Wie wir bereits letzte Woche berichtet haben, hat u.a. der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg, einige interessante Ideen für eine erhebliche Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. „Standortdaten für zehn Wochen speichern“ und „Zugriffsbefugnisse für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen“ kann man ja mal unverfänglich in einem Medium kundtun. In diesem Fall in der Deutschen Richterzeitung, ihres Zeichens „offizielles Organ“ des Deutschen Richterbundes, dem größten Richter- und Staatsanwaltsverband Deutschlands.
Nachdem nun Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzesentwurf des Kabinetts zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt hat, mangelt es nicht an ersten kritischen Stimmen. Auch der bereits erwähnte Deutsche Richterbund meldet sich zu Wort, in seiner Stellungnahme scheint er jedoch die Anregungen Sensburgs tatsächlich noch übertreffen zu wollen. Denn, so zu finden im vorangestellten „Grundtenor“ (Hervorhebungen von uns):
Die kurze Speicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten ist weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend. Auch der Katalog möglicher Straftaten, die einen Eingriff […] rechtfertigen, greift zu kurz. […] Zudem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Verkehrsdaten von E‑Mails sowie von Daten über aufgerufene Internetseiten bei der Verkehrsdatenerhebung wie vorgesehen auszuklammern.

Sieht man sich den „Grundtenor“ weiter an, wird jedoch eine noch größere Leerstelle in der Argumentation um die Vorratsdatenspeicherung offenbar:
Die geplante Neuregelung der Verkehrsdatenerhebung durch § 100g Abs. 2 StPO‑E in Verbindung mit § 113 b TGK‑E bleibt noch hinter der bisherigen Rechtslage zurück und entspricht damit nicht den Bedürfnissen einer effektiven Strafverfolgung.
Selbst die Strafverfolgungs-Hardliner vom Deutschen Richterbund finden also die vorgeschlagene Regelung nicht praktikabel. Wenn auch aus anderen Gründen. Und auch Bundesjustizminster Maas konnte bei der Pressekonferenz mal wieder nicht sagen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung legitim, geeignet, erforderlich und angemessen ist – Sachverhalte, die erfüllt sein müssen, wenn ein Grundrecht vom Staat gebrochen werden soll:
Für alle, die spätestens jetzt politikverdrossen sind: Kommt mit auf die Seite der guten Juristen (ja, die gibt es auch noch) und geht Samstag mit denen vor dem Bundestag demonstrieren. Und meldet euch mal bei den Genossen.
