Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: Störerhaftung: Handelsverband fordert offene Netze
Der Handelsverband Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung in der Frage der Störerhaftung zum Umdenken auf. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/simbiosc/14930205588/">César</a> : Störerhaftung: Handelsverband fordert offene Netze Bei der Frage rund um die Verschlimmbesserung des Telemediengesetzes wischt die Bundesregierung Argumente von Rechtsanwälten, Akademikern oder Netzaktivisten bislang gern zur Seite, die die geplante Neuregelung der Gesetzeslage scharf kritisieren.
Vielleicht finden nun Forderungen der Wirtschaft eher Gehör, denen die Wichtigkeit tatsächlich offener Netze bewusst ist. Wie die dpa berichtet (via Heise Online), fordert der Handelsverband Baden-Württemberg offene, einfach nutzbare und kostenlose WLANs. Geschäftsführerin Sabine Hagmann erklärt:
„Also müssen sich die Kunden im WLAN mit einem Code einwählen und sich registrieren – aber das macht kaum jemand, weil das aufwendig ist.“ Die Einzelhändler wollten kostenlos WLAN anbieten, damit der Kunde gern ins Geschäft komme und dort länger als üblich verweile.
„Wir wollen WLAN nutzerfreundlich offerieren, aber die Rechtslage erlaubt das nicht wegen der Störerhaftung.“ Für Menschen auf Shoppingtour werde der Zugriff auf digitale Datenströme immer wichtiger. „Jeder Kunde hat ein, zwei Smartphones, mit denen will er auch im täglichen Einkauf problemlos umgehen können, um Angebote vergleichen oder auch nur mit der Freundin kommunizieren zu können.“
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: Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt
: Ägypten: Kostenloses Online-Angebot von Facebook gestoppt Pünktlich zum Jahresende setzt das ägyptische Telekommunikationsministerium Facebooks Online-Angebot Free Basics aus. Der als internet.org bekannt gewordene kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook war vor zwei Monaten in Ägypten angelaufen, nun erneuerte die Behörde dessen Genehmigung nicht. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon – eine Verletzung der Netzneutralität, denn Nutzer_innen kommen aus dem geschlossenen System von Facebook und dessen Partnerseiten nicht heraus.
Um ebendiesen Verstoß gegen die Netzneutralität zu prüfen, setzte die indische Telekom-Aufsicht im Dezember Free Basics aus. Das ägyptische Telekommunikationsministerium nannte allerdings keine Gründe für den Stopp des Dienstes. Laut einer Facebook-Sprecherin wurde das Angebot von drei Millionen der neunzig Millionen Einwohner_innen Ägyptens genutzt, darunter eine Million Menschen, die dadurch erstmalig Zugang zum Internet gehabt hätten. Gründe für die Aussetzung nannte auch sie nicht, man hoffe jedoch, „das Problem bald lösen zu können“.
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: #netzrückblick: Die Störerhaftung – eine Einführung?
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Die Störerhaftung – eine Einführung? Die Bundesregierung will die aktuellen Rechtsunsicherheiten für freies WLAN gesetzlich festschreiben. Im Folgenden sind die bisherigen Ereignisse und Zusammenhänge erläutert, zur Ergänzung gibt es noch einmal das Video des Vortrags von Ulf Buermeyer zur Störerhaftung von der diesjährigen Netzpolitik-Konferenz.
Störerhaftung bedeutet, dass WLAN-Betreiber_innen für die (Urheber-)Rechtsverletzungen Dritter als „Störer“ haftbar gemacht werden können. Das bedeutet, dass die Inhaber beeinträchtigter Rechte einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen können, was in der Praxis in Form einer kostspieligen Abmahnung geschieht. Eigentlich ist im Telemediengesetz (TMG) zwar bereits ein Haftungsprivileg für Zugangs-Anbieter_innen (Access-Provider) vorgesehen, das hat sich in der Rechtspraxis allerdings noch nicht überall durchsetzen können.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 20. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Was bisher geschah
Das Thema Störerhaftung kam spätestens im Sommer 2012 ins Rollen. Bereits damals hatte der Digitale Gesellschaft e.V. einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die bisherige Rechts-Unsicherheit beim Betrieb von öffentlichen Internet-Zugängen über WLAN beseitigen sollte. Oppositions-Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf sowohl in den letzten als auch in den gegenwärtigen Bundestag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf enthielt die bedingungslose Haftungsfreistellung für alle Access-Provider, wie es das TMG bereits für klassische Provider wie etwa T‑Online vorsieht. Der Entwurf hätte dort angesetzt und das Gesetz dahingehend präzisiert, dass es ausnahmslos für alle Access-Provider gilt – also auch für WLAN-Betreiber.
Im März 2015 legte die Bundesregierung dann einen eigenen Gesetzentwurf vor. Der hatte mit der Abschaffung der Störerhaftung jedoch wenig zu tun: So schreibt er für WLAN-Anbieter_innen „zumutbare Maßnahmen“ gegen einen unberechtigten Zugriff vor. Dazu gehört etwa die Einrichtung eines Passworts oder einer Vorschaltseite („Lügenseite“), bei der neben der Angabe eines Namens eine Rechtstreue-Erklärung abgegeben werden muss. Zudem trennte der Entwurf zwischen privaten und kommerziellen WLAN-Betreiber_innen wie Hotels und Cafés.
Im September verabschiedete das Bundeskabinett den Referentenentwurf, womit er nun im Bundestag debattiert wird. Nach der ersten Lesung gab es eine Anhörung zur Störerhaftung im Wirtschaftsausschuss. Dabei waren sich alle Sachverständigen einig, dass die Störerhaftung keinen Vorteil bringt. Es ist also zu hoffen, dass die Bundesregierung reagiert und der aktuelle Entwurf nicht in der jetzigen Form vom Parlament verabschiedet wird.
Kritik der EU
Die EU-Kommission kritisierte den Entwurf derweil in einem Schreiben an die Bundesregierung, den wir veröffentlicht haben. Demnach ist der Entwurf mit mehreren EU-Richtlinien nicht vereinbar. So besagt etwa Artikel 12 der e‑Commerce-Richtlinie, dass Access-Provider von jeglicher Haftung freizustellen sind. Damit liegt die Kritik auf einer Linie mit dem Gesetzentwurf der Opposition und dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung.
Warum wir freies WLAN brauchen
Es gibt mehrere Gründe, die für freie WLANs sprechen. Zunächst ist der Zugang zum Internet generell ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe: Menschen die nur bedingt das Geld für einen eigenen Internetanschluss übrig haben, wären durch freies WLAN weniger von der Gesellschaft ausgeschlossen.
In Flüchtlingsunterkünften ist der Internetzugang wichtig für die Kommunikation mit Verwandten und Bekannten sowie zur Informationsbeschaffung, beispielsweise um sich im fremden Land besser zurecht zu finden.
Auch wirtschaftlich spielt freies WLAN eine große Rolle: Für Touristen und alle, die sich hier geschäftlich aufhalten, stellt freies WLAN oft den einzig bezahlbaren Zugang zum Internet dar.
Die Befürchtungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung befürchtet, dass freies WLAN durch die Anonymität der Nutzer_innen die Kriminalität im Internet befördert. Dagegen spricht, dass sich die Identität beispielsweise auch generell über verschlüsselte private Netzwerke (VPN) verschleiern lässt – oder auch durch simple Nutzung einer Internet-Verbindung über das Mobilfunknetz: Wegen der weit verbreiteten Anwendung von NAT führt das in der Regel auch dazu, dass sich einzelne User nicht identifizieren lassen.
Anonymität im Netz hat aber auch unabhängig von kriminellen Absichten viele Vorteile. Die Verhinderung von Anonymität, etwa durch Überwachungsmaßnahmen, dagegen kaum. Mit einer möglichen Anonymität der Nutzer_innen gegen freie WLANs zu argumentieren ist damit schon im Ansatz fragwürdig.
Ein Grund für die Beibehaltung der Störerhaftung ist jedoch, dass die Rechteinhaber_innen damit Geld verdienen. Natürlich sollen Rechteinhaber_innen in der Lage sein, mit ihren Erzeugnissen Geld zu verdienen, doch nicht mit der Abmahnung unbeteiligter Dritter. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sollte sich stattdessen auf die tatsächlichen Täter_innen beschränken.
Und zuletzt gibt es noch die Telekommunikationsfirmen, die Internetzugänge anbieten. Sie haben kein Interesse daran, dass sich mehrere einen Zugang teilen. Indes ist die Reichweite von Routern relativ begrenzt, und auch die Bandbreite lädt nicht gerade dazu ein, sich mit zu vielen Menschen einen Internetzugang zu teilen. Die Möglichkeit, dass ohne Störerhaftung die Zahl der Internetzugänge stark zurückgehen wird, ist demnach eher unwahrscheinlich.
Die aktuelle Rechtslage und der Gesetzentwurf der Bundesregierung
Obwohl Access-Provider nach § 8 TMG zur Zeit von jeglicher Haftung für Dritte befreit sind, haben einzelne Gerichte zugelassen, dass WLAN-Provider abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Entscheidungen der Gerichte will die Bundesregierung mit besagten „zumutbaren Maßnahmen“ nun zum Gesetz machen und zementiert damit die bestehende Störerhaftung. Dies steht im Widerspruch zum eigenen Koalitionsvertrag, denn dort heißt es in der „digitalen Agenda“:
Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären.
Wie es weiter geht
Die weiteren Lesungen zum Gesetzentwurf sind noch nicht angesetzt. Es könnte sein, dass die Regierung ein noch ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwartet. Die Digitale Gesellschaft schreibt in einer Stellungnahme:
Mit einem Votum des Generalanwalts am EuGH, das vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichtshofs ergehen muss, ist nicht vor März 2016 zu rechnen. Angesichts der zahlreichen europarechtlichen Probleme des Regierungsentwurfs könnte sich die Große Koalition nun auf die Strategie verlegen, das Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Eis zu legen, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.
Es besteht also noch etwas Hoffnung, dass das Gesetz nicht in der aktuellen Form verabschiedet wird. Die bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung ist mit der aktuellen Regierung aber vermutlich kaum noch zu erreichen.
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: Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf
Unfreiwilllige No-Wifi-Zonen dank Störerhaftung? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/caseorganic/8402345213/">Amber Case</a> : Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf In der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Störerhaftung waren sich die geladenen Sachverständigen weitgehend einig und kritisierten den Gesetzentwurf in jeder Hinsicht. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags ist federführend an dem Gesetzentwurf beteiligt. Wir waren bei dem Ausschuss vor Ort.
In dem Entwurf geht es um die Haftungsprivilegien von Access- und Host-Providern. Es soll unter anderem eine Verbreitung offener WLANs in Deutschland erreicht werden. Da der Gesetzentwurf aber sogenannte „zumutbare Maßnahmen“ für Betreiber_innen vorsieht, zu denen das Sichern des WLANs mit einem Passwort gehört, kann von offenen WLANs gar keine Rede sein und es ist davon auszugehen, dass die Verbreitung eher rückläufig sein wird.
Mit dem Passwortzwang soll der Zugriff Unberechtigter verhindert werden. Die Sachverständigen haben mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Passwort nicht mit der Verschlüsselung des WLANs gleichzusetzen ist. Somit kritisierten sie, ob sich mit einem Passwort überhaupt der Zugriff Unberechtigter einschränken lässt. Hinzu kommt, dass sich die Nutzer das Passwort nur vor dem ersten Zugriff beschaffen müssen. Solange das Passwort danach nicht geändert wird, ist der Zugang uneingeschränkt nutzbar.
Ebenfalls kritisierten die Sachverständigen die Rechtstreue-Erklärung, welche WLAN-Nutzer nach dem aktuellen Entwurf zukünftig abgeben müssen. Ob diese Erklärung Nutzer davon abhält, rechtswidrig zu handeln, ist ziemlich fragwürdig, zumal ein Zuwiderhandeln gegen die Erklärung sanktionslos bliebe.
Weiterer großer Kritikpunkt ist die EU-Rechtswidrigkeit. In diesem Punkt entsprach die Einschätzung der Sachverständigen in weiten Teilen der Kritik der EU am Gesetzentwurf, die wir hier analysiert haben. Größter Streitpunkt ist dabei Artikel 12 der e‑Commerce-Richtlinie. Demnach ist die Störerhaftung an sich bereits EU-rechtswidrig, unabhängig von der Ausgestaltung, also unabhängig von den besagten zumutbaren Maßnahmen.
Die Verbreitung öffentlicher WLANs
Uneinig mit den anderen Sachverständigen war vor allem Herr Meier von der Hotsplots GmbH. Er betonte etwa, dass es mit dem Ausbau von WLANs gar nicht so schlecht aussehe, berücksichtigte dabei aber nicht nur die öffentlichen Netze. Die Hotsplots GmbH bietet die Einrichtung von WLANs an, etwa für Cafés und Hotels. Es liegt also nahe, dass die Interessen von Herrn Meier aufgrund des Geschäftsmodells seines Arbeitgebers anders gelagert sind als die der restlichen Sachverständigen.
Doch nun zu den Zahlen: Insgesamt kommen in Deutschland etwa zwei öffentliche WLANs auf 10.000 Einwohner. Zählt man die nicht-öffentlichen mit, sind es über 180 pro 10.000 Einwohner. In Ländern mit fortgeschrittenerem Ausbau öffentliche nutzbarer WLANs sehen die Zahlen deutlich besser aus. In Großbritannien kommen fast 29 WLANs auf 10.000 Einwohner, Vorreiter ist Südkorea mit 37 öffentlichen Zugängen pro 10.000 Einwohner, geht aus einer Erhebung des „eco – Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V.“ hervor.
Auch Host-Provider sind von dem Gesetzentwurf betroffen
Neben den WLAN-Betreiber_innen, also den Access-Providern, ging es auch um das Haftungsprivileg der Host-Provider. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass das bestehende Haftungsprivileg nicht mehr für „gefahrengeneigte Diensteanbieter“ gelten soll. Kritisiert wurde von den Sachverständigen die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit der geplanten Regelung. Gefahrengeneigte Diensteanbieter sind solche, bei denen der Großteil der Nutzung angeblich rechtswidrig geschieht beziehungsweise das Geschäftsmodell auf einer rechtswidrigen Nutzung basieren soll. Im Hinblick auf die Zunahme an Host-Providern, zum Beispiel Cloud-Diensten, ist diese Feststellung äußerst problematisch. Soll herausgefunden werden, ob ein Host-Provider gefahrengeneigt ist, müssten die Inhalte umfassend überwacht werden. Rechtlich würde das zu großen Unsicherheiten führen.
Der weitere Verlauf
Wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht bleibt derzeit unklar. Zum einen bleibt abzuwarten, inwieweit ihn die Bundesregierung noch abändern wird, und zum anderen sind die weiteren Lesungen des Bundestages noch nicht angesetzt. Die Digitale Gesellschaft vermutet in einer Nachbetrachtung von Volker Tripp, neben netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer einer der Sachverständigen, dass die Bundesregierung noch auf ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten könnte:
Ein Aspekt, der gegen Ende der Anhörung zur Sprache kam, könnte für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von besonderer Bedeutung sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Dezember die Klage eines Hotspot-Betreibers verhandelt, der sich gegen die Abmahnung eines Musikunternehmens wegen illegalen Filesharings gewehrt hatte. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Auslegung der E‑Commerce-Richtlinie und die Voraussetzungen für die Störerhaftung. Mit einem Votum des Generalanwalts am EuGH, das vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichtshofs ergehen muss, ist nicht vor März 2016 zu rechnen. Angesichts der zahlreichen europarechtlichen Probleme des Regierungsentwurfs könnte sich die Große Koalition nun auf die Strategie verlegen, das Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Eis zu legen, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.
Je nachdem, wie das Urteil EuGH ausfallen wird, bleibt also noch Hoffnung. Die Chancen für eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung sehen zur Zeit aber eher schlecht aus.
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: Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung. : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.
Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.
Von den USA lernen
In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.
Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.
Gespräche laufen
Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.
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: EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
Netzbetreiber dürfen nicht zu Türhütern gemacht werden. (Grafik: Digitale Gesellschaft e.V.) : EU-Parlament stimmt gegen Netzneutralität: Freie Datenautobahn für die Deutsche Telekom
„Der gefundene Kompromiss sei durchaus ausgewogen“ erklärt der Deutsche Telekom Chef Höttges laut Handelsblatt und sagt damit deutlich, dass sich die Telko-Lobby umfassend durchsetzen konnte. Es macht Sinn, sich nochmal in Gedächtnis zu rufen, was die Deutsche Telekom im Sommer 2013 mit den Drosselkom-Plänen angekündigt hat und was seinerzeit zu einer größeren Debatte führte als jetzt, wo die Regeln dafür festgeschrieben wurden. Alles, was seinerzeit die Deutsche Telekom als Idee präsentiert hat, ist jetzt auf EU-Ebene abgesegnet worden. Im Sommer 2013 erklärte die Deutsche Telekom:
Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden. Einen Teil dieser Erlöse würden wir dann in den Netzausbau investieren können. Dann ist es auch denkbar, dass die Sendungen nicht das Datenvolumen der Nutzer verbrauchen. Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streamingdienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie Youtube als auch mit Newcomern möglich“
Gerade macht aktuell der Handelsblatt-Artikel vor allem wegen der Idee einer Umsatzbeteiligung für das Nutzen einer Überholspur die Runde:
„Gerade Start-ups brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können.“ Während sich Unternehmen wie Google große Serverparks in der Nähe der Kunden leisten würden, um damit bessere Qualität zu liefern, ist das für kleine Unternehmen zu teuer. Daher bräuchten gerade die jungen Firmen Spezialdienste, die Dienste auf den Markt bringen wollen, bei denen eine gute Übertragungsqualität garantiert sein muss. „Nach unseren Vorstellungen bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent. Das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur. Und es sorgt für mehr Wettbewerb im Netz“, erklärte Höttges.
Das mag einige jetzt schockieren, ist aber nichts neues. Das wurde auch bereits im Sommer 2013 von Seiten der Deutschen Telekom ins Spiel gebracht und Anfang des Jahres nochmal wiederholt:
Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.
Als Startup-Gründer würde ich mich jetzt schon mal in meinem Businessplan damit beschäftigen, welche Stellen denn mit den unterschiedlichen Betreibern die Überholspuren aushandeln sollen und wie viel von meinem Umsatz übrig bleibt, wenn jeder Provider „ein paar Prozent“ vom Umsatz für eine Überholspur haben möchte, damit man gegenüber Konkurrenten nicht benachteiligt wird.
Wer sich fragt, wo Günther Oettinger das mit den Taliban abgekupfert hat, findet auch bei Höttges den passenden Zitatgeber:
Darin erklärt er zunächst, die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen den Positionen der „teilweise fundamentalistischen Netzaktivisten“, Internetunternehmen, „die fürchten, stärker zur Kasse gebeten zu werden“ und Telekommunikationsunternehmen, „die um die Refinanzierung ihrer milliardenschweren Investitionen in die Breitbandinfrastruktur fürchten.“
Da hat Oettinger wahrscheinlich auch das mit den Autos her. Apropos Oettinger. Der erzählt ja gerne, dass Spezialdienste laut Verordnung nur bei „Diensten im Allgemeinen Interesse“ erlaubt sein sollten (was der Gesetzestext im Gegensatz zu Oettingers Versprechen nicht her gibt). Die Deutsche Telekom erklärt, was sie darunter versteht:
Weiter führt er aus, warum er glaubt, dass diese Spezialdienste nötig sind: „Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“
Keine weiteren Fragen. Schade nur, dass viele drauf reinfallen, wenn ihnen Politiker einfach irgendwas erzählen können.
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: EU-Parlament beschließt umstrittene Netzneutralitätsregeln
: EU-Parlament beschließt umstrittene Netzneutralitätsregeln
Die letzten Mobilisierungsversuche haben nicht gefruchtet: Heute hat das EU-Parlament in zweiter Lesung den Trilog-Kompromiss zur Netzneutralität gebilligt. Nach zwei Jahren der Debatte erhält die EU zwar das erste Mal gemeinsame Regeln. Die enthalten jedoch große Schlupflöcher und überlassen es letztlich den 28 nationalen Regulierungsbehörden, der EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, BEREC, sowie Gerichten, die schwammig formulierten Passagen mit Inhalt zu füllen. Die Verordnung wurde mit einer großen Mehrheit von Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen verabschiedet. Von den Änderungsanträgen hat das Parlament keinen einzigen angenommen und sie mit etwa 410:230 Stimmen abgelehnt. Bislang liegen die Ergebnisse nicht in einfach konsumierbarer Form vor, Interessierte können aber hier nachsehen (PDF), wie ihre Abgeordneten abgestimmt haben (S. 20 – 45).
Die Regelungen sind Teil einer Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, die zudem die Roaming-Gebühren im EU-Ausland senken soll. Kein Wunder, dass die Kommission diesen Aspekt besonders hervorhebt und das scheinbar abstrakte Thema Netzneutralität regelmäßig die Hinterbank einnehmen muss. Dabei betreffen einige der Regelungen uns alle und könnten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
Zwei-Klassen-Netz durch die Hintertür
Telekommunikationsunternehmen könnten bestimmte Angebote nur mehr als Spezialdienste vermarkten und sie auf bezahlte Überholspuren auslagern. Zero-Rating-Angebote, also Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wird, bleiben bis auf Weiteres nicht ausdrücklich verboten. Netzbetreibern steht es frei, Datenpakete in verschiedene Verkehrskategorien einzuteilen und diese unterschiedlich zu behandeln. Das könnte vor allem P2P-Protokolle unbenutzbar machen und möglicherweise auch verschlüsselten Verkehr verlangsamen, in den man nicht hineinsehen und ihn deshalb schwer klassifizieren kann. Zudem reicht es, eine „drohende“ Netzüberlastung zu befürchten, um die Übertragungsgeschwindigkeit herabzusetzen.
Der Kampf ist aber nicht ganz vorbei. Künftig wird es drauf ankommen, den Regulierungsbehörden genau auf die Finger zu schauen und es der Telekommunikationsindustrie so schwer wie möglich zu machen, die Schlupflöcher auszuweiten. Erste Schritte dazu hat Markus in einem Kommentar aufgezeigt.
Konsultationsphase entscheidend
Die heutige Abstimmung habe gezeigt, dass sich das EU-Parlament ein weiteres Mal den anderen EU-Institutionen untergeordnet habe, kommentierte der Netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit: „Viele Abgeordneten haben mir gestern bestätigt, inhaltlich für die Änderungsanträge zu sein. Ihre Befürchtung ist aber gewesen, dass der Rat keinen anderen Text akzeptieren würde.“ Anstatt in der zweiten Lesung den schwammigen Kompromiss zu diskutieren und zu reparieren, sei dieser einfach nur abgenickt worden.
Die Hoffnung liege nun in den Anhörungen und der Konsultation, die BEREC durchführen werde und in die sich die Zivilgesellschaft stark einbringen müsse: „Meine Befürchtung ist, dass mit diesem Text schlechte Regulierungsbehörden viele Ausreden bekommen, warum sie nicht gegen Verstöße gegen die Netzneutralität vorgehen können. Gleichzeitig können sich gute Regulierungsbehörden, die gegen Verstöße der Nutzerrechte vorgehen, vor Gericht wiederfinden, und für ihr Handeln verklagt werden,“ so Lohninger.
Auf die Konsultationsphase setzt auch die digitale Bürgerrechtsgruppe Access Now (PDF): „Wir sind entschlossen, eng mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um während der neunmonatigen Konsultation die notwendige Klarheit in den Text zu bringen.“ Der Kampf für Netzneutralität sei noch lange nicht vorbei. „Die europäischen Regulierungsbehörden haben nun den Auftrag, die Arbeit zu Ende zu bringen, die die EU-Legislative gestartet hat, um den freien Meinungsaustausch im Internet sicherzustellen.“
In diesen Prozess wird sich auch European Digital Rights (EDRi) einschalten, da das Parlament vermieden habe, in allen entscheidenden Punkten Entscheidungen zu treffen. „Wir werden mit BEREC und der Kommission zusammenarbeiten, um für Klarheit in der Interpretation der Regeln zu sorgen. Hoffentlich kann die Unklarheit der EU-Verordnung mit den [zu erarbeitenden] Leitlinien von BEREC beseitigt werden, gemeinsam mit einer sorgfältigen Durchsetzung dieser Regeln durch nationale Regulierungsbehörden,“ erklärte Joe McNamee, Executive Director von EDRi.org.
Bundesnetzagentur in der Pflicht
Auf die deutsche Bundesnetzagentur setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Sie trage einen großen Teil der Verantwortung und müsse sicherstellen, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Spezialdienste dürften nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen, forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller, und untermauerte dies mit einem eingängigen Bild: „Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden. Wenn die Bahn zu spät kommt, bekommen Fahrgäste auch Geld zurück,“ so Müller. Spezialdienste sollten nur dann angeboten werden dürfen, wenn Unternehmen mindestens 75 Prozent der „bis zu“-Angaben über Bandbreiten tatsächlich erfüllen, legte der vzbv mit einer konkreten Forderung nach.
Für ein „verbraucherpolitisches Armutszeugnis“ hält der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde die Entscheidung des Europäischen Parlaments. Es drohe ein „Zwei-Klassen-Internet, in dem nur diejenigen schnell unterwegs sind, die dafür extra bezahlen,“ so Bonde. Die Bundesregierung müsse jetzt verhindern, dass manche Daten gleicher sind als andere. „Für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Netzneutralität sollte die Bundesnetzagentur beispielsweise möglichst rasch Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen,“ sagte der Verbraucherminister.
In einer Analyse im Auftrag der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen plädiert der Mannheimer Regulierungsrechtler Thomas Fetzer dafür, dass sich sowohl die Bundesrepublik als auch die Länder in den Prozess einbringen, der die gegenwärtig nicht definierten „Mindestqualitäten“ beim Internetzugang festzurren soll. Zudem sollten die Länder ein „effektives Monitoringsystem der Vielfalt im Internet“ einrichten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können.
Vorsichtig zustimmend zeigte sich der eco-Verband der Internetwirtschaft und befürwortete den gefundenen Kompromiss. Er biete einen rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste, ohne dass gleichzeitig andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet diskriminiert würden. Allerdings liege es an Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden, sicherzustellen, „dass diese Regelung nicht missbraucht wird, die Netzneutralität gewährleistet bleibt und es nicht zu einem Zwei-Klassen-Internet kommt.“
Parlament zeigt Schwäche
Bis zuletzt hatte der österreichische EU-Abgeordnete Michel Reimon (Grüne) versucht, Unterstützung für Änderungsanträge zusammenzutrommeln und reagierte entsprechend enttäuscht auf das Abstimmungsergebnis: „Die großen Telekom-Konzerne haben sich durchgesetzt: Sie bekommen eine lauwarme Roaming-Abschaffung und dafür die Möglichkeit, durch Datendienste mehr zu verdienen. Dafür wurde die Netzneutralität geopfert,“ teilte uns Reimon mit und malte ein düsteres Bild des Entscheidungsprozesses: „Die Konzerne haben bei den Regierungen dafür lobbyiert und die haben sich gegen das Europaparlament durchgesetzt. Konservative und Sozialdemokraten stimmen halt doch meist so, wie es ihnen von daheim befohlen wird.“
Gänzlich hoffnungslos sieht er die Lage freilich nicht, obwohl das EU-Parlament nicht mehr eingreifen könne: „Der einzige Hoffnungsschimmer ist, dass viele Formulierungen so schwammig sind, dass der EuGH sie wohl präzisieren wird müssen und der Gerichtshof ist unabhängig von Lobbys.“ Scharfe Kritik übte er am verantwortlichen Digital-Kommissar Günther Oettinger, der noch viel Schaden anrichten könne: „Wir konzentrieren uns jetzt auf die Verhandlungen zum Digitalen Binnenmarkt DSM, dem Herzstück von Oettingers Plänen für die nächsten Jahre. Die Befürchtung ist, dass Oettinger auch hier das Netz zur geschlossenen Spielwiese für große Anbieter umbauen will. Er ist für die Position als Digitalkommissar einfach vollkommen ungeeignet.“
In einer Pressemitteilung warnte Reimon zudem vor einem Zwei-Klassen-Netz:
Die konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten haben die Netzneutralität geopfert. Sie ist nach dieser Abstimmung de facto abgeschafft. Telekom-Unternehmen dürfen in Zukunft bevorzugte Sonderdienste im Internet einführen und entsprechend verrechnen. Das Ergebnis ist ein Zwei-Klassen-Internet, in dem derjenige bevorzugt wird, der mehr bezahlen kann.
Dass das EU-Parlament in der entscheidenden Phase Schwäche gezeigt und eine große Chance verpasst habe, kritisierte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:
Mit der heutigen Entscheidung opfert das EU-Parlament das freie und offene Netz in Europa den Gewinninteressen einiger weniger Telekommunikationskonzerne. Statt den vielfach geäußerten Bedenken von Zivilgesellschaft, Verbraucherschützern, Online-Wirtschaft und Medien Rechnung zu tragen und für eine starke Verankerung der Netzneutralität zu sorgen, lässt sich das Parlament von Kommission und Ministerrat bereitwillig vor den Karren spannen. Damit schadet es der eigenen Glaubwürdigkeit ebenso sehr wie der Innovationskraft des Internet, der Meinungs- und Informationsfreiheit in ganz Europa.
Ähnlich betrübt zeigte sich auch die deutsche Europaabgeordnete Cornelia Ernst (Die Linke):
Heute wurde die große Chance verpasst, die Netzneutralität ordentlich gesetzlich zu verankern. Noch nicht einmal eine Definition der Netzneutralität wird in der Verordnung enthalten sein. Da die Vorgaben in der Verordnung insgesamt viel zu vage sind, wird die Zukunft des Internets nun nicht mehr von der Politik bestimmt, sondern von Netzbetreibern und Internetmonopolisten wie facebook.
Damit hat die Mehrheit des Parlaments dem Internet geschadet und den Bürgern einen Bärendienst erwiesen. Sie werden von der Abschaffung der Roaming-Gebühren weniger profitieren als erwartet, denn die Netzbetreiber können noch immer Zusatzgebühren verlangen. Und das Internet wird in Zukunft noch mehr einem Einkaufszentrum gleichen, in dem nur die großen Ketten ihre Läden haben. Alle anderen werden mit langsameren Verbindungen an den Rand gedrängt.
Ihre Kollegin Martina Michels (Die Linke) bedauerte das Abstimmungsergebnis warnte vor einem „rein kommerziell gesteuerten Netz“:
Netzneutralität ist mehr als eine industriepolitische Fachfrage, ihre Einschränkung wird Folgen für alle Lebensbereiche unseres Alltags haben. Neben der wirtschaftlichen, beunruhigt mich besonders die kulturpolitische Perspektive. Der nun verabschiedete Text lässt eine strikte Definition von sog. Spezialdiensten vermissen. Die flexible Formulierung öffnet späteren Ausnahmen nach Gutdünken Tür und Tor, wenn beispielsweise kommerzielle HD-Streamingdienste als Spezialdienst durchgehen während die Übermittlung verschlüsselter Kommunikation gedrosselt wird.
Das Parlament positionierte sich im letzten Jahr aus gutem Grund für die Festschreibung der Netzneutralität. Bedauerlicher Weise haben die Verhandlungen mit Rat und Kommission Erfolg gehabt, diesen Text wieder mit Schlupflöchern zu versehen. Eben jene Parteien, die die Regierungen in den meisten Mitgliedstaaten stellen, rühmen sich nun mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren und erwarten Applaus von Konsumentin und Konsument. Dieser Kuhhandel ist Augenwäscherei und geht einher mit einem Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Eine privatisierte Datenautobahn mit Mautstellen, wie sie mit Zero-Rating-Modellen angefacht und tendenziell schon längst erprobt werden, begrenzen unternehmerische und kulturelle Freiheit und Kreativität gleichermaßen. Ein rein kommerziell gesteuertes Netz, dass Nutzungshierarchien aufschichtet, schadet nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, KMUs, Bibliotheken, Hochschulen, dem Kulturaustausch und der freier Forschung.
Als „schwarzen Tag für die Digitalpolitik in Europa“ bezeichnete der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht den Ausgang der Abstimmung:
Konservative und Sozialdemokraten haben heute das Prinzip der Netzneutralität durch einen wässrigen Formelkompromiss ersetzt, der es Telekommunikationsprovidern ermöglicht, zahlungskräftige Internetdienste bei der Datenübertragung zu bevorzugen. EU-Kommissar Günther Oettinger feiert das Ergebnis als Erfolg für die Netzneutralität, dabei wird die Wahrheit dieses dreckigen Deals immer deutlicher: Die heutige Entscheidung ist de facto eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes. Durch die einheitliche EU-Verordnung wird es Mitgliedstaaten der EU zudem unmöglich, vollständige Neutralität der Netzbetreiber einzufordern.
Dieses Zwei-Klassen-Netz wird große Anbieter aus dem Silicon Valley wie Google, Apple und Netflix gegenüber kleineren Konkurrenten stärken, die vor allem in der EU ansässig und auf einen leichten Marktzugang angewiesen sind. Der gefundene Deal ist daher ein Geschenk für die großen Internet- und Telekommunikationsunternehmen auf Kosten kleinerer Wettbewerber sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Letztere müssen nun befürchten, dass große Werbeanzeigen in HD-Qualität auf den Bildschirmen ihrer PCs und Smartphones landen, während der eigentlich gewünschte Inhalt oder Dienst langsam hinterhertröpfelt. Heute ist ein schwarzer Tag für die Digitalpolitik in Europa.
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: Kommentar: EU-Parlament entscheidet gegen Netzneutralität, lasst uns diese trotzdem retten
: Kommentar: EU-Parlament entscheidet gegen Netzneutralität, lasst uns diese trotzdem retten
Das EU-Parlament hatte heute die Wahl, für ein offenes Netz und damit Netzneutralität zu stimmen. Man hat leider für den Einstieg in ein Zweiklassen-Netz gestimmt. Dass „die Abschaffung von Roaming“ ein billiges Märchen von Günther Oettinger & Co ist, werdet Ihr im nächsten Urlaub feststellen. Im Gesetzestext finden sich leider zuviele Schlupflöcher, die Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit geben, ein Zweiklassen-Netz zu schaffen. Geschäftsmodelle wie die Drosselkom-Tarife werden damit legalisiert. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica & Co haben sich mit ihrer Lobbymacht durchgesetzt.Es ist eine vertane Chance, dass das EU-Parlament dem Kompromiss zwischen Parlament, Kommission und Rat zugestimmt hat und damit seine eigene Position von vor einem Jahr aufgegeben hat, als man mit deutlicher Mehrheit für klare Regeln gestimmt hatte. Danke an alle Abgeordneten, die für klare Regeln gestimmt haben. Und an alle Menschen, die Zeit geopfert haben, sich direkt an Abgeordnete zu wenden.
Was jetzt wichtig wird:
Wir haben genau beobachtet und ausreichend dokumentiert, wenn Politiker wie EU-Kommissar Günther Oettinger die Parole durchgegeben haben, hier sei nichts zu befürchten, die Netzneutralität würde gesichert und die Ausnahmen würden doch nur für Spezieldienste im allgemeinen Interesse gelten. Wir werden genau beobachten, wie sich der Markt entwickelt und weiterhin gefährliche Entwicklungen dokumentieren, wie wir es bereits im Frühjahr mit unserem Report gemacht haben: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel.
Die Debatte wird sich leider in Richtung der Regulierungsbehörden wie bei uns die Bundesnetzagentur verlagern. Das bedeutet, sie wird intransparenter und Telko-Lobbyisten haben dort besser Chancen, ihre Interessen durchzusetzen. Wichtig ist, diese weitere Debatte ausreichend zu beobachten und aus zivilgesellschaftlicher Sicht darauf einzuwirken und Verbraucherinteressen dort zu vertreten.
Die Entscheidung wird zu mehr Rechtsunsicherheit führen. Viele Ausgestaltungen werden vor Gericht geklärt werden müssen. Man kann zwar klagen, das kostet aber viel Geld und Zeit. Nicht jeder kann deshalb die eigenen Interessen vor Gericht vertreten.
Wir sind davon überzeugt, dass die Telekommunikationsindustrie die Chance nutzen wird, durch unklare und laxe Regeln die Netzneutralität auszuhebeln. Es wird eine Evaluierungsfrist geben. In zwei Jahren werden wir Parlament und Kommission zur Verantwortung ziehen, wenn diese Verschlechterungen die Regel werden. Und uns dafür einsetzen, dass diese Bugs gefixt werden.
Das alles kostet Geld und Zeit. Und macht nicht immer Spaß. Unterstützt Organisationen durch Spenden, die Eure Interessen in dieser Debatte vertreten. Uns kann man hier spenden.
Auch wenn das EU-Parlament heute die historische Chance vertan und einen schlechten Regulierungsrahmen geschaffen hat: Der Kampf für ein offenes Netz und klare Regeln zur Netzneutralität ist nicht vorbei. Er wird nur schwieriger. Aufgeben gilt aber nicht!
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: EU-Parlament zu Roaming und Netzneutralität: Das Heraufbeschwören der Alternativlosigkeit
CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/backbone_campaign/16446576687/" >Backbone Campaign</a> : EU-Parlament zu Roaming und Netzneutralität: Das Heraufbeschwören der Alternativlosigkeit Heute Morgen hat das EU-Parlament in zweiter Lesung über den Standpunkt des Rates „Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ debattiert. Hauptsächlich ging es dabei um das Roaming – die Verwässerung der Netzneutralität und entsprechende Änderungsantrage waren kaum Thema. Andrea und Fabian fassen hier die Debatte zusammen.
Update: Die Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge finden sich hier.
Wichtige Dokumente zur 2. Lesung
- Standpunkt des Rates (interinstitutionelles Dokument 2013/0309)
- eingereichte Änderungsanträge
- Verlauf des EU-Gesetzgebungsverfahrens
- Empfehlung des zuständigen Ausschusses (ITRE), den Antrag ohne Änderungen anzunehmen
Statements der Berichterstatterin und des Kommissars Ansip
Zu Beginn der Sitzung äußerten sich die zuständige Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EPP) sowie Andrus Ansip, der Kommissar für digitalen Binnenmarkt und Vizepräsident EU-Kommission (Videoaufzeichnung).
Berichterstatterin Castillo Vera wies darauf hin, dass viele Personen, Institutionen und Start-Ups in Europa lange auf niedrigere Roaming-Gebühren warten mussten. Nun rücke der „digital single market“ in greifbare Nähe. Es gelte, ein offenes Internet ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Damit sei Europa die einzige Region, die eine gesetzliche Netzneutralität gewährleiste.
Kommissar Ansip betonte, dass es nun keine Rechtfertigung für irgendwelche Verzögerungen gibt. Nur durch einen sofortigen Beschluss könnten Konsument*innen und Unternehmen so schnell wie möglich von gemeinsamen Regeln zur Netzneutralität und der Abschaffung zusätzlicher Roaming-Gebühren profitieren. Scheitere der Prozess, hätte dies negative Auswirkungen auf Europa, so Ansip.
Statements aus den Fraktionen
Karin Kariņš (PPE) betonte, dass der Grundsatz der Netzneutralität ein sicheres Investitionsumfeld gewährleiste, von dem auch Unternehmen profitierten. Schon sein Statement ließ die Vermutung zu, dass der Fokus der Debatte auf der halbherzigen Roaming-Abschaffung liegen werde, so auch bei Patrizia Toia (S&D). Sie wies zudem darauf hin, dass die Beschlüsse der amerikanischen Regulierungsbehörde (FCC) zur Netzneutralität keinen Gesetzescharakter haben und sich so jederzeit ändern könnten. Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung im Entwurf ist ihres Erachtens kristallklar formuliert.
Vicky Ford (ECR) freute sich, dass bei der Handyrechnung nach dem Urlaub bald keine unangenehmen Schocks mehr eintreten. Der Beschluss werde zudem das Internet sicher, zugänglich und erschwinglich machen. Jens Rohde (ALDE) würde gerne noch weiter gehen, sieht den Vorschlag jedoch als ersten, großen Schritt für die Bevölkerung und Unternehmen.
Als erste kritische Stimme entgegnete Marisa Matias (GUE/NGL), dass so nicht erzielt werde, was das Parlament 2011 wollte: Die vorliegende Regelung der Netzneutralität sei nicht eindeutig. Viele Bürger*innen seien besorgt. Das Internet sei inzwischen Teil des Welterbes, die Neutralität anzugreifen sei ähnlich wie der Angriff auf Palmyra. Sie hoffe außerdem, dass der Roaming-Beschluss nicht wieder aufgegeben werde – wie 2014.
Michel Reimon (Verts/ALE) hat den Protest und die Kritik wahrgenommen und wird gegen den Vorschlag stimmen. Er würde gerne etwas von Günther Oettinger hören, der in der Kommission für diesen schlechten Beschluss verantwortlich sei. Der twittere zwar fleißig mit, aber sollte auch einmal lesen, was die Bevölkerung sagt, stellt Reimon fest.
Dario Tamburrano (EFDD) kritisierte die schlechte Definition des Roamings und einen Vorschlag, der in Wirklichkeit nicht für Netzneutralität sorgen werde. Wer die Warnungen von Tim Berners-Lee beherzige, müsse gegen den Vorschlag stimmen. Barbara Kappel (ENF) hoffte, dass es nach zwei Jahren der Verhandlungen zu einem Ergebnis kommt.
Redebeiträge der Abgeordneten
Es folgten weitere Redebeiträge, von denen wir hier nur diejenigen wiedergeben, die sich nicht nur für den möglichen Roaming-Beschluss feiern, sondern substantiell etwas Neues zur Debatte beigetragen haben.
Henna Virkkunen (PPE) versicherte, dass ISPs mit dem Beschluss nur aus technischen, nicht aus kommerziellen Erwägungen Geschwindigkeiten regulieren können. Petra Kammerevert (S&D) kritisierte, dass der Text gerade keine Netzneutralität biete: Er enthalte weitläufige Ausnahmen und keine hinreichende Eingrenzung der Spezialdienste. Für die Abschaffung des Roamings würden wir so einen hohen Preis zahlen.
Julia Reda (Verts/ALE) fragte sich, warum der EU-Ministerrat weder eine Beschreibung noch das Wort „Netzneutralität“ in den Beschluss aufgenommen hat. Das Internet bleibe so weiterhin langsam und teuer. Sie verwies außerdem auf die Warnungen von Barbara van Schweick und Lawrence Lessig und bat um die Annahme der entsprechenden Änderungsanträge.
Für Jean-Luc Schaffhauser (ENF) stellt der Beschluss eine Illusion dar, so lange es kein europäisches Internet [sic] gebe. Auch wenn sich Marlene Mizzi (S&D) nicht vollkommen zufrieden zeigt, sei es in Zeiten von Europaskepsis wichtig, den Bürger*innen mit der Abschaffung des Roamings einen Gewinn zu hinterlassen.
Juan Carlos Girauta Vidal (ALDE) bedauerte, dass der EU-Ministerrat die Definition der Netzneutralität zurückgewiesen hat. Für Marco Zullo (EFDD) ist jede Einigung ein bisschen besser als gar nichts, Gilles Lebreton (ENF) unterstützt die Änderungsanträge. Hans-Olaf Henkel (ECR) plädierte bei der Gelegenheit für die Abschaffung des Euros. Sabine Verheyen (PPE) ist nicht zufrieden mit der Aufweichung des Beschlusses aus der ersten EP-Lesung und ist enttäuscht, dass niemand vom Rat diese im Parlament begründet. Edouard Martin (S&D) hätte einen klareren Text bevorzugt, will dafür aber nicht „wieder alles aufs Spiel setzen“.
Abschluss
Auch die „Catch the Eye“-Session, in der weitere Redebeiträge aufgenommen werden, brachte keine neuen Erkenntnisse. Zum Abschluss forderte Kommissar Ansip die Abgeordneten auf, die Debatte nicht mit Änderungsanträgen zu verzögern – nicht nur auf Monate, sondern gleich auf Jahre. Zuletzt wies Berichterstatterin Castillo Vera darauf hin, dass heute eine wichtige Entscheidung getroffen wird. Wie recht sie hat!
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: Live-Ticker net neutrality debate & vote in the European Parliament
: Live-Ticker net neutrality debate & vote in the European Parliament
Today the European Parliament decides about the future of net neutrality on continent. In the past week we have seen a huge mobilisation with famous voices asking for amendments including Tim Berners-Lee, Lawrence Lessig, Barbara van Schewick and many companies. The Members of European Parliament now have to decide if they stand for an open internet or if regulators and judges will decide how open the infrastructure will be. The debate in plenary happens between 8:30 am and 10:00 am. The vote is scheduled at around 13:15pm. Live-Stream can be seen here. It still makes sense to call your representatives.
8:30 Rapporteur Pilar del Castillo defends the regulation and thanks everybody involved to the good work.
8:40 Commissioner Andrus Ansip defends the roaming provisions and urges MEPS to vote for this regulation8:45 MEP KARIŅŠ, Krišjānis (EPP, Latvia) defends the roaming provisions
8:43 Patricia Toia (S&D, Italy) defends the regulation. Thanks her predecessor shadow rapporteur Trautmann. (She was the one who agreed for the socialist in the middle of the night to the current net neutrality text in exchange for roaming, her predecessor fought much harder) “We must vote for this regulation with no amendments”
8:52 FORD, Vicky (ECR, UK) she praises the roaming provisions and says how users will be protected with the new net neutrality rules. “There will be no two speed europe”.
8:53 Jens Rhode (ALDE, Denmark) „We can only create more jobs when we limit the rules of movement through the EU. Here we introduce the first safeguards for the open internet. We have nothing in Europe, we would have liked to go further. This is the first step in creating consumer rights. It is a big step for citizens and companies.“
8:56 MATIAS, Marisa (GUE, Portugal) This is not the regulation that we announced to our votes before the election. The abolishment of roaming is not coming anytime soon. We don’t have net neutrality if you have ambiguity in the text. Many citizens have criticised. The internet is already our common heritage. (she was mostly not present in the trial negotiations)
8:59 Michel Reimon (Greens, Austria) Democracy lives from communication. The neutral internet is the most vital infrastructure for the democracy of our future. If we abolish net neutrality we hurt our democracy. If net neutrality is abolished we cement the big companies. With this regulation you will only help a few big companies. That Ansip is standing here is brave, but Commissioner Günther Oettinger should be standing here. He is responsible. Oettinger is posting heavily about this debate, or so is his team. But he should not only post, he should also read what the citizens tell him. There is not support for this proposals, you should vote against it.
9:02 TAMBURRANO, Dario (EFDD, Italy) This can still be a historic vote, please vote for the amendments
9:03 KAPPEL, Barbara (ENF, Austria) the internet will change rapidly in the coming years (internet of things) we have to be prepared and create the right legal basis
VIRKKUNEN, Henna (EPP, Finland)9:05 Petra Kammerevert (S&D, Germany) The current text does not deliver net neutrality. The loopholes are so broad that net neutrality is not guaranteed. We are paying a much to high price for the abolishment of roaming fees. The internet is the fundamental infrastructure of our time. (Kammerevert was the one political who was following this dossier from the beginning till the end and always stand firm for net neutrality)
– many voices shouting while Kammerevert is speaking -
– problems with the blue card system (asking questions to MEPs during the debate) –9:12 KALLAS, Kaja (ALDE, Estonia) We seem to have real communication problems here in the Parliament. I often say that we have differences in our communication, borders and roaming are a good example for this. How do you define net neutrality? These questions are important. The internet was created as an open platform for communication and innovation. Until recently it seemed not important, but now we have to ensure the level playing field. I urge commissioner Ansip to ensure a common implementation of this regulation. We have to look at BEREC’s role in this.
9:15 LÓPEZ BERMEJO, Paloma (GUE, Italy) We appreciate the position of the commission. But the
net neutrality has to be protected. We have to look at the content of this proposal.
9:17 Reda, Julia (Greens, Germany) reads the definition of net neutrality from amendment 3 and the first reading position. The founder of the world wide web is urging us not to abolish net neutrality in Europe. He is joined by many european startUps, the world wide leading expert Barbara van Schewick and Presidential candidate Lawrence Lessig. This regulation gives incentive to companies not to invest in the network. This is the opposite of net neutrality and therefore I urge you not to adopt this regulation.- Jens Rhode is again raising the issue of Blue cards –
9:20 MEP Grapini asks a question to MEP Reda: Do you think we need a guarantee from the commission about 2017. Do you think it is important to get an comittement? The market has waited to long for this proposal.
Reda’s response: The regulation as such doesn’t set an end date of roaming. What we are doing here is giving the power to legislate to the commission and regulators.
9:22 HELMER, Roger (EFDD, UK) We are for net neutrality but not in heavy handed EU policy. The roaming provisions are flawed.
– Vicky Ford asks a question to Helmer -
– the question is a statement in defence of the roaming proposal -
– Helmer response with more criticism -
– Most seats are empty. The are currently around 50 of the 751 MEPs sitting in the plenary –9:26 RÜBIG, Paul (EPP, Austria) I want to thank our Rapporteur Pilar del Castillo for this great proposal to reduce roaming charges. On net neutrality we have to ensure that data is treated equally in order to avoid bottle necks. Rübig response to a question and says this EU regulation is better then the US regulation.
9:30 MIZZI, Marlene (S&D, Malta) I am not fully happy with the net neutrality provisions but at least we have common rules for this goal in the EU.
9:31 FOX (ECR, UK) Ashley I am happy that we can keep our parental control filters in the UK.
9:33 GIRAUTA VIDAL, Juan Carlos (ALDE, Spain) He thanks the Rapporteur for their work and praises the proposal. The abolishment of roaming charges is a big step forward. He is unhappy about the net neutrality „minimal provisions“.
9:35 FERREIRA, João (GUE, Portugal) the great promises of the digital single market was not followed up. This will only strengthen big companies. We have been told that the end of roaming charges still bona be decided by big multi-nationals. Countries from the south will have to pick up the tap about the abolishment of roaming charges.
9:36 ZULLO, Marco (EFDD, Italy) we have guaranteed nothing. We are handing out mechanisms that make it impossible to enforce the safeguards of users. Looking at net neutrality. We are talking about the definition, but really providers will be able to still discriminate.
9:38 LEBRETON, Gilles (ENF, France) If the text is voted through at it is there would still be the possibility of discrimination. Therefore I vote for these amendments. The FCC has proven that net neutrality works and guaranteed for their citizens. We have to do the same today.
9:39 THUN UND HOHENSTEIN, Róża Gräfin von (EPP, Polen): Service Providers will have to treat all data equally without interfering. If there is a problem … [translation hickup] We have to adopt this regulation now.
9:42 HENKEL, Hans-Olaf (ECR, Germany)
We have to remain vigilant. net neutrality can not be a ideological battle ground. The single market is the basis for Europe. We are falling behind in the digital economy and connect our internal market to the global market. Therefore I support the commission proposal.9:43 VERHEYEN, Sabine (ECR, Germany) the council has fought net neutrality from the beginning. Therefore the word is not even in the regulation. The Parliament adopted a good text but couldn’t get this text through. The package has to be seen as a whole. Currently we have no safeguards against network discrimination in Europe at all. If we come here to a solution it will be better then nothing. I am not happy with the net neutrality provisions, but it’s better then nothing.
9:45 GEBHARDT, Evelyne (S&D, Germany) I am also not happy with this text, but it’s better then nothing. Please mr. Commissioner we have to work had to abolish zero-rating.
9:47 BENDTSEN, Bendt (ECR, Denmark) Roaming was the milk cow. Still we got rid of it. Yes the current text is not perfect,t but it is the first time we ever get any safeguards.
9:48 MARTIN, Edouard (S&D, France) Abolishing roaming is particularly good for people living or working close to borders. net neutrality is the other important thing. This text is about neutral treatment of traffic. The text would need to be clearer, but we should not reopen negotiations. We have to stay vigilant with the implementation and the upcoming legislativ proposals.
9:50 HÖKMARK, Gunnar (ECR, Sweden) Spectrum is important. An open internet is open for new service classes.
9:51 DANTI, Nicola (S&D, Italy) the digital economy is what used to be the coal infrastructure of Europe. A digital single market is a precondition.
9:52 GRIFFIN, Theresa (S&D) I urge all colleagues to vote for this regulation because we have to abolish roaming charges.
- 7 improvised speakers on the list –
9:55 Commissioner ANSIP, Andrus If yo adopt amendments you will delay this regulation for years, not weeks. If you not approve the deal today there is not date at all. It is dangerous to use mobile devices in other countries. Now it is up to the MEPs. Common principles in net neutrality are achieved no blocking, no throttling, no paid priotization. It is a good deal, I urge you to vote for it.
10:01 DEL CASTILLO VERA, Pilar (EPP, Spain) Curial decisions will be taken today for the digital future of the EU. We are on a high speed train with no stop and the EU should be the engine. The internet is a pressures thing. The Internet is new territory that has been invented. With this regulation we will lay down the rules to access this territory non-discriminatory. It is the first time worldwide that such such a net neutrality regulation is adopted.
That’s it with the debate. Recording should be online soon. The vote will happen between 13:00 and 14:30 pm today. Most likely 13:15pm.
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: Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n
<a href="https://savetheinternet.eu/de/">savetheinternet.net</a> : Netzneutralität retten: Ein Vorschlag für die E‑Mail an deine*n Abgeordnete*n Das Internet, wie wir es kennen, ist in Gefahr: Stimmt das Europaparlament am Dienstag für den bestehenden Kompromissvorschlag ohne Änderungsanträge, wird dies spürbare Folgen für alle haben (mehr zum Hintergrund).
Es ist jetzt höchste Zeit zu handeln: Auf der Kampagnen-Webseite für eine echte Netzneutralität kannst du die EU-Abgeordneten kontaktieren. Doch was sollst du da sagen oder schreiben? Netzneutralität ist ein einfaches Prinzip, wurde jedoch zum komplexen Thema. Zur Vereinfachung stellen wir hier einen E‑Mail-Entwurf auf Deutsch zur Verfügung. Diesen kannst du zum Beispiel über die oben genannte Seite – mit Klick auf den dortigen Button „E‑Mail“ – an die Abgeordneten verschicken. Vor allem die Abgeordneten aus dem konservativen Lager müssen noch überzeugt werden.
*** Hier beginnt der E‑Mail-Entwurf – in Reintext-Formatierung. Vergiss nicht, unbedingt diesen Text zu anzupassen, da die Abgeordneten nicht gerne Massenmails empfangen und mit deinen eigenen Worten personalisierte Nachrichten mehr Gewicht haben – sonst landen Sie womöglich gar nicht am gewünschten Ziel! Füge auch noch den $Namen der/des Abgeordneten hinzu sowie am Ende deinen eigenen!***
Sehr geehrte/r MdEP $Name,
in der Plenarsitzung am Dienstag werden Sie über den Verordnungsvorschlag für „Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ abstimmen. Leider enthält die vorliegende Trilog-Vereinbarung keine klaren Regeln, um die Netzneutralität in Europa zu sichern. Daher bitte ich Sie *für das offene Internet* und *für die Änderungsanträge 2 bis 24* zu stimmen.
*Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen.*
Das Parlament hat sich in der ersten Lesung noch für den weitreichenden Schutz des freien Internets ausgesprochen – in den nachfolgenden Verhandlungen wurde leider sehr viel davon aufgegeben. In erster Lesung wurde für klare Regeln zur Netzneutralität gestimmt, der vorliegende Kompromissvorschlag weicht diese jedoch auf und ist zudem unklar formuliert. Die erste Lesung hatte auch für eine „spectrum reform“ votiert – dies wurde in der Trilog-Vereinbarung aufgegeben.
*Wo liegt das Problem?*
(a) Der Kompromissvorschlag spricht nicht einmal mehr von „Netzneutralität“! *Um dies zu ändern, stimmen Sie bitte für die Anträge 2, 8, 9, 19 und 20.*(b) _„Zero-Rating“_ stellt eine Verletzung der Netzneutralität dar. Es erlaubt Anbietern wie Facebook oder Spotify, sich das Privileg zu erkaufen, ihre Angebote nicht auf das monatliche Datentransfervolumen anrechnen zu lassen. Diese Anwendungen werden so attraktiver, da Nutzer nicht befürchten müssen, ihr Transferlimit zu sprengen, während der Zugriff auf alle anderen Dienste und Seiten wie üblich abgerechnet wird. Das Parlament auf der einen und Rat/Kommission auf der anderen Seite haben sich wegen großer Meinungsverschiedenheiten darauf verständigt [1], dies hier nicht zu regeln. Jetzt behauptet die Kommission, dass Eingriffe nur möglich sind, wenn der Wettbewerb eingeschränkt werde (und damit nicht, wenn die freie Meinungsäußerung betroffen ist). Selbst dann sollte jedoch fallweise abgewogen [2] und nicht generell entschieden werden; weitere Informationen hier [3]. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 3, 10, 14 und 21.*
© _Spezialdienste („Überholspuren“)_ sind möglich, wenn sie eine Notwendigkeit darstellen. Die Präambel beschreibt jedoch auch solche Situationen als „notwendig“, in denen keine Vorzugsbehandlung notwendig wäre. So lässt der Text die Definition eines bestimmten Qualitätsniveaus vermissen, was Netzbetreiber dazu nutzen dürften, sich die Übertragung gewisser Inhalte zusätzlich bezahlen zu lassen. Entweder verlangt das Parlament eine Entscheidung vom Body of European Regulators (BEREC) – oder Sie beschließen diejenigen Änderungsanträge, die für klare Verhältnisse sorgen. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 6, 7, 13, 17, 18 und 24.* Weitere Informationen finden Sie hier [4].
(d) _Netzüberlastungen_ erfordern den Eingriff von Netzbetreibern. Die Trilogvereinbarung erlaubt diese Eingriffe jedoch bereits, wenn sich eine Überlastung des Netzes abzeichnet – ohne dass klar definiert ist, wann eine „drohende Netzüberlastung“ beginnt. Die schwammige Formulierung könnte dazu führen, dass Provider bestimmte Datenpakete ständig drosseln und bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass eine Überlastung unmittelbar bevorgestanden hätte und man deshalb eingreifen musste. Entweder die Entscheidung wird an den BEREC ausgelagert – oder das Parlament stimmt für diejenigen Änderungsanträge, die diese Lücke schließen. *Beschließen Sie hierfür bitte die Anträge 5, 12, 16 und 23.*
(e) Regeln zum _Verkehrsmanagement_ erlauben es, Datenpakete zu kategorisieren und die Kategorien unterschiedlich zu behandeln. Dies würde große Auswirkungen auf Innovationskraft und Datensicherheit haben. Beispiel Datensicherheit [5]: Videoübertragungen fallen in die Kategorie von Datenverkehr, der sensibel auf Verzögerungen reagiert. Daher werden diese auf der „Überholspur“ übertragen. Verschlüsselte Videodaten jedoch sind nicht als solche erkennbar und werden langsamer übertragen. Die Entscheidung wird also zwischen Sicherheit (verschlüsselt) oder langsamer Übertragung (nicht verschlüsselt) fallen. Schon heute führt ein solches kategorienbasiertes Verkehrsmanagement dazu, dass Datenverkehr von und zu einer Fraktion des Europäischen Parlaments langsamer übertragen wird. *Stimmen Sie bitte für die Anträge 4 und 11, 15 und 22, um dies zu verhindern.*
*Wie geht es weiter?*
Der Rat der EU hat das Parlament unter Druck gesetzt: Das Parlament solle für diesen schlechten Kompromiss stimmen, sonst werde der Rat das Verfahren abbrechen und das Parlament so bloßstellen. Als die einzige direkt gewählte Institution der EU sollte sich das Parlament nicht in dieser Weise behandeln lassen. Selbst wenn der Rat seine Drohungen in die Tat umsetzen sollte, hätte ein Scheitern des ganzen Prozesses nur minimale wirkliche Auswirkungen.Was klar ist: Roaming-Gebühren, die dem europäischen Binnenmarkt und den Verbrauchern lange Jahre geschadet haben, finden ihr Ende. Die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdienstleister werden in Kürze überprüft, was nicht nur das Ende für das Roaming bedeutet, sondern auch entsprechende Schlupflöcher im aktuellen Verhandlungstext schließen wird.
In der Frage der Netzneutralität sind Slowenien und die Niederlande mit gutem Beispiel vorangegangen. Andere, wie Österreich und Frankreich, bereiten entsprechende Gesetze vor. Die Tendenz geht in Richtung Netzneutralität – eine Entscheidung des Parlaments, die es den Mitgliedsstaaten nicht mehr erlaubt, sich zukünftig für die Netzneutralität auszusprechen, wäre zu bedauern.
*Bitte stimmen Sie für die Änderungsanträge 2 bis 24. Bitte unterstützen Sie die europäischen Bürger und Unternehmen. Bitte treffen Sie die positive, demokratische Entscheidung, wie Ihre Wähler es sich wünschen. Vielen Dank!*
Mit freundlichen Grüßen
/Links:/
[1]: https://www.youtube.com/watch?v=Wc8BiDPqeZU
[2]: https://www.youtube.com/watch?v=PZOYBU8svac
[3]: https://edri.org/files/NN_infographics_zerorating.pdf
[4]: https://edri.org/files/NN_infographics_specialisedservices.pdf
[5]: https://edri.org/files/NN_infographics_encryption.pdf -
: Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben
Die Dauerbaustelle Breitbandausbau. <a https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/chelli/3027268842/">Thomas Schmidt</a> : Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben Ende August hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ vorgestellt, gestern hat das Bundeskabinett die Initiative abgesegnet. Damit sollen bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 MBit/s an das Internet angeschlossen werden und die „weißen Flecken auf der Landkarte“ verschwinden. Das Förderprogramm läuft die kommenden zwei Jahre und soll das Versprechen der schwarz-roten Koalition umsetzen, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen zu versorgen.
Bund zahlt die Hälfte
Als gesamte Fördersumme hat das BMVI 2,7 Milliarden Euro eingeplant, wobei der Bund in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen soll. Die Kappungsgrenze der Bundesförderung wurde im Vergleich zum ersten Entwurf um fünf Millionen Euro nach oben verschoben und liegt nun in bestimmten Fällen bei 15 Millionen Euro pro Projekt. Die Zuschüsse lassen sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa denen der Bundesländer. Der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen soll bei etwa 10 Prozent liegen.
„Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet,“ erklärte Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU). Den Kommunen stehen zwei Wege offen, um Förderungen zu erhalten. Beim sogenannten Betreibermodell errichten sie die passive Infrastruktur selbst, indem sie beispielsweise Glasfaserleitungen verlegen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Das etwas sperrig benannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell wiederum schließt die finanzielle Kluft, die den Ausbau von Breitbandanschlüssen in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten bisher verhindert hat.
Punkte sammeln für Breitbandausbau
Als Grundlage für die Ausschüttung von Fördergeldern dient ein Scoring-Modell, mit dem bis zu 100 Punkte gesammelt werden können. Besonders hoch gewichtet es die rechtzeitige Fertigstellung des Projekts bis 2018, die durchschnittlichen Kosten pro Anschluss sowie die Bevölkerungsdichte im Zielgebiet. Dennoch bleibe unklar, was genau in welcher Höhe gefördert werde, sagte uns Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM): „Das Punkteprogramm erlaubt unheimlichen Blödsinn, aber auch gute Sachen.“
„Wir kennen nicht die Grenze, ab der die Förderung einsetzt,“ kritisierte Grützner. So sei denkbar, dass ein Betreibermodellantrag zwar eine höhere Punktezahl erreiche als einer nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aber dennoch letzterer die Fördermittel erhalte. Erst die Vergabepraxis werde zeigen, ob das Fördermodell nachhaltigen Breibandausbau sicherstelle. Dabei seien Glasfaseranschlüsse zu bevorzugen, so Grützner.
Auch Herbert Behrens, Sprecher der Linksfraktion für digitale Infrastruktur, machte Schwächen im Scoring-Modell aus. Zwar trage es einerseits dünnbesiedelten Gebieten und schwieriger Topologie Rechnung, weiche diese richtigen Ansätze durch andere Kriterien wie dem „effizienten Mitteleinsatz“ wieder auf. Es sei eben nicht „effizient,“ in solchen Gebieten auszubauen, müsse aber trotzdem gemacht werden. „Gerade diese wenig effizienten Gebiete sind es, von denen auch die Telekommunikationsunternehmen ihre Finger lassen. Die Effizienzkriterien dagegen werten die Gebiete auf, die bereits für die Telekommunikationsunternehmen interessant sind,“ teilte uns der Bundestagsabgeordnete mit.
Glasfaser statt Vectoring gefordert
Besser wäre es, wenn das Geld des grundsätzlich begrüßenswerten Förderprogramms „nur für den Glasfaserausbau genutzt werden würde,“ so Behrens. Keinesfalls dürfe man in Brückentechnologien wie Vectoring investieren. Das forderte auch der Sprecher für Netzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz: „Um die selbstgesteckten Ausbauziele der Digitalen Agenda zu erreichen, steckt die Bundesregierung die für die digitale Teilhabe ganzer Landstriche dringend benötigten, aber begrenzten Fördergelder in veraltete Kupferleitungen und Vectoring statt in moderne Glasfaserleitungen.“
Ob über Vectoring realisierte Anschlüsse förderfähig sein werden bleibt zur Zeit freilich unklar. In einer Fußnote der Förderrichtlinie heißt es zwar, dass „Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen, nicht förderfähig sind.“ In den Augen der Telekom Deutschland handelt es sich bei Vectoring jedoch um entsprechend teuren Glasfaserausbau, der beinahe bis zum Kunden reicht (FTTC, Fiber to the curb). Mit der Bundesnetzagentur im Schlepptau könnte sie also argumentieren, „erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet“ zu tätigen – was die Richtlinie als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern nennt. Einen Strich durch die Rechnung könnte dann nur die EU-Kommission machen, die Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden, ausdrücklich von staatlichen Beihilfen ausgenommen hat.
„Ich nehme an, dass sie sich es offenhalten wollen, ob Vectoring nicht doch förderfähig wird. Dann würde die Grundlage für diese Fußnote entfallen und damit möglicherweise die ganze Fußnote selbst,“ malte eine Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur, ein mögliches Szenario an die Wand. Fakt sei, dass Dobrindt als auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Vectoring als schnellen Schritt Richtung 50 MBit/s in 2018 sehen würden. „Deshalb auch die Forcierung des Telekom-Antrags auf exklusives Nutzungsrecht beim Vectoring im Nahbereich,“ so die Sprecherin.
Falsche Ziele?
Laut VATM habe sich die Regierung mit ihrer Forderung nach „50 MBit/s für Alle“ aber zu enge Grenzen gesetzt. „Flexibilität nach oben, aber auch nach unten auf beispielsweise 30 MBit/s ist in Ordnung, wenn man es richtig macht,“ sagte Grützner. So sei es sinnvoller, bislang komplett unterversorgte Gebiete mit zumindest 30 MBit/s auszubauen, als Fördermittel in jetzt schon vergleichsweise gut angebundene Gebiete zu stecken, nur um auf 50 MBit/s im Downstream zu kommen.
Sogar noch einen Schritt weiter geht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der einen flächendeckenden Ausbau auf 50 MBit/s bis 2018 für unrealistisch hält. „Aus unserer Sicht wäre es wichtiger, eine verlässliche, flächendeckende Grundversorgung mit 10 MBit/s bis 2018 sicherzustellen, als immer höhere Bandbreiten zu versprechen und diese Versprechen am Ende nicht einzuhalten,“ teilten uns die Verbraucherschützer mit. Erreichen könne man dieses Ziel mit einer Universaldienstverpflichtung für Breitband. Auf eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung will sich die Bundesregierung jedoch nicht einlassen, wie Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) im Juli klarstellte.
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: Gefahr im Verzug: Abstimmung über Netzneutralität ohne Änderungsanträge geplant
: Gefahr im Verzug: Abstimmung über Netzneutralität ohne Änderungsanträge geplant
Das neue Gesetz zur Netzneutralität in Europa steht kurz vor der Ziellinie. Der aktuelle Text bringt große Schlupflöcher für Diskriminierung im europäischen Internet und wird die Gerichte noch jahrelang beschäftigen. Rechtssicherheit im Internet und gute Bedingungen für Innovation sind in Europa damit ausgeschlossen. Am Dienstag hat der Industrie-Ausschuss im Europa-Parlament mit 50 pro- zu 10 contra-Stimmen für den Text der Trilogverhandlungen gestimmt. Die Mehrheit haben Sozialdemokraten, Konservative, Rechtsextreme und Liberale besorgt. Am 27. Oktober wird im Plenum in Straßburg nun die endgültige Entscheidung fallen. Es liegt an uns, mit SaveTheInternet.eu die Abgeordneten umzustimmen.Was bisher geschah
Dieses Gesetz zur Netzneutralität wurde von der EU-Kommission im September 2013 vorgestellt und zog in seiner damaligen Fassung heftige Kritik von Regulierungsbehörden, Datenschützern und der Zivilgesellschaft auf sich. Im April 2014 hat das Europa-Parlament mit großer Mehrheit echte Netzneutralität beschlossen. Mit den damaligen Reparaturen hätten Geschäftsmodelle auf Basis von Netzwerkdiskriminierung verhindert werden können. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich im Rat dann wieder gegen Netzneutralität entschieden.
Worüber wird verhandelt
Die gemeinsame Position der drei Institutionen (Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten) im Trilog ist nun so formuliert, dass die wirkliche Entscheidung offen bleibt. Aufgrund der mehrdeutigen Passagen im Text entscheiden statt den gewählten Abgeordneten nun 28 Regulierungsbehörden, Kommissar Oettinger und am Ende die Gerichte. Der Text versagt bei der klaren Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und dem offenen Internet, er versagt beim Verbot von Zero-Rating, erlaubt das Zensieren von Webseiten ohne Rechtsgrundlage oder Gerichtsbeschluss und würde das Ende des Best-Effort-Prinzips bedeuten. Mit den Passagen für Netzwerkmanagement können Provider zukünftig allen Netzwerkverkehr jederzeit in Diensteklassen unterteilen. Wer sich in der falschen Dienstklasse wiederfindet oder aufgrund von Verschlüsselung nicht eingeordnet werden kann, bleibt auf der Strecke.
Dreckige Tricks
Obwohl dieses Gesetz schon im Eilverfahren in nur zwei Wochen vom Ausschuss ins Plenum kommen soll, wollten manche Abgeordneten nun auch noch die letzte Möglichkeit für Änderungsanträge verhindern. Mit einer „urgent procedure“ (Leak) hat man versucht, statt einer Abstimmung über einzelne Änderungsanträge nur noch mit Ja oder Nein über das gesamte Paket mit all seinen Fehlern abstimmen zu lassen. In den beiden vorangegangenen Ausschüssen im Juli und Oktober wurden Änderungsanträge bereits verhindert. Das Europa-Parlament hat also nicht nur in den Verhandlungen mit den anderen Institutionen seine Position vor der EU-Wahl aufgegeben, sich einen fremden, unbegründeten Zeitplan aufzwingen lassen, schon in beiden Sitzungen des Industrie-Ausschusses keine Änderungsanträge zugelassen und nun soll auch noch im Plenum einfach abgenickt werden.
Europa-Parlament am Zug
Bis Mittwoch können noch Änderungsanträge eingebracht werden, um die originale Parlamentsposition wiederherzustellen. Ob über diese Anträge dann auch abgestimmt wird, liegt aber in den Händen von Parlamentspräsidenten Martin Schulz. Nur wenn er eine demokratische Entscheidung über den Inhalt des Gesetzes zulässt, können mit der Hälfte der Stimmen der 751 Abgeordneten noch Änderungen am Gesetz vorgenommen werden.
Unserer Meinung nach muss das Internet gerettet werden, und es braucht Euch dazu. Schnappt Euer Headset, ruft Eure Abgeordneten an – alles was Ihr dazu braucht, findet Ihr auf savetheinternet.eu.
Update:
Die Änderungsanträge wurden von Grünen und Linken eingebracht. Einzelne liberale Abgeordnete (v.a. Marietje Schaake) versuchen ebenfalls noch die guten Änderungsanträge ohne politische Partei mit 40 Unterschriften einzelner Abgeordneter einzubringen. Abgeordnete, die dem Thema positiv gegenüberstehen, können und sollten hier noch mit zeichnen. Das hilft uns danach eine Mehrheit zu bekommen. Die Deadline für Änderungsanträge wurde auf Donnerstag 18:00 verschoben. Erst danach Entscheidet Martin Schulz über die Zulässigkeit der Anträge.
Die Debatte im Plenum findet Dienstag 27.10 von 8:30 bis 10:00 statt und kann im LiveStream verfolgt werden. Die Abstimmung ist dann im Voting-Block am Nachmittag/Abend (Details folgen im Laufe der Woche hier).