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: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS
: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS Nachdem unsere Pressemitteilung zur Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag über heise gelaufen ist, war der Server mit dem Musterbrief zeitweilig nicht zu erreichen. Dieser Andrang ist sehr erfreulich, denn offenbar ist derzeit unklar, ob die Opposition den Antrag überhaupt noch auf die Tagesordnung bekommt. Zu Sicherheit hier also auch noch der Text. Eure Abgeordneten findet ihr hier.
Sehr geehrte…,
eine EG-Richtlinie vom Februar 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll („Vorratsdatenspeicherung“).
Der Bundestagsdebatte vom 16.02.2006 zufolge sind sich alle Fraktionen einig, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die einen halten die Richtlinie wegen mangelnder Rechtsgrundlage für nichtig, die anderen wegen Verletzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Nachdem die Richtlinie am 21.02.2006 dennoch beschlossen worden ist, ist es an der Zeit, die Bundesregierung zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage aufzufordern. 118 Abgeordnete haben einen entsprechenden Gruppenantrag vorgelegt, über den in der Nacht zum Freitag abgestimmt wird.
Zurecht rügt der Antrag, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfügt. Der Antrag fordert die Bundesregierung deshalb auf:
1. gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Nichtigkeitsklage zu erheben und
2. bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen.Da die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einerseits für die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts, andererseits aber auch für die Privatphäre der Bürger und für das Berufsgeheimnis von Abgeordneten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen von höchster Relevanz ist, bitte ich Sie, in der Nacht zum Freitag trotz der späten Stunde an der Abstimmung teilzunehmen und für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
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: Nacht der Kommunikationsfreiheit
: Nacht der Kommunikationsfreiheit In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema wurde nur ins Binnenmarkt-Prozedere verschoben, weil sich der EU-Ministerrat nicht einigen konnte) und die mit dem Rasterfahndungsurteil nochmal bestätigte Verfassungswidrigkeit des ganzen Vorhabens eingeht. Hier ein paar Zitate:
Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird. Auch Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen haben im Februar die Auffassung geäußert, dass die Vorratsspeicherung nicht als Richtlinie beschlossen werden durfte, so Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU) und Peter Danckert (SPD). Die gleiche Auffassung vertrat letztes Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), unterstützt von einem einstimmigen Bundestagsbeschluss vom 27.01.2005.
Und weil ich mich so gern selber zitiere:
Der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Universität Bremen erinnert daran, dass kaum ein Mitgliedsstaat mit der Überwachungs-Richtlinie wirklich zufrieden war. Daher habe man zu Verfahrenstricks gegriffen. „Von 25 EU-Mitgliedern haben zwei die Richtlinie glatt abgelehnt, sechzehn – darunter Deutschland – haben erklärt, die vorgesehene Speicherung der Internet-Daten für drei Jahre auf Eis zu legen, und eines hat angekündigt, es werde viel längere Speicherfristen einführen als vorgesehen. Damit bleiben ganze sechs EU-Mitglieder, die voll hinter dem jahrelang umstrittenen Vorhaben stehen.“
Aber nicht nur die Abgeordneten sind gefordert, sich hier zu positionieren, sondern auch Ihr könnt etwas tun:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur „Nacht der Kommunikationsfreiheit“ zu machen. Die Abgeordneten sollen trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Die Bürgerinnen und Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website des Arbeitskreises.
Anrufen geht natürlich auch. Hauptsache die Abgeordneten bekommen mit, dass dieser Überachungsplan vielen Leuten nicht passt. Hier findet Ihr euren Abgeordneten.
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: Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung
: Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung Inzwischen haben sich einige Politiker, Datenschützer und andere Gruppen zum heutigen Urteil aus Karlsruhe geäussert.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt, dass die strengen Kriterien der Karlsruher Richter auch bei anderen „Maßnahmen mit entsprechender Streubreite“ angewendet werden,
„etwa bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen und bei der sog. Funkzellenabfrage bei Verbindungsdaten der Telekommunikation. Auch der Gesetzgeber ist gehalten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, etwa bei der im Rahmen der Föderalismusreform diskutierten Festlegung von Vorfeldkompetenzen für das Bundeskriminalamt.“
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, verlangt, sämtliche Rasterfahndungsbefugnisse auf den Prüfstand zu stellen und die Polizeigesetze anzupassen. Besonderen Bedarf sieht er in seinem Land, wo 2005 die gesetzliche Grundlage der Rasterfahnung unbefristet verlängert wurde. Weichert: „Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Polizeirechts sollte der § 195a ersatzlos gestrichen werden.“ Auch er sieht Auswirkungen auf andere Überwachungsmaßnahmen wie das Scannen von Autokennzeichen:
„Das derzeit im Rahmen der Polizeirechtsnovelle geplante Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine Maßnahme, die der Rasterfahndung ähnelt. Der Regelungsvorschlag der Regierung ist nach dem heutigen Beschluss nicht zu halten. Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sollte die Landesregierung endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben und die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Dem Landtag kommt nun die gewaltige Aufgabe zu, einen bisher verfassungswidrigen Entwurf grundgesetzkonform machen zu müssen.“
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) will als Reaktion auf das Urteil das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz seines Landes überprüfen. Es sei durchaus möglich, dass es gesetzliche Änderungen geben könne, sagte er laut SWR.
Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, bezweifelt ebefalls die Rechtmäßigkeit des dortigen Polizeigesetzes und fordert eine Überarbeitung. Die Rasterfahndung habe ohnehin nichts gebracht, denn „unter dem Strich kam in Baden-Württemberg nichts heraus“.
Der „freie zusammenschluss von studentInnenschaften“, der die gerasterten ausländischen Studierenden seit 2001 unterstützt hatte, begrüßt das Urteil ebenfalls. Der Dachverband der Studierendenschaften fordert nun eine persönliche Entschuldigung der Verantwortlichen. Sein Sprecher Christian Berg:
„Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesrepublik mit den Grundrechten ausländischer Studierender nicht umspringen kann, wie sie möchte. Ausländische Studierende, vornehmlich aus arabischen Ländern, wurden unter Generalverdacht gestellt und waren monatelang unter den absurdesten Umständen polizeilicher Willkür und dem Misstrauen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen ausgesetzt.“
Natürlich gibt es immer noch Hardliner, die die Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht gut finden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist so einer. Sein Kommentar: „Das ist ein schwarzer Tag für die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Für das Bundesverfassungsgericht hat hier der Datenschutz fälschlicherweise einen höheren Stellenwert als der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen.“
Die Karlsruher Richter haben ja die Rasterfahndung nicht komplett verboten, sondern an die Bedingung einer konkreten und nicht abstrakten Gefährdung geknüpft. Es darf also nicht allgemein eine Bedrohung durch Terrorismus vorliegen, sondern es muss konkrete hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag geben. Das Bundesinnenministerium versucht diese klare Unterscheidung, die juristisch schon lange eingeführt ist, mit einem billigen Trick aufzuweichen: Bei internationalem Terrorismus liege häufig nur ein schmaler Grat zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefährdungslage. Dann sollen sie halt im Zweifelsfall konkrete Hinweise auf den Richtertisch legen, wenn sie immer noch rastern wollen.
Der Chef der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, scheint dagegen begriffsstutzig zu sein. Er behauptet jedenfalls, er
„kann nicht verstehen, dass die Gerichte den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden, die Bevölkerung vor katastrophalen Anschlägen zu schützen, immer wieder einschränken“
Kurzes Nachdenken und ein Lesen der Urteilsbegründung könnten vielleicht helfen. Ausserdem sollte man den mal daran erinnern, dass in den letzten Jahren immer wieder die Freiheitsrechte der Bevölkerung eingeschränkt worden sind und die Gerichte kaum noch hinterher kommen, die Allmachtsphantasien der Sicherheitspolitiker zu bändigen.
Etwas skurril ist der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch (SPD). Er will prüfen, ob das Polizeigesetz jetzt geändert werden muss. Gleichzeitig will er trotz des Urteils an der Rasterfahndung festhalten. „Sie ist nach wie vor ein notwendiges Mittel zur Abwehr von konkreten Gefahren durch den internationalen Terrorismus“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Gibt es notwendige, aber illegale Mittel für den Staat? Das ist wohl diese Masche „Ich tue mal so, als ob ich mich an die Rechtslage halte, mache aber eigentlich weiter wie bisher.“ Dummerweise muss nun also unter Umständen in jedem Bundesland einzeln geklagt werden, denn das Karlsruher Urteil bezieht sich nur auf die Rasterfahndung in Nordrhein-Westphalen, wo der Kläger studierte.
Die Opposition im Bundestag reagierte erwartungsgemäß positiv auf das Urteil. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz warnte unter anderem als Reaktion auf das Urteil vor einer überstürzten Einführung biometrischen Ausweise und forderte eine Aktualisierung das Bundesdatenschutzgesetzes. (Ist zwar nett gemeint, aber das BDSG hat mit Strafverfolgungsregeln kaum etwas zu tun – das ist in der StPO und in den Polizeigesetzen geregelt.) Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte eine Überprüfung aller Anti-Terror-Pakete. Es werde immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von angeblichen Islamisten ausgehe, sondern von den staatlichen Antiterror-Maßnahmen selbst, sagte sie.
Interessant ist die Reaktion der Grünen. Der Innenexperte Wolfgang Wieland freut sich, das Urteil schütze die Bürger gegen „ausufernde Datensammelwut“ und fordert die Länder auf, ihre Polizeigesetze zu ändern. Dass die nun für verfassungswidrig erklärte Rasterfahndung 2001 vom Bundeskriminalamt koordiniert wurde und die Grünen sowohl in NRW als auch im Bund damals an der Regierung waren, wird geflissentlich verschwiegen (Fairerweise muss man dazu sagen, dass Wieland selber erst seit 2005 im Bundestag sitzt). Wäre ja schon mal nett zu wissen, ab welchem Punkt die „Bürgerrechtsparteien“ Grüne und FDP eine Koalition platzen lassen würden, wenn sie Maßnahmen der von ihnen getragenen Regierung für verfassungswidrig halten.
Zum Abschluss noch ein schönes Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welche ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre. Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte als Rechte staatlicher Eingriffsabwehr zählt. In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze.“
Eigentlich könnten sich die Becksteins dieser Welt jetzt etwas entspannen. Die Verfassungsrichter haben ihnen damit nämlich gesagt, dass sie sich weder um alles kümmern müssen noch dies dürfen. Das sollte doch irgendwie eine Entlastung sein.
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: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig
: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen und die Rasterfahndung kritisiert. Aus der Pressemitteilung: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig.
Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
Also einfach mal alles durchrastern geht überhaupt nicht, sondern nur bei konkreter Gefahr. Und die Zeit nach dem 11. September war keine konkrete Gefahr. Kann man jetzt eigentlich mal Herrn Schily verklagen?
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: Grundrechte-Report 2006 ist erschienen
: Grundrechte-Report 2006 ist erschienen Der „Grundrechte-Report 2006: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ ist heute erschienen. Das Buch ist im Fischer Taschenbuch Verlag publiziert worden, hat 256 Seiten und kostet 9,95€ (ISBN 3–596–17177–6).
Seit zehn Jahren dokumentieren Bürgerrechtsorganisationen alljährlich gemeinsam im „Grundrechte-Report“ Gefährdungen und Verletzungen der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Wie in den vergangenen Jahren erscheint das Buch auch 2006 zum Verfassungstag, dem 23. Mai (Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949). Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, präsentiert den Grundrechte-Report 2006 heute, am Vortag des Verfassungstages, in Karlsruhe (11 Uhr im Schlosshotel). Vorab erklärte sie, dass sie die Hoffnung habe, dass möglichst viele unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat
verbundene Bürgerinnen und Bürger das Buch lesen mögen.
[…]
Weitere Themen des Grundrechte-Reports sind: der Ausbau des Überwachungsstaates, u.a. durch die Einführung biometrischer Pässe, durch die weitere Einschränkung des Datenschutzes oder durch Lauschangriffe. Der Grundrechte-Report 2006 kritisiert außerdem die Verletzung der Pressefreiheit, die Einschränkung des Demonstrationsrechts, die weitere Aushöhlung des Flüchtlingsrechts, zunehmende Repressionen gegenüber Muslimen und demokratiegefährdende Aktivitäten von Geheimdiensten. Als positive Entwicklung sehen die Herausgeber die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes, welches der erste wichtige Schritt in Richtung transparente Verwaltung bedeute. -
: Landesrechungshof Schleswig-Holstein fordert massive Reduzierung beim Landeszentrum für Datenschutz
: Landesrechungshof Schleswig-Holstein fordert massive Reduzierung beim Landeszentrum für Datenschutz Der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein fordert eine massive Personalreduzierung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Das ULD soll vor allem die Aufgaben zurückfahren oder einstampfen, in denen es international bekannt geworden ist: Gütesiegel und Datenschutz-Audit sowie die Projektarbeit, die unter anderem von der EU finanziert wurde. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein und ULD-Chef Thilo Weichert protestiert:
„Es ist für mich verwunderlich, wie nach einer mehrmonatigen Prüfung des ULD durch drei Mitarbeiter des Rechnungshofes ein inhaltlich in vieler Hinsicht falscher, handwerklich fragwürdiger und wirtschaftlich unsinniger Bericht entstehen konnte. Noch weniger ist für mich erklärlich, dass der Rechnungshof auch in seinen Bemerkungen die Argumente und Informationen des ULD nicht gewürdigt hat.“
(via Schnüffelstaat)
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: Kanadische Privacy-Community gegen DRM
: Kanadische Privacy-Community gegen DRM Die recht aktive kanadische Privacy-Gemeinde hat einen offenen Brief an die Minister für Industrie und Kultur geschrieben, in dem sie vor den Auswirkungen von DRM-Systemen warnen. Sie fordern unter anderem, dass
1. any proposed copyright reforms will prioritize privacy protection by including a full privacy consultation and a full privacy impact assessment with the introduction of any copyright reform bill;
2. any proposed anti-circumvention provisions will create no negative privacy impact; and
3. any proposed copyright reforms will include pro-active privacy protections that, for example, enshrine the rights of Canadians to access and enjoy copyright works anonymously and in private.Die Datenschutzbeauftragten von Kanada und den beiden Provinzen British Columbia und Ontario haben jeweils parallel dazu eigene offene Briefe geschrieben, die in die gleiche Richtung gehen. Schöne konzertierte Aktion.
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: Bitte die Wohnungsschlüssel bei der Polizei abgeben
: Bitte die Wohnungsschlüssel bei der Polizei abgeben Der Running-Gag des letzten Jahrzehnts ist wieder da: Britisches Innenministerium will die Herausgabe von Krypto-Schlüsseln erzwingen. Mal schauen, wie lange es dauert, bis Schäuble und Beckstein ähnliches fordern.
Das Britische Home Office drängt im Parlament auf die Umsetzung des im Jahr 2000 erlassenen Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden sollen dadurch die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu zweijährigen Haftstrafen erzwingen können. Begründet wird die Forderung nach einem Bericht des Online-Magazins ZDNews UK mit der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung, insbesondere als Standard-Feature künftiger Betriebssysteme. Ermittlungen könnten dadurch erschwert werden, dass Verdächtige die Codes für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern nicht herausgeben oder vorgeben, notwendige Passwörter vergessen zu haben.
Konsequent müsste man eigentlich fordern, dass alle Haus- und Wohnungsbesitzer bitte einen Nachschlüssel bei der örtlichen Polizei abgeben. Könnte ja sein, dass irgendwie dort mal Terroristen wohnen.
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: Grüne initiieren Gruppen-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung
: Grüne initiieren Gruppen-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung Die Grünen im Bundestag haben einen Gruppenantrag initiiert, der die Bundesregierrung auffordert, gegen die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen. Ich habe den Antrag noch nicht gesehen, aber in einer Pressemitteilung argumentiert der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, dass Richtlinien, welche eindeutig Strafverfolgungszwecken dienen, nach geltendem EU-Recht von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen werden müssen. Dies sei in diesem Fall nicht so geschehen und deshalb würde „Europarecht gebogen“.
In der kurzen Pressemitteilung heisst es:
Unser Antrag wird von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen unterstützt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Mit einer Klage kann sie ein klares Zeichen für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit setzen.
Passend dazu auch ein Heise-Artikel: Bundesregierung soll gegen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagen.
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: RFID Workshop der EU-Kommission in Brüssel
: RFID Workshop der EU-Kommission in Brüssel Die EU-Kommission führt im Moment in Brüssel einen Workshop zum Thema „RFID“ durch. Passend dazu gibt es eine „RFID Consultation Website“ mit dem Untertitel „Towards an RFID Policy for Europe“. Stefan Krempl ist für Heise vor Ort und hat schon einige Artikel veröffentlicht.
Europäische Verbraucher- und Datenschützer wollen RFID zähmen
Vertreter aus Industrie, Politik und Zivilgesellschaft sind sich noch uneins, welche regulatorischen Ansätze am besten geeignet sind, um RFID-Chips nicht in eine Schnüffeltechnik par excellance ausarten zu lassen. Dies zeigte sich am gestrigen Dienstag bei dem Workshop des für die Informationsgesellschaft zuständigen EU-Kommissariats im Rahmen der EU-Konsultation zu „smarten“ Etiketten in Brüssel. Weitgehend einig waren sich die dort versammelten Experten, dass Sicherheits- und Datenschutzfunktionen schon in das grundlegende Design von RFID-Systemen und der damit vorangetriebenen ubiquitären Computerwelt eingebaut werden müssen. Ob eine Selbstregulierung der Wirtschaft ausreicht oder Regierungen darüber hinaus gesetzlich tätig werden sollten, ist aber umstritten.
EU-Kommission für weltweite RFID-Regulierung
Angesichts großer Datenschutz- und Sicherheitsbedenken bei den Plänen der Industrie zum flächendeckenden Einsatz von Funkchips macht sich Brüssel für ein globales Rahmenwerk zum Schutz von Grundrechten stark. „Wir brauchen eine weltweite Regulierung vernetzter RFID-Systeme“, forderte Gérald Santucci, Abteilungsleiter im EU-Kommissariat Informationsgesellschaft, am Dienstag auf einem Workshop der Behörde im Rahmen der EU-Konsultation zu „smarten“ Etiketten in Brüssel. Die Funkchips könnten sich sonst zu „Instrumenten einer privaten Polizei“ auswachsen, fürchtet der Franzose. Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund der einfacheren und permanenten Möglichkeit zum Sammeln auch persönlicher Daten über RFID-Tags in der Wirtschaft zahlreiche „kleine Brüder“ Big Brother Konkurrenz machen würden.
Neue Vorstöße zum technischen Datenschutz für RFID
In den sich langsam entwickelnden Markt für datenschutzfreundliche Techniken rund um RFID-Systeme kommt Bewegung. Eine dänische Firma will Anfang 2007 „sichere“ Funketiketten mit abgestuften Ebenen zur Kontrolle durch die Verbraucher auf den Markt bringen. Eine britische Wohltätigkeitsorganisation fordert zudem, die Infrastrukturen für die „smarten“ Chips mit Hilfe von Open-Source-Middleware prinzipiell transparent zu machen. Darüber hinaus mehren sich die Stimmen, die den Einsatz so genannter Privacy Enhancing Technologies (PETs) in RFID- Systemen verbindlich machen wollen. Industrievertreter wehren sich allerdings gegen einen verallgemeinernden Vorstoß zur „Ko-Regulierung“ der Funktechnik und verweisen darauf, dass die Datenschutz- und Sicherheitsauflagen auf unterschiedliche RFID-Verwendungsformen angepasst werden sollten.
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: Data Retention in den USA: Jetzt schon als Gesetzesentwurf
: Data Retention in den USA: Jetzt schon als Gesetzesentwurf Wie dreist kann man eigentlich sein? Da kocht der NSA-Telefonskandal gerade auf voller Flamme, und jetzt legt ein Abgeordneter im Repräsentantenhaus ein Data Retention-Gesetz vor, mit dem auch noch die Online-Verbindungsdaten zu speichern wären. Die Entscheidung der EU hat offenbar großen Einfluss darauf gehabt, dass die Bush-Regierung hier ihre Meinung geändert hat und neuerdings für den Vorratsspeicherzwang ist.
Zur NSA gibt es jetzt auch einen Gesetzesentwurf, der das Telefonabhören im Inland durch den Supergeheimdienst legalisieren, aber auf Einzelfälle beschränken würde. Passenderweise heisst das Gesetz „LISTEN Act“ („Lawful Intelligence and Surveillance of Terrorists in an Emergency by NSA Act“). Der Volltext ist hier. -
: CRE029: Haftung für Links und das Telemediengesetz
: CRE029: Haftung für Links und das Telemediengesetz Den aktuellen Chaosradio Express-Podcast hat Tim Pritlove mit Alvar Freude zu den Themen „Haftung für Links und das Telemediengesetz“ gemacht. Das 1,5h lange Gespräch gibt es hier als MP3 zum herunterladen. Alternativ kann man es sich auch auf der Chaosradio-Seite anhören.
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: Blog Swap mit Google und Zensurtechnologien
: Blog Swap mit Google und Zensurtechnologien Interessant zu lesen ist der „Blog Swap“ von Philipp Lenssen und Seth Finkelstein. Philipp Lenssen schreibt normalerweise über Google im englischsprachigen Blog „Google Blogoscoped“ und Seth Finkelstein schreibt im interessanten Blog Infothought hauptsächlich über Zensurtechnologien. Im Rahmen des „Blog Swap“ haben sie die Rollen getauscht und so findet sich bei Seth der Artikel „10 Things You Might Not Know About Google“ von Philipp und umgekehrt bei Philipp der Artikel „10 Things You Might Not Know About Censorware“ von Seth geschrieben.
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: RSF: Die schwarzen Löcher des Internets
: RSF: Die schwarzen Löcher des Internets Reporter ohne Grenzen haben ihren jährlichen Internet Annual report 2006 mit dem Untertitel „Everyone’s interested in the Internet – especially dictators“ veröffentlicht. Der Bericht kann als 28-seitiges PDF heruntergeladen werden. Gleichzeitig gibt es die Inhalte auch noch auf der Webseite.
Europa kommt auch vor und es wird kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung die Privatsphäre aller europäischen Bürger gefährdet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ISPs beim blocken von Inhalten die Aufgabe von Richtern übernehmen.
The Internet has revolutionised the world’s media. Personal websites, blogs and discussion groups have given a voice to men and women who were once only passive consumers of information. It has made many newspaper readers and TV viewers into fairly successful amateur journalists. Dictators would seem powerless faced with this explosion of online material. How could they monitor the e‑mails of China’s 130 million users or censor the messages posted by Iran’s 70,000 bloggers? The enemies of the Internet have unfortunately shown their determination and skill in doing just that. China was the first repressive country to realise that the Internet was an extraordinary tool of free expression and quickly assembled the money and personnel to spy on e‑mail and censor „subversive“ websites. The regime soon showed that the Internet, like traditional media, could be controlled. All that was needed was the right technology and to crack down on the first „cyber-dissidents.
Reporter ohne Grenzen bloggen jetzt übrigens auch auf französisch: leblogmedias.
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: Pressemitteilung: US-Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
: Pressemitteilung: US-Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa Die folgende Pressemitteilung haben wir gerade veröffentlicht. Weiterverwendung und ‑verbreiutung erwünscht!
Deutsche Bürgerrechtsorganisationen: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die Telefon-Verbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern sammelt. Es handelt sich dabei um die „größte Datenbank der Welt“. Die gespeicherten Kommunikationsdaten werden automatisch auf Auffälligkeiten geprüft; „soziale Netzwerke“ der Gesprächsteilnehmer werden offengelegt.
Die EU-Staaten haben im Februar 2006 ebenfalls eine systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung beschlossen. In Deutschland hätten nicht nur Strafverfolger Zugriff auf die Kommunikationsdaten, sondern auch Geheimdienste aufgrund des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“. Auch die Musikindustrie soll auf die Daten zugreifen dürfen, so der Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“. Daneben hätten ausländische Staaten wie die USA aufgrund internationaler Verträge (z.B. „Cybercrime-Konvention“) Zugriffsrechte, wie die EU-Kommission kürzlich bestätigt hat.
Sollten die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden, sind Missbräuche der Daten zu erwarten. Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit zeigen, dass sich der Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse nicht verhindern lässt. Bekannt geworden ist etwa die Bespitzelung kritischer Journalisten und Aktivisten in Deutschland, politischer Gegenspieler in Frankreich sowie von Menschenrechts- und Umweltverbänden in Großbritannien und den USA. Auch die regierungsinterne und andere sicherheitsrelevante Kommunikation wäre nicht mehr vor unbefugtem Zugriff geschützt, wie der Abhörskandal in Griechenland vor drei Monaten gezeigt hat.
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: Interview: Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht
: Interview: Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht Bei stern.de gibt es ein Intervie wmit der grünen Politikerin Katja Husen zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht“.
Was ist an der EU-Regelung aus Ihrer Sicht problematisch?
Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit wem ich kommuniziere und welche Seiten ich mir im Internet anschaue, geht grundsätzlich niemanden etwas an. So wird aber die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt, während Kriminelle sich ins Fäustchen lachen – und mit dem Gang ins Internetcafe oder zur öffentlichen Telefonzelle die Speicherung einfach umgehen können. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
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: Freiheit und Sicherheit?
: Freiheit und Sicherheit? Thilo Weichert hat einen Artikel für Technology Review geschrieben: Überwachung ohne Transparenz fördert staatliche Willkür.
Überwachung ohne Transparenz fördert staatliche Willkür und beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Menschen. Es sollte sich nicht der Eindruck verfestigen, wir wären gefangen im überwachungsbringenden technischen Fortschritt. Technik hat im gleichen Maße, wie ihm ein Überwachungspotenzial innewohnt, ein Selbstschutzpotenzial. Wir Datenschützer scheinen uns in ewigen Abwehrschlachten zu verzehren. Diese defensive Haltung ist nicht zwingend. Auf die Frage „Wo bleibt das Positive?“ gibt es viele Antworten. Die überwachungs- und gewaltfreie Gesellschaft ist zweifellos eine Utopie. Es ist aber eine dauernde lohnende Aufgabe, sie im Kleinen und im Großen anzustreben.
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: „Humani TV“ in echt
: „Humani TV“ in echt „Humani TV“ in echt: Im Londoner Bezirk Shoreditch gibts jetzt ein Testprojekt, wo die Bilder der flächendeckenden Videoüberwachungsinfrastruktur ins Fernsehen gesendet werden. Die Polizei verspricht sich davon mehr Mitarbeiter durch das Outsourcing staatlicher Aufgaben an die gelangweilten Bürger… Das Heute-Journal berichtete am 8.5. darüber. Hier gibts einen Mitschnitt als AVI.
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: NSA macht schon Vorrratsdatenspeicherung
: NSA macht schon Vorrratsdatenspeicherung Wieder mal eine grosse Überraschung: Die NSA sammelt die Verbindungsdaten von US-Bürgern. Übermittelt werden die Daten wohl von den grossen Telekommunikationsunternehmen. Namentlich werden AT&T, Verizon und BellSouth genannt. Wer hätte das gedacht?
USA-Today berichtete als erstes darüber, in Deutschland finden sich u.a. Artikel bei Heise, Telepolis und Spiegel.
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: UK: Gendatenbankwahnsinn
: UK: Gendatenbankwahnsinn Telepolis hat einen interessanten Artikel zum Thema „Großbritannien hat die größte Gendatenbank der Welt“.
Unter der Blair-Regierung hat sich Großbritannien zu einem fortgeschrittenen Modell des modernen Überwachungsstaates entwickelt. Auch wenn man in manchen Dingen „zurück“ liegt, beispielsweise in Bezug auf Personalausweis oder der Meldepflicht, beeilt man sich den Abstand aufzuholen, während man weiterhin eine Pionierrolle etwa bei der der Antiterror-Gesetzgebung, der Überwachung mit Videokameras oder dem Ausbau der Gendatei spielen will. Dort werden zunehmend auch Genprofile von Unschuldigen gespeichert.