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Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.

  • : Bundestag verabschiedet VDS: Reaktionen aus Presse, Politik, NGOs und Verbänden (Update)
    Bundestag verabschiedet VDS: Reaktionen aus Presse, Politik, NGOs und Verbänden (Update)

    vds_timeline Der Bundestag hat soeben mit 404 Stimmen aus den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Es gab 148 Gegenstimmen, vornehmlich aus den Reihen der Grünen und Linksfraktion, aber auch 43 aus der SPD. Die 85-minütige Debatte im Plenum ist in unserem Liveblog nachzulesen.

    Was sagen Politik, Presse, NGOs und Verbände zum Bundestagsbeschluss? Wir haben ein paar erste Reaktionen gesammelt und werden diese im Laufe des Tages laufend ergänzen.

    Ergänzungen können gerne in den Kommentaren hinterlassen werden.

    Presseberichte

    Süddeutsche Zeitung: Inhalte von SMS werden bei VDS gespeichert

    FAZ: Bundestag beschließt VDS

    Spiegel-Online: Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

    Zeit-Online: Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

    Taz: Vorratsdatenspeicherung beschlossen

    Der Postillon hat einen Ratgeber geschrieben: Alles, was Sie über die Vorratsdaten­speicherung wissen müssen

    Studien zufolge hat die Vorratsdaten­speicherung keinerlei Nutzen für die Strafverfolgung. Der einzige wirkliche Vorteil der Vorratsdaten­speicherung ist, dass künftig niemand mehr die Einführung der Vorratsdaten­speicherung fordern kann, sobald irgendwo auf der Welt ein Kind vom Dreirad fällt.

    Pressekommentare

    Taz: Sinnlose Überwachung

    Martin Kessler schreibt in der Rheinischen Post: Vorsicht vor dem Schnüffelstaat

    Gehen die Behörden verantwortlich mit den Riesenmengen von Daten um? Da sind Zweifel angebracht. Gleich reihenweise haben Geheimdienste gezeigt, dass sie mit einmal gewonnenen Daten alles machen und obendrein sich nicht um geltendes Recht scheren, wenn es ihren Zwecken dient. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wir haben erfahren, dass Spionage unter Freunden möglich ist, dass sensible Daten ausgenutzt werden, die nichts mit Terrorbekämpfung zu tun haben. […] Notwendig ist also eine bessere Kontrolle von Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden.

    Judith Horchert kommentiert bei Spiegel-Online: Sie versuchen es schon wieder

    Denn es mag zwar sein, dass einem Politiker, der am heutigen Freitag für die VDS gestimmt hat, selbst dann keine Sanktion droht, wenn das Gesetz als grundrechtsverletzend erneut kassiert wird. Eine Strafe muss ein Politiker aber immer fürchten: Stimmen zu verlieren. Sie als Wähler müssten es nur endlich einmal wahr machen.

    Gigi Deppe von der ARD-Rechtsredaktion glaubt nicht, dass das BVerfG die VDS erneut stoppt: Der feine Unterschied zum ersten Anlauf

    Denn vieles von dem, was Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof in ihren Entscheidungen 2010 und 2014 verlangt haben, wurde umgesetzt. […]Und das [BVerfG] hat schon 2010 gesagt: Grundsätzlich ist Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Weil das neue Gesetz sich aber stark an den Karlsruher Vorgaben orientiert, ist eher unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter es noch einmal komplett stoppen.

    Sascha Lobo kommentierte bereits gestern für Spiegel-Online: Abergläubische Politik: Die lustige, bittere Wahrheit über die Vorratsdatenspeicherung

    Die Vorratsdatenspeicherung könnte egal sein, sie ist ein flacher Scherz im Vergleich zu dem, was faktisch bereits durch Geheimdienste im Netz geschieht. Aber sie ist nicht egal, weil dahinter eine Haltung steht, eine gefährliche Haltung: die Illusion der vollständigen Messbarkeit der Welt, die Illusion, dass die Erlangung aller Daten der Schlüssel zu allem sei. Ein radikalrationalistischer Datenhunger, der niemals endet und immer weiter Daten raffen wird, der absurden Hoffnung wegen, dass sich so die Probleme der Welt lösen ließen.

    Gudula Geuther für den Deutschlandfunk: „Das Gesetz ist ein Fehler“.

    Der Entwurf versucht noch nicht einmal ernsthaft, die Erforderlichkeit zu begründen. Auf der Basis lässt sich ein solcher Eingriff nicht rechtfertigen. In einem Feld ist das freilich anders. Im Internet verlieren sich ohne vorherige Speicherung klassischerweise die Spuren. Das betrifft den Handel mit Kinderpornografie ebenso wie schweren Bankbetrug und Identitätsklau. Leider. Gerade aus dem Verhalten im Internet lässt sich vieles rückschließen, die Massenspeicherung wiegt deshalb schwer. Immerhin aber ließe sie sich begründen. Die jetzige Regelung ist nicht der Untergang des Rechtsstaats. Aber sie geht – ohne Not – einen Schritt zu weit in den Präventionsstaat.

    Berichte von der Demonstration

    Digitale Gesellschaft: Kurzbericht: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung

    Unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung im Plenum haben wir gemeinsam mit Campact, dem AK Vorrat, Digitalcourage und anderen kreativ und kraftvoll dagegen protestiert. […] Die eingeladenen Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union hatten leider nicht den Mut, sich dem Protest zu stellen und blieben der Demonstration fern. Trotz der frühen Uhrzeit und trotz Regens fanden sich jedoch zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer ein.

    Heise online: Im strömenden Regen haben nur wenige Menschen am Donnerstag vor dem Reichstag in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert

    Campact: Protest vor dem Reichstag gegen große Überwachungskoalition von Merkel und Gabriel

    Vorratsdatenspeicherung schränkt die Versammlungsfreiheit im Netz und auf der Straße ein, denn die Überwachungsmöglichkeit wirkt abschreckend auf politische Beteiligung. Unsere Internetanbieter werden die IP-Adressen aller Bürger auf Vorrat speichern müssen. Damit können auch politische Meinungsäußerungen überwacht werden. Und mit der Speicherpflicht für Standortdaten für einen Monat kann erfasst werden, wer mit seinem Handy in der Tasche an Demonstrationen teilgenommen hat.

    Statements von NGOs

    Digitalcourage sammelt schon Unterstützung für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Ja, ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.

    Reporter ohne Grenzen: Schwarzer Tag für den Quellenschutz

    Die Vorratsdatenspeicherung wird Informanten von der Kontaktaufnahme mit Journalisten abschrecken. Selbst der vorgesehene Schutz für Berufsgeheimnisträger ist so lückenhaft, dass Rechtsstreitigkeiten und Missbrauch programmiert sind. Der neue Straftatbestand ‚Datenhehlerei’ schafft Rechtsunsicherheit für Journalisten und ihre Informanten und wird dadurch ebenfalls abschreckend wirken.

    Verbände

    Bitkom: VDS schafft Rechtsunsicherheit

    Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen. […] Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten

    Reaktionen aus der Politik

    Die Reden der Parlamentarier aus der Bundestagsdebatte sind im Liveblog nachzulesen. Hier sammeln wir weitere Reaktionen, auch aus der EU.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Eine Schande für den Rechtsstaat

    Mit 80 Prozent Mehrheit im Bundestag kann alles beschlossen werden, auch eine verfassungs- oder europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung. Das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht ist bereits vorprogrammiert. Spätestens der Europäische Gerichtshof wird die Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren.

    Patrick Breyer, Beauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, sagt gegenüber netzpolitik.org:

    Eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung aller unserer Kontakte und Bewegungen ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme dieses Jahrtausends. Gemeinsam mit Meinhard Starostik und vielen anderen habe ich schon das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Natürlich werden wir auch gegen das neue Gesetz wieder Verfassungsbeschwerde einlegen. Ich bin entsetzt über diesen wiederholten Verfassungsbruch. Wir werden alle juristischen Mittel dagegen ausschöpfen. In einem Überwachungsstaat lebt niemand sicher.

    Der Grünen-Politiker Malte Spitz schreibt bei Zeit-Online: Dieses Mal ist es Vorsatz

    Konnte man sich 2007 noch mit Unwissenheit, einer anderen Bewertung der Situation oder der Hoffnung auf Datensicherheit herausreden, ist das Votum für die Vorratsdatenspeicherung heute eine Tat mit Vorsatz. Kein Befürworter kann sich herausreden. Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.

    Birgit Sippel (SPD, Europäisches Parlament): Kritische Anmerkungen zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

    Der wichtigste Kritikpunkt ist für mich jedoch: Menschen sollen anlasslos und flächendeckend und ohne Differenzierung überwacht werden. Es fällt mir schwer, das mit europäischem Recht und meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Selbst wenn die gesammelten Daten im Einzelfall zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat beitragen mögen, habe ich ernsthafte Zweifel daran, dass die pauschale Verdächtigung einer ganzen Gesellschaft auch verhältnismäßig ist.

    16. Oktober 2015 32
  • : Maßnahmenpapier: Maas und Gabriel wollen „Digitalagentur“ schaffen
    Maßnahmenpapier: Maas und Gabriel wollen „Digitalagentur“ schaffen

    Über die Pläne zur Schaffung einer „zentralen Behörde für Internet-Aufsicht“ und einen „Zehn-Punkte-Katalog“ berichtete RP Online heute Morgen. Das Wirtschafts- und das Verbraucherministerium hätten ein gemeinsames Maßnahmenpaket beschlossen, um Verbraucher im Netz besser zu schützen.

    Jetzt ist das Papier veröffentlicht worden: „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ (pdf). Laut Pressemitteilung hätte man sich heute auf die Maßnahmen geeinigt:

    Die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen, haben heute in Berlin das gemeinsame Maßnahmenprogramm „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ beschlossen.

    Man hat etwas Mühe, einen „Zehn-Punkte-Katalog“ aus dem Papier zu lesen, denn einiges ist bereits altbekannt, etwa beim Routerzwang, mit dem sich das Kabinett bereits befasst hat, bei der von der Bundesregierung schon beschlossenen Neuregelung für WLAN und Störerhaftung oder beim Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen für Verbraucherverbände, das nun durch eine Änderung des Gesetzes über Unterlassungsklagen erweitert werden soll.

    Neu: Die „Digitalagentur“

    Ein neuer Vorschlag ist allerdings die „Digitalagentur“, die aber nur eine recht vage Absichtserklärung ist:

    BMJV und BMWi werden noch in dieser Legislaturperiode prüfen, ob die derzeitig bestehenden Aufsichtstätigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt in einer Behörde gebündelt werden können. Eine neu geschaffene „Digitalagentur“ könnte Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen. Unabhängig davon, welche Behörde die genannten Aufsichtstätigkeiten ausübt, soll der Verbraucherschutz hierbei gleichrangiges Ziel werden.

    Die „Gleichrangigkeit“ dürfte sich darauf beziehen, sowohl Verbraucherrechte als auch Wirtschaftsinteressen zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur drängt sich da nicht unbedingt als erste Wahl auf.

    Geplante Transparenzpflichten

    Im Sinne der Verbraucher plant die Regierung, den Internet- und Telekommunkationsanbietern mehr Transparenzpflichten aufzuerlegen. Man erwarte von ihnen in Zukunft, dass ein „Produktinformationsblatt“ die Kunden vor Vertragsabschluss über alle Bedingungen informiert. Es sollen darin Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeiten, Kündigungsregelungen und Entgelte übersichtlich dargestellt werden. Auf der monatlichen Rechnung sollen außerdem in Zukunft der Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit vermerkt werden. Dadurch werde der Verbraucher in die Lage versetzt, immer genau zu wissen, wann sein Telefon- oder Internetvertrag endet.

    Dafür soll eine Transparenzverordnung in Kraft gesetzt werden:

    Mit dem Ziel, den Verbrauchern transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen bereitzustellen, wurde anlässlich der letzten Gesetzesnovelle eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer besonderen Transparenzverordnung in das TKG aufgenommen. Aktuell wird diese Ermächtigungsgrundlage im Zuge des Gesetzesvorhabens zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nochmals ausgebaut.

    Der Vergleich zwischen vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten und in Wirklichkeit übertragenen Raten soll künftig mit Hilfe von „Messplattformen“ überprüfbar werden. Zusätzlich sollen die Anbieter ihre Kunden über tatsächliche Übertragungsraten ihrerseits in Kenntnis setzen.

    Die Vorhaben zu Transparenzpflichten lassen allerdings Regelungen zur Netzneutralität vermissen, obwohl selbst die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bereits in ihren Handlungsempfehlungen zur Netzneutralität (pdf) mehrheitlich Transparenzpflichten gefordert hatte.

    Statt Warnhinweisen bei kastriertem Netz plant die Regierung lieber Vorschriften für Warnhinweise für bestimmte Mobilfunktarife, bei denen erhebliche Datenmengen bewegt werden können. Wenn Tarife nämlich keine beschränkten Datenvolumina mit Geschwindigkeitsreduzierung oder unbeschränkte Datenvolumina enthalten, sollen Kunden gewarnt werden:

    Darüber hinaus werden in bestimmten Fällen bei Mobilfunktarifen […] Warnhinweise bei übermäßigem Datenverkehr eingeführt. Dies schützt die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen.

    Etwas nebulös bleibt die Ankündigung in der Pressemitteilung zu neuen Regeln für verständliche Nutzungsbedingungen bei Apps:

    Gemeinsam mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen wird ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt.

    Viel präziser wird es auch im gemeinsamen Maßnahmenpapier der Ministerien der Sozialdemokraten Heiko Maas und Sigmar Gabriel selbst nicht:

    Im Dialog mit wichtigen Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll ein Muster einer einfachen und verständlichen Verbraucherinformation erarbeitet werden, so z. B. für Suchmaschinen und Soziale Netzwerke. Diese Muster könnten als Best-Practice-Beispiel Vorbildfunktion entfalten. Dieser Prozess ist Teil einer umfassenden App-Strategie zur Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes bei Apps. Weitere Gespräche werden auf nationaler und europäischer Ebene stattfinden.

    Warum sich Anbieter an solch einem Vorbild-Muster orientieren sollten, bleibt rätselhaft. Wenn beispielsweise der App-Anbieter alle Daten zu verhökern plant, die er vom Mobiltelefon nur irgendwie kriegen kann, und gleichzeitig per Zugriff auf die Kontaktdaten allen Großeltern des Telefonbesitzers Gewinnspiele unterjubeln will, wird er wohl kaum genau das in die „verständliche Verbraucherinformation“ schreiben.

    Monopole und Wettbewerb

    Entstehende Monopole auf den Telekommunikationsmärkten sollen in Zukunft stärker beobachtet werden:

    Tendenzen zur Monopolisierung bestehen in der Datenökonomie von der Infrastrukturebene bis hin zu großen Internetdienstleistern. Ziel muss es sein, die dauerhafte Monopolbildung zu verhindern und die aus einer Vermachtung von Märkten resultierenden Gefahren durch das Wettbewerbs- und Regulierungsrecht effizient zu kontrollieren.

    Hoffentlich nimmt die Bundesregierung bei der Gelegenheit auch die gewünschte Umstellung auf Vectoring bei der Telekom in den Blick, die zu einer Re-Monopolisierung des Marktes führen könnte.

    Angekündigt wird außerdem ein umfänglicher Fachdialog „Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft“ des BMWi, der beginnend nach der Sommerpause „ökonomische sowie rechtliche und technische Implikationen der digitalen Wirtschaft“ untersuchen soll. Der frühere „Fachdialog Netzneutralität“ soll damit fortgeführt und „weiterentwickelt“ werden. Man will nun auch die „volkswirtschaftlichen Wachstumspotenziale der digitalen Wirtschaft“ einbeziehen und hat zahlreiche zur Untersuchung bestimmte Fragen zusammengestellt, die in Workshops und Studien besprochen werden sollen.

    7. Oktober 2015 8
  • : Neue Infratest-Umfrage: Deutliche Mehrheit ist für Netzneutralität
    Neue Infratest-Umfrage: Deutliche Mehrheit ist für Netzneutralität

    netzneutralitat_infratest_2015-2Das Marktforschungsunternehmen Infratest dimap hat im Auftrag von Abgeordnetenwatch 1034 Personen telefonisch zur Netzneutralität befragt (PDF). Dabei kam eine überraschend deutliche Mehrheit an Befürwortern in Höhe von 75% der Befragten raus. 13% hielten Netzneutralität für verzichtbar, 11% hatten keine Meinung und das letzte Prozent ist sicher Rundungen zum Opfer gefallen. Sehr interessant finde ich am Ergebnis, dass es kaum Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Parteipräferenzen gibt. Selbst 76% der Unions-Anhänger bevorzugen Regeln zur Netzneutralität, während sich die CDU/CSU für eine Verwässerung dieser im Sinne der Telekommunikationsunternehmen einsetzt.

    Zum Hintergrund: Entscheidende Abstimmung Ende Oktober im EU-Parlament

    Im Europaparlament steht Ende des Monats die entscheidende zweite Lesung zum „Digital Single Market“ statt, wo es neben neuen Roaming-Regeln auch um die Netzneutralität geht. In der ersten Lesung vor einem Jahr hat das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für klare Regeln gestimmt. Da die Regierungen im EU-Rat und auch die Kommission eine andere Position hatten, kam es zum Trilog. Aus den Kompromiss-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat ist ein anderer Text entstanden, der jetzt dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Änderungen sind noch möglich und auch dringend notwendig, beispielsweise um Spezialdienste genauer zu definieren. Wenn die unklaren Definitionen im Text bleiben, bekommen Telekommunikationsunternehmen einen Freifahrtsschein, ein Zweiklassen-Netz zu errichten. Mehr Informationen finden sich auf savetheinternet.eu. Gestern haben wir über den Prozess bis zur Abstimmung berichtet und einen Fahrplan beschrieben.

    Im Dezember vergangenen Jahres hatte ich bei change.org eine Petition zum Thema gestartet. Diese wurde bisher mehr als 175.000 Mal unterzeichnet. Abgeordnetenwatch kooperiert mit change.org und startet für jede erfolgreiche Petition mit mehr als 100.000 Mitzeichnern einen Petitionscheck. In diesem Rahmen ist diese Umfrage finanziert worden und Abgeordnetenwatch wird in den kommenden Tagen alle deutschen EU-Abgeordneten ansprechen, die Umfrageergebnisse kommunizieren und um eine Stellungnahme bitten.

    netzneutralitat_infratest_2015

    7. Oktober 2015 4
  • : Fahrplan zur Netzneutralität: EU-Parlament am Zug
    Das EU-Parlament kann in zweiter Lesung die Regeln zur Netzneutralität absegnen – oder sie in letzter Minute verbessern. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/eeas/15705313487/">European External Action Service</a>
    Fahrplan zur Netzneutralität: EU-Parlament am Zug

    Diese Woche kehrt der Kompromisstext zur Netzneutralität ins EU-Parlament zurück, um die letzten Hürden vor der endgültigen Verabschiedung zu nehmen. Den Parlamentariern stehen in den nächsten Wochen noch zwei Hebel zur Verfügung, um Änderungen am Verordnungsentwurf vorzunehmen.

    Zunächst stimmt voraussichtlich am 13. Oktober der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) über den Text ab. Der Ausschuss hat jedoch bereits im Juli den im Trilog-Verfahren ausgehandelten Kompromiss abgenickt. Ob an dieser Stelle noch etwas passieren wird, bleibt also unklar. Danach geht es weiter ins Parlamentsplenum, wo die entscheidende Abstimmung in der letzten Oktoberwoche ansteht, vermutlich am 27. oder 28. Oktober. Dort wird sich die letzte Gelegenheit bieten, Änderungsanträge einzubringen.

    Mit der Verordnung beabsichtigt die EU, verbindliche Regeln zur Netzneutralität festzuschreiben. Demnach soll jedes Datenpaket gleichberechtigt transportiert werden, unabhängig von Inhalt, Sender und Empfänger. Das soll sicherstellen, dass es zu keinen Diskriminierungen kommt und das Internet weiterhin nach dem Best-Effort-Prinzip arbeiten kann. Erlaubt bleiben jedoch Begrenzungen des Datenvolumens, damit eng verknüpfte Zero-Rating-Angebote, die Ausnahmen von der vereinbarten Grenze schaffen sowie Spezialdienste, die „keine Internetzugangsdienste sind,“ nach einem „bestimmten Qualitätsniveau“ verlangen und „keine negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder allgemeine Qualität der Internetzugangsdienste für Endnutzer“ haben.

    Schwammige Formulierungen

    Allerdings definiert der Text nicht, wie dieses „bestimmte Qualitätsniveau“ auszusehen hat und überlässt es den nationalen Regulierungsbehörden, darüber zu entscheiden, „ob und inwieweit diese Optimierung objektiv erforderlich ist.“ Vor dieser schwammigen Formulierung warnen NGOs bereits seit Monaten, da sie leicht als Schlupfloch missbraucht werden könnte, um bestimmte Dienste und Inhalte auf zu bezahlende Überholspuren auszulagern.

    Joe McNamee von edri.org wiederholte die Kritik und fügte hinzu, dass die Verordnung zwar Neutralität unterstützen wolle, sie aber zulassen würde, dass Datenpakete unterschiedlich behandelt werden. „In der Praxis könnte das bedeuten, dass verschlüsselte Daten, insbesondere von kleineren, weniger etablierten Inhalteanbietern verlangsamt übertragen werden könnten, weil es Verschlüsselung schwer macht, festzustellen, dass es sich bei den Daten tatsächlich um Videomaterial handelt,“ so McNamee in einer Aussendung. Zudem bestehe Unklarheit über die Volumensgrenzen, da im Text ausdrücklich die Rede davon ist, dass keine Inhalte blockiert werden dürfen. Auf diese Gefahr der Diskriminierung weist auch der Digitale Gesellschaft e.V. hin: „Trotz Verbot der Blockierung einzelner Dienste wäre es nach dem vorliegenden Text zudem möglich, einzelne Dienste nach Ausschöpfen eines vorgegebenen Datenvolumens zu sperren.“

    Präzisierungen nachreichen

    In einem aktuellen Gutachten bemängelt Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, die offen formulierten Passagen und hält deshalb rechtliche Auseinandersetzungen für wahrscheinlich. Zur Zulässigkeit von Spezialdiensten schreibt er etwa: „Der Entwurfstext lässt offen, woraus sich die Notwendigkeit für eine bestimmte Übertragungsqualität ergeben muss. Der VO‑E enthält keine präzise Bezugnahme auf technische Notwendigkeiten. Vielmehr ist er auch für eine Auslegung offen, bei der ein Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste unilateral oder in Absprache mit einem Dienste-/ Inhalteanbieter eine bestimmte Qualität festlegen kann, die er für ein bestimmtes Angebot unabhängig davon erreichen möchte, ob dies auch technisch erforderlich ist.“ Was Spezialdienste aus technischer Sicht auszeichnet, „etwa im Hinblick auf Jitter, Latenz und Packet Loss,“ sollte der Text klarstellen.

    Auch die Regelungen zum Verkehrsmanagement und zu den Anforderungen an den Internetzugang selbst seien unklar formuliert, was zu Rechtsunsicherheiten führen dürfte: „Aufgrund der Auslegungsoffenheit des Verordnungsentwurfs an zentralen Stellen besteht die Gefahr, dass die Verordnung die vom Normgeber verfolgten Konzepte nicht hinreichend klar umsetzt.“ Minimieren ließe sich das durch „entsprechende Präzisierungen des Normtextes,“ die Fetzer freundlicherweise mitliefert.

    Letzte Chance für Änderungen

    Nicht geschlagen geben will sich der Grün-Abgeordnete Michel Reimon, Mitunterhändler und Hauptmitglied im ITRE-Ausschuss, auch wenn es derzeit nicht gut aussieht: „Dass sich am ausgehandelten Text noch etwas ändern wird, ist nach dem aktuellen Stand der Dinge und nach dem, was aus den anderen Fraktionen zu hören ist, eher unwahrscheinlich. Eine deutliche Mehrheit scheint sicher. Ein paar Abtrünnige in EVP, S&D und ALDE werden sie – zusammen mit den Grünen, Linken und der EFDD – nicht gefährden können,“ wie er Netzpolitik.org mitteilte. Er kündigte an, „in jedem Fall im Plenum Änderungsanträge einzubringen.“ Ob er dies auch im ITRE machen könne, kläre er derzeit noch mit den Diensten ab.

    Damit sich noch einige weitere Abtrünnige finden, ruft die Initiative „Save The Internet“ dazu auf, Parlamentsabgeordnete zu kontaktieren und Druck auf sie auszuüben. In weniger als drei Wochen wird der Prozess abgeschlossen sein, und es handle sich um die letzte Chance, noch etwas zu ändern. Die Kampagnenseite biete einen „einfachen und komfortablen Weg,“ Abgeordnete „zu den nötigen Nachbesserungen an dem Gesetzestext für eine nachhaltige und starke Verankerung der Netzneutralität aufzurufen.“ In einem Monat ist es zu spät.

    6. Oktober 2015 1
  • : Novelle des Telemediengesetzes beschlossen: Dunkle Zukunft für öffentliche WLANs
    CC-BY-SA: <a href="https://secure.flickr.com/photos/fboyd/3507672573/">Florian Boyd</a>
    Novelle des Telemediengesetzes beschlossen: Dunkle Zukunft für öffentliche WLANs

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den bisherigen Referentenentwurf des Telemediengesetzes verabschiedet, der unter anderem die Haftungsfrage von WLANs klären soll. Davon erhofft sich die Bundesregierung eine stärkere Verbreitung von „WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum“. Von einer Ausweitung freier WLANs ist hier zunächst gar nicht die Rede. Aber selbst das ambitionslose Ziel der Bundesregierung dürfte mit dem Gesetztesentwurf nicht zu erreichen sein. Im Gegenteil ist mit einem WLAN-Sterben in Deutschland zu rechnen. Ulf Buermeyer hat auf unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz erklärt, was die Änderungen des Telemediengesetztes im Detail für öffentliche WLANs bedeuten:

    Das eigentliche Ziel einer Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) hätte es sein sollen, WLAN-BetreiberInnen in die Haftungsprivilegierung für Provider aufzunehmen. Sie sollten so nicht länger für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden können, die unwissentlich über ihre Anschlüsse stattfinden. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verpasst dieses Ziel auf ganzer Linie.

    Provider haften einfach gar nicht, WLAN-Betreiber sollen nur dann nicht haften, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben. Mit anderen Worten: Im Vergleich zu der Regelung im § 8 TMG, die wir heute haben, eine deutliche Haftungsverschärfung.

    Von einer Verbesserung der Rechtslage für WLAN-BetreiberInnen kann also keine Rede sein. Die geplanten Neuregelungen bei der Störerhaftung sollen in § 8 folgendermaßen ergänzt werden:

    (3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

    (4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

    1. 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
    2. 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

    Zu den Anforderungen an die WLAN-BetreiberInnen zählt eine Vorschaltseite. Dort sollen NutzerInnen, die sich mit dem WLAN verbinden, beteuern, keine Rechtsverletzungen über diesen Anschluss zu begehen. Diese Maßnahme ist für Ulf Buermeyer nicht mehr als eine „Lügenseite“, durch die sich voraussichtlich niemand vom eigentlichen Vorhaben abhalten lässt. Dass diese Seite ebenso nervig wie wirkungslos ist, um Rechtsverstöße zu verhindern, stellt nicht das eigentliche Problem der Neuregelung dar. Sie verkompliziert nur die Anforderungen an die Netzwerk-BetreiberInnen, was die Verbreitung frei nutzbarer WLANs mit einiger Sicherheit lähmen dürfte. Doch die Vorschaltseite alleine reicht nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzteswurfes nicht aus, um sich die „Haftungsprivilegierung“ zu verdienen.

    Das Fatale dieser Regelung versteckt sich in der Formulierung „unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte“. An dieser Stelle wird durch das Gesetz quasi „by design“ eine bewusste Unklarheit geschaffen, die zunächst nur eine Verschlüsselung des Netzwerks verlangt. Eine wohlwollende Auslegung könnte natürlich feststellen, dass es in offenen WLANs keine unberechtigten Zugriffe gibt, wenn jedeR darauf zugreifen kann. Damit würde es keine unberechtigte oder außenstehende Dritte geben.

    Doch es besteht das starke Risiko, dass sich in der Rechtsprechung letztlich die nachteiligere Interpretation durchsetzt. Dadurch könnte von WLAN-BetreiberInnen zwangsläufig verlangt werden, dass es in einem öffentlichen WLAN berechtigte und unberechtigte NutzerInnen geben muss. Die BetreiberInnen hätten die Pflicht, unberechtigte NutzerInnen durch eine Verschlüsselung des Funknetzwerks am Zugriff zu hindern. Augenscheinlich ist das Gesetz also nicht für eine Haftungsprivilegierung von öffentlichen WLANs konzipiert, die frei und offen sind.

    Die Bundesregierung hat mit ihrer Absicht, „WLANs im öffentlichen Raum“ zu fördern, etwas grundsätzlich anderes im Blick als „öffentliche WLANs“ zu stärken. Ulf Buermeyer kritisiert die Bundesregierung für diese bewusst herbeigeführte unklare Regelung. Stattdessen hatte die Bundesregierung den Gesetzesvorschlag der Digitalen Gesellschaft, den Linke und Grünen schon vergangenes Jahr im Bundestag eingebracht hatten, wiederholt abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung entspricht dagegen nahezu komplett den Forderungen der Wirtschaft, die auch davon profitiert, dass Cloud-Dienste oder Filehoster künftig als „gefahrengeneigte Dienste“ nicht mehr von der Haftungsprivilegierung erfasst werden sollen.

    Dass durch die Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, darf also bezweifelt werden. Darauf deutet auch ein Gutachten des Branchenverbandes eco e. V. hin, das den Entwurf an vielen Stellen für nicht konform mit europäischem Recht hält.

    17. September 2015 37
  • : Internet-Austauschknoten DE-CIX will „neue Dienste“ erforschen, ohne die Netzneutralität zu gefährden
    Internet-Austauschknoten DE-CIX will „neue Dienste“ erforschen, ohne die Netzneutralität zu gefährden

    Eine Mitteilung des weltgrößten Internetknotens DE-CIX ließ uns unlängst aufhorchen: Man arbeite im Rahmen des Forschungsprojekts Endeavour daran, auf Basis von Software-Defined Networking (SDN) Werkzeuge zu entwickeln, die „neue Dienste“ und „Ökosysteme“ schaffen sollen, auf denen „neue ökonomische Modelle“ aufsetzen können. Das klang für uns stark danach, als ob sich DE-CIX auf die Einführung von Spezialdiensten vorbereiten würde, also bezahlten Überholspuren, die der aktuelle EU-Richtlinienentwurf zur Netzneutralität unter gewissen Auflagen ausdrücklich erlaubt.

    Das relativ neue SDN koppelt die Kontrolle über das Netzwerk von den einzelnen Hardware-Komponenten ab und verwandelt die Infrastruktur de facto in einen Dienst, der von zentraler Stelle verwaltet werden kann. Damit soll künftig „intelligente Software“ den Datenfluss steuern und nicht mehr „dumme Hardware“, was die Administration vereinfacht und flexibler gestaltet. Laut der Mitteilung sollen davon unter anderem Video-Anwendungen wie (U)HD-Streams und Videokonferenzen profitieren, aber auch Online-Spiele, die erst dann Spaß machen würden, wenn sie „reibungslos und ruckelfrei“ laufen.

    Auch das klingt in unseren Ohren stark nach Spezialdiensten, die dann als separate Zugangsdienste angeboten werden dürfen, „wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualitätsniveau zu genügen,“ wie es im Richtlinienentwurf heißt. Dieser lässt freilich offen, was unter einem „spezifischen Qualitätsniveau“ zu verstehen ist und schanzt die Beantwortung der Frage den nationalen Regulierungsbehörden zu. So ist im schlimmsten Fall zu erwarten, dass in einzelnen Ländern bestimmte Anwendungen, die etwa eine geringe Latenz oder hohe Bandbreiten benötigen, nicht mehr über das normale Internet erreichbar sein werden. Das könnte auf lange Sicht zu einer Fragmentierung des Internets führen, wie eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung nahelegt.

    Austauschpunkte „Beispiele für gelebte Netzneutralität“

    Besonders verwunderlich ist an dieser Mitteilung, dass sich in der Vergangenheit sowohl DE-CIX Geschäftsführer Harald A. Summa als auch der maßgeblich am Aufbau des Knotens beteiligte eco-Vorstand Klaus Landefeld energisch für den Erhalt des Best-Effort-Prinzips und für die Netzneutralität eingesetzt haben. Die DE-CIX Management GmbH und die DE-CIX International AG sind Tochtergesellschaften von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..

    Auf unsere Befürchtungen angesprochen, wehrte sich Landefeld entschieden gegen diese Einschätzung. Stattdessen ginge es darum, beispielsweise bessere Lastverteilung zu erreichen und den Datenfluss generell zu optimieren. Das spiele sich alles auf der Layer-2-Ebene ab, also eine Stufe unter der Netzwerkschicht, die Datenpakete mittels Internet Protocol (IP) vermittelt. Zudem handle es sich in erster Linie um ein Forschungsprojekt, dessen Ergebnis noch nicht vorherzusehen sei. Er selbst bliebe vorerst noch skeptisch, ob der SDN-Ansatz tatsächlich „die aktuellen Limitationen des Internet-Interconnection-Modells“ beseitigen könne.

    Ähnlich bestimmt reagierte auch Harald A. Summa, der Austauschpunkte wie DE-CIX als „Beispiele für gelebte Netzneutralität“ bezeichnete. Das Forschungsprojekt würde das Thema Netzneutralität nicht betreffen, weil es lediglich den Layer 2 berühre. Mit der Übertragung von Datenpaketen hätte DE-CIX nichts zu tun, „sondern mit der Vermittlung von generellen Datenströmen an den Netzübergängen.“ Es ginge jetzt darum, zu ergründen, welche Rolle und Techniken Austauschpunkte in einer solchen virtuellen, software-gesteuerten Netzwelt spielen können.

    Eingriffe auf höherer Ebene

    Doch was hat es nun mit den „neuen Diensten“ auf sich, die „neue ökonomische Modelle“ ermöglichen sollen? Im Blick habe man etwa „ein fein granulares Blackholing als Gegenmaßnahme gegen DDoS,“ so Summa. „Hierbei soll es Kunden an einem Austauschpunkt möglich sein, bei einer DDoS-Attacke nur einzelne Anwendungen wie zum Beispiel DNS zu blocken und nicht wie heute jede Kommunikation zum Ziel zu unterbinden (Verkehr in die Tonne umleiten).“ Für solche Zusatzdienste müsse man jedoch zwangsläufig auf höheren Schichten ansetzen, in dem Fall Layer 4. Genau das erforsche man gerade. Als kritisch erachtet das Summa nicht, denn „bereits heute werden für bestehende Zusatzdienste wie zum Beispiel Route-Server Informationen aus höheren Schichten benötigt.“

    Für den Basisdienst Peering würden jedenfalls nur Schicht-2-Informationen genutzt. Unter neuen ökonomischen Modellen im Bereich von Austauschknoten versteht Summa etwa die Idee, „eine Art Marktplatz ähnlich einer Börse zu erstellen, bei dem Netzbetreiber je nach Auslastung die Preise für Interkonnektion (zum Beispiel Transit, Transport, und so weiter) Minuten-aktuell anpassen können. Heutige Modelle sind viel starrer und basieren üblicherweise auf Monatsverträgen.“

    Neben DE-CIX beteiligen sich die Queen Mary University of London, Université catholique du Louvain (Belgien), University of Cambridge, Centre National de la Recherche Scientifique (Frankreich) und IBM Research – Zurich Lab an dem Projekt, das Anfang 2015 gestartet wurde und drei Jahre lang laufen soll. Wir werden das Forschungsprojekt beobachten und bleiben gespannt, ob das Prinzip der Netzneutralität tatsächlich nicht an einem der wichtigsten Austauschpunkte unterlaufen wird.

    [Update 15.09.2015: Informationen zum DNS-Beispiel nachgetragen]

    14. September 2015 4
  • : Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren
    Regeln für Netzneutralität sollen sicherstellen, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mrtopf/5113277185/">Christian Scholz</a>
    Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren

    Sollten die USA und die EU ihre jeweiligen Regeln für Netzneutralität unterschiedlich auslegen, könnte das weitreichende Folgen bis hin zu einer Fragmentierung des Internets nach sich ziehen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung, die die Debatten der vergangenen Jahre nachzeichnet und die unterschiedlichen Ansätze sowie deren potenzielle Auswirkungen untersucht.

    Zwar überschneiden sich die postulierten Regeln in vielen Punkten, an etlichen Stellen überwiegen jedoch die Unterschiede. Wie drastisch diese in der Praxis ausfallen werden, lässt sich allerdings noch nicht abschließend festhalten: Zum einen haben die EU-Institutionen den unlängst ausgehandelten Kompromiss noch nicht abgesegnet, auch wenn davon auszugehen ist, dass er in der vorliegenden Form im Herbst beschlossen werden wird. Zum anderen wird es an den nationalen europäischen Regulierungsbehörden und Gerichtshöfen liegen, die Unklarheiten der geplanten Verordnung auszulegen, insbesondere was Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote betrifft.

    Im Unterschied dazu lassen die Anfang des Jahres von der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) aufgestellten Regeln deutlich weniger Interpretationsspielraum offen, schon allein deshalb, weil sie auf einer klaren theoretischen Grundlage fußen. Der FCC-Ansatz, der die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Datenpakete festschreibt, geht von einem sogenannten „virtuous cycle“ aus, also dem Gegenteil eines Teufelskreises.

    Der „Virtuous Cycle“

    Neue Dienste und Applikationen, die auch – und vor allem – von bislang unbekannten Unternehmen stammen können, schrauben die Anforderungen an die dazu notwendige Netzkapazität unweigerlich nach oben. Konsumenten, die diese innovativen Angebote nutzen wollen, werden in der Folge nach entsprechend breitbandigen Anschlüssen verlangen und bereit sein, dafür zu bezahlen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten die Netzbetreiber, jedenfalls bei einer funktionierenden Marktstruktur, in den Ausbau der Infrastruktur investieren, um ihre Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Das wiederum schafft die Grundlage für neue Angebote, die die neu geschaffenen Kapazitäten ausreizen, was zu einem weiteren Ausbau führt und so weiter.

    Weil sich etablierte Platzhirsche keinen bevorzugten Zugang erkaufen können und Datenpakete selbst des kleinsten Start-ups gleichberechtigt durch das Netz transportiert werden, kann Innovation auch an den Rändern stattfinden und somit ein Umfeld schaffen, von dem alle profitieren: Diensteanbieter, die sich sicher sein können, dass ihre Angebote nach dem Best-Effort-Prinzip zum Kunden ausgeliefert werden; Netzbetreiber, denen zusätzliche Umsätze in die Kassen gespült werden; Konsumenten, die in den Genuss schnellerer Übertragungsgeschwindigkeiten kommen; und nicht zuletzt die gesamte Volkswirtschaft, die auf einer robusten und gut ausgebauten Infrastruktur aufbauen kann. Ohne Netzneutralität würden für Netzbetreiber hingegen die Anreize überwiegen, Netzwerküberlastungen mittels bezahlter Überholspuren zu monetarisieren – zu Lasten des Breitbandausbaus, der allen zugutekommt.

    Gefahr der Fragmentierung

    Auf unserer Seite des Atlantiks ist die Lage nicht ganz so klar. In dem offenkundigen Bemühen, alle zufriedenzustellen, weist der Kompromissentwurf eine Reihe an Schlupflöchern auf. Ob und wie diese gefüllt werden, wird darüber entscheiden, wie unterschiedlich sich das Internet in den beiden Wirtschaftsräumen entwickeln wird.

    Sollten in der EU Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, zur neuen Normalität werden, dürfte das aller Wahrscheinlichkeit nach die Position bereits etablierter Telekommunikationsunternehmen stärken und die der aufkeimenden europäischen Internetwirtschaft schwächen. Letztere befindet sich im Vergleich zu US-amerikanischen OTT-Anbietern (Over-the-top-Content) jetzt schon im Hintertreffen. Zu erwartende Verhandlungen mit dutzenden Netzbetreibern, die über die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verteilt sind, lassen sich von finanziell gut ausgestatteten Anbietern einfacher stemmen als von unbekannten Start-ups.

    Der aus der Monetarisierung von Überlastungen resultierende Stillstand beim Netzausbau würde darüber hinaus Konsumenten frustrieren und die Nachfrage nach neuen, innovativen Angeboten dämpfen. Das Ergebnis dieser Entwicklung wäre das Gegenteil eines „Virtuous Cycle“: Als Gewinner des Teufelskreises würden große europäische Netzbetreiber und US-amerikanische Diensteanbieter aussteigen.

    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass es sich für Anbieter nicht lohnen würde, solche Verträge in kleineren EU-Ländern auszuhandeln, weil die zu erwartenden Umsätze den Aufwand nicht rechtfertigen würden. Abhängig vom Marktumfeld könnte das Internet deutlich anders aussehen, indem einzelne Angebote nur bedingt oder gar nicht erreichbar wären. Als Vorboten dieser Entwicklung könnte man sogenannte Zero-Rating-Angebote sehen, die bestimmte Dienste vom vertraglich festgelegten Datentransfervolumen ausnehmen, stellenweise aber als „vollwertiger“ Internetzugang vermarktet und wahrgenommen werden.

    Peering regulieren!

    Zu einer weiteren Fragmentierung könnte die weitgehend unregulierte Situation an den Zusammenschaltungspunkten zwischen Providern (Peering beziehungsweise Transit) beitragen. Dass die FCC diese Frage überhaupt aufgreift, stellt schon eine beachtenswerte Ausnahme dar: Üblicherweise halten sich Regulierungsbehörden dabei vornehm zurück und verlassen sich lieber darauf, dass das der Markt wie bisher schon von selbst regeln wird. Freilich zeigte spätestens die Auseinandersetzung um die mangelhafte Anbindung der Video-Plattform Netflix zwischen 2013 und 2014, dass ungelöste Peering-Konflikte Dienste unbenutzbar machen können, dabei die Netzneutralität untergraben wird und das letztlich zu Lasten von Konsumenten geht.

    Die neuen Regeln in den USA erweitern den Einflussbereich der FCC und schreiben fest, dass der Austausch von Traffic zwischen den Providern „gerecht und angemessen“ abzulaufen habe. Beschwerden gegen angebliche Verstöße sollen von Fall zu Fall behandelt werden. Auf EU-Ebene bleibt das Thema derzeit noch außen vor – so entschied sich etwa das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ BEREC im Jahr 2012 dafür, Peering im Zusammenhang mit Netzneutralität bis auf Weiteres nicht zu berücksichtigen. Auch die deutsche Bundesnetzagentur setzt ausdrücklich auf „soviel De-Regulierung wie möglich“.

    Bleibt dieser Bereich jedoch wie bisher intransparent und unreguliert, steigen für Netzbetreiber die Anreize, Inhalteanbieter respektive deren Provider nach Belieben zu erpressen und von ihnen willkürlich festgesetzte Preise für den Austausch von Daten zu verlangen. Im schlimmsten Fall könnte das auf (ökonomischen) Protektionismus und Zensur von Inhalten hinauslaufen. Sollten zu viele Länder eine solche Diskriminierung zulassen, besteht die Gefahr, dass das Internet in viele einzelne, voneinander abgeschirmte Bereiche zerfällt – und das Internet, wie wir es bisher gekannt haben, fast unweigerlich verloren geht.

    2. September 2015 7
  • : Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen
    Alte Bekannte im Straßenbild sollen aufgerüstet werden. Verteilerkasten der Telekom - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Very_High_Speed_Digital_Subscriber_Line#/media/File:Junction_boxes_Deutsche_Telekom.jpg">Websurfer83</a>
    Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen

    „Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 MBit/s geben“ kündigte 2013 die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag an. Die weiterhin offene Frage lautet, wie sie dieses Versprechen verwirklichen will, denn bislang ist von der Umsetzung nur wenig zu spüren. Allzu sehr überrascht das nicht, denn die Regierung möchte dabei so wenig Geld wie möglich selbst in die Hand nehmen und versucht lieber, Netzbetreiber mit Zugeständnissen wie dem Verzicht auf Netzneutralität dazu zu bringen, in den Breitbandausbau zu investieren.

    Gerade recht kommt da ein letzten Februar eingereichter Antrag der Telekom Deutschland, knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) auf VDSL2-Vectoring umzurüsten, wodurch sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren ließen. Im Gegenzug würde sich die Telekom dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl von Haushalten mit dieser Technik zu versorgen. Derzeit ist die Rede von 6,2 Millionen Haushalten in den Nahbereichen. Der Haken dabei: Auf Vectoring umgestellten HVts kann immer nur ein Netzbetreiber Leitungen zu den Kunden anbieten. Mitbewerber müssten auf gemietete beziehungsweise entbündelte Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verzichten, auf die sie ein gesetzlich verbrieftes Anrecht haben, und sich auf sogenannte Bitstromzugänge beschränken.

    Regierung übt Druck auf Bundesnetzagentur aus

    Laut einem Bericht des Handelsblatts (Paywall) üben Kanzleramt, Wirtschafts- und Verkehrsministerium Druck auf die Bundesnetzagentur (BNetzA) aus, damit sie dem Antrag stattgibt. Als Grundlage soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Regulierungsbehörde und der Telekom dienen, der den Anbieter zur Einhaltung des Versprechens verpflichtet. Den ersten Schritt in diese Richtung hat die BNetzA heute gesetzt und ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zu dem Ergebnis kommt, „dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist“.

    Zwar handelt es sich noch um keine Zusage, die „regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur ‚letzten Meile‘“ zugunsten der Telekom zu ändern, aber die Weichen sind gestellt, wie aus einer Presseaussendung der BNetzA hervorgeht:

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichtet, seine bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, ist diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung, ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann, berücksichtigt wird.

    Dennoch betonte BNetzA-Sprecher Fiete Wulff netzpolitik.org gegenüber, dass eine „Entscheidung über den Vectoring-Einsatz noch nicht getroffen“ worden sei. Die zuständige Beschlusskammer würde den Antrag „im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens“ prüfen und beabsichtige, „die Entscheidung möglichst zügig zu treffen“. Den bisherigen Fortschritt begrüßte Telekom-Sprecher Philipp Blank:

    Wir sehen unsere Auffassung bestätigt, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Behörde über den verbindlichen Breitbandausbau grundsätzlich möglich ist. Unabhängig davon geht es jetzt darum, dass es schnell grünes Licht für den weiteren Vectoring-Ausbau gibt, damit die Menschen in Deutschland effizient und schnell mit hohen Bandbreiten versorgt werden können. Wir meinen es im Gegensatz zu unseren Wettbewerbern ernst mit unserem Ausbauversprechen und sind deshalb sogar bereit, dies vertraglich festzuschreiben. Und wir werden auch die Wettbewerber unser Netz nutzen lassen.

    Verbände warnen vor Re-Monopolisierung

    Die angesprochenen Wettbewerber zeigen sich von der Entwicklung alles andere als begeistert. In einem bereits vor einigen Tagen von den Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM verfassten und an die Staatssekretärin Dorothee Bär adressierten Brief protestieren sie gegen die Absicht, der Telekom zu sehr entgegenzukommen. Der ehemalige Monopolist versuche mit einer konzertierten Vorgehensweise, „den flächendeckenden Breitbandausbau durch Wettbewerber – insbesondere den Glasfaserausbau bis ins Haus (FTTB/H) – zu behindern und auszuhebeln und ihm die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen“, heißt es in dem Brief, der der Redaktion vorliegt. Dabei nutze die Telekom „verschiedene aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die jede für sich – und verstärkt in ihrem Zusammenwirken – das Umfeld für wettbewerbliche Investitionen zunehmend zerstören. Erst eine Gesamtschau aller Aktivitäten und nicht die juristische Betrachtung einzelner Antragsverfahren bei der BNetzA zeigen die Entschlossenheit, eine nicht mehr umkehrbare Remonopolisierung herbeizuführen.“

    So gehe die Telekom „im Rahmen bewusst regional gehaltener Angebote preisaggressiv gegen andere Infrastruktur- und Diensteanbieter vor“ und würde dadurch die Preis-Kosten-Scheren-Kontrolle der BNetzA unterlaufen. Vergleichsweise hohe Preise für Vorleistungsprodukte der Telekom würden ihr Gewinne auf Kosten ihrer Wettbewerber sichern, wobei sie fehlende Einnahmen beklage, „um gleichzeitig durch eine vorübergehende Niedrigpreisstrategie Marktanteile zu erkämpfen“. In der Gesamtschau würde der „langfristige Schaden für die Wirtschaft und den TK-Markt enorm“ ausfallen. Welche Gefahren ein konsolidierter Markt birgt, zeigt ein Blick in die USA, wo Konsumenten in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Providern fehlt und sie insgesamt höhere Preise für schlechtere Leistungen bezahlen müssen.

    Zudem versuche die Telekom den Eindruck zu vermitteln, dass jedweder Regulierungsabbau den Breitbandausbau unterstütze und von volkswirtschaftlichem Nutzen sei. Dabei bezieht sich das Schreiben auf die Debatte, dass „angeblich aus Gründen der Zugangsregulierung“ die Wettbewerbsfähigkeit von Netzanbietern „gegenüber sog. OTT-Anbietern“ (Over-the-top content) nicht mehr gegeben sei. Dieses Argument kennen wir bereits aus der Netzneutralitätsdebatte, das darauf hinausläuft, dass US-amerikanische Inhalteanbieter wie Netflix den europäischen Breitbandausbau bezahlen sollen.

    Die Verbände haben uns eine gemeinsame Stellungnahme zukommen lassen, die erneut betont, dass Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB/FTTH) langfristig deutlich sinnvoller sind:

    Wir setzen weiter darauf, dass auch die Bundesregierung intensiven Wettbewerb für das beste Mittel für einen flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland hält und dementsprechend für ein wettbewerbs- und damit investitionsfreundliches Umfeld sorgen wird. BREKO, BUGLAS und VATM stehen weiter in intensivem Dialog mit der Politik und werden sich aktiv miteinbringen, um zu verhindern, dass eine Re-Monopolisierung Bürgern und Unternehmen in Deutschland schlechtere Qualität und höhere Preise beschert.

    Die drei Verbände werden an der kommenden Sitzung der Netzallianz teilnehmen und sind weiterhin dazu bereit, konstruktiv an der Fortschreibung des Kursbuchs – und damit auch am flächendeckenden Ausbau mit schnellen Breitbandanschlüssen – mitzuwirken. Dabei darf es aber nicht dazu kommen, dass ein Teilnehmer der Netzallianz massiv darauf hinarbeitet, seine Wettbewerber eben dabei zu behindern oder auszuschließen.

    Vor einem – wie in der Berichterstattung des Handelsblatts erwähnten – öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bundesregierung und Telekom können wir nur eindringlich warnen, da die Telekom auf eine reine Übergangstechnologie setzt und dies Menschen und Unternehmen in Deutschland langfristig schaden beziehungsweise zu einem erneuten – und kostenintensiven – Ausbau führen wird. Besser wären nachhaltige Investitionen in zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB / FTTH), die bislang aber fast ausschließlich von den alternativen Wettbewerbern in Deutschland gestemmt werden.

    Update: Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik, befürchten, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gefährden könnte:

    Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zeigt, wohin die Reise beim Breitbandausbau gehen soll: zurück in die Vergangenheit. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung scheinen geneigt, dem Antrag der Deutschen Telekom nach einer exklusiven Nutzung von Vectoring im Nahbereich stattzugeben. Für die Telekom hieße das, die schon verlegten Kupferkabel möglichst gewinnbringend weiter zu nutzen, anstatt in neue Netze und hier vor allem in zukunftweisende Glasfaser zu investieren. Gleichzeitig würde die Telekom das Quasi-Monopol auf die Hauptverteiler im Nahbereich bekommen. Der funktionierende Wettbewerb würde einen herben Dämpfer erleben.

    Die Telekom hat ihr Ausbauversprechen an diese Exklusivnutzung geknüpft. Laut Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur wäre es rechtlich in Ordnung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Telekom über ein Ausbauversprechen zu schließen. Der Vertrag dürfe zwar nicht an die Bedingung der Exklusivnutzung geknüpft sein, aber bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Damit wäre das Tor für die Telekom weit geöffnet, die Wettbewerber hätten hingegen das Nachsehen.

    Wir fordern die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur auf, genau auf die möglichen Folgen eines solchen Antrags zu schauen und sich frei zu machen von eventuellem Druck durch die Bundesregierung. Wir haben in Deutschland einen guten Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, der viele positive Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht hat. Diesen sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung nicht unnötig gefährden.

    27. August 2015 11
  • : Der lange Weg des Routerzwangs zur Endgerätefreiheit
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    Der lange Weg des Routerzwangs zur Endgerätefreiheit

    Der Router. Obwohl oft staubbedeckt in einer Ecke, ist er einer der wichtigsten Bestandteile für das heimische Internet und Telefon. Blöd nur, dass dieser den meisten Benutzern eigentlich gar nicht gehört, obwohl er in ihren Räumlichkeiten steht und sie dafür zahlen. Noch zumindest, denn kürzlich hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um den so genannten Routerzwang endgültig abzuschaffen, damit alle Kunden auch ein anderes als das vom Provider gelieferte Endgerät nutzen können.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Max Mehl. Max ist Koordinator des deutschen Teams der Free Software Foundation Europe und begleitet die Routerzwang-Wirren seit 2013 für die FSFE und auf seinem Blog.

    Was ist Routerzwang?

    Dabei sah es lange sehr schlecht aus für diejenigen, die gerne einen eigenen Router an die Dose in der Wand anschließen wollen. Oft geben die Provider entweder die notwendigen Zugangsdaten nicht heraus, verweigern den Support oder sperren den Zugang komplett. Was wie ein Luxusproblem klingt, hat enorme Auswirkungen auf Privatsphäre, Sicherheit und Wettbewerb. Über einen Router fließen in den meisten Fällen sämtliche Telefonate und Internetverbindungen und viel zu häufig sind die mitgelieferten Geräte mit Sicherheitslücken gespickt. Über bestimmte Protokolle kann der Provider stets Kontrolle über solche Router erlangen und etwa Einfluss auf die Qualität des Internetverkehrs zu bestimmten Diensten nehmen. Alternative Geräte, etwa solche mit Firmwares, die auf Freier Software aufbauen und Datenschutz und Sicherheit groß schreiben, haben auf einem solch abgeschotteten Markt wenig Chancen, weil viele Nutzer sie nicht ohne großen Aufwand einsetzen können, wenn die Provider nicht mitspielen.

    Grundstein der Debatte über Routerzwang ist seit jeher die Definition des Netzabschlusspunkts. Dieser definiert, wo das öffentliche Netz, also das des Anbieters, endet und wo das des Kunden beginnt. Eigentlich sollte diese Schnittstelle die Dose in der Wand sein, doch viele Provider legen das mitgelieferte Endgerät als solche aus. Dadurch sei es auch legitim, dem Kunden die Herausgabe von Zugangsdaten zum Ersatz dieses Geräts zu verweigern. Bei den meisten Kabelanbietern muss das Modem gar erst durch einen Techniker im Datenzentrum registriert werden. Die technischen Gründe, die angeblich für diesen Zwang sprechen, sind jedoch technisch nicht stimmig und dienen als Vorwand. In den USA etwa ist dieser Markt liberalisiert und die beschworenen flächendeckenden Netzausfälle sind nicht zu beobachten.

    Was bisher geschah

    Seit Anfang 2013 schwelt die öffentliche Debatte über Zwangsrouter. Nachdem die Bundesnetzagentur in einem intransparenten Verfahren nach zahlreichen Anhörungen und Workshops immer noch unsicher war, ob sie nun den Routerzwang entgegen der Mehrheit teils hunderter Stellungnahmen gesetzlich legitimieren soll oder lieber an der eigenen Kompetenz zur eindeutigen Lösung des Problems zweifelt, übernahm Ende 2014 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Zur freudigen Überraschung zahlreicher Organisationen wie der Free Software Foundation Europe, dem Bundesverband Verbraucherzentralen, dem CCC, aber auch Endgeräteherstellerverbänden und Medien hat das Ministerium einen zufriedenstellenden Gesetzentwurf zuerst zur Ratifizierung in die EU-Kommission und danach in das Bundeskabinett gebracht und dabei bisher alle notwendigen Hürden im Gesetzgebungsprozess überwunden. Das Gesetz wartet nun auf Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Wir hätten uns zwar noch weitere gesetzliche Festschreibungen von Benutzerrechten für Kommunikationsgeräte gewünscht, aber der jetzige Stand garantiert zumindest für den mittelfristigen Stand der Technik ein Grundlevel von Nutzerfreiheiten.

    Mit einer Modifikation von FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und TKG (Telekommunikationsgesetz) sollen die bisherigen Mängel nun behoben werden. Der passive Netzabschlusspunkt soll klar definiert, die Betreiber zur unaufgeforderten Bereitstellung von „notwendige[n] Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste“ verpflichtet und ein Bußgeld von 10.000 Euro festgelegt werden, falls sie gegen diese Informationspflichten verstoßen.

    Es ist noch nicht vorbei

    Momentan liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Stellungnahme vor und wird danach von der Bundesregierung dem Bundestag zu den drei Lesungen vorgelegt. Wird das Gesetz angenommen, benötigt es noch die Billigung des Bundesrats, um dann den Routerzwang sechs Monate nach dessen Verkündigung abschaffen zu können. Doch damit das tatsächlich gelingt, müssen wir diesen Prozess aufmerksam verfolgen und darauf achten, dass der Entwurf nicht verwässert wird. Und Ihr könnt helfen! Kontaktiert Eure Volksvertreter, dass sie dieses Gesetz unbedingt ohne weitere Einschränkungen auf den Weg bringen sollen, um das absolute Minimum an Endgerätefreiheit, Verbraucherschutz und Sicherheit zu sichern.

    Doch auch danach wird es spannend. Stellen sich Internetanbieter bei der Verwendung eigener Geräte im Support quer? Können alle Geräte problemlos an alternativen Routern eingesetzt werden? Findet trotz Gesetz eine Diskriminierung irgendeiner Art statt? Ja, wir können uns über die bisherigen Erfolge freuen. Doch in diesem Thema steckt zu viel Geld, als dass wir uns in trügerischer Sicherheit wiegen dürften. Für das kommende Internet der Dinge, wo Kühlschränke und Heizungen über das Internet erreichbar sein werden, spielen der Router und Endgerätefreiheit allgemein eine noch viel zentralere Rolle. Wir gehen davon aus, dass wir nicht das letzte Mal mit diesem Thema zu tun hatten.

    27. August 2015 17
  • : Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg
    Vermeintlich kostenfreie Zugangsangebote wie Facebooks Internet.org bezahlen die Nutzer mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/andrewfeinberg/2321359871/">Andrew Feinberg</a>
    Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg

    Große Internetunternehmen wie Facebook oder Google spinnen kontinuierlich ihr Netz, mit dem sie sich in immer mehr Bereiche unseres Lebens vortasten – Nachrichten, Bilder, soziale Netzwerke, mobile Anwendungen. Mehr und mehr nehmen sie auf diese Weise auch Einfluss auf die Informationen, die wir zu Gesicht bekommen, sie begrenzen unsere Wahlfreiheit und manipulieren fernab von demokratischer Kontrolle. Dem gilt es entgegenzutreten.

    Dieser Gastbeitrag von Cathleen Berger und Lea Gimpel entstand im Rahmen eines Projekts der Stiftung Neue Verantwortung.

    Wir verstehen das Internet als ein Medium der freien Wahl. Im Mittelpunkt stehen nicht bestimmte Marken oder Unternehmen, sondern vor allem die Verbindung. Wichtig ist, dass man kommunizieren und sich informieren kann. Der freie Zugang zu allem und jedem ist dann eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn wir nicht mehr in diesem vielfältigen Internet surfen, sondern alle Inhalte durch Facebook und Wikipedia vorgegeben werden? Denn wie eine Studie kürzlich zeigte, behaupten in Indonesien bereits 11% der Befragten, nicht im Internet gewesen zu sein – aber Zeit auf Facebook verbracht zu haben. Dieser Trend könnte sich schon bald auch in Europa fortsetzen.

    Bei Facebook wird man sich angesichts dieser Umfrageergebnisse vor Freude die Hände gerieben haben. Mit den beiden Angeboten Facebook Zero und Internet.org drängt Mark Zuckerbergs Imperium in neue Märkte. In Entwicklungs- und Schwellenländer strebt sein Unternehmen nach Marktanteilen und neuen Kundengruppen, hierfür bietet das soziale Netzwerk, wie auch Google und Wikipedia, sogenannte „Zero Rating“-Produkte an. In Europa steht die Sicherung einer bereits bestehenden Dominanz im Vordergrund – die Produkte sind letztlich aber die gleichen.

    Zero-Rating-Produkte erlauben es ihren Kunden auf den ersten Blick, das „Internet“ kostenfrei zu nutzen. Jedoch kann nur auf den Seiten des Anbieters gesurft werden, der Zugriff auf andere Inhalte ist beschränkt – wer sich noch an das Surfen im Internet mit AOL in den 90ern und Anfang der 2000er Jahre erinnert, weiß, was gemeint ist. Bei Google Freezone kann man beispielsweise auf Gmail, Maps und die Suche zugreifen – aber nur einen Klick „hinein“. Will man tiefer recherchieren oder folgt einem Link zu Inhalten außerhalb der Plattform, fallen die normalen Gebühren für Datennutzung an. Geld, das viele Menschen in Entwicklungsländern nicht haben, in Europa dürfte die Bequemlichkeit und der Trend zur generellen Nutzung von Apps im Vordergrund stehen.

    Das Gratis-Internet von Facebook & Co. hat seinen Preis

    Doch die vermeintlich kostenfreien Zugangsangebote sind weder umsonst noch gewähren sie Zugang zu dem Internet, wie wir es kennen – frei und vielfältig. Die Nutzer bezahlen mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit: Begleitend zu ihren Zero-Rating-Angeboten kooperieren Unternehmen wie Facebook und Google auch mit Geräte- und Betriebssystemherstellern, sodass ihre Dienste auf den Geräten bereits vorinstalliert sind. Ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter und ein freier Zugang zu Wissen und Diensten, der es auch erlaubt, Inhalte in anderen Foren zu überprüfen oder schlicht weitere Meinungen einzuholen, sind auf dieser Basis nicht gegeben. Ohne Wettbewerb, ohne eine funktionierende digitale Wirtschaft kann sich auch keine Wissensgesellschaft entwickeln – eine Entwicklung, die in Zeiten der digitalen Transformation Grundlage für den sozialen und ökonomischen Erfolg eines Landes ist. Erschwerend kommt die Datensammelwut der Anbieter hinzu: Wie eine fette Spinne in ihrem Netz breiten sich Facebook und Google immer mehr im Internet aus und saugen Daten ab: Like-Buttons auf jeder Webseite, die direkte Integration von Nachrichten und Zeitungsartikeln (Instant Articles), Kurznachrichten über WhatsApp und sogar Gesichtserkennung über „Moments“ – dieses Netz ist sicherlich noch nicht fertig gewoben.

    Doch zurück zum „Gratis-Internet“: Natürlich ist es eine Chance, dort Zugänge zur digitalen Welt zu schaffen, wo es sonst keine gibt oder generell die Kosten zu senken. Doch ergeben sich weitere Probleme: Facebook gibt mit seinen AGB vor, welche Inhalte angemessen sind und welche entfernt werden. Jillian York von der Electronic Frontier Foundation illustriert dies beispielhaft mit Facebooks Forderung nach Klarnamen, die LGBT-Aktivisten und ‑Performer massiv benachteiligt. Das Netzwerk zwingt dadurch den Nutzern seine Sichtweise der Dinge auf; lokale und regionale Werte werden konterkariert, Unterschiede nivelliert. Durch die Regulierung von Sexualität oder Gewaltdarstellungen entsteht ein kultureller Bias. Gleiches betrifft Meinungsfreiheit oder Innovationen, die auf der Plattform entwickelt werden – alles ist solange akzeptabel, wie es den Vorgaben von Facebook entspricht. Lokale Innovationskraft wird dadurch gehemmt, und kleine und mittelständische lokale Unternehmen müssen sich den Facebook-AGB beugen, wenn sie Kunden erreichen wollen. Mit diesen Angeboten entstehen abgeschlossene Insellösungen, die zu sozialer und wirtschaftlicher Abhängigkeit führen – denn ihre Nutzer sind auf den Plattformen eingeschlossen. Jeder, der sich darüber hinaus online bewegen will, wird durch eine „Bezahlschranke“ davon abgehalten oder mit Mehrkosten bestraft. Wikipedia sollte man in diesem Zusammenhang sicherlich noch einmal gesondert betrachten. Doch auch hier gilt: Pluralität wird von Beginn an unmöglich gemacht.

    Die Problematik dieser Angebote bleibt nicht unbemerkt: Im Zuge der Debatte zu Netzneutralität – das heißt dem diskriminierungsfreien Zugang zum Internet und dem gleichberechtigten Transport aller Inhalte – haben sich durch das Engagement von Internetaktivisten bereits mehr als eine Million Inder bei der indischen Telekommunikationsbehörde gegen Zero-Rating-Produkte ausgesprochen. Erste Partner des in Indien gerade erst im Februar gestarteten Facebook-Angebots Internet.org ziehen daraus nun Konsequenzen und verlassen Zuckerbergs Initiative. Chile ging 2014 einen Schritt weiter: Basierend auf dem 2010 verabschiedeten Gesetz zum Schutz der Netzneutralität verbot die Regierung kurzerhand alle Zero-Rating-Angebote. In Europa hingegen diskutiert man auf Druck von Telekommunikationsunternehmen nunmehr die Einführung bzw. Genehmigung solcher Angebote.

    Es geht um nicht weniger als unsere Freiheit und Demokratie

    Wenn das freie Internet nicht durch Datenspinnen wie Facebook ersetzt werden soll, sind Regierungen weltweit in der Pflicht, Unternehmen immer wieder an ihre Verantwortung zu erinnern und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn notwendig. Denn nicht der Zugang zum Internet an sich sollte das Ziel aller Bemühungen um Anschluss und Konnektivität sein, sondern ein breiter, offener, gleichberechtigter Zugang zu einem diversen Angebot, das es dem Nutzer überlässt, welche Inhalte er ansteuert. Die Kontrolle von Inhalten darf nicht bei Unternehmen liegen.

    Noch ist dieses Netz nicht allumfassend: Es muss im Sinne der Netzneutralität, das heißt der Gleichbehandlung aller Daten, die ökonomische Diskriminierung von Inhalten mittels Regulierung untersagt werden – mit anderen Worten: Zero-Rating-Angebote dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit unterlaufen. Dies kann gleichzeitig bedeuten, dass wirtschaftliche Anreize für Anbieter von lokalen Inhalten geschaffen werden müssen, die zu einer Verbreiterung des Marktes und damit einem fairen Wettbewerb beitragen. Kreativere Modelle könnten vorsehen, dass Länder Internet Service Provider verpflichten, eine kleine Datenmenge pro Kunde kostenlos zur Verfügung zu stellen. Damit kann der Nutzer machen, was er möchte. Letztlich bedarf es eines besseren Schutzes der Konsumenten von staatlicher Seite, um Menschenrechte und die Freiheit im Internet weltweit zu schützen.

    Der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, bringt dies klar auf den Punkt: Die Einschränkung oder Sperrung des Internetzugangs verstößt gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 19 des VN-Zivilpaktes); das Internet ist in Zeiten der Informations- und Wissensgesellschaft ein grundlegendes Menschenrecht. Mark Zuckerberg, CEO von Facebook, sieht das ähnlich: Zum Start von internet.org bezeichnete er in einem Blogbeitrag (pdf, Facebook-Login-Only-Link) Vernetzung als Menschenrecht. Allein die Auslegung davon ist sehr unterschiedlich. 

    5. August 2015 46
  • : Netzneutralität: Oettinger antwortet Kritikern, ohne auf Kritik einzugehen
    Digitalkommissar Günther Oettinger versucht mit einem Blog-Posting, sich gegen die Kritik am Kompromiss zur Netzneutralität zur Wehr zu setzen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/15207145199/">European Parliament</a>
    Netzneutralität: Oettinger antwortet Kritikern, ohne auf Kritik einzugehen

    In einem Blog-Posting meldete sich Digitalkommissar Günther Oettinger zu Wort, um der weiter anhaltenden Kritik an der EU-Regelung zur Netzneutralität zu begegnen. Einige Infos seien „in der öffentlichen Debatte irgendwie untergegangen“, die er gerne abseits seines Twitter-Kanals loswerden würde (Markierungen aus dem Original übernommen):

    Kritischen Stimmen zufolge ist das Ergebnis nicht eindeutig, so dass Telekom-Anbieter die Netzneutralität umgehen könnten. Dies ist nicht der Fall. Unsere Vorschriften schützen das Recht aller Europäer auf Zugang zu Online-Inhalten ihrer Wahl und schreiben den Grundsatz des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Datenverkehrs gesetzlich fest. So entscheiden nicht mehr die Anbieter von Internetdiensten, wer auf welche Inhalte zugreifen kann und wer nicht, und sie dürfen auch NICHT gegen Bezahlung eine Vorzugsbehandlung gewähren, denn das Blockieren oder die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bestimmter Daten ist unzulässig.

    […]

    Internetanbieter werden Spezialdienste in ihr Angebot aufnehmen können wie beispielsweise Internet-TV, Telechirurgie und andere eHealth-Leistungen oder auch Dienste im Rahmen des Internet der Dinge z. B. für vernetzte Fahrzeuge, sofern die Netzkapazität ausreicht und dies nicht in Form von langsameren, schwächeren oder instabileren Internetverbindungen auf Kosten von Unternehmen und Verbrauchern in der EU geht.

    Mit dieser Argumentation versucht Oettinger, den Kernpunkt der Kritik zu umgehen, dass viele vage und unscharf formulierte Passagen in der Regelung zu Rechtsunsicherheiten führen würden. „Netzwerkbetreiber
    werden das als Einladung verstehen, eine ihnen genehme Interpretation des Textes gerichtlich zu erstreiten“, befürchtet Volker Tripp von Digitale Gesellschaft e. V. gegenüber Netzpolitik.org. Zwar sei es richtig, dass mit dem Trilog-Kompromiss ein Recht auf Zugang zu beliebigen Inhalten und der Grundsatz des diskriminierungsfreien Datenverkehrs festgeschrieben wurde. „Anders als Digitalkommissar Oettinger meint, ist die Netzneutralität damit aber keineswegs effektiv gesetzlich verankert“, sagte Tripp.

    Spezialdienste: Die neue Normalität?

    Vor allem die Frage, wie Netzanbieter mit den erlaubten Spezialdiensten, also zu bezahlenden Überholspuren, umgehen werden, bedarf einer Klärung – die aller Wahrscheinlichkeit nach erst durch Gerichte geschaffen werden dürfte. Oettinger sieht das anders und bezeichnet den Ansatz als „ausgewogen“:

    Internetanbieter werden Spezialdienste in ihr Angebot aufnehmen können wie beispielsweise Internet-TV, Telechirurgie und andere eHealth-Leistungen oder auch Dienste im Rahmen des Internet der Dinge z. B. für vernetzte Fahrzeuge, sofern die Netzkapazität ausreicht und dies nicht in Form von langsameren, schwächeren oder instabileren Internetverbindungen auf Kosten von Unternehmen und Verbrauchern in der EU geht.

    Bei solchen ausgelagerten Spezialdiensten handelt es sich um separate Zugangsdienste, „die für […] bestimmte […] Inhalte, Anwendungen oder Dienste oder eine Kombination derselben optimiert sind, wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualitätsniveau zu genügen“. Nun definiert der Text aber nicht, was unter einem „spezifischen Qualitätsniveau“ zu verstehen ist, sondern überlässt diese Bewertung den nationalen Regulierungsbehörden. Diese sollen im Einzelfall prüfen, „ob und inwieweit diese Optimierung objektiv notwendig ist, um ein oder mehrere spezifische und grundlegende Merkmale der Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu gewährleisten und eine entsprechende Qualitätsgarantie zugunsten der Endnutzer zu ermöglichen“.

    Volker Tripp hält dies für eine faktisch funktionslose Hürde, denn Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber könnten beliebige Qualitätsanforderungen für einen Dienst aufstellen und mit der Begründung, diese Qualität sei über das Best-Effort-Internet nicht gewährleistet, auf eine bezahlte Überholspur ausweichen. „Auf diese Weise könnten auch bereits etablierte Dienste des Best-Effort-Internet leicht auf kostenpflichtige Sonderzugänge ausgelagert werden – mit all den negativen Folgen, die das für die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und die Innovationskraft des Netzes hätte“, so Tripp. Zwar verweist Oettinger in seinem Posting auf noch zu erarbeitende Leitlinien, die vom Gremium der EU-Telekom-Regulierer BEREC kommen sollen. Allerdings stellt sich die Frage, warum der Gesetzestext selbst nicht schon einen eindeutigen Rahmen vorgibt. Zudem bleibt bis auf Weiteres unklar, wie diese Leitlinien ausfallen werden – die Auswertung einer unlängst von BEREC in Auftrag gegebenen Umfrage, die Konsumenten „auf der Überholspur“ und „Netzaktivisten im Graben“ sieht, lässt im Zweifel Schlimmes befürchten.

    Anbieter wechseln leicht gemacht. Nur, wohin?

    Als Sicherungsmaßnahme sieht die Regelung vor, dass Kunden leichter kündigen können, wenn die vertraglich „versprochenen Geschwindigkeiten nicht geliefert werden“, wie Oettinger ausführt. Auch das klingt zunächst vielversprechend, kann jedoch nur dann aufgehen, wenn ausreichend Konkurrenz auf dem Markt verfügbar ist. Oettinger hat sich freilich wiederholt dafür ausgesprochen, das EU-Wettbewerbsrecht insofern abzuschwächen, als dass es die Fusion europäischer Telekommunikationsunternehmen erleichtert. Im Vergleich zum US-amerikanischen Markt sei der europäische zu fragmentiert und die Gewinne zu gering. Die Hoffnung dahinter: Die europäischen Anbieter sollen sich nicht nur auf dem Weltmarkt besser behaupten können und besser gegen feindliche Übernahmen gewappnet sein, sondern die gesteigerten Gewinne in den Breitbandausbau zu Hause investieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Strategie reines Wunschdenken – und welche negativen Folgen ein konsolidierter und fein säuberlich aufgeteilter Telekommunikationsmarkt für Konsumenten hat, zeigt der Blick auf den US-Markt, der Kunden kaum Wahlmöglichkeiten lässt und zu deutlich höheren Preisen als in Europa führt.

    Auffallend ist auch, dass Oettinger in seinem Blog-Posting mit keinem Wort auf Zero-Rating-Angebote eingeht. Der Kompromisstext lässt diese Frage unbeantwortet und verbietet eine solche Praxis nicht ausdrücklich, sondern gesteht Netzanbietern das Recht zu, mit Endkunden Vereinbarungen über Preise, Datenvolumen oder Geschwindigkeiten zu treffen, solange das grundsätzliche Recht der Nutzer auf Zugang zu beliebigen Inhalten, Diensten und Anwendungen nicht beeinträchtigt wird. Dieses grundsätzliche Recht lässt sich jedoch leicht auf den Kopf stellen, wie Tripp ausführt: „Netzwerkbetreiber könnten sich auf den Standpunkt stellen, dass Zero-Rating nicht das Recht der Endnutzer auf Zugang zu beliebigen Inhalten, Diensten und Anwendungen beeinträchtigt, sondern ihnen im Gegenteil zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten eröffnet, wenn das zulässigerweise vereinbarte Datenvolumen erschöpft ist.“ Als Konsequenz scheint unausweichlich, was Kritiker wie Tripp von Beginn an verkünden: „Da der Kompromisstext keine eindeutigen Aussagen zum Zero-Rating enthält, wird auch diese Frage erst durch Gerichtsverfahren erschöpfend geklärt werden.“

    4. August 2015 9
  • : Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss
    Zu viel Spin kann leichte Übelkeitsgefühle verursachen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/dobrych/3843131096/">Ilya</a>
    Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss

    Ob ein Gesetz Klarheit schafft, lässt sich in der Regel daran ablesen, wie im Nachgang die öffentliche Debatte verläuft. So lässt sich etwa Digitalkommissar Günther Oettinger nicht davon abhalten, längst überholte Zeitungsartikel als Beleg anzuführen, dass der Kompromiss zur Netzneutralität selbst ehemalige Kritiker zufrieden stellt und demnach alles in Ordnung ist. Dabei ignoriert er willentlich auf den aktuellen Stand gebrachte Analysen, die vor Rechtsunsicherheiten und jahrelangen Gerichtsverfahren warnen.

    Der an entscheidenen Stellen schwammig formulierte Gesetzestext lasse ausreichend Schlupflöcher offen, schreibt beispielsweise die Digitale Gesellschaft, die Netzbetreiber dazu nutzen könnten, um etwa bezahlte Überholspuren oder vom Datenvolumen ausgenommene Zero-Rating-Dienste anzubieten – bis ein solcher Fall vor einer nationalen Regulierungsbehörde oder einem Gericht landet.

    Die Stoßrichtung von Oettinger ist indes klar: Scheinbare Fakten schaffen, positive Stimmung verbreiten und darauf hoffen, dass sich die Kritiker schon beruhigen werden. Das mittlerweile lose für Ende August vereinbarte Treffen mit Vertretern der Bürgerrechtsorganisation EDRi.org kommt freilich ein wenig spät, und ob es an der eingeschlagenen Linie etwas ändern wird, darf man getrost bezweifeln.

    „Netzaktivisten im Graben“

    Eine fast noch aggressivere Linie fährt das Marktforschungsinstitut YouGov, das zusammen mit dem Beratungsunternehmen WIK-Consult eine repräsentative Studie zum Thema erstellt hat. Auftraggeber war die EU-Behörde BEREC (Body of European Regulators of Electronic Communications), die die Kommission und nationale Regulierungsbehörden bei Fragen im Telekommunikationssektor berät. Offenbar soll die Interpretation der Ergebnisse wohl auch den Netzanbietern Schützenhilfe leisten, denn ein rechtlicher Graubereich scheint in dieser Welt nicht zu existieren. Stattdessen steht der Weg in ein Zwei-Klassen-Netz endgültig fest, Widerstand zwecklos.

    Obwohl sich die teils widersprüchlichen Resultate der Umfrage durchaus anders auslegen lassen, ergießt der Pressetext Spott und Häme über „Netzaktivisten“, die nun im „Graben“ liegen würden. Endkunden hingegen würden die möglichen Folgen der geplanten Regelung „jedoch durchaus positiv“ bewerten und sich auf der „Überholspur“ befinden – wenn man die Ergebnisse nur richtig dreht und wendet.

    So lehne etwa eine klare Mehrheit der Verbraucher eine Beschränkung des Datenvolumens ab. Knapp 90 % der Deutschen würden gar den Anbieter wechseln, sollte dieser das Volumen begrenzen. Für YouGov-Studienleiterin Anna Schneider ergibt sich daraus Folgendes: „Insbesondere Zero-Rating, das spezielle Dienste von Datenvolumenbeschränkungen ausnimmt, kann den Markt kräftig durchrütteln. Denn hier entstehen neue Chancen für Anbieter von besonders günstigen Tarifen.“

    Zero-Rating-Angebote ergeben selbstverständlich nur dann Sinn, wenn das Datenvolumen limitiert ist. Wer nicht darauf achten muss, ob der Stream eines HD-Videos künstlich auferlegte Grenzen sprengt, wird sich nur schwerlich für eine Netflix-Flatrate begeistern lassen. Und ein stark eingeschränkter „Basis-Dienst“, zu dem sich nach Bedarf Zugänge zu sozialen Netzwerken, Musik-Angeboten und Ähnlichem hinzubuchen lassen, hat mit einem freien und offenen Internet, wie wir es kennen, nichts mehr zu tun.

    Spezialdienste: Endlich wird Klartext geredet

    „Ein bevorzugter Zugang zu Anwendungen und Diensten für diejenigen, die mehr bezahlen, findet fast jeder zweite Deutsche (47 Prozent) fair,“ heißt es zum Thema Spezialdienste, woraus sich laut René Arnold von WIK-Consult ergebe, „dass hier eine Regelung geschaffen wurde, die den Nutzern zugutekommt. Nun ist es an den Anbietern von Internetzugängen, die Kundenbedürfnisse genauer zu verstehen und entsprechende Produkte anzubieten.“ Um was es wirklich geht, wird unmittelbar danach angesprochen: „Dabei ist Priorisierung von bestimmten Diensten wie Videostreaming nur die eine Seite der Medaille,“ erklärt der Pressetext.

    Die Kundenbedürfnisse dürften recht klar sein: Kaum jemanden werden ruckelnde Youtube-Videos zufriedenstellen, die erst auf einer bezahlten Überholspur flüssig laufen. Netzanbieter wiederum reiben sich bei der Vorstellung die Hände, die Bandbreite von Standard-Zugängen ungestraft verknappen zu können, um anschließend doppelt zu kassieren – auf der einen Seite bei den Verbrauchern, und auf der anderen bei finanziell gut ausgestatteten Inhalteanbietern, die sich solche Kooperationen leisten können. Auf der Strecke bleiben freilich nicht nur Nutzer, sondern auch bisher unbekannte Internet-Dienste, die nach Gutdünken ausgebremst werden könnten. Um genau das geht es hier ausdrücklich – und nicht um die viel beschworenen „lebenswichtigen“ Szenarien wie Industrie 4.0 oder Telemedizin, die sonst als Beispiele für den Einsatz von Spezialdiensten herangezogen werden.

    Trotz des versuchten Spins, den umstrittenen Kompromiss als verbraucherfreundlich darzustellen, stimmt die Studie dennoch leicht hoffnungsfroh. Sollten tatsächlich Konsumenten auf dem freien Markt über das Schicksal der Netzneutralität entscheiden – und ausreichend Anbieter zur Verfügung haben, zu denen sie problemlos wechseln können –, dann dürften Geschäftsmodelle, die einen unbeschränkten und vollwertigen Internetzugang bereitstellen, die Oberhand gewinnen.

    28. Juli 2015 2
  • : Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“
    Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“

    oettinger_immernoch_eucyberkommissar_npGünther Oettinger hat offensichtlich einen neuen, engagierten Mitarbeiter für seine Social-Media-Kanäle bekommen. Das zeigt sich dadurch, dass jetzt auch eine Art Nutzerdialog versucht wird. Das ist aber noch etwas unbeholfen, wie sich heute wiederholt zeigte. Vielleicht liegt es aber auch einfach nur am Produkt. Seit dem Kompromiss zur Netzneutralität im EU-Trilog versucht Günther Oettinger, das Ganze als Erfolg für Verbraucherrechte darzustellen. Kritiker sehen das anders.

    Als der Kompromiss vorgestellt wurde, war für einige Tage unklar, was dieser konkret bedeutet. Einige wichtige Punkte waren noch nicht ausverhandelt, aber die Kommission ging schon an die Presse und verkaufte das als Erfolg. Das führte dazu, dass Medien bei Nichtregierungsorganisationen anriefen, um irgendeine Reaktion zu erhalten. Da diese noch dabei waren, die Auswirkungen zu analysieren, konnten sie auch nur sagen, dass es noch schlimmer hätte laufen können, aber die Analysen noch andauern würden. Aus dem „Hätte noch schlimmer laufen können“ wurde dann leicht verkürzt bei Politico und The Register „NGOs sind zufrieden“. Was so nicht stimmt.

    Seitdem twittert Günther Oettinger regelmäßig diese Artikel zurück, wenn er von Twitter-Nutzern für den schlechten Kompromiss zur Netzneutralität kritisiert wird. Heute wurde daraus aber ein fast epischer Twitterdialog, bis dem Social-Media-Manager offensichtlich das Handy weggenommen wurde.

    Es begann mit:

    . @UweliciousGame Der Artikel zur #Netzneutralität ist nicht mehr aktuell. Die Kritiker heute:http://www.politico.eu/article/telecoms-single-market-tsm-recitals/ … http://www.theregister.co.uk/2015/07/09/net_neutrality_deal_closes_loopholes_promises_level_playing_field_without_scaring_the_horses/ …

    Das fiel mir auf, und ich schrieb zurück, was ich schon einmal getwittert hatte, nämlich dass die dort zitierten Kritiker sich anders äußern würden und man das z. B. durch einen direkten Dialog auch herausfinden könnte:

    .@GOettingerEU die Kritiker stehen immer noch zu ihrer Meinung. Fragen Sie sie doch mal persönlich. https://netzpolitik.org/2015/netzneutralitaet-eu-ausschuss-segnet-kompromiss-ab-kritiker-warnen-vor-rechtsunsicherheiten/ …

    Darauf kam von Günther Oettinger diese Antwort:

    .@netzpolitik schön, dass Sie Ihre Berichterstattung aktualisiert haben. Mein Team & ich sind im regelm. Austausch mit Interessensvertretern

    Offensichtlich wurde dieser Artikel nicht gelesen, denn sonst hätte Oettinger herausfinden können, dass die in Politico und Register zitierten Kritiker mittlerweile ihr Analysen beendet und in einem Report veröffentlicht hatten. Und dass deren Kritik sich anders liest als Oettinger mit seinen Tweets suggeriert. Die von Oettinger suggerierte Rechtssicherheit kann niemand bestätigen, ganz im Gegenteil: Es wird weiterhin Rechtsunsicherheit bei den entscheidenden Fragestellungen der Netzneutralität kritisiert, vor allem bei Spezialdiensten, der Durchsetzung von Netzneutralitätsregeln (im „offenen“ Internet) und Zero-Rating.

    Vor allem auf den Punkt mit den Interessenvertretern konnte ich nur noch damit antworten:

    .@GOettingerEU ist Ihr Account gehackt worden?

    Wir haben die von Politico und Register seinerzeit befragten Kritiker direkt gefragt, wann sie sich denn mit Günther Oettinger und seinem Team zum Thema getroffen haben. Estelle Masse von Accessnow hat sich noch nie mit Günther Oettinger und seinem Kabinett getroffen. European Digital Rights (EDRi) hat Oettinger noch nie persönlich getroffen, es gab nur einmal ein Treffen im Januar mit einem Mitglied seines Teams. (Funfact: Steht natürlich nicht auf der Lobby-Transparenzseite, wie soviele andere Termine mit Industrielobbyisten.)

    EDRi antwortete daraufhin:

    Lieber Herr @GOettingerEU, lesen Sie doch mal unsere aktuellste Analyse https://edri.org/files/NN_analysis_20150715.pdf … können wir gerne endlich persönlich erklären

    Aber es wird noch besser, zwischenzeitlich antwortete Oettinger einem weiteren Account:

    .@Backnang Da kann ich nur eines sagen: selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?

    Da können wir nur sagen: Mit allen Interessensvertretern treffen, dazu gehören auch Kritiker, und sich mit Argumenten auseinandersetzen. Das nennt man Politik – oder?

    Wir sind gespannt, ob und wann sich Günther Oettinger darauf einlässt und auch mal Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft und nicht nur Industrie-Lobbyisten trifft. EDRi und Accessnow sitzen beide in Brüssel und nehmen sich gerne die Zeit, sie kommen auch gerne irgendwo hin, wenn es daran scheitern sollte.

    23. Juli 2015 8
  • : Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten
    Der Kompromisstext zu Netzneutralität lässt entscheidende Punkte wie den zu bezahlten Überholspuren offen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/springfeld/6675540497/">Udo Springfeld</a>
    Netzneutralität: EU-Ausschuss segnet Kompromiss ab, Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheiten

    Der umstrittene Kompromiss rund um Netzneutralität und Roaminggebühren hat am Mittwoch den zuständigen Industrieausschuss des EU-Parlaments passiert und geht nun in die zweite und wohl letzte Lesung. Seit den Trilogverhandlungen hat der Text noch einige Änderungen erfahren, die der EU-Rat bereits abgenickt hat. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass das Parlamentsplenum die Verordnung in der vorliegenden Form absegnen wird, selbst wenn den Volksvertretern noch bis zum Herbst Zeit bleibt, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

    Während sich die konservative spanische Verhandlungsführerin Pilar del Castillo Vera über den „bedeutenden Erfolg für das EU-Parlament“ freut und im Gesetztext eine Garantie für ein „offenes Internet“ sieht, zeichnen erste Analysen von Bürgerrechtsorganisationen ein anderes Bild. Zwar sei es den Parlamentariern gelungen, dem EU-Rat einige Zugeständnisse abzutrotzen, schreibt etwa die Initiative European Digital Rights (EDRi), mehrere Schlüsselpassagen seien aber „extrem unklar“ formuliert. Das würde die Tür für langgezogene Gerichtsverfahren öffnen, sagte der Executive Director Joe McNamee:

    Die europäischen Institutionen sollten es nicht den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden und Gerichten überlassen, das Gesetz zu machen. Während wir die letzten Bemühungen des Parlaments begrüßen, sollte es in der Zweiten Lesung offenstehende Streitfragen ausräumen, um klare Schutzvorkehrungen für Netzneutralität zu gewährleisten.

    So würde etwa der Abschnitt, der das Blockieren von illegalen Inhalten regeln soll, die Europäische Grundrechtecharta aushebeln, da auch dann gesperrt werden kann, wenn kein ausdrückliches und vorhersehbares Gesetz gegen beanstandete Inhalte vorliegt. Unnötig unklar seien auch die Regeln zum Verkehrsmanagement, zu dem Provider auch dann greifen dürften, wenn eine „drohende Überlastung“ bevorstünde. Zudem herrsche Unsicherheit, ab wann und für wie lange in Verbindungen eingegriffen werden kann, auch wenn das Netz nicht akut überlastet ist.

    Unklare Regelungen zu Zero Rating und Spezialdiensten

    Nicht abschätzen lasse sich, ob Provider in Zukunft sogenannte Zero-Rating-Produkte anbieten dürfen, also etwa Zugang zu Diensten oder Webseiten, die von einem vereinbarten Download-Volumen ausgeklammert sind. Sollten Gerichte oder Regulierungsbehörden eine solche Preisdiskriminierung zulassen, dann würde das das Ende für eindeutige nationale Vorgaben wie die in den Niederlanden bedeuten. Wünschenswert wäre hier ein eindeutiges Verbot solcher Praktiken oder zumindest ein Zusatz, der klarstellt, dass die Verordnung diese Fragestellung nicht berührt – und somit nationale Alleingänge zulässt.

    Ähnlich offen für Interpretation seien die „sehr subjektiven Kriterien“, die Spezialdienste definieren sollen. Der Gesetztext liefere „guten Regulationsbehörden“ ausreichend Handhabe, die Vorgaben effizient zu implementieren, bei politisch und ökonomisch schwachen Behörden sei dies aber fraglich. So bleibe etwa unklar, ab wann ein normaler Internetzugang ein bestimmtes Qualitätsniveau nicht mehr garantieren kann, so dass auf Überholspuren gesetzt werden muss.

    Die Gefahr von langwierigen Gerichtsverfahren sieht auch die Digitale Gesellschaft e. V., weil der Text „in den entscheidenden Punkten neue Rechtsunsicherheiten schaffen“ würde. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen, klare und unmissverständliche Regeln zu setzen. Stattdessen würde er „die Probleme, zu deren Lösung er offenbar nicht in der Lage ist, auf die Gerichte verschieben“ und dadurch großen und finanziell gut ausgestatteten Telekommunikationsunternehmen und Netzwerkbetreibern einen Vorteil verschaffen.

    Diese könnten die schwammig formulierten Regeln zu Spezialdiensten nutzen, um bestimmte Dienste auf bezahlte Überholspuren auszulagern:

    Es wird nämlich nicht definiert, wer in welcher Weise die Anforderungen an ein bestimmtes Qualitätsmaß festlegt. Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber könnten daher beliebige Qualitätsanforderungen für einen Dienst aufstellen und mit der Begründung, diese Qualität sei über das Best-Effort-Internet nicht gewährleistet, auf eine bezahlte Überholspur ausweichen. Auf diese Weise könnten auch bereits etablierte Dienste des Best-Effort-Internet leicht auf kostenpflichtige Sonderzugänge ausgelagert werden – mit all den negativen Folgen, die das für die Wettbewerbsfähigkeit von Start-Ups und die Innovationskraft des Netzes hätte.

    Gerichtsverfahren drohen auch im Hinblick auf Zero-Rating-Angebote, die der Gesetztext nicht eindeutig verbietet. Provider dürfen mit ihren Kunden „Vereinbarungen über Preise, Datenvolumen oder Geschwindigkeiten“ treffen, solange diese nicht das grundsätzliche Recht beeinträchtigen, auf beliebige Inhalte, Dienste oder Anwendungen zuzugreifen. Das könnten Netzwerkbetreiber umdefinieren und behaupten, dass solche Angebote zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten eröffnen würden, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist – ein klarer Wettbewerbsnachteil für finanzschwache Start-Ups, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um entsprechende Verträge mit Zugangsanbietern auszuhandeln.

    Zweifelhaftes Lob

    Oettinger-Tweet-2Zwar behauptete der Digitalkommissar Günther Oettinger, dass sich ehemalige Kritiker positiv zum Kompromisstext geäußert hätten. Aus seiner selektiven Wahrnehmung heraus mag das wohl zutreffen, wenn etwa EDRi den Gesetzentwurf als eine „signifikante Verbesserung“ im Vergleich zum „inkohärenten, widersprüchlichen und zerstörerischen Ansatz“ bezeichnet, mit dem der Rat und die Kommission in die Verhandlungen gezogen waren. Ob sich Oettinger noch in dieser Amtszeit mit den Kritikern zusammensetzen wird, bleibt freilich offen: Unsere Anregung in diese Richtung ließ er unbeantwortet im Raum stehen.

    Lob sieht jedenfalls anders aus, und es bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament die Zweite Lesung nutzt, um an den entscheidenden Stellen nachzubessern. Sollte der Gesetzgeber die strittigen Punkte nicht rechtzeitig klären und den Text in der vorliegenden Form verabschieden, stehen uns sonst Rechtsunsicherheit und daraus resultierende, jahrelange Gerichtsverfahren ins Haus.

    17. Juli 2015 1
  • : De-Mail: Das tote Pferd wird weitergeritten, wie viel das kostet, soll geheim bleiben
    De-Mail ist schon klinisch tot, doch die Notbremse zieht die Bundesregierung nicht. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/kopp1963/2216383339/">kopp1963</a>
    De-Mail: Das tote Pferd wird weitergeritten, wie viel das kostet, soll geheim bleiben

    Lange nichts mehr von De-Mail gehört, gibt es das überhaupt noch? Diese Frage könnte man sich seit beinahe zehn Jahren regelmäßig stellen, und so hat auch Jan Korte mit den Linken im Bundestag eine Kleine Anfrage zum aktuellen „Stand der Entwicklung und Einführung von De-Mail“ gestellt. Die Antwort (unten im Volltext) zeugt von der Orientierungslosigkeit der Bundesregierung und ihrer Bevorzugung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegenüber den Interessen der Bürger und Transparenz.

    Wie viel kostet De-Mail?

    Einige der Fragen bezogen sich auf die Kosten, die mit der Umsetzung und Einführung von De-Mail verbunden waren und sind. Die Gesamtkosten soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, denn sie sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Das einzige, was man erfährt, ist, dass alle Entwicklungskosten durch das Bundesinnenministerium gezahlt wurden. Immerhin für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werden Zahlen genannt, besser gesagt für die Entwicklung der ca. 20 technischen Richtlinien zu De-Mail, die von der Behörde angefertigt wurden – 2 Personen-Jahre seien in die etwa 600 Seiten geflossen.

    Was Länder und Kommunen angeht, gebe es keine Kenntnisse. Doch gerade diese stehen vor immensen Kosten, die bei der Einführung von De-Mail und der damit verbundenen Umstrukturierung anfallen. Will die Bundesregierung also wirklich die Verbreitung und Akzeptanz dieses Dienstes fördern, sollte sie eine weniger kurzsichtige Haltung annehmen und sich auch um diejenigen kümmern, die den Dienst einsetzen sollen.

    Was die Anbieter der De-Mail-Dienste an Kosten hatten, wisse die Regierung auch nicht, redet sich jedoch schon in den Vorbemerkungen heraus:

    Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu.

    Da wir nicht über diese Kenntnisse „der Branchenüblichkeit“ verfügen, werden wir im Dunkeln gelassen. Falls uns jemand aushelfen will und kann, wie immer gerne über die üblichen Kanäle.

    de-mail-gateway

    Eine Million Privatnutzer registriert, tatsächliche Nutzung unbekannt

    Doch wie sieht es nun aus mit der Verbreitung? Auch das wollten die Fragesteller wissen, und wir erleben astreine Ankündigungspolitik. Das „zentrale Gateway zur Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail“ habe seinen Betrieb aufgenommen. Dieses Gateway soll dafür sorgen, dass die interne E‑Mail-Infrastruktur einer Behörde direkt mit De-Mail verbunden werden kann. Bis März 2016 sollen dann alle Behörden, die an den Informationsverbund Berlin-Brandenburg oder der Bundesverwaltung angeschlossen sind, De-Mail unterstützen.

    Doch dass das Gateway seinen Betrieb aufgenommen hat, bedeutet nicht, dass De-Mail auch schon verfügbar ist. So lange das nicht gegeben ist, gibt es nicht einmal für „rechtsverbindliche“ E‑Mail-Kommunikation den Anreiz, De-Mail zu nutzen, und daher fragt man sich, wer die „über eine Million Privatkunden, einige zehntausend Mittelstandskunden und ca. 1000 De-Mail-Großkunden aus Wirtschaft und Verwaltung“ sein sollen, die sich für De-Mail registriert haben. Es liegt nahe, dass sich nicht wenige Accountleichen unter diesen befinden, zur tatsächlichen monatlichen Nutzung und dem Datenaufkommen im De-Mail-System werden keine Angaben gemacht.

    Es braucht eine „kritische Masse“, doch Bundesregierung weiß nicht, wie die aussehen soll

    Ein Akzeptanzproblem bei De-Mail stellt auch die Inkompatibilität dar. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass sich De-Mail in Deutschland durchsetzen sollte, wäre man in einem nationalen System gefangen. Ausgehend von der Struktur des Internets scheint es absurd, dann auf ein System zurückzugreifen, dass dem Nutzer derartige Einschränkungen auferlegt. Die Regierung selbst spricht von einem „geschlossenen System“, bei dem „grundsätzlich nicht von einer ‚Kompatibilität’ zu anderen Diensten gesprochen werden“ könne, auch wenn Interoperabilität mit „Zustelldiensten“ anderer Länder geschaffen werden soll.

    Doch die Bundesregierung scheint der Meinung zu sein, man brauche nur eine „kritische Masse“ an Nutzern, damit das System sich durchsetze. Auf die Frage, was diese kritische Masse sein soll, gibt es nur Ausflüchte. Es hänge „sehr stark von der jeweiligen Technik, den involvierten Geschäftsmodellen der Betreiber, externen Nutzungsanreizen o. ä. ab“. Deshalb sei eine „pauschale Quantifizierung“ nicht möglich. Dabei will niemand eine „pauschale“ Quantifizierung, und man sollte eigentlich erwarten können, dass sich die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren irgendwann einmal darüber Gedanken gemacht hat, welche Ziele bei der Einführung erreicht werden sollen. Es scheint oder wird suggeriert, als sei das nie geschehen.

    Jan Korte kommentiert:

    Die Antwort zeigt, dass De-Mail, wie schon vor Jahren von allen ernst zu nehmenden Fachleuten prognostiziert, gescheitert ist. Trotzdem ist die Bundesregierung offensichtlich weiterhin wild entschlossen, dieses tote Pferd weiter zu reiten und damit weitere Steuergelder zu verbrennen.

    Es liegt nahe, dass die ominöse „kritische Masse“ also entweder nie erreicht oder schlicht irgendwann als erreicht definiert werden wird. Genau wie die Rechtssicherheit des Systems.

    De-Mail ist per Gesetz als sicher definiert

    Auch die Sicherheit wurde definiert – per Gesetz. Seit Juli 2014 ist „der gegenüber einer einfachen Mail erhöhte Beweiswert einer absenderbestätigten De-Mail gesetzlich bestimmt“. Diese Sicherheitsdefinition hat schon bei ihrem Entstehen 2013 für Häme gesorgt, denn es bestanden zu der Zeit erhebliche Sicherheitsmängel, und der Versuch, etwas sicher zu machen, indem man es per Gesetz als sicher erklärt, konnte wenig überzeugen. Wir berichteten:

    Durch eine mangelnde Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine De-Mail weniger vertrauensvoll als ein Brief, aber per Gesetz soll sie trotzdem als sicher genug für Kommunikation mit Behörden eingestuft werden. Noch dazu wird die Signatur nicht vom Absender, sondern vom De-Mail-Anbieter erstellt, was in etwa bedeutet, dass ein Brief rechtssicher unterschrieben ist, sobald ein Absender und ein Poststempel drauf sind, egal wer den Brief wirklich verfasst hat.

    Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wurde mittlerweile nachgebessert. Die Integration eines PGP-Plugins in De-Mail wurde im März diesen Jahres präsentiert, als Reaktion auf die seit Jahren andauernde Kritik, dass De-Mail keine vertrauliche Kommunikation ermöglicht, da nur eine Transport- und keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgesetzt werden sollte – als Konsequenz wären Mails für diejenigen mit Zugang auf den Mailserver problemlos lesbar.

    Grundsätzlich ist die Integration von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung begrüßenswert und überfällig, doch sie bringt auch Probleme mit sich. Was beispielsweise, wenn der Nutzer das Passwort für seinen Key vergessen hat und infolgedessen eine amtliche Mail nicht öffnen kann? Klar, dann hat er keinen Zugriff mehr, und das ist auch gut so. Die Bundesregierung ist hier aber kreativ und denkt sich eine „Lösung“ aus:

    Auch im Fall, dass die Entschlüsselung beim Empfänger fehlschlägt, ist für diesen der Absender und ggf. auch der Betreff erkennbar, so dass der Empfänger praktisch die Möglichkeit hat, auf die Probleme hinzuweisen und ggf. eine erneute Zusendung oder die Informationsübermittlung auf einem anderen Kommunikationskanal zu vereinbaren.

    Was dieser andere Kommunikationskanal sein soll, ist unklar. Anhand unserer praktischen Erfahrungen fürchten wir, dass es in einem erneuten Zusenden der Mail, diesmal unverschlüsselt, resultieren würde. Es ist jedoch fraglich, ob selbst bei funktionierender Ende-zu-Ende-Verschlüsselung konsequent verschlüsselt werden würde, denn die Beurteilung, ob der Aufwand „in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck“ steht, bleibt bei den einzelnen Behörden.

    BSI-DeMail-0003-2012-RGB

    Berechtigte und akkreditierte Stellen dürfen Auskünfte über De-Mail bekommen

    De-Mail weckt auch Begehrlichkeiten, denn Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste haben natürlich auch hier ein Interesse, an die Meta- und gegebenenfalls Inhaltsdaten der Kommunikationen zu gelangen, die über De-Mail abgewickelt werden. Laut Bundesregierung gebe es jedoch derzeit keinerlei automatisierte Auskünfte über „E‑Mail-Dienstekennungen“ nach § 112 TKG, also dem Parapraphen, der die automatische Bestandsdatenauskunft regelt. Problematisch ist, dass sich nirgendwo im TKG eine Definition von „E‑Mail-Dienstekennung“ findet. Die Aussage der Antwort ist so gesehen undurchsichtig. Was akkreditierte Diensteanbieter beauskunftet bekommen, wisse die Bundesregierung nicht.

    Spannend wird es bei der Frage nach Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung beruft sich darauf, dass das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Verkehrsdaten von E‑Mail-Kommunikation, also auch nicht De-Mail erfassen will. Die gestellte Frage beantwortet sie jedoch nicht, denn eigentlich wollen die Fragesteller wissen, wie die Erfassung „künftig normenklar und technisch ausgeschlossen“ werden kann, eben weil die Erfassung von Mails nicht erfolgen soll.

    Dafür erfahren wir, dass es nach § 110 TKG Überwachungsschnittstellen gibt:

    Zwei der drei genannten De-Mail-Provider haben aufgrund ihrer Verpflichtung nach § 110 TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung eine Schnittstelle zu den berechtigten Stellen eingerichtet.

    Die existierenden, vom BSI akkreditierten Provider sind die Deutsche Telekom und T‑Systems, Francotyp-Postalia bzw. die zugehörige Mentana-Claimsoft GmbH und United Internet, zu dem 1&1, gmx.de und web.de gehören. Auf Nachfrage teilten uns alle der vorgenannten Anbieter mit, sie hätten selbstverständlich ihre Verpflichtungen nach § 110 TKG erfüllt. Was stimmt hier also? Oder hat die Bundesregierung wieder einmal keine Ahnung, was vor sich geht?

    Wie geht es mit De-Mail weiter?

    Wenn wir auf die letzten circa zehn Jahre seit der Initiierung von De-Mail zurückschauen, sehen wir eine Reihe von Misserfolgen und Blamagen. Dennoch hat noch niemand den Schritt getan, das Projekt endlich zu beerdigen. Korte hat dafür kein Verständnis, er kritisiert, dass die Öffentlichkeit „unter dem Vorwand des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, nicht erfahren darf, wie viel Steuergelder durch dieses sinnlose Projekt verbrannt wurden, bzw. welche Firmen davon profitierten“:

    Es ist an der Zeit, die Notbremse zu ziehen und dieses unbrauchbare und aus der Zeit gefallene Projekt zu stoppen. Wenn man gleich am Anfang auf die zahlreichen Kritiker gehört hätte, dann wäre diese Blamage den Verantwortlichen erspart geblieben.

    Die Einsichtsfähigkeit in Punkto De-Mail ist jedoch bekanntermaßen begrenzt, und wir müssen leider vermuten, dass eine Kleine Anfrage in einigen Jahren mit dem gleichen (Nicht-)Ergebnis beantwortet werden wird, anstatt dass die Bundesregierung mehr in offene und freie Methoden der vertraulichen und authentifizierbaren Kommunikation investiert.


    Anfrage aus dem PDF befreit

    Bundesministerium des Innern

    DATUM 29. Juni 2015

    BETREFF Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

    Aktueller Stand der Entwicklung und Einführung von De-Mail

    BT-Drucksache 18/5190

    Auf die Kleine Anfrage übersende ich namens der Bundesregierung die beigefügte Antwort in 4‑facher Ausfertigung.

    Teile der Antwort sind VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.

    Mit freundlichen Grüßen
    in Vertretung

    Dr. Ole Schröder

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    Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

    Aktueller Stand der Entwicklung und Einführung von De-Mail

    BT-Drucksache BT 18/5190

    Vorbemerkung der Fragesteller:

    Der Zwischenbericht der Bundesregierung nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 18/4042 vom 16.02.2015) bestätigte erneut die seit der Einführung bestehenden Akzeptanzprobleme. In dem Zwischenbericht heißt es, dass die für die Entstehung von Netzwerkeffekten erforderliche ‚kritische Masse’ von Nutzern noch nicht erreicht werden konnte.“ Die Einführung der De-Mail im Bereich der Bundesverwaltung habe sich „aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens eines Wettbewerbers […] erheblich verzögert.“ Während in der offiziellen Auswertung des BMWI zum 8. Nationalen IT-Gipfel im Oktober 2014 die Position des BMI noch folgendermaßen zitiert wurde: „De Maiziere bestärkt die Zusage aus der Digitalen Agenda, bis Ende 2015 bei allen Bundesbehörden De-Mail einzuführen“, so beantwortete wenige Monate später ein Sprecher des BMI eine NET-Anfrage so: „Die Bundesbehörden sind gemäß E‑Government-Gesetz verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Bereitstellung einer zentral durch den Bund betriebenen Infrastruktur (zentrales De-Mail-Gateway) den Zugang per De-Mail zu eröffnen […]. Das BMI ging im Oktober 2014 noch von einer Inbetriebnahme des Gateways bis Ende 2014 aus. Das Gateway wird jedoch erst im Laufe des Monats März 2015 in Betrieb gehen, so dass in der Folge einige Behörden ggf. erst im ersten Quartal 2016 den De-Mail-Zugang realisieren. “ (NET 4/15).

    De-Mail wird von der Deutsche Telekom, Francotyp-Postalia sowie United Internet (1&1, GMX und Web.de) angeboten. Weiterhin bestehen erhebliche Zweifel, dass die Provider diesen Dienst kostendeckend betreiben können. Zumindest United Internet beziffert die erheblichen Anlaufverluste in ihrem Geschäftsbericht (Quelle).

    Am 15. April 2013 hatten der Chaos Computer Club und weitere Sachverständige in einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses der De-Mail in puncto Sicherheit ein katastrophales Zeugnis ausgestellt. Der zentrale Kritikpunkt war die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die den De-Mail-Providern, Polizei, Geheimdiensten und potentiellen Angreifern Zugriff auf die unverschlüsselten Kommunikationsdaten gewähre. Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken beschloss der Deutsche Bundestag am 18. April 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung.

    Die Anbieter des E‑Mail-Systems haben nun zwei Jahre nach Inkrafttreten des De-Mail-Gesetzes reagiert und zumindest in Punkto fehlender Ende-zu-Ende Verschlüsselung nachgebessert. Seit dem 20. April 2015 können private Nutzer, Ämter und Unternehmen via De-Mail mittels PGP („Pretty Good Privacy“) vertrauliche Inhalte durchgehend vom Absender bis zum Empfänger schützen.

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    - 2 -

    Die Kritik, wonach De-Mail jetzt zwar sicherer, dafür allerdings mit einer äußerst benutzerunfreundlichen Lösung aufwarte, wiesen die Anbieter zurück, da sie den Verschlüsselungs-Prozess so stark vereinfacht hätten, dass zwei Drittel der sonst bei PGP üblichen Schritte entfallen und der Anwender im Rahmen seiner gewohnten Browser-Umgebung durch den Prozess geführt würde. Allerdings verschwiegen sie, dass dies nur bei einigen Browsern möglich ist. Auch der Kritik, dass die Verschlüsselung bei der De-Mail, wie bei WhatsApp von Facebook oder iMessage von Apple, standardmäßig hätte aktiviert sein müssen, widersprechen die Anbieter mit dem Argument, dass dies bei De-Mail nicht möglich sei, da hier kein geschlossenes System vorliege. Am 15. November 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass an das deutsche Tochterunternehmen des US-amerikanischen Spionagedienstleisters Computer Sciences Corporation (CSC) auch im Rahmen der De-Mail-Entwicklung Aufträge ergangen seien. Laut einer Meldung auf netzpolitik.org war die Firma noch bis 2012 mit der „Unterstützung bei der Fachkommunikation“ befasst. Neben mehreren Studien zur „Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzmanagement“ betreute CSC demnach noch bis März 2014 ein Vorhaben „Projektunterstützung De-Mail“. Auch das „Kompetenzzentrum De-Mail“ wurde ebenfalls von CSC bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten (vgl. netzpolitik.org vom 18.11.2013).

    Vorbemerkung:

    Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Empfänger von Beratungsleistungen und beauftragten Beratungsunternehmen. „Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Auftragnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier abgefragten, auf die Einzelaufträge und deren Gesamtheit bezogenen Zusammenstellung. Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu. Rückblickend für einen Zeitraum von fast 10 Jahren zu entscheiden, ob in Einzelfällen eine Wettbewerbsrelevanz entfallen ist, wäre nicht möglich, ohne alle Auftragsverhältnisse im Detail zu beurteilen. Auch wäre es wegen des betroffenen Zeitraums von fast zehn Jahren im Rahmen der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, von allen betroffenen Auftragnehmern eine Einwilligung zur offenen Mitteilung der Honorare zu erhalten. Vor diesem Hintergrund kann eine Beantwortung der Fragen 1, 2, 22 und 23 nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits nicht in einer zur Veröffentlichung bestimmten Bundestagsdrucksache erfolgen.

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    - 3 -

    Unter entsprechender VS-Einstufung werden die Angaben (Anlagen 1 und 2) daher gesondert übersandt. Darüber hinaus werden ergänzende Informationen zur Beantwortung der Frage 24 (Anlage 3) ebenfalls unter der Einstufung VS – Nur für den Dienstgebrauch gesondert übersandt.

    1. Wie viel hat die Entwicklung von De-Mail bislang insgesamt gekostet? (Bitte entsprechend aufschlüsseln)

    Zu 1.

    Die im Zuge der Entwicklung von De-Mail beim Bundesministerium des Innern und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entstandenen haushaltswirksamen Ausgaben sind der VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Anlage 1 zu entnehmen. Dabei wurden als Entwicklungskosten diejenigen Ausgaben berücksichtigt, die während des von 2006 bis 2010 durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekts De-Mail aus dem Haushalt des BMI gezahlt wurden. Ausgaben in den Haushalten anderer Ministerien und Bundesbehörden sind im Zuge dieses Projekts nicht entstanden. Über die Aufwände der De-Mail-Diensteanbieter zur Entwicklung und Etablierung ihrer Dienste etc. liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

    2. Wer hat diese Kosten im Detail übernommen?

    Zu 2.

    Die in der VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Anlage 1 (vgl. Frage 1) aufgeführten Kosten wurden aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums des Innern gezahlt.

    3. Welche Kosten entstanden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung den Verwaltungen von Ländern und Kommunen bei der Einführung der De-Mail und mit welchen Kosten wird hier insgesamt gerechnet? (Bitte entsprechend aufschlüsseln)

    Zu 3.

    Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Aufwendungen in den Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung von De-Mail entstanden sind und erwartet werden.

    4. Wie viele Arbeitsstunden (pro beteiligter Person und insgesamt) hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in die Entwicklung der rund 600 Seiten umfassenden technischen Richtlinien investiert?

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    - 4 -

    Zu 4.
    Die nachfolgende Abschätzung berücksichtigt die Arbeitsaufwände, die eindeutig im BSI selbst für die Entwicklung der Technischen Richtlinie (TR) 01201 De-Mail aufgewendet wurden. Sie umfasst Aufwände für die Erstellung (Entwurfserstellung, Abstimmung der Zwischenergebnisse und Einarbeitung der entsprechenden Änderungsvorschläge) der entsprechenden TR bis zu ihrer Erstveröffentlichung im Frühjahr 2011 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 5. April 2011). Der ermittelte Arbeitsaufwand seit 2008 bis zur Fertigstellung und Veröffentlichung der TR 01201 De-Mail im Frühjahr 2011 innerhalb des BSI beläuft sich auf circa 2 Personen-Jahre [Berechnungsgrundlage: 200 PT/Jahr]. Die geleisteten Aufwände können nach über vier Jahren nicht mehr einzelnen Personen zugeordnet werden.

    5. Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen De-Mail-Zugang und welche werden ihn voraussichtlich ab wann bekommen?

    Zu 5.

    Das zentrale Gateway zur Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail hat am 23. März 2015 seinen Betrieb aufgenommen. Jede Behörde des Bundes, die einen Zugang zu diesem Gateway hat, ist nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E‑Government-Gesetz) verpflichtet, bis zum 24. März 2016 einen Zugang für De-Mail zu eröffnen. Derzeit laufen bei den Bundesbehörden die Vorbereitungen für die Anbindung an das De-Mail-Gateway. Hierbei werden die Behörden bei Bedarf vom Bundesverwaltungsamt unterstützt. In diesem Zusammenhang führt das Bundesverwaltungsamt derzeit eine Abfrage u.a. über die von den einzelnen Bundesbehörden jeweils favorisierten Anbindungstermine durch.

    6. Mit welchen Behörden können De-Mail-Nutzer nach Kenntnis der Bundesregierung per PGP-Plugin verschlüsselt kommunizieren, welche planen dies und welche Institutionen lehnen eine verschlüsselte Kommunikation mit Bürgern und Unternehmen aus welchen Gründen ab? (Bitte entsprechend auflisten)

    Zu 6.

    Die Abfrage des Bundesverwaltungsamts (vgl. Antwort zu Frage 5) befasst sich auch mit den jeweiligen Planungen zur Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail.

    7. Wie hat sich die Nutzung in den vergangenen Jahren entwickelt und wie viele authentifizierte De-Mail Nutzer sind aktuell registriert?

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    - 5 -

    Zu 7.
    Nach Angaben der De-Mail-Anbieter im Rahmen der Arbeitsgruppe De-Mail (vgl. Frage 11) haben sich seit Marktstart im September 2012 über eine Million Privatkunden, einige zehntausend Mittelstandskunden und ca. 1000 De-Mail-Großkunden aus Wirtschaft und Verwaltung authentifiziert.

    8. Wie viele De-Mails wurden von den Nutzern bisher tatsächlich versandt?

    9. Wie viele De-Mails werden derzeit durchschnittlich pro Monat versandt?

    Zu 8. und 9.

    Da die De-Mail-Diensteanbieter nicht verpflichtet sind, der Bundesregierung hierüber Angaben zu machen, liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor.

    10. In welchem Jahr wird nach Auffassung der Bundesregierung die für die Entstehung von Netzwerkeffekten erforderliche „kritische Masse“ (BT-Drs. 18/4042) von De-Mail-Nutzern erreicht und auf welche Größenordnung taxiert die Bundesregierung diese?

    Zu 10.

    Die im zitierten Bericht erwähnte „kritische Masse“ gibt eine Erfahrungstatsache aus der Entwicklung von Netzwerken wider, nach der ein wirtschaftlicher und sich selbst tragender Betrieb einer solchen Infrastruktur erst dann dauerhaft möglich ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Personen oder Institutionen eine bestimmte Technik nutzt. Wie groß diese „kritische Masse“ ist, hängt sehr stark von derjeweiligen Technik, den involvierten Geschäftsmodellen der Betreiber, externen Nutzungsanreizen o. ä. ab. Eine pauschale Quantifizierung ist nicht möglich. Daher ist auch keine zuverlässige Prognose darüber möglich, wann diese „kritische Masse“ erreicht sein wird.

    11. Welche Personen bzw. Unternehmen gehören der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Wirtschaft an, um im Rahmen der Digitalen Agenda die flächendeckende Einführung von De-Mail zu beschleunigen?

    Zu 11.

    Die im Rahmen der Digitalen Agenda eingerichtete Arbeitsgruppe De-Mail wird vom Bundesministerium des Innern geleitet. Mitglieder der Arbeitsgruppe De-Mail sind außerdem Vertreter der akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter (Telekom Deutschland GmbH, T‑Systems International GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH, 1&1 De-Mail GmbH).

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    - 6 -

    12. Wie bewertet die Bundesregierung die zwei Jahre nach Einführung erfolgte Nachbesserung in Punkto einer ab dem 20. April 2015 möglichen Ende-zu-Ende Verschlüsselung und sieht sie dadurch alle früheren Datenschutz-Kritikpunkte an De-Mail ausgeräumt? (Bitte begründen)

    Zu 12.

    Schon in der Vergangenheit konnten De-Mail-Nutzer ihre Dokumente auf dem bereits verschlüsselten Transportweg zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsseln. Seit dem 20. April 2015 ist von den De-Mail-Diensteanbietern die Möglichkeit zur Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail stark vereinfacht worden. Dieses De-Mail ergänzende, zusätzliche Angebot ist aus Sicht der Bundesregierung begrüßenswert. Die mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit in der Vergangenheit vorgebrachten Forderungen nach zusätzlicher Sicherheit wurden dadurch auf nutzerfreundliche Art und Weise erfüllt. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail in ihrer Pressemitteilung vom 9. März 2015 ausdrücklich begrüßt (http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/09_EndeZuEndeVerschluesselungBeiDEMail.html?nn=5217154).

    13. Werden die De-Mail-Server auch als PGP-Keyserver genutzt?

    Zu 13.

    Bei der Bereitstellung von PGP-Diensten durch die De-Mail-Diensteanbieter wird lediglich der in die Akkreditierung bereits einbezogene Öffentliche Verzeichnisdienst (ÖVD) um entsprechende Felder erweitert. Es gibt daher in diesem Kontext keinen eigenständigen PGP-Server.

    14. Existieren nach Auffassung der Bundesregierung noch Probleme der Rechtssicherheit von De-Mail (z.B. bezüglich Beweiskraft, Beweislast oder Schriftformerfordernis) und wenn ja, wie sollen diese gelöst werden? Wenn nein, warum nicht?

    Antwort zu Frage 14:

    Die Rechtssicherheit der De-Mail-Kommunikation ist durch gesetzgeberische Maßnahmen gewährleistet. Durch die Ergänzung des § 371a der ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBI. I S. 3786) ist mit Wirkung vom 1. Juli 2014 der gegenüber einer einfachen Mail erhöhte Beweiswert einer absenderbestätigten De-Mail gesetzlich bestimmt worden. Zugleich ist in sämtlichen Verfahrensordnungen außer der Strafprozessordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2018 vorgesehen, dass die Einreichung eines Schriftsatzes durch absenderbestätigte De-Mail das prozessuale Schriftformerfordernis erfüllt.

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    - 7 -

    Mit dem E‑Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) wurde in den bundesrechtlichen Verfahrensordnungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. der Abgabenordnung sowie des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für die Ersetzung einer durch Rechtsvorschrift angeordneten Schriftform neben der elektronischen Form auch die Versendung eines elektronischen Dokumentes mit einer absenderbestätigten De-Mail zugelassen. Durch die in § 9 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes (BGBI. I S. 666) normierte Auskunftspflicht der De-Mail-Diensteanbieter ist im Übrigen sichergestellt, dass die Nutzer über die Rechtsfolgen einer De-Mail informiert werden.

    15. Was passiert, wenn eine verschlüsselte amtliche Nachricht bei einem De-Mail-Nutzer eintrifft, dieser sie aber aus technischen Gründen nicht öffnen kann, weil er sein PGP-Passwort vergessen hat?

    Zu 15.

    Für eine erfolgreiche Ende-zu-Ende-verschlüsselte-Kommunikation müssen sich beide Kommunikationspartner über die Verschlüsselung verständigen. Insoweit ergeben sich aus einer Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung innerhalb einer De-Mail-Kommunikation keine Besonderheiten. Auch im Fall, dass die Entschlüsselung beim Empfänger fehlschlägt, ist für diesen der Absender und ggf. auch der Betreff erkennbar, so dass der Empfänger praktisch die Möglichkeit hat, auf die Probleme hinzuweisen und ggf. eine erneute Zusendung oder die Informationsübermittlung auf einem anderen Kommunikationskanal zu vereinbaren.

    16. Inwieweit ist die De-Mail in andere E‑Government-Projekte oder Konzeptionen eingebunden und welche Rolle spielt sie in der E‑Government-Strategie der Bundesregierung?

    Zu 16.

    De-Mail ist als Instrument zur Umsetzung einer sicheren IT-Infrastruktur für den Zugang zur Verwaltung und als ein Schriftformersatz eines der Vorhaben im Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“, das die Umsetzung des E‑Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) im Bund koordiniert. In der Digitalen Agenda der Bundesregierung ist im Handlungsfeld III „Innovativer Staat“ festgehalten: „Die Verwaltung soll über verschiedene Wege sicher und einfach erreichbar sein. Wir führen De-Mail flächendeckend ein. Um die flächendeckende Einführung von De-Mail zu beschleunigen, wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Wirtschaft eingerichtet, in der Erfahrungen ausgetauscht und identifizierte Hürden zeitnah adressiert werden.“

    17. Welche elektronischen Zustelldienste bestehen in den übrigen Mitgliedstaaten der EU und welche davon sind mit De-Mail kompatibel?

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    - 8 -

    Zu 17.
    Die De-Mail wird bisher als geschlossenes System der akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter betrieben. Insofern kann grundsätzlich nicht von einer „Kompatibilität“ zu anderen Diensten gesprochen werden. Allerdings wurde und wird der Austausch von Nachrichten zwischen dem De-Mail-System und Zustelldiensten u. a. aus Frankreich („Lettre Recommandée en ligne“, La Poste), Österreich („Elektronische Zustellung“), Niederlande („BerichtenBox“) und Italien („PostaCertificata“) in mehreren Projekten z. T. in Testsystemen pilotiert. Eine Prüfung auf Gleichwertigkeit eines ausländischen Dienstes gem. § 19 Absatz 2 De-Mail-Gesetz ist bisher nicht erfolgt. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-VO) regelt „Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben“; der entsprechende Teil der eIDAS-VO tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. (Qualifizierte) Zustelldienste werden nach der eIDAS-VO in entsprechenden Vertrauenslisten geführt. Wie im Zwischenbericht der Bundesregierung dargelegt, soll De-Mail ab Geltung der Regelungen zu elektronischen Zustelldiensten den Anforderungen der eIDAS-VO entsprechen und auf dieser Grundlage mit elektronischen Zustelldiensten anderer Mitgliedstaaten interoperabel werden.

    18. Wird das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 TKG von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie sonstigen berechtigten Stellen auch zum Abruf von Kundendaten von De-Mail-Konten genutzt? Wenn ja, in welchem Umfang? (Bitte entsprechend nach Jahr, Anzahl der Abrufe und Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden aufschlüsseln)

    Zu 18.

    Über das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden derzeit keinerlei E‑Mail-Dienstekennungen, mithin auch keine von DE-Mail-Anbietern, beauskunftet.

    19. In welchem Umfang gelang bislang § 16 De-Mail‑G zur Anwendung, nach dem Dritte von akkreditierten Dienstanbietern Auskunft über Namen und Anschrift von De-Mail-Nutzem beanspruchen können?

    Zu 19.

    Da die De-Mail-Diensteanbieter nicht verpflichtet sind, der Bundesregierung hierüber Angaben zu machen, liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor.

    20. In welcher Form wird sichergestellt, dass Behörden oder andere Institutionen, die mit besonders schutzbedürftigen personenbezogenen Daten Dritter umgehen, solche Daten untereinander ausschließlich Ende-zu-Ende verschlüsselt versenden?

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    - 9 -

    Zu 20.
    § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet die verantwortlichen datenverarbeitenden Stellen, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die zur Gewährleistung der Ausführung der Vorschriften des BDSG erforderlich sind. Insbesondere sind die in der Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen zu gewährleisten. Nach § 9 Satz 2 BDSG sind Maßnahmen nur dann erforderlich, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Die Beachtung dieser Vorschrift und die Beurteilung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen obliegt den verantwortlichen Stellen. Dabei werden diese von ihren behördlichen Datenschutzbeauftragten unterstützt und von den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert.

    21. Wie soll eine Vorratsspeicherung aller De-Mail-Briefwechsel (vergleiche § 100 TKG und Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 15.04.2015) künftig normenklar und technisch ausgeschlossen werden?

    Zu 21.

    Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten sieht keine Erfassung von Daten zu E‑Mail-Kommunikation vor. Der E‑Mail-Dienst De-Mail wird also entsprechend auch nicht erfasst.

    22. Welche Aufträge im Rahmen der Entwicklung von De-Mail wurden an private Dienstleister vergeben? (Bitte entsprechend nach Jahr, Auftragsnehmer, Auftragsart/Titel und Kosten aufschlüsseln)

    23. Welche Aufträge im Rahmen von De-Mail wurden an Computer Sciences Corporation (CSC) oder deren deutsche Töchterfirmen vergeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Auftragsart/Titel und Kosten)?

    Zu 22. und 23.

    Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

    24. Haben die De-Mail Provider auch eine Schnittstelle zum BND oder anderen Sicherheitsbehörden eingerichtet, bzw. wurden sie dazu aufgefordert entsprechende Zugänge zu ennöglichen?

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    -10-

    Zu 24.
    Zwei der drei genannten De-Mail-Provider haben aufgrund ihrer Verpflichtung nach § 110 TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung eine Schnittstelle zu den berechtigten Stellen eingerichtet.

    Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    9. Juli 2015 33
  • : Die deutsche Politik zum EU-Kompromiss zur Netzneutralität – mit Spezialdiensten
    Der Bundestagssausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Der Aussschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur besprach auch die EU-Einigung zum Roaming und zur Netzneutralität © DBT
    Die deutsche Politik zum EU-Kompromiss zur Netzneutralität – mit Spezialdiensten

    Am Dienstag kam es zu einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat hinsichtlich des „Digitalen Binnenmarkts“. Der endgültige Text ist noch nicht veröffentlicht, EU-Kommissar Günther Oettinger ließ es sich jedoch nicht nehmen, über das Ende von Roaming sowie Netzneutralität zu twittern.

    Gestern diskutierte der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur das Thema. Aus den Bundestagsfraktionen kommen, wie zu erwarten, gemischte Reaktionen, insbesondere hinsichtlich der Spezialdienste, die von der Regel der Netzneutralität ausgenommen werden sollen.

    Die Grünen kritisieren die Regelung und sehen darin das Ende der Netzneutralität. Dazu schreibt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag:

    In der Tat droht nach dem jetzigen Kompromiss auf EU-Ebene de facto das Aus für die Netzneutralität. So werden „specialized services“ unter extrem weitreichenden, völlig unklaren Konditionen (wenn „notwendig“) zugelassen […] Durch ihr sich lange abzeichnendes Umkippen […] haben die Abgeordneten sowohl der Netzneutralität als auch dem Europäischen Parlament einen echten Bärendienst erwiesen.

    Die Unionsfraktion sieht in der Einigung eher eine pragmatische Lösung. Ulrich Lange, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur:

    Mit dem Verhandlungsergebnis zur Netzneutralität ist eine jahrelange Diskussion jetzt pragmatisch beendet worden. Es ist gut, dass Spezialdienste grundsätzlich ermöglicht werden, um für innovative Dienste wie Connected Car eine entsprechende Basis zu bieten.

    Sein Fraktionskollege Thomas Jarzombek äußert sich etwas differenzierter und spricht die vielfach angesprochenen Probleme mit den Spezialdiensten an:

    Es bleibt aber die Frage, wie Diskriminierungsfreiheit innerhalb von Diensteklassen gewährleistet werden kann. Im Ergebnis darf es nicht dazu kommen, dass große Player Vorteile gegenüber dem Mittelstand und Gründern erhalten.

    Weiterhin erklärt Jarzombek, dass dieses Problem ein Schwerpunkt bei der nationalen Umsetzung der Einigung und bei der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur sein sollte. Fraglich ist, inwieweit eine nationale Regelung die Netzneutralität schützen könnte, wenn multilateral Spezialdienste erlaubt sein werden, denn ein wirksamer Schutz auf EU-Ebene ist durch die trilaterale Einigung sehr unwahrscheinlich geworden.

    Zumindest auf EU-Ebene ist die SPD im Großen und Ganzen mit der getroffenen Einigung zufrieden. Die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert bringt sogar etwas Katzencontent ins Spiel:

    Alle Verkehre werden gleich behandelt, ob es das Katzenbild von Oma ist, ein Spielfilm, den ich mir herunterlade, oder eine E‑Mail. Es ist nicht alles so schön, wie wir uns das gewünscht haben, aber wir haben eine Menge erreicht.

    Nicht so schön ist besonders, dass sich die Spezialdienste zur Auslagerung bevorzugter Datenflüsse anbieten würden. So würde nach Verabschiedung der EU-Verordnung eben nicht jedes Bild und jede Datei gleich behandelt werden, wenn ein Anbieter als Spezialdienst anerkannt werden würde und ein anderer nicht.

    Von der Linksfraktion im Speziellen oder von der Linkspartei im Allgemeinen konnte ich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Äußerungen finden, für Hinweise zur Ergänbzung bin ich dankbar.

    Es ist damit zu rechnen, dass die Regelung ohne große Modifikationen durch das EU-Parlament und den Rat gebilligt werden wird. Gegen die Abschaffung des Roamings und gegen Netzneutralität spricht nichts, gegen die „Spezialdienste“, die von der Netzneutralität ausgenommen werden sollen, wenn es „nötig“ ist, deutlich mehr.

    Ergänzung:
    Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte sich in einer Pressemitteilung zur erzielten Einigung. Gabriel persönlich äußerte sich dahingehend, dass die ausgenommenen Spezialdienste eher ein Feature sei, dass die Übertragung von Daten verlässlich mache:

    Ein starker Grundsatz der Gleichbehandlung des Verkehrs bewahrt das offene Internet. Gleichzeitig werden Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sichergestellt. Außerdem bleibt genügend Spielraum für Qualitätsinnovationen, denn Netzwerkmanagement soll dort möglich bleiben, wo es technisch geboten ist. So können Daten und Anwendungen verlässlich übertragen werden.

    Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin von den Linken, ließ verlauten, dass die Abschaffung der Romaing-Gebühren gegen die Aufweichung der Netzneutralität kein guter Deal sei.

    2. Juli 2015 6
  • : Günther Oettinger: Die beste Netzneutralität samt Taliban 2.0
    Ganz schön viele Fragen...
    Günther Oettinger: Die beste Netzneutralität samt Taliban 2.0

    oettinger-talibanUnser Digitalkommissar Günther Oettinger sass gestern bei einer Pressekonferenz zu den Trilog-Verhandlungen auf der Bühne und hat dort auch eine Frage zu seinem Taliban-Vergleich gestellt bekommen, die er natürlich dankbar versenkt hat:

    Journalist vom EU Observer : […] Eine zweite Frage für Kommissar Oettinger. Die Kommission sagte heute morgen in einer Pressemitteilung, dass dies die striktesten und umfassendsten Netzneutralitätsregeln der Welt sind – strenger als in den Niederlanden, in den USA. Können Sie erklären, warum sie strenger sind ? Und Sie erwähnten auch einmal, dass Sie denken, dass das Netzneutralitätsthema Taliban-ähnlich ist. Sind Sie immer noch dieser Meinung und wie sehen Sie der jüngsten Diskussionen im Hinblich auf diese Aussage? Und zuletzt : Dies war ein zwölfstunden Marathon, denken Sie dass das Ergebnis eine anderes wäre, wenn es eine weitere Gesprächsrunde gegeben hätte, morgen oder übermorgen unter der Luxemburgischen Ratspräsidentschaft?

    Oettinger : Ich glaube, das Ergebnis von gestern würde man auch heute erzielen und auch im September erzielen. Es ist ein gutes Ergebnis und hinter dem stand die lettische Regierung, aber auch die luxemburgische Regierung. Deswegen, der Vorteil ist, wir haben ein früheres Ergebnis. Aber es hätte auch heute oder morgen oder im September ein vergleichbares, sachgerechtes Paket gegeben. Nicht die Netzneutralität ist Taliban-ähnlich, sondern es gab zum Teil hier Debatten, die mich daran erinnert haben. Und wir haben jetzt eine Garantie, einen Qualitätsstandard garantiert und begrenzte Ausnahmen davon definiert. Das halte ich für klug. Wir werden mit dieser Einigung in den nächsten Monaten fertig werden und er wird die europäische Netzneutralität in Rechtskraft treten, wirksam werden, während die in den USA mit Sicherheit vor der Präsidentenwahl nicht mehr kommen. Wir haben in den USA einen Gesetzentwurf, eine Ankündigung mit zahlreichen Ausnahmen. Aber es ist völlig unabsehbar, wann und wie dieser Gesetzentwurf durch die beiden Häuser im Capitol kommen wird. Ich erwarte eine Einigung in den USA frühestens in einem Jahr. Damit ist Europa mit seiner Entscheidung und der dadurch geschaffenen Rechts- und Planungssicherheit den Amerikanern voraus.

    Hier klicken, um den Inhalt von audiovisual.europarl.europa.eu anzuzeigen.

    Günther Oettinger war es, der in den vergangenen Monaten durch viele Industrie-Veranstaltungen tourte, dabei Netzneutralität mit dem Sozialismus verglich und Befürworter von klaren Regeln als Taliban-artig hinstellte. Dabei traf er laut seinem Terminkalender überwiegend nur Gegner von klaren Regeln von Netzneutralität. Kein Wunder, dass er die Debatte Taliban-ähnlich findet, er hat sie ja eigentlich gar nicht geführt.

    Und auch seine Begründung mit der jetzt geschaffenen Rechtssicherheit ist etwas irritierend. Vielleicht informiert er sich nochmal bei Experten. Nach geschaffener Rechts- und Planungssicherheit sieht das gerade überhaupt nicht aus, was Kommission, Rat und Parlament als halbfertigen Kompromiss beschlossen haben – ganz im Gegenteil. Joe McNamee von European Digital Rights kommentierte gestern bei uns: „Ende von Roaming und Netzneutralität“: Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal.

    Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen. Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun. Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

    1. Juli 2015 14
  • : Reaktionen zum Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität
    Netzneutralität <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/redcctshirt/10193870655">redcctshirt</a>
    Reaktionen zum Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität

    Hier eine kleine Sammlung der ersten Reaktionen darüber, was das heute beschlossene Abkommen zum Roaming und zur Netzneutralität für die Netzneutralität bedeutet. Obwohl es noch keinen offiziellen Text einer Endversion gibt, kann man jetzt schon sagen, dass die bisherigen Äußerungen der Vertragsaushandelnden von Ungenauigkeiten und mehrdeutigen Begriffsauslegungen geprägt sind, auch was den Digital Single Market betrifft. Die Pressekonferenz konnte auch nicht wirklich Licht ins Dunkle bringen.

    derStandard.at

    Das ist momentan noch unklar. Semantisch ergaben sich jedenfalls gröbere Erklärungsprobleme. So erklärte die deutsche Abgeordnete Petra Kammerevert, alle Daten („egal ob es das Katzenbild von Oma, ein Spielfilm oder eine E‑Mail ist“) sollten gleichbehandelt werden. Gleichzeitig würde es Vorfahrt für bestimmte Spezialdienste geben, solange dadurch nicht die „generelle Qualität“ der Netzgeschwindigkeit beeinträchtigt werde. Eine Neutralität mit Ausnahmen ist allerdings ein absurdes Konstrukt.

    Der Spiegel

    Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, sagt die EU-Kommission. Wenn es eng wird, sollen Anbieter allerdings den Datenverkehr regeln dürfen, nur eben normalerweise ohne Ansehen der Inhalte. Sogenannte Spezialdienste wie Telemedizin oder Fernsehen im Internet mit garantierten Bandbreiten soll es trotzdem geben dürfen. Sie sollen herkömmliche Nutzungen aber nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn es genügend Kapazität gibt.

    Dennoch macht der Begriff Spezialdienste vielen Kritikern der Regelung Sorgen. Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik in Freiburg etwa hält „die Auswirkungen der Regelungen für heute noch nicht absehbar“. Die gefundene Einigung lasse zu viele wichtige technische Details offen. Der Grünen-Abgeordnete und Mitunterhändler des Parlaments Michel Reimon zieht einen weit gravierenderen Schluss aus den vagen Formulierungen: „Die Netzneutralität wird de facto abgeschafft.“

    Erlaubt bleibt auch sogenanntes Zero Rating, also die Praxis mancher Mobilfunkprovider, für bestimmte Dienste keinen Datenverbrauch abzurechnen, etwa für Musikstreaming von einem bestimmten Anbieter. Die EU-Kommission verspricht, zu beobachten, dass Mobilfunkanbieter diese Methode nicht missbrauchen, um „die Wahlmöglichkeiten der Nutzer bedeutsam zu reduzieren“.

    Digitale Gesellschaft

    Insgesamt entsteht der Eindruck, dass selbst die Verhandlungsführer keineswegs sicher sind, welchen Inhalt und welche Bedeutung der ausgehandelte Kompromiss zur Netzneutralität eigentlich hat. Exemplarisch wurde dies anhand einer Äußerung von Digitalkommissar Oettinger deutlich: danach gefragt, warum die Kommission der Meinung sei, man habe sich auf die stärkste Gewährleistung der Netzneutralität weltweit geeinigt, erklärte Oettinger, dass die EU-Regelung schneller in Kraft treten werde als die (sehr viel weitreichendere) Lösung, welche die FCC für die USA vorgeschlagen habe; daher werde man in Europa schneller Rechtssicherheit haben. Welchen Inhalt die Regeln haben, scheint für Oettinger hingegen nauf dasicht ins Gewicht zu fallen.

    SZ

    Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, hält die bislang bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisse für einen Kompromissversuch: „Die EU wollte einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und denen der Provider schaffen. Strikte Netzneutralität ist nicht festgeschrieben worden, aber das war auch nicht zu erwarten.“ Immerhin habe man allgemeine Blockaden und Drosselungen ausgeschlossen, das sei im Sinne der Nutzer.

    La Quadrature Du Net

    Last night at 2 am, the trialogue’s negotiators on the Telecom single market Regulation have found an agreement. The text adopted by the three institutions, which has to define the guarantees on Net neutrality, as well as/and the specialised services offered by operators, is disappointing and very little safe for users. Indeed, the definition of Net neutrality has disappeared, even if the text begins by recalling the necessity of an open and non discriminatory Internet and an equal process of all Internet traffic. So why Net Neutrality cannot be clearly enshrined?

    Likewise, provisions on specialised services are very blurred and equivocal and may be used by operators and large online services to circumvent Net Neutrality and harm consumers’ freedom of choice as well as competition and innovation.

    30. Juni 2015 4
  • "Ende von Roaming und Netzneutralität": Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal
    Günther Oettinger verkündet das Ende von Romaing und Netzneutralität.
    "Ende von Roaming und Netzneutralität" Trilog-Verhandlungen einigen sich auf unklaren und mehrdeutigen Deal

    Laut EU-Kommission haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren und die Netzneutralität geregelt. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger freut sich auf Twitter über „das Ende von Roaming und Netzneutralität“:

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    Die Einigung von heute Nacht ist noch nicht der endgültige Text, aber man wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden – dem letzten Tag der lettischen Ratspräsidentschaft. Eine erste Einschätzung des Textes liefert Joe McNamee von European Digital Rights, die wir übersetzt haben und hier crossposten:

    Verschwommener und mehrdeutiger Deal zu „Netzneutralität“ ist ein Verzicht der Verantwortung

    Fünfzehn Monate, nachdem das Europäische Parlament klar für den Schutz der Netzneutralität in Europa gestimmt hat, wurde heute, um Zwei Uhr Nachts, ein verschwommener und mehrdeutiger „Deal“ erreicht. In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer Begleittexte fertigstellen (auch „Erwägungsgründe“ genannt), die eventuell Klarheit herstellen könnten. Doch die scheinbar bewusste Mehrdeutigkeit des Deals lässt keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen.

    Wenn der Deal von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im EU-Parlament gebilligt wird, müssen wir mindestens ein Jahr warten, bevor Gerichte und Aufsichtsbehörden anfangen können, dem Abkommen Sinn zu stiften.

    Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), kommentiert:

    Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher? Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann – wir haben aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit gebraucht.

    Zentrale Punkte der Verwirrung sind:

    Spezialdienste

    Die Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte. (Erwägungsgrund 11, Artikel 3.5)

    Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich der Verordnung ist so formuliert, dass nicht klar wird, wie die Kernfrage „spezialisierter Dienstleistungen“ eigentlich definiert wird. (Artikel 1)

    Sperren und Filtern

    Nicht zuletzt versucht die Verordnung zu regeln, was eine gesetzliche Verpflichtung zum Sperren bzw. Filtern sein könnte (Müssen wir das wirklich erklären?). Die Definition ist so schlecht formuliert, dass sie einen Tätigkeitsbereich abdeckt, der keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet (Artikel 3.3.a). Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.

    Auswirkungen von Spezialdiensten

    Auch wenn der aktuelle Entwurf erklärt, dass „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben, gibt es eine Verpflichtung für Internet-Provider, detailliert Auskunft über die Einzelheiten der „Auswirkungen auf die Internetzugangsdienste der gleichen Endnutzer“ zu geben. Wie lautet jetzt die Abmachung? Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht? (Erwägungsgrund 11a und Artikel 4.3.c)

    Einschätzung

    Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen.

    Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun.

    Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.

    30. Juni 2015 25
  • : Es ist 5 vor 12: EU-Parlament droht Netzneutralität gegen Roaming zu tauschen
    Es ist 5 vor 12: EU-Parlament droht Netzneutralität gegen Roaming zu tauschen

    30c3-der-kampf-um-netzneutralitt-9-638Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission in der Europäischen Union befinden sich in der heißen Phase. Diese Woche könnte eine Entscheidung kommen. Und das sieht momentan nicht gut aus. Im Rahmen des Digitalen Binnenmarktes stehen Entscheidungen an, wie man Roaming, Frequenzen und die Netzneutralität regeln will. Nach allem, was wir aus den Verhandlungen hören, scheint das EU-Parlament seine harte Linie bei der Netzneutralität aufzugeben und droht komplett umzufallen, um wenigstens beim Roaming etwas zu bekommen.

    Dafür spricht auch, dass Günther Oettinger dieses Ergebnis eigentlich schon vorab in einem Pressegespräch verkündet hat:

    „Darauf werden sich EU-Kommission, die Regierungen der 28 Mitgliedsländer und das europäische Parlament wahrscheinlich schon sehr bald einigen.“

    Die EU-Staaten im Rat wollen beim Roaming wenig ändern, weil das immer die eigenen Telekommunikationskonzerne betrifft. EU-Kommission und Parlament hatten aber im Wahlkampf 2014 versprochen, dass Roaming abgeschafft wird. Gleichzeitig hatte das Parlament mit überwältigender Mehrheit beschlossen, klare Regeln zur Netzneutralität zu schaffen. Letztes wird jetzt wohl geopfert, auch weil man mit Roaming mehr bei den Wählern zu punkten glaubt.

    Aus unserer Sicht muss es verhindert werden, dass weniger Roaming gegen klare Regeln zur Netzneutralität getauscht werden. Wir brauchen beides, weniger Roaming und damit einen echten digitalen Binnenmarkt und darin klare Regeln zur Netzneutralität. Denn Verletzungen der Netzneutralität sind schon die Regel, ohne klare Vorgaben wird das noch schlechter werden.

    Rette die Netzneutralität: Es ist kurz vor 12

    Dagegen könnt Ihr jetzt noch was unternehmen: Auf savetheinternet.eu finden sich Argumente und Kontaktmöglichkeiten. Wendet Euch noch vor Freitag an EU-Abgeordnete. Konzentriert Euch vor allem auf sozialdemokratische, konservative und liberale Europaabgeordnete. Bei den Sozialdemokraten ist zwar Petra Kammerevert sehr engagiert, aber wir sind uns nicht sicher, ob der Rest ihrer Fraktion auch so weitsichtig ist und für mehr Netzneutralität stimmen wird. Die wenigen deutschen Liberalen sind eine Blackbox beim Thema. Und bei unseren Abgeordneten von CDU und CSU ist der Schwierigkeitsgrad etwas höher, weil die traditionell so abstimme, wie Lobbyisten der Telekommunikationsindustrie das vorschlagen.

    Es ist echt fünf vor 12. Diese Woche kann die entscheidende Abstimmung erfolgen. Die letztendliche Abstimmung im Parlament in zweiter Lesung ist dann nur noch Formsache, wenn sich Parlament, Rat und Kommission auf einen Kompromiss einigen.

    23. Juni 2015 14