Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
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: COMMUNIA-Buch: „The Digital Public Domain – Foundations for an Open Culture“
: COMMUNIA-Buch: „The Digital Public Domain – Foundations for an Open Culture“
Hervorgegangen aus dem EU-geförderten europaweiten Forschungsnetzwerk „COMMUNIA – The European Thematic Network on the Digital Public Domain“ wurde im vergangene Jahr die NGO Communia Association gegründet. Thema von Netzwerk und Organisation sind, wie der Name schon sagt, die digitale Allmende* und deren Bedeutung for Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur. Im Gegensatz zur – auch in Deutschland von Tatort-Autoren bis zum Handelsblatt – im Mainstreamdiskurs zu Immaterialgüterrechten (über-)betonten Bedeutung „geistiger Eigentumsrechte“, geht es der Communia-Organisation darum, die oft unterschätzte Bedeutung digitaler Gemeingüter für Innovation und Kreativität herauszuarbeiten.Jetzt liegt das erste größere Werk der neugegründeten Organisation in Buchform vor: Der Sammelband „The Digital Public Domain – Foundations for an Open Culture“, herausgegeben von Melanie Dulong de Rosnay und Juan Carlos de Martin, versammelt eine Reihe spannender Beiträge zum Thema. Nach einer generellen Einführung in das Phänomen der digitalen Allmende folgen drei Artikel, die sich mit deren rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen, bevor in sieben Beiträgen die verschiedenen Dimensionen der „digital public domain“ an Hand konkreter Beispiele und Fragestellungen illustriert werden.
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: ZDF macht aus vollkommen anderen Gründen genau das, was die Verleger wollen
: ZDF macht aus vollkommen anderen Gründen genau das, was die Verleger wollen Wir erinnern uns: Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verhandeln seit einiger Zeit mit großen deutschen Zeitungsverlegern darüber, in welcher Form sie ihr dank Depublizierungspflicht eh schon trauriges Online-Angebot noch nutzloser machen können. Die Pläne sahen dem Vernehmen nach so aus, dass auf Texte weitgehend verzichtet werden soll.
Heute hat der Leiter der Abteilung „Neue Medien“ des ZDF, Eckart Gaddum, der dapd ein paar Fragen zum neuen ZDF-Onlineauftritt beantwortet. Überraschung: Auf Texte wird weitgehend verzichtet. Aber:
Der ZDF-Manager erklärte, diese Entwicklung habe „absolut nichts“ mit dem anhaltenden Druck vieler Verlage zu tun.
Der Grund sei stattdessen, dass das ZDF für bewegte Bilder stünde. Die große Innovation sieht deswegen so aus:
Wir verknüpfen Videotext mit Online.
Dazu fällt einem bei diesem Sender auch nix mehr ein, was nicht schon tausende von Malen geschrieben worden ist. Videotext dürften die noch lebenden Zuschauer zumindest noch aus ihrer Jugend kennen, insofern herzlichen Glückwunsch zur zielgruppengerechten Gestaltung des Online-Angebots.
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: Bundesverfassungsgericht hebt Filesharing-Urteil des OLG Köln auf
: Bundesverfassungsgericht hebt Filesharing-Urteil des OLG Köln auf
Das Bundesverfassungsgericht kommentiert heute in einer Pressemitteilung ein Urteil des 2. Senats vom 21. März. Darin wird ein Urteil gegen einen Polizeibeamten aufgehoben und an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.Der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des auf Internetkriminalität spezialisierten Beamten hatte in einer Tauschbörse mehr als 3500 Musikdateien angeboten, woraufhin zuerst der Polizist als Anschlussinhaber abgemahnt wurde. Nachdem im Verlauf des Rechtsstreits klar geworden war, dass die Urheberrechtsverletzungen nicht vom Inhaber des Anschlusses ausgingen, wurden entsprechende Schadensersatzforderungen fallen gelassen. Der Beamte sollte allerdings weiterhin die Anwaltskosten der Abmahnung in Höhe von 3500€ tragen. Die Berufung dagegen vor dem OLG Köln wurde mit Verweis auf ein früheres Urteil, das die Störerhaftung im Falle schlecht gesicherter WLANs regelt, abgewiesen. Die Revision hiergegen lies das OLG Köln nicht zu.
Diese Entscheidung widersprach, wie das Bundesverfassungsgericht nun feststellt, geltendem Recht:
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: Neue Bundesratsinitiative soll WLAN-Anbieter vor Abmahnungen schützen
: Neue Bundesratsinitiative soll WLAN-Anbieter vor Abmahnungen schützen Die Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus stießen letzten Freitag eine Bundesratsinitiative an, die zu mehr Rechtssicherheit von Betreibern öffentlicher WLANs führen soll. Vorausgegangen war eine Abmahnwelle gegen Gaststätten mit kostenlosem Internetzugang, die einzelne Cafés schon zur Abschaltung ihrer Hotspots bewegte.
Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots dürften demnach von Abmahnungen „befreit“ sein, wenn sie den Zugang ihrer Kunden nach noch festzulegenden Kriterien ausreichend überwachen.

So heißt es im Antrag ans Abgeordnetenhaus, es solle „Eine Haftung für unbefugte Nutzer […] jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.“ Hierzu bedürfe es „einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert.“
Die Initiative Freifunk, die an über tausend Punkten in ganz Deutschland kostenlose Hotspots zur Verfügung stellt, begrüßt die Initiative in einer Presseerklärung. Gleichzeitig wird aber auch die Einhaltung des Telemediengesetzes angemahnt, das eine Überwachung der Nutzer durch Internetanbieter verbietet und auch eine anonyme Nutzung garantiert (Abs. 6). Fragwürdig sei auch die Verwendung des nicht näher definierten Begriffs „unbefugte Nutzer“. -
: Warum Anonymous keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit ist
: Warum Anonymous keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit ist Der Harvard-Professor Yochai Benkler argumentiert in Foreign Affairs, warum Anonymous keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit darstellt: Hacks of Valor – Why Anonymous Is Not a Threat to National Security.
Anonymous demonstrates one of the new core aspects of power in a networked, democratic society: Individuals are vastly more effective and less susceptible to manipulation, control, and suppression by traditional sources of power than they were even a decade ago. At their worst, Anonymous’ practices range from unpleasant pranksterism to nasty hooliganism; they are not part of a vast criminal or cyberterrorist conspiracy. Instead, Anonymous plays the role of the audacious provocateur, straddling the boundaries between destructive, disruptive, and instructive. Any government or company that fails to recognize this will inevitably find itself at odds with some of the most energetic and wired segments of society. Any society that commits itself to eliminating what makes Anonymous possible and powerful risks losing the openness and uncertainty that have made the Internet home to so much innovation, expression, and creativity.
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: CISPA: Der US-Nachfolger von SOPA und PIPA
: CISPA: Der US-Nachfolger von SOPA und PIPA
Zwei Monate nach den gescheiterten Versuchen, mit SoPA und PIPA in den USA drakonische und unverhältnismäßige Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten einzuführen, ist bereits der nächste Versuch auf dem Weg: Der Cyber Intelligence Sharing and Protection Act of 2011 (CISPA) hat bereits ein fünftel der Kongressabgeordneten hinter sich versammelt. Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Bekämpfung von Online-Kriminalität. Mit dabei sind selbstverständlich so vage Formulierungen, die zu Maßnahmen wie eine verstärkte Echtzeit-Onlineüberwachung und natürlich wieder Netzsperren führen können. Das kennt man ja schon aus ACTA. Bei CISPA kann das klassische Online-Kriminalität betreffen, wie der Name verspricht, aber Kritiker gehen davon aus, dass auch schon einfache Urheberrechtsverletzungen und natürlich Webseiten wie Wikileaks oder ThePirateBay gemeint sind, wie die EFF schon vor einem Monat berichtete: Rogers’ “Cybersecurity” Bill Is Broad Enough to Use Against WikiLeaks and The Pirate Bay.CISPA allows companies or the government1 free rein to bypass existing laws in order to monitor communications, filter content, or potentially even shut down access to online services for “cybersecurity purposes.” Companies are encouraged to share data with the government and with one another, and the government can share data in return. The idea is to facilitate detection of and defense against a serious cyber threat, but the definitions in the bill go well beyond that. The language is so broad it could be used as a blunt instrument to attack websites like The Pirate Bay or WikiLeaks.
Ein gefährliches Element ist das Angebot an private Unternehmen, dass sie von einer Haftung ausgeschlossen werden, sofern sie umfänglich mit der Regierung kooperieren, wie Digitaltrends.com berichtet: Watch out, Washington: CISPA replaces SOPA as Internet’s Enemy No. 1.
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: Foebud sucht einen neuen Namen
: Foebud sucht einen neuen Namen Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V., im Volksmund auch Foebud genannt, sucht einen neuen Namen per Video:
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: Bewertungsportale und Preisvergleich
: Bewertungsportale und Preisvergleich Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat ein neues Video zum Thema Bewertungsportale und Preisvergleich im Internet veröffentlicht:
Je größer die Auswahl, desto schwieriger die Entscheidung. Bewertungsportale und Preisvergleich im Internet können helfen, oft machen sie die Suche aber noch komplizierter. Auf spezialisierten Plattformen können Verbraucher mit wenigen Klicks herausfinden, was ein Produkt bei welchem Anbieter kostet, wer Dienstleistungen erbringt und was dafür zu zahlen ist. Doch die große Anzahl an Bewertungen, Tipps und Vergleichen verwirrt oft mehr, als dass sie helfen würde. Worauf Verbraucher bei Bewertungsportalen und Preisvergleichen im Internet achten sollten, ist auf www.surfer-haben-rechte.de nachzulesen.
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: Widerspruch: ACTA-Transparenz gefährdet Öffentliche Sicherheit
: Widerspruch: ACTA-Transparenz gefährdet Öffentliche Sicherheit Vor zwei Wochen hatten wir über die Bemühungen von Mathias Schindler berichtet, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Informationen der Bundesregierung bezüglich ACTA zu erhalten. Der Hintergrund war ein Versprechen öffentlicher Stellen, bei ACTA größtmögliche Transparenz zu praktizieren. Die IFG-Anfrage nach den von deutscher Seite beteiligten Personen bei den ACTA-Verhandlungen wurde mit dem Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verweigert. Von allen möglichen Ausreden war das so die letzte, die Mathias und auch wir uns vorstellen konnten.
Aber so steht es schwarz auf weiß in der Ablehnung der Bundesregierung auf die IFG-Anfrage von Mathias. Das haben wir schon beschrieben und zu einer Spendenaktion aufgerufen, um Mathias bei seinem weiteren Weg zu unterstützen, seine Rechte als Bürger gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Mehr als 7.000 Euro kamen bereits zusammen, um die nächsten Schritte einzuleiten. Dazu zählen zuerst ein Widerspruch. Diesen haben Thorsten Feldmann und Ansgar Koreng von der Kanzlei JBB jetzt formuliert (PDF) und wir sind auf die Antwort gespannt. Sollte die Bundesregierung weiter darauf bestehen, irgendwelche absurden Gründe vorzuschieben, um nicht mehr Transparenz in die ACTA-Verhandlungen bringen zu müssen, wird als nächstes vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Wir werden über die nächsten Schritte berichten.
Wer die Kriegskasse durch eine Spende ergänzen möchte, kann dies weiterhin gerne tun. Alle Informationen dazu stehen im Originalartikel. Ein Interview zur Motivation von Mathias Schindler haben wir ebenso verbloggt.
Einmal im Leben sollte übrigens jeder das Informationsfreiheitsgesetz nutzen. Alleine für den grandiosen Betreff „Schindler ./. Bundesrepublik Deutschland“.
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: Großbritannien: Regierung will umfassende Vorratsdatenspeicherung
: Großbritannien: Regierung will umfassende Vorratsdatenspeicherung
Wie die BBC und der Independent gestern berichteten, ist die britische Regierung im Begriff, eine umfassende Neuregelung des staatlichen Zugriffs auf die Telekommunikationsdaten aller Bürger anzugehen. Unter anderem soll es Ermittlungsbehörden dadurch möglich sein, E‑Mail-Absender- und Empfänger sowie die URL von besuchten Websites ohne richterliche Verfügung einzusehen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll, wie das „home office“ (Innenministerium) bestätigt, wahrscheinlich im Mai auf den Weg gebracht und baldmöglichst verabschiedet werden. Begründet wird der Schritt – wie immer – mit der Terrorismusmusbedrohung und der Verfolgung schwerer Straftaten. -
: Wikidata: Strukturierte Daten für Wikipedia & Co.
: Wikidata: Strukturierte Daten für Wikipedia & Co.
Im Vorfeld zur Wikimedia-Konferenz in Berlin gab Wikimedia Deutschland den Start des sogenannten Wikidata-Projektes bekannt. Wikidata soll als zentrale Informationsquelle für alle Sprachversionen von Wikipedia dienen. Dadurch sollen, gerade in kleineren Sprachfassungen der Online-Enzyklopädie, Informationen einheitlicher und aktueller werden. Auch eine Nutzung der Daten außerhalb des Wiki-Kontextes ist vorgesehen. -
: Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt?
: Vorratsdatenspeicherung: Heute schon den Staat verklagt? Heute hat der AK Vorrat Österreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Mit in Kraft treten der Speicherpflicht für alle österreichischen Mobilfunk- und Internetanbieter am kommenden Sonntag eröffnet sich zum ersten Mal der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Auf www.verfassungsklage.at können sich alle Menschen der Anfechtung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung anschließen. Auf der Seite gibt es ein Formular mit allen notwendigen Daten für die Vollmacht, welche per E‑Mail als PDF zugeschickt wird und dann unterschrieben per Post bis zum 18. Mai 2012 an den AK Vorrat geschickt werden muss.
Notwendig dafür ist nur die Betroffenheit durch einen Telefon- oder Internet-Anschluss in Österreich auf den eigenen Namen. Eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnhaft ist nicht erforderlich. Neben Einzelpersonen können sich auch Firmen und Vereine der Klage anschließen. Wer diesen Prozess durchläuft ist offizieller Mitkläger an der Verfassungsbeschwerde. Kosten und Risiken gibt es für die Mitkläger keine. Nähere Infos finden sich in den FAQs.
Eine sogenannte Drittelbeschwerde aller Oppositionsparteien gegen das Gesetz ist im August an der FPÖ gescheitert. Die Klage wird nun vom AK Vorrat Österreich gemeinsam mit dem grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eingebracht.
Das Ziel der Aktivisten ist es mindestens 1.000 Vollmächte für die Klage zu bekommen, um ein deutliches Signal gegen die pauschale Speicherung an die Politik zu senden. Nach der Bürgerinitiative des AK Vorrat, welche inzwischen über 80.000 Unterschriften gesammelt hat, scheint dieses Ziel realistisch. Am kommenden Samstag dem 31. März 2012, dem letzten Tag vor der Speicherpflicht, gibt es auch Trauerzüge in ganz Österreich.
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: Antwort auf den offenen Brief von 51 Tatort-Autoren an „die Netzgemeinde“
: Antwort auf den offenen Brief von 51 Tatort-Autoren an „die Netzgemeinde“ Nach dem Regener-Rant („Der Auf#Regener“) und dem Kunst-hat-Recht-Konflikt („‚Kunst gegen Überwachung’ gegen ‚Kunst hat Recht’ “) sind es jetzt Tatort-Autoren, die sich auf der Webseite des Verbands der Drehbuchautoren mit einem offenen Brief an „Grüne, Piraten, Linke, und Netzgemeinde“ in der Urheberrechtsdebatte zu Wort melden. Leider bringt das Pamphlet die Debatte keinen Millimeter voran, sondern ergeht sich wieder nur in Pauschalverunglimpfungen und Selbstwidersprüchen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber als Erleichterung für die Recherchearbeit in der journalistischen Echo Chamber, ein paar kommentierte Auszüge:
„Und noch eine Lebenslüge, die allerdings typisch geworden ist für die Berliner Republik: der Ausweg in die Symbolpolitik. Das Beispiel hierfür sind hier die Schutzfristen, mit denen die Urheber bzw. ihre Nachfahren von dem eigenen Werk profitieren können. Zur Zeit sind das 70 Jahre post mortem, die Netzgemeinde fordert radikale Verkürzungen, gern auch mal „Modernisierung“ genannt. […] Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf“
Rund um die Debatte zur Schutzfristverlängerung wurde über nichts anderes diskutiert und eine Vielzahl von Argumenten vorgebracht (vgl. z.B. einen Netzpolitik-Artikel aus 2008). Für einen Einstieg in die Debatte, warum eine zeitliche Befristung von Immaterialgüterrechten Sinn macht, empfiehlt sich das Buch „The Public Domain“ von Jamie Boyle, das im Volltext online verfügbar ist. Aber es geht noch weiter zum Thema Schutzfristen:
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: Linux-Umstieg in München zahlt sich aus
: Linux-Umstieg in München zahlt sich aus
Münchens Oberbürgermeister Christian Ude gibt in der aktuellen Ausgabe der Rathaus-Umschau ein sehr detailliertes Statement zum Stand des „Limux“-Projektes ab. Das 2004 initiierte Projekt hat das hochgesteckte Ziel, große Teile der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung auf quelloffene Software wie Linux und OpenOffice umzurüsten.Nach Angaben des SPD-Politikers habe die Stadt München gegenüber dem Einsatz von Microsoft-Infrastruktur mehrere Millionen Euro gespart, und das obwohl das Budget für den Umstieg kräftig aufgestockt wurde. So betrugen die bisherigen Kosten für das Limux-Projekt 11,7 Millionen Euro, 100.000 Euro weniger als die Ausrüstung mit proprietärer Software nach einer Schätzung vom Oktober 2010 gekostet hätte. Nicht einberechnet waren damals allerdings die Kosten für Lizenzerneuerungen der Windows-Systeme, außerdem sind inzwischen deutlich mehr Rechner im Einsatz als in der ursprünglichen Rechnung vorgegeben.
Die Münchener Stadtverwaltung hat also laut den Angaben des Bürgermeisters seit dem Jahr 2004 durch den Open-Source-Umstieg kalkulatorisch zwischen 3,82 und 6,62 Millionen Euro an Steuergeldern eingespart. Die Kosten für die IT wurde damit trotz Neuanschaffung einiger Tausend Rechner um fast ein Viertel gesenkt.
Auch die Wartung der Systeme scheint sich einfacher zu gestalten als angenommen. Auch wenn noch keine statistisch verlässlichen Zahlen erhoben werden können, sei laut Auskunft einiger Admins die Zahl der Supportanfragen gegenüber dem Betrieb auf Windows NT4 merklich gesunken.
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: INTA-Ausschuss im EU-Parlament stimmt gegen ACTA-Verzögerung
: INTA-Ausschuss im EU-Parlament stimmt gegen ACTA-Verzögerung Der im Europaparlament bei ACTA federführende Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) hat sich heute mit 21 gegen 5 Stimmen in einer Sitzung dagegen ausgesprochen, den Europäischen Gerichtshof mit eigenen Fragen zu ACTA anzusprechen. Das ist ein guter Ausgangspunkt, um weiter dafür zu kämpfen, das ACTA-Abkommen, wie immer geplant, in diesem Sommer im EU-Parlament zur Abstimmung zu stellen – und nicht bei den taktischen Spielen der EU-Kommission mitzumachen, die die Proteste mit Verzögerung und Warten auf ein EuGH-Urteil aussitzen wollen.
Der für ACTA zuständige Berichterstatter, der Brite David Martin, twitterte eben, dass es im INTA-Ausschuss am 30. Mai zur entscheidenden Abstimmung kommen wird und das EU-Parlament im Juni dann abstimmt. Das würde bedeuten: Die Proteste auf Juni legen und neue Demonstrationen planen!
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: Wenn #ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde
: Wenn #ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde Heise.de liegt ein Sachstandsbericht der Europäischen Kommission vor, der sich mit der voraussichtlichen Unterzeichnung und Ratifizierung des stark umstrittenen Anti-Piraterie- und Urheberrechtsschutz-Abkommens ACTA befasst. Der Inhalt deckt sich mit unserer Berichterstattung und Analyse:
Der Bürgerprotest wird als „aggressive pan-europäische Kampagne“ gegen ACTA bezeichnet, „die von einer demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde getragen werde“. ACTA dürfe laut EU-Kommission nicht scheitert, „da dies ein gefährliches Signal zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union aussenden werde. Auf keinen Fall dürfe man dem Druck der Internetgemeinde nachgeben. Schließlich seien sämtliche Einwände gegen ACTA unbegründet.“
Im Grunde nichts neues, der schönste Satz ist aber: „Wenn ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde.“
Zum Thema unbegründete Einwände haben wir gestern nochmal eine kleine Broschüre zum Internetkapitel veröffentlicht. Wir sehen das natürlich anders.
Die EU-Kommission erwartet, dass „die Prüfung von ACTA von dem europäischen Gerichtshof zügig erfolge und danach die verbliebenen fünf EU-Staaten das Abkommen unterzeichnen.“ Deswegen fordern wir: Keine Verzögerung: ACTA jetzt im Europaparlament abstimmen!
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: Microsofts Messenger blockiert Piratebay-URLs
: Microsofts Messenger blockiert Piratebay-URLs
Wie Torrentfreak am Samstag berichtete, blockiert Microsofts Instant-Messanging-Programm „Windows Live Messenger“ sämtliche URLs, die auf die schwedische BitTorrent-Suchmaschine „The Pirate Bay“ verweisen. Ein Grund, warum die Nachricht nicht übermittelt werden kann, wird nicht genannt.Es steht allerdings zu vermuten, dass im Zuge der „freiwilligen Kooperation“ zwischen Urheberrechts-Verwertern und Internet-Diensteanbietern, die unter anderem vom umstrittenen ACTA-Abkommen empfohlen wird, eine Blockade der vermeintlich schädlichen Inhalte vorgenommen wird. Dies ist vor allem deswegen kritisch zu beurteilen, da auf The Pirate Bay keineswegs nur illegale Inhalte gesucht werden können. Auch Inhalte von Netzpolitik.org, die via bitTorrent veröffentlicht wurden, werden nun blockiert.
Im Selbstversuch (Dank an Claude) konnten wir die Blockade auch in Deutschland nachvollziehen. Eine Stellungnahme des US-Unternehmens ist laut Aussagen eines Sprechers der deutschen Microsoft-Niederlassung aufgrund der Zeitverschiebung nicht vor dem Abend zu erwarten.
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: AK Vorrat: Attentäter von Toulouse ohne VDS gestellt
: AK Vorrat: Attentäter von Toulouse ohne VDS gestellt
Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einem Blogpost betont, half die in Frankreich praktizierte Vorratsdatenspeicherung nicht beim Auffinden des Täters. Entsprechende Berichte in verschiedenen Medien entsprächen nicht der Wahrheit.Der 23jährige Mohamed Merah, der für den Tod von sieben Menschen verantwortlich ist, wurde vorgestern in seiner Wohnung gestellt und nach einer mehr als 30-stündigen Belagerung beim Fluchtversuch getötet.
Der Name seiner Mutter tauchte zwar schon letzten Samstag auf einer Liste von 576 Personen auf, die eine Kleinanzeige eines der Opfer im Internet aufgerufen hatten. Den entscheidenden Hinweis, der schließlich zur Identifizierung des Attentäters führte, verdanke die Polizei allerdings dem Motorradhändler, bei dem der 23jährige Fundamentalist seit mehreren Jahren Stammkunde war.
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: VDS-Studie im Rechtsausschuss vorgestellt, Justizministerium will QuickFreeze im Kabinett einbringen
: VDS-Studie im Rechtsausschuss vorgestellt, Justizministerium will QuickFreeze im Kabinett einbringen
Ein vor zwei Wochen veröffentlichtes und viel diskutiertes Gutachten zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung wurde heute im Rechtsausschuss des Bundestages vorgestellt. Professor Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und Autor der Studie, präsentierte die Ergebnisse der Studie persönlich.Praktisch gleichzeitig kündigte das Bundesjustizministerium an, die von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte Quick-Freeze-Lösung ins Kabinett einbringen zu wollen. Damit gewinnt der in der Regierungskoalition schwelende Konflikt weiter an Schärfe.
Dem nun vorgestellten Gutachten ist zu entnehmen, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden kann. Dieser Befund gelte insbesondere für die Bereiche der Computerkriminalität sowie der so genannten Internetkriminalität. Allerdings wird auch der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene QuickFreeze-Ansatz nicht als „taugliches Äquivalent zur Vorratsdatenspeicherung gesehen.“
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: BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz
: BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz In einer Vorabankündigung zu einer Studie, die BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) bereits am 6. März veröffentlichte, finden sich einige interessante Punkte zum Thema Netzneutralität.
So stellt die EU-Behörde in einer Pressemitteilung fest, dass die heftig debattierte Drosselung oder Bevorzugung einzelner Internet-Anwendungen bei einem Großteil der europäischen Provider bereits Praxis ist. In erster Linie seien Internettelefoniedienste (VoIP) in mobilen Netzen sowie Peer-to-peer-Verkehr sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich betroffen. Auch werde bei manchen Anbietern der Datendurchsatz von Videostreams mit der Begründung, „Datenstaus“ zu vermeiden, verringert.
