Datenschutz

  • : Heute Abend in PlusMinus: Wie sicher sind eigentlich die neuen Kreditkarten?
    Heute Abend in PlusMinus: Wie sicher sind eigentlich die neuen Kreditkarten?

    Das wird sicher lustig: Heute Abend geht das ARD-Magazin plusminus der Frage nach, wie sicher die neuen Kreditkartenchips eigentlich so sind?

    Kreditkarten mit der neuen Chip-Technologie können beim Bezahlvorgang an der Kasse ausspioniert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Cambridge UniversitĂ€t mit von deutschen und britischen Banken ausgegebenen Kreditkarten. Die Kryptologen demonstrierten einem Team des ARD-Wirtschaftsmagazins [plusminus vor laufender Kamera, dass dies problemlos möglich ist. Dabei sollten die Chips sensible Kartendaten besser vor Missbrauch schĂŒtzen als dies mit den herkömmlichen Magnetstreifen möglich ist.

    [plusminus, 21:40h, ARD

    7. MĂ€rz 2006
  • : DFN: Regelung zum Auskunftsrecht droht auszuufern
    DFN: Regelung zum Auskunftsrecht droht auszuufern

    Der Verein zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes hĂ€lt das geplante Auskunftsrecht fĂŒr Inhaber geistiger Eigentumsrechte fĂŒr verfassungswidrig. In einer Stellungnahme vom 28. Februar 2006 weist das DFN auf grobe MĂ€ngel in der Formulierung der Gesetzestexte hin. Er sei geeignet „ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu erzeugen“.

    Diese Ungenauigkeiten sind fĂŒr Provider Ă€ußerst problematisch, wie Stefan Krempl im heise newsticker schreibt:

    So bleibe offen, ob selbst bei Forschungseinrichtungen aufgrund von Kooperationen mit der Wirtschaft ein möglicher mittelbarer Erwerbszweck im Zusammenhang mit dem einrichtungsinternen Zugang zum Internet unterstellt werden könnte. Wann beim Endverbraucher von einem „den ĂŒblichen Konsum“ ĂŒberschreitenden Urheberrechtsdelikt die Rede sein sollte, habe das Justizministerium ebenfalls nicht prĂ€zisiert. Da zudem Providern Schadensersatz drohe, falls sie vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig eine falsche oder unvollstĂ€ndige Auskunft erteilen, sei davon auszugehen, dass diese im Zweifelsfall lieber Verbindungs- und sogar Nutzungsdaten herausrĂŒcken wĂŒrden. Entgegen dem Ansinnen des Gesetzgebers sei so gerade von einer „Gefahr der Uferlosigkeit“ des neuen Ermittlungsinstruments auszugehen.

    Das DFN ist ein 1984 gegrĂŒndetes Hochleistungsnetz fĂŒr Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.

    6. MĂ€rz 2006
  • : UbiquitĂ€res Computing im Inforadio
    UbiquitÀres Computing im Inforadio

    Das Inforadio Berlin (UKW 93.1) strahlt gerade eine Sendung aus zum „flĂ€chendeckenden“ Computing, auch mit (wenn auch schwachen) kritischen Untertönen.
    Insgesamt war die Stoßrichtung unkonkret und von der Richtung her akadamisch-weltfremd. „Die Informatisierung der Gesellschaft“ ist ein schönes Forschungsmotto, ja sicher doch, aber RFID und die Datenspuren, die wir alle so tagtĂ€glich und unfreiwillig hinterlassen geben problemlos mehr Stoff her als akademische Diskussionen, nĂ€mlich praktischen Nutzen. Neben KĂŒhlschrĂ€nken, die automatisch frische Milch nachbestellen und der Servicewerkstatt, der man keinen Kaufbeleg außer dem eingebauten RFID-Chip mehr prĂ€sentieren muss (was wir uns als Verbraucher noch nie wirklich gewĂŒnscht haben) auch noch universelle Datenformate und eine maschinenbestimmte Kommunikationen – zum Nutzen auch von Geheimdiensten und zur Bildung von Konsumentenprofilen ohne Zustimmung. Verzeiht wenn ich etwas zynisch werde, ich hatte einfach im Beitrag mehr erwartet.

    Ein netten AufhĂ€nger hatte sich die Redaktion gesucht: das Zitat von Ken Olson, GrĂŒnder von DEC, der neben der amĂŒsanten FehleinschĂ€tzung, dass niemand einen Rechner zu Hause haben wolle, Jahre spĂ€ter noch folgendes gesagt hat (bestimmt haben sie das Zitat auch aus der Wikipedia ;)

    „I’m quoted all the time as saying (early during the PC revolution) that there was no reason to have a computer in the home. What I said, I said very carefully and knew exactly what I was saying because I had prepared it. I said, ‚I don’t think we want our personal lives run by computer.’ If you steal something from the refrigerator at midnight, you don’t want it entered into the computer.“

    Darauf baute ein Gutteil des Beitrags auf, was ich salopp kommentiere: wir wollen beim Datenverkehr nicht ertappt werden, wir wollen nicht belauscht werden, und doch haben wir keine Kontrolle darĂŒber (außer durch totale Entsagung von der Technik). Der Handy-Trick gegen RFID wurde nicht erwĂ€hnt, nicht die kommende Vorratsdatenspeicherung, nicht die Alufolie. Nicht der Zuschlag dafĂŒr, dass wir das ganze mitfinanzieren. Auch die informationelle Selbstbestimmung kam nicht vor, dafĂŒr aber die digitale Langzeitdatenspeicherung und das digitale Vergessen. Bei einer etwa engen Zentrierung auf RFID auch nicht verwunderlich; das mach in etwa soviel Sinn wie allein das unter allgegenwĂ€rtige Computer zu subsummieren.

    Womöglich wird der Beitrag nochmals wiederholt, ich konnte das gerade nicht beim Sender finden. Es wÀre eine Chance gewesen, zumindest eine kritische Stimme unterzubringen, die nicht nur aus der akademischen Elfenbeinwelt kommt. Beispiele und Gegenargumente, sogar aktuelle statt visionÀre, gibt es schon heute.

    Update: Danke fĂŒr den Hinweis in den Kommentaren, der Beitrag ist jetzt als MP3 verfĂŒgbar.

    4. MĂ€rz 2006 5
  • : Karlsruhe schrĂ€nkt Email-Beschlagnahme ein – oder?
    Karlsruhe schrĂ€nkt Email-Beschlagnahme ein – oder?

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein weiteres Urteil gefĂ€llt, das den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Emails und Telefondaten regelt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Debatte zur VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben.
    Einerseits ist das Urteil enttĂ€uschend, weil laut BVerfG nun klargestellt ist, dass bereits ĂŒbermittelte Emails nicht mehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen und damit auch bei leichten Straftaten beschlagnahmt werden können. Das hilft u.a. der Musikindustrie, die ja nicht nur bei Terroristen und anderen Bösewichtern, sondern auch beim Tausch von MP3s die weitgehendsten Mittel fordert. Der letzte Bundestagsbeschluss zur VDS deutete diese Richtung schon an. Heise titelt daher auch „Bundesverfassungsgericht schwĂ€cht Datenschutz bei E‑Mails und Handy-Daten“.
    Andererseits haben die Richter auch festgestellt, dass fĂŒr Emails und andere Kommunikationsdaten (SMS etc.), die man selber noch irgendwo gespeichert hat, der Schutz der Wohnung und der informationellen Selbstbestimmung gelten. Daher mĂŒsse hier besonders der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gewahrt werden. Anstatt ganze Rechner mitzunehmen mĂŒsse die Polizei also die Festplatten vor Ort sichten und nur die wirklich benötigten Daten kopieren. Das wiederum spricht gegen die VDS, da hier ja alle möglichen Daten gespeichert werden sollen, die in 99,9 Prozent der FĂ€lle niemals relevant sein werden.

    Ob das Urteil nun eine gute oder schlechte Nachricht ist, wird daher noch diskutiert. Eine eindeutig gute Nachricht zum Thema ist aber diese: Die Online-Petition von Björn Fay beim Bundestag, die sich gegen die VDS ausspricht, hat jetzt die Marke von 10.000 Unterzeichnern ĂŒberschritten. Fay hatte vor allem auf die leichten Möglichkeiten der Umgehung hingewiesen. Der AK Vorrat arbeitet zur Zeit an einer weiteren Petition, die stĂ€rker die Grundrechtsaspekte herausarbeiten soll. Und fĂŒr den Geburtstag des Grundgesetzes, den 23. Mai, ist eine Demonstration gegen den Datenspeicherzwang in Berlin in Vorbereitung.

    2. MĂ€rz 2006 7
  • : NSA im Data-Mining Kaufrausch
    NSA im Data-Mining Kaufrausch

    Die New York Times berichtet ĂŒber eine Einkaufstour der NSA im Silicon Valley. Begehrtes Suchobjekt sind Firmen, welche innovative Data-Mining Lösungen anbieten: Taking Spying to Higher Level, Agencies Look for More Ways to Mine Data.

    But by fundamentally changing the nature of surveillance, high-tech data mining raises privacy concerns that are only beginning to be debated widely. That is because to find illicit activities it is necessary to turn loose software sentinels to examine all digital behavior whether it is innocent or not.

    28. Februar 2006
  • : Heute Abend: CR11 – Fighting The War
    Heute Abend: CR11 – Fighting The War

    Heute Abend gibt es wieder das Chaosradio. Folge 110 beschĂ€ftigt sich nach 22:00 Uhr auf Radio Fritz mit dem Thema „Fighting The War – Eine Bestandsaufnahme“.

    Der Verlust an Freiheit und PrivatsphĂ€re durch die Terrorgesetzgebung und Überwachungswahnsinn in den letzten Jahren wird zunehmend spĂŒrbar. Die Politik dreht frei und setzt zunehmend auf Verbote, Repression, EinschrĂ€nkung von Meinungs- und Bewegungsfreiheit. Und dies weltweit.

    Als die Hacker in den 80er Jahren begannen, ihre Ideale zu verfolgen, sahen sie sich selbst als KrÀfte, die diesem schon damals absehbaren Trend entgegenstanden. Heute scheint der Kampf verloren. Oder wurde nur eine Schlacht nicht gewonnen und die Zukunft sieht nicht so bedrohlich aus, wie es scheint. Chaosradio 110 wird dieses Thema breitrÀumig diskutieren.

    22. Februar 2006 2
  • : Wie sicher ist die RFID-VerschlĂŒsselung?
    Wie sicher ist die RFID-VerschlĂŒsselung?

    Wer hĂ€tte das gedacht: Die RFID-VerschlĂŒsselung scheint so unsicher zu sein, dass die Bauteile eines Handy ausreichen dĂŒrften, um sie zu knacken: Cellphone could crack RFID tags, says cryptographer.

    „I haven’t tested all RFID tags, but we did test the biggest brand and it is totally unprotected,“ Shamir said. Using this approach, „a cellphone has all the ingredients you need to conduct an attack and compromise all the RFID tags in the vicinity,“ he added.

    21. Februar 2006 2
  • : EU-Rat beschliesst Vorratsdatenspeicherung
    EU-Rat beschliesst Vorratsdatenspeicherung

    Die letzte HĂŒrde ist genommen. Nachdem der Bundestag der Bundesregierung in der vergangenen Woche GrĂŒnes Licht fĂŒr die vormals abgelehnte Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, konnte Brigitte Zypries heute im EU-Rat die Richtlinie abnicken. Damit ist das EU-Verfahren jetzt durch und die nationalen Parlamente mĂŒssen die Richtlinie jetzt in nationales Recht umwandeln.

    Die BegrĂŒndung von Brigitte Zypries klingt etwas zynisch, wenn man den Wunsch des Bundestages bedenkt, den Datenzugriff nicht nur auf „schwere Straftaten“ zu beschrĂ€nken, sondern diesen gleich auch fĂŒr alle „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ erlaubt:

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrĂŒĂŸte nach dem Treffen den Beschluss. FĂŒr sie ist die Richtlinie „ein gutes Beispiel fĂŒr einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der BĂŒrger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung“. Bei der AufklĂ€rung „erheblicher Straftaten“ sei es fĂŒr die Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig auf Daten zugreifen zu können. Deutschland habe in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, dass die Speicherpflicht im Interesse der BĂŒrgerechte auf ein Mindestmaß beschrĂ€nkt werde. Über die bestĂ€ndige Kritik von DatenschĂŒtzern an der Überwachungsmaßnahme zeigte sich die SPD-Politikerin verwundert.

    21. Februar 2006 4
  • : Anonymizertools im Boston Globe
    Anonymizertools im Boston Globe

    Interessant ist der Artikel „Beating censorship on the Internet“ aus dem Boston Globe zum Thema Anonymizertools.

    While Congress battles with US Internet companies that help China restrict its citizens’ Internet access, independent computer specialists are developing technologies that could reroute Internet information and put it beyond the reach of government censors.

    21. Februar 2006
  • : Vorratsdatenspeicherung und die SPD
    Vorratsdatenspeicherung und die SPD

    Telepolis ĂŒber die Vorratsdatenspeicherung: 2006 – da sind wir völlig machtlos.

    Die VDS ist in Deutschland abgesegnet und hierbei haben sowohl der EU-Rat, das EU-Parlament als auch Tauss’ Parteimitglieder Otto Schily und Brigitte Zypriess und auch Jörg Tauss eine Rolle gespielt; die Unterschiede liegen lediglich in der PassivitĂ€t oder AktivitĂ€t des Einzelnen. Wirklich machtlos aber war niemand, auch wenn es momentan chic erscheint.

    21. Februar 2006
  • : Watergate in Ungarn?
    Watergate in Ungarn?

    Ungarn ist ja eines der umliegenden LÀnder, wovon man leider wenig Politisches mitbekommt. Bei der Netzeitung habe ich gerade gelernt, dass Ungarn von einer sozialdemokratischen Partei regiert wird, welche 2002 die Konservativen als Regierungspartei ablösten. Nun stehen die nÀchsten Wahlen an und es gibt einen wasserfesten Skandal, welcher thematisch in dieses Blog passt: Ungarn erlebt sein Watergate.

    Und zwar wurde von der konservativen Zentrale aus auf dem Server der sozialdemokratischen Partei eingebrochen und mehr als 3000 Wahlkampfdokumenten kopiert. Dumm nur, dass die Polizei die Angriffe zurĂŒckverfolgen konnte. Der konservative Wahlkampfleiter beschwichtigte aber im ungarischen Fernsehen: „Wer auch immer in unserem ĂŒbermotivierten Wahlkampfteam diesen Fehler begangen hat, die Welt wird dadurch nicht untergehen“. Dann ist ja alles gut.

    Update: Bei Telepolis gibt es dazu einen englischsprachigen Artikel: Cyber Politics. Anscheinend wurden der konservativen Partei per Mail Zugangsdaten geschickt, die diese dann nutzten, um die Daten auf ihren Server zu kopieren.

    20. Februar 2006 2
  • : Bundestag: GrĂŒnes Licht fĂŒr Vorratsdatenspeicherung
    Bundestag: GrĂŒnes Licht fĂŒr Vorratsdatenspeicherung

    Jetzt ist der Weg fĂŒr Zypries frei: Die Grosse Koalition ist heute den Empfehlungen des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gefolgt und hat GrĂŒnes Licht fĂŒr die Vorratsdatenspeicherung gegeben. Dieses GrĂŒne Licht war notwendig, weil der Bundestag vor einem Jahr die Vorratsdatenspeicherung geschlossen abgelehnt hatte und Zypries eine Zustimmung braucht, um nĂ€chste Woche im EU-Rat die Richtlinie offiziell zu beschliessen.

    Als einziger Abgeordneter der Grossen Koalition stimmte der CDU-Abgeordnete Siegried Kauder gegen den Antrag. Der Bruder des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder wird bei Heise allerdings nicht als BĂŒrgerrechtler zitiert, sondern sah anscheinend bei dieser Richtlinie die Regelungskompetenz auf EU-Ebene nicht gegeben: „Wir werden zu Lakaien BrĂŒssels“, proklamierte Kauder. „Wir sind aber kein Abnickverein und mĂŒssen unsere Rechte wahren“.

    SouverĂ€n wie immer: Jörg Tauss von der SPD sprach zwar gegen die Vorratsdatenspeicherung, stimmte aber am Ende trotzdem fĂŒr den Antrag. (Update: Im Nachhinein klĂ€rte sich, dass Tauss der Abstimmung fern blieb.)

    Update: Peter Schaar hat sich zur Abstimmung geÀussert: Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundestag.

    Schaar kritisiert, dass von der Richtlinie maßgeblich die Musikindustrie profitieren werde. «Ich befĂŒrchte, dass diese Daten nicht nur fĂŒr die AufklĂ€rung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordert die Musikindustrie bereits seit lĂ€ngerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern der Tauschbörsen im Internet.»

    16. Februar 2006 10
  • : Noch mehr geheime Überwachung in den USA?
    Noch mehr geheime Überwachung in den USA?

    In den USA wird ja weiterhin der NSA-Abhörskandal diskutiert. Bei einer Anhörung am Anfang der Woche verplapperte sich ein ehemaliger NSA-Angesteller, dĂŒrfte aber nichts konkretes sagen:

    A former NSA employee said Tuesday there is another ongoing top-secret surveillance program that might have violated millions of Americans’ Constitutional rights. Russell D. Tice told the House Government Reform Subcommittee on National Security, Emerging Threats and International Relations he has concerns about a „special access“ electronic surveillance program that he characterized as far more wide-ranging than the warrentless wiretapping recently exposed by the New York Times but he is forbidden from discussing the program with Congress.

    Also gut möglich, dass da noch was grösseres in der nĂ€chsten Zeit an die Öffentlichkeit kommt.

    [via]

    16. Februar 2006 2
  • : Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition
    Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition

    Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich heute in einer nicht-öffentlichen Sitzung (Tagesordnung) fĂŒr den Antrag der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung (PDF) ausgesprochen. Dieser Ă€ußerst umstrittene Antrag geht ĂŒber die Richtlinien-Vorgabe hinaus, obwohl er eine „Speicherung nach Augenmaß“ vorsehen will:

    2. a) es werden [
] keine ĂŒber die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt; dies gilt insbesondere fĂŒr die [
] BeschrĂ€nkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten;

    Die EU-Richtlinie (PDF) sieht allerdings nur einen Zugriff bei schweren Straftaten vor. Mit der Formulierung „erheblicher Straftaten“ wird dieser Bereich ausgedehnt. Eine viel heftigere Ausdehnung der Richtlinie findet mit dem Bezug zu „mittels TK begangener“ Straftaten statt: Von diesen ist in der Richtlinie nicht dir Rede, sie werden leidglich in den ErwĂ€gungsgrĂŒnden genannt. Die BeschrĂ€nkung auf „erhebliche“ bzw. „schwere“ Straftaten ist mit der „oder“-Formulierung hinfĂ€llig; Der Antrag der Großen Koalition greift also auch bei leichten Straften, wenn sie per Telekommunikation begangen wurden.

    Die vermeintliche BeschrĂ€nkung auf „erhebliche“ Straftaten wird damit ausgehebelt – Zugriff auf auf Vorrat gespeicherte Daten ist damit auch bei leichten Delikten, wie z.B. Filesharing, möglich. Nach Meinung der Justizministerin Zypries ist Filesharing in Maßen ein Bagatelldelikt – und damit in ihren Augen straffrei.

    Ein großes Chaos wird entstehen, sollte diese „oder“-Formulierung im Antrag bestehen bleiben.
    Die Alternativ-AntrĂ€ge der GrĂŒnen (PDF) und FDP (PDF) forderten eine RĂŒckbesinnung auf den Beschluss des Bundestag vor einem Jahr, der ein pauschales „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung vorsah. Dieser kam durch eine Empfehlung ebendesselben Rechtsausschusses zustande:

    Der Deutsche Bundestag erinnert an seine bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gekommene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist fĂŒr Verkehrsdaten und fordert die Bundesregierung auf, dies zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf EU-Ebene zu machen.

    Siehe dazu auch die Berichterstattung von Stefan Krempl auf heise.de: Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.

    15. Februar 2006 3
  • : GlĂ€serner BĂŒrger bei Maischberger
    GlĂ€serner BĂŒrger bei Maischberger

    Gestern gab es eine lĂ€ngere Diskussion zum Thema „Der glĂ€serne BĂŒrger – Droht uns die totale Überwachung?“ in der Sendung „Menschen bei Maischberger“. Ich hab sie mir angeschaut und kann nach einmal drĂŒber schlafen nur sagen, dass es kein grosses Popcorn-Kino war. Das Themenspektrum war zu gross und es waren insgesamt sechs GĂ€ste bei Maischberger. Sicherlich zuviel.

    Vor allem die TV-Kommissarin Hannelore Hoger war vollkommen fehl am Platze. Ihre Aufgabe in der Diskussion war es wohl, als normale BĂŒrgerin dabei zu sein. Das ging grandios in die Hose, sie warf mit Zahlen um sich, die sie diffus mal irgendwo gelesen hatte. So ging es alleine fĂŒnf Minuten darum, ob die von ihr aufgeworfene Zahl von 42 Millionen Minuten TelefonĂŒberwachung im Jahr realistisch ist oder nicht. Desweiteren erklĂ€rte sie dann des öfteren ihre Angst vor dem Islamismus, was sie sich auch alles aus einem Buch angelesen hĂ€tte. Jutta Ditfurth war auch dabei und obwohl sie oft richtige Sachen sagte, hab ich bei ihr eher das GefĂŒhl, dass sie Dinge aus der Vergangenheit noch nicht verarbeitet hat und Talkrunden immer als Selbsthilfegruppe auffasst. Eigentlich schade, denn ihre Rolle sollte die einer Kritikerin sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar war gewohnt gut, allerdings versuchte er des öfteren, komplexe Argumentationen aufzubauen, wobei er meist schon von den anderen Teilnehmern unterbrochen wurde, bevor er zu Ende argumentiert hatte. Klaus Jansen vom BKA und GdP sass als Terrorismusexperte dabei und argumentierte immer damit, dass die Welt sich geĂ€ndert hĂ€tte und die Polizei massiv aufrĂŒsten mĂŒsste. Genau wie Beckstein, der gewohnt spiess-bĂŒrgerlich argumentierte und seinen Verwaltunsghintergrund oftmals langweilig vorbetete, wenn er etwas erklĂ€rte. In Baynern wĂŒrden ja auch nur weniger als 100 Menschen im Jahr telefonĂŒberwacht, aber da diese ja alle fĂŒnf Minuten ihr Handy wechseln, wĂŒrden die Statistiken der abgehörten Telefone immer weiter steigen. Als letzter in der Runde setzte sich dann noch irgendwann der „Internet-Guru“ Andreas Weigend dazu, der an einer US-Uni Data-Mining unterrichtet und die allesamt ĂŒber 50-jĂ€hrigen Teilnehmer darĂŒber aufklĂ€rte, dass mit den neuen Social Software Tools Datenschutz eh der Vergangenheit angehört.

    Maischberger stellte zwar ĂŒberraschend oft gute Fragen, die eingespielten Videosequenzen waren auch allesamt gut, allerdings hatte sie die Runde nicht wirklich unter Kontrolle. Es wurde hin und her gequatscht, gerade sprechende Teilnehmer wurden stĂ€ndig von den anderen GĂ€sten unterbrochen, es wurde zwischen Themen hin und her gewechselt
 Eigentlich wie in jeder politischen Talkshow. Schade eigentlich, dass dieses Format nicht funktioniert, denn dieses Thema wird selten im Fernsehen lĂ€nger diskutiert. Und bitte zukĂŒnftig nie wieder diese TV-Kommissarin in eine solche Talk-Show zu einem solchen Thema setzen, das ging grandios nach hinten los.

    15. Februar 2006 5
  • : HintertĂŒren in Windows-Vista?
    HintertĂŒren in Windows-Vista?

    Es gibt Dinge, die mich verwundern. Glaubt man der BBC, hat Professor Ross Anderson auf einer Anhörung vor britischen Abgeordneten vorgeschlagen, dass die britische Regierung Microsoft auffordern sollte, in die VerschlĂŒsselung der kommenden Windows-Generationen HintertĂŒren einzubauen: UK holds Microsoft security talks.

    Windows Vista is due to be rolled out later this year. Cambridge academic Ross Anderson told MPs it would mean more computer files being encrypted. He urged the government to look at establishing „back door“ ways of getting around encryptions. The Home Office later told the BBC News website it is in talks with Microsoft.

    Ich kenne Ross Anderson eigentlich nur als Crypto-/Privacy-BefĂŒrworter und frage mich gerade nach dem Sinn der Aktion. Sollen diese HintertĂŒren vielleicht Hacks der DRM-FunktionalitĂ€ten ermöglichen, oder was?

    Update:

    Ross Anderson hat in den Kommentaren seines neuen Blogs die HintergrĂŒnde fĂŒr seine Aussage konkretisiert:

    I’m in favour of court-mandated shortcuts past rights-management systems, on competition-policy grounds. In our APIG submission I wrote ‘In cases of abuse, judges must be able to order rights-management mechanisms unlocked’.

    I don’t see the Vista security mechanisms as being security for me, but as security for them. It’s just not the same as the key escrow debates of the 1990s – in which I opposed key escrow on principle. The technology’s being used for different things here.

    If you want privacy, use PGP – or better still, some low-observable communication technology, such as throwaway prepaid mobile phones or webmail accounts

    Ross

    Und hier ist die Stellungnahme der foundation for information policy research (fipr) zur Anhörung.

    15. Februar 2006 9
  • : Google Desktop Search: Backups wider Willen?
    Google Desktop Search: Backups wider Willen?

    Gestern veröffentlichte Google eine Beta der Version 3 seiner Desktop Search. Das neue Feature: Dokumente und aufgerufene Websites lassen sich ĂŒber mehrere Rechner hinweg durchsuchen. Um dies zu realisieren, speichert Google die indizierten Dateien auf ihren eigenen Servern.

    Die Electronic Frontier Foundation warnt vor einem Verlust der PrivatsphÀre, golem.de fasst dies zusammen:

    Die EFF sieht als großes Risiko, dass etwa Ermittlungsbehörden oder die Regierung so leicht Zugriff auf private Dokumente zahlreicher Nutzer von Google Desktop Search 3 erhalten könnten. In den USA gelten fĂŒr auf einem Server abgelegte Dateien geringere Datenschutzrichtlinien als wenn sich die gleichen Daten auf einem PC befinden. In einem laufenden Rechtsstreit könnte etwa ein Prozessgegner Einblick in prozessrelevante Informationen erhalten, an die er sonst nicht gelangen wĂŒrde, skizziert die EFF ein mögliches Szenario.

    Die datenschutzrechtliche Ungleichbehandlung von auf Servern im Vergleich zu lokal gespeicherten Daten mit Personenbezug basiert auf dem 1986 beschlossenen „Electronic Communications Privacy Act“. Dieser gilt etwa auch bei E‑Mails, die von Mailservern abgerufen aber nicht auf ihnen gelöscht werden.

    Die neue Desktop Search wirft also Rechtsfragen auf, die mehr an Bedeutung gewinnen, wenn neue Informationstechnologien kĂŒnftig als Dienstleistung und nicht Softwarepaket, welches man sich selbst installieren kann, angeboten werden.

    10. Februar 2006
  • : Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung
    Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung

    Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss ĂŒber Vorratsdatenspeicherung zustimmen.

    Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss fĂŒr eine Richtlinie ĂŒber die Vorratsspeicherung von Daten in der EuropĂ€ischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berĂŒcksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine ĂŒber die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere fĂŒr die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die BeschrĂ€nkung der Datenabfrage fĂŒr die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

    Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklĂ€ren, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?

    Weiter heisst es:

    Die Regierung mĂŒsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf fĂŒr eine angemessene EntschĂ€digung der Telekommunikationsunternehmen fĂŒr deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begrĂŒnden ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der AufklĂ€rung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die BedĂŒrfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten fĂŒr die Strafverfolgung sei unbestritten.

    Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt fĂŒr eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwĂŒrdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten fĂŒr die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhĂ€ngig erstellte Studie finanzieren, die das bestĂ€tigen kann, oder?

    9. Februar 2006 16
  • : Gemeinsame ErklĂ€rung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“
    Gemeinsame ErklĂ€rung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Diese Pressemitteilung wurde heute von einem zivilgesellschaftlichen Netzwerk aus BĂŒrgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen samt ErklĂ€rung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

    Widerstand gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation – Gemeinsame ErklĂ€rung von DatenschĂŒtzern, Journalisten und Verbraucherzentrale: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Berlin, 07.02.2006 – In einer gemeinsamen ErklĂ€rung vom Dienstag sprechen sich DatenschĂŒtzer, VerbraucherschĂŒtzer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befĂŒrwortete „Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten“ aus. EU-PlĂ€ne sehen vor, dass kĂŒnftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das EuropĂ€ische Parlament im Dezember grĂŒnes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.

    Zehn VerbĂ€nde, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichnen die geplante Datenspeicherung als „inakzeptabel“. „Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor KriminalitĂ€t, kostet Millionen von Euro, gefĂ€hrdet die PrivatsphĂ€re und die Sicherheit Unschuldiger, beeintrĂ€chtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende MassenĂŒberwachung der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen ErklĂ€rung der VerbĂ€nde. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich ĂŒberprĂŒft werden.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den PlĂ€nen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die BĂŒrger, sondern die BĂŒrger den Staat kontrollieren“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda MĂŒller. Eine verdachtsunabhĂ€ngige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flĂ€chendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.

    Die zehn VerbĂ€nde fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklĂ€rten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, mĂŒssten wenigstens die verbleibenden SpielrĂ€ume zugunsten der BĂŒrger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen prĂ€sentieren einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie. So soll die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschrĂ€nkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und HandyvertrĂ€gen soll aufgehoben werden. Weitere Punkte sind:

    * Die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – fĂŒr Internetdaten bis Anfang 2009.
    * Eine Vorratsdatenspeicherung nur fĂŒr die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur fĂŒr die Dauer von sechs Monaten.
    * Die ZulÀssigkeit des Zugriffs auf die Kommunikationsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht.
    * Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen ĂŒber die Kommunikation von Ärzten, RechtsanwĂ€lten, Steuerberatern, anderen BerufsgeheimnistrĂ€gern sowie Journalisten nur in AusnahmefĂ€llen zuzulassen.

    Die ErklÀrung im Wortlaut:

    Gemeinsame ErklÀrung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

    Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen ĂŒber die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) ohne Einwilligung der Betroffenen ist inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor KriminalitĂ€t, kostet Millionen von Euro, gefĂ€hrdet die PrivatsphĂ€re und die Sicherheit Unschuldiger, beeintrĂ€chtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende MassenĂŒberwachung der Bevölkerung.

    Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und europĂ€ischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin ĂŒberprĂŒfen zu lassen.

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prĂŒfen (z.B. das „Quick-freeze“-Verfahren).

    FĂŒr den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:

    1. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – fĂŒr Internetdaten bis Anfang 2009 – ist auszuschöpfen.
    2. BĂŒrger dĂŒrfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
    3. Eine Vorratsspeicherung wird nur fĂŒr die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur fĂŒr die Dauer von sechs Monaten eingefĂŒhrt; danach sind die Daten unverzĂŒglich zu löschen. Zu speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
    4. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung verpflichteten Anbieter fĂŒr die daraus resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu entschĂ€digen.
    5. Der staatliche Zugriff auf Informationen ĂŒber die Kommunikation und die Kommunizierenden („Verkehrsdaten“, „Bestandsdaten“) hat den gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation.
    6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks Strafverfolgung sollte beschrÀnkt sein auf FÀlle organisierter KriminalitÀt, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
    7. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung erforderlich ist.
    8. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen ĂŒber die Kommunikation von Ärzten, RechtsanwĂ€lten, Steuerberatern, anderen BerufsgeheimnistrĂ€gern sowie Journalisten sind nur in besonderen AusnahmefĂ€llen zuzulassen.
    9. Zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich zugĂ€nglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.
    10. Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer unabhĂ€ngigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre Bericht ĂŒber die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu veröffentlichen.

    07.02.2006

    * Chaos Computer Club

    * Deutsche Vereinigung fĂŒr Datenschutz e.V. (DVD)

    * Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)

    * Forum InformatikerInnen fĂŒr Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)

    * GrĂŒne Jugend Bundesverband

    * Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM)

    * no abuse in internet e.V. (naiin)

    * STOP1984

    * Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)

    * Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

    7. Februar 2006 5
  • : Welche Firmen halfen der NSA bei der Überwachung?
    Welche Firmen halfen der NSA bei der Überwachung?

    Bei CNet gehen Declan McCullagh und Anne Broache der Frage nach, welche US-Firmen der NSA bei der Überwachung von US-BĂŒrgern geholfen haben. Das interessante Detail an der Sache ist, dass die Mithilfe bei der Überwachung nach einem US-Bundesgesetz strafbar ist.

    6. Februar 2006