Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: Störerhaftung: EuGH-Generalanwalt macht Hoffnung
Offene WLANs sucht man in Deutschlands Kaffeehäusern oft vergeblich, der Störerhaftung sei Dank. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/bendjsf/8691044089/">People's Cafe</a> : Störerhaftung: EuGH-Generalanwalt macht Hoffnung Anbieter offener WLANs in Cafés oder Geschäften können nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte heute der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, in einem Verfahren zur deutschen Störerhaftung. Zwar könne ein Gericht den Betreiber dazu verpflichten, diese Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern, schreibt Szpunar (PDF). Allerdings sei es nicht zumutbar, solche WLANs mit Passwörtern zu versehen, die Kommunikation zu überwachen oder gar den Internetanschluss stillzulegen.
Sollte der EuGH in seinem Urteil der Argumentation des Generalanwaltes folgen, was meist der Fall ist, dann würde das einen herben Rückschlag für die deutsche Bundesregierung bedeuten, deren geplante Reform des Telemediengesetzes bislang unglücklich verlaufen und von Seiten der Netzgemeinde, der EU-Kommission sowie von Sachverständigen stark unter Beschuss gekommen ist. Freuen könnten sich hingegen potenzielle Betreiber offener Netze auf der einen und Nutzer auf der anderen Seite, die offene WLANs in Deutschland derzeit mit der Lupe suchen müssen.
„Vermittler“ von Haftung ausgenommen
Hintergrund ist der Fall des Freifunkers und Piraten Tobias McFadden, über dessen offenes WLAN ein Unbekannter eine Musikdatei illegal heruntergeladen haben soll. Der Rechteinhaber Sony Music hatte daraufhin 800 Euro von McFadden gefordert, wogegen dieser Klage eingelegt hat. Das zuständige Landgericht München wandte sich schließlich vergangenen Dezember an den EuGH, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu klären.
In seinem Schlussantrag stellte Szpunar nun klar, dass die durch die E‑Commerce-Richtlinie garantierte Haftungsfreiheit auch für Anbieter wie McFadden gilt, der sein offenes WLAN nur nebenbei und nicht als wirtschaftliche Haupttätigkeit betrieben hat. Als „Vermittler“ und „Anbieter von Diensten der reinen Durchleitung“ sei er von Schadenersatzforderungen, Abmahn- und Gerichtskosten ausgenommen.
Und selbst wenn ein Gericht anordnen sollte, solche Rechtsverletzungen zu unterbinden, müsste dabei sichergestellt sein, dass die Maßnahmen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ gestaltet sind, sich gegen eine konkrete Rechtsverletzung richten und den Betreibern keine „allgemeine Überwachungspflicht“ auferlegen. Zudem müsse ein angemessenes Gleichgewicht zwischen „der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit sowie der unternehmerischen Freiheit einerseits und des Rechts des geistigen Eigentums andererseits“ gewahrt bleiben.
Filtern nein, sperren ja?
Wie solche gerichtlichen Sperranordnungen umgesetzt werden könnten bleibt jedoch unklar. In Frage kämen etwa DNS-Sperren, die aber leicht zu „Overblocking“ führen, leicht zu umgehen und „am Ende natürlich ein technischer Witz“ sind, wie es der Jurist und Rechtsanwalt Ansgar Koreng ausdrückte. Auch der Richter und netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer wollte sich noch nicht zu früh freuen. Zwar würde der Schlussantrag weitgehend positiv für WLAN-Betreiber klingen, aber „zugleich eine gefährliche Hintertür für gerichtliche Sperr-Anordnungen“ offenlassen. „Das ist ein Votum nach dem Motto: ‚Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass’ “, so Buermeyer. „Ich würde daher keinen Cent darauf wetten, wie der EuGH entscheidet, einfach weil die Schlussanträge in sich völlig widersprüchlich sind“. Etwas optimistischer gab sich Volker Tripp, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, in einem Blog-Eintrag: „Wir hoffen daher, dass der Europäische Gerichtshof nun für Rechtssicherheit beim Betrieb offener WLANs sorgen wird. Die Hürden für eine flächendeckende Bereitstellung drahtloser Netzzugänge müssen endlich fallen“.
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: Breitbandausbau: Bald mehr digitale Strategien als Anschlüsse
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Breitbandausbau: Bald mehr digitale Strategien als Anschlüsse Üblicherweise bezeichnet „Strategie“ eine Art längerfristigen Plan, mit dem sich schwierige Aufgaben strukturiert bewältigen lassen. Zwei oder mehr Strategien vervielfachen daher die Effizienz, oder? Diesen Eindruck erweckt derzeit die Bundesregierung, deren viele Köche beim Thema Digitalisierung mitreden möchten.
Zuletzt am Wort: Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel, der gestern auf der Cebit die „Digitale Strategie 2025″ vorgestellt hat. Darin fordert der Internetminister (ein Titel, den sich auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière gerne an die Brust heften würden) ein Ende von „isolierten Insellösungen“ und, als „logische Kosequenz“, den Aufbau einer regierungsübergreifenden Digitalagentur. Diese soll derzeit fragmentierte Kompetenzen bündeln und Deutschland dabei helfen, beim Digitalisierungsprozess eine internationale Vorreiterrolle einzunehmen.
Seitenhiebe galore
Zentrales Thema des Strategiepapiers ist die Errichtung einer zukunftsfähigen Glasfaser-Infrastruktur, ohne die Deutschland die immer schneller voranschreitende Digitalisierung nicht bewältigen könne. Dafür zuständig ist eigentlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das jedoch nicht einmal die eigene Organisationsstruktur im Griff zu haben scheint. So übte etwa der Bundesrechnungshof in einem (noch nicht veröffentlichten) Bericht scharfe Kritik am Ressort Dobrindts und unterstellte dem Ministerium unter anderem, sich nicht „vorab systematisch mit den zu erledigenden Aufgaben“ befasst zu haben.
Insofern überraschte die Wortwahl Gabriels nicht, der seine Strategie als „den ersten systematischen Ansatz“ bezeichnete, um die in Zukunft notwendigen Instrumente aufzuzeigen. Deutliche Worte fand der Vizekanzler auch zum aktuellen Ausbaustand: „Deutschland hat kein schnelles Internet“ heißt es etwa ausdrücklich und leicht überraschend, denn bislang konnte man von der Regierung keine derart deutlichen Worte vernehmen. Kritisiert wird ferner die „aktuelle deutsche Breitbandstrategie, die im Wesentlichen auf die Bereitstellung asymmetrischer Anschlüsse für Privatkundinnen und Privatkunden abzielt“. Dieser Ansatz spiegelt sich beispielsweise in der bevorstehenden Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur wider, die den Einsatz von Kupferkabeln wohl auf Jahre hin festzementieren und gleichzeitig dafür sorgen dürfte, das Geschäftsmodell von Glasfaseranbietern zu untergraben.
Finanzierung
Mit bisherigen Strategien der Regierung passt auch der geforderte „Zukunftsinvestitionsfonds für Gigabitnetze in ländlichen Räumen“ nicht ganz zusammen, jedenfalls, was die Finanzierung betrifft. So ist von einem Fondsvolumen von rund 10 Milliarden Euro die Rede, was weitere Investitionen bis 2025 auslösen und den Finanzierungsbedarf von bis zu 100 Milliarden abdecken soll. Zum Vergleich: Das Ende vergangenen Jahres beschlossene „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des BMVI verfügt über Mittel in der Höhe von gerade Mal 2,7 Milliarden Euro. Damit soll freilich nicht flächendeckend Glasfaser ausgerollt werden, sondern nur das im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ verankerte Breitbandziel von 50 MBit/s (im Downstream) erreicht werden.
Woher die 10 Milliarden kommen und vor allem, ob sie rechtzeitig zur Verfügung stehen können, bleibt jedoch unklar. So werden mögliche Erlöse aus der nächsten Frequenzversteigerung genannt, wobei die derzeitigen UMTS-Lizenzen erst Ende 2020 auslaufen. Abgesehen davon könnte das Zusammenwirken bestehender Förderprogramme wie der erwähnten Breitbandförderrichtlinie mit anderen Töpfen „optimiert“ werden und sonstige Synergieeffekte genutzt werden. Zusätzlich dazu fordert Gabriel einen „Runden Tisch Gigabitnetz“, wo „Telekommunikationsanbieter, Bund, Länder und Gemeinden, Unternehmen und Verbände“ zusammentreffen und Strategien entwickeln sollen, um endlich Gigabitnetze in Deutschland zu verwirklichen. Ob dieser Arbeitskreis die nicht gerade erfolgreiche „Netzallianz Digitales Deutschland“ ergänzen oder ganz ersetzen soll geht aus dem Strategiepapier nicht hervor – der im BMVI angesiedelte Arbeitskreis findet mit keinem Wort Erwähnung.
„Leere Worthülsen“
Der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens von Die Linke begrüßte netzpolitik.org gegenüber zwar den Vorstoß von Gabriel, „sein Plan wird aber sicherlich nicht aufgehen“. Eine „leere Worthülse“ sei der Zukunftsinvestitionsfonds, da die Mittel aus der Frequenzversteigerung in frühestens vier Jahren genutzt werden könnten. Auch sonst sei nicht nachvollziehbar, warum Mittel aus der Digitalen Dividende II, die bisher nicht in den Breitbandausbau geflossen sind, erst jetzt ins Spiel gebracht werden. „Der Satz ‚Darüber hinaus sind neue Finanzierungsinstrumente erforderlich’ ist keine besondere Erkenntnis, belegt aber, dass der Wirtschaftsminister nicht mehr weiter weiß“, so Behrens weiter.
Seine Fraktionskollegin Halina Wawzyniak fügte hinzu: „Mit seiner ‚Digitalen Strategie 2025’ grenzt sich Gabriel mit voller Absicht von seinem Ministerkollegen Alexander Dobrindt ab. Dobrindt forciert lieber einen Breitbandausbau, der veralteten Technologien den Vorzug gibt, anstatt konsequent auf Glasfaser zu setzen. Es zeigt sich, dass die Bundesregierung sich nicht einig wird, wie die Digitalisierung gestaltet werden soll“. Anstatt eine weitere Strategie „öffentlichkeitswirksam in Konkurrenz zur Digitalen Agenda der Bundesregierung und in Konkurrenz zu Ministerkollegen zu stellen, sollte Sigmar Gabriel und mit ihm die gesamte Bundesregierung endlich Taten walten lassen“.
[Update] Die Sprecherin für Digitale Infrastruktur von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner, wiederholte die Forderung ihrer Partei nach einem „massiven Glasfaserausbau“, den man mit einer vollständigen Privatisierung des Ex-Monopolisten Telekom Deutschland finanzieren könne. Zum derzeitigen Kompetenzwirrwarr innerhalb der Bundesregierung teilte sie uns mit: „Die SPD und Sigmar Gabriel haben reichlich spät begriffen, dass die Breitbandstrategie von CSU-Kollege Dobrindt zu kurz gegriffen und rückständig ist. Allerdings hilft regierungsinterne Oppositionsarbeit auch niemanden weiter, der Wirtschaftsminister sollte viel eher seinen Einfluss für eine Kurskorrektur geltend machen, anstatt hübsche Papiere zu veröffentlichen. Auch dass sein Ministerium maßgeblich hinter der Vectoringentscheidung steht, verschweigt er lieber“.
Trotz mehrfacher Anfragen erhielten wir weder vom BMVI noch vom BMWi eine Antwort.
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: Bundesregierung an Brüssel: Telekom-Regulierung zurückfahren, kein staatlicher Breitbandausbau [Update]
Laut Euractiv stammt die Stellungnahme aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a>, via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_für_Wirtschaft_und_Energie#/media/File:Berlin,_Mitte,_Invalidenstrasse,_Bundesministerium_fuer_Wirtschaft_und_Technologie_01.jpg">Beek100</a> : Bundesregierung an Brüssel: Telekom-Regulierung zurückfahren, kein staatlicher Breitbandausbau [Update] Offenbar appelliert die deutsche Bundesregierung an Brüssel, die bisherige Regulierung im Telekommunikationssektor herunterzufahren und Platzhirschen wie der Telekom Deutschland mehr Freiheiten einzuräumen. Wie aus einem heute von Euractiv geleakten Dokument (PDF) hervorgeht, pocht Berlin beim Breitbandausbau darauf, „die Regulierung auf das jeweils unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen“ und dabei nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur mehr Spielraum zu lassen.
So soll geprüft werden, ob von einer „Ex-ante-Regulierung auf eine sektorspezifische Ex-post-Regulierung gewechselt werden kann“, also marktbeherrschenden Unternehmen nicht mehr im Vorfeld aufgetragen werden soll, zu welchen Bedingungen sie ihre Leitungen den Wettbewerbern zu Verfügung stellen müssen. Stattdessen soll bei Bedarf im Nachhinein eingegriffen werden, etwa wenn ein Fall von Marktversagen vorliegt. Auch steht die Bundesregierung einer Ausweitung der „symmetrischen Regulierung“ offen gegenüber, die auch Glasfaser- oder Kabelnetzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen würde. Das wäre eine Abkehr von der bisher praktizierten „asymmetrischen Regulierung“, die marktbeherrschende Unternehmen wie die Telekom dazu zwingt, ihre Netze diskrimierungsfrei für Mitbewerber zu öffnen.
Oligopole nicht regulieren
Zudem erteilt die Regierung Überlegungen eine Absage, die Regulierung auf Oligopole ausweiten wollen, solange keinem der wenigen Anbieter eine „beträchtliche Marktmacht“ nachgewiesen werden kann. Stattdessen sollten sich die zu begrenzenden Vorgaben an den „Bedingungen auf den regionalen und nationalen Telekommunikationsmärkten orientieren. Für marktübergreifend tätige Unternehmen sollen jedoch bei vergleichbaren Marktbedingungen gleiche Regulierungsinstrumente greifen.“
Um Regulierung schneller und effizienter zu gestalten, soll laut der Stellungnahme das Notifizierungsverfahren zurückgefahren werden, mit dem die EU-Kommission Änderungen von technischen Vorschriften in einzelnen Mitgliedsstaaten prüft und dabei abklopft, ob sich dadurch Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den Austausch von IT-Diensten ergeben. Relevant wäre das etwa dann, wenn die Bundesnetzagentur dem Antrag der Telekom folgen sollte, der dem Ex-Monopolisten den Nahbereich rund um die Hauptverteiler für den Einsatz der umstrittenen Vectoring-Technik überlassen würde. „Insgesamt erscheint es nicht bzw. nicht mehr notwendig, dass die EU-Kommission jede einzelne Maßnahme von jeder der 28 nationalen Regulierungsbehörden für alle Märkte überprüft“, heißt es in dem Papier.
Breitbandausbau durch Kommunen auf dem Abstellgleis
Die Bundesregierung macht auch deutlich, dass sie staatlichen beziehungsweise kommunalen Ausbauplänen feindlich gegenübersteht – obwohl das Ende letzten Jahres beschlossene „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ privatwirtschaftliche und kommunale Initiativen zumindest auf dem Papier gleichstellt. Kritiker haben damals schon darauf hingewiesen, dass erst die Vergabepraxis zeigen werde, ob das Fördermodell nachhaltigen Breitbandausbau mit Glasfaser sicherstelle oder ob dadurch Brückentechnologien wie Vectoring gefördert würden. In der geleakten Stellungnahme stellt die Regierung nun klar, dass der flächendeckende Ausbau mit Hochleistungsnetzen „primär Aufgabe der Wirtschaft“ bleiben soll und öffentliche Förderung und sonstiges staatliches Engagement nur dann erfolgen sollte, „wenn Ausbau nicht in absehbarer Zeit durch den Markt erfolgt“.
Ferner müsse „von einer Ausweitung des Universaldienstregimes in jedem Fall abgesehen werden“, mit dem sich das Recht auf einen Breitbandanschluss gesetzlich verankern lassen könnte. Solchen Forderungen hatte Staatssekretärin Dorothee Bär schon vergangenen Sommer eine Absage erteilt. „Bereits die Diskussion“ über eine solche Maßnahme könnte zu einer „Marktverunsicherung und zu Investitionshemmnissen“ führen und sei daher abzulehnen. Wieso dann etwa Finnland noch steht, wo seit fast sechs Jahren ein entsprechendes Grundrecht auf einen Breitbandzugang gesetzlich festgeschrieben ist und das in puncto Breitbandausbau vor Deutschland liegt, bleibt freilich unklar.
Sogenannte OTT-Dienste (Over the Top) wie Skype oder WhatsApp, die „Substitute zu traditionellen TK-Diensten darstellen bzw. mit diesen in unmittelbarem Wettbewerb stehen“, sollten „angemessen“ ins Regulierungsgefüge einbezogen werden. Ob solche Dienste unter eine neue gemeinsame Definition gefasst werden sollten, müsse jedoch auf europäischer Ebene erörtert werden. Erforderlich sei dabei eine Einzelfallbetrachtung.
Update: Mitbewerber reagieren
Die Wettbewerber der Telekom reagierten mit Kopfschütteln auf den Inhalt des geleakten Positionspapiers, wobei derzeit unklar bleibt, ob es sich um die endgültige Fassung handelt. So übte sich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in Zweckoptimismus und erklärte:
Wir sind sehr unglücklich über dieses Papier und gehen fest davon aus, dass es keinesfalls bereits die endgültige offizielle Position der Bundesregierung widerspiegelt. Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Stellungnahme noch in der internen Abstimmung.
In seiner derzeitigen Form spiegele das Dokument „wesentlich den Standpunkt des marktbeherrschenden Unternehmens in Deutschland“ – also den der Telekom Deutschland – wider und könne gegenüber Brüssel so nicht bestehen bleiben. Zudem seien die Kernforderungen „aus Sicht des VATM völlig inkonsistent und widersprüchlich“. Eine von der Bundesregierung sowie der Telekom geforderte Ausweitung der symmetrischen Regulierung würde zum Verlust des Netzzugangs am Kabelverzweiger (KVz) für die Wettbewerber führen, der zentral für den Glasfaserausbau sei. Das hätte entsprechende Folgen für die Dienste, die „bundesweit und in Zukunft eigentlich europaweit von den Wettbewerbern angeboten werden“.
Die im Positionspapier geforderte Begrenzung der Regulierung werde nicht tragfähig begründet und unterstelle, dass die Bundesnetzagentur ihren gesetzlich gesteckten Regulierungsrahmen unrechtmäßig überschreiten würde. Kritisch sieht der VATM unter anderem auch die Forderungen, dass für marktübergreifend tätige Unternehmen gleiche Regulierungsinstrumente gelten sollen, die Einschränkungen für den Breitbandausbau durch Kommunen sowie den Verzicht auf Ex-ante-Regulierung in schwer versorgbaren Gebieten. Letzteres löse „keinerlei Investitionsanreiz für die Investoren aus mit Ausnahme der Telekom, die allein hiervon profitieren würde“.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) stößt sich an den geäußerten Vorschlägen, die man bereits aus dem Mund eines bestimmten Unternehmens gehört hätte:
Die Stellungnahme der Bundesregierung liest sich nach Ansicht des BREKO so, als handele es sich um ein Lobby-Papier der Deutschen Telekom, da sich viele wesentliche Forderungen des Bonner Ex-Monopolisten eins zu eins wiederfinden.
Laut Geschäftsführer Stephan Albers dürfe sich die „Bundesregierung nicht zur verlängerten Werkbank der Deutschen Telekom machen“ und als Sprachrohr des Ex-Monopolisten fungieren. Stattdessen solle sie auf einen dynamischen Investitionswettbewerb setzen und lieber dafür sorgen, dass der direkte Ausbau mit Glasfaser (FTTH/FTTB) vorankomme. „Regulierungsferien für die Telekom stehen angesichts der aktuellen Re-Monopolisierungs-Strategie des Magenta-Konzerns absolut nicht zur Debatte“, betonte Albers und erteilte der Forderung nach symmetrischer Regulierung eine deutliche Absage: „Sinn und Zweck der Regulierung von marktbeherrschenden Unternehmen ist die Schaffung von Wettbewerb.“
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: Chaos im Verkehrsministerium: Kritik des Bundesrechnungshofes perlt ab
Sieht die Kritik gelassen: Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/internationaltransportforum/17980702129/">International Transport Forum</a> : Chaos im Verkehrsministerium: Kritik des Bundesrechnungshofes perlt ab Ein vernichtender Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der dem Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Misswirtschaft und Planlosigkeit beim Breitbandausbau attestiert, ist mit mehrmonatiger Verspätung nun endlich im Haushaltsausschuss des Bundestages angekommen.
Wie bereits im Oktober berichtet, kritisieren die Prüfer die schlechte Planung beim Aufbau der neu errichteten Abteilung „Digitale Gesellschaft“, die die Bereiche Breitbandförderung, die Netzallianz sowie „Strategische Aspekte der Digitalen Infrastruktur und Gesellschaft“ betreut.
So habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „wesentliche Grundsätze eines geordneten Verwaltungshandelns nicht beachtet“ und eine „strukturierte Vorgehensweise“ vermissen lassen, heißt es in der zusammenfassenden Bewertung. Als Folge drohten unter anderem verschwendete Gelder und Verzögerungen bei der Vergabe von Fördermitteln.
Verkehrsministerium verzichtete auf Stellungnahme
Trotz der unmissverständlichen Kritik verzichtete das BMVI selbstbewusst auf eine Stellungnahme, sodass der Bericht unverändert an den Haushaltsausschuss übermittelt wurde – und dort auf weitere und abschließende Bearbeitung wartet. Bis zu einer finalen Fassung des Berichts könne es aber noch ein wenig dauern, erklärte uns ein BRH-Sprecher: Man könne sich an Fälle erinnern, die sich zwei Jahre lang hingezogen hätten.
Ob dem vorliegenden Bericht ein ähnliches Schicksal droht, bleibt freilich unklar. Wie schon im Herbst hielt das BMVI auf Anfrage die Anmerkungen des BRH für „nicht nachvollziehbar“. Man habe lediglich neue Zuständigkeiten erhalten, dafür neue Personalstellen bekommen und diese in der neuen Abteilung „Digitale Gesellschaft“ gebündelt. Bitte weitergehen, hier gibt’s nichts zu sehen.
Rückendeckung erhielt der Minister von seinem Parteikollegen Norbert Brackmann (CDU), dem zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss. Die neu geschaffenen Stellen im BMVI habe der Ausschuss genehmigt und den Bedarf das Finanzministerium geprüft. „Die Organisationshoheit wiederum liegt einzig und allein beim Verkehrsministerium selbst und entzieht sich der politischen Beschlussfassung“, teilte uns ein Sprecher des Abgeordneten mit.
„Keinerlei Erfahrungswerte“
Die mangelhaften Berechnungen zum Mittelbedarf seien darauf zurückzuführen, dass für den Breitbandausbau „keinerlei Erfahrungswerte“ bestünden und man deshalb, wie auch die Länder, auf „Schätzungen und Prognosen“ angewiesen sei. „Die Gelder sind eher zu knapp bemessen als zu großzügig“ – eine Bewertung, die wir teilen, die aber am Kern des Kritikpunktes vorbeigeht:
Dass es trotzdem Sinn ergibt, den Bedarf zu ermitteln, zeigt sich freilich, wenn man den Spieß umdreht: „Im Falle eines zu geringen Betrages könnte es sein, dass das selbstgesteckte Ziel der flächendeckenden Versorgung nicht erreicht wird,“ so der Bericht.
Zudem sei der BRH-Bericht schon Gegenstand von Beratungen im Herbst gewesen. Sowohl im Berichterstattergespräch als auch in den Beratungen im Haushaltsausschuss habe das BMVI alle Fragen „uneingeschränkt beantwortet, auch die der Opposition“, betonte der Sprecher. Auch bei der Haushaltsaufstellung für 2016 habe man die Kritikpunkte des BRH berücksichtigt, daraus jedoch keine Konsequenzen für den Haushalt 2016 gezogen.
Aus den Büros des Koalitionspartners SPD erhielten wir keine Antwort.
Der Obmann der Linksfraktion im Haushaltsausschuss, Roland Claus, konnte uns den nach wie vor nicht offiziell veröffentlichten Bericht bestätigen, sich aber momentan nicht weiter dazu äußern. Für Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen, ist das „Chaos im Verkehrsministerium unerträglich“ und verhindere einen schnellen Breitbandausbau. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, machte „netzpolitisches Chaos“ in der Bundesregierung aus und bezeichnete die BMVI-Abteilung „Digitale Gesellschaft“ als „ein mit äußerst heißer Nadel gestricktes Marketinginstrument“. Der Bericht lese sich „wie ein Handbuch des Scheiterns“, meinte die Sprecherin für digitale Infrastruktur, Tabea Rößner: „Es ist unfassbar, dass der Minister zwei Milliarden Euro ausgeben will, ohne sich vorher einen Überblick über die notwendigen Ausbaumaßnahmen verschafft zu haben“.
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: Trotz Störerhaftungs-Desaster: Dobrindt redet WLAN-Reform schön
: Trotz Störerhaftungs-Desaster: Dobrindt redet WLAN-Reform schön
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betreibt an seinen beiden Dienstsitzen in Bonn und Berlin ein kostenfreies offenes WLAN. Das ist lobenswert, denn man kommt wohl ohne Anmeldung rein. Wünschenswert wäre es, wenn jede Behörde ein offenes WLAN anbieten würde.Aber die Bundesregierung plant derzeit die Verschlimmbesserung der Störerhaftung, und nach den derzeitigen Gesetzesentwürfen wäre das offene WLAN des BMVI so nicht mehr zu betreiben. Denn die sogenannte Lügenseite (aka Rechtstreueerklärung) müsste eingebaut werden und technische Anforderungen zur Verschlüsselung. Das heißt, das BMVI-WLAN wäre dann nur noch mit einem Passwort zu betreiben – aber das BMVI könnte das Passwort auch einfach groß an die Fassade malen, um die Anforderung zu erfüllen und weiterhin niedrigschwellig nutzbar zu sein. Klingt bescheuert, ist es auch.
Die Bundestagsabgeordnete Katja Dörner von Bündnis 90/Die Grünen hat das BMVI in einer schriftlichen Fragen gebeten zu erklären, wie denn das offene WLAN zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschlimmbesserung der Störerhaftung passen würde. Die Antwort ist eher nichtssagend ausgefallen (PDF). Das BMVI erklärt, dass „die Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Internetzugang für jeden Bürger“ ihm „ein Kernanliegen“ sei. Die „Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN“ solle „daher im Rahmen der Digitalen Agenda verbessert werden“. Zudem sähe „der Koalitionsvertrag vor, dass die Potentiale von lokalen Funknetzen ausgeschöpft werden“ müssen, „damit mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar“ sei. Diesem Ziel diene „auch die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch Klarstellung der Haftungsregelungen im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“.
Mit anderen Worten: Das BMVI verkündet, dass zukünftig alles besser werde und man dran sei. Aber wenn der derzeitige Kabinettsbeschluss von Dobrindt & Co so durch den Bundestag geht, führt das zu noch weniger Rechtssicherheit, zu einer Verschlechterung der „infrastrukturellen Rahmenbedingungen“, die „Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN“ würde vor allem für nicht-kommerzielle Betreiber noch weiter verschlechtert und insgesamt würden die Potentiale von lokalen Funknetzen überhaupt nicht ausgeschöpft.
Die grüne Bundestagsabgeordnete Katja Dörner, selbst Betreiberin eines Freifunk-Knotens in ihrem Wahlkreis-Büro in Bonn, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
„Trotz jahrelanger Debatte und zuletzt einer vernichtenden Sachverständigen-Anhörung im Bundestag, vermag es die Bundesregierung noch immer nicht, die Hürden für offene WLAN-Netze zu beseitigen. Im Gegenteil, mit neuen unbestimmten Rechtsbegriffen wird die Rechtsunsicherheit für private und kommerzielle WLAN-Anbieter sogar erhöht und somit die Verbreitung erschwert. Dass das BMVI lakonisch ein WLAN anbietet, mag zwar nett für Gäste und Anwohner sein, aber von dem Ziel „mobiles Internet für jeden“ ist die Bundesregierung nach wie vor weit entfernt.“
Was traurig ist: Deutschland ist bei offenem WLAN ein Entwicklungsland. Und unsere Bundesregierung will diesen Status noch weiter zementieren.
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: Bundesregierung will Glasfaserausbau beschleunigen
Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a> : Bundesregierung will Glasfaserausbau beschleunigen Ein heute von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf soll den Glasfaserausbau in Deutschland spürbar voranbringen. Demnach sollen öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke dazu verpflichtet werden, ihre bestehende sowie geplante passive Infrastruktur für die Mitbenutzung zu öffnen.
Sobald der Bund oder eine Kommune eine Straße neu baut oder saniert, müssen künftig Glasfaserkabeln mitverlegt werden. Auch neu erschlossene Neubaugebiete sollen nicht mehr über Kupferleitungen, sondern ausschließlich über Glasfaser angebunden werden. Offenbar meint der Gesetzentwurf nicht nur die passive Infrastruktur bis vor das Haus (FTTB), sondern bis in die jeweiligen Wohnungen (FTTH):
Weiterhin soll mit der Regelung für Neubaugebiete sichergestellt werden, dass dort, wo ein ganzes Gebiet neu erschlossen wird, ob Wohn- oder Gewerbegebiet, keine neuen Schwachstellen in Form von Kupferinfrastrukturen entstehen, sondern vielmehr nachhaltige Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur bis zum Endkunden verlegt wird.
Bereits vorhandene Infrastruktur wie Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen sowie Wasserstraßen soll ebenfalls für Glasfaserleitungen geöffnet werden, sofern noch Kapazitäten frei sind. Telekommunikations-Unternehmen sollen für die anschließende Nutzung ein „faires und angemessenes Entgelt“ an den Infrastrukturbetreiber zahlen.
Beim „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)“ handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/61/EU vom Mai 2014, die die Kosten beim Ausbau von NGA-Netzen (Next Generation Access) senken soll.
Bessere Abstimmung bei Tiefbauarbeiten
Neben der Mitnutzung bestehender Infrastruktur sieht der Entwurf auch die Koordination von Bauarbeiten vor – immerhin machen Tiefbaukosten mit bis zu 80 % den Löwenanteil des Finanzierungbedarfs aus. Das soll eine zentrale Informationsstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen, bei der die Unternehmen ihre Netzinfrastrukturen melden müssen beziehungsweise Auskünfte über den jeweiligen Ausbaustand einholen können, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Insgesamt erwartet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Erfüllungsaufwand von einer Million Euro für die betroffenen Unternehmen.
Im Gegenzug soll es durch die Maßnahmen zu Einsparungen in der Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags kommen, rechnete der zuständige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in einer heutigen Regierungsbefragung durch das Parlamentsplenum vor. Auf einen genauen Betrag wollte sich der Bundesminister nicht festklopfen lassen, sondern machte die Einsparungen davon abhängig, „wie viele Tiefbaukosten man sich ersparen kann“. Der Gesetzentwurf selbst nennt bei einem flächendeckenden Netzausbau eine Zahl von bis zu 20 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren, abhängig vom gewählten Technologiemix.
„Einsparpotenzial deutlich zu hoch gegriffen“
Vor allzu überzogenen Erwartungen warnte der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS). „Zum einen halten wir dieses Einsparpotenzial insgesamt für deutlich zu hoch gegriffen. Zum anderen wird damit der Eindruck erweckt, als könne der Breitbandausbau mit dem Gesetz erheblich vergünstigt und vor allem beschleunigt werden,“ erklärte der Geschäftsführer Wolfgang Heer. Auch die Erfüllungskosten für die Wirtschaft könnten laut Heer „erheblich höher ausfallen“ als im Gesetzentwurf prognostiziert.
Den Verpflichtungen, „bei Arbeiten an öffentlichen Straßen und in Neubaugebieten immer auch Glasfaserkabel mitzuverlegen und neue Gebäude ab Anfang kommenden Jahres auch intern mit einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur auszustatten,“ steht BUGLAS positiv gegenüber, jedoch handle es sich um altbekannte Forderungen, die der Verband bereits in den vergangenen Jahren vorgeschlagen habe. „Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung nun wie von uns gefordert einen Überbau bestehender Glasfasernetze ausschließt, sofern auf diesen ein offener und diskriminierungsfreier Zugang angeboten wird,“ betonte Heer.
Überbau bestehender Infrastruktur befürchtet
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf und befürwortete ausdrücklich Maßnahmen, die den NGA-Ausbau billiger machen. Allerdings befürchte man zusätzlichen „Breitbandausbau in Gebieten, in denen bereits hochleistungsfähige Glasfasernetze ausgerollt worden sind“. Volkswirtschaftlich ergebe ein solcher Überbau keinen Sinn. Stattdessen möge man die Zugangsverpflichtung zu bestehender Infrastruktur auf besonders unterversorgte Gebiete beschränken, wo bislang keine schnellen Breitbandanschlüsse verfügbar sind. „Der Fokus sollte auf einem raschen und vor allem effizienten Glasfaserausbau in der Fläche liegen – und nicht dort, wo bereits heute leistungsfähige Breitbandzugänge von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden können“, forderte BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
In die gleiche Kerbe schlug der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Besonders wichtig für zukünftige Investitionen ist, dass der jetzige Gesetzentwurf nun einen Überbau bestehender Glasfasernetze ausschließt, wenn auf diesen ein offener und diskriminierungsfreier Zugang angeboten wird.“ erklärte Geschäftsführer Jürgen Grützner, auch wenn man den Entwurf prinzipiell begrüße. Wie BUGLAS erwartet der Verband jedoch nicht die angepeilte Kostenreduzierung, die „extrem hoch angesetzt“ erschienen würden. „Zudem können die Maßnahmen ihre Wirkung nur im Rahmen einer Gesamtstrategie auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft optimal entfalten, die bislang noch fehlt,“ sagte Grützner und verwies etwa auf die „Vectoring-Monopolpläne der Telekom“, die den Ausbau von NGA-Netzen durch Kommunen und Energieversorger behindern würde.
Telekom-Leitungen für Konkurrenz öffnen?
Der Frage der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), ob nicht auch die Telekom Deutschland brachliegende beziehungsweise unbeschaltete Glasfaserleitungen für Wettbewerber öffnen müsste, wich Verkehrsminister Dobrindt aus und stellte die Beratung im Bundestag in Aussicht, die Details zur Mitnutzung klären soll. Davon will der Marktführer freilich nichts wissen, wie uns ein Unternehmenssprecher nder Telekom mitteilte: „Die Forderung nach Mitnutzung angeblich ungenutzer Glasfaser geht am eigentlichen Problem vorbei: Teuer ist der Tiefbau. Relevant ist deshalb die Mitnutzung von Leerrohren. Und zwar symmetrisch für alle.“ Vor dem Wettbewerb habe man keine Angst und nehme überdies auch das Wort „Überbau“ nicht in den Mund: „Wir haben kein Problem mit Infrastrukturwettbewerb, der ja auch regulatorisch gewünscht ist“, so der Sprecher.
Genau diesen Infrastrukturwettbewerb wünscht sich Rößner, der durch das Gesetz gestärkt werden müsste: „Darum frage ich mich, warum unbeschaltete Glasfaserkabel – also sogenanntes Dark Fibre – über die insbesondere die Deutsche Telekom verfügt, von der im DiGiNetzG vorgesehenen Definition für ‚passive Netzinfrastrukturen’ und den darauf gerichteten Mitnutzungsregeln nicht umfasst wurde? Es sieht so aus, als ob Dobrindt verhindern will, dass die Wettbewerber die Infrastruktur des Platzhirschen mitnutzen“. Auch bei den Kosten bestehe noch Unklarheit, auch wenn Dobrindt dem Parlament gegenüber erklärte, dass derjenige die Glasfaserleitungen verlegen solle, „der die klassische Infrastruktur an der Stelle, beispielsweise eine Straße“, baue. „Wir haben uns dazu entschlossen, um den Ausbau schnell voranzutreiben, die Glasfaser gleich mitzuverlegen. Der Bund als Träger der Baumaßnahme trägt das mit“, sagte Dobrindt. An dieser Stelle werde die Fraktion der Grünen noch nachhaken, erklärte Rößner: „Der Minister konnte nicht sagen, wer letztlich für die Kosten aufkommen soll: Die Kommune, die die Straße aufreißt, der Bund, die Telekommunikationsunternehmen?“
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: Vectoring: Beirat der Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Vectoring: Beirat der Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) forderte die Regulierungsbehörde in einem gestern gefassten Beschluss auf, ihren Vectoring-Konsultationsentwurf vom November 2015 stellenweise nachzubessern. Zwar begrüßte der Beirat den „differenzierten Entscheidungsentwurf“, der die „Regulierungsziele und die unterschiedlichen Interessen im Markt weitestgehend“ berücksichtige, schloss sich aber in einigen Punkten der Kritik der Telekom-Konkurrenz an. Der Beirat setzt sich aus Vertretern des Bundestags sowie des Bunderats zusammen und kann der BNetzA Ratschläge erteilen, die jedoch nicht bindend sind.
So forderte der Beirat in seiner Stellungnahme eine von der BNetzA genehmigte Alternative zur entbündelten Leitung, über die die Konkurrenten bislang ihre eigenen Produkte angeboten haben. Ein solches „lokal virtuell enbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA) sieht der derzeitige zwar Entwurf vor, allerdings mangelt es nach wie vor an einer fertigen Spezifikation. Da ein am Hauptverteiler (HVt) scharf geschaltenes Vectoring jedoch potenziellen Wettbewerbern den direkten Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entzieht, soll die Zugangsverweigerung erst dann erfolgen, wenn ein VULA-Produkt tatsächlich am Markt verfügbar ist und den betroffenen Anbietern „weitgehende Freiheitsgrade für eigene Produktangebote an Privat- und Geschäftskunden“ ermöglicht. Zudem möge die BNetzA neue technische Ansätze, die eine „Nutzung von Vectoring an Hauptverteiler- und Kabelverzweiger-Standorten durch mehr als ein weiteres Unternehmen ermöglichen (z.B. Node Level Vectoring)“, laufend beobachten.
Wirksame Sanktionsmechanismen notwendig
Investitions- und Ausbauzusagen sollen „das der Bundesnetzagentur zustehende Regulierungsermessen nicht vorweg“ nehmen, wobei der Beirat aber davon ausgeht, dass sie in den Abwägungsprozess einbezogen werden. An solche Ausbauzusagen sollten wirksame Sanktionsmechanismen geknüpft sein, die „angemessen, sachgerecht und präzise gefasst“ sein sollten. Ebenfalls sollten die Zusagen – sowohl der Telekom als auch der Wettbewerber – zeitlich konkreter gefasst sein als es derzeit der Fall ist.
Strittig sind nach wie vor die unterschiedlichen Ausbaufristen, die der Telekom auf der einen und ihren Wettbewerbern auf der anderen Seite eingeräumt werden – auch an dieser Stelle sollte die BNetzA nachbessern. Zudem sollten Wettbewerbern Ausbaumöglichkeiten zugestanden werden, selbst wenn diese in einem Ausbaugebiet weniger als 50 % der Kabelverzweiger (KVz) erschlossen haben, aber „deutlich mehrheitlich im relativen Vergleich zur Telekom“. Auch der recht willkürlich als Stichtag festgelegte 23. November 2015, der als Grundlage für Zuschläge gelten soll, möge überdacht werden.
Zukunftsfähiger Breitbandausbau gefährdet
Dass der Beirat „deutlichen Nachbesserungsbedarf im Sinne des Wettbewerbs sieht“, begrüßte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), Stephan Albers. „Das gilt insbesondere für die von der BNetzA nachträglich verschärften Bedingungen (relative vs. absolute/„qualifizierte Mehrheit“ der Kabelverzweiger als Voraussetzung), wenn sich Wettbewerber selbst zum Ausbau der Nahbereiche verpflichten wollen.“ Richtig und wichtig sei auch die Forderung, technische Alternativen zum Einsatz von VDSL2-Vectoring zu prüfen. „Wir dürfen nicht erneut ein Infrastrukturmonopol entstehen lassen und damit die bisherigen Erfolge von 18 Jahren Telekom-Liberalisierung aufs Spiel setzen,“ so Albers.
Trotz der Verbesserungsvorschläge des Beirats sei es im Hinblick auf den Wettbewerb sowie auf den langfristigen Breitbandausbau jedoch empfehlenswert, den Antrag der Telekom komplett abzulehnen. Sinnvoller wäre laut Albers der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude beziehungsweise bis zum Haus (FTTB/FTTH): „Werden die Nahbereiche jedoch parallel mit VDSL2-Vectoring überbaut, werden solche Geschäftsmodelle erheblich erschwert“, erklärte Albers.
Auch die im VATM zusammengeschlossenen Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten freuten sich über den vom Beirat angemeldeten Änderungsbedarf am Regulierungsentwurf. Allerdings bleibe unverständlich, „dass trotz der insgesamt erheblichen negativen Auswirkungen des Ausbauplans der Telekom im weitgehenden Vectoring-Monopol dieses nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird“, sagte der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen auf den FTTB/H‑Ausbau sei der Beirat auch nicht auf die „zentrale Frage“ eingegangen, „ob nicht gerade ohne weitgehendes Vectoring-Monopol der Telekom eine bessere Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Wettbewerb erreicht werden kann“. Dem fügte der VATM-Präsident Martin Witt hinzu: „Die Politik muss erkennen, dass nicht nur die Zugangsregulierung im Nahbereich, sondern der gesamte zukünftige Investitionsrahmen für den Breitbandausbau in Deutschland zur Disposition steht“.
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: Störerhaftung: Koalition verhandelt Gesetzentwurf
Bild: <a href="https://digitalegesellschaft.de">Digitale Gesellschaft e.V.</a> : Störerhaftung: Koalition verhandelt Gesetzentwurf Vertreter von Union und SPD treffen sich morgen nicht-öffentlich, um über den Gesetzentwurf zur Störerhaftung zu verhandeln. Zuletzt wurde der Gesetzentwurf in einer Anhörung von Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss heftig kritisiert.
Störerhaftung meint, dass Betreiber freier WLAN-Netze als „Störer“ haftbar gemacht werden können, wenn über ihre Netze beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Damit ist die Störerhaftung der Grund, warum es in Deutschland nach wie vor äußerst wenige öffentliche WLAN-Netze gibt. Die wenigsten möchten als Betreiber die Risiken in Kauf nehmen, für die Vergehen anderer abgemahnt zu werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Befreiung von der Störerhaftung für WLAN-Betreiber nur vor, wenn „zumutbare Maßnahmen“ ergriffen wurden, um Vergehen zu verhindern. Gemeint ist zum Beispiel das Einrichten eines Passworts, wodurch das Netz nicht mehr frei wäre, sowie das Einholen einer Rechtstreueerklärung der Nutzer.
Die Rechtstreueerklärung ist einer der Hauptstreitpunkte. Wir hoffen natürlich, dass auch diese Idee im Papierkorb landet. Die Union hatte die Kritik an der Störerhaftung bisher ignoriert, die SPD war da schon einsichtiger: Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD forderte noch im Dezember, die Störerhaftung abzuschaffen. Sollten sich Union und SPD auf einen Entwurf einigen, könnte das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag zeitnah verabschiedet werden.
Unklar ist, wie die WLAN-Betreiber die Erklärung einholen sollen, also etwa mündlich, schriftlich oder elektronisch. Meist wird über die Rechtstreueerklärung in Form einer Vorschaltseite diskutiert, die die Gäste im WLAN zuerst angezeigt bekommen und bestätigen müssen. Eine Vorschaltseite ist in der Praxis aber kaum umzusetzen und die Rechtstreueerklärung würde wohl, ähnlich wie bei Altersbeschränkungen, generell akzeptiert werden, was ihr den Namen „Lügenseite“ eingebracht hat.
Die Digitale Gesellschaft hat die zahlreichen Argumente gegen die Rechtstreueerklärung übersichtlich zusammengestellt:
Juristische Argumente:
Der Entwurf legt nicht fest, in welcher Weise die Rechtstreueerklärung abgegeben/eingeholt werden muss. Dadurch wird eine neue Rechtsunsicherheit geschaffen, die das gesetzgeberische Ziel gefährdet.
Bedingungen wie eine Rechtstreueerklärung gehen am vereinbarten gesetzgeberischen Ziel vorbei, weil sie Zugangshürden auf- statt abbauen. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 35 zum Thema WLAN: „Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen.“ Offene Netze zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass es keine Zugangshürden gibt.
Wie schon die EU-Kommission in ihren Bemerkungen im Rahmen der TRIS-Notifizierung feststellte, verletzt eine Rechtstreueerklärung als Bedingung für die Haftungsprivilegierung die Grundrechte aus Art. 16 (Recht auf unternehmerische Freiheit) und Art. 11 (Meinungsfreiheit) EU-Grundrechtscharta. Die Maßnahme stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in diese Grundrechte dar, weil sie zur Erreichung des damit verfolgten Ziels (Verhinderung von Rechtsverletzungen) bereits evident ungeeignet ist.
Soweit der TMG-Entwurf mit der Rechtstreueerklärung auf das Einrichten einer Vorschaltseite abzielt, widerspricht er der bisherigen Regelung in § 8 Abs. 1 Nr. 3 TMG. Eine Vorschaltseite würde stets mit einer Manipulation des Traffics einhergehen. § 8 Abs. 1 Nr. 3 TMG verlangt als Voraussetzung für die Haftungsfreistellung aber gerade, dass der Diensteanbieter die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben darf. Da § 8 Abs. 1 Nr. 3 TMG eine Umsetzung der zwingenden Vorgabe aus Art. 12 E‑Commerce-Richtlinie darstellt, kann die Vorschrift auch nicht angepasst oder angeglichen werden, um den soeben aufgezeigten Widerspruch aufzulösen.
Da der Entwurf nicht zwischen Gewerbetreibenden und Privatleuten unterscheidet, wäre eine Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung auch dann erforderlich, wenn der Inhaber eines WLAN-Zugangs nur seiner Familie oder Freunden den Netzzugriff über seinen Zugang ermöglichen möchte. Tut er es nicht, müsste er damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Familie und Freunde abgemahnt zu werden.
Technische Argumente:
Handelsübliche Router erlauben in der Regel nicht das Einrichten einer Vorschaltseite. Gewerbetreibende und Privatleute, die anderen einen WLAN-Zugang zur Verfügung stellen wollen, wären damit in der Regel technisch überfordert oder müssten Geld für Fachleute aufwenden, die ihnen bei der Einrichtung einer Vorschaltseite helfen.
Häufig führt die Vorschaltseite zu Inkompatibilitäten auf mobilen Endgeräten. Beispielsweise ist es mit einem iPhone häufig unmöglich, die Vorschaltseite von Anbietern wie der hotsplots GmbH zu „überwinden“. Der Netzzugang scheitert in diesen Fällen schlicht an der Existenz der Vorschaltseite.
Argumente zu Effektivität und Akzeptanz:
Die digitale Entwicklung im Bereich mobiler Netzzugänge wird insbesondere durch umständliche Anmeldeprozeduren bei der WLAN-Nutzung gebremst. Laut einer Umfrage des Branchenverbands BITKOM hält mehr als ein Drittel (35%) der Nutzerinnen und Nutzer die Einwahl in öffentliche WLAN-Hotspots für zu kompliziert.
Wer in einer Rechtstreueerklärung ein wirksames Mittel zur „Nutzerdisziplinierung“ erblickt, muss auch die Altersabfrage bei Streamingportalen mit pornographischem Material für eine effektive Maßnahme des Jugendschutzes und das „Wegklicken“ von allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Social-Media-Plattformen für eine taugliche Vorkehrung des Verbraucherschutzes halten. Tatsächlich ist sie als Hürde für die Begehung von Rechtsverletzungen wirkungslos und würde auch nicht zur besseren Verfolgbarkeit eventueller Delikte beitragen.
Argumente zur Datengrundlage:
Die Befürworter einer Rechtstreueerklärung tragen eine Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Notwendigkeit einer solchen Erklärung. Sie sollten deshalb im Mindesten belastbare Zahlen zu den angeblichen Rechtsverletzungen über anonyme Netzzugänge beibringen. Dies gilt umso mehr, da bei den Modellversuchen mit offenen Hotspots von Kabel Deutschland/mabb oder Vodafone keinerlei Probleme mit Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer festzustellen waren. Es liegen also sogar konkrete Indizien dafür vor, dass die Befürchtungen völlig unbegründet sind.
Den Bedenken gegen einen Anstieg von Rechtsverletzungen über anonyme Netzzugänge könnte sehr viel besser mit einer gesetzgeberischen Evaluation nach Ablauf von 2 Jahren begegnet werden. Dies hätte den Vorteil, dass zunächst einmal Chancen für Wirtschaft und Zivilgesellschaft durch genuin offene Netzzugänge entstehen könnten und das Risiko von Rechtsverletzungen zugleich überschaubar und beherrschbar bliebe. Zudem würde diese Lösung dazu führen, dass neben den Erkenntnissen aus dem Modellversuch von Kabel Deutschland und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg endlich weitere konkrete Daten zur Frage von Rechtsverletzungen über offene WLAN-Zugänge vorlägen. Bisher gibt es lediglich um Befürchtungen, die einer belastbaren Faktengrundlage entbehren.
Das BMVI betreibt bereits seit März 2015 einen offenen Drahtloszugang zum Internet. Dort könnten sich auch und gerade die Befürworter der Rechtstreueerklärung gewissermaßen aus erster Hand einen Eindruck davon verschaffen, wie häufig es tatsächlich zu IP-Adressabfragen wegen Rechtsverletzungen über den offenen BMVI-Zugang gekommen ist.
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: Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a> : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.
Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.
Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.
Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.
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: Breitbandausbau: Rheinland-Pfalz setzt auf Glasfaser
An breitbandigen Internetanschlüssen mangelt es besonders im Westen von Rheinland-Pfalz. Screenshot: Studie TÜV Rheinland : Breitbandausbau: Rheinland-Pfalz setzt auf Glasfaser Rheinland-Pfalz will offenbar Nägel mit Köpfen machen und die bestehende Netzinfrastruktur weitgehend durch Glasfaser ersetzen. Untermauert wird das Vorhaben der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) von einer Studie des TÜV Rheinland, die den Kommunen dabei helfen soll, eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA) zu erreichen.
Freilich kommt die zukunftsgerichtete Initiative nicht ganz billig: Um die 816.353 mit Breitbandanschlüssen unversorgten Haushalte an ein Glasfasernetz (FTTB, Fiber To The Building) anzuschließen, entstünden Kosten in der Höhe von 2,83 Mrd. Euro. Ein weiterer Ausbauschritt, der die Glasfaserleitung bis in die Wohnung bringen würde (FTTH, Fiber To The Home), käme demnach auf 369,27 Mio. Euro. Die restlichen 56,6 Prozent der Haushalte, denen jetzt schon potenziell Bandbreiten von über 100 MBit/s zur Verfügung stehen, bleiben von der Studie unberücksichtigt.
Langfristige Refinanzierungszeiträume notwendig
Über den freien Markt wird sich der auf 15 Jahre angelegte Ausbau nicht realisieren lassen, da private Unternehmen zu kurzfristig planen würden. Stattdessen sollen regional tätige Versorgungsunternehmen oder kommunale Gesellschaften einspringen, die im Unterschied zu Telekommunikationsunternehmen mit Refinanzierungszeiträumen von 20 bis 30 Jahren arbeiten könnten. Ernstzunehmende Alternativen zu der zwar teuren, dafür aber langfristig ausgelegten Ausbauvariante bleiben jedoch überschaubar:
Zur Realisierung eines Breitbandnetzes stehen unterschiedliche Technologien und Strukturen der Zugangsnetze zur Verfügung. Angesichts der in der Studie definierten Zielerreichung einer flächendeckenden Versorgung von mindestens 300 Mbit/s reduzieren sich jedoch die nutzbaren Technologien. Funktechnologien können die geforderten Bandbreiten aus heutiger Sicht nicht zuverlässig bereitstellen. Die Netzstruktur Glasfaser bis zu den Verteilerkästen am Straßenrand, kurz FTTC (Fiber to the Curb), kann zwar über technologische Weiterentwicklung wie das sogenannte Super Vectoring theoretisch Bandbreiten von 300 Mbit/s erzielen, allerdings nicht flächendeckend. Nur die Glasfaserstrukturen FTTB und FTTH können sehr hohe Bandbreiten für 100 Prozent der Haushalte bereitstellen. Auch die bestehenden CATV-Netze [TV-Kabelnetze, Anm. d. Red.] besitzen hierfür das technologische Potential.
Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs soll der Ausbau bedarfsorientiert und nach Prioritäten geordnet in mehreren Stufen erfolgen. Die Studie empfiehlt, in einem ersten Schritt alle Verteiler in den Ortslagen an das Glasfasernetz anzuschließen (FTTC, Fiber To The Curb), die später als Sprungbrett für einen FTTB-Ausbau dienen könnten. In der Zwischenzeit müsste man sich im Bedarfsfall mit einem Technologiemix begnügen, der auch auf Kupferleitungen basierende Übergangslösungen wie „Super Vectoring“ oder „G.fast“ miteinbezieht.
Gewaltiger Aufholbedarf
Rheinland-Pfalz hat jedenfalls viel aufzuholen, denn derzeit liegt die Versorgung mit Anschlüssen, die Bandbreiten von 50 MBit/s liefern können, knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt von 68,7 Prozent. Bekanntlich will die Bundesregierung bis 2018 sämtliche deutsche Haushalte mit dieser Bandbreite ans Internet angeschlossen wissen und hat im vergangenen Herbst ein mit 2,7 Mrd. Euro ausgestattetes Förderprogramm ins Leben gerufen. Demnach soll der Bund in der Regel 50 Prozent eines Ausbauprojektes finanzieren, den Rest könnten andere Förderprogramme übernehmen, etwa die eines Landes. Der Eigenanteil einer Kommune soll ausdrücklich bei 10 Prozent liegen.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Kritik der CDU-Opposition in Rheinland-Pfalz am Ausbauvorhaben des Landes wie eine schlechte Parodie. So eigne sich laut dem stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf das noch lange nicht ausgerollte Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) zur Überbrückung, während der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Josef Dötsch, ironiefrei verkündete:
Die Kommunen werden alleine gelassen. Der Bund hat ein milliardenschweres Förderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt. Da, wo der Bund finanzschwache Kommunen durch höhere Förderung unterstützt, zieht sich das Land aus der Verantwortung, reduziert die eigene Förderung und verlangt einen 10%igen Eigenanteil der Kommunen.
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: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein
: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein Justizminister Heiko Maas bekommt Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) hält das maßgeblich von Maas und Parteichef Sigmar Gabriel verantwortete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für eine eklatante Fehlentwicklung und legt ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Verein spricht von einer evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und beantragt die sofortige Außerkraftsetzung. Die VDS sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“.
Die VDS sei auch nicht verhältnismäßig. Das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile aufzuzeichnen, sei mit den Grundrechten nicht vereinbar.
Der D64-Vorstand verlautbart:
„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt.“
Die anlasslose Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung ist in der SPD umstritten und führt zu parteiinternen Auseinandersetzungen. Nur sechzig Prozent der Teilnehmer hatten sich auf dem SPD-Parteikonvent für den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Gegen „Abweichler“, also Parteigenossen mit einer anderen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, gingen SPD-Funktionäre mit Drohungen und Druck vor.
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: Auswertung der Leser-Antworten auf unsere Umfrage: Da bleiben Fragen offen
: Auswertung der Leser-Antworten auf unsere Umfrage: Da bleiben Fragen offen Im Dezember wollten wir mit Hilfe einer Umfrage mehr darüber erfahren, was sich unsere Leser wünschen, welche Themen sie besonders interessieren, wie sie unsere Inhalte wahrnehmen und wer sie eigentlich sind. Heute präsentieren wir eine erste, noch unvollständige Auswertung der Ergebnisse. Da wir die Privatsphäre unserer Leser und Spender achten, ist die Befragung für uns eine wichtige Informationsquelle.
Zunächst wollen wir uns aber bedanken, denn das Feedback war ausgesprochen positiv und konstruktiv. Das studentische Team des Kommunikationsprojekts „Effi Beißt“, mit dem wir bis Mai 2016 zusammenarbeiten, konnte 2.446 ausgefüllte Fragebögen auswerten.
Unsere Leserschaft ist hauptsächlich männlich und zwischen zwanzig und vierzig Jahren alt. Nach eigenen Angaben sind sie überdurchschnittlich gut gebildet, knapp die Hälfte von ihnen arbeitet in einer Branche mit netzpolitischem Themenbezug. Ausweislich der Antworten der Umfrage fühlen sich die Umfrage-Teilnehmer von uns in erster Linie gut informiert und zum Nachdenken angeregt. Langeweile und Überforderung sind dagegen selten.
netzpolitik.org gehört ja zu dem kleinen Segment des leserfinanzierten Non-Profit-Journalismus, der die Inhalte kostenlos zur Verfügung stellt. Bedanken wollen wir uns daher auch für die Spenden unserer Leser, deren Höhe nach eigenen Angaben zwischen einem und 2.018 Euro lagen und die überwiegend die Überweisung als Zahlungsmethode präferieren.
Ein Ergebnis der Befragung ist, dass ein Viertel (knapp 24 Prozent) unserer Leser Schüler und Studenten sind, die in der Regel wenig Einkommen haben und sich daher an dieser Finanzierung in nur geringem Umfang beteiligen können, die wir aber andererseits natürlich gern erreichen möchten. Wir haben über alternative Wege der Unterstützung und Probleme bei den Spenden durch die Leser und die Vermarktungsdilemmata immer wieder mit Euch diskutiert. Das wollen wir anhand der ersten Ergebnisse der Umfrage nun gern wieder tun.
Wir haben aus der Umfrage gelernt, dass bei Euch die Themen Datenschutz, Überwachung und Netzneutralität auf das größte Interesse stoßen. Außerdem sind knapp achtzig Prozent der Umfrage-Teilnehmer der Ansicht, dass die politischen Programme der Parteien nicht zufriedenstellend sind. Das ist insofern erfreulich, dass wir beides ganz ähnlich sehen. :}
Spannend ist aber Eure Haltung in Bezug auf die Frage nach dem Verhältnis von Aktivismus und Journalismus. Wir werden als eher aktivistisch wahrgenommen, auf dem angebotenen Schieberegler der Umfrage hat sich aber eine signifikante Mehrheit dafür ausgesprochen, dass wir uns mehr in Richtung Journalismus bewegen sollen. Angesichts der aktuellen „Lügenpresse“-Diskussionen war diese klare Aufforderung für uns überraschend, denn das Ergebnis lässt auf eine hohe Wertschätzung journalistischer Arbeit schließen. Wir freuen uns daher über Eure Sicht auf dieses Ergebnis in den Kommentaren.
Wir haben uns durch viele hundert großteils sehr humorvolle, manchmal nachdenkliche und immer sehr sachliche Freitext-Kommentare gewühlt, von denen wir in nächster Zeit hier auch einige zum Besten geben werden. Einige Ergebnisse haben uns dabei ziemlich überrascht.
Dazu gehört, dass netzpolitik.org ganz überwiegend abends von zuhause aus gelesen wird, dafür wird meist die Website direkt angesteuert. Zugleich ist die Website der wichtigste Weg, um auf neue Artikel zu stoßen. Da die Umfrage hauptsächlich die Leser von netzpolitik.org erreicht hat, gibt es natürlich eine gewisse Verzerrung der Statistik, dennoch überraschen uns diesen Angaben. Deswegen würden wir gern etwas zu den Gründen von Euch hören. Gehört Ihr einfach nicht zu den Straßenbahn- und Mittagspausen-Klickern? Sind die Inhalte vielleicht zu komplex für den Nachrichten-Quickie zwischendurch? Sind netzpolitische Inhalte nur auf großen Bildschirmen zu ertragen? Seid Ihr vielleicht bloß Mobilfunk-Drossel-Opfer?
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: Vectoring: Telekom-Wettbewerber überlegen Verfassungsbeschwerde
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: Telekom-Wettbewerber überlegen Verfassungsbeschwerde Die Wettbewerber der Telekom Deutschland wehren sich nach wie vor mit Händen und Füßen gegen das Ansinnen des Ex-Monopolisten, den Nahbereich von Hauptverteilern (HVTs) für sich alleine in Beschlag zu nehmen. Sollte die Bundesnetzagentur dem Antrag der Telekom in der derzeitigen Form stattgeben, sei ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht denkbar, sagte heute der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, in einer Telefonkonferenz. Ansatzpunkt wäre das Eigentumsrecht, da viele Investitionen der Wettbewerber entwertet würden, etwa die Ausstattung von HVts mit VDSL-Technologie sowie die entsprechende Anbindung der Standorte über Glasfaser. Neben einer Verfassungsbeschwerde prüfe man auch verwaltungsrechtliche Schritte, so Westfal.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein vor knapp einem Jahr gestellter Antrag der Telekom Deutschland, im Tausch gegen eine Investitionszusage von einer Milliarde Euro 5,9 Millionen Haushalte, die sich im Nahbereich von etwa 8.000 HVts befinden, exklusiv über VDSL-2-Vectoring anzubinden. Die Telekom pocht deshalb auf Exklusivität, da die Technik ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter ausschließt und immer nur einer davon entsprechende Produkte anbieten kann. Alle anderen müssten sich in dem Fall mit einem vergleichsweise minderwertigen Vorleistungsprodukt begnügen, da der direkte Zugriff auf die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also die „letzte Meile“, nicht mehr möglich wäre.
Konkurrenten werden ungleich behandelt
In einem Versuch, die Brisanz eines solchen Eingriffs abzuschwächen, baute die für die Entscheidung zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) einige Klauseln in ihren Entscheidungsentwurf ein, der sich derzeit in der Konsultationsphase befindet. Nach der gestern abgelaufenen Frist für Stellungnahmen wird sich der Beirat der Regulierungsbehörde nächste Woche, am 25. Januar, erneut mit dem Thema befassen. Die Wettbewerber der Telekom laufen jedoch Sturm gegen den Entwurf und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, während die Monopolkommission vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte.
So stieß sich Westfal etwa am „unverbindlichen Charakter“ der Investitionszusage, die viele Wenn- und Aber-Klauseln enthalte und „der Telekom viele Rücktrittsmöglichkeiten“ einräume. „Auf dieser Basis eine Regulierungsentscheidung pro Telekom zu treffen, wäre nicht zulässig,“ kritisierte Westfal. Zudem würde die BNetzA vorliegende Investitionszusagen der Konkurrenten nachteilig behandeln, indem sie beispielsweise rein auf Glasfaser basierende FTTB/FTTH-Projekte nicht berücksichtige. „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich,“ so Westfal, schon allein deshalb, weil sich das Investitionsumfeld für FTTB/FTTH-Projekte insgesamt massiv nachteilig verändern würde. Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.
„Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen“
Nachhaltige Konsequenzen für den gesamten Telekommunikationsmarkt befürchtete auch der stellvertretende Breko-Beiratsvorsitzender Karl-Heinz Neumann: „Die Regelung wird Wettbewerber verdrängen, nicht nur aus den Nahbereichen. Das betrifft auch Anbieter von FTTH/B‑Anschlüssen.“ Die BNetzA habe es verabsäumt, eine gesamtwirtschaftliche Kosten-/Nutzen-Rechnung aufzustellen, die trotz (oder gerade wegen) der Investitionszusage der Telekom negativ ausfalle. „Die derzeitig geplante Regelung hält dem nicht stand.“
Zusätzlich pikant sind die Ende Dezember überraschend verschärften Auflagen für Mitbewerber einzuschätzen, die sich ebenfalls um ein exklusives Ausbaurecht im HVt-Nahbereich bewerben können. Bei der Vorstellung des Regulierungsentwurfs hieß es noch, dass Konkurrenten im jeweiligen Ausbaugebiet relativ mehr Kabelverzweiger (KVz) erschlossen gehabt haben müssen als die Telekom. Nun soll eine „qualifizierte Mehrheit“ erschlossener KVz als Grundlage für den Zuschlag gelten – Breko vermutet, dass damit eine absolute Mehrheit, also 51 %, der KVz im Ausbaugebiet gemeint ist. „Es werden Wettbewerber diskriminiert und das Netz re-monopolisiert,“ meinte dazu Breko-Geschäftsführer Stephan Albers, der sich allerdings nur wenige Hoffnungen macht: „Man hört aus politischen Kreisen, dass der Antrag wohl nicht zur Gänze abgelehnt werden wird.“
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: Interview zu Netzsperren in der EU: „Die Frage ist immer, wie weit geht das Ganze?“
: Interview zu Netzsperren in der EU: „Die Frage ist immer, wie weit geht das Ganze?“ Die leidigen Netzsperren sind wieder Thema, seit der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst sein Netzsperren-Urteil fällte. Doch längst nicht nur der BGH hat sich mit den Sperr-Pflichten der Access Provider beschäftigt, sondern auch die Bestimmungen der EU für technische Zugangshemmnisse sind einen Blick wert. Schließlich muss sich auch der BGH in seiner Rechtsprechung im Rahmen der EU-Richtlinien bewegen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte dem Trend, Access Provider für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch zu nehmen. Und in Österreich werden Netzsperren bereits praktiziert, technisch wird dazu das Domain Name System (DNS) bei den Providern manipuliert. Das Umgehen solcher DNS-Sperren ist allerdings wenig anspruchsvoll.
Wir sprachen mit Andreas Ney, der in Saarbrücken, Speyer und Wien Jura studiert hat. Er arbeitete als Musik- und Onlineredakteur bei Radio Salü, in der österreichischen Rundfunkregulierungsbehörde, bei Telekom Austria und ist seit 2007 im Fachverband Telekom-Rundfunk der Wirtschaftskammer Österreich, der die Interessenvertretung der österreichischen Telekommunikationsanbieter und Rundfunkunternehmen ist und sich entsprechend mit den Themen Telekommunikationsrecht, Urheberrecht und Rundfunkrecht auseinandersetzt.
Interview mit Andreas Ney
netzpolitik.org: Das deutsche BGH-Urteil zu den Netzsperren ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Wir wollen heute dennoch einen Blick auf europäische Regelungen werfen, denn auf die Richtlinie 2001/29/EG wird in der Pressemitteilung des BGH hingewiesen. Was sagt diese Richtlinie in Bezug auf Netzsperren aus?
Andreas Ney: Diese Richtlinie hat eine ganz grundsätzliche Bestimmung, die auch Gegenstand der jüngsten EuGH- und in Österreich der OGH-Entscheidung war. Das ist der Artikel 8, konkret der Absatz 3 (der Infosoc-Richtlinie (2001/29/EG)). Es wird formuliert, dass Inhaber von geistigen Eigentumsrechten gerichtliche Anordnungen gegenüber Vermittlern beantragen können, wenn dessen Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden. Gegen einen Access Provider kann also eine Sperre beantragt werden, weil er Vermittler ist, weil beispielsweise über seinen Internetzugang auf einen Server irgendwo in der Welt unzulässigerweise Filme zum Abruf bereitgehalten werden. Bei der kino.to-Entscheidung, die vom österreichischen Kabelnetzprovider geführt wurde und bis zum EuGH gegangen ist, ging es genau um diese grundsätzliche Frage: Ist der Access Provider Vermittler im Sinne dieser Bestimmungen?
netzpolitik.org: Es geht also vor allem um die Access Provider, die Host-Provider wären eine andere Frage?
Andreas Ney: Bei Host-Providern ist das Haftungsregime grundsätzlich anders, das ist auch naheliegend. Schließlich hostet er und ist in der Pflicht, nachdem er auf Urheberrechtsverletzungen aufmerksam gemacht worden ist. Aber ein Access Provider ist am ehesten zu vergleichen mit einem inhaltsagnostischen Infrastrukturbetreiber, vergleichbar einem Autobahnbetreiber oder der Post. Da käme ja nie und nimmer jemand auf die Idee zu sagen, dass es eine Verantwortlichkeit gibt darüber, welche illegalen Inhalte transportiert oder verbreitet werden.
netzpolitik.org: Ist diese EU-Richtlinie Ihrer Meinung nach die Wurzel des Übels, ist nicht das BGH-Urteil und andere Urteile hier zu kritisieren, sondern stattdessen die EU-Richtlinie?
Andreas Ney: Ja, ein Gericht hat bei der Auslegung der Richtlinie eben seine Grenzen. Die finden sich im Wortlaut und in dem, was der Rechtsgeber gewollt hat. Das Gericht ist bei der Auslegung nicht umhin gekommen zu sagen, dass Access Provider Vermittler im Sinne dieser Bestimmungen sind. Es kann nur die Auslegung einer Richtlinie vornehmen und natürlich hier und da noch ein paar Anmerkungen machen, aber grundsätzlich ist die Richtlinie die Wurzel des Übels.
Das hat natürlich zwei Seiten: Auf der anderen Seite sagen die Inhalteanbieter natürlich, das ist genau der richtige Schluss, den Access Provider in Verantwortung nehmen zu können, der uns ansonsten fehlen würde bei der Rechtsverfolgung.netzpolitik.org: Gibt es einen Gegensatz zwischen den Interessen der Access Provider und der Host-Provider?
Andreas Ney: Gar nicht mal so sehr. Wir kennen das von der Bekämpfung der Bilder und Filme im Netz, die Kindesmissbrauch zeigen. Da gab es zum Beispiel in Deutschland das Zugangserschwerungsgesetz. So etwas gab es nie in Österreich. Da gab es Initiativen wie die Stopline, bei der wir als Fachverband auch mitgewirkt haben. Damit konnte man Inhalte angeben, die Host-Provider haben das relativ unproblematisch vom Netz genommen.
netzpolitik.org: Also eine Art Meldestelle?
Andreas Ney: Ja, das ging auch schneller als ein Rechtsersuchen. Da gab es wenig Gegenwehr und keine Interessenkollision. Aber hier ist jetzt jemand im Spiel, der nur Infrastruktur macht, also Netzzugangsbetrieb, der komplett agnostisch ist dazu, was da transportiert wird.
Auf der anderen Seite sind die Rechteinhaber, die unser Verband zum Teil auch vertritt. Unsere Rundfunkunternehmen haben ja eigene Urheberrechte an den Materialien bzw. sind teilweise vertraglich verpflichtet, Inhalte nicht unzulässigerweise im Netz zu verbreiten. Sie sagen eben: Wenn uns diese letzte Möglichkeit fehlt, den Access Provider zu verpflichten, dann hilft gar nichts mehr. Sie sagen, das sei das letzte Instrument.
netzpolitik.org: Da Sie in ihrem Verband sowohl die Inhalteanbieter als auch die Access Provider vertreten, ist das natürlich ein Spagat. Aber ich entnehme Ihren Aussagen, dass Sie Netzsperren prinzipiell ablehnen. Was sind die technischen und juristischen Gründe dafür?
Andreas Ney: Ganz grundsätzlich ist mit dieser Verantwortlichkeit des Access Providers als Vermittler etwas etabliert worden, gesetzlich und europarechtlich verankert, was wir bei anderen Infrastrukturbereichen nicht kennen. Der Betreiber einer Infrastruktur, der gar nicht von den Inhalten Kenntnis nehmen darf, die dort transportiert werden, soll in die Verantwortung genommen werden können, etwas zu sperren. Man kann natürlich sagen, wenn das einen gewissen Rahmen nicht überschreitet und nur die eindeutigen Fälle betrifft, könnte man das akzeptieren. Aus prinzipiellen Erwägungen kann man andererseits zu dem Schluss kommen, dass man die Access Provider verschonen sollte.
Es gibt es beispielsweise den Versuch in Österreich, die Torrent-Geschichten anzugehen, dass also generell Torrent von den Rechteinhabern als unzulässig bezeichnet wird. Man kann einwenden: Es gibt ganz legale Daten, die darüber transportiert werden. Wieviel Prozent davon legal oder illegal sind, sei mal dahingestellt. Die Frage ist immer, wie weit geht das Ganze? Wenn man prinzipiell eine Sperr-Verpflichtung hat, dann bleibt die Frage, wo hört das auf? Dann kommen noch ganz konkrete Fragen hinzu, etwa nach dem Overblocking.
Nehmen wir eine Plattform, die zwar in rechtsverletzender Weise Kinofilme anbietet, aber eben auch andere Inhalte. Kann man die halb vom Netz abschneiden, ist das dann deren Risiko, dass der Zugang zu ihnen abgedreht wird, weil sie auch illegale Inhalte haben? Was ist, wenn sie nur fünf Prozent illegale Inhalte haben? Ist die Schwelle vielleicht zehn Prozent, oder drückt man da noch ein Auge zu? Denn es steht ja auch immer die Informationsfreiheit im Raum, die grundrechtlich geschützt ist, das hat ja auch der EuGH gesagt. Das ist einfach abzuwägen und auch die unternehmerische Freiheit des Access Providers zu beachten. Mit den Eigentumsrechten haben wir drei Grundrechtspositionen zu berücksichtigen.
Ein absolut enttäuschendes Urteil
netzpolitik.org: Es gibt auch ein Urteil in Österreich vom Juni 2014. Wie ist denn dieser Spagat in Österreich gelöst worden?
Andreas Ney: Er wurde gar nicht gelöst in Österreich. Es ist ein absolut enttäuschendes Urteil. Ganz grundsätzlich hat der österreichische oberste Gerichtshof aufgegriffen, was der EuGH gesagt hat, und nochmal klargestellt, was ein Vermittler ist. Das passt soweit. Dann hat das Gericht versucht, die Vorgaben des EuGH umzusetzen und vor allem den Punkt der Rechteabwägung aufzugreifen. Sprich: Wie kann sichergestellt werden, dass einerseits die Kunden, also die Informationssuchenden, ihre mögliche Rechtsverletzung geltend machen können, also sagen können: Mit dieser Sperre bin ich nicht einverstanden, meine Informationsfreiheit ist beeinträchtigt. Und wie können andererseits die Access Provider dagegen vorgehen. Man suchte im österreichischen Verfahrensrecht und Vollstreckungsrecht Institute, die man dafür heranziehen kann.
netzpolitik.org: Wurden welche gefunden?
Andreas Ney: Ja, auf gut Deutsch: Es ist ein ziemlicher Krampf geworden. Das Gericht hat ein Verfahren herangezogen und eine Klagemöglichkeit gegen ein Vollstreckungsverfahren, die eigentlich vom Gesetzgeber so nie vorgesehen war. Mit anderen Worten: Der OGH hat versucht, die Republik Österreich vor dem Vertragsverletzungsverfahren zu retten. Wenn er nichts gefunden hätte, wäre die Umsetzung nicht entsprechend der Richtlinie erfolgt und Österreich hätte irgendwie nachbessern müssen. So hat er mit Hängen und Würgen versucht, das mit dem österreichischen Verfahrensrecht vereinbar hinzubekommen. Ganz anders als der BGH hat der OGH dabei ein paar Grundsätze aufgestellt, sich aber nicht groß mit Abwägungsfragen aufgehalten und den Konsequenzen daraus. Über Fragen der Betroffenheit der Rechte Dritter, etwa bei der Informationsfreiheit, ist er grob hinweggegangen.
netzpolitik.org: Wie setzen die Mitglieder Ihres Verbandes das nun technisch um?
Andreas Ney: Wir sind gerade dabei, das zu bestreiten. Der OGH hat wie der EuGH gesagt, dass es nicht erforderlich ist, dass die Rechteinhaber bestimmte Sperrmaßnahmen beantragen oder dass ein Gericht in einer Anordnung sagt, ihr müsst das technisch auf eine bestimmte Weise machen. Das ist also gar nicht erforderlich. Der EuGH hat auch noch gesagt, das sei sogar positiv für die Access Provider, weil sie sich dann aussuchen könnten, welche Methode sie technisch wählen. Je nachdem, wie ihre Netzinfrastruktur technisch gestaltet ist, können sie aussuchen. Das ist natürlich ein Problem.
Auf der anderen Seite sagt der OGH, dass das ihr eigenes Risiko ist. Sie müssten eben zusehen, dass sie ihre Flexibilität so nutzen, dass sie möglichst sicher sperren. Sie haben ein Erfolgsgebot: Es reicht, ihnen aufzutragen, dass sie wirksam den Zugang zu diesen Seiten unterbinden. Den Erfolg müssen sie herstellen. Auf Overblocking und andere technische Gesichtspunkte geht der EuGH überhaupt nicht ein. Er schreibt nur, dass es das Erfolgsverbot gibt. Wie er das konkret macht, ist dem Access Provider überlassen. Er muss dabei sowohl die Rechte der Rechteinhaber als auch seiner Kunden auf Informationsfreiheit beachten. Mit anderen Worten: Der EuGH hat die ganze Branche im Regen stehen lassen.
netzpolitik.org: Im Prinzip ist das doch so etwas wie eine eierlegende Wollmilchsau zu erfinden?
Andreas Ney: Ja, und alles erfüllen – und wehe, wenn nicht. Also entweder sagen die Rechteinhaber, dass du als Access Provider nicht genug gesperrt hast, und klagen auf Schadenersatz. Oder es klagt möglicherweise ein Kunde aus dem Vertrag heraus, weil er einen Internet-Vertrag hat. Zu dem Punkt gibt es ein kleines Schmankerl: Da sagt doch der OGH tatsächlich, dass solche Kunden-Klagen kaum zu erwarten sind, weil das ja Nutzer von diesen illegalen Angeboten seien und sowieso illegale Quellen, deswegen wird sich da keiner rühren und beschweren.
netzpolitik.org: Da gibt es also gar kein Overblocking in diesem Zirkelschluss?
Andreas Ney: Nein, und die Rechteinhaber haben dann an die vier größten Access Provider eine Sperr-Aufforderung geschickt und auch reingeschrieben, dass zu verfolgen sei, wohin die Seite umzieht.
netzpolitik.org: … was etwas ganz anderes als Sperren wäre.
Andreas Ney: Genau, das wäre eine Beobachtungspflicht und würde über das Sperren hinausgehen. Sie haben natürlich keine technischen Sperrmaßnahmen vorgeschlagen, sondern stattdessen eben auf OGH und EuGH und das Erfolgsgebot verwiesen und gesagt, dass die Access Provider zusehen sollen, richtig zu sperren. Jetzt stehen die Betreiber auf dem Standpunkt, dass sie die Minimalversion nehmen, also die DNS-Sperre. Wir als Verband klagen darauf, dass andere Sperrmaßnahmen überschießend und unverhältnismäßig sind. An diesem Punkt sind wir gerade, haben also noch nicht geklärt, welche Sperrmaßnahmen diesem Erfolgsgebot genügen. Mehr als DNS-Sperren hat aber in Österreich noch niemand umgesetzt.
netzpolitik.org: Es gibt ja in Österreich auch das Fernmeldegeheimnis, das die Access Provider bindet. Wären bestimmte technische Maßnahmen also auch verwehrt, weil man nicht in die Inhalte hineinschauen darf?
Andreas Ney: Das Oberlandesgericht Köln hat etwas zum Fernmeldegeheimnis ausgeführt, nämlich dass das nicht betroffen sei bei dieser Art von Sperren. Da werde ja nicht auf die Inhalte geschaut, sondern im Prinzip nur der Zugang zu Inhalten unterbunden. Das betrifft nicht das Fernmeldegeheimnis im engeren Sinne, das ja die Vertraulichkeit der Kommunikation als solches beschützt.
Ein Anspruch gegen einen Access Provider, das geht billiger und schneller
netzpolitik.org: Es gäbe aber durchaus technische Möglichkeiten, die über DNS-Sperren weit hinausgehen, also zum Beispiel Deep Packet Inspection, wo man mit dem Fernmeldegeheimnis in Konflikt gerät.
Andreas Ney: Die Rechteinhaber, mit denen es ja einen gewissen Dialog gibt, sehen keine realistische Möglichkeit, dass so etwas möglich wäre. Das würde allen zu weit gehen. Worauf sie definitiv hinauswollen, ist aber: DNS-Sperren reichen nicht, IP-Sperren hätten wir gern.
netzpolitik.org: Wie sehen Sie diese IP-Sperre?
Andreas Ney: Ich sehe das offengestanden genauso kritisch. Das hat auch der EuGH gesagt: Ein taugliches Mittel, das wirklich zu einhundert Prozent sperrt, das gibt es nicht. Sprich: Wenn Sie Taschendiebstähle zu einhundert Prozent ausschließen wollten, dann müssten Sie allen Menschen die Hände abhacken. Es wird sonst immer ein Restbereich Taschendiebstahl geben. Die übertragene technische Frage ist dann natürlich, ob man beispielsweise den kino.to-Powernutzer mit einer DNS-Sperre abhält, und wie die Quote dann wäre, wenn man eine IP-Sperre hätte. Das Argument aber, man könne sowieso alles umgehen, taugt auch nichts. Wobei ich sagen muss, was der BGH angedeutet hat, das mir gefällt mir schon gut.
netzpolitik.org: Sie meinen die Argumentation, dass bei den zu sperrenden Plattformen ganz überwiegend rechtsverletzende Inhalte vorliegen müssen?
Andreas Ney: Ja, und dann auch zu sagen, dass zu dieser Verhältnismäßigkeit auch gehört, dass versucht und nachgewiesen werden muss, dass man den Host-Provider zuerst versucht hat in Anspruch zu nehmen.
netzpolitik.org: Also die Stufen, die es nach dem Urteil des BGH abzuarbeiten gilt?
Andreas Ney: Genau, das gibt es im OGH-Urteil nicht. Der OGH hält sich an die Richtlinie, und die Richtlinie gibt kein Stufenverhältnis vor. Da muss man sagen, dass der BGH relativ mutig ist. Er könnte ja auch auf dem Standpunkt stehen: Die Richtlinie sagt dazu nichts. Er macht stattdessen die Verhältnismäßigkeitsabwägung, wo die Grundrechteabwägungen einfließen. Das hat man bei uns in Österreich nicht. Bei uns kann ein Rechteinhaber sagen: Der Host-Provider interessiert mich nicht, ich habe hier den Anspruch gegen einen Access Provider, das geht billiger und schneller. Wenn der Access Povider sperrt, dann bin ich zufrieden. Dann muss ich nicht in Übersee oder in zweifelhaften Ländern auf der ganzen Welt Rechtsverfolgung betreiben.
netzpolitik.org: Es wurde in Deutschland über diese Prüfpflichten diskutiert. Ein Beispiel: Eines Ihrer Mitglieder, der ein Access Provider ist, bekommt eine Meldung, dass er nach dem Erfolgsgebot einen Inhalt zu sperren hätte. Wie muss er prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig oder vielleicht doch rechtmäßig ist. Prüft er überhaupt?
Andreas Ney: Das ist ein ganz großer Punkt: Da hängen wir komplett in der Luft. Der Access Provider muss das in gewisser Weise prüfen, weil er sich letzten Endes absichern muss gegenüber den Rechteinhabern. Jeder könnte ja behaupten, da ist eine Rechtsverletzung. Wie das zu lösen ist, weiß ich nicht.
netzpolitik.org: Der Access Provider muss es zwar prüfen, aber es gibt dafür noch kein etabliertes Vorgehen?
Andreas Ney: Nein, das gibt es eben nicht, deswegen lobbyieren wir – seitdem die Urteile im Raum stehen – beim österreichischen Justizministerium, um klarzumachen, dass wir eine Art Verfahrenseinrichtung brauchen. Es ist ja schön, die Grundrechte aufzuzeigen, die hier zu beachten sind. Der Access Provier, also ein Privatrechtsträger, steht mit der Grundrechtsabwägung aber allein da. Wir haben gefordert, dass der Gesetzgeber Rahmenbedingungen steckt. Es gibt die Idee, ein transparentes Verfahren vorzusehen, damit die Rechteinhaber über eine Stelle ihr Begehren formulieren können. Sie könnten dort begründen, vielleicht nicht zu einhundert Prozent beweisen, aber eben plausibel machen. Das hätte dann entsprechende Rechtsfolgen, nämlich die, dass die Provider, wenn sie dann sperren, auch aus der Haftung sind, und zwar gegenüber allen, auch gegenüber den Kunden. Es braucht jedenfalls irgendein Verfahren, denn es kann nicht sein, dass komplexe Grundrechtsabwägungen grundsätzlich auf Privatrechtsträger abgeschoben werden. Das ist leider eine Tendenz, die wir in letzter Zeit in der Rechtsprechung haben.
netzpolitik.org: Können Sie ein Beispiel nennen, wofür in Österreich Access Provider überhaupt haften müssen? Haften sie für irgendwas, was über ihre Infrastruktur läuft, also jenseits von urheberrechtsverletzenden Inhalten?
Andreas Ney: Da gilt auch in Österreich die E‑Commerce-Richtlinie der EU. Sprich: Access Provider sind grundsätzlich nicht verantwortlich für die Inhalte, was wiederum bei Host-Providern anders aussieht. Der Rechtsrahmen ist sogar weiter als in Deutschland. Es gibt keine Störerhaftung, entsprechend sind alle WLANs offen.
netzpolitik.org: Herr Ney, vielen Dank für das Interview!
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: CSU-Justizminister fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf soziale Medien
: CSU-Justizminister fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf soziale Medien Aus der Reihe „Ist die Vorratsdatenspeicherung erst eingeführt…“: Der bayerische CSU-Justizminister fordert jetzt eine Ausweitung auf soziale Medien. Wegen der Übergriffe in Köln. Es ist zwar schwierig, einen direkten Zusammenhang zu sehen, aber Logik ist bei der Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen leider selten dabei:
Der bayerische Justizminister rief nun angesichts der Vorfälle von Hamburg und Köln dazu auf, „dass wir uns mit digitaler Spurensicherung in Hinblick auf Textkommunikation nochmal intensiv auseinandersetzen“. Eine Überwachung von SocialMedia helfe beim Ermitteln und Verhindern derartiger Straftaten, warb Bausback.