Netze

Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.

  • : Störerhaftung: Handelsverband fordert offene Netze
    Der Handelsverband Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung in der Frage der Störerhaftung zum Umdenken auf. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/simbiosc/14930205588/">César</a>
    Störerhaftung: Handelsverband fordert offene Netze

    Bei der Frage rund um die Verschlimmbesserung des Telemediengesetzes wischt die Bundesregierung Argumente von Rechtsanwälten, Akademikern oder Netzaktivisten bislang gern zur Seite, die die geplante Neuregelung der Gesetzeslage scharf kritisieren.

    Vielleicht finden nun Forderungen der Wirtschaft eher Gehör, denen die Wichtigkeit tatsächlich offener Netze bewusst ist. Wie die dpa berichtet (via Heise Online), fordert der Handelsverband Baden-Württemberg offene, einfach nutzbare und kostenlose WLANs. Geschäftsführerin Sabine Hagmann erklärt:

    „Also müssen sich die Kunden im WLAN mit einem Code einwählen und sich registrieren – aber das macht kaum jemand, weil das aufwendig ist.“ Die Einzelhändler wollten kostenlos WLAN anbieten, damit der Kunde gern ins Geschäft komme und dort länger als üblich verweile.

    „Wir wollen WLAN nutzerfreundlich offerieren, aber die Rechtslage erlaubt das nicht wegen der Störerhaftung.“ Für Menschen auf Shoppingtour werde der Zugriff auf digitale Datenströme immer wichtiger. „Jeder Kunde hat ein, zwei Smartphones, mit denen will er auch im täglichen Einkauf problemlos umgehen können, um Angebote vergleichen oder auch nur mit der Freundin kommunizieren zu können.“

    4. Januar 2016 34
  • : Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt
    Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt

    Pünktlich zum Jahresende setzt das ägyptische Telekommunikationsministerium Facebooks Online-Angebot Free Basics aus. Der als internet.org bekannt gewordene kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook war vor zwei Monaten in Ägypten angelaufen, nun erneuerte die Behörde dessen Genehmigung nicht. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon – eine Verletzung der Netzneutralität, denn Nutzer_innen kommen aus dem geschlossenen System von Facebook und dessen Partnerseiten nicht heraus.

    Um ebendiesen Verstoß gegen die Netzneutralität zu prüfen, setzte die indische Telekom-Aufsicht im Dezember Free Basics aus. Das ägyptische Telekommunikationsministerium nannte allerdings keine Gründe für den Stopp des Dienstes. Laut einer Facebook-Sprecherin wurde das Angebot von drei Millionen der neunzig Millionen Einwohner_innen Ägyptens genutzt, darunter eine Million Menschen, die dadurch erstmalig Zugang zum Internet gehabt hätten. Gründe für die Aussetzung nannte auch sie nicht, man hoffe jedoch, „das Problem bald lösen zu können“.

    4. Januar 2016 3
  • : #netzrückblick: Die Störerhaftung – eine Einführung?
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Die Störerhaftung – eine Einführung?

    Die Bundesregierung will die aktuellen Rechtsunsicherheiten für freies WLAN gesetzlich festschreiben. Im Folgenden sind die bisherigen Ereignisse und Zusammenhänge erläutert, zur Ergänzung gibt es noch einmal das Video des Vortrags von Ulf Buermeyer zur Störerhaftung von der diesjährigen Netzpolitik-Konferenz.

    Störerhaftung bedeutet, dass WLAN-Betreiber_innen für die (Urheber-)Rechtsverletzungen Dritter als „Störer“ haftbar gemacht werden können. Das bedeutet, dass die Inhaber beeinträchtigter Rechte einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen können, was in der Praxis in Form einer kostspieligen Abmahnung geschieht. Eigentlich ist im Telemediengesetz (TMG) zwar bereits ein Haftungsprivileg für Zugangs-Anbieter_innen (Access-Provider) vorgesehen, das hat sich in der Rechtspraxis allerdings noch nicht überall durchsetzen können.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 20. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.

    Was bisher geschah

    Das Thema Störerhaftung kam spätestens im Sommer 2012 ins Rollen. Bereits damals hatte der Digitale Gesellschaft e.V. einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die bisherige Rechts-Unsicherheit beim Betrieb von öffentlichen Internet-Zugängen über WLAN beseitigen sollte. Oppositions-Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf sowohl in den letzten als auch in den gegenwärtigen Bundestag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf enthielt die bedingungslose Haftungsfreistellung für alle Access-Provider, wie es das TMG bereits für klassische Provider wie etwa T‑Online vorsieht. Der Entwurf hätte dort angesetzt und das Gesetz dahingehend präzisiert, dass es ausnahmslos für alle Access-Provider gilt – also auch für WLAN-Betreiber.

    Im März 2015 legte die Bundesregierung dann einen eigenen Gesetzentwurf vor. Der hatte mit der Abschaffung der Störerhaftung jedoch wenig zu tun: So schreibt er für WLAN-Anbieter_innen „zumutbare Maßnahmen“ gegen einen unberechtigten Zugriff vor. Dazu gehört etwa die Einrichtung eines Passworts oder einer Vorschaltseite („Lügenseite“), bei der neben der Angabe eines Namens eine Rechtstreue-Erklärung abgegeben werden muss. Zudem trennte der Entwurf zwischen privaten und kommerziellen WLAN-Betreiber_innen wie Hotels und Cafés.

    Im September verabschiedete das Bundeskabinett den Referentenentwurf, womit er nun im Bundestag debattiert wird. Nach der ersten Lesung gab es eine Anhörung zur Störerhaftung im Wirtschaftsausschuss. Dabei waren sich alle Sachverständigen einig, dass die Störerhaftung keinen Vorteil bringt. Es ist also zu hoffen, dass die Bundesregierung reagiert und der aktuelle Entwurf nicht in der jetzigen Form vom Parlament verabschiedet wird.

    Kritik der EU

    Die EU-Kommission kritisierte den Entwurf derweil in einem Schreiben an die Bundesregierung, den wir veröffentlicht haben. Demnach ist der Entwurf mit mehreren EU-Richtlinien nicht vereinbar. So besagt etwa Artikel 12 der e‑Commerce-Richtlinie, dass Access-Provider von jeglicher Haftung freizustellen sind. Damit liegt die Kritik auf einer Linie mit dem Gesetzentwurf der Opposition und dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung.

    Warum wir freies WLAN brauchen

    Es gibt mehrere Gründe, die für freie WLANs sprechen. Zunächst ist der Zugang zum Internet generell ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe: Menschen die nur bedingt das Geld für einen eigenen Internetanschluss übrig haben, wären durch freies WLAN weniger von der Gesellschaft ausgeschlossen.

    In Flüchtlingsunterkünften ist der Internetzugang wichtig für die Kommunikation mit Verwandten und Bekannten sowie zur Informationsbeschaffung, beispielsweise um sich im fremden Land besser zurecht zu finden.

    Auch wirtschaftlich spielt freies WLAN eine große Rolle: Für Touristen und alle, die sich hier geschäftlich aufhalten, stellt freies WLAN oft den einzig bezahlbaren Zugang zum Internet dar.

    Die Befürchtungen der Bundesregierung

    Die Bundesregierung befürchtet, dass freies WLAN durch die Anonymität der Nutzer_innen die Kriminalität im Internet befördert. Dagegen spricht, dass sich die Identität beispielsweise auch generell über verschlüsselte private Netzwerke (VPN) verschleiern lässt – oder auch durch simple Nutzung einer Internet-Verbindung über das Mobilfunknetz: Wegen der weit verbreiteten Anwendung von NAT führt das in der Regel auch dazu, dass sich einzelne User nicht identifizieren lassen.

    Anonymität im Netz hat aber auch unabhängig von kriminellen Absichten viele Vorteile. Die Verhinderung von Anonymität, etwa durch Überwachungsmaßnahmen, dagegen kaum. Mit einer möglichen Anonymität der Nutzer_innen gegen freie WLANs zu argumentieren ist damit schon im Ansatz fragwürdig.

    Ein Grund für die Beibehaltung der Störerhaftung ist jedoch, dass die Rechteinhaber_innen damit Geld verdienen. Natürlich sollen Rechteinhaber_innen in der Lage sein, mit ihren Erzeugnissen Geld zu verdienen, doch nicht mit der Abmahnung unbeteiligter Dritter. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sollte sich stattdessen auf die tatsächlichen Täter_innen beschränken.

    Und zuletzt gibt es noch die Telekommunikationsfirmen, die Internetzugänge anbieten. Sie haben kein Interesse daran, dass sich mehrere einen Zugang teilen. Indes ist die Reichweite von Routern relativ begrenzt, und auch die Bandbreite lädt nicht gerade dazu ein, sich mit zu vielen Menschen einen Internetzugang zu teilen. Die Möglichkeit, dass ohne Störerhaftung die Zahl der Internetzugänge stark zurückgehen wird, ist demnach eher unwahrscheinlich.

    Die aktuelle Rechtslage und der Gesetzentwurf der Bundesregierung

    Obwohl Access-Provider nach § 8 TMG zur Zeit von jeglicher Haftung für Dritte befreit sind, haben einzelne Gerichte zugelassen, dass WLAN-Provider abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Entscheidungen der Gerichte will die Bundesregierung mit besagten „zumutbaren Maßnahmen“ nun zum Gesetz machen und zementiert damit die bestehende Störerhaftung. Dies steht im Widerspruch zum eigenen Koalitionsvertrag, denn dort heißt es in der „digitalen Agenda“:

    Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären.

    Wie es weiter geht

    Die weiteren Lesungen zum Gesetzentwurf sind noch nicht angesetzt. Es könnte sein, dass die Regierung ein noch ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwartet. Die Digitale Gesellschaft schreibt in einer Stellungnahme:

    Mit einem Votum des Generalanwalts am EuGH, das vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichtshofs ergehen muss, ist nicht vor März 2016 zu rechnen. Angesichts der zahlreichen europarechtlichen Probleme des Regierungsentwurfs könnte sich die Große Koalition nun auf die Strategie verlegen, das Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Eis zu legen, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.

    Es besteht also noch etwas Hoffnung, dass das Gesetz nicht in der aktuellen Form verabschiedet wird. Die bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung ist mit der aktuellen Regierung aber vermutlich kaum noch zu erreichen.

    Der Vortrag von Ulf Buermeyer:

    20. Dezember 2015 6
  • : Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf
    Unfreiwilllige No-Wifi-Zonen dank Störerhaftung? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/caseorganic/8402345213/">Amber Case</a>
    Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf

    In der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Störerhaftung waren sich die geladenen Sachverständigen weitgehend einig und kritisierten den Gesetzentwurf in jeder Hinsicht. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags ist federführend an dem Gesetzentwurf beteiligt. Wir waren bei dem Ausschuss vor Ort.

    In dem Entwurf geht es um die Haftungsprivilegien von Access- und Host-Providern. Es soll unter anderem eine Verbreitung offener WLANs in Deutschland erreicht werden. Da der Gesetzentwurf aber sogenannte „zumutbare Maßnahmen“ für Betreiber_innen vorsieht, zu denen das Sichern des WLANs mit einem Passwort gehört, kann von offenen WLANs gar keine Rede sein und es ist davon auszugehen, dass die Verbreitung eher rückläufig sein wird.

    Mit dem Passwortzwang soll der Zugriff Unberechtigter verhindert werden. Die Sachverständigen haben mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Passwort nicht mit der Verschlüsselung des WLANs gleichzusetzen ist. Somit kritisierten sie, ob sich mit einem Passwort überhaupt der Zugriff Unberechtigter einschränken lässt. Hinzu kommt, dass sich die Nutzer das Passwort nur vor dem ersten Zugriff beschaffen müssen. Solange das Passwort danach nicht geändert wird, ist der Zugang uneingeschränkt nutzbar.

    Ebenfalls kritisierten die Sachverständigen die Rechtstreue-Erklärung, welche WLAN-Nutzer nach dem aktuellen Entwurf zukünftig abgeben müssen. Ob diese Erklärung Nutzer davon abhält, rechtswidrig zu handeln, ist ziemlich fragwürdig, zumal ein Zuwiderhandeln gegen die Erklärung sanktionslos bliebe.

    Weiterer großer Kritikpunkt ist die EU-Rechtswidrigkeit. In diesem Punkt entsprach die Einschätzung der Sachverständigen in weiten Teilen der Kritik der EU am Gesetzentwurf, die wir hier analysiert haben. Größter Streitpunkt ist dabei Artikel 12 der e‑Commerce-Richtlinie. Demnach ist die Störerhaftung an sich bereits EU-rechtswidrig, unabhängig von der Ausgestaltung, also unabhängig von den besagten zumutbaren Maßnahmen.

    Die Verbreitung öffentlicher WLANs

    Uneinig mit den anderen Sachverständigen war vor allem Herr Meier von der Hotsplots GmbH. Er betonte etwa, dass es mit dem Ausbau von WLANs gar nicht so schlecht aussehe, berücksichtigte dabei aber nicht nur die öffentlichen Netze. Die Hotsplots GmbH bietet die Einrichtung von WLANs an, etwa für Cafés und Hotels. Es liegt also nahe, dass die Interessen von Herrn Meier aufgrund des Geschäftsmodells seines Arbeitgebers anders gelagert sind als die der restlichen Sachverständigen.

    Doch nun zu den Zahlen: Insgesamt kommen in Deutschland etwa zwei öffentliche WLANs auf 10.000 Einwohner. Zählt man die nicht-öffentlichen mit, sind es über 180 pro 10.000 Einwohner. In Ländern mit fortgeschrittenerem Ausbau öffentliche nutzbarer WLANs sehen die Zahlen deutlich besser aus. In Großbritannien kommen fast 29 WLANs auf 10.000 Einwohner, Vorreiter ist Südkorea mit 37 öffentlichen Zugängen pro 10.000 Einwohner, geht aus einer Erhebung des „eco – Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V.“ hervor.

    Auch Host-Provider sind von dem Gesetzentwurf betroffen

    Neben den WLAN-Betreiber_innen, also den Access-Providern, ging es auch um das Haftungsprivileg der Host-Provider. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass das bestehende Haftungsprivileg nicht mehr für „gefahrengeneigte Diensteanbieter“ gelten soll. Kritisiert wurde von den Sachverständigen die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit der geplanten Regelung. Gefahrengeneigte Diensteanbieter sind solche, bei denen der Großteil der Nutzung angeblich rechtswidrig geschieht beziehungsweise das Geschäftsmodell auf einer rechtswidrigen Nutzung basieren soll. Im Hinblick auf die Zunahme an Host-Providern, zum Beispiel Cloud-Diensten, ist diese Feststellung äußerst problematisch. Soll herausgefunden werden, ob ein Host-Provider gefahrengeneigt ist, müssten die Inhalte umfassend überwacht werden. Rechtlich würde das zu großen Unsicherheiten führen.

    Der weitere Verlauf

    Wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht bleibt derzeit unklar. Zum einen bleibt abzuwarten, inwieweit ihn die Bundesregierung noch abändern wird, und zum anderen sind die weiteren Lesungen des Bundestages noch nicht angesetzt. Die Digitale Gesellschaft vermutet in einer Nachbetrachtung von Volker Tripp, neben netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer einer der Sachverständigen, dass die Bundesregierung noch auf ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten könnte:

    Ein Aspekt, der gegen Ende der Anhörung zur Sprache kam, könnte für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von besonderer Bedeutung sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Dezember die Klage eines Hotspot-Betreibers verhandelt, der sich gegen die Abmahnung eines Musikunternehmens wegen illegalen Filesharings gewehrt hatte. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Auslegung der E‑Commerce-Richtlinie und die Voraussetzungen für die Störerhaftung. Mit einem Votum des Generalanwalts am EuGH, das vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichtshofs ergehen muss, ist nicht vor März 2016 zu rechnen. Angesichts der zahlreichen europarechtlichen Probleme des Regierungsentwurfs könnte sich die Große Koalition nun auf die Strategie verlegen, das Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Eis zu legen, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.

    Je nachdem, wie das Urteil EuGH ausfallen wird, bleibt also noch Hoffnung. Die Chancen für eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung sehen zur Zeit aber eher schlecht aus.

    17. Dezember 2015 15
  • : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
    Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung.
    Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an

    Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.

    Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.

    Von den USA lernen

    In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.

    Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.

    Gespräche laufen

    Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.

    16. Dezember 2015 3
  • : Die vielen Gesichter von Zero Rating
    Nutzer in Indien lassen sich ungern in den goldenen Zero-Rating-Käfig einsperren. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en/">CC BY-SA 3.0 DE</a>, via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulm_Frigo_063.jpg">Kamahele</a>
    Die vielen Gesichter von Zero Rating

    Wir brauchen mehr Forschung, um die Rolle von Zero-Rating-Angeboten besser zu verstehen, forderten Cathleen Berger und Lea Gimpel auf der netzpolitik.org-Konferenz im vergangenen September. Als „Zero Rating“ bezeichnet man Angebote, die bestimmte Anwendungen, beispielsweise Streaming-Dienste wie Spotify, vom sonst limitierten Datentransfervolumen ausnehmen und die sich unbegrenzt nutzen lassen, solange man diesen goldenen Käfig nicht verlässt.

    Nun liegt eine der ersten wissenschaftlichen Studien zu der Thematik vor, deren Ergebnisse überraschen und teils den bisher gewonnenen Erkenntnissen widersprechen. Durchgeführt hat sie Amba Kak im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Universität Oxford.

    Einschränkend sei an dieser Stelle festgehalten, dass es sich um eine qualitative und damit keineswegs repräsentative Untersuchung handelt. Zudem lag der Fokus allein auf dem indischen Markt, wo Kak 18 Nutzer, sechs Marketingmitarbeiter mehrerer indischer Mobilfunk-Netzbetreiber sowie fünf Verkäufer in sogenannten „Recharge shops“ befragt hat.

    Ausdrücklich nicht untersucht hat die Forscherin berühmt-berüchtigte Produkte wie das Facebook-Angebot Internet.org, nun „Free Basics“ genannt, das damals nicht flächendeckend verfügbar war. Stattdessen konzentrierte sie sich auf mobile WhatsApp‑, Facebook- oder Twitter-Packs, die kostengünstig einen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Plattformen gewähren, den Zugriff auf außerhalb liegende Inhalte jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbinden.

    Wenig Interesse an „Limited Packs“

    Solche „Limited Packs“ stießen auf dem indischen Markt allerdings nur auf geringe Resonanz, wie mehrere Mitarbeiter von Netzbetreibern und Recharge Shops bestätigten. Zum einen lag das daran, dass Nutzer unvorhersehbare Kosten befürchteten, sollten sie sich unabsichtlich zu lange außerhalb des abgeschotteten Angebots aufhalten. Genau dorthin zog es aber die befragten Nutzer, insbesondere dann, wenn sie neu und finanzschwach waren. Schließlich ist es die Informationsfülle, die das Internet so spannend macht. So erklärte einer der Interviewten:

    Why would I want to be restricted? You see something, you can click it and then click on something else. It’s never ending. In a year, I’ve found many new things.

    Einzig erfahrene und gut informierte Nutzer, denen anderweitig ein vollwertiger Internetzugang zur Verfügung stand, konnten den „Limited Packs“ etwas abgewinnen. Die wurden dann gezielt eingesetzt, etwa um beliebig viele WhatsApp-Nachrichten zu verschicken. Für die meisten anderen Aktivitäten wie Downloads oder Versand von Dokumenten setzten sie in der Regel einen Rechner mit unlimitiertem Internetzugang ein.

    Für unerfahrene Nutzer stellten sich Angebote als deutlich attraktiver heraus, die zwar zeitlich auf einen oder mehrere Tage beschränkt waren, aber innerhalb dieses Zeitraums unbegrenztes Surfen gestatteten. Offensichtlich überwog die Neugier, neue und aufregende Dinge zu entdecken, statt sich in einen gar nicht so goldenen Käfig einsperren zu lassen. Das widerspricht den Ergebnissen bisheriger (spärlich vorhandener) Untersuchungen, in denen etwa ein guter Teil der Befragten angab, sich nicht im Internet aufgehalten zu haben – aber gleichzeitig fröhlich auf Facebook zugegriffen zu haben, ohne dass ihnen dieser Widerspruch klar gewesen wäre.

    Zero Rating ist nicht gleich Zero Rating

    Wie die Studie herausarbeitet, lassen sich unterschiedliche Zero-Rating-Angebote nicht zwangsläufig über einen Kamm scheren; schon allein deshalb, weil sich die Internetnutzung in Ländern des globalen Südens deutlich von der hierzulande unterscheidet. So spielt etwa der mobile Zugang eine überragende Rolle, wenn es darum geht, die „digitale Kluft“ zu schließen, die zwischen diesen Weltgegenden klafft.

    Beispielsweise stammen von den 2,4 Milliarden Menschen, die vorrangig über ihr Mobiltelefon auf das Internet zugreifen, 1,8 Milliarden aus dem globalen Süden. Allein Indien hat 243 Millionen aktive Internetnutzer und liegt damit in absoluten Zahlen nur hinter China und vor den USA. Vor dem Hintergrund, dass derzeit lediglich ein Fünftel aller indischen Bürger online gehen, wird klar, welches Wachstumspotential in diesen Märkten schlummert. Unternehmen wie Facebook machen keinen Hehl daraus, dass es sich für sie um eine tolle wirtschaftliche Chance handelt, auch wenn die Facebook-Initiative „Internet.org“ altruistische Motive in den Vordergrund stellt. So zitiert die Studie den Finanzchef von Facebook, Dave Wenner:

    „I do think that over the long term, that focusing on helping connect everyone will be a good business opportunity for us.“ If Facebook becomes one of the top services in these countries then over time, in his words, they will „be compensated for some of the value that we’ve provided“.

    Angebote wie Internet.org unterscheiden sich von den untersuchten „Limited Packs“ insofern, als dass sie grundsätzlich kostenlosen Zugang zu Facebook und anderen handverlesenen Plattformen bieten. Kosten fallen erst dann an, sobald man diesen „umzäunten Garten“ („walled garden“) verlässt. Als Facebook im Frühjar 2015 diesen Dienst in Indien einführte, schlug dem IT-Konzern erbitterter Widerstand entgegen: Innerhalb kurzer Zeit meldeten mehr als eine Million Inder Protest bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde an, da sie die Netzneutralität bedroht sahen. Resultat dieser Kampagne war, dass reihenweise Kooperationspartner absprangen.

    Kundenfang mit Zero Rating

    Hierzulande – oder in Märkten wie in den USA – weiter verbreitet sind Angebote aus der dritten Kategorie wie die eingangs erwähnte Spotify-Flatrate der Telekom. Üblicherweise kassieren Netzbetreiber bei solchen Modellen an zwei Stellen ab: bei den Inhalteanbietern gegen eine „Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ auf der einen und bei den Nutzern auf der anderen Seite.

    Dass dadurch das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird, liegt auf der Hand. Denn kaum ein unbekanntes und finanziell schwaches Start-Up wird es sich leisten können, Verhandlungen mit unzähligen Netzbetreibern aufzunehmen und dafür zu bezahlen, dass ihr Produkt bevorzugt behandelt und so für Kunden attraktiver wird. Gänzlich auf der Strecke bleiben bei solchen Modellen nicht-kommerzielle Projekte. Stattdessen ist zu befürchten, dass Marktführer auf diese Art ihre Vormachtstellung zementieren und in Folge die Angebotsvielfalt leidet. Nicht zuletzt deshalb handelten sich die jüngst beschlossenen europäischen Netzneutralitätsregeln heftige Kritik ein, da sie Zero-Rating-Angebote zulassen.

    Freilich steht es Netzbetreibern frei, vom Datentransferlimit ausgenommene Dienste dazu zu nutzen, um sich von ihrer direkten Konkurrenz abzuheben und derart auf Kundenfang zu gehen. In den USA legt etwa T‑Mobile vielen Tarifen das „Music Freedom“-Paket bei, mit dem sich zahlreiche Musik-Streaming-Dienste unbegrenzt nutzen lassen und neue jederzeit aufgenommen werden können. Für die Anbieter selbst fallen dabei keine Kosten an.

    Videos schauen, bis der Arzt kommt

    Ähnlich gelagert ist das letzte Woche vorgestellte „Binge On“-Paket, das zum Start mit 24 Videodiensten wie Netflix oder Hulu aufwartet und sie von der Kappungsgrenze ausnimmt. Laut T‑Mobile kann auch hier jeder Anbieter kostenlos teilnehmen, solange er bestimmte technische Anforderungen erfüllt – was wohl auch früher oder später bei der bislang nicht inkludierten größten Videoplattform der Welt, Youtube, klappen dürfte.

    Obwohl das Angebot die Auflösung der Videos auf 480p beschränkt, stellt sich dennoch die Frage, warum es dann überhaupt noch Datentransferlimits bedarf. Schließlich lässt sich Zero Rating als Monetarisierung von knappen Netzwerk-Ressourcen umschreiben, was in dem Fall offenkundig nur bedingt zum Tragen kommt. Denn selbst bei einer herabgesetzten Bitrate handelt es sich bei Video- und Musikstreaming um bandbreitenintensive Anwendungen, die in dieser Hinsicht im Massenmarkt kaum Konkurrenz haben.

    Sollte sich das Angebot für T‑Mobile als erfolgreich herausstellen und tatsächlich viele neue Kunden anlocken, dürfte der Netzbetreiber die so eingefahrenen Mehreinnahmen umgehend in den Netzausbau stecken, um mit den gestiegenen Anforderungen zurechtzukommen. Man stelle sich nur das Marketing-Desaster vor, sollte T‑Mobile nicht liefern können. Ironischerweise käme dann Zero Rating dem Breitbandausbau zugute, ohne dass die Allgemeinheit und Plattformen davon profitieren würden, die ihre Inhalte nach dem Best-Effort-Prinzip ausliefern. Und um dem noch eins draufzusetzen, würde das gleichzeitig das Konzept von Datentransferlimits endgültig ad absurdum führen.

    Offen bleibt jedoch, wie der Netzbetreiber dann mit seiner Rolle als Torwächter umgeht. Davor warnte Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation (EFF): „Wir haben ein Internet und eine ganze digitale Ökonomie, die auf dem Grundsatz fußt, dass es keine Torwächter gibt. Netzbetreiber sollten bloß Infrastruktur unterhalten und sagen: ‚Wir transportieren die Daten, egal, um was es sich handelt.’ Immer, wenn wir ein Programm wie das von T‑Mobile haben, entfernen wir uns weg von diesem Modell,“ erklärte die Juristin. „Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Aber was Leute wollen, ist der Zugang zum gesamten Internet, nicht zu einem kuratierten Internet – selbst wenn es mit den besten Absichten kuratiert wird.“ Die Erkenntnisse aus Indien scheinen ihr rechtzugeben.

    17. November 2015 5
  • : Große Koalition lobt die Netzneutralität weg: Bundestagsdebatte zu Folgen der EU-Verordnung
    Die Opposition am unteren Bildrand stimmt für den Antrag. Screenshot Bundestags-tv
    Große Koalition lobt die Netzneutralität weg: Bundestagsdebatte zu Folgen der EU-Verordnung

    Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag eine wichtige Chance vergeben, den Schaden bei der gefahrenvollen EU-Verordnung zur Netzneutralität zu begrenzen. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde über eine nationale Ausgestaltung des EU-Kompromisses diskutiert. Ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität lehnte die Bundesregierung ab und lobte stattdessen den Beschluss des EU-Parlamentes vom 27. Oktober. Das EU-Parlament hat erstmals gemeinsame Regelungen auf europäischer Ebene gefunden, die Netzneutralität dem Namen nach festschreiben. Durch vielerlei Ausnahmen und Schlupflöcher wird es jedoch voraussichtlich ein reines Lippenbekenntnis bleiben. Die Opposition im Bundestag wollte daher durch eine klare gesetzliche Ausgestaltung der Regulierungsmöglichkeiten nachbessern.

    Die CDU/CSU-Fraktion führte jedoch lieber eine Phantomdiskussion: Auf der einen Seite lobte sie den EU-Beschluss als maßgeblichen Verhandlungserfolg der Bundesrepublik. Die Verordnung lässt ganz bewusst den jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden viel Spielraum, wie Spezialdienste und andere Ausnahmen zu gestalten sind. Jedes Mitgliedsland kann nun eigene Spezialdienste definieren. KritikerInnen befürchten dadurch eine Fragmentierung des Internets. Gleichzeitig sprachen sich die Koalitionäre gegen den Antrag der Grünen aus und begründeten das eben mit dem stolzen Verweis auf eine gemeinsame einheitliche EU-Regelung.

    Bemerkenswert kurzatmig war die SPD-Fraktion in der Debatte und verwies mehrfach auf eine erfolgreiche Umsetzung des Koalitionsvertrages. In der Abstimmung des EU-Parlamentes hatte sich jedoch eine große Mehrheit der SPD-Abgeordneten für Änderungen an der Verordnung ausgesprochen. Matthias Ilgen von der SPD-Fraktion vollzog daher einen Spagat und stimmte inhaltlich den Forderungen des Antrags der Grünen zu, bemängelte aber deren Timing.

    Das Fazit der Debatte: Die Große Koalition befindet sich auf dem Weg ins Abenteuerland. Erst einmal abwarten und zugucken.

    Wir dokumentieren an dieser Stelle die Bundestagsdebatte in gekürzter und fragmentarischer Form. Hier ist der Antrag der Grünen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu finden. Die Bundestagsdebatte ist auch auf der Seite des Bundestags archiviert.

    Matthias Ilgen (SPD-Fraktion):

    Stimme den Forderung des grünen Antrags zu. Im Parlament und im Rat leider keine Mehrheit für restriktivere Regelung. Der erreichte Kompromiss daher das Beste was wir derzeit haben können. Auch im Einklang mit Koalitionsvertrag. Ausnahmen enger fassen wäre besser gewesen. Was Kompromiss betrifft: Jetzt evaluieren. Antrag von Grünen. kommt unpassend und zum falschen Zeitpunkt. Als Berichterstatter für Existenzgründung, Freiberufler & Kreativwirtschaft will ich diskriminierungsfreien Wettbewerb. Appell an Telekom Chef Höttges. Finde Äußerung für ungeheuerlich auf Startups loszugehen. Brauchen niemanden der sie im Umsatz schröpft. Bedauern Dehnbarkeit von EU-Kompromiss. Telekom hat Dehnbarkeit überstrapaziert. Zero-Rating müssen gucken, was das für Wettbewerb bedeutet. Könnte scharfe Konkurrenzvertreibung werden. Gefahr für Medienvielfalt und Kultur im Internet. Gegebenenfalls gesetzliche Einschränkungen finden wenn Wettbewerb nicht mehr funktioniert. Aber Timing der Grünen unpassend. Derzeit besser abwarten wie der Kompromiss funktioniert.

    Halina Wawzyniak (Fraktion Die Linke):

    Die Grünen wollen zu Recht Netzneutralität gesetzlich sichern. Netzneutralität ist das konstituierende Prinzip eines offenen freien Internets. Voraussetzung für Teilhabe an digitaler Gesellschaft. Beißt sich mit dem Profitprinzip. Wurde schon vor EU-Kompromiss infrage gestellt. Internetanbieter wollen bestimmte Daten schneller transportieren und dafür Geld kassieren. Sogenannte Kapazitäts-Engpässe, die Priorisierung angeblich erforderlich machen wurden nicht belegt. Selbst wenn belegt, dann Glasfaserausbau sinnvoller als Priorisierung. Werden im Bundestag bald erneut über das Thema abstimmen damit Netzneutralität trotz EU-Verordnung gesichert werden kann. EU-Verordnung erlaubt bestimmte Dienste vom Netzneutralitäts-Prinzip auszunehmen. Telekom-Chef hat Absicht ein zwei Klassen Internet zu schaffen. Telekom-Ziel sind zweiseitige Märkte und Zero-Rating. Anbieter von Inhalten müssten dann neben Anschluss auch Nutzung von Netzen bezahlen. Aus Sicht der Fraktion Die Linke können solche zweiseitigen Märkte und Zero-Rating auf Grundlage der EU-Verordnung ausgeschlossen werden. Bundesregierung plant Bundesnetzagentur mit Umsetzung zu beauftragten. Halten wir für falsch. Gesetzgeber muss die EU-Bestimmungen untersetzen. Wir fordern priorisierte Dienste auf 95% der Übertragungskapazität zu begrenzen. Wir wollen Zero-Rating untersagen. Stimmen dem Antrag der Grünen zu und hoffen bald auch auf Zustimmung für unseren Antrag.

    Hansjörg Durz (Fraktion CDU/CSU):

    Den Antrag der Grünen müssen wir ablehnen, da bereits in Brüssel ein Antrag zu Netzneutralität verabschiedet wurde. Netzneutralität wird europäisch definiert und festgeschrieben. Bisher Konzept jetzt festgeschrieben. Netzneutralität darf und kann nicht an innereuropäischen Grenzen Halt machen. So wurde das auch beschlossen und festgelegt. Debatte wird emotional geführt, da neben wirtschaftlichen und technischen auch gesellschaftliche Aspekte damit verbunden sind. Herausforderungen: Wie können technisch ansteigende Datenmengen bewältigt werden? Volumen wird ansteigen. Angesichts der Entwicklung Maßnahmen zur Datenverkehrssteuerung überlegen. Wirtschaftspolitische Sicht: Wie kann offene Infrastruktur mit niedrigschwelligem Zugang aussehen? Gesellschaftspolitisch: Freier und offener Zugang zu Informationen. EU-Regelungen führen Interessen zusammen, guter Kompromiss. Künftig gelten klare politische Regelungen im Sinne der Netzneutralität. Offenes Internet bleibt als Regelfall erhalten. Netzbetreiber dürfen Inhalte nicht aus kommerziellen Gründen sperren und verlangsamen. Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze dadurch verbessert. Automatisiertes Fahren und Telemedizin werden sehr hohe Bandbreiten in Anspruch nehmen. Brauchen verbesserte Infrastruktur und Anreize für Investitionen. Diensteanbieter können zukünftig am Ausbau beteiligt werden. Spezialdienste dürfen nur bei ausreichender Netzkapazität und nicht als Ersatz für offenes Internet angeboten werden. Künftig parallel zum offenen Internet sog Spezialdienste erlaubt. Müssen vier Voraussetzungen erfüllen. Netzbetreiber sollen nicht entscheiden können, welche Inhalte sie transportieren, sondern Diensteanbieter sollen zusätzliche Leistungen anbieten können. Schnelle Dienste sind elementar für Industrie 4.0 und Internet der Dinge, brauchen kürzere Latenzzeiten: Das taktile Internet ohne Reaktionszeiten. Echtzeitnutzung. Als Oettinger das vernetze Fahren als Beispiel genannt hat gab es große Diskussion. Innerhalb bestimmter Diensteklassen muss gleiches Recht für alle gelten. Zugang zu Spezialdiensten muss diskriminierungsfrei stattfinden. Umsetzung in nationale Gesetze der EU-Verordnung nicht notwendig. Offene Fragen von nationalen Regulierungsbehörden gelöst.

    Konstantin von Notz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

    Es geht darum, ob der Zugang zum Wissen vom Portemonnaie der Leute abhängt. Netzneutralität die wichtigste Frage der digitalen Welt von Morgen. Früher hieß es, sobald Netzneutralität gefährdet ist machen wir ein Gesetz. Nun ist sie gefährdet. GroKo Zeiten in denen Sie die Netzneutralität retten wollten sind vorbei. Verramschen Netzneutralität über Umweg Europa. Reden das Problem klein. Durz behauptet, dass Kompromiss die Netzneutralität sichert. Gesetz ermöglicht es großen TK-Anbietern explizit Überholspuren und Diensteklassen einzuführen. Tor zu Zwei-Klassen Internet. Brauchen starke Verbrauchernetze. Informationszugang statt marktmächtige Player stärken. Angesichts vorgeschobener Kapazitätsengpässe kann die Priorisierung bestimmter Daten nicht ohne gleichzeitige Diskriminierung anderer Daten einhergehen. Es hat nur einen Tag gebraucht. Telekom will diejenigen zur Kasse bitten, bei denen man es kann. SPD-EP-Abgeordnete Petra Kammerevert sagte Rechtsunklarheit an mehreren Stellen. Derzeitige Text ermöglicht ein Blockieren des Datenverkehrs. Auch Spezialdienste sind zulässig und Zero-Rating wird ermöglicht. Marktkonzentration ist Auflösung der Netzneutralität. 22 von 23 SPD Abgeordneten haben dagegen gestimmt im EP. Der Kompromiss der großen US-Unternehmen durch Zero-Rating in die Hand spielt. Kind ist jetzt in Brunnen gefallen. Nationale Regulierungsbehörden können technische Qualitätskriterien festlegen.

    Lars Klingbeil (SPD-Fraktion):

    Wichtiges Thema. Notz behauptet, Regierung verramscht auf EU-Ebene Netzneutralität; aber ist nicht der Fall. Im GroKo-Vertrag steht die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität drin. Wir haben das umgesetzt mit Spezialdiensten in engen Grenzen. Gut, dass Bundesregierung einen Kompromiss vorgelegt hat. Oettinger hat Kriterien für Abweichungen genannt: technische Notwendigkeit; öffentliches Interesse; ausreichend Bandbreite vorhanden (mehr als 50Mbit). Rate zu Gelassenheit. Jetzt warten und sehen, wie es von nationalen Regulierungsbehörden umgesetzt wird. Automatisierte Fahren bricht Netzneutralität nicht auf. Telekom-Chef hat der Debatte einen Bärendienst erwiesen.

    Abstimmung: Gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses Wirtschaft und Energie wird der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

    13. November 2015 5
  • : Netzneutralität: Das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten
    Abstimmung gelaufen: keine klaren Regeln für ein offenes Internet in Europa
    Netzneutralität: Das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten

    In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament über Netzneutralität und Roaming im „Europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ abgestimmt. Da auf Antrag namentlich votiert wurde, können wir das Abstimmungsverhalten (PDF) der deutschen Abgeordneten näher aufschlüsseln.

    Zum Hintergrund

    Nachdem der zuständige Ausschuss des Parlaments den Standpunkt des Rates zuvor schon mit 51 zu 10 Stimmen gebilligt hatte, wiesen auch die EU-Abgeordneten in zweiter Lesung alle Änderungsanträge zurück. Die schrittweise Teil-Abschaffung der Roaming-Aufschläge und unklare Regeln im Bereich der Netzneutralität werden damit europäisches Recht. Der Kampf für ein offenes Netz und klare Regeln zur Netzneutralität ist nicht vorbei – er wird nur schwieriger.

    Einige Abgeordneten hatten versucht, ein solches Ergebnis noch mit Änderungsanträgen/Amendments (Am) zu verhindern. Der Vorschlag zur kompletten Ablehnung des Standpunkts des Rates (Am1) scheiterte jedoch klar mit 163 Stimmen bei 500 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen. Dieser Änderungsantrag ist hier aber nicht Thema.

    Wir konzentrieren uns auf die weiteren Änderungsanträge, über die bei gleichem Wortlaut gleichzeitig abgestimmt wurde – wie über Am8 und Am19 (Am8=19). Alle Anträge mit den Nummern 2–24 hätten für klarere rechtliche Verhältnisse gesorgt bei:

    • Definition der Netzneutralität: Am2, Am8=19 sowie Am9=20,
    • Zero-Rating: Am3=14, Am10=21,
    • Spezialdiensten: Am6=17, Am7rev=18 sowie Am13=24,
    • Netzüberlastungen: Am5=16, Am12=23,
    • kategorienbasiertem Verkehrsmanagement: Am4=15, Am11=22.

    Hinweis: Wenn Abgeordnete bei einzelnen Änderungsanträgen kein Votum abgegeben haben, wird dies hier – anders als eine explizite Enthaltung – zunächst nicht explizit aufgeführt. Der Vollständigkeit werden diese jedoch am Ende dieses Beitrags aufgeführt. Dort stellen wir nun auch die Rohdaten bereit.

    CDU/CSU gegen Netzneutralität, ein Abweichler

    Die 34 Abgeordneten der CDU/CSU sind in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) organisiert.
    30 von ihnen stimmten gegen die Änderungsanträge 2–24, die für klarere Verhältnisse gesorgt hätten. Für Änderungen sprach sich allein Joachim Zeller (trotz Votum gegen Am2) aus. Die Abgeordneten Hohlmeier, McAllister und Winkler waren nicht anwesend.

    SPD für Änderungen – außer beim Zero-Rating

    Die 27 SPD-Abgeordneten sind Teil der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D).
    Martin Schulz stimmte nicht mit ab. Hier sieht das Bild differenzierter aus: Mehrheitlich sprachen sich die SPD-Abgeordneten für Änderungen aus.

    • Jo Leinen und Constanze Krehl fallen aus dem Bild, sie stimmten dagegen: Leinen gegen alle Änderungen, Krehl enthielt sich bei Am8=19 und Am11=22.
    • Sechs SPD-Abgeordnete sprachen sich für alle Änderungsanträge 2–24 aus: Udo Bullman, Ismail Ertug, Knut Fleckenstein, Iris Hoffmann, Dietmar Köster und Joachim Schuster.
    • Die verbleibenden 18 Abgeordneten votierten für alle Anträge bis auf Am10=21, das das Zero-Rating klarer geregelt hätte. Zwölf von ihnen enthielten sich bei diesem Änderungsantrag (Geier, Kammerevert, Kaufmann, Lietz, Noichl, Neuser, Simon, Sippel, Steinruck, von Weizsäcker, Werner, Westphal), sechs Abgeordnete (Gebhard, Groote, Lange, Melior, Preuss, Rodust) stimmten dagegen. Bernd Lange sprach sich außerdem noch gegen Am2 und Am3=14 aus.

    B90/Grüne, ÖDP, Piraten, LINKE: klares Votum für Änderungsanträge

    • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA): Zehn Abgeordnete der Partei B90/Grüne, Julia Reda (Piratenpartei) und Klaus Buchner (ÖDP) stimmten für die Anträge 2–24. Die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel war nicht anwesend.
    • Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL): Alle sieben Abgeordneten der Partei DIE LINKE sowie der parteilose Stefan Eck votierten ebenfalls für die Änderungsanträge 2–24.

    AfD und ALFA: weiter gespalten

    Die Abgeordneten der AfD und ihrer Splitterpartei „Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ (ALFA) sind in der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) organisiert.

    • AfD: Markus Pretzell und Beatrix von Storch stimmten für die Änderungsanträge 2–24.
    • ALFA: Hans-Olaf Henkel, Bernd Kölmel, Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Ulrike Trebesius sowie Arne Gericke (Familien-Partei) votierten dagegen.

    FDP für Netzneutralität, Freie Wähler dagegen

    Die drei FDP-Abgeordneten sind in der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) versammelt. Michael Theurer, Alexander Graf von Lambsdorff und Gesine Meißner (mit Gegenstimme bei Am2) stimmten für die Anträge 2–24, Ulrike Müller von den Freien Wählern – auch in der ALDE-Fraktion – gegen diese.

    NPD: kannste trotzdem vergessen

    Der (mindestens) fraktions-lose Udo Voigt (NPD) stimmte für die Änderungsanträge 2–24.

    Die Partei (ergänzt)

    Martin Sonneborn, Abgeordneter der Partei „Die Partei“ und fraktionslos, hat nicht abgestimmt.

    [Berichtigung]
    Frau Maria Noichl (SPD, S&D‑Fraktion) wurde in einer früheren Version fälschlicherweise der CDU/EVP zugeordnet. Dies ist nun (04/11/2015 11:00) korrigiert. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen.
    [Berichtigung]

    [Ergänzung] Folgende Abgeordnete haben zu einzelnen Änderungsanträgen keine Stimme abgegeben:

    • Am2: Manfred Weber (CSU)
    • Am4=15: Daniel Caspary (CDU)
    • Am6=17: Wener Langen (CDU)
    • Am7rev=18rev: Thomas Händel (LINKE), Maria Heubuch (B90/Grüne), Bernd Kölmel (ALFA), Norbert Lins (CDU), Julia Reda (Piraten), Helmut Scholz (LINKE)
    • Am8=19: Jens Geier (SPD), Bernd Lange (SPD), Martina Werner (SPD)
    • Am11=22: Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU)

    Die Rohdaten, wie sie sich u.a. aus dem Protokoll des Europäischen Parlaments befreien lassen, sind
    hier (ODF)
    zu finden.
    [Ergänzung]

    3. November 2015 11
  • : EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
    Netzbetreiber dürfen nicht zu Türhütern gemacht werden. (Grafik: Digitale Gesellschaft e.V.)
    EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom

    drosselkom_startups_netzneutralität„Der gefundene Kompromiss sei durchaus ausgewogen“ erklärt der Deutsche Telekom Chef Höttges laut Handelsblatt und sagt damit deutlich, dass sich die Telko-Lobby umfassend durchsetzen konnte. Es macht Sinn, sich nochmal in Gedächtnis zu rufen, was die Deutsche Telekom im Sommer 2013 mit den Drosselkom-Plänen angekündigt hat und was seinerzeit zu einer größeren Debatte führte als jetzt, wo die Regeln dafür festgeschrieben wurden. Alles, was seinerzeit die Deutsche Telekom als Idee präsentiert hat, ist jetzt auf EU-Ebene abgesegnet worden.

    Im Sommer 2013 erklärte die Deutsche Telekom:

    Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden. Einen Teil dieser Erlöse würden wir dann in den Netzausbau investieren können. Dann ist es auch denkbar, dass die Sendungen nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen. Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streamingdienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie Youtube als auch mit Newcomern möglich“

    Gerade macht aktuell der Handelsblatt-Artikel vor allem wegen der Idee einer Umsatzbeteiligung für das Nutzen einer Überholspur die Runde:

    „Gerade Start-ups brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können.“ Während sich Unternehmen wie Google große Serverparks in der Nähe der Kunden leisten würden, um damit bessere Qualität zu liefern, ist das für kleine Unternehmen zu teuer. Daher bräuchten gerade die jungen Firmen Spezialdienste, die Dienste auf den Markt bringen wollen, bei denen eine gute Übertragungsqualität garantiert sein muss. „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur. Und es sorgt für mehr Wettbewerb im Netz“, erklärte Höttges.

    Das mag einige jetzt schockieren, ist aber nichts neues. Das wurde auch bereits im Sommer 2013 von Seiten der Deutschen Telekom ins Spiel gebracht und Anfang des Jahres nochmal wiederholt:

    Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.

    Als Startup-Gründer würde ich mich jetzt schon mal in meinem Businessplan damit beschäftigen, welche Stellen denn mit den unterschiedlichen Betreibern die Überholspuren aushandeln sollen und wie viel von meinem Umsatz übrig bleibt, wenn jeder Provider „ein paar Prozent“ vom Umsatz für eine Überholspur haben möchte, damit man gegenüber Konkurrenten nicht benachteiligt wird.

    Wer sich fragt, wo Günther Oettinger das mit den Taliban abgekupfert hat, findet auch bei Höttges den passenden Zitatgeber:

    Darin erklärt er zunächst, die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen den Positionen der „teilweise fundamentalistischen Netzaktivisten“, Internetunternehmen, „die fürchten, stärker zur Kasse gebeten zu werden“ und Telekommunikationsunternehmen, „die um die Refinanzierung ihrer milliardenschweren Investitionen in die Breitbandinfrastruktur fürchten.“

    Da hat Oettinger wahrscheinlich auch das mit den Autos her. Apropos Oettinger. Der erzählt ja gerne, dass Spezialdienste laut Verordnung nur bei „Diensten im Allgemeinen Interesse“ erlaubt sein sollten (was der Gesetzestext im Gegensatz zu Oettingers Versprechen nicht her gibt). Die Deutsche Telekom erklärt, was sie darunter versteht:

    Weiter führt er aus, warum er glaubt, dass diese Spezialdienste nötig sind: „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“

    Keine weiteren Fragen. Schade nur, dass viele drauf reinfallen, wenn ihnen Politiker einfach irgendwas erzählen können.

    29. Oktober 2015 37
  • : EU-Parlament beschließt umstrittene Netzneutralitätsregeln
    EU-Parlament beschließt umstrittene Netzneutralitätsregeln

    2015-10-27 08.45.45Die letzten Mobilisierungsversuche haben nicht gefruchtet: Heute hat das EU-Parlament in zweiter Lesung den Trilog-Kompromiss zur Netzneutralität gebilligt. Nach zwei Jahren der Debatte erhält die EU zwar das erste Mal gemeinsame Regeln. Die enthalten jedoch große Schlupflöcher und überlassen es letztlich den 28 nationalen Regulierungsbehörden, der EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, BEREC, sowie Gerichten, die schwammig formulierten Passagen mit Inhalt zu füllen.

    Die Verordnung wurde mit einer großen Mehrheit von Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen verabschiedet. Von den Änderungsanträgen hat das Parlament keinen einzigen angenommen und sie mit etwa 410:230 Stimmen abgelehnt. Bislang liegen die Ergebnisse nicht in einfach konsumierbarer Form vor, Interessierte können aber hier nachsehen (PDF), wie ihre Abgeordneten abgestimmt haben (S. 20 – 45).

    Die Regelungen sind Teil einer Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, die zudem die Roaming-Gebühren im EU-Ausland senken soll. Kein Wunder, dass die Kommission diesen Aspekt besonders hervorhebt und das scheinbar abstrakte Thema Netzneutralität regelmäßig die Hinterbank einnehmen muss. Dabei betreffen einige der Regelungen uns alle und könnten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

    Zwei-Klassen-Netz durch die Hintertür

    Telekommunikationsunternehmen könnten bestimmte Angebote nur mehr als Spezialdienste vermarkten und sie auf bezahlte Überholspuren auslagern. Zero-Rating-Angebote, also Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wird, bleiben bis auf Weiteres nicht ausdrücklich verboten. Netzbetreibern steht es frei, Datenpakete in verschiedene Verkehrskategorien einzuteilen und diese unterschiedlich zu behandeln. Das könnte vor allem P2P-Protokolle unbenutzbar machen und möglicherweise auch verschlüsselten Verkehr verlangsamen, in den man nicht hineinsehen und ihn deshalb schwer klassifizieren kann. Zudem reicht es, eine „drohende“ Netzüberlastung zu befürchten, um die Übertragungsgeschwindigkeit herabzusetzen.

    Der Kampf ist aber nicht ganz vorbei. Künftig wird es drauf ankommen, den Regulierungsbehörden genau auf die Finger zu schauen und es der Telekommunikationsindustrie so schwer wie möglich zu machen, die Schlupflöcher auszuweiten. Erste Schritte dazu hat Markus in einem Kommentar aufgezeigt.

    Konsultationsphase entscheidend

    Die heutige Abstimmung habe gezeigt, dass sich das EU-Parlament ein weiteres Mal den anderen EU-Institutionen untergeordnet habe, kommentierte der Netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit: „Viele Abgeordneten haben mir gestern bestätigt, inhaltlich für die Änderungsanträge zu sein. Ihre Befürchtung ist aber gewesen, dass der Rat keinen anderen Text akzeptieren würde.“ Anstatt in der zweiten Lesung den schwammigen Kompromiss zu diskutieren und zu reparieren, sei dieser einfach nur abgenickt worden.

    Die Hoffnung liege nun in den Anhörungen und der Konsultation, die BEREC durchführen werde und in die sich die Zivilgesellschaft stark einbringen müsse: „Meine Befürchtung ist, dass mit diesem Text schlechte Regulierungsbehörden viele Ausreden bekommen, warum sie nicht gegen Verstöße gegen die Netzneutralität vorgehen können. Gleichzeitig können sich gute Regulierungsbehörden, die gegen Verstöße der Nutzerrechte vorgehen, vor Gericht wiederfinden, und für ihr Handeln verklagt werden,“ so Lohninger.

    Auf die Konsultationsphase setzt auch die digitale Bürgerrechtsgruppe Access Now (PDF): „Wir sind entschlossen, eng mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um während der neunmonatigen Konsultation die notwendige Klarheit in den Text zu bringen.“ Der Kampf für Netzneutralität sei noch lange nicht vorbei. „Die europäischen Regulierungsbehörden haben nun den Auftrag, die Arbeit zu Ende zu bringen, die die EU-Legislative gestartet hat, um den freien Meinungsaustausch im Internet sicherzustellen.“

    In diesen Prozess wird sich auch European Digital Rights (EDRi) einschalten, da das Parlament vermieden habe, in allen entscheidenden Punkten Entscheidungen zu treffen. „Wir werden mit BEREC und der Kommission zusammenarbeiten, um für Klarheit in der Interpretation der Regeln zu sorgen. Hoffentlich kann die Unklarheit der EU-Verordnung mit den [zu erarbeitenden] Leitlinien von BEREC beseitigt werden, gemeinsam mit einer sorgfältigen Durchsetzung dieser Regeln durch nationale Regulierungsbehörden,“ erklärte Joe McNamee, Executive Director von EDRi.org.

    Bundesnetzagentur in der Pflicht

    Auf die deutsche Bundesnetzagentur setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Sie trage einen großen Teil der Verantwortung und müsse sicherstellen, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Spezialdienste dürften nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen, forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller, und untermauerte dies mit einem eingängigen Bild: „Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden. Wenn die Bahn zu spät kommt, bekommen Fahrgäste auch Geld zurück,“ so Müller. Spezialdienste sollten nur dann angeboten werden dürfen, wenn Unternehmen mindestens 75 Prozent der „bis zu“-Angaben über Bandbreiten tatsächlich erfüllen, legte der vzbv mit einer konkreten Forderung nach.

    Für ein „verbraucherpolitisches Armutszeugnis“ hält der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde die Entscheidung des Europäischen Parlaments. Es drohe ein „Zwei-Klassen-Internet, in dem nur diejenigen schnell unterwegs sind, die dafür extra bezahlen,“ so Bonde. Die Bundesregierung müsse jetzt verhindern, dass manche Daten gleicher sind als andere. „Für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Netzneutralität sollte die Bundesnetzagentur beispielsweise möglichst rasch Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen,“ sagte der Verbraucherminister.

    In einer Analyse im Auftrag der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen plädiert der Mannheimer Regulierungsrechtler Thomas Fetzer dafür, dass sich sowohl die Bundesrepublik als auch die Länder in den Prozess einbringen, der die gegenwärtig nicht definierten „Mindestqualitäten“ beim Internetzugang festzurren soll. Zudem sollten die Länder ein „effektives Monitoringsystem der Vielfalt im Internet“ einrichten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können.

    Vorsichtig zustimmend zeigte sich der eco-Verband der Internetwirtschaft und befürwortete den gefundenen Kompromiss. Er biete einen rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste, ohne dass gleichzeitig andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet diskriminiert würden. Allerdings liege es an Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden, sicherzustellen, „dass diese Regelung nicht missbraucht wird, die Netzneutralität gewährleistet bleibt und es nicht zu einem Zwei-Klassen-Internet kommt.“

    Parlament zeigt Schwäche

    Bis zuletzt hatte der österreichische EU-Abgeordnete Michel Reimon (Grüne) versucht, Unterstützung für Änderungsanträge zusammenzutrommeln und reagierte entsprechend enttäuscht auf das Abstimmungsergebnis: „Die großen Telekom-Konzerne haben sich durchgesetzt: Sie bekommen eine lauwarme Roaming-Abschaffung und dafür die Möglichkeit, durch Datendienste mehr zu verdienen. Dafür wurde die Netzneutralität geopfert,“ teilte uns Reimon mit und malte ein düsteres Bild des Entscheidungsprozesses: „Die Konzerne haben bei den Regierungen dafür lobbyiert und die haben sich gegen das Europaparlament durchgesetzt. Konservative und Sozialdemokraten stimmen halt doch meist so, wie es ihnen von daheim befohlen wird.“

    Gänzlich hoffnungslos sieht er die Lage freilich nicht, obwohl das EU-Parlament nicht mehr eingreifen könne: „Der einzige Hoffnungsschimmer ist, dass viele Formulierungen so schwammig sind, dass der EuGH sie wohl präzisieren wird müssen und der Gerichtshof ist unabhängig von Lobbys.“ Scharfe Kritik übte er am verantwortlichen Digital-Kommissar Günther Oettinger, der noch viel Schaden anrichten könne: „Wir konzentrieren uns jetzt auf die Verhandlungen zum Digitalen Binnenmarkt DSM, dem Herzstück von Oettingers Plänen für die nächsten Jahre. Die Befürchtung ist, dass Oettinger auch hier das Netz zur geschlossenen Spielwiese für große Anbieter umbauen will. Er ist für die Position als Digitalkommissar einfach vollkommen ungeeignet.“

    In einer Pressemitteilung warnte Reimon zudem vor einem Zwei-Klassen-Netz:

    Die konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten haben die Netzneutralität geopfert. Sie ist nach dieser Abstimmung de facto abgeschafft. Telekom-Unternehmen dürfen in Zukunft bevorzugte Sonderdienste im Internet einführen und entsprechend verrechnen. Das Ergebnis ist ein Zwei-Klassen-Internet, in dem derjenige bevorzugt wird, der mehr bezahlen kann.

    Dass das EU-Parlament in der entscheidenden Phase Schwäche gezeigt und eine große Chance verpasst habe, kritisierte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:

    Mit der heutigen Entscheidung opfert das EU-Parlament das freie und offene Netz in Europa den Gewinninteressen einiger weniger Telekommunikationskonzerne. Statt den vielfach geäußerten Bedenken von Zivilgesellschaft, Verbraucherschützern, Online-Wirtschaft und Medien Rechnung zu tragen und für eine starke Verankerung der Netzneutralität zu sorgen, lässt sich das Parlament von Kommission und Ministerrat bereitwillig vor den Karren spannen. Damit schadet es der eigenen Glaubwürdigkeit ebenso sehr wie der Innovationskraft des Internet, der Meinungs- und Informationsfreiheit in ganz Europa.

    Ähnlich betrübt zeigte sich auch die deutsche Europaabgeordnete Cornelia Ernst (Die Linke):

    Heute wurde die große Chance verpasst, die Netzneutralität ordentlich gesetzlich zu verankern. Noch nicht einmal eine Definition der Netzneutralität wird in der Verordnung enthalten sein. Da die Vorgaben in der Verordnung insgesamt viel zu vage sind, wird die Zukunft des Internets nun nicht mehr von der Politik bestimmt, sondern von Netzbetreibern und Internetmonopolisten wie facebook.

    Damit hat die Mehrheit des Parlaments dem Internet geschadet und den Bürgern einen Bärendienst erwiesen. Sie werden von der Abschaffung der Roaming-Gebühren weniger profitieren als erwartet, denn die Netzbetreiber können noch immer Zusatzgebühren verlangen. Und das Internet wird in Zukunft noch mehr einem Einkaufszentrum gleichen, in dem nur die großen Ketten ihre Läden haben. Alle anderen werden mit langsameren Verbindungen an den Rand gedrängt.

    Ihre Kollegin Martina Michels (Die Linke) bedauerte das Abstimmungsergebnis warnte vor einem „rein kommerziell gesteuerten Netz“:

    Netzneutralität ist mehr als eine industriepolitische Fachfrage, ihre Einschränkung wird Folgen für alle Lebensbereiche unseres Alltags haben. Neben der wirtschaftlichen, beunruhigt mich besonders die kulturpolitische Perspektive. Der nun verabschiedete Text lässt eine strikte Definition von sog. Spezialdiensten vermissen. Die flexible Formulierung öffnet späteren Ausnahmen nach Gutdünken Tür und Tor, wenn beispielsweise kommerzielle HD-Streamingdienste als Spezialdienst durchgehen während die Übermittlung verschlüsselter Kommunikation gedrosselt wird.

    Das Parlament positionierte sich im letzten Jahr aus gutem Grund für die Festschreibung der Netzneutralität. Bedauerlicher Weise haben die Verhandlungen mit Rat und Kommission Erfolg gehabt, diesen Text wieder mit Schlupflöchern zu versehen. Eben jene Parteien, die die Regierungen in den meisten Mitgliedstaaten stellen, rühmen sich nun mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren und erwarten Applaus von Konsumentin und Konsument. Dieser Kuhhandel ist Augenwäscherei und geht einher mit einem Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Eine privatisierte Datenautobahn mit Mautstellen, wie sie mit Zero-Rating-Modellen angefacht und tendenziell schon längst erprobt werden, begrenzen unternehmerische und kulturelle Freiheit und Kreativität gleichermaßen. Ein rein kommerziell gesteuertes Netz, dass Nutzungshierarchien aufschichtet, schadet nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, KMUs, Bibliotheken, Hochschulen, dem Kulturaustausch und der freier Forschung.

    Als „schwarzen Tag für die Digitalpolitik in Europa“ bezeichnete der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht den Ausgang der Abstimmung:

    Konservative und Sozialdemokraten haben heute das Prinzip der Netzneutralität durch einen wässrigen Formelkompromiss ersetzt, der es Telekommunikationsprovidern ermöglicht, zahlungskräftige Internetdienste bei der Datenübertragung zu bevorzugen. EU-Kommissar Günther Oettinger feiert das Ergebnis als Erfolg für die Netzneutralität, dabei wird die Wahrheit dieses dreckigen Deals immer deutlicher: Die heutige Entscheidung ist de facto eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes. Durch die einheitliche EU-Verordnung wird es Mitgliedstaaten der EU zudem unmöglich, vollständige Neutralität der Netzbetreiber einzufordern.

    Dieses Zwei-Klassen-Netz wird große Anbieter aus dem Silicon Valley wie Google, Apple und Netflix gegenüber kleineren Konkurrenten stärken, die vor allem in der EU ansässig und auf einen leichten Marktzugang angewiesen sind. Der gefundene Deal ist daher ein Geschenk für die großen Internet- und Telekommunikationsunternehmen auf Kosten kleinerer Wettbewerber sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Letztere müssen nun befürchten, dass große Werbeanzeigen in HD-Qualität auf den Bildschirmen ihrer PCs und Smartphones landen, während der eigentlich gewünschte Inhalt oder Dienst langsam hinterhertröpfelt. Heute ist ein schwarzer Tag für die Digitalpolitik in Europa.

    27. Oktober 2015 67
  • : Kommentar: EU-Parlament entscheidet gegen Netzneutralität, lasst uns diese trotzdem retten
    Kommentar: EU-Parlament entscheidet gegen Netzneutralität, lasst uns diese trotzdem retten

    30c3-der-kampf-um-netzneutralitt-9-638Das EU-Parlament hatte heute die Wahl, für ein offenes Netz und damit Netzneutralität zu stimmen. Man hat leider für den Einstieg in ein Zweiklassen-Netz gestimmt. Dass „die Abschaffung von Roaming“ ein billiges Märchen von Günther Oettinger & Co ist, werdet Ihr im nächsten Urlaub feststellen. Im Gesetzestext finden sich leider zuviele Schlupflöcher, die Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit geben, ein Zweiklassen-Netz zu schaffen. Geschäftsmodelle wie die Drosselkom-Tarife werden damit legalisiert. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica & Co haben sich mit ihrer Lobbymacht durchgesetzt.

    Es ist eine vertane Chance, dass das EU-Parlament dem Kompromiss zwischen Parlament, Kommission und Rat zugestimmt hat und damit seine eigene Position von vor einem Jahr aufgegeben hat, als man mit deutlicher Mehrheit für klare Regeln gestimmt hatte. Danke an alle Abgeordneten, die für klare Regeln gestimmt haben. Und an alle Menschen, die Zeit geopfert haben, sich direkt an Abgeordnete zu wenden.

    Was jetzt wichtig wird:

    Wir haben genau beobachtet und ausreichend dokumentiert, wenn Politiker wie EU-Kommissar Günther Oettinger die Parole durchgegeben haben, hier sei nichts zu befürchten, die Netzneutralität würde gesichert und die Ausnahmen würden doch nur für Spezieldienste im allgemeinen Interesse gelten. Wir werden genau beobachten, wie sich der Markt entwickelt und weiterhin gefährliche Entwicklungen dokumentieren, wie wir es bereits im Frühjahr mit unserem Report gemacht haben: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel.

    Die Debatte wird sich leider in Richtung der Regulierungsbehörden wie bei uns die Bundesnetzagentur verlagern. Das bedeutet, sie wird intransparenter und Telko-Lobbyisten haben dort besser Chancen, ihre Interessen durchzusetzen. Wichtig ist, diese weitere Debatte ausreichend zu beobachten und aus zivilgesellschaftlicher Sicht darauf einzuwirken und Verbraucherinteressen dort zu vertreten.

    Die Entscheidung wird zu mehr Rechtsunsicherheit führen. Viele Ausgestaltungen werden vor Gericht geklärt werden müssen. Man kann zwar klagen, das kostet aber viel Geld und Zeit. Nicht jeder kann deshalb die eigenen Interessen vor Gericht vertreten.

    Wir sind davon überzeugt, dass die Telekommunikationsindustrie die Chance nutzen wird, durch unklare und laxe Regeln die Netzneutralität auszuhebeln. Es wird eine Evaluierungsfrist geben. In zwei Jahren werden wir Parlament und Kommission zur Verantwortung ziehen, wenn diese Verschlechterungen die Regel werden. Und uns dafür einsetzen, dass diese Bugs gefixt werden.

    Das alles kostet Geld und Zeit. Und macht nicht immer Spaß. Unterstützt Organisationen durch Spenden, die Eure Interessen in dieser Debatte vertreten. Uns kann man hier spenden.

    Auch wenn das EU-Parlament heute die historische Chance vertan und einen schlechten Regulierungsrahmen geschaffen hat: Der Kampf für ein offenes Netz und klare Regeln zur Netzneutralität ist nicht vorbei. Er wird nur schwieriger. Aufgeben gilt aber nicht!

    27. Oktober 2015 48
  • : EU-Parlament zu Roaming und Netzneutralität: Das Heraufbeschwören der Alternativlosigkeit
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    EU-Parlament zu Roaming und Netzneutralität: Das Heraufbeschwören der Alternativlosigkeit

    Heute Morgen hat das EU-Parlament in zweiter Lesung über den Standpunkt des Rates „Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ debattiert. Hauptsächlich ging es dabei um das Roaming – die Verwässerung der Netzneutralität und entsprechende Änderungsantrage waren kaum Thema. Andrea und Fabian fassen hier die Debatte zusammen.

    Update: Die Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge finden sich hier.

    Wichtige Dokumente zur 2. Lesung

    Statements der Berichterstatterin und des Kommissars Ansip

    Zu Beginn der Sitzung äußerten sich die zuständige Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EPP) sowie Andrus Ansip, der Kommissar für digitalen Binnenmarkt und Vizepräsident EU-Kommission (Videoaufzeichnung).

    Berichterstatterin Castillo Vera wies darauf hin, dass viele Personen, Institutionen und Start-Ups in Europa lange auf niedrigere Roaming-Gebühren warten mussten. Nun rücke der „digital single market“ in greifbare Nähe. Es gelte, ein offenes Internet ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Damit sei Europa die einzige Region, die eine gesetzliche Netzneutralität gewährleiste.

    Kommissar Ansip betonte, dass es nun keine Rechtfertigung für irgendwelche Verzögerungen gibt. Nur durch einen sofortigen Beschluss könnten Konsument*innen und Unternehmen so schnell wie möglich von gemeinsamen Regeln zur Netzneutralität und der Abschaffung zusätzlicher Roaming-Gebühren profitieren. Scheitere der Prozess, hätte dies negative Auswirkungen auf Europa, so Ansip.

    Statements aus den Fraktionen

    Karin Kariņš (PPE) betonte, dass der Grundsatz der Netzneutralität ein sicheres Investitionsumfeld gewährleiste, von dem auch Unternehmen profitierten. Schon sein Statement ließ die Vermutung zu, dass der Fokus der Debatte auf der halbherzigen Roaming-Abschaffung liegen werde, so auch bei Patrizia Toia (S&D). Sie wies zudem darauf hin, dass die Beschlüsse der amerikanischen Regulierungsbehörde (FCC) zur Netzneutralität keinen Gesetzescharakter haben und sich so jederzeit ändern könnten. Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung im Entwurf ist ihres Erachtens kristallklar formuliert.

    Vicky Ford (ECR) freute sich, dass bei der Handyrechnung nach dem Urlaub bald keine unangenehmen Schocks mehr eintreten. Der Beschluss werde zudem das Internet sicher, zugänglich und erschwinglich machen. Jens Rohde (ALDE) würde gerne noch weiter gehen, sieht den Vorschlag jedoch als ersten, großen Schritt für die Bevölkerung und Unternehmen.

    Als erste kritische Stimme entgegnete Marisa Matias (GUE/NGL), dass so nicht erzielt werde, was das Parlament 2011 wollte: Die vorliegende Regelung der Netzneutralität sei nicht eindeutig. Viele Bürger*innen seien besorgt. Das Internet sei inzwischen Teil des Welterbes, die Neutralität anzugreifen sei ähnlich wie der Angriff auf Palmyra. Sie hoffe außerdem, dass der Roaming-Beschluss nicht wieder aufgegeben werde – wie 2014.

    Michel Reimon (Verts/ALE) hat den Protest und die Kritik wahrgenommen und wird gegen den Vorschlag stimmen. Er würde gerne etwas von Günther Oettinger hören, der in der Kommission für diesen schlechten Beschluss verantwortlich sei. Der twittere zwar fleißig mit, aber sollte auch einmal lesen, was die Bevölkerung sagt, stellt Reimon fest.

    Dario Tamburrano (EFDD) kritisierte die schlechte Definition des Roamings und einen Vorschlag, der in Wirklichkeit nicht für Netzneutralität sorgen werde. Wer die Warnungen von Tim Berners-Lee beherzige, müsse gegen den Vorschlag stimmen. Barbara Kappel (ENF) hoffte, dass es nach zwei Jahren der Verhandlungen zu einem Ergebnis kommt.

    Redebeiträge der Abgeordneten

    Es folgten weitere Redebeiträge, von denen wir hier nur diejenigen wiedergeben, die sich nicht nur für den möglichen Roaming-Beschluss feiern, sondern substantiell etwas Neues zur Debatte beigetragen haben.

    Henna Virkkunen (PPE) versicherte, dass ISPs mit dem Beschluss nur aus technischen, nicht aus kommerziellen Erwägungen Geschwindigkeiten regulieren können. Petra Kammerevert (S&D) kritisierte, dass der Text gerade keine Netzneutralität biete: Er enthalte weitläufige Ausnahmen und keine hinreichende Eingrenzung der Spezialdienste. Für die Abschaffung des Roamings würden wir so einen hohen Preis zahlen.

    Julia Reda (Verts/ALE) fragte sich, warum der EU-Ministerrat weder eine Beschreibung noch das Wort „Netzneutralität“ in den Beschluss aufgenommen hat. Das Internet bleibe so weiterhin langsam und teuer. Sie verwies außerdem auf die Warnungen von Barbara van Schweick und Lawrence Lessig und bat um die Annahme der entsprechenden Änderungsanträge.

    Für Jean-Luc Schaffhauser (ENF) stellt der Beschluss eine Illusion dar, so lange es kein europäisches Internet [sic] gebe. Auch wenn sich Marlene Mizzi (S&D) nicht vollkommen zufrieden zeigt, sei es in Zeiten von Europaskepsis wichtig, den Bürger*innen mit der Abschaffung des Roamings einen Gewinn zu hinterlassen.

    Juan Carlos Girauta Vidal (ALDE) bedauerte, dass der EU-Ministerrat die Definition der Netzneutralität zurückgewiesen hat. Für Marco Zullo (EFDD) ist jede Einigung ein bisschen besser als gar nichts, Gilles Lebreton (ENF) unterstützt die Änderungsanträge. Hans-Olaf Henkel (ECR) plädierte bei der Gelegenheit für die Abschaffung des Euros. Sabine Verheyen (PPE) ist nicht zufrieden mit der Aufweichung des Beschlusses aus der ersten EP-Lesung und ist enttäuscht, dass niemand vom Rat diese im Parlament begründet. Edouard Martin (S&D) hätte einen klareren Text bevorzugt, will dafür aber nicht „wieder alles aufs Spiel setzen“.

    Abschluss

    Auch die „Catch the Eye“-Session, in der weitere Redebeiträge aufgenommen werden, brachte keine neuen Erkenntnisse. Zum Abschluss forderte Kommissar Ansip die Abgeordneten auf, die Debatte nicht mit Änderungsanträgen zu verzögern – nicht nur auf Monate, sondern gleich auf Jahre. Zuletzt wies Berichterstatterin Castillo Vera darauf hin, dass heute eine wichtige Entscheidung getroffen wird. Wie recht sie hat!

    27. Oktober 2015 1
  • : Live-Ticker net neutrality debate & vote in the European Parliament
    Live-Ticker net neutrality debate & vote in the European Parliament

    2015-10-27 08.45.45Today the European Parliament decides about the future of net neutrality on continent. In the past week we have seen a huge mobilisation with famous voices asking for amendments including Tim Berners-Lee, Lawrence Lessig, Barbara van Schewick and many companies. The Members of European Parliament now have to decide if they stand for an open internet or if regulators and judges will decide how open the infrastructure will be.

    The debate in plenary happens between 8:30 am and 10:00 am. The vote is scheduled at around 13:15pm. Live-Stream can be seen here. It still makes sense to call your representatives.

    8:30 Rapporteur Pilar del Castillo defends the regulation and thanks everybody involved to the good work.
    8:40 Commissioner Andrus Ansip defends the roaming provisions and urges MEPS to vote for this regulation

    8:45 MEP KARIŅŠ, Krišjānis (EPP, Latvia) defends the roaming provisions

    8:43 Patricia Toia (S&D, Italy) defends the regulation. Thanks her predecessor shadow rapporteur Trautmann. (She was the one who agreed for the socialist in the middle of the night to the current net neutrality text in exchange for roaming, her predecessor fought much harder) “We must vote for this regulation with no amendments”

    8:52 FORD, Vicky (ECR, UK) she praises the roaming provisions and says how users will be protected with the new net neutrality rules. “There will be no two speed europe”.

    8:53 Jens Rhode (ALDE, Denmark) „We can only create more jobs when we limit the rules of movement through the EU. Here we introduce the first safeguards for the open internet. We have nothing in Europe, we would have liked to go further. This is the first step in creating consumer rights. It is a big step for citizens and companies.“

    8:56 MATIAS, Marisa (GUE, Portugal) This is not the regulation that we announced to our votes before the election. The abolishment of roaming is not coming anytime soon. We don’t have net neutrality if you have ambiguity in the text. Many citizens have criticised. The internet is already our common heritage. (she was mostly not present in the trial negotiations)

    8:59 Michel Reimon (Greens, Austria) Democracy lives from communication. The neutral internet is the most vital infrastructure for the democracy of our future. If we abolish net neutrality we hurt our democracy. If net neutrality is abolished we cement the big companies. With this regulation you will only help a few big companies. That Ansip is standing here is brave, but Commissioner Günther Oettinger should be standing here. He is responsible. Oettinger is posting heavily about this debate, or so is his team. But he should not only post, he should also read what the citizens tell him. There is not support for this proposals, you should vote against it.

    9:02 TAMBURRANO, Dario (EFDD, Italy) This can still be a historic vote, please vote for the amendments

    9:03 KAPPEL, Barbara (ENF, Austria) the internet will change rapidly in the coming years (internet of things) we have to be prepared and create the right legal basis
    VIRKKUNEN, Henna (EPP, Finland)

    9:05 Petra Kammerevert (S&D, Germany) The current text does not deliver net neutrality. The loopholes are so broad that net neutrality is not guaranteed. We are paying a much to high price for the abolishment of roaming fees. The internet is the fundamental infrastructure of our time. (Kammerevert was the one political who was following this dossier from the beginning till the end and always stand firm for net neutrality)
    – many voices shouting while Kammerevert is speaking -
    – problems with the blue card system (asking questions to MEPs during the debate) –

    9:12 KALLAS, Kaja (ALDE, Estonia) We seem to have real communication problems here in the Parliament. I often say that we have differences in our communication, borders and roaming are a good example for this. How do you define net neutrality? These questions are important. The internet was created as an open platform for communication and innovation. Until recently it seemed not important, but now we have to ensure the level playing field. I urge commissioner Ansip to ensure a common implementation of this regulation. We have to look at BEREC’s role in this.
    9:15 LÓPEZ BERMEJO, Paloma (GUE, Italy) We appreciate the position of the commission. But the
    net neutrality has to be protected. We have to look at the content of this proposal.
    9:17 Reda, Julia (Greens, Germany) reads the definition of net neutrality from amendment 3 and the first reading position. The founder of the world wide web is urging us not to abolish net neutrality in Europe. He is joined by many european startUps, the world wide leading expert Barbara van Schewick and Presidential candidate Lawrence Lessig. This regulation gives incentive to companies not to invest in the network. This is the opposite of net neutrality and therefore I urge you not to adopt this regulation.

    - Jens Rhode is again raising the issue of Blue cards –

    9:20 MEP Grapini asks a question to MEP Reda: Do you think we need a guarantee from the commission about 2017. Do you think it is important to get an comittement? The market has waited to long for this proposal.
    Reda’s response: The regulation as such doesn’t set an end date of roaming. What we are doing here is giving the power to legislate to the commission and regulators.
    9:22 HELMER, Roger (EFDD, UK) We are for net neutrality but not in heavy handed EU policy. The roaming provisions are flawed.
    – Vicky Ford asks a question to Helmer -
    – the question is a statement in defence of the roaming proposal -
    – Helmer response with more criticism -
    – Most seats are empty. The are currently around 50 of the 751 MEPs sitting in the plenary –

    9:26 RÜBIG, Paul (EPP, Austria) I want to thank our Rapporteur Pilar del Castillo for this great proposal to reduce roaming charges. On net neutrality we have to ensure that data is treated equally in order to avoid bottle necks. Rübig response to a question and says this EU regulation is better then the US regulation.

    9:30 MIZZI, Marlene (S&D, Malta) I am not fully happy with the net neutrality provisions but at least we have common rules for this goal in the EU.

    9:31 FOX (ECR, UK) Ashley I am happy that we can keep our parental control filters in the UK.

    9:33 GIRAUTA VIDAL, Juan Carlos (ALDE, Spain) He thanks the Rapporteur for their work and praises the proposal. The abolishment of roaming charges is a big step forward. He is unhappy about the net neutrality „minimal provisions“.

    9:35 FERREIRA, João (GUE, Portugal) the great promises of the digital single market was not followed up. This will only strengthen big companies. We have been told that the end of roaming charges still bona be decided by big multi-nationals. Countries from the south will have to pick up the tap about the abolishment of roaming charges.

    9:36 ZULLO, Marco (EFDD, Italy) we have guaranteed nothing. We are handing out mechanisms that make it impossible to enforce the safeguards of users. Looking at net neutrality. We are talking about the definition, but really providers will be able to still discriminate.

    9:38 LEBRETON, Gilles (ENF, France) If the text is voted through at it is there would still be the possibility of discrimination. Therefore I vote for these amendments. The FCC has proven that net neutrality works and guaranteed for their citizens. We have to do the same today.

    9:39 THUN UND HOHENSTEIN, Róża Gräfin von (EPP, Polen): Service Providers will have to treat all data equally without interfering. If there is a problem … [translation hickup] We have to adopt this regulation now.

    9:42 HENKEL, Hans-Olaf (ECR, Germany)
    We have to remain vigilant. net neutrality can not be a ideological battle ground. The single market is the basis for Europe. We are falling behind in the digital economy and connect our internal market to the global market. Therefore I support the commission proposal.

    9:43 VERHEYEN, Sabine (ECR, Germany) the council has fought net neutrality from the beginning. Therefore the word is not even in the regulation. The Parliament adopted a good text but couldn’t get this text through. The package has to be seen as a whole. Currently we have no safeguards against network discrimination in Europe at all. If we come here to a solution it will be better then nothing. I am not happy with the net neutrality provisions, but it’s better then nothing.

    9:45 GEBHARDT, Evelyne (S&D, Germany) I am also not happy with this text, but it’s better then nothing. Please mr. Commissioner we have to work had to abolish zero-rating.

    9:47 BENDTSEN, Bendt (ECR, Denmark) Roaming was the milk cow. Still we got rid of it. Yes the current text is not perfect,t but it is the first time we ever get any safeguards.

    9:48 MARTIN, Edouard (S&D, France) Abolishing roaming is particularly good for people living or working close to borders. net neutrality is the other important thing. This text is about neutral treatment of traffic. The text would need to be clearer, but we should not reopen negotiations. We have to stay vigilant with the implementation and the upcoming legislativ proposals.

    9:50 HÖKMARK, Gunnar (ECR, Sweden) Spectrum is important. An open internet is open for new service classes.

    9:51 DANTI, Nicola (S&D, Italy) the digital economy is what used to be the coal infrastructure of Europe. A digital single market is a precondition.

    9:52 GRIFFIN, Theresa (S&D) I urge all colleagues to vote for this regulation because we have to abolish roaming charges.

    - 7 improvised speakers on the list –

    9:55 Commissioner ANSIP, Andrus If yo adopt amendments you will delay this regulation for years, not weeks. If you not approve the deal today there is not date at all. It is dangerous to use mobile devices in other countries. Now it is up to the MEPs. Common principles in net neutrality are achieved no blocking, no throttling, no paid priotization. It is a good deal, I urge you to vote for it.

    10:01 DEL CASTILLO VERA, Pilar (EPP, Spain) Curial decisions will be taken today for the digital future of the EU. We are on a high speed train with no stop and the EU should be the engine. The internet is a pressures thing. The Internet is new territory that has been invented. With this regulation we will lay down the rules to access this territory non-discriminatory. It is the first time worldwide that such such a net neutrality regulation is adopted.

    That’s it with the debate. Recording should be online soon. The vote will happen between 13:00 and 14:30 pm today. Most likely 13:15pm.

    27. Oktober 2015 5
  • : Vor entscheidender Abstimmung: IT-Branche für strenge Regeln zur Netzneutralität
    Das Europäische Parlament hat die Datenschutzverordnung beschlossen <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via Wikimedia/<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Universal_suffrage#/media/File:Hemicycle_of_Louise_Weiss_building_of_the_European_Parliament,_Strasbourg.jpg">jeffowenphotos</a>
    Vor entscheidender Abstimmung: IT-Branche für strenge Regeln zur Netzneutralität

    In einem letzten Appell vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament zur Netzneutralität haben sich mehr als 30 IT-Unternehmen, Start-Ups und Investoren an die EU-Abgeordneten gewandt, um für strenge Netzneutralitätsregeln zu werben. In einem offenen Brief forderten die Unterstützer die Parlamentarier auf, für die Änderungsanträge 2–24 zu stimmen, um die vorhandenen Mängel des Kompromisstextes zu beseitigen.

    Der Initiative angeschlossen haben sich unter anderem Tumblr, Reddit, Vimeo und Netflix sowie Wagniskapitalgeber wie Fred Wilson and Brad Burnham (Union Square Ventures), Brad Feld (Foundry Group), David Pakman (Venrock). Sie komplettieren damit ein breites Bündnis, das sich für die Verabschiedung der Änderungsanträge unterstützt und das Organisationen wie EDRi, Digitale Gesellschaft, Access Now oder die EFF umfasst. Nicht unerheblich ist auch unsere Change.org-Petition, die bis heute knapp 200.000 Unterstützer gefunden hat.

    In der Kritik stehen die Unklarheiten zu Spezialdiensten, also bezahlten Überholspuren; erlaubtes Zero-Rating; die Möglichkeit, Daten in Verkehrskategorien einzuteilen und diese unterschiedlich schnell zu transportieren; sowie die unscharfen Regelungen, die es Netzbetreibern erlauben, im Falle von drohenden Netzüberlastungen die Geschwindigkeit zu drosseln, selbst wenn keine Kapazitätsengpässe vorliegen.

    Aus Sicht der IT-Branche laufen die im Vergleich zu den FCC-Regeln in den USA schwächeren Bestimmungen Gefahr, die europäische Start-Up-Szene zu schwächen und damit Innovation zu erschweren. So argumentierte auch der Unterstützer und Kapitalgeber Ciarán O’Leary in einem separaten Aufruf, sich an die EU-Abgeordneten zu wenden.

    In die selbe Kerbe schlug WWW-Entwickler Tim Berners-Lee, der in einem Blog-Posting betonte, dass nur die Gleichbehandlung von Daten das Internet zu dem Phänomen gemacht hat, wie wir es heute kennen. Nicht ganz so legendär, aber nicht weniger einflussreich ist der Chefredakteur von TechCrunch, Mike Butcher, der sich gestern ebenfalls der Kampagne angeschlossen hat.

    Ob der mittlerweile erhebliche Druck ausreichen wird, um unentschlossene EU-Abgeordnete zu überzeugen, muss sich erst weisen. Wer selbst dabei mithelfen will, den Ausgang der morgigen Abstimmung zu beeinflussen, sollte aber lieber zum Telefon greifen und die Parlamentarier direkt kontaktieren. Das geht schnell, unkompliziert und kostenlos über die Kampagnenseite Save The Internet.

    26. Oktober 2015 2
  • : Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n
    <a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a>
    Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n

    Das Internet, wie wir es kennen, ist in Gefahr: Stimmt das Europaparlament am Dienstag für den bestehenden Kompromissvorschlag ohne Änderungsanträge, wird dies spürbare Folgen für alle haben (mehr zum Hintergrund).

    Es ist jetzt höchste Zeit zu handeln: Auf der Kampagnen-Webseite für eine echte Netzneutralität kannst du die EU-Abgeordneten kontaktieren. Doch was sollst du da sagen oder schreiben? Netzneutralität ist ein einfaches Prinzip, wurde jedoch zum komplexen Thema. Zur Vereinfachung stellen wir hier einen E‑Mail-Entwurf auf Deutsch zur Verfügung. Diesen kannst du zum Beispiel über die oben genannte Seite – mit Klick auf den dortigen Button „E‑Mail“ – an die Abgeordneten verschicken. Vor allem die Abgeordneten aus dem konservativen Lager müssen noch überzeugt werden.

    *** Hier beginnt der E‑Mail-Entwurf – in Reintext-Formatierung. Vergiss nicht, unbedingt diesen Text zu anzupassen, da die Abgeordneten nicht gerne Massenmails empfangen und mit deinen eigenen Worten personalisierte Nachrichten mehr Gewicht haben – sonst landen Sie womöglich gar nicht am gewünschten Ziel! Füge auch noch den $Namen der/des Abgeordneten hinzu sowie am Ende deinen eigenen!***

    Sehr geehrte/r MdEP $Name,

    in der Plenarsitzung am Dienstag werden Sie über den Verordnungsvorschlag für „Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ abstimmen. Leider enthält die vorliegende Trilog-Vereinbarung keine klaren Regeln, um die Netzneutralität in Europa zu sichern. Daher bitte ich Sie *für das offene Internet* und *für die Änderungsanträge 2 bis 24* zu stimmen.

    *Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen.*

    Das Parlament hat sich in der ersten Lesung noch für den weitreichenden Schutz des freien Internets ausgesprochen – in den nachfolgenden Verhandlungen wurde leider sehr viel davon aufgegeben. In erster Lesung wurde für klare Regeln zur Netzneutralität gestimmt, der vorliegende Kompromissvorschlag weicht diese jedoch auf und ist zudem unklar formuliert. Die erste Lesung hatte auch für eine „spectrum reform“ votiert – dies wurde in der Trilog-Vereinbarung aufgegeben.

    *Wo liegt das Problem?*
    (a) Der Kompromissvorschlag spricht nicht einmal mehr von „Netzneutralität“! *Um dies zu ändern, stimmen Sie bitte für die Anträge 2, 8, 9, 19 und 20.*

    (b) _„Zero-Rating“_ stellt eine Verletzung der Netzneutralität dar. Es erlaubt Anbietern wie Facebook oder Spotify, sich das Privileg zu erkaufen, ihre Angebote nicht auf das monatliche Datentransfervolumen anrechnen zu lassen. Diese Anwendungen werden so attraktiver, da Nutzer nicht befürchten müssen, ihr Transferlimit zu sprengen, während der Zugriff auf alle anderen Dienste und Seiten wie üblich abgerechnet wird. Das Parlament auf der einen und Rat/Kommission auf der anderen Seite haben sich wegen großer Meinungsverschiedenheiten darauf verständigt [1], dies hier nicht zu regeln. Jetzt behauptet die Kommission, dass Eingriffe nur möglich sind, wenn der Wettbewerb eingeschränkt werde (und damit nicht, wenn die freie Meinungsäußerung betroffen ist). Selbst dann sollte jedoch fallweise abgewogen [2] und nicht generell entschieden werden; weitere Informationen hier [3]. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 3, 10, 14 und 21.*

    © _Spezialdienste („Überholspuren“)_ sind möglich, wenn sie eine Notwendigkeit darstellen. Die Präambel beschreibt jedoch auch solche Situationen als „notwendig“, in denen keine Vorzugsbehandlung notwendig wäre. So lässt der Text die Definition eines bestimmten Qualitätsniveaus vermissen, was Netzbetreiber dazu nutzen dürften, sich die Übertragung gewisser Inhalte zusätzlich bezahlen zu lassen. Entweder verlangt das Parlament eine Entscheidung vom Body of European Regulators (BEREC) – oder Sie beschließen diejenigen Änderungsanträge, die für klare Verhältnisse sorgen. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 6, 7, 13, 17, 18 und 24.* Weitere Informationen finden Sie hier [4].

    (d) _Netzüberlastungen_ erfordern den Eingriff von Netzbetreibern. Die Trilogvereinbarung erlaubt diese Eingriffe jedoch bereits, wenn sich eine Überlastung des Netzes abzeichnet – ohne dass klar definiert ist, wann eine „drohende Netzüberlastung“ beginnt. Die schwammige Formulierung könnte dazu führen, dass Provider bestimmte Datenpakete ständig drosseln und bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass eine Überlastung unmittelbar bevorgestanden hätte und man deshalb eingreifen musste. Entweder die Entscheidung wird an den BEREC ausgelagert – oder das Parlament stimmt für diejenigen Änderungsanträge, die diese Lücke schließen. *Beschließen Sie hierfür bitte die Anträge 5, 12, 16 und 23.*

    (e) Regeln zum _Verkehrsmanagement_ erlauben es, Datenpakete zu kategorisieren und die Kategorien unterschiedlich zu behandeln. Dies würde große Auswirkungen auf Innovationskraft und Datensicherheit haben. Beispiel Datensicherheit [5]: Videoübertragungen fallen in die Kategorie von Datenverkehr, der sensibel auf Verzögerungen reagiert. Daher werden diese auf der „Überholspur“ übertragen. Verschlüsselte Videodaten jedoch sind nicht als solche erkennbar und werden langsamer übertragen. Die Entscheidung wird also zwischen Sicherheit (verschlüsselt) oder langsamer Übertragung (nicht verschlüsselt) fallen. Schon heute führt ein solches kategorienbasiertes Verkehrsmanagement dazu, dass Datenverkehr von und zu einer Fraktion des Europäischen Parlaments langsamer übertragen wird. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 4 und 11, 15 und 22, um dies zu verhindern.*

    *Wie geht es weiter?*
    Der Rat der EU hat das Parlament unter Druck gesetzt: Das Parlament solle für diesen schlechten Kompromiss stimmen, sonst werde der Rat das Verfahren abbrechen und das Parlament so bloßstellen. Als die einzige direkt gewählte Institution der EU sollte sich das Parlament nicht in dieser Weise behandeln lassen. Selbst wenn der Rat seine Drohungen in die Tat umsetzen sollte, hätte ein Scheitern des ganzen Prozesses nur minimale wirkliche Auswirkungen.

    Was klar ist: Roaming-Gebühren, die dem europäischen Binnenmarkt und den Verbrauchern lange Jahre geschadet haben, finden ihr Ende. Die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdienstleister werden in Kürze überprüft, was nicht nur das Ende für das Roaming bedeutet, sondern auch entsprechende Schlupflöcher im aktuellen Verhandlungstext schließen wird.

    In der Frage der Netzneutralität sind Slowenien und die Niederlande mit gutem Beispiel vorangegangen. Andere, wie Österreich und Frankreich, bereiten entsprechende Gesetze vor. Die Tendenz geht in Richtung Netzneutralität – eine Entscheidung des Parlaments, die es den Mitgliedsstaaten nicht mehr erlaubt, sich zukünftig für die Netzneutralität auszusprechen, wäre zu bedauern.

    *Bitte stimmen Sie für die Änderungsanträge 2 bis 24. Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen. Vielen Dank!*

    Mit freundlichen Grüßen

    /Links:/
    [1]: https://www.youtube.com/watch?v=Wc8BiDPqeZU
    [2]: https://www.youtube.com/watch?v=PZOYBU8svac
    [3]: https://edri.org/files/NN_infographics_zerorating.pdf
    [4]: https://edri.org/files/NN_infographics_specialisedservices.pdf
    [5]: https://edri.org/files/NN_infographics_encryption.pdf

    23. Oktober 2015 7
  • : Die EU entscheidet am Dienstag über die Netzneutralität: Was können wir gegen eine schlechte Entscheidung tun?
    <a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a>
    Die EU entscheidet am Dienstag über die Netzneutralität: Was können wir gegen eine schlechte Entscheidung tun?

    Am kommenden Dienstag wird das Europaparlament (EP) über die Netzneutralität in der Europäischen Union (EU) entscheiden. Der aktuelle Kompromissvorschlag schützt die Netzneutralität in der EU jedoch nicht, er ist schwächer als die Regeln in den USA. Zum Glück ist es noch nicht zu spät, diese Entwicklung aufzuhalten. Die Abgeordneten des EP können immer noch eine wirksame Netzneutralität beschließen – wenn sie am Dienstag entscheidende Änderungsanträge annehmen.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Barbara van Schewick, den Fabian Warislohner ins Deutsche übersetzt hat. Der Beitrag ist zuerst bei medium.com erschienen, wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Barbara van Schewick ist eine führende Expertin für die Netzneutralität, sie ist Professorin an der Stanford Law School, Direktorin des Stanford Center for Internet and Society und Autorin des Buches „Internet Architecture and Innovation“ (MIT Press 2010, Paperback 2012). Ihre Veröffentlichungen zur Netzneutralität haben die Debatten zur Regulierung in den USA, Kanada, Europa, Südamerika und Indien beeinflusst. Die „Open Internet Order“ von 2010 und die „Open Internet Rules“ von 2015, mit denen die US-Regulierungsbehörde FCC das Prinzip der Netzneutralität in den USA eingeführt hat, basieren zu einem großen Teil auf ihrer Arbeit.

    Ohne weitere Änderungen könnte die Abstimmung des EP über die Netzneutralität das offene Internet in Europa gefährden.

    Das EP weiß, dass die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, das Innovationspotential und die freie Meinungsäußerung in Europa von der Netzneutralität abhängen – von dem Prinzip, das das Internet seit dessen Anfängen zu einem offenen und freien Ort macht. Der Kompromissvorschlag, über den am kommenden Dienstag abgestimmt wird, enthält jedoch große Schwächen, die das offene Internet in Europa aufs Spiel setzen. Entgegen einiger Darstellungen ist der Kompromissvorschlag schlechter als die Regeln zur Netzneutralität in den USA. Europäische Bürger*innen verdienen jedoch das gleiche offene und freie Internet wie US-Amerikaner*innen.

    Die gute Nachricht lautet: Die Europa-Abgeordneten werden Änderungsanträge einbringen, um die bestehenden Probleme zu beheben. Damit diese Anträge angenommen werden, muss die Mehrheit der Abgeordneten (376 von 751) für sie stimmen.

    Der aktuelle Vorschlag schafft schwerwiegende Probleme.

    Der zur Abstimmung stehende Text verbietet den Internet-Service-Providern (ISPs) Webseiten zu blockieren, ihre Übertragungsgeschwindigkeit zu verringern oder zusätzliche Gebühren für eine schnelleren Transport verlangen, also „Überholspuren“ einzurichten. Das ist richtig so: Unternehmen, die für die Übertragung sorgen, sollten keinen Einfluss darauf haben, wie wir auf Online-Inhalte zugreifen.

    Doch der aktuelle Vorschlag enthält vier schwerwiegende Probleme. Er erlaubt es den ISPs, Kund*innen, Unternehmen und der freien Meinungsäußerung zu schaden.

    • Problem #1: Der Vorschlag erlaubt es ISPs, Überholspuren für solche Unternehmen einzurichten, die über die Ausnahme der Spezialdienste dafür bezahlen.
    • Problem #2: Der Vorschlag erlaubt „Zero-Rating“, bei dem bestimmte Internetinhalte nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden (ökonomische Diskriminierung). Die Regulierungsbehörden hätten kaum Möglichkeiten, dies zu kontrollieren. Damit sind Verbraucher*innen und Unternehmen nicht geschützt – außer vor den ungeheuerlichsten Fällen von Begünstigung.
    • Problem #3: Der Vorschlag erlaubt die Diskriminierung von Inhalten, auf Basis sogenannter Verkehrkategorien. ISPs können solche Kategorien definieren und die Übertragung der ihnen zugewiesenen Daten jederzeit verlangsamen oder beschleunigen, nicht nur bei Kapazitätsengpässen.
    • Problem #4: Der Vorschlag erlaubt es, auch eine „drohende“ Netzüberlastung zu verhindern. Das macht es einfacher für die ISPs, die Übertragungsgeschwindigkeit jederzeit herabzusetzen – nicht nur, wenn wirklich Kapazitätsengpässe vorliegen.

    Wir sollten unsere Abgeordneten auffordern, entsprechende Änderungsanträge anzunehmen, um das offenes Internet in Europa zu schützen

    Um das offene Netz in Europa zu schützen, müssen die Abgeordneten entsprechende Änderungsanträge annehmen. Dies wird nicht ohne unser Zutun geschehen. Was wir tun können:

    Aktiv werden: Fordere deine EU-Abgeordneten auf, die entsprechenden Änderungsanträge anzunehmen. Alles, was neben diesem Artikel hierzu notwendig ist, findest du hier.

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    Wie die Änderungsanträge den aktuellen Kompromissvorschlag verbessern

    Blicken wir nun genauer auf die Probleme des Kompromissvorschlags und darauf, wie diese behoben werden können.

    PROBLEM #1:

    Der Vorschlag erlaubt es ISPs, Überholspuren für solche Unternehmen einzurichten, die über die Ausnahme der Spezialdienste dafür bezahlen.

    „Überholspuren“ im Netz gefährden Innovationen, die freie Meinungsäußerung und den demokratischen Diskurs in Europa.

    ISPs würden gerne Gebühren von Anbietern dafür verlangen, Inhalte schneller auszuliefern. Wenn einige unter ihnen eine Gebühr für eine Überholspur bezahlen können, blieben diejenigen auf der langsamen Spur zurück, die das nicht können. Das bedeutet, dass es für Europäer*innen schwieriger wird, auf Webseiten zuzugreifen, die diese zusätzliche Gebühr nicht entrichten können. Start-Ups, kleinere und nicht-gewinnorientierte Unternehmen, Künstler*innen, Musiker*innen, Schriftsteller*innen, Aktivist*innen, konfessionelle Gruppen und Nichtregierungsorganisationen wären benachteiligt. Das europäische Internet wäre nicht mehr länger ein offener Raum, in dem jede*r die gleiche Chance hätte, andere zu erreichen.

    Der Vorschlag erlaubt ISPs die Einrichtung von Überholspuren.

    Nach dem aktuellen Vorschlag können ISPs nicht ohne Weiteres Überholspuren einrichten. Doch gibt es eine Ausnahme für Spezialdienste. Dies ist bedeutend, denn sie könnte dazu führen, dass Anwendungen und Dienste entwickelt werden, die in einem offenen Internet nicht bestehen können, sondern auf eine bevorzugte Behandlung angewiesen sind.

    Die Ausnahmeregelung für Spezialdienste ist zu breit: In vielen Fällen könnten ISPs schon Überholspuren anbieten, wenn sie Dienste als Spezialdienste bezeichnen.

    Überholspuren verhindern Innovationen und machen es europäischen Start-Ups schwerer, mit marktbeherrschenden US-amerikanischen Unternehmen zu konkurrieren.

    Niedrige Übertragungsgeschwindigkeiten sind ein Desaster für Innovationen. Im Internet ist die Schwelle für Innovationen ziemlich gering: Unternehmer*innen haben keine hohen Vorlaufkosten oder benötigen kaum Genehmigungen. Dies ist ein Vorteil für europäische Start-Up-Unternehmen, denn diese haben oftmals keine Möglichkeit, viele Mittel von außen einzutreiben.

    Wenn ISPs Überholspuren einrichten können, würde sich diese Situation ändern. Etablierte Unternehmen würden dafür bezahlen, dass ihre Inhalte schneller geladen oder nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet werden. Alle, die nicht zahlen können, können nicht mit ihnen konkurrieren. Die meisten der heute populären Dienste – Google, Facebook, Yahoo, eBay – wurden von innovativen Unternehmer*innen gestartet, die keine oder nur wenig Mittel der Außenfinanzierung zur Verfügung hatten. In einer Welt, in der neue Entwicklungen auf der langsamen Spur stecken bleiben, wären solche Innovationen niemals ans Tageslicht gekommen. Heute können die Gründer*innen zwar für eine Überholspur bezahlen, doch die nächste Generation von Innovationen, die mit ihnen konkurrieren will, sollte die gleiche Ausgangsbasis haben.

    Überholspuren schaden allen Sektoren einer Volkswirtschaft.

    Heute bauen viele Unternehmen auf das Internet, wenn sie ihre Kunden erreichen wollen. Daher schaden Überholspuren allen Sektoren der Volkswirtschaft. Größere Unternehmen, die für die Überholspur zahlen, haben höhere Kosten, die sie auf die Konsumenten umlegen. Diese müssten dann mehr für Produkte und Dienstleistungen bezahlen. Kleinere Unternehmen, die keine zusätzlichen Kosten stemmen können, werden vom Markt ausgeschlossen. Viele kleine Unternehmen haben gerade erst die Möglichkeiten erkannt, die ihnen das Internet bietet. Sie sollten die gleichen Chancen haben, von einem offenen Internet zu profitieren, wie ihre Konkurrenten in den USA.

    DIE LÖSUNG: Das EP sollte diejenigen Änderungsanträge annehmen, die die Definition der Spezialdienste verbessern, um entsprechende Schlupflöcher zu schließen, damit das Internet eine offene Plattform mit fairen Wettbewerbsbedingungen bleibt.

    PROBLEM #2:

    Der Vorschlag erlaubt „Zero-Rating“, bei dem bestimmte Internetinhalte nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Die Regulierungsbehörden hätten kaum Möglichkeiten, dies zu kontrollieren. Damit sind Verbraucher*innen und Unternehmen nicht geschützt – außer vor den ungeheuerlichsten Fällen von Begünstigung.

    Zero-Rating stellt eine schädigende Diskriminierung dar.

    Bei Zero-Rating werden einzelne Dienste oder Anwendungen nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Wie bei Überholspuren oder sonstiger technischer Diskriminierung erlaubt es Zero-Rating den ISPs, die Auslieferung von Inhalten zu benachteiligen, die die Nutzer*innen sehen wollen. Nicht-angerechnete Anwendungen sind attraktiver als diejenigen, die das Datenvolumen belasten. Das hat den gleichen diskriminierenden Effekt wie die Beschleunigung einzelner Datenpakete. Wie Überholspuren gefährdet Zero-Rating den Wettbewerb, das Innovationspotential und die freie Meinungsäußerung in Europa und auf der Welt.

    Der Kompromissvorschlag spricht sich nicht klar gegen Zero-Rating aus.

    Die EU-Kommission und das EP sind sich uneinig darin, ob der Kompromissvorschlag Zero-Rating regelt. Die Kommission ließ verlautbaren, Zero-Rating werde vom Vorschlag erfasst und erlaubt. Wenn Zero-Rating den zu verabschiedenden Regeln unterliegt, sind die Möglichkeiten für Behörden begrenzt, diese Praxis weiter einzuschränken: Regulierungsbehörden könnten nur noch gegen die ungeheuerlichsten Fälle vorgehen, während alles andere erlaubt wäre. EU-Mitgliedsstaaten könnten Zero-Rating nicht zusätzlich regulieren – ihnen wären die Hände gebunden.

    Abgeordnete des EU-Parlaments gaben jedoch bekannt, sie seien mit dem (EU-Minister-)Rat während der Trilog-Kompromiss-Verhandlungen darin übereingekommen, dass Zero-Rating kein Verhandlungsgegenstand ist.

    Zero-Rating führt zu einer ungleichen Behandlung.

    Studien zeigen, dass nicht-angerechnete Dienste weitaus attraktiver sind als nicht dem Zero-Rating unterliegende Angebote. In einer Studie der CTIA haben 74 Prozent der Befragten angegeben, dass sie Videos eher auf einer bestimmten Plattform ansehen würden, wenn diese vom Datenvolumen ausgenommen ist. Auch das Online-Magazin „Slate“ hat Erkenntnisse zu Zero-Rating geliefert: Dort wurde einigen Besucher*innen mitgeteilt, dass Podcasts nicht auf ihr Volumen angerechnet werden. Diese klickten eher auf einen Podcast-Link – mit 61 Prozent höherer Wahrscheinlichkeit. Daher hat Zero-Rating die gleichen Auswirkungen wie technische Diskriminierung: Es ermöglicht ISPs, bestimmte Dienste attraktiver als andere zu machen und damit zu bestimmen, wer im Internet gewinnt oder verliert.

    Zero-Rating schränkt die Konkurrenz ein.

    In der EU haben viele ISPs die hauseigenen Videodienste vom Datenvolumen ausgenommen. Die ISP-Kund*innen können dort unbegrenzt Videos ansehen, während ihr Datenvolumen es ihnen nicht erlaubt, mehr als zwei bis fünf Stunden Videos anderer Plattformen anzusehen. Auf eine ähnliche Weise rechnen viele ISPs in Europa ihre eigenen Cloud-Dienste nicht auf das Datenvolumen an. Deren Kund*innen können so etwa 10 Gigabyte kostenlos in die ISP-Cloud übertragen. Doch es würde zwischen 50 und 70 Dollar kosten, das gleiche Volumen bei der Konkurrenz wie Dropbox oder GoogleDrive hochzuladen. Dies macht es fast unmöglich, mit den ISP-Diensten zu konkurrieren.

    Zero-Rating schadet den Verbraucher*innen.

    Als europäische ISPs Zero-Rating bei Diensten oder Inhalten eingeführt hatten, reduzierten sie oftmals das monatliche Datenvolumen oder erhöhten die Preise, hat eine Studie von Rewheel ergeben. Das überrascht nicht: Je niedriger das monatliche Volumen, desto attraktiver wurden die nicht-angerechneten Angebote, was Dienstanbieter wiederum dazu veranlasste, für Zero-Rating ihrer Dienste zu bezahlen. Daher schadet Zero-Rating allen, den Verbraucher*innen und den Unternehmen, deren Angebote nicht unter Zero-Rating stehen: Der Umfang sinkt und die Kosten steigen – für die Bandbreite, die frei zur Verfügung steht. Andersherum: Als die niederländische Regulierungsbehörde Zero-Rating verboten hatte, erhöhte der Provider KPN das monatliche Datenvolumen von fünf auf zehn Gigabyte – ohne zusätzliche Kosten.

    Zero-Rating erschwert Innovationen und die freie Meinungsäußerung.

    Start-Up-Unternehmen, kleinere Unternehmen und finanzschwache Aktivist*innen, haben kein Geld zur Verfügung, um für Überholspuren zu bezahlen. Sie können auch nicht für ein Zero-Rating ihrer Inhalte aufkommen. Sobald sich einzelne Unternehmen von der Anrechnung auf das Datenvolumen freikaufen können, wird es schwierig für die anderen. Daher hat Zero-Rating für Webseiten oder Dienste gegen Geld die gleichen Probleme für das Innovationspotential und die freie Meinungsäußerung wie bezahlte Überholspuren.

    DIE LÖSUNG: Wir in Europa sollten Klarheit in dieser Frage einfordern. Das Parlament sollte diejenigen Änderungsanträge annehmen, die klar machen, dass Mitgliedsstaaten zusätzliche Regelungen zur Einschränkung von Zero-Rating verabschieden können. Dies würde den Text auch in Übereinstimmung mit der von den Verhandlungsparteien geäußerten Absicht bringen und es den Mitgliedsstaaten erlauben, die schädigende Praxis des Zero-Ratings in Zukunft anzugehen.

    PROBLEM #3:

    Der Vorschlag erlaubt die Diskriminierung von Inhalten, auf Basis sogenannter Verkehrkategorien. ISPs können solche Kategorien definieren und die Übertragung der ihnen zugewiesenen Daten jederzeit verlangsamen oder beschleunigen, nicht nur bei Kapazitätsengpässen. Damit behindern ISPs den Wettbewerb, sie ersticken Innovationen, schädigen die Netzgemeinde und all diejenigen, die Verschlüsselung einsetzen: ISPs setzen den gesamten verschlüsselten Datenverkehr auf die langsame Spur.

    Der Vorschlag erlaubt ISPs die Diskriminierung über sogenannte Verkehrskategorien.

    ISPs können eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien von Datenverkehr einführen. Weiterhin können sie diese Kategorien unterschiedlich behandeln, um die Übertragungsqualität jederzeit zu optimieren – nicht nur, wenn es zu Engpässen kommt. Eine solche Diskriminierung muss auf den technischen Anforderungen der entsprechenden Anwendungen basieren. Damit können ISPs Anwendungen unterschiedlich behandeln, wenn diese verschiedene technische Anforderungen an die Übertragung stellen. So sollten bei der IP-Telefonie nur geringe Zeitverzögerungen auftreten, die bei der Übertragung von E‑Mails kein Problem darstellen. Daher könnte ein ISP der IP-Telefonie nur wenig Verzögerung einräumen, anders als E‑Mails.

    Sobald ein ISP die Macht hat, bestimmte Anwendungen zu beschleunigen oder zu verlangsamen, könnte er diese ausnutzen und einigen Diensten Vorrang einräumen. Der Kompromissvorschlag versucht, diese Gefahr einzudämmen, indem er den ISP dazu drängt, Unterscheidungen bei der Geschwindigkeit an technischen Aspekten festzumachen. Eine solche kategorienbasierte Diskriminierung erlaubt es ISPs jedoch immer noch, bestimmte Dienste zu bevorzugen, ob nun absichtlich oder versehentlich. Dies verzerrt den Wettbewerb, verlangsamt jede Übertragung von verschlüsseltem Verkehr, schädigt individuelle Verbraucher*innen, erstickt Innovationen und verursacht hohe Regulierungskosten.

    Die auf Kategorien basierende Diskriminierung erlaubt es ISPs, vorsätzlich den Wettbewerb zu verzerren.

    Sobald ISPs uneingeschränkt Kategorien definieren können, haben sie einen großen Spielraum für die Benachteiligung bestimmter Anwendungen. ISPs können diese Macht ausnutzen, um vorsätzlich den Wettbewerb zu verzerren. So könnte zum Beispiel ein ISP geringe Latenzen für Online-Spiele anbieten, um diese attraktiver zu machen. Doch könnte er dies der IP-Telefonie versagen, um dem eigenen Telefonieangebot einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl Online-Spiele und IP-Telefonie empfindlich gegenüber Verzögerungen sind, könnten ISPs argumentieren, dass es technische Unterschiede zwischen ihnen gebe, die eine Diskriminierung rechtfertigen.

    Auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement kann versehentlich Anwendungen schädigen.

    Verkehrsmanagement-Techniken, die zwischen verschiedenen Anwendungenskategorien unterscheiden, resultieren oft in unbeabsichtigter Diskriminierung, die Nutzer*innen schadet, den Wettbewerb verzerrt und es Anbietern betroffener Anwendungen erschwert, Innovationen voranzutreiben. Dies muss nicht unbedingt beabsichtigt sein, da die ISPs oder deren technische Lösungen bestimmte Anwendungen falsch einstufen.

    Viele ISPs in Großbritannien beschränken etwa die Übertragungsgeschwindigkeit für P2P-Filesharingdienste, sobald es zu Kapazitätsengpässen kommt. Sie argumentieren, dass diese Dienste nicht empfindlich gegenüber Verzögerungen sind. Dies verursacht große Probleme beim Online-Gaming. ISPs greifen auf die Technologie der „deep packet inspection“ (DPI) zurück, um entsprechende P2P-Dienste zu identifizieren, aber dies funktioniert nicht sehr gut: Es ist schwierig, zwischen Online-Spielen und P2P-Filesharing zu unterscheiden, also laufen Online-Spiele dann entweder gar nicht mehr oder nicht mehr so gut, wie sie könnten. Daher haben die dortigen ISPs und Spielunternehmen ständige Ausschüsse einberufen, in denen ISPs, Technologieunternehmen und Spielunternehmen dafür sorgen, dass die Spiele in den Netzen der ISPs flüssig laufen – trotz diskriminierendem Übertragungsmanagement.

    In Großbritannien verursacht die Übertragungspraxis nicht nur Probleme für Online-Spiele, sondern auch für innovative Produkte. Will ein Anbieter von Online-Spielen ein neues Feature einführen, muss er mit den ISPs und ihren Technologieherstellern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dieses Feature nicht vom Umgang mit P2P-Filesharing erfasst wird. Dies ist das Gegenteil von „innovation without permission“.

    Ein vergleichbarer Fall: Auch in Kanada haben viele ISPs bis 2010 DPI-Technologie eingesetzt, um P2P-Filesharingverkehre zu identifizieren. Sie begrenzten die Bandbreite für diese Daten von 17 Uhr bis Mitternacht. Auch hier nahmen die ISPs an, die Geschwindigkeit für P2P-Filesharing begrenzen zu können, da es nicht empfindlich gegenüber Verzögerungen sei. Aber diese Annahme sollte sich als falsch herausstellen: Die Anwendung namens „Vuze“ hat Videostreaming in Echtzeit angeboten – über P2P-Filesharing-Protokolle. Echtzeitübertragungen sind äußerst empfindlich gegenüber Verzögerungen, womit Vuze schlechte Leistungen zeigt, vor allem am Abend, wenn jede*r auf das Internet zugreifen möchte. Daher kann auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement zu schädigender Diskriminierung führen, sogar bei den ISPs mit guten Absichten.

    Auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement benachteiligt die verschlüsselte Datenübertragung.

    Wird Datenverkehr verschlüsselt, kann der ISP nicht herausfinden, welchen Dienst – E‑Mail, Telefonie, Webbrowsing – ein*e Anwender*in nutzt. So weiß der ISP nicht, wie er diesen Verkehr behandeln soll. In der Vergangenheit haben ISPs dieses Problem damit gelöst, einfach allen verschlüsselten Verkehr auf der langsamen Spur zu übertragen. Das bedeutet: Jedes Mal, wenn jemand verschlüsselt Daten verschickt, dauert ihre Übertragung länger. Menschen verschlüsseln ihre Daten aus einer Vielzahl von Gründen, etwa um ihre Privatsphäre, Finanztransaktionen oder Handelsgeheimnisse zu schützen oder gegen Überwachung vorzugehen. Wenn all der verschlüsselte Verkehr automatisch gedrosselt wird, könnte dies Menschen davon abhalten, überhaupt Verschlüsselung zu benutzen.

    Auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement schadet den Verbraucher*innen.

    Die Diskriminierung auf der Basis von Kategorien verschiebt die Macht der Dienstleistungswahl von den Händen der Verbraucher*innen in die der ISPs. Menschen haben jedoch unterschiedliche Bedürfnisse, was Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet angeht, dies trifft auch für eine Person zu verschiedenen Zeiten zu. Daher können sich diese Bedürfnisse von den technischen Ansprüchen an die Übertragung unterscheiden, womit ISPs nicht mehr notwendigerweise wissen, welche Leistung ein*e bestimmte*r Anwender*in braucht. Ein Beispiel: Telefonieanwendungen wie Skype profitieren von möglichst geringen Verzögerungen, daher könnten sich ISPs dafür entscheiden, sie bevorzugt zu behandeln. Das ist gut, wenn über Skype gerade ein Bewerbungsgespräch geführt wird, bei dem die beste Qualität wünschenswert ist. Aber beim Gespräch mit einem Freund über Skype ist keine kristallklare Qualität notwendig und damit auch nicht unbedingt möglichst geringe Verzögerungen. Uploads reagieren im Allgemeinen nicht unbedingt negativ auf Verzögerungen. Bei der Übertragung der Festplatte in ein Cloud-Backup dürfte es nicht tragisch sein, wenn der ISP dem niedrige Priorität einräumt. Doch die Upload-Geschwindigkeit kann auch Priorität haben: für eine Studentin, die eine Hausarbeit kurz vor der Abgabefrist hochladen möchte, für die Anwältin, die kurz vor der Frist ein Schreiben versendet, oder für die Architektin, die einen Bauplan einreichen möchte. Wenn die ISPs entscheiden können, welche Daten in welche Klasse fallen, werden die Verbraucher*innen niemals bekommen, was sie wollen. Darum schadet eine kategorienbasierte Diskriminierung ihnen oftmals.

    Auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement erstickt Innovationen.

    Möglichweise werden bald Anwendungen entwickelt, die einer bestimmten Behandlung von ISPs bedürfen. Unternehmer*innen und Start-Ups haben meist nicht die Ressourcen, ISPs in der gesamten EU darauf hinzuweisen, dass ihre Anwendung eine besondere Behandlung benötigt. Selbst wenn ein Start-Up die ISPs kontaktiert, müssen diese noch nicht dazu bereit sein, deswegen ihre Systeme anzupassen, was eine enorme Herausforderung darstellt – vor allem, wenn neue Anwendungen noch kaum benutzt werden. Unternehmer*innen sollten die benötigte Behandlung im Internet erfahren, ohne die Erlaubnis von ISPs einholen zu müssen.

    Auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement führt zu hohen Regulierungskosten.

    Wenn ISPs die Kategorien festlegen, kann diese Zuordnung nur noch durch Beschwerden bei den Regulierungsbehörden geändert werden. Die Behörde müsste feststellen, welche Arten von Verkehr so ähnlich sind, dass sie in der gleichen Kategorie behandelt werden – ein schwieriges und teures Unterfangen, das viele Anwält*innen und Zeug*innenaussagen benötigt. Dies führt nicht nur zu hohen Regulierungskosten, sondern verschiebt die Macht außerdem weg von allen, die nicht die Ressourcen für lange und teure Regulierungsprozesse haben – darunter Konsument*innen, Start-Up- und kleine Unternehmen und alle, die sich im Netz äußern möchten.

    DIE LÖSUNG: Das EP sollte diejenigen Änderungsanträge annehmen, die ISPs daran hindern, zwischen verschiedenen Kategorien zu unterscheiden – außer es ist notwendig, um Kapazitätsengpässe aufzulösen oder die Sicherheit und Integrität des Netzes aufrechtzuerhalten. Der Kompromissvorschlag enthält bereits eine Ausnahme, die es den ISPs erlaubt, zwischen verschiedenen Kategorien zu diskriminieren, wenn nur so Engpässe aufgelöst werden können. Daher würde die Streichung der Passagen im Text, die jederzeit auf Kategorien basierendes Verkehrsmanagement erlauben, zum Schutz von Konsument*innen, dem Wettbewerb und der Innovationskraft beitragen, während ISPs weiterhin Werkzeuge haben, um ihre Netzwerke zu verwalten.

    PROBLEM #4:

    Der Vorschlag erlaubt es, auch eine „drohende“ Netzüberlastung zu verhindern. Das macht es einfacher für die ISPs, die Übertragungsgeschwindigkeit jederzeit herabzusetzen – nicht nur, wenn wirklich Kapazitätsengpässe vorliegen.

    Der Kompromissvorschlag gibt ISPs sorgfältig ausgearbeitete Werkzeuge in die Hand, um mit Kapazitätsengpässen umzugehen. Im Besonderen erlaubt es ihnen, zwischen Kategorien zu unterscheiden, wenn dies notwendig ist, um mit kurzzeitigen oder außergewöhnlichen Engpässen umzugehen. Die entsprechenden Werkzeuge wurden sorgsam entwickelt, um sicherzustellen, dass diskriminierendes Übertragungsmanagement die Ausnahme und nicht die Regel darstellt.

    Der Kompromissvorschlag erlaubt es den ISPs jedoch auch, dieselben Werkzeuge bei „drohenden“ Engpässen einzusetzen. Da das Wort „drohend“ dabei nicht klar definiert ist, öffnet diese Passage einem ständigen kategorienbasierten Verkehrsmanagement Tür und Tor. ISPs werden so einfacher eine auf Kategorien basierende Diskriminierung einsetzen können – mit der Begründung, einen Engpass verhindern zu müssen, noch bevor dieser eintritt.

    DIE LÖSUNG: Das EP sollte diejenigen Änderungsanträge annehmen, die die Möglichkeiten für ISPs einschränken, wegen drohender Engpässe diskriminierend in die Übertragung einzugreifen.

    WIE ES SO WEIT KOMMEN KONNTE – UND WIE ES FÜR UNS WEITERGEHT

    Im April 2014 hat das EP für strenge Regeln zur Netzneutralität in der EU abgestimmt. Doch nach EU-Recht müssen solche Regelungen zur Netzneutralität neben dem EP auch vom Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) angenommen werden. Im Verlauf des vergangenen Jahres hat der Rat jedoch durchgehend Vorschläge unterstützt, die schwächer als der EP-Beschluss sind. Im Juni 2015 haben Vertreter*innen von EP und Rat in informellen Trilog-Verhandlungen unerwarteterweise einen Kompromiss erzielt: Der Rat hat diesen Kompromissvorschlag im September formal angenommen.

    Wenn sich am kommenden Dienstag eine Mehrheit der abstimmenden EP-Abgeordneten für diesen fehlerhaften Kompromisstext ausspricht, sind die darin enthaltenen Regeln angenommen und damit Gesetz. Europa hätte dann weitaus schwächere Regeln zur Netzneutralität als die USA und der europäische Teil des Internets würde weniger frei und offen sein. Wenn jedoch eine Mehrheit der Abgeordneten für entsprechende Änderungsanträge stimmt, wird der Kompromisstext wieder dem Rat vorgelegt. Dieser kann die Änderungsanträge annehmen, womit sie zum Gesetz werden. Wenn der Rat sie zurückweist, hat ein gemeinsamer Ausschuss von EP und Rat sechs Wochen Zeit, um einen neuen Kompromiss auszuhandeln. Dieser muss dann von EP und Rat angenommen werden.

    Die Zukunft des Internets in Europa steht auf dem Spiel. Es liegt an uns, es zu retten.

    22. Oktober 2015 31
  • : Netzneutralität retten: Jetzt handeln!
    In der Abstimmung am kommenden Dienstag kann das EU-Parlament die Netzneutralität in Europa retten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/9014051025/">© European Union 2013 - European Parliament</a>
    Netzneutralität retten: Jetzt handeln!

    Der europäische Kampf um Netzneutralität geht in die letzte Runde. Am kommenden Dienstag, den 27. Oktober, stimmt das Plenum des europäischen Parlaments über den Trilog-Kompromiss ab, der im vergangenen Sommer ausgehandelt wurde. Der Text weist jedoch an entscheidenden Stellen gravierende Schwächen auf, die spürbare Folgen für alle haben:

    • Spezialdienste durch die Hintertür. Bezahlte Überholspuren werden möglich, wenn ein bestimmter Dienst ein „spezifisches Qualitätsniveau“ benötigt, das ein herkömmlicher Internetzugangsdienst nicht bieten kann. Jedoch lässt der Text die Definition eines bestimmten Qualitätsniveaus vermissen, was Netzbetreiber dazu nutzen dürften, sich die Übertragung gewisser Inhalte extra bezahlen zu lassen. Ein Vertreter von Vodafone sprach erst unlängst auf einer eco-Veranstaltung ausdrücklich von hoch aufgelöstem Videomaterial, das man auf Überholspuren auslagern könnte – kostenpflichtig, versteht sich.
    • Zero-Rating-Angebote bleiben erlaubt. Diensteanbieter können sich das Privileg erkaufen, ihre Angebote nicht auf das monatliche Datentransfervolumen anrechnen zu lassen. Entsprechend bevorzugte Anwendungen werden dadurch attraktiver, da Nutzer nicht befürchten müssen, ihr Transferlimit zu sprengen. Alle anderen Dienste, insbesondere die finanzschwacher Anbieter, müssten sich auf indirekte Diskriminierung einstellen.
    • Drosselung bestimmter Anwendungen. Netzbetreibern wird erlaubt, Datenpakete in „objektiv verschiedene Verkehrskategorien“ einzuteilen, um „die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis zu optimieren“. Damit öffnet der Text die Tür für die Verlangsamung unliebsamer Dienste, etwa P2P-Anwendungen wie BitTorrent. Zudem könnten auch verschlüsselte Verbindungen ausgebremst werden, da sich mittels Deep Packet Inspection (DPI) nicht in die einzelnen Pakete blicken lässt, um ihren Inhalt zu ermitteln.
    • Drosselung bei „drohender Netzüberlastung“. Netzbetreiber dürfen bereits dann zu „Verkehrsmanagementmaßnahmen“ greifen, sollte sich eine Überlastung des Netzes abzeichnen. Allerdings ist nicht klar definiert, wann eine „drohender Netzüberlastung“ beginnt. Die schwammige Formulierung könnte dazu führen, dass Provider bestimmte Verkehrskategorien ständig drosseln und bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass eine Überlastung unmittelbar bevorgestanden hätte und man deshalb eingreifen musste.

    Ein zusätzliches, generelles Problem der EU-Verordnung besteht darin, dass es einzelnen Mitgliedsstaaten nicht mehr möglich wäre, strengere Regeln zu erlassen, wie es beispielsweise in Slowenien oder den Niederlanden der Fall ist.

    Dass strenge Netzneutralitätsregeln notwendig sind, um Diskriminierung zu verhindern, wissen nicht nur Experten, Bürgerrechtsgruppen oder Blog-Betreiber. Erst gestern haben sich die Gremienvorsitzenden der Medienanstalten und der ARD dafür stark gemacht, „Netzneutralität umfassend zu sichern“. Und auch die Bevölkerung spricht sich klar für die Beibehaltung der Netzneutralität aus, unabhängig von der jeweiligen Parteipräferenz.

    Dem Parlament bleibt in der anstehenden Abstimmung eine letzte Chance, die Schlupflöcher zu schließen und das nach dem Best-Effort-Prinzip arbeitende, diskriminierungsfreie Internet zu erhalten. Seit heute liegen konkrete Änderungsanträge vor, die diese Mängel beheben und die vorhandenen Unklarheiten beseitigen.

    Damit der letzte Rettungsversuch Aussicht auf Erfolg hat, ist nun Druck auf unentschlossene EU-Abgeordnete notwendig. Einen einfachen Weg dazu bietet die Plattform Save The Internet, die es ermöglicht, Abgeordnete kostenlos anzurufen und sie dazu aufzufordern, die Änderungsanträge zu unterstützen (der Antrag A8-0300/1 der rechtslastigen EFDD-Group kann getrost ignoriert werden).

    Viel Zeit bleibt nicht mehr, deshalb: Jetzt handeln!

    22. Oktober 2015 9
  • : Europe Is About to Adopt Bad Net Neutrality Rules – Here’s How to Fix Them
    Europe Is About to Adopt Bad Net Neutrality Rules – Here’s How to Fix Them

    schewick-photo-headshotOn Tuesday, October 27, the European Parliament will vote on rules intended to protect network neutrality in the European Union (EU). However, the proposal about to be adopted fails to deliver network neutrality to the EU and is much weaker than current net neutrality rules in the United States. Fortunately, it’s not too late to change course. Members of Parliament can still secure meaningful network neutrality for Europe – if they adopt key amendments on Tuesday.

    This is a guest post by Barbara van Schewick, which first appeared at Medium. Barbara van Schewick is a leading net neutrality expert, Professor at Stanford Law School, Director of the Stanford Center for Internet and Society, and the author of Internet Architecture and Innovation (MIT Press 2010, Paperback 2012). Her writings on network neutrality have influenced regulatory debates in the United States, Canada, Europe, Latin America and India. The FCC’s Open Internet Orders in 2010 and 2015 relied heavily on her work. Parts of this text draw on her earlier writing on net neutrality.

    Unless it adopts amendments, the European Parliament’s net neutrality vote next Tuesday threatens the open Internet in Europe.

    The European Parliament understands that the future of economic growth, innovation, and free speech in Europe depends on net neutrality – the principle that has kept the Internet an open and free space since its inception. However, a compromise proposal up for vote next Tuesday contains major problems that threaten the open Internet in Europe. Contrary to some claims, the proposal is weaker than network neutrality rules in the US. European citizens deserve the same free and open Internet that Americans can enjoy.

    The good news is that members of the European Parliament will introduce amendments that would fix these problems. For the amendments to be adopted, the majority of the members (376 of the 751 members) need to vote for the amendments.

    The current proposal has major problems.

    The proposal bans Internet service providers (ISPs) from blocking or slowing down websites, or charging sites extra fees to reach people faster, i.e. creating “fast lanes” online. This is good – companies that provide gateways to the Internet shouldn’t interfere with our ability to access what we want online.

    But the current proposal contains four significant problems that still allow ISPs to engage in bad behavior that would harm Internet users, businesses, and speakers in Europe.

    • Problem #1: The proposal allows ISPs to create fast lanes for companies that pay through the specialized services exception.
    • Problem #2: The proposal generally allows zero-rating and gives regulators very limited ability to police it, leaving users and companies without protection against all but the most egregious cases of favoritism.
    • Problem #3: The proposal allows class-based discrimination, i.e. ISPs can define classes and speed up or slow down traffic in those classes even if there is no congestion.
    • Problem #4: The proposal allows ISPs to prevent “impending” congestion. That makes it easier for them to slow down traffic anytime, not just during times of actual congestion.

    We should ask the Parliament to adopt amendments to ensure an open Internet in Europe.

    To save the open Internet in Europe, members of the European Parliament need to adopt the amendments. This won’t happen automatically. Here’s what you can do to help:

    Take action: Ask your representatives in the Parliament to adopt the necessary amendments. You can find all the necessary information and tools at SavetheInternet.eu.

    Spread the word: Share this post and others on Facebook, Twitter, or anywhere else. Talk with your friends, colleagues, and family and ask them to take action. If you are a blogger or journalist, write about what is going on.

    HOW THE AMENDMENTS WILL FIX THE PROPOSAL

    Let’s look more closely at the major problems with the compromise proposal and how to fix them.

    PROBLEM #1:

    The proposal allows ISPs to create fast lanes for companies that pay through the specialized services exception.

    “Fast Lanes” on the Internet harm innovation, free expression, and democratic discourse in Europe.

    ISPs want the power to charge websites extra fees to reach people faster. If some websites can pay ISPs to be in the “fast lane,” anyone who can’t afford the extra fees will be left behind in the slow lane. That means that it will be harder for Europeans to access websites that can’t afford to pay extra fees. European start-ups, small businesses, non-profits, educators, artists, musicians, writers, activists, faith groups, and NGOs would be at a disadvantage. Europe’s Internet would no longer be an open space where everyone has an equal chance of reaching people.

    The proposal allows ISPs to create harmful fast lanes online.

    The current proposal generally bans ISPs from creating fast lanes. But it contains an exception for “specialized services.” That is important, because it allows applications to emerge that would not be able to function on the open Internet because they need special treatment that the open Internet cannot provide.

    However, the exception for specialized services is too broad: In many cases, it still allows ISPs to offer fast lanes by calling them a specialized service.

    Fast lanes would crush start-up innovation in Europe and make it harder for European start-ups to challenge dominant American companies.

    Slow lanes spell disaster for innovation. On the Internet, the costs of innovation are incredibly low. Entrepreneurs don’t need permission to innovate or a lot of upfront funding. This benefits European start-ups that often don’t have access to outside funding.

    Allowing ISPs to offer fast lanes would change that. If established companies can pay so that their content loads faster or does not count against users’ monthly bandwidth caps, then those who can’t pay don’t have a chance to compete. Many of today’s most popular applications – Google, Facebook, Yahoo, eBay – were developed by innovators with little or no outside funding. In a world where such innovations are stuck in the slow lane, they would never have seen the light of day. Today, these companies can pay for a fast lane, but the next generation of innovators that will challenge them should be assured the same level playing field.

    Fast lanes would harm all sectors of the economy.

    Today, most companies rely on the Internet to reach their customers. As a result, fast lanes would harm all sectors of the economy. Large corporations that pay to be in the fast lane will have higher costs, so we the customers will be forced to pay higher prices for their products and services. Small businesses that are unable to pay will be shut out of the market. Many small businesses in Europe are just starting to take advantages of the opportunities that the Internet has to offer. They should have the same opportunity to benefit from an Open Internet as their counterparts in the United States.

    SOLUTION: The Parliament should adopt amendments that refine the definition of specialized services to close the specialized services loophole and keep the Internet an open platform and level playing field.

    PROBLEM #2:

    The proposal generally allows zero-rating and gives regulators very limited ability to police it, leaving users and companies without protection against all but the most egregious cases.

    Zero-rating is harmful discrimination.

    Zero-rating is the practice of not counting certain applications against users’ monthly bandwidth caps. Like fast lanes or other technical discrimination, zero-rating allows ISPs to discriminate against content that users want to see. Zero-rated applications are more attractive to users than applications that are not. That means zero-rating some content over others has the same discriminatory effect as speeding up certain applications over others. Like fast lanes, zero-rating threatens the future of competition, innovation, and free speech in Europe and around the world.

    The proposal does not clearly ban zero-rating.

    The European Commission and the European Parliament disagree whether the proposal applies to zero-rating. The Commission has stated that zero-rating is subject to the rules and that the rules allow it. If zero-rating is subject to the rules, regulators’ ability to regulate zero-rating is limited: regulators could only reach the most egregious cases, while everything else would be permitted. Member states would not be able to adopt additional rules to regulate zero-rating – their hands would be tied.

    However, members of the Parliament said that they agreed with the Council during the compromise negotiations that zero-rating would be outside the scope of the rules.

    Zero-rating results in discrimination.

    Research shows that zero-rated applications are far more attractive to users than those that are not. In a study commissioned by the CTIA, 74% of users said that they would be more likely to watch videos offered by a new provider if the content did not count against their monthly bandwidth caps. When the online magazine Slate experimented with zero-rating, it told some users that the podcast did not count against their cap. People who were offered the zero-rated podcast were 61% more likely to click on the link. Thus, zero-rating has the same impact as technical discrimination: it gives ISPs power to make certain applications more attractive than others and pick winners and losers on the Internet.

    Zero-rating distorts competition.

    In the European Union, many ISPs zero-rate their own video applications. Users on these plans can watch unlimited zero-rated videos, but their bandwidth caps prevent them from watching more than 2–5 hours of video content unaffiliated with the ISPs. Similarly, many ISPs in Europe zero-rate their own cloud-storage applications. Their users can upload 10 gigabytes of traffic to the ISP’s cloud storage for free. But it costs between $50 and $70 to upload the same amount of data to other cloud storage sites like Dropbox or Google Drive. These plans make it effectively impossible for unaffiliated providers to compete with the ISP’s zero-rated application.

    Zero-rating harms users.

    When European ISPs start zero-rating certain applications or content, they often reduce overall bandwidth caps or increase the price of unrestricted bandwidth, as the European research firm Rewheel has shown. This is not surprising: the lower the bandwidth caps, the more attractive zero-rated applications become, so lower bandwidth caps motivate rich providers to pay for zero-rating. Thus, zero-rating harms users (and the providers of applications that are not zero-rated) by reducing the amount or increasing the costs of bandwidth that users can use however they like. By contrast, when a Dutch regulator banned zero-rating, the provider KPN doubled its monthly bandwidth cap for mobile Internet access from 5 to 10 GB at no additional cost.

    Zero-rating harms innovation and free speech.

    Start-ups, small businesses, and low-cost speakers in Europe and elsewhere don’t have money to pay for fast lanes; they don’t have money to pay for zero-rating, either. But if some companies can pay to be zero-rated, those who can’t pay will find it hard to compete. Thus, allowing ISPs to zero-rate websites or services against a fee creates the same problems for innovation and free speech as allowing ISPs to charge for fast lanes.

    SOLUTION: Europeans deserve clarity on this important issue. The parliament should adopt amendments that make it clear that member states are free to adopt additional rules to regulate zero-rating. This would bring the proposal in line with the negotiators’ stated intent and empower individual member states to address this harmful practice in the future.

    PROBLEM #3:

    The proposal allows ISPs to define classes and speed up or slow down traffic in those classes, even if there is no congestion. This allows ISPs to distort competition, stifles innovation, harms users, and hurts providers who encrypt traffic by putting all encrypted traffic in the slow lane.

    The proposal allows ISPs to engage in class-based discrimination.

    The proposal allows class-based discrimination: ISPs can make distinctions between different kinds of traffic and treat them differently to optimize overall transmission quality at any time, not just during times of congestion. The discrimination must be based on the technical requirements of the applications in question. Thus, ISPs could treat different kinds of applications differently if they have different technical requirements. For example, Internet telephony is sensitive to delay, but e‑mail is not, so an ISP could give low delay to Internet telephony, but not to e‑mail.

    Whenever an ISP has the power to speed up certain applications or slow down others, it might use this power to give certain applications an advantage over others. The proposal tries to mitigate this danger by forcing ISPs to consider an application’s technical requirements when making distinctions among traffic.

    However, this kind of class-based discriminatory network management still allows ISPs to give some applications an advantage over others, whether intentionally or inadvertently. It distorts competition, slows all encrypted traffic, harms individual users, stifles innovation, and creates high costs of regulation.

    Allowing ISPs to treat classes differently gives them power to deliberately distort competition.

    When ISPs are free to define classes, they have a lot of discretion to discriminate against certain applications. ISPs could use this power to deliberately distort competition. For example, an ISP could offer low delay to online gaming to make it more attractive, but it could decide not to offer low delay to online telephony because that would allow Internet telephony to better compete with the ISP’s own telephony offerings. Although both services are sensitive to delay, ISPs could argue that there are other, technical differences that justify distinguishing between them.

    Class-based traffic management can inadvertently harm applications.

    Traffic management that distinguishes among different kinds of applications often results in inadvertent discrimination that hurts users, distorts competition, and makes it harder for providers of affected applications to innovate. Traffic management technologies that distinguish among classes of applications often end up harming certain applications, even if that effect is not intended, because the ISPs or their technology misclassify certain applications.

    For example, many ISPs in the UK limit the bandwidth available to peer-to-peer file sharing applications during times of congestion, arguing that these applications are not sensitive to delay. This creates huge problems for online gaming. ISPs use deep packet inspection technology to identify these applications, but the technology doesn’t work very well: it has a hard time distinguishing between online gaming and peer-to-peer file sharing, so online games stop working or don’t work as well as they could. In the end, UK ISPs and gaming providers established standing committees where ISPs, technology vendors, and gaming providers worked together to make sure the games would work on ISPs’ networks in spite of the discriminatory network management.

    In the UK, this class-based traffic management not only creates problems for online gamers and gaming providers, whose applications perform worse than other kinds of applications, but it also creates problems for innovation. If an online gaming provider wants to introduce a new feature for its game in the UK, it needs to work with the ISPs and their technology vendors to make sure that the feature won’t be caught up in the traffic management measures directed at peer-to-peer file sharing. This is the opposite of innovation without permission.

    Similarly, until 2010, many ISPs in Canada used deep packet inspection technology to single out all peer-to-peer file sharing applications and limit the amount of bandwidth available to them from 5pm to midnight. Again, ISPs assumed that it was alright to target peer-to-peer file sharing, because it’s not sensitive to delay. But this assumption turned out to be wrong: there was an application called Vuze that used peer-to-peer file sharing protocols to stream video in real time. Real-time video is highly sensitive to delay, so the performance of Vuze suffered in the evening, when everybody wants to use the Internet.

    Thus, the class-based traffic management might result in harmful discrimination by even the best-intentioned ISPs.

    Class-based traffic management discriminates against encrypted traffic.

    If traffic is encrypted, then the ISP cannot identify what kind of application – e‑mail, telephony, web browsing – that a user is using, so it doesn’t know what kind of treatment it needs. In the past, ISPs have addressed the problem by simply putting all encrypted traffic in the slow lane. That means that any time someone sends encrypted data, it will take longer to transmit. People encrypt their data for a variety of valid reasons, for example, to protect privacy, secure sensitive financial transactions, protect trade secrets, and guard against surveillance. If all encrypted data is automatically slowed down, it would discourage people from using encryption at all.

    Class-based traffic management harms individual users.

    Class-based traffic management takes the power to choose the right kind of service out of the hands of users and puts it into the hands of ISPs. However, people have different needs for speed on the Internet, and the same person has different needs at different times. As a result, a user’s needs may differ from an application’s technical requirements, so ISPs don’t necessarily know what kind of service a user needs. For example, Internet telephony applications like Skype benefit from low delay, so ISPs may opt to give them low-delay service. That’s great if you are doing a job interview, where you want the best quality possible. But if you are talking with a friend, you don’t need crystal clear quality over Skype, so low-delay service might not be necessary. File uploads are generally considered not to be sensitive to delay. If you are uploading your hard disk to the cloud to do a backup, you will not mind that ISPs give file uploads lower priority. But if you are a student uploading homework right before it’s due, or a lawyer filing a brief before the deadline, or an architect submitting a bid, then the speed of this upload is your highest priority. As long as ISPs, and not users, have the power to decide which classes of application get what kinds of service, users will never get exactly what they need. That’s why class-based discrimination often harms users.

    Class-based traffic management stifles innovation.

    Imagine you develop a new application that would benefit from a specific kind of service. Entrepreneurs and start-ups typically do not have the resources or capacity to reach out to ISPs around the European Union to alert them that their particular application needs a certain kind of service. Even if a start-up manages to contact ISPs, they may not be interested in changing their systems for particular applications, which is a lot of work, especially when new apps don’t have any users yet. Entrepreneurs should be able to get the kind of Internet service their application needs without having to seek ISPs’ permission.

    Class-based traffic management leads to high costs of regulation.

    If ISPs get to define classes of applications, the only way to challenge these definitions is to complain to regulatory agencies. The agency would need to determine whether kinds of traffic are similar enough to be treated in the same way, a messy and costly process that would involve lots of lawyers and expert witnesses. This not only creates high costs of regulation, but also tilts the playing field against anybody – users, start-ups, small businesses, low-cost speakers – who doesn’t have the money to engage in long and costly proceedings before a regulator.

    SOLUTION: The Parliament should adopt amendments that prohibit ISPs from differentiating among classes of applications unless it’s necessary to manage congestion or maintain the security or integrity of the network. The proposal already contains an exception that allows ISPs to differentiate among classes of applications if that’s the only way to manage congestion. Thus, removing the language that allows class-based traffic management at all times protects users, competition, and innovation, while still giving ISPs the tools they need to manage their networks.

    PROBLEM #4:

    The proposal allows ISPs to start managing congestion in the case of impending congestion. That means that they can slow down traffic anytime, not just during times of actual congestion.

    The proposal gives ISPs a carefully calibrated set of tools to manage congestion. In particular, it allows them to differentiate among classes of traffic if doing so is necessary to deal with temporary or exceptional congestion. The relevant provisions have been designed carefully to ensure that discriminatory traffic management remains the exception rather than the rule.

    However, the proposal allows ISPs to use the same tools to prevent “impending” congestion. Since the meaning of “impending” is not clearly defined, this provision opens the floodgates for managing traffic at all times. It makes it easier for ISPs to discriminate among classes of applications even if there is no congestion, using the justification that congestion was just about to materialize.

    SOLUTION: The Parliament should adopt amendments that limit ISPs’ ability to discriminate against traffic to prevent impending congestion.

    HOW WE GOT HERE – AND WHAT WE SHOULD DO NEXT

    In April 2014, the European Parliament voted for strong network neutrality rules for the European Union. But under European law, network neutrality rules need to be adopted jointly by the Parliament and the Council, which consists of the representatives of the governments of each member state. Over the past year, the Council has consistently supported proposals that were significantly weaker than the Parliament’s text. In late June, representatives of the Parliament and the Council unexpectedly reached a compromise in informal negotiations. This compromise proposal was formally adopted by the Council in September.

    If a majority of the members who vote approves this flawed compromise next Tuesday, the rules are adopted and become law. Europe will have far weaker network neutrality rules than the US, and the European Internet would become less free and less open. By contrast, if a majority of the members approves amendments, the text goes back to the Council. The Council can then accept the amendments, and they become law. If the Council rejects the amendments, a joint committee consisting of representatives of the Parliament and the Council has six weeks to come up with a compromise. Any compromise would then have to be adopted by the Parliament and the Council.

    The future of the Internet in Europe is on the line. It’s up to all of us to save it.

    22. Oktober 2015
  • : Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben
    Die Dauerbaustelle Breitbandausbau. <a https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/chelli/3027268842/">Thomas Schmidt</a>
    Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben

    Ende August hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ vorgestellt, gestern hat das Bundeskabinett die Initiative abgesegnet. Damit sollen bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 MBit/s an das Internet angeschlossen werden und die „weißen Flecken auf der Landkarte“ verschwinden. Das Förderprogramm läuft die kommenden zwei Jahre und soll das Versprechen der schwarz-roten Koalition umsetzen, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen zu versorgen.

    Bund zahlt die Hälfte

    Als gesamte Fördersumme hat das BMVI 2,7 Milliarden Euro eingeplant, wobei der Bund in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen soll. Die Kappungsgrenze der Bundesförderung wurde im Vergleich zum ersten Entwurf um fünf Millionen Euro nach oben verschoben und liegt nun in bestimmten Fällen bei 15 Millionen Euro pro Projekt. Die Zuschüsse lassen sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa denen der Bundesländer. Der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen soll bei etwa 10 Prozent liegen.

    „Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet,“ erklärte Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU). Den Kommunen stehen zwei Wege offen, um Förderungen zu erhalten. Beim sogenannten Betreibermodell errichten sie die passive Infrastruktur selbst, indem sie beispielsweise Glasfaserleitungen verlegen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Das etwas sperrig benannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell wiederum schließt die finanzielle Kluft, die den Ausbau von Breitbandanschlüssen in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten bisher verhindert hat.

    Punkte sammeln für Breitbandausbau

    Als Grundlage für die Ausschüttung von Fördergeldern dient ein Scoring-Modell, mit dem bis zu 100 Punkte gesammelt werden können. Besonders hoch gewichtet es die rechtzeitige Fertigstellung des Projekts bis 2018, die durchschnittlichen Kosten pro Anschluss sowie die Bevölkerungsdichte im Zielgebiet. Dennoch bleibe unklar, was genau in welcher Höhe gefördert werde, sagte uns Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM): „Das Punkteprogramm erlaubt unheimlichen Blödsinn, aber auch gute Sachen.“

    „Wir kennen nicht die Grenze, ab der die Förderung einsetzt,“ kritisierte Grützner. So sei denkbar, dass ein Betreibermodellantrag zwar eine höhere Punktezahl erreiche als einer nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aber dennoch letzterer die Fördermittel erhalte. Erst die Vergabepraxis werde zeigen, ob das Fördermodell nachhaltigen Breibandausbau sicherstelle. Dabei seien Glasfaseranschlüsse zu bevorzugen, so Grützner.

    Auch Herbert Behrens, Sprecher der Linksfraktion für digitale Infrastruktur, machte Schwächen im Scoring-Modell aus. Zwar trage es einerseits dünnbesiedelten Gebieten und schwieriger Topologie Rechnung, weiche diese richtigen Ansätze durch andere Kriterien wie dem „effizienten Mitteleinsatz“ wieder auf. Es sei eben nicht „effizient,“ in solchen Gebieten auszubauen, müsse aber trotzdem gemacht werden. „Gerade diese wenig effizienten Gebiete sind es, von denen auch die Telekommunikationsunternehmen ihre Finger lassen. Die Effizienzkriterien dagegen werten die Gebiete auf, die bereits für die Telekommunikationsunternehmen interessant sind,“ teilte uns der Bundestagsabgeordnete mit.

    Glasfaser statt Vectoring gefordert

    Besser wäre es, wenn das Geld des grundsätzlich begrüßenswerten Förderprogramms „nur für den Glasfaserausbau genutzt werden würde,“ so Behrens. Keinesfalls dürfe man in Brückentechnologien wie Vectoring investieren. Das forderte auch der Sprecher für Netzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz: „Um die selbstgesteckten Ausbauziele der Digitalen Agenda zu erreichen, steckt die Bundesregierung die für die digitale Teilhabe ganzer Landstriche dringend benötigten, aber begrenzten Fördergelder in veraltete Kupferleitungen und Vectoring statt in moderne Glasfaserleitungen.“

    Ob über Vectoring realisierte Anschlüsse förderfähig sein werden bleibt zur Zeit freilich unklar. In einer Fußnote der Förderrichtlinie heißt es zwar, dass „Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen, nicht förderfähig sind.“ In den Augen der Telekom Deutschland handelt es sich bei Vectoring jedoch um entsprechend teuren Glasfaserausbau, der beinahe bis zum Kunden reicht (FTTC, Fiber to the curb). Mit der Bundesnetzagentur im Schlepptau könnte sie also argumentieren, „erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet“ zu tätigen – was die Richtlinie als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern nennt. Einen Strich durch die Rechnung könnte dann nur die EU-Kommission machen, die Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden, ausdrücklich von staatlichen Beihilfen ausgenommen hat.

    „Ich nehme an, dass sie sich es offenhalten wollen, ob Vectoring nicht doch förderfähig wird. Dann würde die Grundlage für diese Fußnote entfallen und damit möglicherweise die ganze Fußnote selbst,“ malte eine Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur, ein mögliches Szenario an die Wand. Fakt sei, dass Dobrindt als auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Vectoring als schnellen Schritt Richtung 50 MBit/s in 2018 sehen würden. „Deshalb auch die Forcierung des Telekom-Antrags auf exklusives Nutzungsrecht beim Vectoring im Nahbereich,“ so die Sprecherin.

    Falsche Ziele?

    Laut VATM habe sich die Regierung mit ihrer Forderung nach „50 MBit/s für Alle“ aber zu enge Grenzen gesetzt. „Flexibilität nach oben, aber auch nach unten auf beispielsweise 30 MBit/s ist in Ordnung, wenn man es richtig macht,“ sagte Grützner. So sei es sinnvoller, bislang komplett unterversorgte Gebiete mit zumindest 30 MBit/s auszubauen, als Fördermittel in jetzt schon vergleichsweise gut angebundene Gebiete zu stecken, nur um auf 50 MBit/s im Downstream zu kommen.

    Sogar noch einen Schritt weiter geht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der einen flächendeckenden Ausbau auf 50 MBit/s bis 2018 für unrealistisch hält. „Aus unserer Sicht wäre es wichtiger, eine verlässliche, flächendeckende Grundversorgung mit 10 MBit/s bis 2018 sicherzustellen, als immer höhere Bandbreiten zu versprechen und diese Versprechen am Ende nicht einzuhalten,“ teilten uns die Verbraucherschützer mit. Erreichen könne man dieses Ziel mit einer Universaldienstverpflichtung für Breitband. Auf eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung will sich die Bundesregierung jedoch nicht einlassen, wie Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) im Juli klarstellte.

    22. Oktober 2015 6
  • : Gefahr im Verzug: Abstimmung über Netzneutralität ohne Änderungsanträge geplant
    Gefahr im Verzug: Abstimmung über Netzneutralität ohne Änderungsanträge geplant

    STI-banner-bigDas neue Gesetz zur Netzneutralität in Europa steht kurz vor der Ziellinie. Der aktuelle Text bringt große Schlupflöcher für Diskriminierung im europäischen Internet und wird die Gerichte noch jahrelang beschäftigen. Rechtssicherheit im Internet und gute Bedingungen für Innovation sind in Europa damit ausgeschlossen. Am Dienstag hat der Industrie-Ausschuss im Europa-Parlament mit 50 pro- zu 10 contra-Stimmen für den Text der Trilogverhandlungen gestimmt. Die Mehrheit haben Sozialdemokraten, Konservative, Rechtsextreme und Liberale besorgt. Am 27. Oktober wird im Plenum in Straßburg nun die endgültige Entscheidung fallen. Es liegt an uns, mit SaveTheInternet.eu die Abgeordneten umzustimmen.

    Was bisher geschah

    Dieses Gesetz zur Netzneutralität wurde von der EU-Kommission im September 2013 vorgestellt und zog in seiner damaligen Fassung heftige Kritik von Regulierungsbehörden, Datenschützern und der Zivilgesellschaft auf sich. Im April 2014 hat das Europa-Parlament mit großer Mehrheit echte Netzneutralität beschlossen. Mit den damaligen Reparaturen hätten Geschäftsmodelle auf Basis von Netzwerkdiskriminierung verhindert werden können. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich im Rat dann wieder gegen Netzneutralität entschieden.

    Worüber wird verhandelt

    Die gemeinsame Position der drei Institutionen (Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten) im Trilog ist nun so formuliert, dass die wirkliche Entscheidung offen bleibt. Aufgrund der mehrdeutigen Passagen im Text entscheiden statt den gewählten Abgeordneten nun 28 Regulierungsbehörden, Kommissar Oettinger und am Ende die Gerichte. Der Text versagt bei der klaren Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und dem offenen Internet, er versagt beim Verbot von Zero-Rating, erlaubt das Zensieren von Webseiten ohne Rechtsgrundlage oder Gerichtsbeschluss und würde das Ende des Best-Effort-Prinzips bedeuten. Mit den Passagen für Netzwerkmanagement können Provider zukünftig allen Netzwerkverkehr jederzeit in Diensteklassen unterteilen. Wer sich in der falschen Dienstklasse wiederfindet oder aufgrund von Verschlüsselung nicht eingeordnet werden kann, bleibt auf der Strecke.

    Dreckige Tricks

    Obwohl dieses Gesetz schon im Eilverfahren in nur zwei Wochen vom Ausschuss ins Plenum kommen soll, wollten manche Abgeordneten nun auch noch die letzte Möglichkeit für Änderungsanträge verhindern. Mit einer „urgent procedure“ (Leak) hat man versucht, statt einer Abstimmung über einzelne Änderungsanträge nur noch mit Ja oder Nein über das gesamte Paket mit all seinen Fehlern abstimmen zu lassen. In den beiden vorangegangenen Ausschüssen im Juli und Oktober wurden Änderungsanträge bereits verhindert. Das Europa-Parlament hat also nicht nur in den Verhandlungen mit den anderen Institutionen seine Position vor der EU-Wahl aufgegeben, sich einen fremden, unbegründeten Zeitplan aufzwingen lassen, schon in beiden Sitzungen des Industrie-Ausschusses keine Änderungsanträge zugelassen und nun soll auch noch im Plenum einfach abgenickt werden.

    Europa-Parlament am Zug

    Bis Mittwoch können noch Änderungsanträge eingebracht werden, um die originale Parlamentsposition wiederherzustellen. Ob über diese Anträge dann auch abgestimmt wird, liegt aber in den Händen von Parlamentspräsidenten Martin Schulz. Nur wenn er eine demokratische Entscheidung über den Inhalt des Gesetzes zulässt, können mit der Hälfte der Stimmen der 751 Abgeordneten noch Änderungen am Gesetz vorgenommen werden.

    Unserer Meinung nach muss das Internet gerettet werden, und es braucht Euch dazu. Schnappt Euer Headset, ruft Eure Abgeordneten an – alles was Ihr dazu braucht, findet Ihr auf savetheinternet.eu.

    Update:

    Die Änderungsanträge wurden von Grünen und Linken eingebracht. Einzelne liberale Abgeordnete (v.a. Marietje Schaake) versuchen ebenfalls noch die guten Änderungsanträge ohne politische Partei mit 40 Unterschriften einzelner Abgeordneter einzubringen. Abgeordnete, die dem Thema positiv gegenüberstehen, können und sollten hier noch mit zeichnen. Das hilft uns danach eine Mehrheit zu bekommen. Die Deadline für Änderungsanträge wurde auf Donnerstag 18:00 verschoben. Erst danach Entscheidet Martin Schulz über die Zulässigkeit der Anträge.
    Die Debatte im Plenum findet Dienstag 27.10 von 8:30 bis 10:00 statt und kann im LiveStream verfolgt werden. Die Abstimmung ist dann im Voting-Block am Nachmittag/Abend (Details folgen im Laufe der Woche hier).

    16. Oktober 2015 25