutschlands.
Nachdem nun Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzesentwurf des Kabinetts zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt hat, mangelt es nicht an ersten kritischen Stimmen. Auch der bereits erwähnte Deutsche Richterbund meldet sich zu Wort, in seiner Stellungnahme scheint er jedoch die Anregungen Sensburgs tatsächlich noch übertreffen zu wollen. Denn, so zu finden im vorangestellten „Grundtenor“ (Hervorhebungen von uns):
Die kurze Speicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten ist weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend. Auch der Katalog möglicher Straftaten, die einen Eingriff […] rechtfertigen, greift zu kurz. […] Zudem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Verkehrsdaten von E‑Mails sowie von Daten über aufgerufene Internetseiten bei der Verkehrsdatenerhebung wie vorgesehen auszuklammern.
Sieht man sich den „Grundtenor“ weiter an, wird jedoch eine noch größere Leerstelle in der Argumentation um die Vorratsdatenspeicherung offenbar:
Die geplante Neuregelung der Verkehrsdatenerhebung durch § 100g Abs. 2 StPO‑E in Verbindung mit § 113 b TGK‑E bleibt noch hinter der bisherigen Rechtslage zurück und entspricht damit nicht den Bedürfnissen einer effektiven Strafverfolgung.
Selbst die Strafverfolgungs-Hardliner vom Deutschen Richterbund finden also die vorgeschlagene Regelung nicht praktikabel. Wenn auch aus anderen Gründen. Und auch Bundesjustizminster Maas konnte bei der Pressekonferenz mal wieder nicht sagen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung legitim, geeignet, erforderlich und angemessen ist – Sachverhalte, die erfüllt sein müssen, wenn ein Grundrecht vom Staat gebrochen werden soll:
Für alle, die spätestens jetzt politikverdrossen sind: Kommt mit auf die Seite der guten Juristen (ja, die gibt es auch noch) und geht Samstag mit denen vor dem Bundestag demonstrieren. Und meldet euch mal bei den Genossen.
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: Michel Reimon: EU-Verhandlungen zur Netzneutralität verlaufen „katastrophal“
<a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a> : Michel Reimon: EU-Verhandlungen zur Netzneutralität verlaufen „katastrophal“
In der EU sind die Trilog-Verhandlungen zur Netzneutralität und generell dem Telecom-Single-Market gestartet. Dabei geht es nicht nur um Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament rund um die Frage, ob wir Regeln zum Schutz der Netzneutralität brauchen, sondern auch um die Frequenzen und Roaming. Wir haben Michel Reimon, österreichischer EU-Abgeordneter und zuständiger Berichterstatter der Greens/EFA-Fraktion zum aktuellen Stand der Verhandlungen interviewt.netzpolitik.org: Vor einem Jahr hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit für klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität gestimmt. Vor wenigen Monaten hat der EU-Rat fast das Gegenteil beschlossen. Das bedeutet, ein Trilog soll einen Kompromiss finden. Wie läuft der Trilog?
Michel Reimon: Katastrophal. Das Parlament hat eine sehr gute Position für abgesicherte Netzneutralität und das Ende der Roaming-Zuschläge in Europa beschlossen. Eine Allianz aus Konservativen und Telekom-Lobbys versucht, das zu verhindern.
In einem Trilog soll die Kommission zwischen dem Parlament und den 28 Regierungen vermitteln. Vom zuständigen Kommissar Günter Oettinger bzw. seinen Beamten kommt nichts. Ein paar inoffizielle Vorschläge, oft erst Minuten vor einer oder sogar nach einer Sitzung, das war es. Am Dienstag soll die letzte Verhandlungsrunde stattfinden und Oettinger ist weiter auf Tauchstation.
Für das Parlament verhandelt eine Berichterstatterin, die spanische Konservative Abgeordnete Pilar del Castillo. Die sollte die beschlossene Parlamentsposition vertreten und Kompromisse suchen. Dazu sollte sie sich mit den Zuständigen aus jeder Partei koordinieren. Stattdessen wirft sie alle Positionen über Bord und verhält sich, als ob sie die Deutsche Telekom oder die spanische Telefónica zu vertreten hätte. Einwände aus anderen Fraktionen, dass sie nicht mehr den Parlamentsbeschluss vertritt, lächelt sie höflich weg.netzpolitik.org: Umstritten sind im Rahmen des Digitalen Binnenmarktes Frequenzen, Roaming und Netzneutralität. In welcher der drei Debatten hat sich denn bisher in den Trilog-Verhandlungen das EU-Parlament durchgesetzt?
Michel Reimon: In keinem einzigen. Es begann damit, dass die Regierungen die Verwaltung der Frequenzen auf EU-Ebene nicht mal diskutieren wollten. Dafür wollten die meisten Fraktionen einen Preis verlangen, nämlich die Garantie der Netzneutralität. Del Castillo hat das einfach so akzeptiert. Dann wollten die Regierungen die Abschaffung von Roaming verzögern. Alle waren gesprächsbereit beim exakten Datum, wenn wir dafür die Absicherung der Netzneutralität bekommen. Del Castillo ist auf Ratslinie eingeschwenkt, ohne irgendeinen Preis zu verlangen.
Und jetzt verlangt die lettische Ratspräsidentschaft: Das Wort „Netzneutralität“ darf nicht vorkommen, Spezialdienste und Zero Rating sollen erlaubt sein, Parental Control und ähnliche Content-Filter sollen installiert werden (…) und die Konservativen und Rechtskonservativen wollen zustimmen. Unterm Strich ist das in allen drei Punkten das Gegenteil des Parlamentsbeschlusses.
netzpolitik.org: Wenn die Berichterstatterin des Parlaments dessen Positionen nicht ausreichend in den Kompromissverhandlungen vertritt, kann sie denn abgelöst werden – oder was ist das genaue Verfahren?
Michel Reimon: Der Bericht wurde an die Konservativen vergeben, zuerst müssten die das diskutieren. Da ist del Castillos Verhalten ja auch nicht unumstritten. Formal lässt sie sich aber nichts zuschulden kommen. Wir müssen also eher sicherstellen, dass sie keine Mehrheit in Ausschuss und Plenum findet.
netzpolitik.org: Zu einem Trilog gehört ja auch die EU-Kommission. Wie ist denn deren Position bei Netzneutralität?
Michel Reimon: Wie gesagt, offiziell legt die Kommission nichts vor. Dass Oettinger für Spezialdienste ist und digitale Bürgerrechtler für Taliban hält, ist ja bekannt, aber er lässt die Regierungen, vor allem die lettische Ratspräsidentschaft, die Drecksarbeit erledigen.
netzpolitik.org: Günther Oettinger fordert immer, dass es Ausnahmen bei Special Services für Dienste mit öffentlichem Interesse geben solle. Wir haben bisher dazu keinerlei Definition von Seiten der EU-Kommission gesehen. Habt Ihr mal was konkretes gesehen?
Michel Reimon: Nein, nichts. Ich weiß nicht, was Günther Oettinger seit zehn Monaten arbeitet. Das ist inhaltlich ein großes schwarzes Loch.
netzpolitik.org: Wo stehen denn die Fraktionen aus Ihrer Sicht im Moment?
Michel Reimon: Die Konservativen stehen mehrheitlich auf Seiten der großen Telekom-Konzerne und wollen das Roaming beibehalten und Netzneutralität abschaffen. Die Rechtskonservativen von der European Conservatives and Reformists Group stimmen dem zu, wenn sie dafür Zensurmaßnahmen bekommen, denen geht es vor allem um den Kampf gegen Pornographie. Alle anderen Fraktionen stehen zur beschlossenen Position des Parlaments, sind nur unterschiedlich konstruktiv und kompromissbereit. Für die Grünen verhandle ich – und ich sehe keine Kompromiss-Möglichkeit mehr. Die Frequenzen halte ich für zweitrangig und beim Termin für das Roaming-Ende würde ich beide Augen zudrücken – wenn ich dafür eine gesetzlich garantierte Netzneutralität bekomme. Das ist unverhandelbar. Wenn die Berichterstatterin hier nachgibt, werde ich das Ergebnis auf allen Ebenen bis zur Abstimmung im Plenum bekämpfen.
netzpolitik.org: Wie ist denn der derzeitige Fahrplan, um die Trilog-Verhandlungen zu einem Ende zu bringen?
Michel Reimon: Am Montag gibt es nochmal eine Gesprächsrunde der Fraktionen, am Dienstag ist die letzte Trilog-Runde. Geplant ist, dass sich die Berichterstatterin und der Rat da einigen, dann muss dieses Ergebnis in den Ausschuss und dann ins Plenum. Das könnte noch vor dem Sommer, eher aber bis September klappen. Das ist ihr Plan. Meiner ist, das zu verhindern und die Verhandlungen im Herbst neu zu starten.
netzpolitik.org: Werden wir in der EU am Ende klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität haben, so wie die Federal Communications Commission sie vor kurzem beschlossen hat und einzelne EU-Staaten wie die Niederlande oder Slowenien sie bereits eingeführt haben?
Michel Reimon: Solange wir die nicht haben, ist es nicht das Ende :-)
netzpolitik.org: Aus Sicht eines EU-Abgeordneten: Was kann man konkret als Bürger/in machen, um sich für klare Regeln einzusetzen?
Michel Reimon: Machen Sie direkt Druck auf die Abgeordneten des EU-Parlaments, vor allem auf SozialdemokratInnen und Liberale. Die werden den Konservativen die Mehrheit beschaffen müssen. Schreiben Sie ihnen, am Besten persönlich.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview. Mehr zum Thema findet sich bei savetheinternet.eu.
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: Sensburg will geplante Vorratsdatenspeicherung ausweiten
Patrick Sensburg. Bild: MK Hoffe. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">BY-SA</a>. : Sensburg will geplante Vorratsdatenspeicherung ausweiten Dem NSAUA-Vorsitzenden Patrick Sensburg und seinem Kollegen von der CSU, Volker Ullrich, geht die geplante Vorratsdatenspeicherung offenbar nicht weit genug.
In einem Artikel der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung haben die beiden darüber geschrieben, wie genau die bisherige Planung aus CDU/CSU-Sicht juristisch weitergedacht werden soll. Das beschreibt ein Bericht der Digitalen Gesellschaft. Offenbar befindet sich darin sogar ein Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des noch nicht verabschiedeten Gesetzes. Geplant sind demnach:
- eine Ausweitung der Speicherfrist für Standortdaten auf zehn Wochen,
- keine Benachrichtung der Betroffenen vor Abruf ihrer VDS-Daten,
- eine Ausweitung des Straftatenkatalogs für den Zugriff auf die VDS-Daten sowie
- eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen.
Dass die deutschen Nachrichtendienste unkontrolliert agieren, lässt sich z. B. in schöner Regelmäßigkeit im NSA-Untersuchungsausschuss beobachten. Das sollte auch der Vorsitzende mitbekommen. Weswegen ausgerechnet er die Ausweitung eines Instrumentariums anstrebt, das sensibelste Grundrechte verletzen wird? Das wüssten wir auch gerne. Die SPD darf sich übrigens gerne als Retterin der Grundrechte in letzter Minute erweisen.
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: Netzneutralität: Mobilfunkanbieter wollen Werbung blockieren
Mobilfunkbetreiber wollen auch ein Stück des mobilen Werbekuchens abhaben. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/blakespot/4773693893/">flickr/Blake Patterson</a> : Netzneutralität: Mobilfunkanbieter wollen Werbung blockieren Mehrere Mobilfunkbetreiber planen offenbar, Werbung in ihren Netzen zu blockieren und damit in einen offenen Schlagabtausch mit Werbenetzwerken wie denen von Google oder Yahoo zu treten. Laut Informationen der Financial Times (Paywall) habe ein europäischer Provider die dazu notwendige Software bereits in seinen Rechenzentren ausgerollt und plane, sie noch vor Jahresende zu aktivieren. Weitere europäische Betreiber sollen im Laufe des Jahres dazukommen und noch 2015 entsprechende Filter installieren.
Die Filtertechnik soll Werbung in Webseiten und Apps blockieren, „In-Feed“-Anzeigen, wie sie etwa bei Twitter oder Facebook zum Einsatz kommen, dabei jedoch aussparen. Damit verschärft sich einerseits der Kampf um Einnahmen aus dem lukrativen Geschäft mit mobiler Werbung, auf der anderen Seite bedroht ein solcher Eingriff die Netzneutralität, weil auf diese Weise Datenverkehr manipuliert wird. Provider beklagen schon seit geraumer Zeit, als reine Datenlieferanten zu fungieren, und versuchen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.
Die Software soll das israelische Start-up Shine entwickelt haben, das unter anderem von der Investment-Firma „Horizon Ventures“ von Li Ka-shing finanziert wird. Li kontrolliert mit Hutchison Whampoa einen der weltweit größten Mobilfunkbetreiber. Shine arbeite laut dem Bericht mit mehreren Mobilfunk-Providern zusammen. Zunächst soll der Dienst als Opt-in-Service starten, diskutiert werde aber auch, Werbung in einem Netz auf einen Schlag zu blockieren. Dieser als „Die Bombe“ bezeichnete Ansatz richte sich in erster Linie gegen Google, dem mit Abstand größten Anbieter von Online-Werbung, und soll Google dazu drängen, ein Stück des Werbekuchens an die Netzbetreiber abzutreten. Das Marktforschungsunternehmen eMarketer erwartet, dass 2015 knapp 70 Milliarden US-Dollar in mobile Online-Werbung investiert werden wird. Ob ein solcher radikaler Schritt Erfolg haben kann, bleibt allerdings fraglich, würde er doch zumindest in den USA gegen die strengen Netzneutralitätsregeln verstoßen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Provider versuchen, Datenverkehre zu manipulieren, um fremde Werbung auszublenden oder eigene einzuschleusen. In der Regel setzen sie dazu „Deep Packet Inspection“ (DPI) ein, schauen also in die Datenpakete, teilen sie in unterschiedliche Klassen ein und filtern oder bremsen unliebsamen Verkehr aus. Für Kontroversen sorgte etwa der Versuch des französischen Providers „Free“, 2013 standardmäßig Werbung zu blockieren. Die Filterung lief damals auf dem Kunden-Endgerät, dem Freebox-Modem. Nach heftigen Protesten gab der Betreiber das Vorhaben nach nur einer Woche auf. Ebenfalls von recht kurzer Dauer war der Versuch der British Telecom im Jahr 2008, das Online-Werbesystem Phorm einzusetzen, um Kunden personalisierte Werbung einzublenden. Die Zusammenarbeit wurde schließlich 2009 eingestellt, unter anderem, weil sich die britische Regierung damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingehandelt hat.
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: Wirtschaftswoche verkündet exklusiv, dass Oettinger von der Netzneutralität abrückt
: Wirtschaftswoche verkündet exklusiv, dass Oettinger von der Netzneutralität abrückt Ich musste ja eben mehrfach auf das Datum schauen und mir die Augen reiben. Die Wirtschaftswoche verkauft als Exklusiv-Meinung das, was Günther Oettinger seit Monaten bei jedem Auftritt zum Thema Netzneutralität erzählt: EU-Digitalkommissar Oettinger rückt von der Netzneutralität ab.
Der erste Satz ist der Beste und zeigt, wie gut die Wirtschaftswoche sich mit dem Thema auskennt:
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will Spezialdienste etwa für Gesundheit oder Verkehr im Internet bevorzugen und macht damit erstmals Abstriche von der Netzneutralität.
Dann folgt das übliche, also Autos, eHealth, etc. Nichts Neues für unsere Leser, aber offensichtlich für die Wirtschaftswoche.
„Die Ausnahmen für Spezialdienste müssen eng begrenzt sein, vor allem drehen wir die Beweislast um. Eine Klinik etwa muss nachweisen, dass sie für eine Operation Vorfahrt im Internet benötigt. Das Gleiche gilt für autonomes Fahren und Vernetzung von Autos“, sagte Oettinger im Interview mit der WirtschaftsWoche.[…] Für die Ausnahmegenehmigungen favorisiert der Kommissar derzeit ein Modell der rechtlichen Festlegung durch die EU-Kommission: „Das wäre eine Empfehlung, auf deren Basis dann die Regulierungsbehörden entscheiden. Allgemeines Interesse gibt es in vielen Bereichen: Verkehrssicherheit, Stauvermeidung, das Retten von Menschenleben.“
Das Märchen von den Ausnahmen im Sinne eines „öffentlichen Interesses“ (Public Interest) erzählt Günther Oettniger auch bereits seit Monaten. Wir fragen uns allerdings: Warum taucht im aktuellen Kompromissvorschlag der EU-Kommission, deren zuständiges Kommissionsmitglied Günther Oettinger nun mal ist, dieser Vorschlag nicht auf?
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: Video erklärt: Netzneutralität tötet!
: Video erklärt: Netzneutralität tötet! Alexander Lehmann hat wieder ein super Animations-Video gemacht: Netzneutralität tötet! Eines der besten Videos zum Thema Netzneutralität bisher. Chapeau! Besonders gut ist gelungen, alle üblichen Argumente der Gegner von Netzneutralität anschaulich zu widerlegen.
Teilt das überall und helft mit, mehr Menschen über das Thema aufzuklären. Und macht bei savetheinternet.eu mit und kontaktiert EU-Abgeordnete, damit diese sich ebenfalls für ein freies, faires und bezahlbares Internet einsetzen.
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: eHealth-Startup wirbt in Offenen Brief an Oettinger für Netzneutralität
: eHealth-Startup wirbt in Offenen Brief an Oettinger für Netzneutralität
Unser Digitalkommissar Günther Oettinger wird nicht müde, Aussagen der Telekom-Lobby zu wiederholen, dass wir weniger Netzneutralität brauchen, um eHealth-Anwendungen voran zu treiben. Das geht soweit, dass suggeriert wird, dass Netzneutralität töten würde. Das Argument hört man regelmäßig, aber vor allem von Vertretern der Telekommunikationsindustrie und von CDU-Politikern. Also denjenigen, die ein eigenes Interesse an weniger Netzneutralität haben und denjenigen, die denen dabei helfen und in ihrem Anliegen unterstützen.Aber stimmt das auch? Nicht nur wir haben unsere Zweifel. Wir hatten auch in früheren Postings Startups auf die Möglichkeit hingewiesen, ihre eigenen Interessen in dieser Debatte zu artikulieren und nicht immer nur andere für sie sprechen zu lassen, die andere Interessen im Sinne haben. Insofern sind wir erfreut über die Initiative von arztkonsultation.de, einem eHealth-Startups aus Mecklenburg-Vorpommern, das einen Offenen Brief zum Thema Netzneutralität an Günther Oettinger geschrieben hat. Das Unternehmen bietet zwar keine Operationen am offenen Herzen übers Netz an, was man auch ohne Netzneutralität nicht machen sollte, dafür aber Ärztesprechstunden und vergleichbare Services.
Hier ist ein Auszug aus dem Offenen Brief, den es als PDF gibt:
Nun fordern Sie, die Netzneutralität aufzuheben. Sie möchten, dass Firmen, die mit gutem Geld ausgestattet sind, besonders schnelle Internetverbindungen aufbauen können. Wir können uns das nicht leisten. Unsere Videokommunikation auch älterer Patienten mit ihrem Hausarzt wird nach Ihrem Vorschlag nachrangig übermittelt, gegenüber Freizeit-Videostreamingangeboten großer Medienanbieter. Ihr Vorschlag zementiert einen Protektionismus, der es den Großen erlauben wird, uns trotz ihrer verschlafenen Innovationskraft zu überholen, weil sie Kraft ihres Geldes eine bessere Qualität werden anbieten können. Mit Netzneutralität hingegen scheuen wir den Qualitätsvergleich nicht.
Statt nun das eigene Versagen zu korrigieren, hören Sie nicht nur auf die Einflüsterungen derjenigen, die kein Interesse an der Innovationskraft junger Start-Ups haben, sondern verunglimpfen Unternehmen unserer Art auch noch als Taliban. Das ist ein ungehöriger Vergleich und für uns eine völlig ungewohnte Tonlage. Wir fühlen uns persönlich beleidigt – und Sie beleidigen damit nicht nur uns, sondern einen großen Teil der 144.000 niedergelassenen Ärzte in Deutschland, die unsere Zielgruppe darstellen und die sich schnelle Kommunikationswege mit ihren Patienten wünschen. Dies mit der Software ihrer Wahl, nicht mit derjenigen des durch Geld erkauften schnelleren Anbieters.
Besonders bitter stößt uns dabei auf, dass angesichts der Versäumnisse der Politik sowohl im Breitbandausbau, als auch in der Telemedizin ausgerechnet medizinische Szenarien Ihr Argument gegen die Netzneutralität darstellen. Noch einmal: Nicht diejenigen haben diese Innovation auf den Markt gebracht, aufgrund deren durch Lobbydruck erkauften Investitionsbereitschaft Sie nun setzen. Wir, arztkonsultation.de, haben dieses Kommunikationsmedium auf den Markt gebracht und wir werden durch Ihre Politik um unsere Früchte gebracht. Das ist innovationsfeindlich.
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: Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben
Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de : Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ an die EU zur Bestätigung übergeben. Der Gesetzesentwurf soll die freie Endgerätewahl bei Kommunikationsanschlüssen regeln und den Routerzwang beenden.
Wir haben den Gesetzgebungsprozess von Beginn an begleitet und während wir den intransparenten Entwurfsweg kritisierten und zwischendurch noch fürchteten, es würde einen Routerzwang durch die Hintertür geben, sind wir positiv überrascht worden. Denn das Wirtschaftsministerium legt in seinem Entwurf den Netzabschlusspunkt fest und verpflichtet Kommunikationsanbieter, dem Kunden unaufgefordert all die Daten zukommen zu lassen, die er für die Inbetriebnahme eigener Geräte benötigt. Bisher war der Netzabschlusspunkt nur vage definiert und wurde von den Anbietern gern in den Router hineininterpretiert, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde.
Was noch mehr positiv überrascht: Einige Faktoren wurden im Vergleich zu der letzten uns bekannten Fassung aus dem Februar in der anhängigen Begründung noch klarer definiert. Es wird präzisiert, dass der Netzabschlusspunkt …
[…] hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar. Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.
Warum weggestrichen wurde, dass Betreiber nur für die Funktionalität der von ihnen bereitgestellten Geräte verantwortlich sind (ursprünglich Artikel I, 2b), ist allerdings unklar.
Der Entwurf muss nun durch die EU-Kommission anerkannt werden, die theoretisch Einspruch erheben könnte. Wir hoffen ganz stark, dass das nicht passiert.
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: Facebook liebt nur die eigene Netzneutralität
: Facebook liebt nur die eigene Netzneutralität
In Indien ist die Facebook-Initiative internet.org im Rahmen der dortigen Netzneutralitätsdebatte in die Kritik gekommen. Immer mehr Unternehmen weigern sich, dort mit Facebook privilegiert zusammen zu arbeiten, weil durch sogenannte Zero-Angebote die Netzneutralität verletzt wird. Ein Zero-Angebot ist das, was die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Tarifen plant: Einzelne ausgewählte Partnerangebote werden privilegiert durchgeleitet und nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Facebook und Google sind vor allem im globalen Süden dabei, „The next billion“ Internetnutzer zu erreichen. Das sind diejenigen, die die Märkte von Morgen bedeuten. Und die sollen Internet bekommen, wo dann halt nur Facebook und Google enthalten ist, was die beiden Unternehmen halt als Internet sehen: Ihr eigenes (geschlossenes) Ökosystem zum Kommunizieren und Konsumieren.Das führt leider dazu, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netz haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind. Und aus dem geschlossenen System nicht mehr rauskommen. Aber sowas gibt es nicht nur im globalen Süden als Problem. Wenn bei uns die Deutsche Telekom bei T‑Mobile Spotify vom Datenvolumen ausnimmt, bevorzugt das den Partner-Streamingdienst und diskriminiert alle anderen Wettbewerber und nicht-kommerzielle Alternativen. Das ist toll für Spotify, toll für T‑Mobile, kurzfristig toll für Spotify-Nutzer, langfristig schlecht für alle Nutzer und für Innovation, weil durch weniger Wettbewerb Konkurrenten schlechtere Zugangschancen zum Markt haben. Wenn Facebook bei ePlus im Rahmen eines Zero-Angebotes vom Datenvolumen ausgenommen wird, bevorzugt das Facebook, aber nicht nur unser Blog wird dann benachteiligt.
Insofern entspricht es keineswegs der Wahrheit, wenn Mark Zuckerberg auf Facebook behauptet, das Unternehmen würde Netzneutralität voll und ganz unterstützen. Facebook unterstützt nur die Netzneutralität, wenn das die Dienste des eigenen Unternehmens beinhaltet. Die Netzneutralität von anderen interessiert Facebook nicht. Sonst würde man nicht durch die eigene Monopolstellung Zero-Angebote auf den Markt schmeißen um die eigene Marktdominanz noch auszubauen.
We’re proud of this progress. But some people have criticized the concept of zero-rating that allows Internet.org to deliver free basic internet services, saying that offering some services for free goes against the spirit of net neutrality. I strongly disagree with this. We fully support net neutrality. We want to keep the internet open. Net neutrality ensures network operators don’t discriminate by limiting access to services you want to use. It’s an essential part of the open internet, and we are fully committed to it. But net neutrality is not in conflict with working to get more people connected. These two principles — universal connectivity and net neutrality — can and must coexist.
Zuckerberg hat Recht, wenn er sagt, dass der Zugang zum Netz und Netzneutralität jeweils wichtig sind. Aber durch Zero-Angebote schafft Facebook nur Zugang zum eigenen geschlossenen Ökosystem und nicht zum offenen Netz. Und verletzt damit die Netzneutralität für alle.

