Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: Europaparlament sagt: Online sollen auch alle Offline – Rechte und Freiheiten gelten
IGF in Rio de Janeiro 2007. Bild: SílviaSS. Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : Europaparlament sagt: Online sollen auch alle Offline – Rechte und Freiheiten gelten Das Europäische Parlament hat heute in einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Verlängerung des Mandats des Internet Governance Forum auf globaler Ebene geworben. Darin fordert es die „Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, das Mandat des IGF zu verlängern, ihm mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und das Modell der Verwaltung des Internets durch verschiedene Interessenträger zu stärken“ und erklärt nochmal offiziell, dass auch in „einem offenen Internet alle Rechte und Freiheiten, die außerhalb der Netze gelten, auch in den Netzen gelten sollten“.
Es gibt in dem Entschließungsantrag zum IGF noch ein paar inhaltliche Punkte, weil diese Anträge gerne genutzt werden, um in einem offiziellen Dokument nochmal Inhalte unterzubringen, die zwar nicht bindend sind, aber man vielleicht später nochmal darauf verweisen kann. Es gibt immerhin ein Aktenzeichen als Link (2015/2526(RSP)). In diesem Fall gibt es ganz okaye Formulierungen zu Netzneutralität und Überwachung. Das ist zu begrüssen, aber wie das häufig so ist, haben die Parlamentarier ein paar Abstimmungen vorher oder nachher mehrheitlich das Gegenteil, in diesem Fall in einer Resolution „für mehr Internetkontrolle, mehr Datenzentralisierung und mehr anlasslose Speicherungen“ gestimmt.
Aber hier sind die Punkte aus dem gemeinsamen Entschließungsantrag:
10. betont, dass sich schon jetzt Lehren aus dem fruchtbaren Austausch auf den IGF ziehen lassen und entsprechend gehandelt werden kann, insbesondere in den Bereichen Regulierungsaspekte der elektronischen Kommunikation, Datensicherheit und Datenschutz; betont, dass ein offenes und unabhängiges Internet als weltweite gemeinsame Ressource und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wissen in der Zukunft auf der Grundlage der Initiativen und Bedürfnisse der Interessenträger sowie die Meinungsfreiheit verteidigt werden müssen;
11. hält es für entscheidend, die Bemühungen um einen gesicherten Rechtsschutz für die Netzneutralität fortzusetzen, die eine zwingende Voraussetzung ist, wenn es darum geht, die Informations- und Meinungsfreiheit zu schützen, durch Innovationen und die Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Internet das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren und zu fördern;
12. betont, dass die Grundfreiheiten und die Menschenrechte nicht verhandelbar sind und in der virtuellen und der realen Welt geschützt werden müssen; bedauert, dass einige Staaten versuchen, den Zugang ihrer Bürgerinnen und Bürger zu den weltweiten Netzen durch Zensur und andere Beschränkungen zu beschneiden; lehnt die Idee eines staatlich kontrollierten Internets und die Massenüberwachung im Internet rundweg ab;
13. betont die Bedeutung des Rechts auf Privatsphäre im Internet und der Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten für die Wirtschaft und die Gesellschaft; ist der Ansicht, dass diese Rechte für die Demokratie, für ein offenes und neutrales Internet und für faire Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen im Internet von grundlegender Bedeutung sind;
Update: Hier die Pressemitteilung des Parlaments: Das Internet ist für jeden da
Beim Internet Governance Forum (IFG) diskutieren Politiker, Experten und NGOs jedes Jahr, Themen wie Netzneutralität, Sicherheit und technologische Standards rund um das Internet. Ins Leben gerufen wurde das IFG von den Vereinten Nationen. In diesem Jahr läuft das Mandat aus. Das Plenum hat die Vereinten Nationen in einer Entschließung am Mittwoch (11.2.) aufgefordert, das Mandat zu verlängern und mehr Mittel für das IGF zur Verfügung zu stellen.
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: Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität
: Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität European Digital Rights twitterte heute in Richtung unserer beiden Digitalkommissare:
Die Digitale Gesellschaft sagt:
“Internet ist ein öffentliches Gut. Statt weiter den Märchen der Telekommunikationslobby auf den Leim zu gehen, müssen sich EU-Ministerrat und Bundesregierung ein Beispiel an dem FCC-Vorschlag nehmen. Lebendigen Wettbewerb und kreative Innovationen kann es nur in einem diskriminierungsfreien Netz geben. Bezahlte Überholspuren hingegen zementieren einen Monopolmarkt auf Kosten von jungen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern.”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
This is quite a way to mark the one-year anniversary of court decision undermining Net Neutrality rules. When the FCC started writing new rules, Title II reclassification, which is the only real way to protect net neutrality for generations to come, was not even being discussed. Then the internet got involved. We took something that everyone considered impossible and made it nearly inevitable.
Public Knowledge findet das historisch:
“Public Knowledge commends Chairman Wheeler for siding with network users by announcing his support for strong Open Internet rules grounded in Title II authority. This is a historic announcement by Chairman Wheeler, and a decision that consumers have been demanding for some time. Americans have waited over a year for the FCC to restore the Open Internet protections that were vacated by the DC Circuit Court.
Free Press sagt: Why Title II Reclassification for Net Neutrality Is the Biggest Deal Ever.
Three weeks remain until the full Commission votes on the proposal at its Feb. 26 meeting. But if all goes well, it will be a watershed victory for activists who have fought for a decade to protect the open Internet. Creating policy change is hard. It’s often incremental and marked with smaller victories that involve lots of tradeoffs and compromises. But if you can get all the way down to the root of a problem, real progress can occur.
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: Netzneutralität: Bewegung in den USA und Stillstand in Europa
: Netzneutralität: Bewegung in den USA und Stillstand in Europa
Wie die New York Times gestern berichtete scheint die amerikanische Regulierungsbehörde FCC kurz davor zu stehen die rechtliche Basis für eine echte Absicherung von Netzneutralität vorzuschlagen. Laut mehreren Quellen der Times überlegt die FCC Breitband-Internet endlich unter Titel 2 als „common carrier“ zu deklarieren. Das ist eine langjährige Forderung von Befürwortern der Netzneutralität, da damit der Charakter von Internet als fundamentale Vorraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe anerkannt wird und die rechtlichen Vorbedingungen für ein neues Netzneutralitäts-Gesetz in den USA geschaffen werden. Die alten Open Internet Rules wurden ja vom DC Circuit Court im Januar 2014 mit der Begründung aufgehoben, dass die FCC nur unter Titel 2 die Kompetenz hat Internet-Providern Regeln zur Netzneutralität vorzuschreiben.Der FCC Vorsitzende Tom Wheeler folgt damit der Empfehlung von Präsident Obama sich für möglichst starke Regeln zur Absicherung von Netzneutralität einzusetzen. Natürlich wird es jetzt die zu erwartende Gegenreaktion der Republikaner geben, welche allein aus Prinzip gegen den Präsidenten und eine Ausweitung staatlicher Befugnisse sind. Bemerkenswert ist in der amerikanischen Debatte jedoch wie auch Republikaner von ihrer eigenen Basis Kritik für ein Abrücken von einem freien Internet bekommen. Dieser Faktor gemeinsam mit den vier Millionen Kommentaren im Konsultationsverfahren der FCC zu ihren vorherigem Regelvorschlag, sowie die gestiegene Medienöffentlichkeit für das Thema an sich, geben Hoffnung für eine ernsthafte Lösung in den USA.
Zuletzt ist es immer noch die autonome Entscheidung der FCC welche Regeln sie beschließt. Aber wenn Tom Wheeler schon in der entscheidenden Frage der Rechtsgrundlage dem Präsidenten folgt, welcher ihn nominiert hat, könnten wir auch in den anderen Punkten einen Fortschritt sehen. Ob damit neben technischer Diskriminierung im Netz auch ökonomische Diskriminierungen, in Form von Zero-Rating, Spotify-Tarifen & Co, unterbunden werden, bleibt abzuwarten. Es wäre nur an der Zeit nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, Slovenien und Canada haben es vor kurzem erst vor gemacht und ökonomischer Diskriminierung im Netz verboten.
Was tun unsere Regierungen?
Die amerikanische Debatte wird in jedem Fall auch Auswirkungen auf die Diskussionen in Europa haben. Zwischen den 28 Mitgliedsländern wird ja seit September 2013 der Vorschlag zur Netzneutralitätsverordnung diskutiert. Nach dem komplett einseitigen deutschen Vorschlag, hat nun auch letzte Woche die neue lettischen Ratspräsidentschaft einen „Kompromisstext“ vorgelegt, welcher komplett in die falsche Richtung geht. Da wirkt es angesichts der Lobbygetriebenen Aussagen von Günther Oettinger fast schon wie eine Entschuldigung, wenn sein Vorgesetzter Kommissar Andrus Ansip einen Gastkommentar von Tim Berners-Lee mit flammenden Plädoyer für Netzneutralität veröffentlicht.Die Themen unter den Konservativen in Europa sind immer noch die Kosten des Netzausbaus und eine leistungsschutzrecht-inspirierte Neiddebatte gegen Google. In den USA hingegen wurde längst die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension von Netzneutralität erkannt. Es geht bei Netzneutralität nicht um kurzfristiges Kleingeld für die großen Provider, sondern um grundlegende gesellschaftliche Teilhabe, besonders für einkommensschwache Schichten, und um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Digitalwirtschaft. Die Amerikaner haben das erkannt.
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: Zocken für die Netzneutralität – PC-Spiel 404Sight zeigt die Macht der Internetprovider
: Zocken für die Netzneutralität – PC-Spiel 404Sight zeigt die Macht der Internetprovider
Mit der Netzneutralität ist das so eine Sache. Wenn man einmal verstanden hat worum es geht und das der Erhalt der Netzneutralität für uns als Gesellschaft von großer Bedeutung ist hat man schon den ersten entscheidenden Schritt gemacht. Jeder der aber schon einmal versucht hat, einem technisch unerfahrenen Menschen das Konzept der Netzneutralität zu erklären weiß, dass das nicht mit wenigen Worten machbar ist.Genau das dachte sich auch eine Gruppe Studierender der amerikanischen University of Utah, die sich in einer kleinen Spielefirma mit dem Namen Retro Yeti Games zusammengefunden haben. Mit ihrem ersten Projekt 404Sight, dass man hier in einer frühen Alpha-Version kostenlos herunterladen kann, soll der Kampf um die Netzneutralität erlebbar gemacht werden. Das Spiel fühlt sich wie eine Art Mirrors Edge im Tron-Universum an und verfolgt einen sehr actionbasierten Ansatz.
Schritt für Schritt sollen in wöchentlichen Updates neue Funktionen, wie etwa ein „Bandbreitentacho“ und Werbanner als Hindernisse eingebaut werden.
Über ihre Motivation ein solches Spiel zu entwickeln sagen die EntwicklerInnen:
„Der Verlust der Netzneutralität ist eine der größten Bedrohungen unserer Zeit, und niemand scheint wirklich darüber zu reden. Wir haben uns daran gemacht ein Spiel zu entwickeln, dass verschiedene Elemente der aktuellen Debatte beinhaltet und zeigen auf, was für Probleme es gäbe wenn Firmen unseren Zugang zu einem offenen Internet einschränken würden. Wir wollten die Spieler eine aktive Rolle im Kampf gegen die Feinde von freien Zugängen einnehmen lassen. Das heißt, dass wir es ihnen ermöglichen, die oftmals unerwähnten fast- und slow lanes der Netzgestaltung zu sehen, die bereits jetzt existieren und auf welchen Internetprovider aus einer Laune heraus einfach Inhalte beschleunigen oder verlangsamen können.“
Genau solche kreativen Ansätze braucht es, um auch eher desinteressierte Gruppen über die Bedeutung der Netzneutralität aufzuklären. Für Videospieler lohnt sich das Antesten von 404Sight, auch wegen der Spielmechanik, auf jeden Fall.
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: Neues EU-Ratspapier zu Netzneutralität mit Fallstricken und Schlupflöchern
: Neues EU-Ratspapier zu Netzneutralität mit Fallstricken und Schlupflöchern Die Ratspräsidentschaft hat ein neues Papier zu Netzneutralität für den EU-Rat vorgelegt. Volker Tripp hat es für den Digitale Gesellschaft e.V. auf Auswirkungen auf Verbraucher- und Grundrechte analysiert.
Das nun vorliegende Papier soll die Grundlage für die weiteren Verhandlungen um eine gemeinsame Ratsposition zur Netzneutralität bilden. Es ist daher zugleich eine wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu einer EU-weit einheitlichen Gesetzgebung in diesem Bereich. Leider sind die Signale, die von dem neuen Entwurf ausgehen, alles andere als positiv. Die Regulierung wurde in ihrem Umfang so weit wie möglich zurückgefahren und lässt den Telekommunikationsunternehmen nun praktisch freie Hand bei der Umsetzung ihrer Pläne für ein Zwei-Klassen-Netz. Es findet sich lediglich ein Verbot der technischen Diskriminierung des Traffic im offenen Internet, das allerdings mit einigen Schlupflöchern versehen ist. Vorschriften zur Preisdiskriminierung hingegen sucht man vergebens, gleiches gilt für eine Definition der Spezialdienste.
Im Einzelnen ermöglicht das aktuelle Ratspapier folgende Szenarien:
Auslagerung von Diensten des offenen Internet auf Sonderzugänge (Spezialdienste)
Schlupflöcher für Drosselungen und Diskriminierungen des offenen Internet
Keine Regelung zu Deep Packet Inspection
Schwach ausgeprägte Kontrollen und fehlende Sanktionen
Keine Vorschriften zur Preisdiskriminierung und Zero-RatingDie Langfassung der Analyse findet sich bei der Digiges. Das Fazit ist:
Der aktuelle Entwurf des Ministerrats für eine Regulierung zur Netzneutralität ist ein Freibrief für die Telekommunikationsunternehmen, das Internet in ein Zwei-Klassen-Netz umzubauen. Er ist verbraucher- und wettbewerbsfeindlich und baut hohe Hürden für den Markteintritt neuer und innovativer Online-Dienste auf. Die zahlreichen Schlupflöcher erlauben Drosselungen und Netzsperren ebenso wie Preisdiskriminierungen und den Einsatz hochinvasiver Technologien wie Deep Packet Inspection. Es bleibt also zu hoffen, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, und sich im Rat schließlich diejenigen Mitgliedsstaaten durchsetzen werden, die deutlich netzneutralitätsfreundlichere Positionen vertreten.
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: Offener Brief an Repräsentanten im EU-Ministerrat zu Netzneutralität: Help us save the internet!
: Offener Brief an Repräsentanten im EU-Ministerrat zu Netzneutralität: Help us save the internet! Eine Koalition aus europäischen Verbraucher‑, Bürgerrechts und Industrieorganisationen hat alle Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaaten im EU-Ministerrat angeschrieben und mit einem offenen Brief für starke Regelungen zum Schutz der Netzneutralität gefordert. Wir dokumentieren hier den Brief, der im Original bei EDRi zu finden ist.
Help us save the internet!
Dear State Ambassadors to the EU,
In light of your Minister’s imminent discussion on the next steps to undertake on the proposed European Telecommunications Single Market Regulation, we would appreciate if you would make them aware of this Call to support strong and clear net neutrality rules and to take a stance that demonstrates the European Union’s will to champion an open Internet.
We, the undersigned organisations, are committed to an open, transparent and secure Internet that acts as a key driver for innovation and economic efficiency and for fostering informed citizenship and plurality of opinions, creating a vital need for effective rules on net neutrality at the EU level.
Why is it important to set clear Net neutrality rules?
To foster innovation
Clear rules are the best way to create the legal certainty for sustained investment in innovative online content and applications, as well as encouraging efficient investment in infrastructure (more bandwidth rather than more tools to discriminate). Innovation can only be fostered in an open and competitive network environment, where competition and net neutrality together will trigger the necessary incentives for investments in ultra-fast network deployments.
Such rules will also be a significant step towards a true digital single market and enable EU entrepreneurs to benefit from an unfettered access to the open Internet across the EU when launching new content, services and applications, rather than facing a patchwork of operators’ terms and conditions.
To preserve consumer choice
Clear rules will ensure that it is users, and not Internet Access Providers, who decide what content and applications they access and use, maintaining a healthy competitive pressure on all players in the Internet ecosystem, and thus impeding access providers from becoming gatekeepers and picking the winners of tomorrow.
To protect fundamental rights
In May of last year, the Council adopted guidelines for freedom of expression online and offline. These included a valuable reassertion that freedom of communication includes „the right to impart information and ideas of all kinds through any media and regardless of frontiers“. To abandon net neutrality is to abandon both the freedom to impart and receive information without interference. Moreover, with regard to interventions in data traffic for public policy reasons, Article 52 of the Charter of Fundamental Rights must be rigorously respected.
What should the legislation be?
Studies by regulators have unequivocally demonstrated that clear rules are necessary to halt discriminatory practices and a clearly stated non-discrimination principle for Internet access providers should form the cornerstone of these principles.
These rules should allow Internet access providers to manage traffic but it should neither be prioritized nor discriminated against based on the content, services, applications, or devices that are being used, including price discrimination. Internet access providers should also clearly be able to offer customers internet access packages with different speeds and volumes – as long as they treat services and applications in a non-discriminatory manner.
Such rules should not prevent Internet access providers from offering „specialised services“ if they wish, as long as they do not degrade or impair Internet access services and are not discriminatory.
Only if such principles are put in place, will net neutrality be implemented and enforceable in a manner that preserves the vibrant ecosystem created by the Internet, for Europe’s citizens and businesses alike.
Please make your relevant Ministers aware of this Call to support net neutrality rules in the proposed Telecommunications Single Market Regulation.
The contributors to this open letter are:
Access
Alternative Informatics Association (AIA)
Association of European
Radios (AER)Asociatia pentru Tehnologie si Internet (ApTI)
BEUC
Bits of Freedom
Chaos Computer Club
Computer and Communications Industry Association
Center for Democracy and Technology
Digital Courage
Digitale Gesellschaft
Digital Rights Ireland
European Broadcasting Union
European Digital Rights
Fastweb
Förderverein Informatiostechnik und Gesellschaft
Initiative für Netzfreiheit
IT-Pol Denmark
La Quadrature du Net
Panoptykon
Quintessenz
Voice on the Net Coalition Europe
Vrijschrift
X‑net -
: Stimmt leider nicht: Große britische Provider setzen sich für Netzneutralität ein?
: Stimmt leider nicht: Große britische Provider setzen sich für Netzneutralität ein?
Heise berichtet heute, dass sich große britische Provider für Netzneutralität einsetzen würden. Das klingt super, stimmt aber leider nicht. Einige große Provider haben sich jetzt einer Selbstverpflichtungserklärung angeschlossen, die bereits 2012 formuliert wurde. Das klingt alles prima, aber der Teufel steckt natürlich im Detail. Das sind die drei Punkte, die man unterstützen will:
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Ensure that full and open internet access products, with no blocked services, will be the norm within their portfolio of products.
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Provide greater transparency in instances where certain classes of legal content, applications and/or services are unavailable on a product. These products will not be marketed as “internet access” and signatories will be obliged to ensure that any restrictions are clearly communicated to consumers.
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Not target and degrade the content or applications of specific providers.
Bereits hier ist klar, dass damit keine Netzneutralität gemeint ist, sondern irgendwas. Laut blocked.org.uk werden derzeit rund 11% der Sites in Großbritannien von eben diesen Providern gesperrt. Ansonsten erklären auch die Netzneutralitätsvernichter in Deutschland immer, dass man für ein freies und offenes Internet sei. Aber dazu noch ein Zweiklassennetz haben möchte.
Abgesehen davon gibt es in der Selbstverpflichtung keinerlei Definition von Verlangsamung, Drosselkom-Tarife werden damit auch nicht abgedeckt.
Mehr Transparenz heißt in diesem Fall, dass die Marketingabteilungen kreativer in der Produktgestaltung werden dürfen. Statt „Internetzugang“ heißt das Produkt dann „Onlinezugang“ und schon erfüllt man die zweite Vorgabe. Und für die klare Kommunikation reicht in der Regel die bewährte AGB.
Priorisieren ist aber ok.
Selbstverpflichtungen können funktionieren, müssen aber nicht. In diesem Falle ist das reines Greenwashing und kein Schutz der Netzneutralität.
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: Netzneutralität und Autos: Die drei Irrtümer des Günther Oettinger
: Netzneutralität und Autos: Die drei Irrtümer des Günther Oettinger
Auf dem DLD in München hat sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger wieder für (ein bisschen) Netzneutralität ausgesprochen. Dabei wiederholte er die bei Netzneutralitätsabschaffern beliebte Argumentation, dass sonst die autonom fahrenden Autos crashen würden. Die FAZ berichtet daüber:Netzneutralität und Überholspuren im Internet: Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank
Der IT-Journalist Torsten Kleinz hat bei Google+ gleich drei Irrtümer in dieser Argumentation aufgeschrieben:
- Ein bisschen Netzneutralität ist keine Netzneutralität. Er ist für regulierte Priorisierung.
- Die Kinder auf der Rückbank kommen der Automotive-IT kaum in die Quere. Denn die wichtigen Informationen wie Glatteiswarnungen und Co kommt nicht über das Internet, sondern über Kommunikation mit der Straßeninfrastruktur. Die Ampel funkt und das Auto empfängt. Autonom fahrende Autos brauchen keine Internetverbindung, sonst würden sie in Tunnels stehen bleiben.
- Nutzerautonom kann man Datenpakete trotz Netzneutralität priorisieren. Wenn der Fahrer also einen 3D-Echtzeit-Atlas auf sein Windschutzscheiben-Display projezieren will und die Kinder parallel Netflix gucken wollen, dann kann das im Auto geregelt werden statt beim Provider. Jede Fritzbox hat die Funktion schon seit Jahren eingebaut.
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: Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
: Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
Wie die FAZ berichtet, hat sich der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Münchner Digitalkonferenz DLD unter anderem gegen Google und für eine Netzneutralität ausgesprochen – oder zumindest dafür, was er darunter versteht:Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank
Der Autovergleich scheint momentan groß im Trend zu legen – vielleicht weil sich in PolitikerInnenkreisen mittlerweile herumgesprochen hat, dass das Wort „Datenautobahn“ nicht gerade mit digitaler Kompetenz verknüpft wird. Auch die Argumentation dass zeitkritische Dienste, wie fahrerInnenlose Autos und telemedizinische Anwendungen, eine schnellere Geschwindigkeit auf Kosten anderer Dienste erhalten sollen, ist in Lobbypapieren und Politikkreisen als ultimatives Argument sehr beliebt. Echte Netzneutralität bedeutet aber, dass es eben keine Überholspuren auf der „Datenautobahn“ gibt – ganz gleich, ob bezahlt oder unbezahlt.
Vorratsdatenspeicherung und Googles Marktmacht
Im Interview mit dem bayrischen Rundfunk formulierte Oettinger seine Ziele weiter aus: Die Neutralität und Objektivität von Suchmaschinen soll erwirkt werden – vor allem die Marktmacht von Google ist ihm hier ein Dorn im Auge. Diese Äußerungen reihen sich nahtlos in die lange Liste der Forderungen an den Suchmaschinenanbieter ein.
Auch keine Überraschung: Oettinger befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und bestätigte ebenfalls die Ausarbeitung einer neuen EU-Richtlinie, über die wir bereits berichtet haben.
Zur Vereinheitlichung des europäischen Digitalmarktes wäre auch endlich eine klare Position zu Urheberrechtsfragen notwendig, an guten und konkreten Ideen hierzu mangelt es jedenfalls nicht.
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: Fact-Checking Günther Oettinger: „Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“.
: Fact-Checking Günther Oettinger: „Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“. Am Mittwoch hat sich unser Digitalkommissar Günther Oettinger in Berlin mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt und der Netzallianz getroffen. Die Netzallianz ist ein Zusammenschluß der Telekommunikationsindustrie-Lobby, die zusammen mit dem, Verkehrsministerium über den Breitbandausbau diskutiert. Laut Agenturangaben hat Günther Oettinger in der anschließenden Pressekonferenz folgendes erklärt:
Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“.
Das wollten wir etwas genauer wissen und haben uns Donnerstag Vormittag an seine Pressesprecherin per Mail gewandt und um die Quelle dafür bis zum frühen Abend gebeten. Eine Antwort haben wir nicht erhalten. Also haben wir die Pressestelle der EU-Kommission für diesen Arbeitsbereich angeschrieben, wurden aber an die Pressesprecherin von Günther Oettinger zurück gewiesen. Dort angerufen, SMS bekommen, dass sie gerade nicht kann, per SMS zurückgeschrieben, an die Mail erinnert und nochmal um Antwort gebeten. Ihr könnt Euch das vorstellen: Wir haben nichts mehr gehört.
Also mussten wir alleine nach der Quelle suchen. Und Ihr könnt Euch das vorstellen: Wir haben leider keinen Beleg gefunden. Es gibt diverse Rankings zum Breitbandausbau in der EU, aber uns ist keines bekannt, wo Deutschland im vorderen Mittelfeld liegt.
Es gibt die Webseite broadbandforall.eu, die von der EU-Kommission unterstützt wird. Dort kommt Deutschland auf „97% der deutschen Haushalte haben Zugang zu Breitband Internet“. Klingt super, immerhin 97%, aber damit liegt Deutschland im hinteren Mittelfeld, mehr als die Hälfte der EU-Staaten schneidet noch besser ab.
Bitkom sah Deutschland im Januar in der Spitzenklasse beim Breitbandausbau (auch kein vorderes Mittelfeld), nutzte dafür aber die deutlich unterambitionierte Breitband-Definition von 1 MBit/s (Im letzten Jahrtausend war das echt schnell…).
Nimmt man eine ambitioniertere Definition von 30 MBit/s, dann kommt Deutschland laut EU-Kommission auf Platz 16 im EU-Vergleich, wieder hinteres Mittelfeld. Die Quelle halten wir für seriös, immerhin arbeitet Günther Oettinger dort.
Aber war da nicht was mit Glasfaser?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) legten TNS Infratest und das ZEW im Dezember 2014 den Monitoring-Report Digitale Wirtschaft vor. Dort liegen wir beim Glasfaserausbau auf dem letzten Platz:
Der Standort Deutschland verfügt über eine gut entwickelte technische Infrastruktur und erreicht einen soliden sechsten Platz im internationalen Vergleich. Der Standort stabilisiert sich bei der Breitbandpenetration in der Bevölkerung mit 34,6 Prozent. Allerdings bleibt die Geschwindigkeit der Netze weiter das zentrale Thema, denn gemessen an der Verbreitung von superschnellen Glasfaseranschlüssen hinkt Deutschland deutlich hinterher. Mit einer Glasfaser-Quote von lediglich einem Prozent liegt Deutschland weit abgeschlagen auf dem letzten Platz der europäischen Länder.
Für eine nachhaltige digitale Infrastruktur dürfte aber Glasfaserkabel eine große Rolle spielen, immerhin gilt das als die Zukunft.
(Den sechsten Platz erreichten wir im internationalen Vergleich von 15 Staaten, nicht innerhalb der EU)
Dafür sind wir weltweit schon auf Platz 31 der Rangliste der Länder mit den schnellsten Internetzugängen angekommen. Das kann man durchaus als Spitzengruppe bezeichnen!
Wir würden uns ja freuen, wenn wir in Deutschland so schnelles Internet hätten, um im vorderen Mittelfeld mitspielen zu können. Möglicherweise erhalten wir irgendwann noch eine Antwort von Günther Oettinger mit einer seriöseren Quelle als von der EU-Kommission. Bis dahin können wir aber nur sagen: Knapp vorbei ist leider auch vorbei.
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: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“
: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“ Joe McNamee ist der Direktor der „European Digital Rights“. Für Eurozine schrieb er über Netzneutralität und ihre Rolle für die Kommunikations- und Informationsfreiheit. Wir haben seinen Beitrag “Net neutrality: Protecting digital rights“, auf deutsch übersetzt.
Netzneutralität: Zum Schutz digitaler Grundrechte

Die Verbindung zwischen Privatsphäre und der Kommunikations- sowie Informationsfreiheit.
Die Konvergenz zwischen Online-Überwachung und ‑Sicherheit, dem Profiling von Kunden, sowie die Filterung von Traffic zeigt, dass das Recht auf Privatsphäre in einer direkten Verbindung mit dem Recht auf Kommunikations- und Informationsfreiheit steht. Dass das Prinzip der Netzneutralität diesem Anspruch dient, erklärt der Direktor von European Digital Rights Joe McNamee.
Die europäische Initiative für Digitale Rechte (EDRi) ist eine Zusammenschluss von 34 Organisationen für digitale Bürgerrechte aus 19 europäischen Ländern. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung von Bürgerrechten in der digitalen Welt ein, und fokussiert dabei vor allem existierende Rechtsgrundsätze, Datenschutz und Kommunikationsfreiheit. Eine der größten Herausforderungen für die EDRi ist die enge Verflechtung der verschiedenen Aspekte digitaler Bürgerrechte. Es ist für uns unmöglich nur ein oder zwei Aspekte zu bearbeiten und alles andere zu ignorieren. Entweder arbeiten wir allumfassend oder wir gefährden unsere Arbeit und riskieren, dass die Rechte von Bürgern untergraben werden.
Das wird besonders hinsichtlich der „Netzneutralität“ deutlich. Netzneutralität ist meist als das Recht der Nutzer definiert, sich über ein Gerät ihrer Wahl mit jedem gewünschten Punkt innerhalb des Netzwerks zu verbinden. In einem neutralen Netz können User jeglichen Inhalt erstellen und auf alle Inhalte, Angebote und Anwendungen zugreifen. Sie können diese nutzen, ohne durch die Betreiber der Infrastruktur diskriminiert, gesperrt oder eingegrenzt zu werden. Internetprovider ermöglichen es uns, miteinander zu kommunizieren, im Netz zu surfen oder Dateien zu versenden. Wir können unsere eigenen Webseiten erstellen und global zugänglich machen, sowie Serviceangebote, unter anderem E‑Mails, Soziale Medien oder Internettelefonie, nutzen. Jeder Mensch, egal in welcher Rolle, und alle Organisationen, egal wie groß oder welcher Art, sind in der Lage daran teilzuhaben. Jeder ist in der Lage Angebote wahrzunehmen oder anbieten. Das Internet ist (beinahe) eine Welt ohne Grenzen.
Die Politik der Privatsphäre
In der Diskussion über Privatsphäre erreichen die nächste Phase, in der wir über ihre soziologische Definition in Gegenüberstellung zu aktuellen Kommunikationstechnologien, über ihre Definition als ein ziviles Recht und Recht der Verbraucher und darüber, wie sie durch Gesetze geschützt werden kann und wie diese Gesetze durchgesetzt werden sollen debattieren.
Gegenwärtig werden Hindernisse und Grenzen an Stellen errichtet, an denen es früher keine gab, da die großen Internetanbieter über die dafür notwendigen Technologien, Ressourcen und die Motivation verfügen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit sind ungleich viel größer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Der Kampf um die Offenheit des Internets dreht sich um Kommunikationsfreiheit, effektive Durchsetzung der Gesetze, Sicherheit, Berechenbarkeit und Rechtsgrundsätze.Kommunikationsfreiheit
Eine Reihe rechtlicher Instrumente zum Schutz der Grundrechte existieren um die Informationsfreiheit zu schützen. Diese Freiheit wird als das Recht auf den Erhalt und die Übermittlung von Informationen verstanden – mit anderen Worten: Das Recht darauf, die eigene Meinung auch anderen mitteilen zu können. Die Informationsfreiheit wird in Artikel 19 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in Artikel der EU-Charta der Grundrechte garantiert. Darüberhinaus wird es in internationalen Verfassungen verfechtet, beispielsweise der US-Verfassung, deren erste Ergänzung zum Schutz der Redefreiheit, welbekannt ist.
Derlei Instrumente sind ausschließlich für Staaten bindend, da bis vor Kurzem ausschließlich Staaten dazu in der Lage waren, die Kommunikationsfreiheit einzuschränken, beispielsweise durch Zensur und Zulassung von Rundfunkanbietern. Da aber unser öffentlicher Raum, in dem wir tägliche Aufgaben erledigen, miteinander interagieren und in dem unsere politischen Kämpfe stattfinden, mittlerweile aber ein virtueller „Raum“ ist, zu dem wir über Kupferkabel und Glasfaberkabel Zutritt erhalten, liegt unsere Kommunikationsfreiheit in den Händen von Internetanbietern, sozialen Netzwerken usw. .
Je mehr ein Staat Unternehmen, wie Internetprovider dazu zwingt, den Zugriff auf unliebsame oder potentielle illegale Inhalte zu begrenzen, desto eher können sie vermeiden, dass sie ihre internationalen oder verfassungsrechtlichen Pflichten bezüglich der Kommunikationsfreiheit verletzen. Davon ging jedoch nur eine geringe Gefahr aus, da es sich um kein Geschäftsmodell der Internet-Unternehmen handelte und sie dem ausgeübten Druck standhielten. Dieser Wiederstand ist jedoch geschmolzen und Internetanbieter bestehen mittlerweile auf das Recht, ihr Angebot einzuschränken und Inhalte zu blockieren, verbieten oder andere Inhalte anzupreisen. Dies ist verschiedenen Faktoren geschuldet.
Einerseits sind Technologien, die in der Lage sind Inhalte zu identifizieren und entsprechend zu beschränken oder zu fördern, einfacher verfügbar. Das ist besonders aus der Sicht der großen Internetanbieter interessant. Wenn man in der Lage ist den Zugang zu Inhalten für zehn Millionen Kunden zu beschränken oder zu erleichtern, dann ist es möglich diese Macht zu nutzen und Online-Unternehmen für diese Zugänge zahlen zu lassen. Nachdem Angebote wie Facebook und Google ihre Kunden als Anlagen betrachten, wollen Netzanbieter es ihnen nun gleichtun. Darüberhinaus sind diese Anbieter interessiert an Online-Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Musik, denen sie anbieten können, bestimmte Inhalte zu blockieren oder leichter zugänglich zu machen.
Die Normalisierung der Störung
Durch die Prioritätenverlagerung der Internetanbieter sind diese viel angreifbarer durch Regierungen, die einen Weg suchen um die Kommunikationsfreiheit zu beschränken, wenn dies von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Internetanbieter sind gegenüber Anfragen zur „freiwilligen“ Zugangsbeschränkung bestimmter Online-Inhalte sehr offen. Dadurch gelangen Politiker in eine Position, in der sie keine Verantwortung für Maßnahmen gegen Online-Kriminalität, wie zum Beispiel Kinderpornografie, übernehmen müssen. Sobald kriminelle Inhalte blockiert werden, können die Blocken auch auf weniger legitime Ziele ausgeweitet werden, um zum Beispiel Copyright zu erzwingen. Egal wie die Frage lautet, die Antwort wird folgende sein: „Warum kann der Anbieter nicht den Zugang blockieren?“
Internetanbieter begrüßen wiederum die „Normalisierung“ der Einschränkung, da es ihnen die Möglichkeit gibt zu entscheiden, wer auf dem zukünftigen Onlinemarkt Gewinner oder Verlierer sein wird.Um in der Lage zu sein, Inhalte zu blockieren, ist es selbsverständlich nützlich einen Einblick in die Kommunikation innerhalb des Netzes zu haben. Je mehr Einblick ein Internetprovider in diese Inhalte hat, desto effektiver kann dieser bestimmte Inhalte blockieren. Die Restriktionen reichen von hocheffektiven Sperrungen der IP-Adressen, über sehr ineffektive DNS-Sperren bis hin zu zielgerichteteren und stärker in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, wie die Nutzung von Paketanalye und Verbindungskonrolle, um detailliierte Erkenntnisse über die Inhalte jedes Datenpakets innerhalb des Netzwerkes zu erlangen.
Eine undemokratische und ineffektive Politik
Ein Grund für das politische Ziel, Beschränkungen auf internationalem Recht basieren zu lassen, ist, dass es so möglich ist eine öffentliche Dabeatte darüber zu führen. Eine rechtliche Verankerung der Einschränkungen erlaubt eine Anfechtung dieser vor nationalen und eventuell auch vor internationalen Gerichten. Kurzfristige Absprachen über Beschränkungen zwischen Regierungen und Internetprovidern umgehen die öffentliche Debatte und entziehen sich so Überprüfungsverfahren und Folgeabschätzungen.
Deswegen gibt es zum Beispiel in Schweden und Großbritannien nationale „freiwillige“ Verfahren gegen Kinderpornografie.
In beiden Ländern wurden diese Maßnahmen in Folge öffentlichen Drucks auf die Regierungen, als auch aufgrund der (eigenartig fesselnden) gesetzlichen Drohungen, im Fall Großbritanniens, eingeführt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Kinderpornografie einerseits so trivial ist, dass es keine Gesetze oder Beweise für Gegenmaßnahmen bedarf, andererseits so wichtig ist, dass Gesetze gebrochen werden können, um die Sperrung zu erreichen.
Es ist interessant, dass in den rund zehn Jahren, seitdem die Sperre das erste mal in diesen beiden Ländern vorgeschlagen wurde, niemand jemals konkret erklärt hatte, wofür sie genau da sein soll. Soll sie vorsätzlichen Zugang blockieren? Falls ja, würde dies wohl kaum funktionieren, da die Sperren einfach zu umgehen sind. In jedem Fall sollte klar sein, dass das öffentliche Netz nicht der Ort ist, an dem Kriminelle illegales Material teilen werden. Soll sie zufälligen Zugang vermeiden? Falls ja, warum hat sich niemand die Mühe gemacht, zu beweisen, dass diese zufälligen Zugriffe geschehen? Und schlimmer, was sind die potentiellen negativen Effekte? Würde die Sperre die Ermittlungen erschweren? Wurde durch diese scheinbaren Maßnahmen der politische Druck auf die britische und schwedische Regierung verringert, der sie veranlasste auf internationaler Ebene tatsächlich gegen ein wirkliches Verbrechen vorzugehen?
Zwei Stellungnahmen aus England lassen darauf schließen, dass dies tatsächlich der Fall sein könnte. Sechs Monate nach der ersten Blacklist wurde der ehemalige Innenminister Bill Rammel in einer Parlamentssitzung gefragt, an wie viele Länder Anfragen zur Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gesendet wurden und wieviele daraufhin vom Netz gingen. Rammel antwortete, dass „das Außen- oder Innenministerium derlei Anfragen nicht gestellt habe“. Rund zehn Jahre später, im Oktober 2014, teilte die British Crime Agency mit, dass es kein Interesse an einer Bestrafung aller Personen gäbe, die Zugriff auf
Mit anderen Worten wurde im Jahr 2004 eine Strategie eingeführt, die jeglicher empirischer Grundlage entbehrt. In den letzten 10 Jahren wurde sie keiner Überprüfung unterzogen, obwohl es eindeutige Beweise für die kontraproduktiven Auswirkungen auf die verfolgten politischen und gesamtwirtschaftlichen Ziele gibt. Das ist schwer zu glauben, aber nicht untypisch für den Umgang mit Kriminalität, welche aus Sicht der Regierungen von privaten Unternehmen bekämpft werden sollte.
Politische Spiele
Am Beispiel der Sperre von Kindespornografie zeigt sich, dass keine der involvierten Parteien sich Gedanken über darüber macht, den zugrundeliegenden öffentlichen Grundsatz anzusprechen – der Kampf gegen Misshandlung von Kindern. Das Ziel der Regierungen ist es wieder gewählt zu werden und von diesem Standpunkt aus ist es einfach, sich selbst als Stimme der Vernunft und klarer Forderungen zu inszenieren. Sie verlangen daher, dass Internetanbieter „mehr tun“ sollen, um Menschen vom Abrufen solcher Inhalte abzuhalten. Durch solche Forderungen erhalten sie Aufmerksamkeit in den Medien und wenn die Unternehmen diesen Forderungen zustimmen, gibt es davon noch mehr. Sperrungen im Netz werden immer unter dem Banner der „Selbstregulierung“ vorgenommen. Da Sperrungen jedoch keine „Regulierungen“ sind und da sie den Kunden von den Unternehmen aufgezwungen werden handelt es sich nicht um „Selbst“-Kontrolle.
Die größeren Anbieter beschäftigen sich weniger mit dem Problem der Kindesmisshandlung, als viel mehr mit der Vorbeugung gegen schlechte Publicity, bzw. mit der Frage, wie gute Publicity herzustellen sei (während sie andere Vorteile einheimsen). Wie bereits erwähnt, sind sie froh über eine „Normalisierung“ der Idee, dass sie sich in private Datenströme einmischen können. Auf der anderen Seite haben die kleineren Anbieter zu wenig Kunden um Geld mit der Zugangsbeschränkung ihrer Nutzer zu verdienen. Sie wissen außerdem, dass Sperrungen kein Mittel gegen illegale oder unwillkommene Inhalte sind. Deswegen wehren sie sich dagegen, während größere Anbieter diese Maßnahmen bereitwilliger durchführen.
Krypto-Kriege
Die politischen Debatten im Jahr 2014 wurden maßgeblich von den Enthüllungen Snowdens geformt. Das Bewusstsein für Datenschutz und ‑sicherheit ist heute größer als zuvor. Wir haben gelernt, dass beinahe jeder Sicherheitsmechanismus durch Hintertüren unterlaufen werden kann, die von den Behörden designt und implementiert werden, die uns eigentlich beschützen sollten. Selbstverteidigungsmechanismen, wie Verschlüsselung, wurden von Geheimdiensten heftig – und häufig schamlos – angegriffen. So wurde beispielsweise Apple aufgrund der Verschlüsselung seiner Geräte und Kommunikation öffentlich unter Druck gesetzt. Der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt James Cole behauptete Berichten zufolge, dass Apples Verschlüssung „eines Tages den Tod eines Kinder zur Folge haben wird.“
Internetprovider sehen, wie viel Geld Unternehmen wie Google mit der Erstellung und dem Verkauf von Profilen ihrer Nutzer verdienen. Deswegen ist ein nicht-neutrales Netz verlockend für sie. Sollten sie die Möglichkeit haben alle Bewegungen der User darin zu tracken, könnten sie dreimal so viel Geld verdienen als vorher. Erstens würden sie, wie bereits zuvor, von ihren Kunden für den Zugang zum Netz bezahlt werden. Zusätzlich würden sie von Online-Unternehmen bezahlt werden, damit diese einen privilegierten Zugang zu eben diesen Usern erhalten. Und drittens würden die Werbeagenturen für die Überwachung und zielgerichte Werbung der Kunden bezahlen.
Zielgerichteter Werbung hat sich jedoch als schwieriges Terrain erwiesen. Die Experimente, die von der britischen Telekom mit dem Online-Tracking-Service „Phorm“ durchgeführt wurden, führten zu gerichtlichen Schritten der Europäischen Kommssion gegen Großbritannien. Die Büros von Phorm befinden sich in Singapur, London, Istanbul, Peking und Shanghai und somit in Jurisdiktionen mit umfassenden und rechtlich fragwürdigen Systemen für Sperrungen im Netz. Phorm bietet Internetanbietern nach eigener Beschreibung „Privacy-first Technologien die es ihnen ermöglichen ihre Daten zu Geld zu machen und wichtige Mitspieler in einem 140 Billionen Dollar schweren globalen Werbemarkt zu werden“
Die Hoffnung darauf, das Dreifache für einen angebotenen Service zu erhalten, fällt dann in sich zusammen, wenn immer mehr Menschen ihre Privatsphäre durch die Verschlüsselung ihrer Kommunikation schützen. Plötzlich ist es weniger einfach, Traffic zu filtern, den Zugang zu Kunden zu verkaufen und deren Profile zu erstellen. Selbstredend existiert deshalb eine neue, und gut finanzierte, Lobby, deren Geschäftsinteresse es ist, gegen unser Recht auf die Verteidigung unserer Privatsphäre und unserer Informationssicherheit zu kämpfen.
Während der sogenannten „Krypto-Kriege“ zu Anfang des letzten Jahrzehnts kämpfte die US-Regierung gegen das Recht der Bevölkerung, ihre Daten durch Verschlüsselungen zu schützen. Letztlich gewannen die Rechte der Bevölkerung. Aber die Enthüllungen Snowdens zeigen, dass es im Geheimen Anstrengungen gab um Verschlüsselungstechnologien zu unterwandern und zu schwächen sodass unsere Sicherheit und Privatsphäre gefährdet wurde. Nachdem diese Informationen ans Licht gekommen sind, erlebten wir den Beginn der zweiten „Krypto-Kriege“, in denen der Kampf wieder zwischen den Forderungen der Regierungen, den Zugang zu jedem von ihnen gewünschtem Inhalt zu erhalten und den Rechten der Individuen auf die Verteidigung ihres privaten Raums und ihrer eigenen Sicherheit stattfindet.
Diesmal gibt es jedoch den Unterschied, dass die Regierungen sich auf die Unterstützung der Internetprovider verlassen können. Es ist deshalb nicht überraschend, dass sie erpicht darauf sind, die Netzneutralität abzuschaffen, wenn dies dem Wunsch der Netzanbieter entspricht, während diese Vorschläge für nicht-neutrale Maßnahmen beinahe eigenmächtig umsetzen. Die Europäische Kommission hat sich, trotz der beständigen Bestätigung ihrer grundlegenden Entschlossenheit die Hindernisse des europäischen digitalen Binnenmarktes abzubauen, beinahe selbst überschlagen, um sicherzustellen, dass Internetprovider weiterhin in der Lage sind diskriminierenden, nicht-neutralen Zugang zum Netz anzubieten.In der von der Kommission vorgeschlagenen „Telecommunications Single Market Regulation“ findet der Tausch der Netzneutralität gegen Überwachung ziemlich eindeutig als Maßnahme hinsichtlich der freiwilligen Durchführung durch die Internetanbieter statt. Die Charta der Grundrechte der EU sagt deutlich, dass jegliche Beschränkung der Freiheit (wie Privatspäre und Kommunikationsfreiheit) nur zulässig sind „wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.“ (Art. 52). Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Telekommunikations-Vorschriften wiedersprechen dem direkt, wenn sie erklären, dass „angemessenes Management des Traffics“ Beschränkungen beinhaltet, welche durchgesetzt werden ‚„um eine gerichtliche Anordnung durchzusetzen oder schwerer Kriminalität vorzubeugen, bzw. sie zu erschweren“
Hier schließt sich der Kreis. Das Internet ist ein öffentlicher Raum in Privatbesitz und die internationalen rechtlichen Grundlagen wurden nicht entsprechend angepasst, um das Level rechtlichen Schutzes zu erhalten, welches notwendig ist, um unseren Datenschutz und unsere Sicherheit bei der Kommunikation in diesem Raum zu sichern. Mit anderen Worten: Regierungen verfügen über Wege, um ihre rechtlichen Pflichten zu umgehen und die Internetanbieter sind geneigte Partner. Veränderungen der Technologie und der Märkte bedeuten, dass große (häufig internationale und multinationale) Unternhemen eindeutige Interessen auf Geschäfts- und Marketingebene haben, die diese Umgehung des Gesetztes erleichtern.Und wenn wir einen Blick auf die politischen Dokumente werfen, die in den letzten Jahren von den Regierungen verabschiedet wurden, dann scheinen sie sich gemeinsam Mühe gegeben zu haben, um die internationale gesetzliche Grundlage neu zu definieren, aber eher durch Gewohnheiten, als durch neue Gesetze. Internationale Texte zeigen auch eine deutliche, aber subtile, Abkehr von Rechtsgrundsätzen hin zu unvorhersehbaren kurzentschlossenen Abkommen mit privaten Unternehmen aus angeblichen, die öffentliche Ordnung, betreffenden Gründen. Im Juni 2011 übernahm die OECD eine amtliche Verlautbarung zur Politikgestaltung hinsichtlich des Internets, welches rechtstaatlichen Verfahren zu nebulösen Konzepten der Strafverfolgung durch private Unternehmen verkommen lies. Es sah „rechtmäßige Schritte zur Auffindung und Vermeidung von Zuwiederhandlungen und vollen Respekt der Rechte der Nutzer und Interessengruppen sowie faire Prozesse“ vor. Das vorgeschlagene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches im April 2011 in endgültiger Fassung vorlag, schlug ebenfalls „gemeinschaftliche Anstrengungen innerhalb der Geschäftswelt um effektiv gegen Marken- und Urheberrecht oder der Verletzung damit verbundener Rechte vorzugehen, während seriöser Wettbewerb erhalten bleibt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz dieser Partei, grundlegende Prinzipien wie freie Meinungsäußerung, Faire Prozesse und Datenschutz, eingehalten werden.“
Dieser erweiterte Rahmen legt nahe, dass der Wortlaut der EU-Kommission darüber, dass Mittelspersonen schwere Straftaten außerhalb der Rechtsstaatlichkeit vorbeugen und verhindern sollen, kein Zufall, sondern Teil einer umfassenderen Strategie ist. Dieser Rahmen gibt einem Dokumentenentwurf des Europarates zum Thema Netzneutralität einen sehr düsteren Unterton, denn dieses argumentiert, dass Zwischenhändler „auch Maßnahmen ergreifen kann, um den Zugang zu oder die Verbreitung von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten zu verhindern, beispielsweise durch Selbstregulierungssysteme in Zusammenarbeit mit Behörden „. Dies steht in direktem und offensichtlichen Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die besagt, dass solche Beschränkungen nur dann eingeführt werden düfen, wenn sie nach dem Gesetz vorgeschrieben werden und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Das Dokument schlägt außerdem vor, dass die Datenschutzaspekte einer solchen Intervention gegen das bestehende Datenschutzrecht geprüft werden muss. Allerdings ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend eindeutig, dass dies nicht genug ist – jeder Aktion dieser Art muss durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.
Es ist jedoch nicht alles verloren und es gibt Anzeichen für Gegenwehr. Am 30. Juni 2014 veröffentlichte die UN-Menschenrechtskommission ein Dokument mit dem Titel „Das Recht auf Datenschutz im digitalen Zeitalter“, in dem davor gewarnt wurde, dass eine „zunehmend formalisierte“ Veränderung des Gesetzes in private Hände spielt. Gleichermaßen verlangte der Beauftragte des Europarats der Menschenrechte in einer direkten Stellungnahme, dass es größere rechtliche Klarheit und ein besseres Verhalten seitens der Mitgliedsstaaten des Europarats geben muss: „Die Mitgliedsstaaten sollten aufhören, sich auf private Unternehmen zu verlassen, die das Internet und das breitere digitale Umfeld kontrollieren, um Einschränkungen zu verhängen, die gegen die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Menschenrechte verstoßen. Zu diesem Zweck braucht es mehr Unterstützung in den Fällen, in denen Handlungen oder Unterlassungen von Privatunternehmen, die Menschenrechte verletzen und die Verantwortung des Staates zur Folge haben. “
Zusammenfassend sehen wir, dass es zum Schutz der Privatsphäre nicht ausreicht, an entsprechenden Gesetzen zu arbeiten. Es reicht nicht aus, Verschlüsselung zu verbessern und das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Datensicherheit durch Verschlüsselung zu verteidigen. Netzneutralität ist mehr als nur ein langweiliges Thema der Regulation in der Telekommunikation: Wenn wir die Netzneutralität verlieren, untergraben wir die Privatsphäre; wir untergraben den Kampf um die Verteidigung der Rechtsgrundsätze des Internets; wir untergraben unser Recht Verschlüsselung zu nutzen und wir untergraben die Freiheit darauf, Informationen zu erhalten und zu übermitteln.
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: Statements und Meinungen zur gemeinsamen Position der Bundesregierung zur Netzneutralität
: Statements und Meinungen zur gemeinsamen Position der Bundesregierung zur Netzneutralität
Vergangene Woche hat die Bundesregierung eine gemeinsamen Position für die Verhandlungen im EU-Rat rund um das Thema Netzneutralität präsentiert. Bereits einen Tag vorher hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Position auf einer Lobbyveranstaltung von Vodafone angekündigt. Nach vielen Monaten Rätselraten über die genaue Positionierung der Bundesregierung gibt es diese jetzt und das ist nicht nur die Position von Angela Merkel, sondern das SPD-geführte Wirtschaftsministerium ist hierbei federführend. Wir haben mal verschiedene Akteure in dieser Debatte um eine Meinung gefragt, wie die neue Position zu bewerten ist (die man schon aus dem Koalitionsvertrag ablesen konnte, wenn man zwischen den Zeilen las).Wenig überraschend ist: Mit eco und VATM haben sich bisher zwei Verbände eindeutig dafür positioniert, die der Telekomindustrie nahe stehen. Auch wenig überraschend ist, dass es Befürworter in der SPD und CDU/CSU gibt. Auf der Seite der Befürworter von Netzneutralität finden sich Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights, Digitale Gesellschaft e.V., der Bundesverband Deutsche Startups e.V., die Oppositionsparteien aber auch der SPD-nahe Verein D‑64 und Gesche Jost, die Internetbotschafterin der Bundesregierung. Aber lest selbst, was jeweils die Meinungen und Standpunkte sind.
Wir haben noch mehr Verbände angefragt und werden diese Liste kontinuierlich erweitern.
Befürworter der gemeinsamen Position der Bundesregierung für die Verhandlungen im EU-Rat:
Lars Klingbeil, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Digitale Agenda, erklärt:
„Es ist gut, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einsetzt – zumal viele Mitgliedsländer eine solche Notwendigkeit nicht sehen. Wichtig sind vor allem die klaren Aussagen zu einem Diskriminierungsverbot von Nutzern und Diensten. Spezialdienste dürfen die Verfügbarkeit und Qualität des offenen Internets nicht einschränken. Das ist in der Positionierung der Bundesregierung klar formuliert. Spezialdienste sollten nur möglich sein wo eine technische Notwendigkeit zur durchgängigen Qualitätssicherung besteht. Richtig ist auch, dass diese nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werde dürfen. Ich persönlich hätte mir eine engere Definition von Spezialdiensten gewünscht. Eine weitergehende Öffnung sehe ich kritisch.“
Das CDU-nahe c‑netz begrüsst den Vorschlag:„Das cnetz begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Netzneutralität. Aus unserer Sicht ist eine Regulierung hilfreich, die der Innovation dient. Daher darf es zwischen Anbietern eines vergleichbaren Dienstes innerhalb des Best Effort Internets keinerlei Vorrang oder Diskriminierung geben. Es darf in diesem Entwurf auch keine Diskriminierung des Best Effort Internets an sich geben, denn für Spezialdienste müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Wichtig ist, dass auch innerhalb der Spezialdienste jeder Anbieter einer Diensteklasse gleich behandelt werden muss. Mit diesen drei Kernmaßnahmen wird verhindert, dass das offene Internet zu einem „Internet der Deals“ wird. Gleichzeitig begrüßen wir die Option für Spezialdienste, da hiermit Innovationen rund um das industrielle Echtzeit-Internet ermöglicht werden. Von connected car bis zu Produktionsprozessen von Industrie 4.0 werden damit die Voraussetzungen für Innovationen geschaffen.
Dr. Joachim Pfeiffer MdB, Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt:
„Das freie Internet ist durch den gefundenen Kompromiss der Bundesregierung zur Netzneutralität keineswegs in Gefahr. Ein Zwei-Klassen-Netz wird es nicht geben. Wer so etwas behauptet, hat entweder keine Ahnung oder handelt mit dem Ziel, die Internetgemeinde zu täuschen und für seine persönlichen Zwecke zu instrumentalisieren. Richtig ist, dass Netzbetreiber Endnutzern in Zukunft sog. Spezialdienste nur anbieten dürfen, wenn diese nicht als Substitut des Internetzugangsdienstes angeboten werden. Vielmehr müssen die Netzbetreiber vor Angebot des Spezialdienstes ausreichend Kapazitäten in ihrem Netz schaffen, um ein störungsfreies Miteinander zu gewährleisten. Sie dürfen das Best-Effort-Internet und dessen Entwicklung infolge des technischen Fortschritts nicht beeinträchtigen.“
Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze bei eco – Verband der Internetwirtschaft, sagt:
„eco befürwortet den Vorschlag der Bundesregierung als möglichen Kompromiss zur Netzneutralität, da er den von uns seit langem geforderten rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste liefert, ohne andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet zu diskriminieren. So ist sowohl der Transparenz als auch dem Wettbewerb gedient.“ Von einem Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet könne hier keine Rede sein, so Landefeld, dieser soll durch den vorliegenden Entwurf sogar verhindert werden. Gleichzeitig fördere das Konzept innovative Dienste und neue Geschäftsmodelle im Internet.“
Der VATM – Deutschlands größter TK-Branchenverband für Festnetz‑, Mobilfunk- und Diensteanbieter – „begrüßt grundsätzlich die Positionierung der Bundesregierung zur Netzneutralität gegenüber Brüssel“:
„Es ist von großer Bedeutung, dass Deutschland mit einem ausgewogenen Vorschlag dieses wichtige Thema in Europa vorantreibt. Wir müssen die Möglichkeiten des Internets als Treiber für Innovation, Arbeitsplätze und Wohlstand nutzen und gleichzeitig Meinungsvielfalt und Wettbewerb sicherstellen“, fordert Martin Witt, Präsident des VATM. Netzneutralität betrifft die Bürger, aber auch die gesamte Wirtschaft, die den Umbau hin zur Digitalisierung und Industrie 4.0 stemmen muss, damit Deutschland und Europa wettbewerbsfähig bleiben. Der VATM unterstützt deshalb sowohl den Erhalt von Best Effort als auch die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Spezialdienste anzubieten. “
Petra Kammerevert, SPD, Europaabgeordnete und Sprecherin der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament im Ausschuss für Kultur und Bildung:
„Ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, dass es bei der Diskussion um Netzneutralität nicht um eine technikverliebte Spielerei geht. Es geht um die Wahrung grundlegender Freiheitsrechte aller im digitalen Zeitalter, es geht um Informations- und Kommunikationsfreiheit – und zwar unabhängig davon, ob man sich 12 Stunden pro Tag aktiv im Netz bewegt oder nicht. Der Kampf für eine möglichst lückenlose Absicherung der Netzneutralität lohnt sich. Gleichzeitig müssen Spezialdienste, die von diesem Prinzip regelmäßig abweichen, die absolute sowie streng limitierte Ausnahme bleiben. Mit dem Verordnungsentwurf zum Digitalen Binnenmarkt haben wir die Chance, Netzneutralität europaweit in diesem Sinne gesetzlich zu sichern. Ich würde mir wünschen, dass EU-weit die Tragweite der Entscheidung für unsere Zukunft deutlicher erkannt wird: Wir entscheiden jetzt, wer sich in Europa wie frei moderner Kommunikation bedienen darf. Jeder so frei und ungehindert wie nur möglich, das muss dabei politisches Ziel bleiben. Die Position der Bundesregierung zu den Verhandlungen im Rat ist zwar nicht die reine Lehre, wie ich sie mir wünschen würde, aber ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.“
Und das sind die Kritiker der gemeinsamen Position der Bundesregierung für die Verhandlungen im EU-Rat:
Florian Nöll, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups e.V.
„Während für große und etablierte Firmen gegen Gebühr die linke Fahrspur reserviert wird, schieben sich Startups in Zukunft über die Landstraße. Die Folgen sind absehbar: Manche Startups werden nur ausgebremst, andere werden im internationalen Wettbewerb nicht bestehen können oder deshalb gar nicht erst gegründet.“
Joe McNamee, Direktor von European Digital Rights (EDRi):
„Die deutsche Position ist ein schlechtes Gesetz, schlechter Inhalt und schlechte Politik. Es ist ein schlechtes Gesetz, weil man keine Seite juristischen Fachjargon braucht, um zu sagen, dass Internet-Provider Online-Dienste benachteiligen oder fördern dürfen. Es ist schlechter Inhalt, weil es falsche Annahmen darüber, was gut für die Deutsche Telekom ist, über freie Meinungsäußerung, Innovation und Wettbewerb stellt. Es ist schlechte Politik, weil die Welt Führung zum Schutz des offenen Internets braucht, nicht den Protektionismus dieses Vorschlags.“
Der SPD-nahe Verein D‑64 sagt:
„Die Netzneutralität ist einer der Grundpfeiler des Internets. Die Netzneutralität wird durch das Bevorzugen eigener Dienste und Inhalte ausgehebelt. Das gilt auch für die Erhebung von Gebühren für eine bevorzugte Beförderung fremder Dienste. Die Innovationskraft des Internet, die wir in den letzten Jahrzehnten kennengelernt haben, wäre damit hinfällig. Bestehende, finanzstarke Anbieter festigen ihre Positionen und neue innovative Geschäftsmodelle werden es schwer haben, sich durchzusetzen. Das Internet, wie wir es heute kennen wäre damit Geschichte und wir gingen einen großen Schritt zurück in die vergangene Ära der Bildschirmtext Angebote. Die Spezialdienste, die der Bundeskanzlerin vorschweben, sind ein Lehrstück für lobbygetriebene Politik!“
Gesche Jost, Internetbotschafterin für Deutschland sagt:
„Zum jetzigen Stand will die Bundesregierung die Entwicklungen des Marktes für Breitband-Dienste beobachten und Spezialdienste in definierten Grenzen zulassen. Die Gefahr besteht jedoch, dass dadurch kleine Anbieter oder Start ups schlechtere Startbedingungen bekommen, da sie sich die kostenpflichtige Überholspur nicht leisten können. Der Entwurf sieht vor, dass durch die nationalen Regulierungsbehörden eine Diskriminierung anderer Anbieter unterbunden werden soll – es bleibt jedoch abzuwarten, ob das in der Praxis durchführbar sein wird. Eine Koppelung der Debatte um Netzneutralität mit der Realisierung der Breitbandausbau-Ziele ist ein Schritt in die falsche Richtung!“
Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, sagt:
„Die Netzneutralität ist seit Jahren bedroht. Statt sie endlich gesetzlich abzusichern, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung nun offenbar entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das ist bitter. Netzneutralität war und ist Garant für die Innovationskraft des Netzes. Durch die Ermöglichung der Einführung nicht näher definierter „Spezialdienste“ schafft die Bundesregierung ein „Zwei-Klassen-Internet“, das denjenigen bevorzugt, der mehr für Extraleitungen und beschleunigte Übertragung seiner Daten zahlen kann. Das können längst nicht alle. Mehr Lobbypolitik zugunsten weniger großer Konzerne und zulasten der demokratischen Struktur des Netzes geht nicht.“
Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:
“Was uns als ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Netzgemeinde und der Wirtschaft verkauft werden soll, ist nichts weiter als eine Blaupause für den Umbau des offenen Internet in ein Zwei-Klassen-Netz.”
Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sagt:
„Nur die gleichberechtigte Übertragung der Daten unabhängig von Absender und Inhalt hat das Internet zu dem gemacht, was es heute ist: Infrastruktur und elementarer Teil unserer weltweiten Gesellschaft. Wenn Merkel jetzt der Lobby der mächtigen Player im Netz nach dem Mund redet und die Netzneutralität in Frage stellt, zeigt sich einmal mehr, wie gefährlich eine von Lobbyisten getriebene, ahnungslose Regierung für unsere wichtigen Systeme ist. Ohne eine garantierte Netzneutralität wird es keine Startups mehr geben, die mit neuen Ideen einen wirklichen Mehrwert des Netzes für uns Benutzer schaffen. Stattdessen werden sich die Konzerne durchsetzen, die bereits jetzt genug mit unseren Daten verdienen, um sich den bevorzugten Transport ihrer Inhalte zu kaufen.“
Und das Blog Die Linke schreibt: Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität.
„Das heißt, entfernt wurde nur der Hinweis auf den Einsatz von Maßnahmen des Verkehrsmanagements zur Rechtsdurchsetzung, nicht aber solche Maßnahmen selbst. Damit ist der Zugriff auf die physische Transportinfrastruktur mittels Netzwerktechnologien zum Unterbinden missliebiger Inhalte weiterhin möglich. Mehr noch: Das Deliktspektrum wird in einem neugefassten Absatz 5 zu Artikel 23 durch die Bundesregierung ausgeweitet. Neben dem Verweis auf das weite Feld von Strafrecht und Strafvorschriften treten neu hinzu: Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und – als Kann-Bestimmung – das Sperren von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten nach Artikel 25 der Malmström-Richtlinie (2011/93/EU).“
Halina Wawzyniak, MdB, netzpolitische und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Die gemeinsame Position der Bundesregierung zur Netzneutralität ist ein klassischer Kompromiss wie er von der Großen Koalition nicht anders zu erwarten war. Leidtragende dieses Kompromisses sind vor allem die Nutzerinnen und Nutzer des Internets. Anstatt die Netzneutralität – und somit einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet für jede und jeden – gesetzlich zu sichern, plant die Bundesregierung den Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet. Zwar soll der diskriminierungsfreie Zugang zum Internet gesichert werden, im gleichen Atemzug werden aber sofort Ausnahmen formuliert: die sogenannten Spezialdienste. Dass die Bundesregierung mehr darunter versteht als zeitkritische Dienste wie VoIP ist eindeutig. Vielmehr geht es darum, Internetprovidern zusätzliche kostenpflichtige Dienste zu ermöglichen, um ihnen so den Ausbau des Breitbandinternets schmackhaft zu machen. Netzneutralität wird dem Breitbandausbau geopfert. Ein schlechter Deal für die Nutzerinnen und Nutzer. DIE LINKE bleibt dabei: Nur ein echtes neutrales Netz sichert Pluralismus und freie Meinungsbildung im Internet.“
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: Netzneutralität erklärt: Eine Sammlung der besten Videos zum Thema
: Netzneutralität erklärt: Eine Sammlung der besten Videos zum Thema
Da sich gerade wieder viele Menschen für Netzneutralität interessieren haben wir hier die interessantesten Videos zur Debatte aus Deutschland und den USA zusammengestellt. Falls Euch noch welche einfallen, die wir vergessen haben: Bitte in den Kommentaren ergänzen.Wir wünschen viel Spaß beim Anschauen, Weiterbilden und Weiterverteilen.
Last Week Tonight with John Oliver: Net Neutrality
Netzneutralität ist in Gefahr! Rette das Internet! (Der Stand zur Debatte auf EU-Ebene ist aus dem Frühjahr, bevor das EU-Parlament für strenge Regeln gestimmt hat. Jetzt liegt der Ball beim EU-Rat, wo Deutschland das Rad Richtung Zweiklassennetz drehen will.).
Netzneutralität // Uebermorgen.TV 12:
Warum ist Netzneutralität wichtig? [Vollversion]
ePolitik Dummy (02) Netzneutralität
Deutsche Drosselkom: Die Telekom und Netzneutralität
Extra Credits – Net Neutrality – What a Closed Internet Means
Porn Stars Explain Net Neutrality
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: Petition mitzeichnen: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!
: Petition mitzeichnen: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!
Ich habs getan und auch mal eine Petition gestartet. Ich bin zwar immer noch kein großer Fan von Petitionen und finde die meisten auch eher schlecht formuliert und zum falschen Zeitpunkt veröffentlicht. Aber da mein Herzensthema Netzneutralität gerade wieder viele Menschen beschäftigt, möchte ich den Moment nutzen und auch andere Menschen erreichen als nur hier bei netzpolitik.org.Ein weiterer Grund ist, dass Gregor Hackmack von Abgeordnetenwatch.de jetzt bei change.org ist und mir mal einen halben Abend vorgeschwärmt hat, was man mit dem Petitionstool alles machen können soll und ich teste das jetzt einfach mal. Fremde Plattformen haben zwar immer das Risiko der fehlenden Datensouveränität, aber ich hab gerade auch keine eigene Kampagnenplattform zur Hand. Ein Vorteil einer Petition auf einer Plattform ist ja, dass man Mailadressen von Unterstützern sammeln kann, die man dann bei späteren Aktionen anschreiben kann. Unsere Erfahrung mit dem Thema ist ja, dass es immer nur für kurze Zeit Medienaufmerksamkeit bekommt und dann wieder in der Versenkung verschwindet. Aber die vielen Lobbyisten der Telekom-Konzerne bearbeiten die ganze Zeit Politiker und haben sich gerade mit ihrer Position bei der Bundesregierung durchsetzen können. Das wollen wir ändern.
Deswegen gibt es jetzt die Petition „Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!“, die Ihr gerne mitzeichnen und weiter verteilen könnt.
Und das ist der Petitionstext: Netzneutralität sichern – Rettet das freie Internet!
Das Internet ist in Gefahr. Das EU-Parlament hatte mit großer Mehrheit erst im April 2014 beschlossen, strenge Regeln zur Netzneutralität zu schaffen. Doch die Bundesregierung setzt sich aktuell im EU-Rat dafür ein, diese Entscheidung aufzuheben. Angela Merkel hat sich gerade bei Vodafone dafür ausgesprochen, das Zweiklassen-Netz zu schaffen. Das hätte zur Folge, dass besonders beliebte Dienste im Internet in Zukunft über kostenpflichtige Überholspuren nutzbar sind, während andere Dienste dadurch benachteiligt werden.
Das Internet wäre damit nicht mehr neutral und die Meinungsfreiheit und Vielfalt in Gefahr.
In einem Internet ohne Netzneutralität regieren große Provider, sie entscheiden und kontrollieren, welche Inhalte in welcher Geschwindigkeit und zu welchem Preis durchgeleitet werden. Die großen Telekom-Konzerne sind stark und einflussreich und bezahlen hunderte von Lobbyisten. Doch Millionen von Menschen in den USA und Europa schlagen zurück und fordern ihre Regierungen auf, sich für ein freies Internet einzusetzen.
Mit dieser Petition fordern wir unsere Bundesregierung auf, das Zweiklassen-Internet zu verhindern und sich klar zur Netzneutralität zu bekennen. Das Internet darf nicht den Interessen der Telekom-Lobby geopfert werden.
Und wenn Ihr nicht an Petitionen glaubt, dann ist das auch ok. In diesem Fall könnt Ihr ja unsere vielen anderen Inhalte zum Thema weiterverteilen.
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: Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)
: Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern auf einem Event des Telekommunikationsunternehmens Vodafone angekündigt, dass die Bundesregierung jetzt eine abgestimmte Position zum Thema Netzneutralität gibt. Die Rede gibt es mittlerweile als Transcript online:Was heißt „innovationsfreundliches“ Internet? Es bedeutet, dass es eine bestimmte Sicherheit für Spezialdienste gibt. Diese Spezialdienste werden zunehmen, aber sie können sich nur entwickeln, wenn auch berechenbare Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Diese beiden Seiten muss man zusammenbringen. Ich glaube, dass uns das in den Verhandlungen in Brüssel in kurzer Zeit gelingen kann. Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.
Wir haben jetzt das achtseitige Positionspapier der Bundesregierung erhalten und werten es noch aus. Heute fand ein Presse-Hintergrundgespräch im Bundeswirtschaftsministerium statt, wo aber leider keine konkreten Fragen beantwortet werden konnten, welche Auswirkungen dieser Vorschlag auf bestehende Verletzungen der Netzneutralität haben wird. Das Papier wurde als Kompromiss „zwischen den Interessen der Wirtschaft und Netzgemeinde“ bezeichnet. Das verwunderte mich insofern als dass es viele wirtschaftliche Player gibt, die eindeutige Positionen pro Netzneutralität vertreten, auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium. Man kann hier überhaupt nicht von einem Konflikt zwischen Verbrauchern und Wirtschaft reden, sondern von einem Konflikt zwischen Telekommunikationsunternehmen auf der einen Seite und dem Rest auf der anderen Seite. Dazwischen stehen die Unternehmen, die nur darauf warten, dass sie Überholspuren bekommen um sich durch ihre derzeitige Marktposition einen besseren Zugang kaufen zu können.
Aber wie erklärte gestern noch Angela Merkel:
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist der Breitbandausbau. Denn wir brauchen uns über Netzneutralität nicht zu unterhalten, wenn die Netzkapazitäten nicht zur Verfügung stehen.
Doch Frau Merkel, wir müssen uns genau dann über Netzneutralität unterhalten, wenn die Netzkapazitäten knapp sind und Telekommunikationsunternehmen ohne klare Regeln einfach machen können, was sie wollen. Das ist die derzeitige Situation.
Was immer klarer wird: Diese Bundesregierung möchte mangelnde finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau mit weniger Netzneutralitätsregeln für die Telekommunikationsunternehmen kompensieren.
Mit dem vorgelegten Positionspapier werden Drosselkom-Tarife legalisiert, aber derzeitigen Verletzungen der Netzneutralität nicht wirksam einen Riegel vorgeschoben. Das liest sich erstmal wie eine Mogelpackung.
Update: Mehr Analyse gibt es bei der Digiges. Deren Fazit ist: Verhandlungsposition zur Netzneutralität: Kompromisse sehen anders aus.
Mit dem nun vorgestellten Entwurf kommt die Bundesregierung den Wünschen der Providerlobby weitestgehend entgegen. Er ist so abgefasst, dass nicht nur – wie immer wieder propagiert – Anwendungen wie Telemedizin und selbstfahrende Autos als Spezialdienste ermöglicht werden, sondern vielmehr beliebte Dienste des offenen Internets künftig auf Spezialdienste ausgelagert und kostenfplichtig angeboten werden können. Verlangsamungen und Blockierung von Internetzugängen werden durch den Entwurf ebenso legalisiert wie verbraucher- und wettbewerbsunfreundliche Praktiken wie das Zero-Rating einzelner Dienste. Rein protokollbasierte Dienste finden überhaupt keine Berücksichtigung.
Alles in allem ist der Entwurf eine Blaupause für die Gewinnmaximierung der Telekommunikationsprovider. Die Bundesregierung erhofft sich davon offenbar eine höhere Bereitschaft der Provider, Mittel in den Breitbandausbau zu investieren, nur um selbst möglichst wenig staatliche Gelder in dieses Vorhaben zu stecken. Dafür ist sie sogar bereit, die Netzneutralität zu opfern und zuzulassen, dass das offene Internet künftig nicht mehr ein Ort der Meinungsvielfalt, des fairen Wettbewerbs, der freien Innovation und der politischen Teilhabe ist, sondern zu einer nach ökonomischen Gesichtspunkten optimierten Stätte des Konsums verkommt.
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: EU: Parlament fordert Rat erneut auf, sich für Netzneutralität einzusetzen. Wo steht Kommission?
: EU: Parlament fordert Rat erneut auf, sich für Netzneutralität einzusetzen. Wo steht Kommission?
Das EU-Parlament hat in einem nichtbindenden „Entschließungsantrag zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt“ (2014/2973(RSP)) neben den gerade in den Medien hochgehypten Wünschen nach einer Google-Regulierung auch Wünsche zur Netzneutralität an die EU-Kommission artikuliert. Konkret geht es um diese beiden Punkte:8. fordert den Rat eindringlich auf, rasche Fortschritte zu erzielen und Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents mit dem Parlament aufzunehmen, da dadurch konkret die Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft würden, mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Netzneutralität geschaffen und der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt verbessert würde; ist der Ansicht, dass diese Verordnung ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarkts für Mobilfunkdienste sein könnte;
9. betont, dass der gesamte Internetverkehr unabhängig von dessen Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung in gleicher Weise, diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden sollte;
Bei EDRi gibt es eine erste Analyse: European Parliament fights back hard on net neutrality.
“Treated equally” goes beyond a simple ban on blocking or throttling of services. It also covers, for example, price discrimination, where some online monopolies can be accessed without additional download charges, while users have to pay to access every other service.
Hintergrund ist, dass heute auch der EU-Rat tagt, wo die Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensitzen und dort u.a. auch über Positionen zur Netzneutralität diskutiert wird. Vergangene Woche hatten wir berichtet, dass unter der derzeitigen italienischen Ratspräsidenschaft Pläne verfolgt werden, die strengen Netzneutralitätsregeln, die das EU-Parlament im Frohjahr abgestimmt hatte, durch nicht bindende Wunschregeln zu ersetzen. Die Folgen wären weitgehende Narrenfreiheit für Telekommunikationsunternehmen und die Schaffung eines 2‑Klassen-Netzes.
Offener Brief an den Rat der Europäischen Union
Gegen diese Pläne hat das Bündnis um SavetheInternet.eu gestern einen offenen Brief an die EU-Regierungen geschrieben und abgeschickt. Bei der Digitalen Gesellschaft findet sich eine deutsche Version:
wir, die unterzeichnenden Organisationen, bitten Sie eindringlich, den jüngsten Vorschlag des italienischen Ratsvorsitzes zur Netzneutralität abzulehnen und stattdessen verbindliche Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität zu erlassen. Ohne klare Vorschriften zur Netzneutralität werden die großen Zugangsanbieter zu Türstehern, die die Macht haben, nur denen Zugang zu ihren Kunden zu gewähren, die dafür zahlen können und alle anderen auszuschließen.
Mit dem italienischen Vorschlag vom 14. November gelingt es nicht, das Versprechen eines offenen Internets glaubhaft zu vermitteln. Er enthält weder eine klare Definition von Netzneutralität noch eine klare Absage an alle Formen der Online-Diskriminierung wie zum Beispiel Preisdiskriminierung. Die Annahme eines solchen Vorschlags würde auf die Abschaffung der Netzneutralität hinauslaufen und somit ernsthafte Konsequenzen für die Innovationskraft und Kommunikationsfreiheit in Europa sowie auf der ganzen Welt zur Folge haben.
Der weitere Text findet sich drüben. Savetheinternet.eu wurde auch neu gebaut und konzentriert sich jetzt auf die Verhandlungen im EU-Rat. Eine deutsche Version gibt es auch bald. Geht dahin, informiert Euch und werdet aktiv!
Und wo steht die EU-Kommission?
Und wo steht gerade die EU-Kommission? Das bleibt etwas unklar. Während sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger immer weiter in die Richtung äußert, wie wir sie von den Telekom-Lobbyisten kennen, versucht sich sein Kollege und Vize-Präsident Andrus Ansip als Verfechter der Netzneutralität zu inszenieren. Die Frage bleibt: Meint Ansip das Ernst oder spielt er dasselbe Spiel wie wir das von der ehemaligen Digitalkommissarin Neelie Kroes gewohnt sind: Sich ständig als Verfechter der Netzneutralität zu inszenieren und wenn es drauf ankommt, das Gegenteil zu machen?
Positiv ist zumindest derzeit, dass Ansip sich nicht eindeutig wie Oettinger in Richtung Telekommunikationslobby positionieren möchte. Aber tief ins Detail, welche Netzneutralität er genau meint, ist Ansip auch noch nicht gegangen. Dafür war aber Tim Berners-Lee schon zum Internet und Netzneutralität erklären da:
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: Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität
: Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken. Sieben Thesen zu Netzneutralität und Vielfalt von NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann und Konrad Lischka.
Ein Server mit der nahezu kompletten Netflix-Filmbibliothek sieht unspektakulär aus: graues Metallgehäuse, 45 Kilo schwer, 58 Zentimeter breit und bestückt mit 72 Festplatten á 3 Terabyte. Solche Rechnersysteme stellt der US-Videodienst Netflix Internetprovidern mit vielen Videoabrufen kostenlos zur Verfügung. Die Netflix-Kisten symbolisieren, wie der Boom von Videos im Netz die Infrastruktur insgesamt verändert: Inhalteanbieter versuchen, Server mit zwischengespeicherten Inhalten möglichst nah bei Endkunden zu platzieren. Netflix und Google machen das in Eigenregie, kleinere Medienanbieter beauftragen Firmen wie Akamai (tätig unter anderem für ARD und ZDF). Akamais gut 150.000 Server stehen in 92 Staaten in mehr als 1200 Providernetzen.
Der Grund dafür: Je länger die Routen der Datenpakete durchs Netz sind, je mehr Zwischenstationen sie passieren, desto fehleranfälliger und langsamer ist die Übertragung. Gerade bei Videostreams fällt das Zuschauern schnell unangenehm auf: Es ruckelt, Artefakte stören im Bild und so weiter.
Während Firmen weltweit Milliarden für eine schnellere, zuverlässige Auslieferung ihrer Angebote im Netz zahlen, verhandelt der Rat der Europäischen Union über Netzneutralität. Ist das ein Widerspruch? Ist Netzneutralität als Prinzip angesichts der Veränderungen hinfällig? Es ist es an der Zeit, die Argumente in der Neutralitätsdebatte zu präzisieren. Sieben Thesen dazu:
1. Das Terminierungsmonopol bei Endkunden bleibt – deshalb sind offene Netze wichtig
Auslieferungsdienste wie Akamai haben an einer aus medienpolitischer Sicht entscheidenden Tatsache nichts geändert: Ein Inhalteanbieter kann über viele Netze ausliefern. Doch auf dem letzten Abschnitt müssen die Pakete von Online-Mediatheken, Wikis oder On-Demand-Filmportalen durchs Netz eines bestimmten Endkunden-Providers. Auf dieser letzten Wegstrecke zum Endkunden gibt es keinen Wettbewerb alternativer Routen. Ein normaler Internetnutzer kann nicht für die Mediathek Provider X und für E‑Mail Provider Y wählen. Ein Haushalt hat einen Internet-Anschluss und somit keinen unmittelbaren Vergleich, wie die Abrufqualität bestimmter Dienste bei anderen Providern ist. Deshalb und wegen des hohen Aufwandes ist es wenig wahrscheinlich, dass jemand den Provider nur deshalb wechselt, weil ein Dienst wie YouTube ruckelt.
Das Ziel von Netzneutralität ist ein offenes Netz. Offen muss es für das größtmögliche Angebot an Medien und Diensten sein, aus denen der Bürger wählt – und nicht der Provider aufgrund seiner Schlüsselposition.
2. Die Infrastruktur des freien Netzes insgesamt ist die Vielfaltsreserve, nicht bestimmte Inhalte
Medienvielfalt im Netz ist untrennbar mit einer Besonderheit der ursprünglichen Netzarchitektur verbunden: Die grundlegenden Protokolle (TCP/IP) folgen dem sogenannten Ende-zu-Ende-Prinzip. Diese ursprüngliche Internetarchitektur ist neutral. Den Übermittlern der Datenpakete ist es nicht möglich, einzelne Anwendungen an den Endpunkten des Netzes auszuschließen. Jeder Anbieter kann jeden Empfänger über das Netz erreichen. Zudem kann jeder Empfänger zugleich Anbieter sein. Es gibt keine zentrale Instanz, die Innovation und Nutzung kontrolliert.
Dieser innovationsfördernden Architektur ist die Vielfalt im Netz zu verdanken. Zentral gesteuerte Onlinedienste wie Minitel, Compuserve oder BTX existieren heute nicht mehr. Das freie Web hat hingegen ganz neue Medienformen hervorgebracht, Angebote ohne strikte Rollentrennung von Sendern und Empfängern, einige ohne kommerziellen Hintergrund: Die Wikipedia, unzählige Stadt- und Spezialwikis, Aufmerksamkeitsverteiler wie das Usenet, Slashdot, Reddit oder Twitter. Und Webvideomacher und Blogger, die immer wieder auch neue Themen in klassischen Massenmedien bringen.
Daraus folgt für Medienpolitik: Der freie Kommunikationsraum Internet ist insgesamt für die Meinungsbildung besonders relevant, weil hier Vielfalt durch das Ende-zu-Ende-Prinzip gesichert ist. Vielfaltssicherung im Netz muss bei offener Infrastruktur insgesamt ansetzen, nicht bei einer abschließenden Auswahl vorab definierter Angebote.
3. Offene Netze widersprechen nicht differenzierten Angeboten
Ein offenes Netz auf der Wegstrecke zum Endkunden schließt nicht aus, dass Provider ihre Zugangsangebote differenzieren. Wenn der Kunde freie Wahl hat, kann er auch einen Dienst seines Providers wählen. Für den offenen Internetzugang zum Beispiel: höhere Bandbreite, unbegrenztes Datenvolumen, Fastpath – solche zusätzlichen Angebote eines Providers schränken Vielfalt nicht ein, wenn sie für alle Inhalte gelten. Das Kundenwachstum bei VDSL und Internetzugängen von Kabelanbietern spricht dafür, dass Menschen mehr Geld für eine bessere Anbindung zahlen, um das freie Internet zu nutzen. Die innovationsfördernde Architektur des offenen Netzes steigert hier die Attraktivität schneller Zugänge.
In einem offenen Netz herrscht Wahlfreiheit, nicht Gleichmacherei: Nicht die Betreiber der Infrastruktur, sondern Kunden und Inhalteanbieter bestimmen die Übertragungsqualität – und bezahlen dafür. Ein Volumentarif ist an sich nicht problematisch. Wenn aber der Infrastrukturanbieter bestimmt, dass einzelne Angebote von diesem Volumen ausgenommen sind, schränkt das Offenheit und Vielfalt ein.
4. Der Vorschlag des EU-Parlaments ist eine gute Basis für Provider und Medien
Der Jurist Tim Wu hat Anfang der Nuller Jahre das Konzept Netzneutralität entwickelt. Sein Grundsatz war: Endkunden-Provider sollen generell keinen Einfluss auf die durch ihre Netze übertragenen Inhalte nehmen. Zulässig sollen Eingriffe nur in klar und abschließend vorab definierten Ausnahmefällen sein. Wu hat aber schon vor dem Webvideoboom erkannt, dass Inhalte wie Videos ein Sonderfall sein können. Wu schrieb 2005, dass Dienste, bei denen Paketverluste oder Verzögerungen zu drastischen Qualitätsverlusten führen, in einer inhalteneutrale Architektur gegenüber anderen Diensten benachteiligt sein können.
Wu schlug vor, dass weitere Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität erlaubt sein sollten, wenn dies keinen Einfluss auf die Qualität des offenen Internetzugangs hat. Um einen Einfluss zu vermeiden, sollte es Ausnahmen nur in geschlossenen Netzen („private networks“) geben. Als konkretes Beispiel führte Wu IPTV-Angebote auf. Solche Dienste gibt es bereits. Das Fernsehangebot der Telekom T‑Entertain zum Beispiel entspricht Wus Definition.
Der vom Europäischen Parlament im April 2014 angenommene Text zur Netzneutralität entwickelt die von Tim Wu vorgeschlagene Systematik weiter. Er formuliert ein klares Diskriminierungsverbot im Internetzugangsdienst und einige eng umrissene Ausnahmetatbestände. Der Text beschreibt Netzneutralität als Recht der Endkunden gegenüber Internet-Providern. Das Parlament folgt der von Wu vorgedachten Zweiteilung in den Internetzugangsdienst und sogenannte Spezialdienste.
Der Ansatz ist richtig: Es kann eine fürs Gemeinwohl nützliche Koexistenz von offenem Internetzugang und geschlossenen Spezialdiensten geben. Voraussetzung ist, dass die Spezialdienste nicht auf Kosten des freien Netzes gehen. Frei ist ein Netzzugang, wenn Menschen Videoangebote in Mediatheken oder Dokumentationen auf Vimeo in der nötigen Qualität sehen können. Wer einen Netzzugang mit 10 Mbit/s hat, sollte ein Vimeo-Video mit dieser Bandbreite sehen können, wenn parallel nicht weitere Dienste abgerufen werden. Der Endkunde muss entscheiden, ob für den IPTV-Dienst eine bestimmte Bandbreite reserviert wird.
Die Qualität des freien Netzzugangs soll mitwachsen, der Internetzugang darf nicht marginalisiert werden, um Menschen zur Buchung von Spezialdiensten in bestimmten Qualitätsklassen zu drängen.5. Neue Geschäftsmodelle für Provider sind wichtig, zweiseitige Märkte für Inhalte kritisch.
Die Abgrenzung von Internetzugangsdienst und Spezialdienst in dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Text bietet genug Raum für einen Interessenausgleich. Sie schützt den offenen Kommunikationsraum Internet und bietet Raum für neue Dienste der Provider.
Viele von Providern beispielhaft angeführte Ideen sind mit den Prinzipien eines offenen Netzes vereinbar:
IPTV-Angebote wie T‑Entertain erfüllen Anforderungen an einen Spezialdienst: Das virtualisierte Netz ist vom Internetzugang getrennt, der Benutzerkreis geschlossen, das Angebot repliziert nicht im offenen Internet vorhandene Dienste, sondern etwas Neues. Wenn ein derart erfolgreicher Spezialdienst nicht gegen die vom Europäischen Parlament formulierten Anforderungen verstößt, spricht dies für die kommerziellen Aussichten der Provider.Als buchbare Spezialdienste sind auch einige der von Providern beispielhaft genannten Anwendungen aus den Bereichen E‑Health, IP-Telefonie oder Videokonferenzen vorstellbar. Bei der Diskussion über die Verordnung sollten solche konkreten Beispiele aufgenommen werden.
Problematisch wären Versuche, zweiseitige Märkte aufzubauen. Ein Endkunden-Provider mit Terminierungsmonopol könnte von Inhalteanbietern Zahlungen für eine bestimmte Durchleitungsqualität verlangen. Die abrufenden Endkunden bezahlen für den Internet-Zugang, die Inhalteanbieter zahlen auch für die Übertragung an die abrufenden Endkunden. Ein solcher Markt würde dazu führen, dass im schlimmsten Fall nicht mehr Endkunden darüber entscheiden, was sie in welcher Qualität abrufen, sondern Verträge zwischen Providern und Plattformen.
Inhalteanbieter bezahlen im Netz heute für die Auslieferung ihrer Daten in einer garantierten Qualität. Es gibt einen Unterschied zwischen Zahlungen an Auslieferungsdienste wie Akamai und etwaige Zahlungen an Endkundenprovider: Bei der Auslieferung existieren Alternativen. Auf der letzten Etappe zum Endkunden müssen die Daten in jedem Fall durchs Netz eines bestimmten Providers. Wegen des Terminierungsmonopols müssen Verträge zwischen Inhalteanbietern und Endkunden-Providern im Hinblick auf Medienvielfalt anders bewertet werden.
6. IP-Zusammenschaltung und Peering sind Themen für die Medienpolitik.
Der Videoboom im Netz macht die Debatte über offene Netze komplizierter. Ein Bereich der Datenübertragung, der bislang kaum öffentlich diskutiert wird, gewinnt an Bedeutung: Wie kommen die Daten eigentlich in die Netze der Endkunden-Provider? Um die Rahmenbedingungen bei dieser Übergabe ringen in den USA derzeit Inhalteanbieter und Provider.
Ein Beispiel: Im Februar 2014 schloss Netflix ein Abkommen mit dem US-Internet-Provider Comcast. Netflix zahlt, um Comcast-Kunden besser zu erreichen. Vor dem Vertragsabschluss sanken die Netflix-Transferraten bei Comcast drastisch, danach verbesserten sie sich enorm – das Problem lag beim Datenübergabepunkt. Darüber, wer die Schuld dafür trägt, streiten die Unternehmen.
Für Mediennutzer und Inhalteanbieter ist die Qualität der Datenübergabe genauso wichtig wie Übertragungsqualität innerhalb des Netzes eines Providers. Denn die Wirkung ist dieselbe, wenn Inhalte wegen fehlender Übergabekapazitäten oder aufgrund von Trafficmanagement im Provider-Netz schwer erreichbar sind.
Bei der IP-Zusammenschaltung wirkt das Terminierungsmonopol der Endkunden-Provider: Peering und die Platzierung von Servern mit zwischengespeicherten Inhalten in den Providernetzwerken sind die technisch überlegenen Verfahren zu Übertragung von Videodaten. Und bei diesen Zusammschaltungen haben Inhalteanbieter keine Alternativen zu Endkunden-Providern. Ein Kunde ist immer nur über ein Netz zu erreichen. Deshalb ist IP-Zusammenschaltung ebenso wie Netzneutralität ein Thema der Medienvielfalt. William B. Norton, Autor des Internet Peering Playbook, dem Standardwerk der Branche, urteilt: „Wenn Sie Videos ausliefern, gibt es aus praktischer Sicht keine Alternative dazu, Paid Peering bei den Endkunden-Providern zu kaufen.“
Der Markt für IP-Zusammenschaltung ist nicht transparent. Wann wofür gezahlt wird, warum manche Übertragungen ruckeln, woher die Probleme etwa zwischen Netflix und Comcast kommen – all das können Außenstehende nicht nachvollziehen. Zu den Außenstehenden zählen auch Endkunden. Wenn es ruckelt, können Kunden heute nicht nachvollziehen, woran das liegt.Wir brauchen als Diskussionsgrundlage mehr Transparenz bei IP-Zusammenschaltung. Auf dieser Basis müssen wir darüber streiten, ob und wann es richtig ist, dass Provider Zahlungen für Peering verlangen. Und wie ist das bei Diensten zu bewerten, die für Inhalteanbieter gegen Bezahlung Daten in Providernetze ausliefern (sogenannte content delivery networks, kurz CDNs)? Den Endkunden könnte ein nutzerfreundliches Monitoringtool helfen, das zeigt, wo genau im Netzwerk zwischen ihnen und dem Inhalteanbieter eigentlich Übertragungsprobleme auftreten.
7. Ausbaudebatte und Vielfaltsfrage trennen.
Ein Argument ist in Diskussionen über Netzneutralität immer wieder zu hören: Es werden immer mehr Daten übertragen, davon profitieren Inhalteanbieter, deshalb sollen sie sich an Ausbaukosten beteiligen.
Dieses Argument ist nicht ganz falsch, aber nicht präzise genug für eine Auseinandersetzung. Man muss differenzieren: Auf welcher Wegstrecke sollen Inhalteanbieter den Ausbau mitfinanzieren? Für die Übertragung bis zur Übergabe in die Netze der Endkunden-Provider zahlen Inhalteanbieter heute bereits und das ist gut so. Es ist unklar, ob hier höhere Beiträge nötig sind. Von gravierenden Engpässen und fehlenden Investitionen auf diesen Wegstrecken ist bislang nichts zu hören.
Mit Netzausbau ist in der öffentlichen Debatte derzeit der Bedarf in bestimmten Regionen bei der Infrastruktur der Endkunden-Provider gemeint. Sollen hier Inhalteanbieter zahlen? Sollen sie für eine Übertragungsqualität zahlen, die Kunden des Providers einkaufen? Würde es das Gemeinwohl steigern, wenn man hier trotz Terminierungsmonopol eine Abkehr vom Ende-zu-Ende-Prinzip des Netzes als neue Geschäftspolitik akzeptiert? Ob der Netzzugang offen ist, ob eine zentrale Instanz Innovation kontrolliert – das sind in erster Linie Fragen des Geschäftsmodells von Endkunden-Providern.
Was für ein Netz man ausbauen will, sollte klar sein, bevor man darüber diskutiert, wie man dieses Netz ausbaut. Die offene Infrastruktur des freien Netzes gehört heute zur kommunikativen Grundordnung der Bevölkerung. Es ist nicht möglich, diese offene Infrastruktur zu opfern, um sie in schlecht versorgten Gebieten auszubauen. Zugespitzt: Wer das Netz zu einem Onlinedienst mit Einspeisegebühren umbaut, gibt das Prinzip auf, dem wir Wikipedia, soziale Netzwerke und den freien Kommunikationsraum Internet insgesamt verdanken.
Veröffentlicht unter CC BY-ND 3.0 DE (Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland).
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: Neues Papier aus dem EU-Rat beerdigt Netzneutralität und fördert 2‑Klassen-Netz (Update)
: Neues Papier aus dem EU-Rat beerdigt Netzneutralität und fördert 2‑Klassen-Netz (Update)
Nachdem im Frühjahr das Europaparlament überraschend eindeutig für klare Netzneutralitätsregeln in der EU gestimmt hat, steckt die Reform des Telekom-Pakets im EU-Rat fest. Dort spielt Deutschland eine bedeutende Rolle. Anhand von Aussagen unserer Spitzenpolitiker in letzter Zeit können wir aber eine Tendenz erkennen, was denn nun die Position der Bundesregierung dort ist. Und die sieht gar nicht gut aus: Netzneutralität ja, aber mit vielen Ausnahmen – das ist in etwa so konsequent wie „nur ein bißchen schwanger werden“. Die Zitate unserer Spitzenpolitiker klingen dabei so wie die Aussagen der Lobbyisten und Repräsentanten der Telekommunikationsindustrie abgeschrieben. Und sind es wahrscheinlich auch. Das klingt alles etwas traurig, vor allem in Zeiten, wo US-Präsident Barack Obama klar Stellung für klare Regeln zur Netzneutralität bezieht und das EU-Parlament einen guten Aufschlag gemacht hat. Könnte man hier auch mal, tut man aber nicht.Neues Papier im EU-Rat beerdigt Netzneutralität
Jetzt wurde ein neuer Diskussionsstand im EU-Rat bekannt, hinter dem wohl auch Deutschland neben Großbritannien stecken soll. Der neue Text ist in entscheidenden Stellen anders als die letzte uns vorliegende Version. Es gibt keine Definition von Netzneutralität oder sogenannten Specialized Services mehr, sondern nur noch „Prinzipien“. Die sind so offen, dass Telekommunikationsunternehmen in die Rolle versetzt werden sollen, einfach mal in ihre Kundenverträge schreiben zu dürfen, was sie wollen. Hauptsache, es ist irgendwie „transparent“. Optimistisch gesprochen können Kunden damit entscheiden, welche Dienste sie priorisieren wollen. Realistisch gesprochen wird das dann wie gehabt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und in Pakete verpackt, so dass die Verletzung der Netzneutralität noch als Service verkauft wird. Das führt zu noch mehr Tarifen,über die man keinen Überblick mehr hat und noch mehr Fake-Transparenz. Wenn das durchkommt, wird das 2‑Klassen-Netz real.
Sollte dieser Vorschlag so durchkommen würde es auch keinen Raum für nationale Lösnugen zur Sicherung der Netzneutralität geben. Das ist nicht die Netzneutralität, die wir meinen. Wenn das durchkommt, wird das 2‑Klassen-Netz real. Das wäre der Worst-Case, sponsored by Deutsche Telekom und ihren Wettbewerbern. Verkauft von unserer Bundesregierung.
Update: Bei European Digital Rights gibts jetzt die Dokumente und eine tiefere Analyse zu lesen.
In sum, this last proposal of the Italian Presidency would weaken citizens’ rights and annul the strong provisions adopted by the European Parliament in April 2014. If adopted, the text would lack the much needed protections to prevent internet access providers from creating a new monopoly – access to their customers. With all of the talk of the need for a single digital market in Europe, we would have new barriers and new monopolies.
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: US-Pornostars: I would fuck net-neutrality
: US-Pornostars: I would fuck net-neutrality We’re porn-stars, on the internet. We’re here today to talk to you about net-neutrality.
Wir sind Pornostars im Internet und heute hier um Dir etwas über Netzneutralität zu erzählen.So begrüßen Porno-Darstellerinnen Alex Chance, Mercedes Carrera und Nadia Styles in einem Video auf der Comedy-Seite Funny or die seit Freitag die Zuschauenden und erklären im Folgenden die Konsequenzen des Verlusts von Netzneutralität:
[Wenn das nicht angezeigt wird, im Browser „unsafe Scripts“ erlauben. FunnyOrDie kann leider kein HTTPS :(]
That means: Slow streaming, slow social-networking – and yes: slow porn.
Das bedeutet: Langsames Streaming, langsame soziale Netzwerke – und ja: Langsame Pornos.Aber dem besorgten Betrachter kann auch gleich Hoffnung gemacht werden, denn US-Präsident Obama forderte jüngst:
Poor people should be able to watch porn just as fast as richt people!
Arme Menschen sollen genauso schnell Pornos gucken können wie reiche Menschen!So hat es zumindest Nadia Styles verstanden. Allerdings will der Senator Ted Cruz – „who is not sexy“ – die Netzneutralität abschaffen. Der Internetanbieter Comcast hat an ihn und viele Mitglieder des US-Kongress rund 722.000 Dollar gespendet, 18 besitzen Aktien des Internetkonzerns. Am Donnerstag kommentierte Ted Cruz die Debatte um Netzneutralität in der Washington Post.
Folgende Analogie am Ende mag vielleicht nicht nur auf postive Resonanz stoßen, fasst aber die Thematik doch recht treffend zusammenfassen:
Let’s brake this down: net-neutrality, a.k.a. „the internet as we know it“ is like a giant sex-party where everyone get’s to have sex with everyone they want. Without net-neutrality that sex-party is only for rich people.
Um es runterzubrechen: Netzneutralität – aka „das Internet wie wir es kennen“ ist wie eine gigantische Sexparty, wo jeder Sex mit jedem haben kann. Ohne Netzneutralität wäre diese Sexyparty nur für reiche Menschen. -
: Live-Blog aus dem Bundestag: Alle wollen die WLAN-Störerhaftung abschaffen, außer CDU/CSU
Dank Störerhaftung kaum offene WLANs in Deutschland : Live-Blog aus dem Bundestag: Alle wollen die WLAN-Störerhaftung abschaffen, außer CDU/CSU Heute wurde im Plenum des Deutschen Bundestag die Debatte um die sogenannte Störerhaftung für offene WLANs geführt. Es ging um einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung der Störerhaftung, dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei WLAN-Betreibern“ (PDF), indem private Anbieter von offenen WLANs bei der Haftung mit kommerziellen Providern gleichgestellt werden sollen. Dieser Antrag basiert auf einem Gesetzesvorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. zur Änderung des Telemediengesetzes an einer kleinen Stelle. Über die Hintergründe hatten wir zuletzt vergangene Woche berichtet. Gestern gab es ein paar Links zu Berichten im Vorfeld der Debatte.
Die Debatte im Plenum wurde live auf bundestag.de übertragen.
Diese Sprecherinnen und Sprecher sind angekündigt:
Marcus Held, SPD
Christian Flisek, SPD
Hansjörg Durz, CSU
Axel Knoerig, CDU
Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen
Halina Wawzyniak, Die LinkeWir werden hier gleich live berichten und nus mit den Argumenten beschäftigen.
38 Minuten sind vereinbart.
1. Redner: Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen
Barrierefreier Zugang zum Netz ist Voraussetzung für ein offenes Netz. Dem steht die Störerhaftung entgegen. „Wir müssen die verloren gegangene Rechtssicherheit wieder herstellen“.
Wirft Regierung mit ihrer Digitalen Agenda „Verweigerungshaltung“ vor, „die digitale Gesellschaft aktiv zu gestalten“. Lange Liste an Institutionen, die sich für Neuregelung einsetzen, von Landesparlamenten über Freifunker und Unternehmen bis zur Enquete.
„Sie wollen Deutschland zum digitalen Wachstumsland Nummer 1 machen und sie kriegen es noch nicht einmal hin, die Störerhaftung abzuschaffen“.
„Wie wollen Sie Urheberrechtsreform, Netzneutralität, etc. schaffen, „wenn Sie schon beim kleinen 1x1 scheitern?“
„Warum halten Sie ein Funknetzwerk einer Privatperson für so eine Gefahr, das offene WLAN bei McDonals aber nicht?“
„Auf Podien werden Sie geschickt (an CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek), die Netzpolitik macht aber Volker Kauder für Sie“.
„Was in China eine Selbstverständlichkeit ist..:“ „geben Sie sich einen Ruck“.
Ende.
2. Redner: Hansjörg Durz, CSU
Heute in einem Monat gibts kostenloses WLAN aller ICEs, also in der ersten Klasse, (mit der wir alle immer fahren)!
Immer mehr Menschen und Geräte gehen ins Internet!
Mehr als 3 WLAN-fähige Geräte pro Kopf in Deutschland, weit überdurchschnittlich!
Buzzword-Bingo aus Produktkatalog von WLAN-Herstellern (Message: WLAN ist toll“) , vielleicht geht es später auch nochmal ums Thema?
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter ist ein Problem, das hat Koalition erkannt, steht im Koa-Vertrag und in digitaler Agenda. Irgendwann kommt Gesetzesvorschlag.
Vorschlag der Opposition sei zu simpel, weil keine Lösung für Rechtsverletzungen Dritter im Oppositionsvorschlag drin. Kommerzielle Anbieter sollen nicht für Rechtsverletzungen Dritter haften, keine anonymen Einfallstore für digitale Kriminalität. (Alles Formulierungen aus digitaler Agenda).
„Offenes WLAN ohne Registrierung kann nicht die Lösung sein“.
Ungewöhnlich: Thomas Jarzombe, CDU, fragt seinen Kollegen Durz, ob er den Regierungsentwurf kennen würde, den er immer wieder erwähnt. Tut Durz nicht.
Ende. Kurzfassung: Der kriminelle WLAN-Besitzer ist Leitstrahl der Gesetzgebung.
3. Rednerin: Halina Wawzyniak, Die Linke
Stellt fest, dass Regierung an das Thema gar nicht ran will, wenn sie Durz hört.
Zustand von Störerhaftung wäre absurd, erklärt sie mit analogen Auto-Vergleichen. Nur 15.000 offene Hotspots (erwähnt Eco-Studie) in Deutschland, viel weniger als im internationalen Vergleich.
Erwähnt viele Vorteile von offenen WLANs. WLAN für Nachbarn öffnen, ohne Angst. Auch gut für soziale Frage und Bildungschancen für Kinder. Offene WLANs können Beitrag leisten, digitale Spaltung zu verringern.
Dachte zuerst, dass nach Lesen von Koalitionsvertrag drin steht, dass Problem gelöst werden soll (Wir waren damals schon skeptisch bei den Formulierungen).
Nicht nachvollziehbar, warum nur für kommerzielle Anbieter Problem gelöst werden soll.
Man könne Problem „einfach lösen und bis Ende des Jahres die Störerhaftung abschaffen“.
Erklärt Lösungsvorschlag von Änderung §8 im Telemediengesetz.
„Es ist ganz einfach, der Gesetzesvorschlag liegt auf dem Tisch“.
Ende
4. Redner: Marcus Held, SPD
„Digitale Welt ist grenzenlos“.
Spricht Versorgungsproblematik im ländlichen Raum an. Wünscht sich niedrigschwellige Lösungen, auch für Bildungseinrichtungen und touristische Zentren. Das ist auch Herausforderung. (Große Buzzword-Bingo-Dichte).
Aufzählung, wo es überall international öffenliche Fördernug für WLAN gibt. Erwähnt offenes WLAN in Passau als Leuchtturm. Flächendeckendes WLAN als Wirtschaftsfaktor.
Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter abgeschafft wird, aber nicht für nicht-kommerzielle „WLAN-Vereine“ (meint vll Freifunk?). Derzeit sorgt Störerhaftung, dass nicht beim Störer angesetzt wird, sondern beim Betreiber.
Bedankt sich beim Impuls der Opposition und die „wichtige Impulse“ durch Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V..
Verspricht, dass Regierung sich um Rechtssicherheit kümmern will und zitiert Koalitionsvertrag und nennt Recht auf anonyme Kommunikation. Könne nicht sein, dass alle unter Generalverdacht gestellt werden.
Erwähnt Ressortabstimmung von Gesetzesvorschlag der Regierung.
Thema für SPD große Bedeutung.
Kurzfassung: Mit SPD kann Problem gelöst werden, nur CDU/CSU blockiert.
Ende
5. Redner: Axel Knoerig, CDU
„Es ist alltäglich, dass wir in allen Lebenslagen online sind.“
Oppsotion fordere, dass alle WLANs für alle offen zugreifbar wären. (Eigentlich fordert Opposition, dass alle selbst entscheiden können, ob sie WLAN teilen wollen, kleiner Unterschied).
Erwähnt Hotelbetreiber aus Wahlkreis, der ständig Abmahnungen der Abmahnindustrie bekommt. (Problem wüde ja nicht so groß auftreten mit klaren Regeln gegen Abmahnindustrie).
„Es geht um den ganzen Datenschutz im Internet“! (Gut zu wissen).
21 Millionen Deutsche sollen im letzten Jahr im Netz geschädigt worden sein (Die BKA-Zahlen hatten wir schon auseinander genommen).
„Internetkriminelle dürfen sich nicht weiter hinter WLAN-Betreibern verstecken“!
„Unsere Netzpolitik ist vorausschauend und verantwortlich“.
CDU/CSU will mit allen Akteuren den Gesetzvorschlag disutieren.
„Das geistige Eigentum muss geschützt werden. Es darf keine Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzungen geben!“
Mehr Aufklärung von Internetnutzern für mehr Sicherheit.
Er weiß, dass Mobilfunk und WLAN „im Regierungsviertel extrem abhörgefährdet sind“.
Mehr Industrie 4.0 (warum auch immer in dieser Debatte)
Big Data! Wertschöpfungsketten. Bingo!
IT-Sicherheitsgesetz (in der Debatte falsch abgebogen).
Sieht Haftungsfrage europäisch, weil globales Netz. (Hallo, Störerhaftung ist nur nationales Problem). OMG.
Konstantin von Notz erklärt ihm erstmal europäische Regeln der E‑Commerce-Richtlinie, die Störerhaftung nicht kennt.
Knöring kommt jetzt mit internationalen Märkten und deutschen Unternehmen, er redet jetzt auch frei als Antwort. (Ich glaub, der hat keine Ahnung vom Thema und hat seine Redezeit per Los gewonnen.)
Er erwähnt jetzt auch die EU-Datenschutzgrundverordnung , die seine Partei erfolgreich blockiert.
Absoluter Tiefpunkt der Debatte.
Ende.
6. Redner: Christian Flisek, SPD
Erwähnt „Neuland“ durch Telekommunikationsgesetzgebung von 1997. Lange vor Facebook!
War aber eine „Beschaffungsmaßnahme für Rechtswissenschaftler“, seit 2007 gibts bessere Gesetzgebung mit Telemediengesetz.
Notwendiger Breitbandausbau udn Novellieung Telemedingesetz. Betrieb von WLAN darf nicht zu unkalkulierbaren Kosten führen, aber auch nicht zur Einladung von massenhaften Rechtsverletzungen, anonyme Kommunikation habe Verfassungsrang.
Erwähnt Rechteinhaber, die man auch einbinden müsste neben WLAN-Betreibern.
Lobt Digiges-Vorschlag aus der „Mitte der Zivilgesellschaft“, verspricht aber eigenen Vorschlag mit Ausgleich „aller Interessen“.
Ende
Überweisung an Auschüsse. Meinungsbild über Federführung.
CDU/CSU will Wirtschaft & Energie
Bündnis 90/Die Grünen / Link wollen Recht und Verbraucherschutz.Wird an Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Wahrscheinlich fällt es niemanden auf, dass der für die Digitale Agenda zuständige Ausschuss mal wieder ignoriert wird.
Kurzfassung: Grüne und Linke wollen, Marcus Held von der SPD würde wohl gerne, Thomas Jazombek von der CDU auch (dürfte aber nicht reden), der Rest will nicht, weil sonst Ende der Welt. Und Knoering hat keine Ahnung vom Thema, das qualifiziert ihn aber für die CDU/CSU Netzpolitik zu machen. Der kommt nochmal groß raus.
