Dem NSAUA-Vorsitzenden Patrick Sensburg und seinem Kollegen von der CSU, Volker Ullrich, geht die geplante Vorratsdatenspeicherung offenbar nicht weit genug.
In einem Artikel der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung haben die beiden darüber geschrieben, wie genau die bisherige Planung aus CDU/CSU-Sicht juristisch weitergedacht werden soll. Das beschreibt ein Bericht der Digitalen Gesellschaft. Offenbar befindet sich darin sogar ein Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des noch nicht verabschiedeten Gesetzes. Geplant sind demnach:
- eine Ausweitung der Speicherfrist für Standortdaten auf zehn Wochen,
- keine Benachrichtung der Betroffenen vor Abruf ihrer VDS-Daten,
- eine Ausweitung des Straftatenkatalogs für den Zugriff auf die VDS-Daten sowie
- eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen.
Dass die deutschen Nachrichtendienste unkontrolliert agieren, lässt sich z. B. in schöner Regelmäßigkeit im NSA-Untersuchungsausschuss beobachten. Das sollte auch der Vorsitzende mitbekommen. Weswegen ausgerechnet er die Ausweitung eines Instrumentariums anstrebt, das sensibelste Grundrechte verletzen wird? Das wüssten wir auch gerne. Die SPD darf sich übrigens gerne als Retterin der Grundrechte in letzter Minute erweisen.
