Netze

Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.

  • : Möglicher Gamechanger: Obama-Administration will echte Netzneutralität (Update)
    Möglicher Gamechanger: Obama-Administration will echte Netzneutralität (Update)

    netzneutralitaet1Barack Obama hat sich heute als Präsident der USA für klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität ausgesprochen. Das erklärte er in einem Statement auf Youtube und einer eigenen Unterseite auf whitehouse.gov.

    That’s a principle known as „net neutrality“ — and it says that an entrepreneur’s fledgling company should have the same chance to succeed as established corporations, and that access to a high school student’s blog shouldn’t be unfairly slowed down to make way for advertisers with more money. That’s what President Obama believes, and what he means when he says there should be no gatekeepers between you and your favorite online sites and services. And as the Federal Communications Commission (FCC) considers new rules for how to safeguard competition and user choice, we cannot take that principle of net neutrality for granted.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Die Grundfrage war immer, ob Provider Telekommunikationsdienstleister (Telecommunications services) oder Informationsdienstleister (Infomation services) sind. Auf Basis einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahre 2005 hat die Regulierungsbehörde FCC Provider immer als Informationsidenstleister angesehen, für die es weniger Regeln gibt. Das machte klare Netzneutralitätsregeln schwierig. Befürworter von Netzneutralitätsregeln haben sich dafür eingesetzt, dass Provider jetzt als „title II under the telecommunications act“ reklassifiziert werden. Dafür will sich jetzt die Obama-Administration einsetzen.

    Bei der Reklassifizierung geht es darum, die Provider als Erbringer von gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Leistungen einzuordnen. Damit unterliegen sie einer viel schärferen Aufsicht und brauchen eine Genehmigung für ihre Tätigkeit. Diese Genehmigung kann an Netzneutralitätsregeln gebunden werden. Die vorgeschlagenen Regeln sehen auch danach aus, dass je nach Lesart auch sogenannte Zero-Produkte verboten werden könnten, also wo bestimmte Angebote vom Datenvolumen ausgenommen und damit bevorzugt werden.

    Das klingt alles positiv und so, als ob Obama doch nochmal versucht, wenigstens ein Wahlversprechen einzulösen. In diesem Fall wäre das zu begrüssen. Wir wünschen viel Erfolg und freuen uns, dass die Debatte in den USA von der Stelle kommt.

    Wo steht die Bundesregierung in dieser Debatte?

    In der Europäischen Union liegt derzeit die Reform des Telekom-Paketes im EU-Rat, nachdem das EU-Parlament im März deutlich für strengere Regeln gestimmt hatte. Aber wie werden die Regierungen im EU-Rat jetzt abstimmen? Aus deutscher Sicht sieht das leider nicht gut aus: Zuletzt erklärte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass wir das jetzt gar nicht diskutieren brauchen, denn:

    “Die ganz großen Fragen nach der Netzneutralität werden sich stellen, wenn wir ziemlich große Bandbreiten haben, die mit Glasfaserkabeln natürlich zur Verfügung stehen”.

    Unser Digitalkommissar Günther Oettinger wiederum findet Netzneutralität gut, möchte aber kleine Ausnahmen drin haben (wahrscheinlich zufällig die Ausnahmen, die auch die Telekommunikationslobby wünscht). Das ist so wie ein bisschen schwanger werden.

    Update: Mehr Einordnung des europäischen und nationalen Kontextes gibt es beim Digitale Gesellschaft e.V.: Netzneutralität: Obama als Vorbild für Merkel?

    Das Switch-Blog der Washington Post hat Tim Wu dazu interviewt: Obama’s gone ‘old-school net neutrality’: A Tim Wu Q&A.

    So what does Obama’s statement do to the politics?

    The FCC was leaning toward a slightly more compromised approach, and I suppose having the White House do this could leave them feeling like they have no allies and are unwilling to act for a while. I imagine they’re not very happy over there.

    10. November 2014 6
  • : Schweizer Provider waschen Netzneutralität grün
    Kire <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de">(cc by-sa)</a>
    Schweizer Provider waschen Netzneutralität grün

    Schweizer Provider verpflichten sich per Verhaltenskodex zur Einhaltung der Netzneutralität. Das wird zumindest suggeriert. Dahinter steckt klassisches Greenwashing.

    Auch in der Schweiz gibt es eine Debatte um Netzneutrailtät. Die großen Provider haben sich jetzt zusammengeschlossen und einen Verhaltenskodex präsentiert. Das verkündet eine gemeinsame Pressemitteilung: ICT-Unternehmen garantieren offenes Internet.

    „Schweizer ICT-Unternehmen schaffen Klarheit beim Thema Netzneutralität. Swisscom, Sunrise, upc cablecom, Orange und der Verband Swisscable haben einen entsprechenden Verhaltenskodex ausgearbeitet: Sie stehen gemeinsam ein für ein offenes Internet. Sie gründen zudem eine Schlichtungsstelle, der unabhängige Experten angehören sollen.“

    Klingt erstmal nicht schlecht und erinnert ein wenig an Norwegen, wo sich Verbraucherschützer und Provider zusammengetan haben, um ohne gesetzliche Grundlagen wirksam die Netzneutralität zu erhalten. Doch der Teufel steckt wie immer in dieser Debatte im Detail. Denn die Schweizer Provider definieren einfach Netzneutralität anders und versuchen mit ihrer Selbstregulierungs-Initiative die Öffentlichkeit zu täuschen. Das ist klassisches Greenwashing.

    Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat sich den Kodex und die Praktiken der beteiligten Provider genauer angesehen und kommt zu dem Ergebnis: Grobe Verletzungen der Netzneutralität vorgesehen.

    Der Verhaltenskodex der Internet-Provider bietet unter anderem aus folgenden Gründen keine Gewähr, dass die Netzneutralität nicht verletzt wird:

    - Es ist weiterhin möglich, von Inhalte- und Diensteanbietern Geld für die Durchleitung von Daten zu verlangen. Dadurch wird das wichtige «Innovation without permission»-Prinzip verletzt.
    – Die Verlangsamung von Daten wird nicht verboten. Im Verhaltenskodex ist nur von Blockierung die Rede. Gerade die Verlangsamung von Daten kann als Druckmittel gegen die Inhalte- und Diensteanbieter eingesetzt werden, um zusätzliche Zahlungen zu erreichen.
    – Die kommerzielle Diskriminierung wird explizit zugelassen, so dass beispielsweise Anbieter wie Teleboy oder Wilmaa weiterhin von Orange und Swisscom diskriminiert werden dürfen. Die Behauptung der Internet-Provider, dass der Kunde bei den diskriminierenden Angeboten für das Datenvolumen bezahle, ist falsch. So kostet Spotify sowohl im freien Markt als auch bei Orange genau gleich viel. Wenn Spotify allerdings bei Orange gekauft wird, wird das verbrauchte Datenvolumen nicht angerechnet. Wer also einen mobilen Internet-Zugang von Orange bezieht, kann faktisch nicht mehr frei wählen, welchen Musikdienst er nutzt.
    – Es wird keine Transparenz über Verletzungen der Netzneutralität gewährleistet. Solange die Provider nicht öffentlich und von sich aus über Verletzungen der Netzneutralität berichten, kann von Transparenz keine Rede sein. Wichtig wäre auch jederzeit Auskunft über allfällige Zahlungen von Inhalteanbietern für die schnellere Durchleitung zu erhalten. So besteht der Verdacht, dass Netflix in der Schweiz die grossen Internet-Provider für bessere Verbindungen bezahlt.

    7. November 2014 3
  • : Störerhaftung: Linke und Grüne bringen Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft im Bundestag ein
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/gunes_t/252218894">gunes t</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a>.
    Störerhaftung: Linke und Grüne bringen Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft im Bundestag ein

    Für Betreiber öffentlicher WLANs soll die Störerhaftung nicht gelten. Das fordern Linke und Grüne in einem Gesetzesentwurf, basierend auf einer Vorlage des Vereins Digitale Gesellschaft. Erst gestern kritisierte eine neue Studie den Mangel öffentlicher Funknetze in Deutschland.

    5. November 2014 1
  • : US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität
    US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität

    MPAAEs ist allseits bekannt, dass der US-amerikanische Verband der Filmindustrie MPAA Millionen in Lobbyarbeit investiert, um „Piraterie“ im Netz zu bekämpfen. Auf neuere Aktivitäten der MPAA macht nun das Online-Magazin TorrentFreak aufmerksam und veröffentlicht den „Lobbying Bericht“ (pdf) des Verbands. Aus diesem geht hervor, dass auch in anderen Bereiche Einfluß genommen werden soll – zum Beispiel bei der Netzneutralität.

    Warum die Unterhaltungsindustrie an dem Thema interessiert ist? Vor einigen Jahren warnte die MPAA davor, dass Regeln zum Schutz der Netzneutralität die Nutzung von Deep Packet Inspection erschweren würde – Netzbetreiber sollten schließlich ihre Netzwerke ordentlich managen können, um Urheberrechte zu schützen. Damals erklärte der Verband, noch keine definitive Stellung zu dem Thema zu haben, was sich mittlerweile anscheinend geändert hat.

    Eigentlich könnte man von der Unterhaltungsbranche jedoch genau das Gegenteil erwarten. Ein gesetzlicher Schutz der Netzneutralität sichert gleiche Chancen für jeden Künstler, jeden Inhalt und jeden Dienst. Kreative können hierdurch theoretisch ein unendlich großes Publikum erreichen – das Internet ist durch das Prinzip der Netzneutralität zum weltweiten digitalen Binnenmarkt gewachsen. Sie müssen sich also nicht erst in jedem Land und auf jedem nationalen Markt Schnellspuren erkaufen, damit ihre Werke überhaupt ankommen. Wie sich die MPAA in dieses Thema einmischen wird, bleibt aber abzuwarten. Während den jüngsten Diskussionen um die Reform der US-amerikanischen Netzneutralitätsregeln hatte sich der Verband nicht (öffentlich) geäußert.

    4. November 2014 4
  • : Measurement Lab: Schuld an langsamen Internet-Anschlüssen sind Geschäftsentscheidungen der Provider
    Download-Gescheindigkeiten mit Cogent in New York.
    Measurement Lab: Schuld an langsamen Internet-Anschlüssen sind Geschäftsentscheidungen der Provider

    Dass Internet-Anschlüsse zu Stoßzeiten ruckeln, hat keine technischen Gründe, sondern ist das Ergebnis von Geschäftsentscheidungen der Provider. Das geht aus einer neuen Studie des Measurement Lab hervor, die Interconnection zwischen US-Providern untersucht. Die Daten und Analysetools sind frei erhältlich.

    30. Oktober 2014 8
  • : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
    Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt.
    Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details

    Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.

    29. Oktober 2014 18
  • : #10np: Update zur Netzneutralitat
    #10np: Update zur Netzneutralitat

    15406470107_1253f1e6dd_zAuf unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz hat Thomas Lohninger den aktuellen Stand der Netzneutralitätsdebatte zusammengefasst. Allerdings fünf Tage vor dem IT-Gipfel, wo es nochmal ein kleines Update in Form diverser Politikeraussagen gab, die Thomas in einem Artikel bei uns nachgeliefert hat: Bundesregierung diskutiert über Netzneutralität: Verwirrspiel rund um Spezialdienste.

    Und hier ist seine Zusammenfassung in 20 Minuten Video:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Gibts drüben auch Google-frei zu sehen oder hier als 900 MB großes MP4.

    29. Oktober 2014 1
  • : Geplante Internetsteuer in Ungarn: Proteste gegen beispiellosen Rückschritt
    via facebook/Százezren az internetadó ellen
    Geplante Internetsteuer in Ungarn: Proteste gegen beispiellosen Rückschritt

    Morgen soll im ungarischen Parlament erörtert werden, ob die Regierung eine „Internetsteuer“ einführen wird. Als die Pläne, eine Steuer von etwa 50 Cent pro Gigabyte Datentransfer einzuführen, letzte Woche bekannt wurden, haben sich Proteste manifestiert. Die Facebook-Gruppe „Hunderttausend gegen die Internet-Steuer“ hat zu einer Kundgebung aufgerufen, die Medienberichten zufolge am Sonntag von über zehntausend Demonstranten besucht wurde. Insgesamt seien die Proteste friedlich verlaufen, zu Ende gab es jedoch sechs Festnahmen.

    Demo-Organisator Balazs Gulyas wandte sich gegen den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und rief aus:

    Viktor, wir haben heute die Uhr zurück gedreht, nicht das Jahrhundert!

    Nicht nur die Zivilgesellschaft äußerte ihren Unmut, auch EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes brachte deutlich zum Ausdruck, dass sie die Regierungspläne verurteilt und rief zur Teilnahme an den Protesten auf:

    Zuerst treffen würde die neue Regelung die Internetprovider, wie die ungarische Tochter der Deutschen Telekom, Magyar Telekom. Börsenanalysten prophezeihen dieser jährliche Kosten von 3,2 Millionen Euro. Ob diese direkt auf die Kunden umgelegt werden, ist laut den Analysten noch unklar, wenn auch auf lange Sicht wahrscheinlich. Telekom Magyar hat jedoch bereits angekündigt, dass unter derartigen Umständen auf jeden Fall geplante Investitionen in einen Ausbau der Breitband-Infrastruktur unmöglich werden würden.

    Fest von einer Kostenerhöhung geht der ungarische Verband von IT‑, Telekommunikations- und Elektronikunternehmen aus:

    Die echten Verlierer bei der Internetsteuer sind nicht die Internetunternehmen sondern ihre Kunden, Nutzer und alle Ungarn, die nun alle Dienste, die sie bisher nutzen, viel teurer bezahlen müssten, oder – im Extremfall – gar nicht mehr nutzen würden.

    Die Fidesz-Partei, deren Vorsitzender Orbán ist, hat mittlerweile angekündigt, den Gesetzesentwurf verändern zu wollen und eine Kostenobergrenze einzuführen. An der Rückschrittlichkeit des ganzen Vorhabens in Zeiten, in denen ein Breitbandzugang von einigen Ländern wie Finnland als Grundrecht eingestuft wird, ändert das nichts.

    27. Oktober 2014 7
  • : Bundesregierung diskutiert über Netzneutralität: Verwirrspiel rund um Spezialdienste
    Bundesregierung diskutiert über Netzneutralität: Verwirrspiel rund um Spezialdienste

    Netzneutralität vs. NetzausbauIn der heißen Phase rund um die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist die Bundesregierung damit beschäftigt, im Diskurs rund um die heikle Definition von Spezialdiensten der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Zuerst hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf dem IT-Gipfel eine „Ex-Ante“-Regelung für die Einführung von Spezialdiensten gefordert, nur um gleich darauf wieder zurück zu rudern und eine „Ex-Post“-Regelung zu fordern. Ex-Ante würde bedeuten, dass der ISP vor Markteinführung eines neuen Specialised Services zuerst bei der Bundesnetzagentur um eine Zulassung ansuchen muss. Bei Ex-Post müsste die Bundesnetzagentur im Nachhinein tätig werden, nachdem der Spezialdienst bereits auf dem Markt ist und der Handlungsdruck auf die Behörde groß genug wird.

    Kanzlerin Merkel wurde wohl falsch informiert

    Ähnlich unklar hat sich auch die Kanzlerin letzte Woche zu dieser Frage geäußert:

    „Hier geht es um ein europa-einheitliches Vorgehen, zum Beispiel bei der Frage der Netzneutralität, die es ermöglicht, dass jeder Zugang zum Internet hat und trotzdem bestimmte Spezialdienste von jedermann auch so angeboten werden können, dass das Ganze sicher ist.“

    Befürworter der Netzneutralität sind nicht gegen Spezialdienste wie Extra-Leitungen für Operationsroboter, Alarmanlagen oder point-to-point Verbindungen, weil diese Dienste alle komplett getrennt vom Internet sind und weder die Informationsfreiheit noch den Wettbewerb berühren. Das jedoch in einem Satz mit der Netzneutralität zu nennen und Angebotsmöglichkeiten von Spezialdienste für jedermann zu fordern verträgt sich nicht. Die eigentliche Frage wird damit nicht beantwortet, nämlich ob Spezialdienste so breit definiert werden, dass bestehende Online-Dienste wie Spotify oder YouTube auch auf die bezahlte Überholspur kommen können.

    Heute hat die Kanzlerin auf dem IT-Gipfel erklärt, Netzneutralität wäre an sich nur ein Problem für ausreichend Bandbreiten, z.B. über Glasfaser:

    „Die ganz großen Fragen nach der Netzneutralität werden sich stellen, wenn wir ziemlich große Bandbreiten haben, die mit Glasfaserkabeln natürlich zur Verfügung stehen“.

    Hier muss man sich Fragen ob die Bundesregierung sich falsch beraten lässt, denn Netzneutralität ist im Kern eine Verteilungsfrage! Und insofern noch viel kritischer bei niedrigen Bandbreiten und zu hohem Bedarf, so wie das aktuell immer häufiger der Fall ist. Je geringer die Kapazitäten im Netz sind, umso schlechtere Qualität haben alle, die sich keine Überholspur leisten können, und umso größer sind die Begehrlichkeiten für Inhalteanbieter sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu kaufen oder wenigstens selbst noch eine vertretbare Dienstqualität anbieten zu können. Aus der wissenschaftlichen Literatur zu dem Thema kennt man eigentlich eher das gegenteilige Prinzip: In den skandinavischen Ländern gibt es tendenziell mehr Bandbreite und besseren Wettbewerb auf dem Internet-Zugangsmarkt, für die dortigen Regulierungsbehörden ist Netzneutralität weniger ein Thema, weil beide Faktoren das Problem abschwächen.

    Staatssekretär Ulrich Kelber fordert „realweltliche Netzneutralität“

    Einen drauf gelegt hat daraufhin der parlamentarische Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD), er fordert „realweltliche Netzneutralität“ in der „Dienste privilegieren nur nach objektiven Kriterien“ möglich ist. Hier gilt es mehrere Dinge auseinander zu halten.

    Die Unterscheidung zwischen gemäßigter und extremer Netzneutralität, auf welche Herr Kelber hier referenziert, kennen wir aus dem amerikanischen Diskurs. Dort wurden frühe Befürworter der Netzneutralität auch als Extremisten und Kommunisten verunglimpft und ihre Forderungen als realitätsfremd abgetan. Diese Töne wurden leiser als immer mehr Free-Speech Aktivisten, auch aus dem konservativen Lager, sich der Forderung nach Netzneutralität anschlossen und auch Firmen des Silikon Valleys Netzneutralität als Grund für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg nannten. Alle bestehenden rechtlichen Lösungen für Netzneutralität erkennt an, dass es immer schon Netzwerkmanagment aus technischen Gründen gegeben hat, nur neue, diskriminierende Geschäftsmodelle werden verboten. Was für „objektive Kriterien“ für die Privilegierung von Diensten herangezogen werden sollen bleibt unklar, vor allem was man sich unter nicht-objektiven Kriterien vorstellen soll…

    Fazit

    Netzneutralität ist heute wichtig, denn jetzt sind die Provider dabei dieses Erfolgsprinzip des Netzes abzuschaffen. Wir sehen überall in Europa immer mehr Verletzungen der Netzneutralität. Inzwischen sind wir sogar ein schlechtes Beispiel für die USA geworden. Die Bundesregierung hat schon bei der Datenschutz-Grundverordnung eine Hinhalte-Taktik im EU-Rat bewiesen und gefährdet damit ein fertiges, zukunftsweisendes Gesetz. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung bald die Karten auf den Tisch legt und sich dem Diskurs stellt. Wir brauchen heute einen rechtlichen Schutz vor Verletzungen der Netzneutralität, ansonsten bestimmt die Produktgestaltung und das Gewinnstreben der ISPs, wie das Netz in Zukunft aussieht.

    21. Oktober 2014 8
  • : „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“ – Gesetzentwurf dazu soll bald kommen
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“ – Gesetzentwurf dazu soll bald kommen

    In dem Referentenentwurf zur Transparenzverordnung, den wir Ende September veröffentlichten, war der Routerzwang durch die Hintertür wieder möglich geworden. Das stellte einen Rückschritt im Vergleich zu vorigen Fassungen dar, der damit begründet wurde, dass laut der Bundesnetzagentur keine Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung stünden, um die Definition des Netzabschlusspunktes aus den Händen der Provider zu reißen. Auch in späteren Pressestatements wies die BNetzA die Verantwortung von sich, während man sich aus dem Wirtschaftsministerium irritiert aufgrund der plötzlich hereingerutschten Formulierung äußerte.

    Laut dem Referentenentwurf der BNetzA sei die Bundesregierung an der Reihe und im Prozess, die gesetzlichen Grundlagen zu legen, um den Netzabschlusspunkt zu definieren:

    Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

    Die Bundesregierung versteckt sich gern dahinter, Dinge endlos zu prüfen anstatt zu handeln. Halina Wawzyniack von den Linken hat nach unserem Bericht einmal schriftlich angefragt, wie weit man damit bereits gekommen ist. Und die Antwort ist überraschend eindeutig:

    Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

    Das finden wir gut und wir hoffen, dass sich wirklich etwas tut. Auch Wawzyniack kommentiert:

    Dass die Bundesregierung den Routerzwang abschaffen will, ist sehr erfreulich. Ankündigen ist jedoch das eine, machen das andere. Ich hoffe daher, dass die geplante Gesetzesänderung schnell umgesetzt wird.

    Laut einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, die mit golem.de sprach, bedeutet „so bald wie möglich“ Frühjahr 2015. Wir markieren uns das im Kalender und kommen drauf zurück.

    Schriftliche Frage und Antwort, aus dem PDF befreit

    Berlin, 6. Oktober 2014

    Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat September 2014
    Frage Nr. 235 und 236

    Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Frau Wawzyniack,

    seitens der Bundesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

    Frage Nr. 235:
    Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die Prüfung der Rechtsgrundlage zur Festlegung des Netzabschlusspunktes zugrunde, die gerade laut dem letzten Referentenentwurf der TK-Transparenzverordnung stattfindet (Vgl.: https://netzpolitik.org/2014/intransparente-transparenzverordnung-kehrt-zum-routerzwang-zurück-wir-veröffentlichen-den-aktuellen-entwurf/) und welche Voraussetzungen wären aus ihrer Sicht notwendig, um den sogenannten Routerzwang zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher abzuschaffen?

    Frage Nr. 236:
    Bis wann sollen die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, bzw. soll ein daraus abgeleiteter Gesetzentwurf eingebracht werden?

    Antwort:

    Die Fragen werden zusammen beantwortet.

    Der von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Transparenzverordnung enthält eine Detailregelung, die in der öffentlichen Diskussion teilweise als eine Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit als Bestätigung des sogenannten Routerzwangs angesehen wird. Der Entwurf enthält keine solche Regelung.

    Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Brigitte Zypries

    8. Oktober 2014 3
  • : Das Verkehrsministerium möchte leider die Netzneutralität dem Breitbandausbau opfern
    Quelle: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/2014-10-07-Netzallianz-im-BMVI.html?nn=134242">BMVI</a>
    Das Verkehrsministerium möchte leider die Netzneutralität dem Breitbandausbau opfern

    Wir haben bereits seit dem Koalitionsvertrag vermutet, dass die Bundesregierung die Netzneutralität opfern will, um den Breitbandausbau zu fördern. Der Taschenspielertrick dabei ist, dass man kaum Geld für den Breitbandausbau investieren will, sondern den großen Telekommunikationsunternehmen einfach weniger Netzneutralitätsregeln verspricht. Oder andersherum gesagt: Die Telekommunikationsunternehmen versprechen gerne den Breitbandausbau irgendwie selbst zu finanzieren, wenn sie dafür weniger Regeln bekommen.

    Klingt wie eine Win-Win-Situation, ist es aber nicht. Wir alle werden darunter leiden.

    Heute traf sich zum zweiten Mal in Berlin die sogenannte Netzallianz, um mit dem dritten Internetminister, Alexander Dobrindt, darüber zu diskutieren, wie man denn Breitbandausbau ohne Geld hinbekommt. Dabei wurde ein „Kursbuch“ präsentiert, was ganz klar weniger Netzneutralität und viel mehr Drosselkom-Geschäftsmodelle verspricht:

    Die Netzallianz weistzudem darauf hin, dass die Entwicklungsfähigkeit der Geschäftsmodelle nachhaltig gesichert werden muss, um weitere Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen. Hierbei kann die Einführung von Qualitätsmerkmalen bei der Datenübertragung einen zusätzlichen Beitrag für die Refinanzierbarkeit von Netzen und damit auch deren Ausbau im ländlichen Raum leisten.

    Regelungen zur Netzneutralität sollten daher keine neuen Geschäftsmodelle zu Lasten zukünftiger Innovationen und Produktvielfalt erschweren. Dabei steht für die Netzallianz außer Frage, dass weiterhin der Zugang von Internet-Nutzern zu allen legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen zu gewährleisten ist. Die Unternehmen und Verbände bekennen sich ausdrücklich zum Best-Effort Internet, das auch künftig nicht in Frage gestellt, sondern weiter ermöglicht und fortentwickelt wird. Das bisherige Leistungsniveau wird damit nicht unterschritten, sondern soll neben qualitätsgesicherten Diensten dynamisch weiter entwickelt werden. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter Best-Effort als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln.

    Bleibt die Hoffnung, dass Netzneutralität im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist und das Bundesverkehrsministerium mal einiges versprechen, aber vielleicht nicht intern durchsetzen kann. Aber wie ist die Position von Sigmar Gabriel in dieser Debatte und welche Position vertritt die Bundesregierung in den momentanen Verhandlungen im EU-Rat? Wir wissen es leider nicht, gehen aber eher vom Worst-Case aus, wenn wir sowas wie das Kursbuch der Netzallianz lesen.

    7. Oktober 2014 23
  • : Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)
    Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)

    BMVI - Infografiken Bandbreite 2014-10-07 13-32-01Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet auf seiner Seite einen Bandbreitensimulator an. Dort kann man schön visualisiert feststellen, wie schnell eine Datei heruntergeladen wurde. Einziges Problem: Es gibt drei Kategorien. Und offensichtlich ist die Beschriftung falsch oder im BMVI hat man eine vollkommen falsche Vorstellung von der heutigen Realität oder man macht sich die Welt einfacher etwas schöner.

    • Downloadgeschwindigkeit vor der Jahrtausendwende
    • Downloadgeschwindigkeit zur Jahrtausendwende
    • Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig

    Klickt da mal rum. Ich hab ja das Problem, dass ich zentral in einer Großstadt wohne und 2014 nicht mal die schnellste Geschwindigkeit „zur Jahrtausendwende“ erhalte. Von 20 MBit/s träume ich, stattdessen spuckt mein „bis zu 16 MBit/s“-Tarif gerade mal 12 MBit/s raus, wenn die Nachbarn sich zurückhalten.

    Die animierte Grafik „Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig“ ist dabei ein Witz. Nur ein Bruchteil aller Bürgerinnen und Bürger bekommt heute diese Downloadgeschwindigkeit. Und wer außerhalb einer Stadt wohnt hat häufig leider immer noch ein Netz, was man unter live vor Ort als „vor der Jahrtausendwende“ testen kann.

    7. Oktober 2014 22
  • : Der Kampf um Netzneutralität wird global: Global Net Neutrality Coalition
    Der Kampf um Netzneutralität wird global: Global Net Neutrality Coalition

    Global Net Neutrality Coalition 2014-09-28 18-34-09Der Kampf um den Erhalt und Ausbau der Netzneutralität ist ein globales Thema, wie die Auseinandersetzungen im Rahmen der EU-Telekomregulierung oder die FCC-Debatte in den USA zeigen.

    Anfang des Monats haben sich in Istanbul im Rahmen des Internet Governance Forums zahlreiche Organisationen und Initiativen aus allen Teilen der Welt zusammengesetzt und daraus ist die Global Net Neutrality Coalition geworden. Das Ziel der Kampagne ist es, Akteure zu vernetzen, die sich auf allen Kontinenten für ein echtes Netz einsetzen und gemeinsame Aktionen anzustossen.

    Aus Deutschland ist der Digitale Gesellschaft e.V. dabei, dazu gehören sonst noch Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation, Access, Bit of Freedom und Greenpeace International.

    Hinter den Kulissen läuft viel mehr als derzeit zu sehen ist. Aber dafür gibt es jetzt eine globale Definition von Netzneutralität:

    This Is Net Neutrality

    Net neutrality requires that the Internet be maintained as an open platform, on which network providers treat all content, applications and services equally, without discrimination.

    28. September 2014 3
  • : Intransparente Transparenzverordnung kehrt zum Routerzwang zurück: Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf
    TAE-Dose: Ist hier die Herrschaft des Providers zu Ende oder darf er auch den Router bestimmen?
    Intransparente Transparenzverordnung kehrt zum Routerzwang zurück: Wir veröffentlichen den aktuellen Entwurf

    Die sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte ihrem ursprünglichen Zweck nach für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Dabei ist unter anderem notwendig, zu definieren wo der „Netzabschlusspunkt“ liegt. Also zu regeln, ob der Router im Haus des Kunden noch zum Netz und Hoheitsbereich des Providers gehört oder Eigentum des Kunden ist. Der Entwurfsprozess der Verordnung läuft bereits seit über einem Jahr und glänzte – entgegen ihrem Namen – nicht gerade durch einen transparenten Ablauf. Daran hat sich nichts geändert, auch der aktuelle Stand des Referentenentwurfs wurde nicht öffentlich zugänglich gemacht. Doch da er uns vorliegt, veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle in Gänze.

    Im Entwurf haben sich wenige, aber dafür wesentliche Dinge geändert. Die Haupthoffnung von Verbraucherschützern, dass entsprechend der Willensbekundungen von BNetzA und Wirtschaftsminister Gabriel der sogenannte „Routerzwang“ unmöglich gemacht wird, würde sich mit der aktuellen Fassung zerschlagen. Routerzwang wird aktuell von manchen Providern ausgeübt, um Kunden zur Nutzung eines vorgegebenen Gerätes zu zwingen, die dieses mangels Zugangsdaten oftmals nicht ohne Weiteres wechseln können. Der Nutzer bleibt damit typischerweise abhängig von einem „Plasterouter“, die in vielen Fällen Sicherheitslücken aufweisen und Innovation durch freien Markt behindern.

    Eine vorherige Passage aus dem Entwurf zu verpflichtenden Angaben auf dem Produktinformationsblatt lautete:

    (3) Sofern der Telekommunikationsdienst mit einem integrierten Netzabschlussgerät (insbesondere Multifunktions-Router) gebündelt vermarktet wird, hat das Produktinformationsblatt zusätzlich mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

    a) Hinweis auf die Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten, […]

    Im neuen Entwurf klingt das etwas anders, Punkt a) wird ersetzt durch:

    1. Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle,
    2. Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf, […]

    Man sieht schnell: Zwangsrouter werden implizit wieder möglich, lediglich ein Hinweis wäre von Nöten. In der dem Verordnungsentwurf anhängigen Begründung zeigt sich, dass man sich des Problems im Grunde genommen bewusst ist.

    In diesem Bereich ist es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gekommen. Die Praxis wurde auch in der Öffentlichkeit als sogenannter Routerzwang diskutiert.

    Aber die Bundesnetzagentur redet sich heraus und verweist darauf, dass der Verbraucher ja informiert wird.

    Verbraucher bzw. Endnutzer sollen bereits im Vorfeld über entsprechende Restriktionen, die Gerätefunktionen sowie deren Auswirkungen auf den gebuchten Telekommunikationsdienst informiert werden. Dies versetzt sie in die Lage, zu beurteilen, ob z.B. der Multifunktionsrouter bestimmte, für sie relevante Diensteeigenschaften negativ beeinflusst.

    Sie scheint zu hoffen, dass der Markt sich selbst regeln wird. Aber das Motto: „Wenn der Provider dir einen Plasterouter aufdrückt, geh doch zu einem anderen“, klingt zwar schön, doch wenn alle großen Provider das tun, kann von Wahlmöglichkeit keine Rede mehr sein. Und kleinere Hersteller und Provider werden kaum eine Chance haben, sich gegen Marktgiganten und deren damit mögliche Preisvorteile durchzusetzen. Und dann erfährt man die offizielle Begründung, warum sich die BNetzA immer noch nicht festlegen will, wo der Netzabschlusspunkt liegt:

    Im Rahmen dieser Verordnung und somit auf Grundlage des § 45n TKG kann allerdings kein bestimmter Netzabschlusspunkt festgelegt werden. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung. Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

    Dieser Absatz führt einen großen Teil der Transparenzverordnung ad absurdum, denn wenn nicht einmal diese Definition vorgenommen werden kann und der Provider sich auch in Zukunft seinen Netzabschlusspunkt zurechtlegen kann, wie er will, ist es ironisch, von Transparenz und echter Wahlmöglichkeiten für den Kunden zu sprechen. Das unterstreicht der Entfall des folgenden Absatzes im neuen Verordnungsentwurf:

    Auf Verlangen sind die Inhalte der Produktinformationsblätter auch Betreibern von Internetvergleichsportalen regelmäßig in einer zur elektronischen Weiterverarbeitung tauglichen Form zu übersenden.

    Diese Pflicht besteht nunmehr lediglich gegenüber der BNetzA selbst. Aber genau solch eine einfache Vergleichbarkeit wird notwendig sein, um dem Lobbydruck der großen Provider und der Plasterouterhersteller etwas Verbraucherschutz entgegenzusetzen. Denn diese erhalten mit den Mietgebühren für die bereitgestellten Geräte Mehreinnahmen, beziehungsweise können durch Verträge mit den betreffenden Providern große Marktsegmente dominieren.

    25. September 2014 18
  • : Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung
    Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung

    Sir Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Web, sprach letzte Woche mit der Washington Post über Netzneutralität und Überholspuren im Internet. Diese werden nicht nur in den USA, sondern auch in Europa seit Anfang des Jahres heiß diskutiert.

    Neelie Kroes schlug im September 2013 eine EU-Verordnung vor, um die Netzneutralität in europaweit zu sichern. Paradoxerweise wollte die niederländische EU-Kommissarin für die Digitale Agenda gleichzeitig Überholspuren (aka Spezialdienste) im Netz legalisieren. Prominente Beispiele sind Spotify-Tarife bei der Telekom, Facebook 0 oder auch Wikiepdia Zero. Im August berichteten wir, dass Wikipedia Deals mit Internetanbietern in Entwicklungsländern abschließt, um Nutzern einen priorisierten, gebührenfreien Zugang zu Wikipedia-Inhalten anzubieten. Die Wikimedia-Stiftung sieht dabei keinen Konflikt mit dem Prinzip der Netzneutralität – obwohl hiermit für viele Nutzer der Internetzugang auf die Inhalte der Internetgiganten begrenzt wird.

    In der Washington Post beschrieb Berners-Lee nun den Kern der Debatte ziemlich passend:

    Wir brauchen Regeln. Wenn Unternehmen sich hier niederlassen möchten und hier statt in Europa oder Brasilien oder Australien starten wollen – dann schauen sie sich um und gehen sicher: ‚Oh, bleibt der Strom an?’ Und dann schauen sie sich andere Dinge an: ‚Ist das Internet offen?’ Werden sie die Internetanbieter effektiv bestechen müssen, um einen neuen Dienst zu starten? So sieht es nämlich von außen aus. Es ist Bestechung.

    Und genau das ist der Punkt: Wir brauchen Regeln und diese Regeln gewährleisten ein offenes Internet und sorgen für einen Markt mit gesundem Wettbewerb. Spezialdienste hingegen haben eine langfristige negative Wirkung auf Innovation und Wettbewerb im Netz: Konkurrenten solcher Dienste erreichen potentielle Kunden, die in den Spezialdiensten eingeschlossen sind, einfach nicht mehr. Und auch in Europa stellen sich Start-Ups genau diese Fragen, während Zugangsanbieter die Idee verfestigen wollen, dass Webdienste zusätzlich bezahlen sollten, um ihre Kunden zu erreichen. Das EU-Parlament hatte dies im April erkannt und die problematischen Stellen des Kommissions-Vorschlags behoben. Die Abgeordneten beschlossen, dass Internetanbieter einzelne Dienste nicht zum Schaden anderer Angebote bevorzugen dürfen. Im Moment beraten die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über den Verordnungsvorschlag – danach kommt er in zweiter Lesung zurück ins Parlament. Der Kampf für eine EU-weite Sicherung der Netzneutralität ist noch lange nicht gewonnen.

    23. September 2014 4
  • : Jimmy Kimmel erklärt Netzneutralität: „Preventing broadband provider fuckery“
    Jimmy Kimmel erklärt Netzneutralität: „Preventing broadband provider fuckery“

    Nur einige Monate nach John Oliver’s brillantem Beitrag erklärt nun auch ABCs Late-Night-Gastgeber Jimmy Kimmel, was Netzneutralität ist:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    19. September 2014
  • : Günther Oettinger und die abgestufte Netzneutralität
    CC-BY-SA <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Oettinger#mediaviewer/File:G%C3%BCnther_Oettinger_IAA_2011.JPG">Felix König</a>
    Günther Oettinger und die abgestufte Netzneutralität

    Wir haben uns bisher mit Kritik an der Berufung von EU-Kommissar Günther Oettinger zurückgehalten, einfach weil es außer seiner Personalie nichts zu kritisieren gibt. Er tauchte bislang nicht in netzpolitischen Debatten auf. Dass sich dies bald ändern könnte, zeigt zumindest die Wirtschaftswoche. Sie kritisiert, dass Oettinger zu Unrecht kritisiert wird und lobt ihn für konkrete Punkte, u.a. dass er ein Zweiklassen-Netz schaffen wolle, indem die Netzneutralität abgeschafft abgestuft wird:

    Ein wichtiges Thema ist das Verhältnis zwischen klassischen Telekomunternehmen und Inhalteanbietern ohne Netz wie Google und Netflix. Auch dabei geht es um Regulierung, aber vor allem um Netzneutralität. Oettinger lässt bereits durchblicken, dass er eine „abgestufte“ Netzneutralität einer „absoluten“ vorzieht. Das heißt, dass es für Internet-Nutzer unterschiedliche Geschwindigkeiten geben würde.

    Die Taz zitierte Oettinger vor fünf Tagen mit einer noch unentschiedenden Haltung zum Thema:

    Die Netzneutralität? „Das war und ist ein Ziel.“ Aber man müsse prüfen, ob es eine „absolute oder abgestufte“ Neutralität sein soll.

    Allerdings muss man nicht viel Phantasie haben, um bei seiner Vorgängerin und seiner deutschen Partei die Linie zu finden, die ein EU-kommissaror Oettinger in der Debatte einnehmen wird.

    Zudem er auch noch von der WiWo für seine Nähe zu den großen Unternehmen gelobt wird:

    In der Telekombranche eilt Oettinger der Ruf voraus, der Großindustrie näher zu stehen als der kleinen Konkurrenz. Er sieht deren Interessen aber gar nicht als so widerstreitend an: „Für Start-ups ist es besser, sie haben Weltmarktführer in Europa als in New York oder Shanghai.“

    Wir halten es mal so: Wir werden ihn gerne loben, wenn er richtige Netzneutralitätsregeln schafft.

    15. September 2014 4
  • : Von reddit bis Pornhub: #InternetSlowdown mobilisiert für den Kampf um die Netzneutralität
    Von reddit bis Pornhub: #InternetSlowdown mobilisiert für den Kampf um die Netzneutralität

    avatar-greenNetzneutralität geht alle an. Das wird durch den heutigen digitalen Aktionstag Battle for the Net offensichtlich. An der US-Kampagne beteiligen sich nicht nur zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisation wie Access, EFF, Demand Progress und die Free Software Foundation, sondern auch viele namenhafte Internetunternehmen wie Vimeo, reddit, Mozilla, Kickstarter und Netflix. Sogar zwei der größten Pornoseiten haben sich laut Guardian dem Protest für die Netzneutralität angeschlossen. Reichweite dürfte somit garantiert sein. Warum die Unterstützung pro Netzneutralität so breit ist erklärt die EFF:

    Net neutrality— the idea that Internet service providers (ISPs) should treat all data that travels over their networks equally—got major attention this Spring when the FCC released proposed regulatory guidelines that left Internet users and companies alike deeply concerned. The proposal included new language giving ISPs leeway to create a “fast lane” for certain websites (i.e. websites with deep pockets that were willing to shell out more money for faster access to users).

    But you can’t have a fast lane without also having a slower lane. And that means everyday websites—including journalistic websites and start-up companies that could compete with established web services—could be slow to load, even as our expectations for loading speed leap ahead in the coming years.

    That’s why the protest on September 10 will showcase a slow-lane Internet, by putting graphics of “page loading” warnings on participating sites. (Don’t worry—Pornhub promises it won’t actually load pages more slowly.)

    battle3_large

    10. September 2014
  • : Battle for the Net: Großer Online-Aktionstag für Netzneutralität am 10. September 2014
    Battle for the Net: Großer Online-Aktionstag für Netzneutralität am 10. September 2014

    anigif_slowdown_battleforthenetDie Kampagne Battle for the Net organisiert den Kampf für Netzneutralität in den USA. Diesen Mittwoch, 10. September, soll überall im Internet dafür ein deutliches Zeichen gesetzt werden, um möglichst viele Menschen zu erreichen: Wer einen Blog oder eine Webseite betreibt, ist aufgerufen mit einem symbolischen Ladebalken auf die Bedrohung der Netzneutralität und eine mögliche Verlangsamung vieler Internetangebote aufmerksam zu machen. Anbieter von Smartphone-Apps können durch das Versenden von Push-Mitteilungen an App-Nutzer mitmachen. Und wer keine Webseite hat kann sein Facebook- oder Twitter-Profilbild gegen ein Lade-Icon austauschen. Battle for the Net beschreibt alle Möglichkeiten mitzumachen ausführlich auf seine Webseite.

    battle2

    Kampagne für Netzneutralität

    Battle for the Net ist eine Kampagne verschiedener Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen. Sie versucht eine breite Aufmerksamkeit für das Thema Netzneutralität in der US-Öffentlichkeit herzustellen und Druck auf die politischen Entscheider und Entscheiderinnen aufzubauen. Dafür wird gekonnt zugespitzt: Es geht um den Kampf zwischen „Team Cable“ und „Team Internet“. Denn eine gesetzliche Regelung (bzw. Abschaffung) der Netzneutralität in den USA steht bevor. Über die letzten Monate hat die zuständige Behörde FCC (Federal Communications Commission) eine Konsultation durchgeführt und ist nun bereits mit der Auswertung der Kommentare beschäftigt und hat die Einreichungen auch veröffentlicht. Weitere Kommentare können aber noch bis 15. September abgegeben werden. Von bisher 1,1 Million eingereichten Kommentaren sprechen sich laut Sunlight Foundation nur 1 Prozent gegen Netzneutralität aus. 60 Prozent sind demnach durch organisierte Kampagnen eingereicht worden, die Mobilisierung für ein offenes und freies Internet hat also durchaus gewirkt.

    Noch keine Entscheidung gefallen

    Die US-Internetanbieter lobbyieren derweil mit allem was sie haben gegen die Netzneutralität. Wie die Kampagne zeigt, organisiert sich aber auch schlagkräftiger Widerstand gegen die Telekom-Konzerne. Das Thema Netzneutralität ist mittlerweile weiten Teilen der amerikanischen Öffentlichkeit ein Begriff, zahlreiche Prominente haben sich pro-Netzneutralität positioniert und reichweitenstarke Sendungen wie z.B. John Olivers „Last Week Tonight“ haben anschaulich und aufrüttelnd berichtet. Welche Personen wie zur Netzneutralität stehen ist im politischen Scoreboard leicht zu erkennen. Einige einflussreiche Schlüsselfiguren haben sich noch nicht festgelegt.

    Wer sich hierzulande (nicht nur diesen Mittwoch) solidarisch dem Protest anschließen will, sollte das unbedingt tun. Denn auch in Europa ist der Kampf um die Netzneutralität noch nicht vorbei und was in den USA passiert kann durchaus Signalwirkung für den europäischen Diskurs haben.

    8. September 2014
  • : Gefährliche Planlosigkeit zur Störerhaftung – „Meinungsbildung über inhaltliche Ausgestaltung nicht abgeschlossen“
    Bild: <a href="https://secure.flickr.com/people/fboyd/">Florian Boyd</a>. Original: <a href="https://secure.flickr.com/photos/fboyd/3507672573/">Flickr</a>. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">BY-SA 2.0</a>.
    Gefährliche Planlosigkeit zur Störerhaftung – „Meinungsbildung über inhaltliche Ausgestaltung nicht abgeschlossen“

    Die Bundesregierung ist planlos, was die Novellierung der Störerhaftung angeht. Zwar wurde bereits Anfang August von der Rheinischen Post behauptet, ein Gesetzesentwurf sei fertig, und im Entwurf der Digitalen Agenda heißt es, man wolle das Providerprivileg auf öffentliche, kommerzielle WLAN-Betreiber, „beispielsweise Flughäfen, Hotels Cafés“, ausdehnen. Bei deren späteren öffentlichen Vorstellung faselte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dann aber nur noch von einer „weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossenen Frage“. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen, hat angesicht all dieser Planlosigkeit noch einmal schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt. Er wollte zum einen wissen, ob wirklich nur „kommerzielle/gewerblich handelnde Anbieter von WLANS“ das Providerprivileg bekommen sollten, und zum anderen, wie dann diese Unterscheidung vorgenommen und gerechtfertigt würde. Sowohl im Telemediengesetz als auch in der europäischen e‑Commerce-Richtlinie gebe es keine Unterscheidung zwischen kommerziellen und privaten Providern. Die Antwort glänzt durch Kürze:

    Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages soll im Wege einer Änderung des Telemediengesetzes (TMG) – für die Anbieter von WLAN-Netzen im öffentlichen Bereich vor allem Rechtssicherheit geschaffen werden. Hierzu wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelung ist noch nicht abgeschlossen.

    Abgestimmt? Nicht abgeschlossen? Was denn nun?

    Wie aber passt ein laufender Meinungsbildungsprozess mit einer ressortabgestimmten Digitalen Agenda zusammen. Das fragt sich auch von Notz und kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Vor dem Hintergrund des nun im Zuge der Vorlage der „Digitalen Agenda“ von der Bundesregierung vorgelegten faulen Kompromisses, nach dem nur Betreiber kommerzieller Angebote unter die Providerprivilegierung fallen sollen, private Anbieter aber nicht, hat mich die Antwort der Bundesregierung auf meine Fragen schon überrascht. Nachdem die Digitale Agenda – samt der Formulierung zur Störerhaftung – monatelang ressortabgestimmt wurde, sind der Bundesregierung nun offenbar doch noch Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihres Vorgehens gekommen. So fängt die Ressortabstimmung im Zuge der Vorlage einer konkreten Gesetzesvorlage nun noch einmal von vorne an. Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie die Digitale Agenda überhaupt vorgelegt hat, wenn letztendlich scheinbar doch keine Initiative in der in der Agenda beschriebenen Form kommt.

    Im Koalitionsvertrag las sich das – wie bei vielen weiteren Themen – noch anders und bot Raum für Optimismus:

    Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).

    Öffentlich, kommerziell, privat

    Es ist zu befürchten, dass die Störerhaftung nur für kommerzielle Betreiber abgeschafft wird, wenn es beim Vorschlag aus der Digitalen Agenda bleibt und die Formulierung „Anbieter von WLAN-Netzen im öffentlichen Bereich“ nicht konkret auch auf Privatpersonen bezogen wird. Diejenigen, für die ein Haftungsausschluss ebenso wichtig wäre, also Freifunker und Privatmenschen, die ihre Internetleitung teilen wollen, würden sich dann weiterhin auf der Risikoseite bewegen. Von Notz bezeichnet den aktuellen Entwurf in der Digitalen Agenda als „Rückschlag für alle Freifunk-Initiativen und ihre Bemühungen, die es von Seiten der Politik eigentlich zu unterstützen, statt zu schwächen, gilt.“ Sie müssten demnach „auch zukünftig vor Gerichte ziehen, um nicht in Haftung für die Handlungen unbekannter Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.“

    Für den aufgeklärten Internetnutzer lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen, warum an einer Unterscheidung von öffentlichen und privaten WLANs festgehalten wird. Die Begründung Gabriels, man wolle „keinen Aufruf starten, dass du anonym in bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst“, ist unhaltbar und hat vor allem nichts damit zu tun, ob das WLAN von einem Hotel oder einem freundlichen Nachbarn zur Verfügung gestellt wird. Eine solch verquere Begründung aus dem Neuland überrascht nicht nur uns, sondern auch von Notz:

    Auch auf netzpolitik.org wurde ja bereits thematisiert, dass der in der Sache zuständige Bundeswirtschaftsminister scheinbar noch immer nicht verstanden hat, dass die Themen „Kriminalitätsbekämpfung im Netz“ und „Störerhaftung nach TMG“ – um es vorsichtig auszudrücken – nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun haben. Wer nach der Vorlage der Digitalen Agenda durch die Große Koalition noch gezweifelt hat, wurde wohl endgültig durch die völlig an der Sache vorbeigehenden Ausführungen Sigmar Gabriels überzeugt: Sie haben offenbart, wie wenig willens die Bundesregierung noch immer ist, sich mit diesen für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft essentiell wichtigen Fragen auseinanderzusetzen und wie groß die Vorbehalte gegenüber einer progressiven digitalen Gesellschaftspolitik noch immer sind.

    Ist der Kampf verloren?

    Klar ist, dass nicht hingenommen werden kann, dass sich für private WLAN-Betreiber nichts ändert, und man eine eindeutige Regelung finden muss, damit jeder Betreiber offener WLANs von Haftungen ausgenommen wird. Chancen dazu gibt es noch: Die Bundesregierung hat ihren Entwurf ja noch nicht vorgestellt – wir hoffen auf Einsicht in letzter Sekunde. Außerdem werden noch mehrere Bundestagsausschüsse den hoffentlich bald vorgelegten Entwurf diskutieren, bevor er im Bundestag endgültig zur Abstimmung stehen wird. Von Notz äußert Hoffnungen und kündigt eigene Initiativen an:

    Abzuwarten, aber aus heutiger Sicht realistisch scheint, dass die Bundesregierung eine gesetzgeberische Single-Auskopplung der Digitalen Agenda vornehmen und noch vor deren endgültiger Verabschiedung einen eigenen Gesetzentwurf zur Störerhaftung vorlegen wird. Wir werden in der Zwischenzeit das Gespräch mit den anderen Fraktionen suchen und eruieren, inwieweit man sich fraktionsübergreifend darauf verständigen kann, der eigentlichen Intention des Gesetzgebers Geltung zu verschaffen und die Providerprivilegierung auch auf nicht-kommerzielle Anbieter ausdehnen kann.

    Die Lösung ist nicht besonders kompliziert. Der Digitale Gesellschaft e.V. hat einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen. Kernpunkt ist die Konkretisierung von §8 Telemediengesetz, der eigentlich bereits besagt, dass Diensteanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind.

    Absatz 3:
    Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiberinnen und Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).

    Absatz 4:
    Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.

    Angesichts dieser einfachen Lösung würden wir uns eine fraktionsübergreifende Initiative aus der Mitte der Bundestages wünschen: Immerhin hat die Bundesregierung ja kein Monopol darauf, Gesetzentwürfe ins Parlament einzubringen. Netzpolitiker aller Fraktionen vor!

    Fragen und Antwort nochmal im Volltext

    1. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, im Rahmen der Vorlage eines von ihr seit langem angekündigten Gesetzes zur WLAN-Störerhaftung nur kommerzielle/gewerblich handelnde Anbieter von WLANS von der Störerhaftung aus- zunehmen, nicht jedoch private Anbieter?
    2. Wie wäre eine solche Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Access-Providern nach Ansicht der Bundesregierung mit der eigentlichen Intention des § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG), nämlich der einheitlichen Haftungsprivilegierung aller Access-Provider, der ja bislang explizit keine solche Unterscheidung vornimmt, sowie mit der dieser deutschen Norm zugrundeliegenden, europäischen e‑Commerce-Richtlinie, die diese Differenzierung ebenfalls nicht kennt, vereinbar?
    3. Welche Erwägungen, sollte eine Differenzierung wie in Frage 324 genannt tat- sächlich angestrebt werden, rechtfertigen nach Meinung der Bundesregierung eine solche Ungleichbehandlung nicht kommerzieller/nicht gewerblicher handelnder Anbieter, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Rechtsordnung für Private bislang durchgehend eine weniger strikte Haftung vorsieht als für gewerblich Handelnde?

    Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages soll im Wege einer Änderung des Telemediengesetzes (TMG) – für die Anbieter von WLAN-Netzen im öffentlichen Bereich vor allem Rechtssicherheit geschaffen werden. Hierzu wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelung ist noch nicht abgeschlossen.

    2. September 2014 8