Netze

Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.

  • : Kirchtürme zu WLAN-Antennen: Evangelische Kirche will 3000 offene Hotspots einrichten (Update)
    Screenshot: godspot.de
    Kirchtürme zu WLAN-Antennen: Evangelische Kirche will 3000 offene Hotspots einrichten (Update)

    Unerwartete Unterstützung für offene Netze: Die Evangelische Kirche in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz will eine Infrastruktur anmeldungsfreier WLAN-Zugänge aufbauen.

    18. Mai 2016 30
  • : #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brokencities/5865671302/">BrokenCities</a> [CC BY-SA 2.0]
    #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität

    Der Schutz der Netzneutralität in der EU ist alles andere als gesichert. In einem Vortrag berichtete Barbara van Schewick über die gesetzlichen Lücken und wie diese geschlossen werden können. Auch du kannst dich beteiligen!

    18. Mai 2016
  • : Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie
    Anschlussinhaber müssen ihre Gäste im WLAN nicht mehr belehren. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/11280892395/sizes/o/">Mike Licht</a>
    Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie

    Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.

    12. Mai 2016 32
  • : Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Zu früh für Jubel
    Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum
    Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Zu früh für Jubel

    Kommt jetzt wirklich die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Nach unserem Kenntnisstand könnten Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.

    11. Mai 2016 41
  • : Große Koalition endlich einig: Störerhaftung soll schnell weg (Update)
    Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum
    Große Koalition endlich einig: Störerhaftung soll schnell weg (Update)

    Die Störerhaftung soll abgeschafft werden. Darauf einigte sich offenbar die Große Koalition.

    11. Mai 2016 62
  • : #rpTEN: „Digital Colonialism: A Global Overview“ – Kulturelle Hegemonie via Internet
    simpleinsomnia /CC BY 2.0
    #rpTEN: „Digital Colonialism: A Global Overview“ – Kulturelle Hegemonie via Internet

    Verstärken sich die globalen Nord-Süd-Ungleichheiten durch die Digitalisierung oder ermöglicht sie eine Emanzipation? In einem Talk auf der re:publica wurde über den Wandel der Abhängigkeitsverhältnisse und Strategien zur Souveränität diskutiert.

    10. Mai 2016 1
  • : Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein
    Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a>
    Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein

    Die der Telekom Deutschland entgegenkommende Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur stößt in Brüssel auf Widerstand. Nun hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet.

    10. Mai 2016 2
  • : EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“
    Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a>
    EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“

    Auf der vergangenen re:publica sprach auch unser Digitalkommissar Günther Oettinger. Günther Oettinger hatte von sich aus Interesse gezeigt, auf der re:publica zu sprechen. Wir hatten ihm angeboten, mit uns auf der Bühne zu diskutieren – und haben daraufhin nichts mehr von seinem Büro gehört. Das Gespräch mit ihm fand dann auf der Media Convention statt, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Medienboard Berlin-Brandenburg im Rahmen der re:publica organisiert wurde.

    Nachdem ich bereits einige Artikel darüber gelesen und mir diverse Diskussionsteilnehmer davon erzählt hatten, hab ich mir die halbe Stunde Gespräch gestern Abend nochmal angeschaut. Ich kann nicht genau sagen, ob ich das allen anderen auch empfehlen möchte. Es ist natürlich auf die eine Art interessant: Oettinger beherrscht wie kaum ein anderer Buzzword-Bingo. Er schafft es, möglichst viele Fachbegriffe in eine Reihenfolge zu packen, so dass es für Nicht-Experten irgendwie nach Kompetenz klingt. Aber er beantwortet kaum eine Frage, obwohl das mit dieser Kommunikations-Strategie immer so klingt. Zumindest für Nicht-Experten.

    Thomas Knüwer fasste das in seinem Blog Indiskretion Ehrensache passend zusammen:

    Günther Oettinger ließ sich im Rahmen der Media Convention 30 Minuten zum Thema Netzneutralität interviewen. Dabei bewarb er sich auf den Stoiber-Transrapid-Gedächtnispreis. Im Sekundentakt warf er mit Buzzwords um sich, ein Zusammenhang war meist nicht erkennbar. “Sie müssen mir schon zutrauen, dass ich meinen Job mache”, murrte er – und erntete lautes Gelächter.

    Spezifische Fachfragen wurden mit einem Schwall an Buzzword-Bingo (nicht)beantwortet. Es war auch unklar, ob er überhaupt in der Lage war, irgendwelche Fachfragen zu beantworten, weil er es kaum versuchte und schon mit einfachen Sachen überfordert war.

    Am Anfang ging es noch um die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die für Whisteblower und Journalisten gefährlich sein könnte. Anstatt auf die spezifischen Gefahren durch einzelne Abschnitte der Richtlinie einzugehen – immerhin wurde die Richtlinie ja nicht als Ganzes verurteilt – gab es als Antwort von Oettinger nur das große Ganze: Die Gefahr vor den Chinesen und dass der Bäckermeister nicht seine Einkaufspolitik transparent machen sollte.

    Bezeichnend für seine eventuelle Überforderung war, dass er die mehrfach von der TSM-Directive (Telecom Single Market-Richtlinie) sprach. Die TSM ist aber eine Verordnung und der Unterschied im EU-Gesetzgebungsprozess zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist fundamental. Wir bringen das unseren Praktikanten in der ersten Woche bei, ein erfahrener EU-Kommissar sollte das nach diversen Jahren Amtszeit im Blut haben. Das war nicht der einzige inhaltliche Fehler zum Thema Netzneutralität. Zwischendurch erklärte er dem Publikum, dass es bis vor kurzem „nirgendwo in der Europa“ Netzneutralitätsregeln gegeben habe. Und jetzt alles toll sei. Offensichtlich wusste er nicht, dass mit der TSM-Verordnung die nationalen Gesetze in den Niederlanden und Slowenien aufgehoben wurden, die weitergehend und mit weniger Schlupflöchern versehen waren.

    Als er zu den Plänen der Deutschen Telekom gefragt wurde, die einen Tag nach Verabschiedung der TSM-Verordnung in ihrem Blog erklärte, dass sie gerne zukünftig Start-Ups gegen eine Umsatzbeteiligung auf die neu zu entstehenden Überholspuren (Spezialdienste) lassen möchte, erklärte er nur, dass sei ja auf Basis der alten Regeln passiert. Was technisch stimmt, weil die neuen Regeln noch nicht in Kraft waren, aber warum sollte die Deutsche Telekom so blöd sein, in ihrer Ankündigung die gerade abgestimmten Regeln nicht zu berücksichtigen?

    Letztendlich sei das mit der Netzneutralität aber auch nicht so wichtig, denn demnächst gibt es die fünfte Generation des Mobilfunks 5G! Und Glasfaser! Nachgefragt, wann das denn soweit sei, erklärte Oettinger: „2020 ist in fünf Jahren, gnädige Frau“. Immerhin investiere die EU-Kommission Millionen (!) in die Förderung von 5G. Und damit gäbe es dann die Frage nach Diskriminierung nicht mehr. Was aber zu beweisen wäre! Konkret nach Details gefragt, was denn der Unterschied zwischen kommerziell verbotenem, aber unter Umständen nicht-kommerziell erlaubtem Verkehrsmanagement sei (es ging immer noch um Netzneutralität), gab es einen Exkurs zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, autonomen Autos und dass die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.

    Die moderierende Journalistin gab dann auch immer nach einigen Fragen auf und wechselte zum nächsten Thema in der Hoffnung, irgendwann auch mal eine konkrete Antwort auf ihre konkreten Fragen zu erhalten. Die einzige klare Sache kam zum Schluss, als Oettinger erklärte, dass er im September oder Oktober den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform vorlegen würde. Die Ausführungen davor lassen aber schon erahnen, in welche Richtung diese geht: In der langen Auflistung, mit wem er sich in der Thematik alles getroffen habe, fehlten natürlich die Nutzer. Die in dieser Frage aber nicht vergessen werden sollten, wenn man das Versprechen einlösen will, „einen Kompromiss zwischen den Interessen aus Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen“.

    Hier der gesamte Talk zum Nachschauen auf YouTube:

    10. Mai 2016 27
  • : Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet
    Wahrheit, Lüge, irgendwas dazwischen? Man weiß es nicht. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Moko1998">Moritz Kosinsky</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet

    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert einen raschen Ausbau des Glasfaser-Netzes in Deutschland. Im Handelsblatt sagte er am Montag: „Unser Ziel muss es sein, spätestens 2025 mit Gigabitnetzen die beste digitale Infrastruktur der Welt zu haben“, wie heise.de berichtet. Für dieses Vorhaben will Gabriel finanzielle Mittel aus dem 300 Milliarden Euro umfassenden Europäischen Fonds für strategische Investitionen („Juncker-Fond“) beziehen.

    Dieses Ziel scheint angesichts der Zahlen des europäischen Industrieverbandes FTTH Council sehr ambitioniert. In der Bundesrepublik, der stärksten Volkswirtschaft in Europa, verfügen gerade einmal ein Prozent aller Haushalte über einen Gigabit-Glasfaseranschluss.

    Kritiker befürchten „Re-Monopolisierung“ bei Umsetzung der umstrittenen Vectoring-Pläne

    Vor Kurzem hatte die Bundesnetzagentur beschlossen, schnellere Internetverbindungen durch sogenanntes Vectoring im bestehenden Netz von Kupferleitungen zu realisieren. Dabei kann aus technischen Gründen allerdings immer nur ein Anbieter pro Nahbereich Vectoring betreiben. Kritiker dieses Vorhabens fürchten, dass die etablierte Telekom dabei eine Art Monopolstellung einnehmen könnte. Die Konkurrenten sprachen sich deswegen gegen die Pläne aus und drohten mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Gegner der Vectoring-Pläne sehen den umfassenden Ausbau der zukunftsträchtigen Glasfaser-Technologie gefährdet. Der auf Kupferkabel gestützte Netzausbau entziehe dem Glasfaser-Ausbau die wirtschaftliche Grundlage. Die Telekom argumentierte dagegen, denn auch bei Vectoring kommen Glasfaserkabel zumindest bis zu einem regionalen Hauptverteiler zum Einsatz.

    „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich“, entgegnete der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, im Januar. Denn das Investitionsumfeld für Glasfaser-Netzausbau im Nahbereich würde sich stark negativ entwickeln:

    Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.

    In einem gemeinsamen Schreiben (PDF) an Digitalkommissar Günther Oettinger haben 25 Verbände ihre Ablehnung gegenüber dem Vectoring-Monopol ausgedrückt. Sie sprachen sich für mehr Wettbewerb aus und appellierten: „Deutschland braucht Investitionsanreize für die Migration zur Gigabit-Gesellschaft“.

    Bundesregierung für Deregulierung des Wettbewerbs

    Trotz dieser berechtigten Bedenken an einer monopolistischen Praxis bei der Vergabe von Ausbaugenehmigungen, setzen Sigmar Gabriel und die Bundesregierung offenbar auf weichere Wettbewerbsregelungen. Es scheint, dass der Ex-Monopolist Telekom dabei als eine Art „europäisches Flaggschiff“ gegen außereuropäische Konkurrenz in Stellung gebracht werden soll. Intensiver innereuropäischer und vorallem innerstaatlicher Wettbewerb ist für diese Pläne eher schädlich.

    Angesichts globaler Konkurrenz sprach sich der Bundeswirtschaftsminister dafür aus, die Wettbewerbsmaßstäbe in Europa zu lockern. „Wir müssen europäische Champions zulassen“, meinte er gegenüber dem Handelsblatt und erklärte: „Unser Problem besteht doch nicht darin, dass wir zu große europäische Player haben, sondern dass die Internet-Giganten aus den USA uns immer mehr in ihre Abhängigkeit zwingen.“

    Die Bundesregierung hatte sich schon im März für eine Deregulierung des Markts für Telekommunikationsinfrastruktur eingesetzt, damit die Telekom ihre Macht ausbauen und gegen globale Konkurrenz bestehen kann. Die EU-Verantwortlichen für Regulierung sind momentan eher darauf bedacht, die Angebotsvielfalt in einzelnen Ländern zu bewahren. Die Bundesregierung befürchtet anscheinend, eine zu starke Förderung der innereuropäischen Konkurrenz könne dazu führen, dass Global-Player aus den USA bald den hiesigen Markt dominieren.

    26. April 2016 9
  • : Cloud-Initiative: EU-Kommission will wissenschaftlichen Austausch und digitale Infrastruktur fördern
    <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cloud-computing-1.gif">CC-BY-SA Jcawdneu</a>
    Cloud-Initiative: EU-Kommission will wissenschaftlichen Austausch und digitale Infrastruktur fördern

    Die Europäische Kommission hat heute in einer Pressemitteilung einen Plan vorgestellt, um zukünftig Wissenschaft, Unternehmen und den öffentlichen Sektor mit Cloud-gestützten Diensten und verbesserter Infrastruktur zu unterstützen. Damit soll Europa eine weltweit führende Position in der Datenwirtschaft einnehmen. Die großen Mengen an wissenschaftlichen Erkenntnissen und die dazugehörigen Daten sollen im Gegensatz zur aktuellen fragmentierten Infrastruktur besser gespeichert, geteilt und genutzt werden können.

    „Den Aufbau der Hochleistungs-Breitbandnetze, Großspeichereinrichtungen und Superrechner-Kapazitäten, die für den effektiven Zugang zu den in der Cloud gespeicherten großen Datensätzen und deren Verarbeitung benötigt werden“, will man mit zwei Milliarden Euro an EU-Forschungsgeldern fördern. Die restlichen 4,7 Milliarden, die zur Finanzierung dieses Riesenprojekts nötig sind, sollen aus öffentlichen und privaten Geldern stammen.

    Die Kommission drängt mit diesem Plan darauf, Europas weltweite Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der „Big-Data“-Analyse zu verbessern und sich „bis 2020 in die weltweit drei besten Infrastrukturen für Hochleistungsrechner“ einzureihen, so EU-Digitalkommissar Oettinger.

    Ferner soll die Initiative die Kosten für Speicherung und Analyse von Daten senken und so Startups, kleine und mittelständige Unternehmen, aber auch die Medizin-Branche und den öffentlichten Gesundheitssektor untersützen.

    Schrittweise Öffnung der Cloud und Einführung moderner Infrastruktur

    Anfangs soll die geplante Cloud von Wissenschaftlern in Europa und Partnerländern weltweit genutzt werden, später sollen auch Nutzer aus dem öffentlichen sowie industriellen Sektor darauf zugreifen können. Folgendermaßen stellt sich die EU-Kommission die Umsetzung vor:

    Ab 2016: Schaffung einer Europäischen Cloud für offene Wissenschaft für europäische Forscher und ihre weltweiten Wissenschaftspartner durch die Integration und Konsolidierung von e‑Infrastruktur-Plattformen, die Verknüpfung bereits vorhandener wissenschaftlicher Clouds und Forschungsinfrastrukturen und durch die Unterstützung der Entwicklung cloudgestützter Dienste.

    2017: Alle wissenschaftlichen Daten, die im Rahmen des mit 77 Mrd. EUR ausgestatteten Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 generiert werden, sollen standardmäßig offen zugänglich werden, damit die wissenschaftliche Gemeinschaft die gewaltigen mit dem Programm erzeugten Datenmengen wiederverwenden kann.

    2018: Start Flaggschiff – Initiative, um die neuen Entwicklungen im Bereich der Quantentechnologie zu beschleunigen, die die Grundlage für die Hochleistungsrechner der nächsten Generation bildet.

    Bis 2020: Entwicklung und Einführung einer europäischen Großinfrastruktur für Hochleistungsrechner, Datenspeicher und Netze, worunter auch der Erwerb von zwei Prototypen von Hochleistungsrechnern der nächsten Generation, von denen einer zu den weltweit drei besten zählen wird, sowie der Aufbau eines europäischen Big-Data-Zentrums und die Modernisierung des Kernnetzes für Forschung und Innovation (GEANT) fallen werden.

    Open Access zu öffentlich finanzierten Forschungserkenntnissen

    Durch öffentlich finanzierte Forschung entstandene wissenschaftliche Erkenntnisse werden häufig nicht zur Nutzung für andere Wissenschaftler freigegeben. Das beklagt Andrus Ansip, EU-Vizepräsident und Zuständiger für den digitalen Binnnenmarkt, laut heise-online und fordert, den Zugriff auf solche Daten via Internet zu ermöglichen.

    Die Cloud-Initiative wird aus dem 77 Milliarden Euro an Forschungsgeldern umfassenden Topf „Horizont 2020“ finanziert. EU-Forschungskommissar Carlos Moedas forderte die Offenlegung aller Daten aus Projekten, deren Finanzierung sich auf diese Gelder stützt und will sie dadurch weiteren Forschungen zur Verfügung stellen.

    Wissenschaftsinitiativen fordern schon seit längerem, den Zugriff auf Forschungserkenntnisse zu erleichtern. So will die Initiative „Open Access 2020“ den freien Zugang auf breiter Linie zum Standard machen. Bleibt zu hoffen, dass die EU ihren Ankündigungen nachkommt und alle europäischen Bürger von den milliardenschweren Investitionen profitieren.

    Die veröffentlichten Pläne zur Cloud sind Teil einer großen Strategie für den digitalen Binnenmarkt in Europa.

    19. April 2016 1
  • : Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“
    Netzneutralität im Bundestag: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“

    Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend 25 Minuten auf Antrag der Linken über Netzneutralität diskutiert. Die Linken wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass die EU-Verordnung zur Netzneutraität mit ihren vielen Schlupflöchern für die Pläne der Deutschen Telekom & Co durch ein nationales Gesetz konkretisiert wird. Die Grünen wollen ebenfalls die Schlupflöcher stopfen.

    Nur CDU/CSU und SPD finden alles super, was die EU vorgelegt hat, u.a. mit der Begründung, dass der Schutz der Netzneutralität ja auch im Koalitionsvertrag versprochen wurde (wo wir seinerzeit ebenso diverse Schlupflöcher für das „… aber…“ gefunden haben). Auf jeden Fall sieht man keinen Bedarf, Bürgerinnen und Bürger dürfen sich ja im Sommer bei einer öffentlichen Konsultation der Regulierungsbehörden äußern und die letztendliche Entscheidung, wie man die Verordnung lesen könnte, wird durch die Regulierer im Anschluß getroffen. Wir haben für Euch die Höheunkte der Debatte zusammengefasst. Im Protokoll der gestrigen Plenarsitzung findet Ihr das komplette Redetranscript ab Seite 130ff.

    Halina Wawzyniak (DIE LINKE) startete die Debatte:

    Einen regelrechten Salto mit halber Schraube legte die Telekom kürzlich hin, die ihre Spotify-Flatrate mit Verweis auf die Netzneutralität einschränkte. Damit Sie mich jetzt richtig verstehen: Das heißt nicht, dass die Telekom dieses Zero-Rating-Angebot plötzlich abschafft. Nein, die Kunden dürfen weiter dafür bezahlen, dass die Nutzung des Musikstreamingdienstes nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Sollte das Datenvolumen aber trotzdem wegen anderer Nutzungen aufgebraucht sein, wird nun auch die Spotify-Nutzung gedrosselt. Die Telekom schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kann noch mehr Geld von ihren Kunden kassieren, weil sie noch mehr Datenvolumen brauchen, und sie kann gleichzeitig bei ihren Kunden Stimmung gegen die Netzneutralität machen. Ich für meinen Teil kann da nur sagen, dass mir bei dieser einseitigen Auslegung der Netzneutralität die Spucke wegbleibt.

    Der CDU-/CSU-Abgeordnete Andreas G. Lämmel findet, dass man sich um die Netzneutralität nicht kümmern braucht, weil es ja schon im Koalitionsvertrag stehen würde. Außerdem stehe zukünftig ausreichend Bandbreite zur Verfügung und das Problem würde damit gelöst. (Wenn der Breitbandausbau unserer Bundesregierung im selben Tempo weiterläuft, könnte das sicher schon gegen Mitte dieses Jahrhunderts passieren).

    Es ist also schon vom Grundansatz her eigentlich widersinnig, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Thema Netzneutralität schon verankert. In der Verordnung zum TK-Binnenmarkt wurde das Thema aus unserer Sicht gut umgesetzt. Wer sich über die Jahre hinweg an der Diskussion beteiligt hat, weiß, dass das Thema Netzneutralität ein sehr dynamisches Thema ist. Wir wissen: Wenn der sich am Horizont abzeichnende neue 5G-Standard im Bereich der mobilen Telekommunikation Einzug hält, dann wird das Thema Netzneutralität nicht mehr die Rolle spielen wie beim 4G-Standard, den wir derzeit noch haben. Deswegen ist klar: Die Netzneutralität ist derzeit noch notwendig, aber in Zukunft wird genügend Bandbreite zur Verfügung stehen, sodass es überhaupt nicht nötig sein wird, das Thema Netzneutralität in einem solchen Rahmen zu diskutieren.

    Die CDU/CSU stehe zu den definierten Spezialdiensten, die nach Ansicht zahlreicher Beobachter viele Schlupflöcher enthalten um genau solche Dienste zu ermöglichen, die vor Jahren in der Drosselkom-Debatte diskutiert wurden:

    Insofern stehen wir zu den Spezialdiensten. Spezialdienste werden natürlich auch nicht zum gleichen Preis angeboten – das ist ganz klar, aber die Voraussetzungen für die Nutzung sind klar definiert.

    Konstantin von Notz von Bündnis 90/Die Grünen teilte die Interpretation der Linken, dass die EU-Verordnung nicht ausreicht und nachjustiert werden muss:

    Was man in netzpolitischen Kongressen, Agenden und Gipfeln mühsam versucht, vorn hochzupuzzeln, das reißen Sie hinten wieder ein. Marktkonzentration leistet man Vorschub. Das ist ein Themenfeld, um das sich jetzt neuerdings auch das BMWi kümmern will – endlich, muss man sagen. So wird das aber leider nichts, meine Damen und Herren. Wir haben immer gewarnt, nicht abzuwarten, bis das Kind im Brunnen liegt. Nun liegt es da, und nun veranstaltet man Workshops, um auf nationaler Ebene noch irgendwie sicherzustellen, dass man den EU-Vorgaben gerecht wird und dass die Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit des Netzes und die Verbraucher irgendwie berschaubar bleiben. Die nationalen Behörden sollen bis zum August in einem Soft-Law-Verfahren konkrete Vorschläge hierzu erarbeiten, die dann über den Zusammenschluss der EU-Regulierungsbehörden an die Kommission weitergeleitet werden. Ob die Kommission dann diese Vorschläge aufnimmt, ist eine spannende, aber völlig offene Frage.

    Klaus Barthel von der SPD weiß viel von der Bundesnetzagentur zu erzählen, weil er dort im Beirat ist.

    Folgendes muss hier einmal dargestellt werden: Am 12. Februar fand ein öffentlicher Workshop der BNetzA statt, bei dem alle Beteiligten angehört wurden. Dann wurden weitere Stellungnahmen angefordert. Sie wurden jetzt am 24. März veröffentlicht. Das alles ist transparent und nachvollziehbar. Daran hätten übrigens auch alle, die sich hier verkämpfen, teilnehmen und sich dort einbringen können. Es ist immer sehr wohlfeil, sich hier in den Bundestag zu stellen und groß von Demokratie, Netzneutralität und ein paar anderen Schlagworten zu reden; aber dann, wenn es darum geht, sich wirklich um das Kleingedruckte und um die Umsetzung das fordern Sie ja zu kümmern, ist man im Zweifelsfall nicht da. Da muss man Rede und Antwort stehen und genau über die Auslegung dieser europäischen Richtlinie streiten und diskutieren. Der Bundesnetzagentur wird das Ergebnis für den nächsten Schritt auf den Weg gegeben.

    Hätte sich Klaus Barthel auch näher mit dem von ihm angesprochenen Workshop beschäftigt, hätte er auch gelernt, dass dort von der Linksfraktion der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens (MdB) teilgenommen hat – und auch eine Stellungnahme im Anschluß abgab. Das findet man unter den von Herrn Barthel zitiertem Angebot. Oder bei uns, denn wir waren dort auch vertreten.

    Thomas Jarzombek von der CDU/CSU findet auch alles prima, vor allem dass demnächst Spezialdienste für vernetzte Autos genutzt werden dürfen, damit ein Bus voller CDU-/CSU-Abgeordneter zur selben Zeit Unterlagen herunterladen und der Bus trotzdem noch bremsen kann. Glaubt Ihr nicht?

    Da braucht man natürlich Dienste mit einer kurzen Latenzzeit. Wenn man, um Abstände zu reduzieren, einen Konvoi von selbstfahrenden Autos steuern will, dann muss das zwanzigste Auto in Echtzeit das Bremssignal vom ersten Auto bekommen; sonst müssten die Autos mit einem viel größeren Abstand fahren. Dafür braucht man ein absolut verzögerungsfreies Netz. Dass das Priorität gegenüber einem Bus mit Bundestagsabgeordneten
    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich fahre Fahrrad!)
    Unsere gesamte Landesgruppe fährt am Wochenende nach Hamm in Westfalen zu einer Klausurtagung. Dahin kommen wir nicht mit dem Fahrrad. Wenn also ein ganzer Bus mit Bundestagsabgeordneten, die alle Informationen wie die Presseschau aus dem Internet herunterladen möchten,
    (Klaus Barthel [SPD]: Das geht gar nicht!)
    unterwegs ist, dann erschließt es sich doch dem logischen Menschenverstand, dass die Steuerung von Connected Cars Vorrang haben muss, um diese Innovation zu ermöglichen.

    Immer wenn Journalisten eine öffentliche Aussage von Autoherstellern zu der Frage bekommen wollten, ob diese über das Internet ihre vernetzten Autos steuern würden, war die Antwort, dass dies nicht geplant sei.

    Jarzombek lobte auch die Möglichkeit von Dienste/Qualitätsklassen:

    Was ist der Kern dessen? Der Kern dessen ist: Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Aber da haben wir in der Enquete-Kommission damals einen Konsens erreicht – es muss auch Diensteklassen geben können.

    Als ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission kann ich dazu nur sagen, dass von Teilen (inklusive mir) dieser Konsens zu Diensteklassen abgelehnt wurde. Die Minderheitsvoten standen aber leider im Kleingedruckten, vielleicht hat das Jarzombek überlesen.

    Lustig wurde es, als Thomas Jarzombek das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung lobte, das zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als Deutschland bereits seit einigen Jahren in Sachen Breitbandausbau im EU-Vergleich im hinteren Mittelfeld zu finden war – und beim Glasfaserausbau das Schlußlicht bildete. Da musste sogar seine Fraktion lachen:

    Zum Breitbandausbau in Deutschland. Diese Bundesregierung ist die erste seit Menschengedenken,
    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
    die überhaupt ein Breitbandförderprogramm ins Leben gerufen hat.
    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert seit über zehn Jahren!)

    Dann war auch die Debattenzeit schon zu Ende. Klaus Barthel rief noch mittendrin folgenden Satz dazwischen, der schön erklärte, wie die Deutsche Telekom und ihre Befürworter im Bundestag die Debatte sehen: „Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!“ Als Inhalteanbieter fühlen wir uns von Herrn Barthel ertappt.

    Eine Entscheidung wurde verlagert, der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Großen Koalition in den Wirtschaftsausschuss verlegt. Das zeigt auch eindrucksvoll, wie relevant für netzpolitische Fragen der Ausschuss für Digitale Agenda ist.

    15. April 2016 14
  • : Störerhaftung wackelt laut Süddeutsche auch in den Ministerien
    Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum
    Störerhaftung wackelt laut Süddeutsche auch in den Ministerien

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Störerhaftung in den federführenden Ministerien der Digitalen Agenda, dem Innen‑, Wirtschafts- und Verkehrsministerium, endlich auch unter Beschuss steht.

    Der Süddeutschen Zeitung liegen mehrere Vermerke vor, in denen die Fachleute der Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres sich gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze aussprechen. So bezeichnen es die Experten von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als fraglich, ob „eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum Wlan“ überhaupt zulässig sei. Diese würde nach Einschätzung der Beamten auch für eine Vorschaltseite gelten.

    Gerade Innenministerium und das federführende Wirtschaftsministerium hatten sich bisher geweigert, die Störerhaftung abzuschaffen und damit mehr Möglichkeiten für offene WLANs zu schaffen. Aus SPD-Kreisen war häufig zu hören, dass der Druck vor allem aus dem Innenministerium kommen würde. Wenn jetzt dort auf Beamten-Ebene ebenso Kritik laut wird, kann das der Sache nur dienen. Einer der Gründe für den Meinungswechsel dürfte, neben allen logischen Argumenten gegen die Störerhaftung, auch der gerade laufende Prozess zur deutschen Störerhaftung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein.

    Vor einem Monat hatte der Generalanwalt beim EuGH, Maciej Szpunar erklärt, dass Anbieter offener WLANs in Cafés oder Geschäften nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zwar könne ein Gericht den Betreiber dazu verpflichten, diese Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern, schreibt Szpunar in seiner Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof. Allerdings sei es nicht zumutbar, solche WLANs mit Passwörtern zu versehen, die Kommunikation zu überwachen oder gar den Internetanschluss stillzulegen.

    Wir sind auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gespannt. Vorher wird die Bundesregierung in dieser Frage nichts entscheiden.

    15. April 2016 6
  • : Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen
    Günther Oettinger (Archivbild). Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/15393893585/sizes/l">European Parliament</a>
    Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen

    Günther Oettinger veranstaltet seit fünf Jahren jedes Jahr sein eigenes Mini-Davos. Es heißt „Europa Forum Lech“ und findet dieses Jahr vom 13.–15. April statt, berichtet Politico.eu. Das Treffen wird nicht von der europäischen Kommission finanziert, sondern von den lokalen Veranstaltern. Die Gäste zahlen Anfahrt und Unterkunft selbst. Doch die Spesen dürften sich lohnen, bietet das Forum in gemütlicher Atmosphäre Zugang zum Digitalkommissar der Europäischen Union.

    Nur Top-Level-Ebene erwünscht

    Zu den hochrangigen Gästen Oettingers zählen dieses Jahr: José María Álvarez-Pallete López (Geschäftsführer Telefónica), Hannes Ametsreiter (Geschäftsführer Vodafone Germany), Gavin Patterson (Geschäftsführer British Telecom) und Alejandro Plater (CEO Telekom Austria). Außerdem eingeladen: Giuseppe Recchi (Vorstandsvorsitzender Telecom Italia), Carlo D’Asaro Biondo (President für strategische Beziehungen Europa, Mittlerer Osten und Afrika bei Google) und Wolfgang Kopf (Chef-Lobbyist der deutschen Telekom). Ein großes Telekommunikationsunternehmen sei 2016 nicht vertreten, weil es keinen Vertreter auf Top-Level-Ebene schicken wollte, weiß Politico.

    Insgesamt sind etwa 100 Gäste geladen (Liste, PDF), unter ihnen nur acht Frauen. Zu den weiteren Gästen zählen Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler Österreichs, konservative Abgeordnete wie Joachim Pfeiffer, mehrere Banker, Geschäftsführer von Technikfirmen, einige Vertreter aus der Wissenschaft.

    Ganz nah mit dem Digitalkommissar

    Ein Teilnehmer sagt gegenüber Politico, dass die besondere Nähe zum Digitalkommissar der EU den Reiz des Treffens ausmache:

    [..] in Lech, he is around for most of the days. He is on most of the panels. There are opportunities to sit with him. He is not rushing. Mr. Oettinger says what he thinks. He is very direct. He dares to speak frankly, sometimes maybe for Europeans even too frankly.

    Das Treffen in Lech wirft Fragen auf in Sachen Lobbytransparenz. Laut Politico ist dieses Jahr ein Viertel der Teilnehmer nicht im EU-Transparenzregister gelistet und Oettinger veröffentlichte auch keine Liste, mit wem er sich in Lech im Jahr 2015 traf. Das ist zwar nicht gegen das Gesetz, das Ausnahmen bei sozialen und öffentlichen Veranstaltungen zulässt, aber hat jedoch mindestens ein Geschmäckle.

    Oettinger und die Lobbytransparenz

    Bei Günther Oettinger hat das Thema fehlende Lobbytransparenz schon länger Tradition. Einzig bei einem der raren Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zeigte sich der Digitalkommissar sehr transparent – und setzte zwölf Tweets vom Treffen ab.

    11. April 2016 16
  • : Wie sich die Wirtschaft gern Netzneutralität zurechtbiegen würde
    Verklausuliert die Netzneutralität zurechtbiegen. Foto: CC-BY 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/yd/2625188964/sizes/l">yd (Flickr)</a>
    Wie sich die Wirtschaft gern Netzneutralität zurechtbiegen würde

    Europäische Regulierer hätten weder das Mandat noch die Notwendigkeit, Zero-Rating-Angebote und Spezialdienste zu regulieren, heißt es in einer Stellungnahme des Branchenverbandes Bitkom zur EU-Verordnung zur Netzneutralität, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Osterwochenende veröffentlicht hat. Stattdessen soll ein „marktgetriebener Prozess“ über den Erfolg oder Misserfolg neuer Anwendungen und Geschäftsmodelle entscheiden, erklärten die Interessensvertreter weiter Teile der deutschen IT-Wirtschaft.

    Warten auf die Regulierer

    Noch bevor das EU-Parlament im vergangenen Jahr dem missratenen Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt hat, warnten Kritiker vor den stellenweise schwammigen Formulierungen der Verordnung, die strittige Fragen rund um Spezialdienste, Zero Rating oder Verkehrsmanagement offen gelassen hat. Ganz bewusst, betonten damals viele Abgeordnete unisono mit der EU-Kommission, schließlich stünden in den nationalen Regulierungsbehörden sowie dem europäischen Dachverband „Body of European Regulators for Electronic Communication“ (BEREC) Experten bereit, bei denen solche technischen „Detailfragen“ besser aufgehoben wären. Dem Gremium wurde folglich der ausdrückliche Auftrag erteilt, die offen gebliebenen Punkte bis Ende August 2016 abzuklären und einheitliche Leitlinien zu erarbeiten.

    Vor diesem Hintergrund veranstaltete die deutsche BNetzA im Februar einen Workshop, bei dem uns Thomas Lohninger vertrat und der schon damals bemängelte, dass man allein an den Fragen ablesen könne, wie weit man noch von einem Feinschliff entfernt sei. Diesen Eindruck verstärken die nun vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen des Bitkom-Verbandes, des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) sowie des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (Zvei). Neben diesen haben acht weitere Interessensgruppen Stellungnahmen abgegeben, darunter netzpolitik.org und die Digitale Gesellschaft.

    Zero Rating: (Nicht-)Regelung „transparenter“ als Vorgaben

    Zwar bekennt sich Bitkom auf dem Papier zum Best-Effort-Internet, das nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ arbeitet und Datenpakete typischerweise diskriminierungsfrei in der Reihenfolge ihres Ankommens weiterleitet. Doch gleichzeitig entstünden „neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen auf der Grundlage von Traffic Management und Qualitätssicherung (Quality of Service)“, die Innovation und Wachstum sicherstellen würden. Mit „Qualitätssicherung“ zielt Bitkom auf sogenannte Spezialdienste ab, die Inhalteanbietern gegen Bezahlung Überholspuren verschaffen; der Begriff „Traffic Management“ (Verkehrsmanagement) dürfte wohl bewusst irreführend verwendet worden sein, denn die Verordnung schließt auf „kommerziellen Erwägungen“ beruhende Verkehrsmanagementmaßnahmen und somit entsprechende Geschäftsmodelle ausdrücklich aus.

    Einige Sätze später heißt es dann etwas weniger verklausuliert, dass mögliche Vorgaben zu Traffic Management und Volumengrenzen für Daten flexibel genug bleiben müssten, um „differenzierte Angebote“ auf den Markt bringen zu können. Dies gelte insbesondere auch für „Angebote wie Zero Rating“, mit dem die Praxis bezeichnet wird, bestimmte Dienste (für gewöhnlich) gegen Bezahlung vom monatlichen Datentransfervolumen auszunehmen. Sollte es dabei für Endnutzer – damit sind nicht nur surfende Privatkunden gemeint, sondern auch Inhalteanbieter – zu Einschränkungen der Auswahlmöglichkeit kommen, könne ja die BNetzA im Nachhinein gegebenenfalls korrigierend einschreiten. Aber prinzipiell gelte laut Bitkom das Primat des Marktes, das den „stets im Mittelpunkt der Überlegungen“ stehenden Nutzern eine „Vielfältigkeit neuer Angebote“ eröffnen würde:

    Es besteht damit kein Raum für BEREC, die durch die TSM-VO [Verordnung zum Telecoms Single Market] weiterhin gewährten kommerziellen Freiheiten in einer Weise zu beschneiden, die insbesondere ein Angebot von Zero Rating Geschäftsmodellen erschweren.

    Auch Anga steht Zero Rating positiv gegenüber und begrüßt die „Transparenz“ der (Nicht-)Regelung, die einer „einschränkenden Vorab-Regulierung“ vorzuziehen sei. Freuen könnten sich nicht nur Internetnutzer, sondern auch Diensteanbieter, da dank Zero Rating mögliche Volumengrenzen auch für nicht begünstigte Anbieter später (oder sogar nie) greifen würden. Wo man gedanklich bereits angekommen ist, macht der folgende Satz deutlich:

    Denkbar ist im Zusammenhang mit Zero-Rating-Angeboten allenfalls eine Regelung zu nichtdiskriminierendem Zugang für Diensteanbieter gegenüber markthebeherrschenden Internetzugangsanbietern.

    Qualitätsverschlechterung durch Spezialdienste Auslegungssache

    Wie Bitkom setzt Anga auf „intensiven Wettbewerb unter den Internetzugangsanbietern“, der verhindere, „dass unzureichende Best-Effort-Angebote im Markt erfolgreich sein werden“. Zudem würden Kapazitäten und Bandbreiten stetig wachsen, was ein problemloses Nebeneinander von Best-Effort-Internet und Spezialdiensten garantiere. Und da die Verordnung „keinen spezifischen öffentlichen Mehrwert für Spezialdienste“ fordere, seien Überholspuren für beliebige Dienste denkbar. Außerdem sei der tatsächliche Bedarf an Spezialdiensten noch gar nicht absehbar, deshalb sollte nicht weiter einengend reguliert werden.

    Völlig auf den Kopf stellt Bitkom den sogenannten „Virtuous Cycle“, den die US-Regulierungsbehörde FCC als Ausgangspunkt für ihre strengen Netzneutralitätsregeln herangezogen hat und der faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer herstellen sowie einen Infrastruktur-Wettlauf entfachen soll. Im Gegensatz zur FCC geht jedoch Bitkom davon aus, dass Überholspuren den Netzbetreibern die „notwendigen Investitionsanreize“ in die Hand geben würden, um den Breitbandausbau voranzutreiben, der sich durch Entgelte für Internetzugangsdienste nicht finanzieren lasse.

    Ferner solle man es mit der Definition einer „allgemeinen Qualitätsverschlechterung“ im Vorfeld nicht zu eng sehen, sollte es nach der Einführung von Spezialdiensten zu Qualitätsverschlechterungen im Best-Effort-Internet kommen. Schließlich ist alles Auslegungssache:

    Eine starre ex-ante-Festlegung im Rahmen der BEREC-Guidelines, wann eine allgemeine Qualitätsverschlechterung gegeben ist, läuft schnell Gefahr, Spezialdienste umfassender zu untersagen, als dies dem politischen TSM-Kompromiss entspricht.

    Verhandelbar ist laut Bitkom auch die in der Verordnung verankerte ex-ante-Prüfung, ob und inwieweit eine Optimierung objektiv erforderlich ist, um ein spezifisches Qualitätsniveau für einen Spezialdienst sicherzustellen. Bekanntlich lautete bisher das Argument für Spezialdienste, dass Datenverbindungen etwa selbstfahrender Autos oder der „Industrie 4.0“ auf ebenjene Optimierung angewiesen sind. Nun soll schlicht „das Qualitätsversprechen des jeweiligen Netzbetreibers gegenüber dem jeweiligen Diensteanbieter“ ausreichen, um offenbar gar nicht mal so spezielle Dienste anbieten zu dürfen.

    Unscharfe Videos durch Verkehrsmanagement

    Die von Zvei vertretene Elektroindustrie versucht zumindest, den Anschein zu wahren, und führt „Telemedizin oder zukünftig Industrie 4.0“ als Beispiele für mögliche Spezialdienste an (zu Zero Rating hat sich Zvei nicht geäußert). Privatnutzer müssten jedoch bereit sein, aus Rücksicht auf die Wirtschaft zurückzustecken, da bereits „minimale Latenzzeitschwankungen großen ökonomischen Schaden anrichten“ könnten oder gar mittelbar die körperliche Unversehrtheit bedrohten. Dies ließe sich durch Spezialdienste sowie Verkehrsmanagement mittels „differenzierter Diensteklassen“ gewährleisten:

    Aus diesem Grund ist es trotz des Prinzips der Netzneutralität unabdingbar, dass für bestimmte Dienste ein aktives Netzwerkmanagement ermöglicht wird, um auch bei noch begrenzten Netzkapazitäten die geforderte QoS zu sichern.

    Dabei bleibt jedoch offen, wie sich eine solche Klassifizierung realisieren lässt: Schließlich wäre es beispielsweise wünschenswert, wenn sensible Gesundheitsdaten verschlüsselt übertragen werden, was jedoch eine korrekte Einteilung der Datenpakete erschwert bis unmöglich macht.

    Erwartungsgemäß begrüßt auch Bitkom die Möglichkeiten zum Verkehrsmanagement, möchte diese aber so weit wie möglich gefasst wissen. Zu enge oder zu detaillierte Vorgaben seien weder sachgerecht noch erforderlich: „Es sind keine Fälle bekannt, wo es durch Verkehrsmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber zu einer Gefährdung des offenen Internet, zu wettbewerblicher Diskriminierung o.Ä. gekommen ist.“ Unerbetene Eingriffe in den Datenverkehr kämen Allen zugute und seien bloß nett gemeint:

    Ein im Mobilfunk seit langem weit verbreitetes Beispiel für proaktives Lastmanagement ist die automatische Skalierung von HD-Videocontent bei einer Nutzung auf mobilen Endgeräten. Eine Reduzierung auf die von einem Smartphone technisch auch tatsächlich darstellbare Auflösung ermöglicht es, die Dateigröße signifikant zu verkleinern, ohne dass das Nutzererlebnis dadurch beeinträchtigt wird. Dies reduziert die Datenlast auf den Netzen und schont gleichzeitig das Datenvolumen der Kunden.

    Wir sind leicht enttäuscht, dass Bitkom diesmal nicht den Umweltschutz als Beispiel für Verkehrsmanagement herangezogen hat und offenbar auch nicht mehr das Ende von IPTV heraufbeschwört, sollten Spezialdienste eng geregelt werden.

    Die restlichen Stellungnahmen lassen sich auf der Webseite der BNetzA vollständig herunterladen oder in einer BNetzA-eigenen Zusammenfassung nachlesen, die wir aus dem PDF befreit haben:


    Zusammenfassung der Stellungnahmen, aus dem PDF befreit

    Workshop der Bundesnetzagentur zu den Regelungen zur Netzneutralität in der Telecom Single Market-Verordnung

    Die Bundesnetzagentur hat am 12. Februar 2016 einen Workshop mit Interessenvertretern zu den Regelungen zur Netzneutralität in der Telecom Single Market—Verordnung in Bonn durchgeführt. Die Verordnung zielt insbesondere auf die Sicherstellung von Netzneutralität ab. Verkehrsmanagementmaßnahmen und Spezialdienste sind jeweils unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Verordnung sind eine Reihe von Fragen zu konkretisieren.

    BEREC hat gemäß Art. 5 Abs. 3 der TSM-Verordnung die Aufgabe. bis zum 30. August 2016 Leitlinien für die Umsetzung der Verpflichtungen der nationalen Regulierungsbehörden herauszugeben, um einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung zu leisten. Dies erfolgt nach Anhörung der lnteressenvertreter und in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.

    Der Entwurf der BEREC—Leitlinien soll Anfang Juni 2016 für sechs Wochen zur öffentlichen Konsultation gestellt werden.

    Auch die Bundesnetzagentur ist als Mitglied von BEREC an der Erarbeitung der Leitlinien beteiligt. Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion des Themas Netzneutralität in Deutschland hat die Bundesnetzagentur wesentliche Aspekte der Verordnung mit wichtigen Akteuren bereits im Rahmen des Workshops im nationalen Rahmen erörtert (Programm des Workshops. s. Beilage). Am Workshop haben rund 60 Personen aus den Bereichen Politik, Verbände, Unternehmen, Medien, Verbraucherschutz teilgenommen.

    Im Vorfeld des Workshops waren den Teilnehmern Fragen zur Strukturierung der Diskussion zur Verfügung gestellt worden. Die Fragen dienten als Leitfaden und greifen aus Sicht der Bundesnetzagentur die wichtigsten Inhalte der Telecom Single Market-Verordnung bezüglich der Regelungen zur Netzneutralität auf, sodass sich die Diskussion im Rahmen des Workshops auch konkret auf diese Fragen fokussierte.

    lm Nachgang zum Workshop hatten die Teilnehmer bis zum 29. Februar 2016 die
    Gelegenheit, ihre Argumente zu den Diskussionsfragen des Workshops noch einmal
    schriftlich darzulegen. Insgesamt sind zehn Antworten zu den Diskussionsfragen von
    folgenden Organisationen/Teilnehmern eingegangen: ANGA, ARD und ZDF, Herbert
    Behrens (MdB), Bitkom, Bundesverband Deutsche Startups, Digitale Gesellschaft,
    Medienanstalten, VPRT, VZBV, ZVEI. Netzpolitik.org verwies auf die schriftliche
    Stellungnahme des europäischen Dachverbands European Digital Rights zum BEREC-
    Workshop mit europäischen lnteressenvertretern 2015.

    Die Antworten sind am 24. März 2016 veröffentlicht. Nachfolgend findet sich eine kurze Auswertung der Antworten mit Blick auf die jeweiligen Diskussionsfragen. Dabei werden bei jedem der drei Themen (Netzneutralität und Vertragsfreiheit; Verkehrsmanagement; Spezialdienste) zunächst einige grundlegende Anmerkungen vorangestellt. sodann die zentralen Fragen aufgeführt und schließlich die Antworten zusammengefasst.

    1) Netzneutralität und Vertragsfreiheit [Art. 3 Abs. 1 und 2 TSM-VO) und andere Grundsatzaspekte

    Nach Art. 3 Abs. 1 haben „Endnutzer […] das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der lnformationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informatlonen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.“

    Art. 3 Abs. 2 normiert Vertragsfreiheit sowie die Freiheit bei der Produktgestaltung

    („Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern über die gewerblichen und technischen Bedingungen und die Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit sowie die Geschäftspraxis der Anbieter von Internetzugangsdiensten dürfen die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Absatz 1 nicht einschränken.“).

    Hinweis zum Begriff Endnutzer: Die Rahmen-Richtlinie definiert Endnutzer als „einen Nutzer, der keine öffentlichen Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienste bereitstellt“ (Art. 2n Rahmen-RL). Endnutzer ist somit nicht nur der „normale Verbraucher“, sondern etwa auch ein Inhalteanbieter.

    a) Konkrete Fragen:

    Welche konkreten Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsbietern
    bzw. Geschäftspraktiken sehen Sie als kompatibel bzw. nicht kompatibel mit der
    Verordnung an?

    Umstrittene Beispiele in diesem Spannungsfeld sind etwa:
    – „surf only Produkt „;
    – Angebote, bei denen der Internetzugang eingeschränkt ist (z.B. Ausschluss
    von VoIP, Instant Messaging bei bestimmten Mobilfunkprodukten);
    – Zero Rating Angebote.
    – Inwieweit gehen die von Ihnen genannten Beispiele mit ökonomischer und/oder
    technischer Diskriminierung einher?

    Wie sind diese Beispiele zu beurteilen im Hinblick auf:

    - die Rechte der Endnutzer (Art. 3 Abs. 1) – Wie wären die Rechte
    unterschiedlicher Endnutzer tangiert?

    - die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung des gesamten Verkehrs bei der
    Erbringung von Internetzugangsdienste (Art. 3 Abs. 3 1. Unterabsatz)?

    b) Auswertung Antworten:

    Zum Thema Zero—Rating:

    ANGA sieht keine Beeinträchtigung von Endnutzerrechten durch Zero-Rating und setzt
    v.a. auf Transparenz. Bitkom verweist insbesondere auf ein mögliches
    Ex-post—Eingreifen der Bundesnetzagentur und das allgemeine Wettbewerbsrecht,
    wodurch die Endnutzerrechte ausreichend geschützt würden. Die in der Verordnung
    gewährten kommerziellen Freiheiten dürften nicht beschränkt werden. Lt. ANGA würden vom Zero—Rating nicht begünstigte Anbieter sogar profitieren, da mögliche
    Volumengrenzen später oder gar nicht zum Tragen kämen.

    ARD/ZDF sehen zwar auch Transparenz als wesentlich an, befürchten aber im Hinblick
    auf kommunikative Chancengleichheit und Vielfaltssicherung negative Auswirkungen
    durch Vereinbarungen zwischen Internetzugangs- und Inhalte-[Diensteanbietern
    Hierdurch würden die Endnutzenechte beeinträchtigt. Solche Vereinbarungen seien
    daher „streng zu prüfen“ und ggf. zu untersagen.

    Digitale Gesellschaft, netzpolitik.org und VZBV sehen im Zero-Rating einen Verstoß
    gegen die TSM-Verordnung. Zero-Rating, so die Medienanstalten, solle — wenn
    überhaupt — nur diensteagnostisch [d.h. ohne Ansehen des jeweiligen Dienstes]
    eingesetzt werden. Für ARD/ZDF sind Zero-Rating—Angebote allenfalls akzeptabel,
    wenn sie sich auf eine allgemeine Dienstekategorie beziehen und nicht zu einer
    Diskriminierung von Inhaltsanbletem führen würden. Auch der VPRT sieht Zero-Rating
    eher kritisch. MdB Herbert Behrens betont, dass Dienste, die nicht auf das
    Datenvolumen angerechnet würden, zu exzessiver Nutzung einladen.

    Sonstige Themen:

    Surf—only-Produkte werden von der Digitalen Gesellschaft als inkompatibel mit der
    Verordnung gesehen (ähnlich netzpolitik.org. MdB Herbert Behrens, VZBV).

    Die Medienanstalten sehen — ähnlich wie ARD/ZDF — Vereinbarungen zwischen
    Internetzugangsanbietern und Endnutzern als zulässig an. Der VPRT betont, dass
    Vereinbahrungen über Datenvolumina diensteneutral/anbieteragnostisch [d.h. ohne
    Ansehen des jeweiligen Anbieters] sein müssen.

    netzpolitik.org argumentiert zudem, dass der Begriff Geschäftspraxis (Art. 3(2)) auch auf Zusammenschaltungen zwischen Internetzugangsanbietern und Anbietern von
    Inhalten bzw. Anwendungen bezogen werden könne. Entsprechende Streitigkeiten
    (Peering Dispute) hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass es zu
    Qualitätsverschlechterungen gekommen sei, sodass Dienste nicht mehr funktional
    nutzbar gewesen seien. Insofern seien die Endnutzer-Rechte nach Art. 3(1) beschränkt worden. Die Regulierungsbehörden hätten die Handhabe, bei solchen
    Zusammenschaltungsstreitigkeiten tätig zu werden, die aufgrund ihrer Tragweise zu
    Situationen führen, in denen die Auswahlmöglichkeit der Endnutzer in der Praxis
    wesentlich eingeschränkt wird (Erwägungsgrund 7).

    2.) Verkehrsmanagement (Art. 3 Abs. 3 TSM-VO)

    2.1 „angemessenew Verkehrsmanagement“

    Die Verordnung sieht als eine der Bedingungen für angemessenes Verkehrsmanagement
    vor, dass Verkehrsmanagementmaßnahmen „nicht auf kommerziellen Erwägungen (.. .),
    sondern auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die
    Dienstequalität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen“ (Art. 3 Abs. 3, 2. Unterabs.).

    Nach Recital 9 schließt „die Anforderung, des Verkehrsmanagementmaßnahmen nicht
    diskriminierend sein dürfen, […] nicht aus, dass die Internetzugangsanbieter zur
    Optimierung der Gesamtübermittlungsqualität Verkehrsmanagementmaßnahmen
    anwenden, bei denen zwischen objektiv verschiedenen Verkehrskategorien unterschieden wird. Um die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis zu optimieren, sollte jede derartige Differenzierung nur auf der Grundlage objektiv verschiedener Anforderungen an die technische Qualität der Dienste (beispielsweise in Bezug auf Verzögerung, Verzögerungsschwankung, Paketverlust und Bandbreite) bei bestimmten
    Verkehrskategorien, nicht aber auf Grundlage kommerzieller Erwägungen zulässig sein.“

    a) Konkrete Fragen:

    - Was kennzeichnet aus ihrer Sicht angemessenes Verkehrsmanagement i.S.d.
    Verordnung und was sind Beispiele hierfür?

    - Können Sie anhand konkreter Beispiele erläutern, was aus Ihrer Sicht unter den
    folgenden Formulierungen in Art. 3 Abs. 3, 2.Unterebs. zu verstehen ist:

    - „nicht auf kommerziellen Erwägungen“,
    – „objektiv unterschiedliche technische Anforderungen“ und
    – „bestimmte Detenverkehrskategorien“?

    - Was folgt aus diesen Formulierungen in Art. 3 Abs. 3, 2.Unterabs. in Verbindung mit Rec. 9? Wie verhält sich dies zu der Anforderung, den gesamten Verkehr bei der
    Erbringung von Internetzugangsdiensten ohne Diskriminierung gleich zu behandeln
    (Art. 3 Abs, 3, 1. Unterabs.)‚ und wie sehen Sie den Zusammenhang zu den
    Endnutzerrechten (Art. 3 Abs. 1)?

    b) Auswertung Antworten:

    Aus Sicht der ANGA ist bei der Frage der Zulässigkeit von Verkehrsmanagement die
    Unterscheidung zu Spezialdiensten entscheidend, Der Internetzugangsanbieter treffe
    bei der Ausgestaltung seiner Dienste seine Wahl. Die TSM—Verordnung erlaube eine
    klare Zuordnung und stelle Anforderungen. Hierdurch entstehe ein klarer Prüfmaßstab für die Aufsichtsbehörden. Auch der VPRT verweist auf das Verhältnis zwischen Verkehrsmanagement und Spezialdiensten und betont, dass eine enge Auslegung des Verkehrsmanagements geboten sei, da sonst die Vorgabe „nicht auf kommerziellen Erwägungen“ ausgehöhlt würde.

    Aus Sicht von ARD und ZDF dient Verkehrsmanagement der effizienten Nutzung von
    Netzressourcen und der Verbesserung der Gesamtübertragung. Priorisierungen seien
    daher nur im Einzelfall für Diensteklassen möglich — 2.3. um ‚ruckelfreies Video“ zu ermöglichen —, eine Bevorzugung einzelner Diensteangebote oder Inhalte sei aber
    ausdrücklich verboten. Es wird bemängelt. dass Internetdienstanbieter bei ihren
    Maßnahmen zum Netzmanagement auf Geschäftsgeheimnisse verwiesen und damit
    umfassende Transparenz verweigerten.

    Bitkom betont, dass Verkehrsmanagement jedem Netz immanent sei. Es diene vor
    allem dem kontinuierlichen Last- und Überlastmanagement. Lastspitzen und
    Überlastsituationen sollten nach Möglichkeit verhindert und deren Auswirkungen auf die Nutzer und die Netzintegrität minimiert werden. Bitkom begrüßt, dass die TSM-
    Verordnung die verschiedenen Formen des Verkehrsmanagements zur effizienten
    Netzsteuerung. zur Steigerung der Dienstequalität und zur Verbesserung des Kundenerlebnisses auch weiterhin ermögliche. Es seien keine Fälle bekannt, wo es
    durch Verkehrsmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber zu einer Gefährdung des
    offenen Internets, zu wettbewerblicher Diskriminierung o.Ä. gekommen sei. Für den
    unwahrscheinlichen Fall künftiger Fehlentwictdungen seien sowohl die in der TSM-
    Verordnung selbst als auch die In 541a TKG vorgesehenen aufslchtsrechtlichen
    Instrumentarien hinreichend.

    Die Digitale Gesellschaft betont, dass Maßnahmen zum Verkehrsmenagement
    transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein müssten. Dabei sei stets auf das mildeste Mittel zurückzugreifen, das den freien Datenfluss möglichst wenig einschränke. Priorisienrngen seien nie frei von kommerziellen Enhägungen, da sie stets mit dem Ziel eingesetzt würden, den Zugangsdienst zu optimieren und seine Attraktivität für Verbraucher zu erhöhen und wären daher als kommerziell einzustufen. Dies käme faktisch einem Verbot von Verkehrsmanagementmaßnahmen gleich. Maßnahmen des Verkehrsmanagement seien als Ausnahme vom Grundsatz der diskriminierungsfreien Behandlung zu sehen. Objektiv technische Anforderungen bezögen sich auf technische Parameter der Übertragung (Volumen, Latenz. Jitter). Es komme nicht darauf an, ein optimales Nutzungserlebnls herzustellen, sondern lediglich eines, das durchschnittlichen Erwartungen entspricht. Die Datenverkehrskategorien dürften dabei nicht auf einzelne Dienste angewandt werden. Gemeint seien vielmehr unterschiedliche Typen von Datenverkehren, die sich im Hinblick auf ihren zeltkrltlschen Charakter von anderen Verkehren unterscheiden (vor allem Videostreaming, VO|P und Online—Gaming).

    Nach Ansicht von MdB Herbert Behrens soll die Bundesnetzagentur als unabhängiger
    Dritter in Einzelfällen festlegen, welche Dienste priorlslerl werden dürfen. in diesem Fall sollte die Behörde erst einen entsprechenden Antrag auf Priorisierung prüfen und ggf.
    positiv bescheiden, bevor eine Priorisierung durch ein TK—Untemehmen umgesetzt
    werden dürfe. Verschiedene Dienste benötigten unterschiedliche Anforderungen. Die
    Lösung, um 2.5. zeltkritlsche Dienste schneller zu machen, läge nicht darin, andere
    Dienste zu blockieren. Helfen wurde eine EU-Verordnung, die Peering (also die
    Datenübertragung an Knotenpunkten zvin’schen verschiedenen TK-Anbletem)
    verpflichtend mache. Dass die Telekom als großer Betreiber oft nicht am Peering
    tellnähme, würde das Netz unnötig iähmen. Für die Steigerung des Up- und
    Downstream könne langfristig nur ein Netzausbau Abhilfe schaffen. Um zu verhindern, dass Priorisierung zu Lasten anderer Dienste oder Nutzer gehe, solle eine maximale Obergrenze für priorisierte Dienste auf Basis der tatsächlich vorhandenen Infrastruktur zusätzlich rechtlich festgeschrleben werden.

    Der VZBV stellt dar, dass Verkehrsmanagementmaßnahmen transparent,
    nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein müssten und eine Differenzienrng nur auf der Grundlage objektiv unterschiedlicher technischer Anforderungen möglich sein sollte. Jedes Verkehrsmenagement, das nicht alleine mit objektiven technischen Anforderungen begründet werden könne, sondern auf kommerziellen Ennägungen beruhe, sei somit nicht mit der Verordnung vereinbar. Grundsätzlich sollten anwendungsagnostlsche Verkehrsmanagementmaßnahmen bevorzugt werden
    gegenüber Maßnahmen, die sich auf einzelne Inhalte, Anwendungen und Dienste oder
    Datenverkehrskategorien beziehen.

    netzpolitik.org verweist pauschal auf die Stellungnahme von EDRi, die zum
    BEREC—Workshop mit lnteressenvertretern im Jahr 2015 eingereicht wurde. Darin wird
    festgehalten, dass die TSM—Verordnung vorsehe, angemessenes Verkehrsmanagement
    grundsätzlich appiikationsagnostisch auszuführen und Priorisierungen für
    Datenverkehrskategorien nur zur Verbesserung der Gesamtquaiilät einzuführen. Da
    Priorisierung in der Regel zur Verschlechterung des restlichen Datenverkehrs führe und eine allgemeine Qualitätsverbeseerung durch applikationsagnostisohe Methoden
    erreicht werden könne, seien Datenverkehrskategorlen im Normalfall nicht begründbar.

    Der ZVEI betont, dass bestimmte Anwendungen spezifische Anforderungen an die
    Netze stellen (2.3. garantierte Bandbreiten, Latenzzeiten, Ausfall— und
    Angriffssicherheit). Dies sei gerade bei Industrieanwendungen der Fall. Zur
    Sicherstellung von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wäre beispielsweise die Festlegung von differenzierten Diensteklassen, die allen Anbietern bzw. Nutzern gleiche Konditionen zur Verfügung stellen, ein gengbarer Weg.

    2.2 „darüber hinausgehendes Verkehrsmanagement“

    In Art. 3 Abs. 3 3. UA nennt die Verordnung Verkehrsmanagementmaßnahmen, die über
    angemessene Verkehrsmanagementmaßnehmen (i.S.v. Art. 3 Abs. 3, 2. Unterabs.)
    hinausgehen.

    Verkehrsmanagementmaßnahmen aus Gründen von Netzüberlastungen sind möglich, um
    „eine drohende Netzüberlastung zu verhindern oder die Auswirkungen einer
    außemewöhnllchen oder vorübergehenden Netzüberlastung abzumildem, sofem
    gleichwertige Verkehrsarten gleich behandelt werden“ (Art. 3 Abs. 3, 3, Unterabs. c).

    a) Konkrete Fragen:

    - Erläutern Sie bitte anhand konkreter Beispiele, was aus ihrer Sicht unter Verkehrsmanagementmaßnahmen i.S.v‚ Art. 3 Abs. 3, 3. Unterabs. zu verstehen ist und wenn diese notwendig sind.

    - Wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen diesen Verkehrsmanagement—
    maßnahmen und der diskriminierungsfreien Gleichbehandlung des gesamten
    Verkehrs (Art. 3 Abs. 3, 1. Unterabs.) bzw. den Endnutzerrechten (Art. 3 Abs. 1)?

    - Was kennzeichnet aus ihrer Sicht die folgenden Begriffe:

    - „drohende Netzüberlastung’,
    – „außergewöhnliche oder vorübergehende Netzüberlastungen’,
    – „gleichwertige Verkehrsarten“?

    b) Auswertung Antworten:

    Die Digitale Gesellschaft führt aus, dass Netzüberlastungen im Sinne der Vorschrift seltene und zeitlich begrenzte Ausnahmen darstellten. Mithin ließe sich daraus für den Netzbetreiber der lmperativ ableiten, stets für so ausreichende Kapazitäten zu sorgen, dass eine Netzüberlastung im Normalfall nicht eintrete und gegebenenfalls nur von kurzer Dauer sei.

    Nach Ansicht von MdB Herbert Behrens sind sowohl drohende als auch
    vorübergehende Netzüberlastungen entweder regelmäßig (dh. in „Stoßzeiten’ wie nach
    Feierabend) oder gelegentlich sogar Dauerzustand. In beiden Fällen könne es nur
    darum gehen, die eh zu knappen Ressourcen gerecht zu verteilen. Dies müsse aber
    auch Anspruch eines ‚angemessenen Verkehrsmanagements“ sein. Daher sollte nicht
    über die Vorschläge für „angemessenes Verkehrsmanagement“ hinausgegangen
    werden. Eine Ausnahme könne allerdings eine Hackerattacke sein, bei der viele
    Computer viel Traffic erzeugen.

    Der VZBV sieht darüber hinausgehendes Verkehrsmanagement nur in äußert eng
    begrenzten Ausnahmen als möglich an. Diese müssten genau festgelegt, begründet und
    zeitlich auf ein Minimum begrenzt werden. Sollten solche Maßnahmen für „darüber
    hinausgehendes Verkehrsmanagement“ getroffen werden, müsse Ihre Notwendigkeit —
    sowohl hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit als auch hinsichtlich der zeitlichen
    Dimension — durch die intemetzugangsanbieter gegenüber den Regulierungsbehörden
    in jedem Einzelfall belegt werden.

    netzpolltik.org verweist auf die Struktur der TSM-Verordnung. Diese sei dreistufig
    angelegt, vom Grundsatz der Gleichbehandlung über Datenverkehrskategorien zu
    außergewöhnlichen Maßnahmen. Bei der Anwendung sei nach dem Grundsatz der
    Verhältnismäßigkelt vorzugehen. Dies bedeute, dass darüber hinaus gehendes
    Verkehrsmanagement nur in außergewöhnlichen Fällen anzuwenden sei, wenn mildere
    — applikationsagnostische Maßnahmen — nicht ausreichend seien.

    3) Spezialdienste (Art. 3 Abs. 5 TSM-VO)

    Die Verordnung spricht von Diensten ‚bei denen es sich nicht um Internetzugangsdienste handelt und die für bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste … optimiert sind, wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein spezifisches Qualitätsniveau zu genügen. “ (Art 3 Abs. 5, 1. Unterabs.).

    Nach Erwägungsgrund 16 sollen „die natlonalen Regulierungsbehörden prüfen, ob und
    inwieweit diese Optimiean objektiv erforderlich ist, um ein oder mehrere spezifische und grundlegende Merkmale der Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu gewährleisten und eine entsprechende Qualitatsgarantie zugunsten der Endnutzar zu ermöglichen“.

    Die Verordnung nennt in Art. 3 Abs. 5 2. Unterabsatz folgende Bedingungen für die
    Erbringung von Spezialdiensten:
    — die Netzkapazitäten müssen ausreichen, um sie zusätzlich zu den bereitgestellten
    Internetzugangsdiensten zu erbringen;
    — sie sollen nicht: als Ersatz für Internetzugangsdienste nutzbar sein bzw.
    angeboten werden
    – sie dürfen nicht zu Nachteilen bei der Verfügbarkeit oder der allgemeinen Qualität der Internetzugangsdiensten führen.

    a) Konkrete Fragen:
    – Ertäutern Sie anhand konkreter Bespiele wenn bzw. weshalb eine Optimierung
    erfordertich ist.

    — Wann ist die Netzkapazität für Spezialdienste ausreichend, um sie zusätzlich zu
    erbringen?

    - Werden lntemetzugangsdienste und Spezialdienste über getrennte bzw. gemeinsam
    genutzte Netzkapazitäten realisiert?

    - Wann sind Spezialdienste nicht als Ersatz für Intemetzugangsdienste im Sinne der
    Verordnung anzusehen? Was wären aus Ihrer Sicht entsprechende Beispiele?

    0 Wie lässt sich sicherstellen, dass die Verfügbarkeit oder die allgemeine Qualität der
    lnternetzugangsdlenste nicht beeinträchtigt wird bzw. ab wann läge eine solche
    Beeinträchtigung vor?

    b) Auswertung Antworten:

    Bitkom verweist darauf, dass Differenzierungsmögiichkeiten im Hinblick auf den von der
    Bundesregierung angestrebten zügigen Roll-Out intelligenter Netze,
    slcherheitsrelevanter Dienste und qualitätskritischer Anwendungen unabdingbar seien,
    da lntemet 4.0, vernetzte Mobilität und Smart Data auf qualitätsgesicherten Diensten
    basierten.

    Vergleichbar spricht sich auch ANGA dagegen aus, dass Spezialdienste einengend
    reguliert würden, denn „tatsächlicher Bedarf und möglicher Bedarf für Spezialdienste
    sind angesichts der großen Technik- und Marktdynarrrik heute noch gar nicht absehbar“.

    Der ZVEI betont einerseits die Bedeutung des Prinzips der Netzneutralität zur Sicherung
    des offenen Zugangs zu Diensten und Medien, zur fietfaltssicherung und zur
    Zugangssicherung zur Netzinfrastruktur für kleine Anbieter. Anderseits hebt der ZVEI
    aber auch hervor, dass man den zukünftigen Bedarf von Industrieanwendungen stärker
    ins Blickfeld nehmen müsse. Dienste aus den Bereichen Telemedizin oder Industrie 4.0
    hätten spezifische Anforderungen an die Netze.

    Eher restriktiv im Hinblick auf die Möglichkeit der Erbringung von Spezialdiensten
    argumentieren die Medlenanetalten. Spezialdienste seien ‚nur in engen
    Ausnahmefällen zugelassen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen und für die
    eine besondere Rechtfertigung für die Besserstellung gegeben“ sei. Es solle keinen
    Spezialdienst „audiovisuelle Mediendienste“ geben. Sie sehen die „Gefahr einer
    Priorisierung von Inhalten anhand der wirtschaftlichen Stärke einzelner Anbieter“. Dies
    widerspreche der Idee des chancengieichen Zugangs und damit der freien
    Meinungsbildung. ARDIZDF befürworten eine White-List möglicher und zulässiger
    Spezialdienste. Ausgehend von der Gesetzeshistorie spreche viel dafür, dass sich
    Spezialdienste durch eine Übertragungsqualität auszeichneten, die „im Hinblick auf jitter,
    Iatency, package loss konkretisiert werden“ könne. Die Verordnung, so ARD/ZDF, lasse
    offen, ob Spezialdienste nur für bestimmte Verkehrskategorien —wie etwa VoIP -
    diskriminierungsfrei allen Anbietern einer Verkehrskategorie angeboten werden oder ob
    sie auch auf Angebote einzelner Anbieter zugeschnitten sein dürften, wie bspw. Skype.
    Hier plädieren sie für eine strikte Beschränkung des Access Tierings [Vereinbarungen
    mit Internetzugangsanbietem, die einzelnen Inhalte-/Anwendungsanbietern einen Vorteil
    verschafl‘en].

    Bitkom spricht sich gegen eine ex—ante Definition der technischen Erforderlichkeit in den
    Guidelines aus, da dies technische Entwicklungen und neue Geschäftsmodelle im
    Vorhlnein ausechließe. ANGA betont, dass die Verordnung „keinen spezifischen
    öffentlichen Mehrwert“ für Spezialdienste fordere.

    Hingegen soll nach Ansicht von MdB Herbert Behrens ein „Spezialdienst nur dann ein
    Spezialdienst sein, wenn erkeine Konkurrenz im fielen Internet“ habe. Solange den
    Anfordemngen von Diensten/Anwendungen auch bei Übermittlung über das offene
    Internet genügt werden könne, so die Digitale Gesellschaft und netzpolltik.org.
    dürften diese nicht als Spezialdienst angeboten werden. Die Leitlinien müssen It. VPRT
    ausschließen. dass die objektive Erforderlichkeit der Optimierung schon aus bilateralen
    Einzelvereinbarungen hergeleitet werden könne. netzpoiitik.org sieht zudem. dass es
    von Seiten der Endnutzer bislang faktisch keine Nachfrage nach Spezialdiensten gebe.

    Sowohl ANGA als auch der Bltkorn venuelsen auf den intensiven Wettbewerb. Dieser
    sei „ Treiber und Korrektiv für die Entwicklung von Qualitätsdiensten“. Eine
    Qualitätserosion beim Best-Effort Internet würde durch den Wettbewerb sowie durch die
    Regelungen der Verordnungen und durch bestehendes Qualitätsmonitoring verhindert
    (ANGA). Ähnlich argumentierend verweist der Bitkom auf ex—post
    Aufsichtsmöglichkeiten der Regulierungsbehörden. Eine starre ex-ante Festlegung i.R.d.
    BEREC-Guidelines, wenn eine Qualitätsverschlechterung beim Best-Effort Internet
    gegeben sei, laufe Gefahr, Spezialdienste umfassend zu untersagen. Zudem sei es
    nicht problematisch, wenn Netzbetreiber neben lnternetzugangsdlensten auch
    Spezialdienste anböten, „soweit hierfür Übertragungskepazr‘täten getrennt verwaltet und
    je nach Bedarf dynamisch für den Intemetzugangsdienst oder die Spezialdienste
    bereitgestellt werden“. Die Sichtweise, wonach eine bessere Behandlung für
    Spezialdienste solange unkritisch sei, wie die Qualität des lntemetzugangs sich nicht
    verschlechtera, wird von netzpolltik.org nicht geteilt. Denn aus ihrer Sicht sei nicht die
    Qualität einer „langsamen Spur ’ das Problem, sondern das Vorhandensein einer
    „schnelleren Spur“, da hiermit ein Wettbewerbsvorteil einhergehe.

    Während nach Meinung der ANGA „angesichts stetig wachsender Kapazitäten und
    Bandbreiten das Angebot von Spezialdiensten und die gleichzeitige Weiterentwicklung
    des Best-Elfort-Intemets problemlos möglich“ sei, ist lt. MdB Herbert Behrens die
    .Netzkapazität für Spezialdienste nur dann ausreichend, wenn dem lie/en Internet
    weiterhin 95% der tatsächlichen Ressourcen zur Verfügung stehen”. Der VZBV
    befürwortet, Anbieter von Spezialdiensten zu verpflichten, „zusätzliche Kapazitäten
    auszubauen, die zu mindestens 50% dem Best-Eifort internet zu Gute kommen müssen“
    und verweist diesbezüglich auf die ähnliche Position der Monopolkommission
    (Sondergulachten 2013. S. 10). Der V?BV betont auch die Bedeutung von
    Transparenzrnaßnahmen. So sollten Anbieter spezifizieren, welcher Qualitätskiasse ein
    bestimmter Spezialdienst aufgrund welcher Leistungsparameter — auf Basis der ITU
    Empfehlung ITU—T 1541 – zugeordnet werde.

    Die Digitale Gesellschaft argumentiert, dass Netzbetreiber zunächst die Kapazität ihres
    Netzes „urn den aufgrund des Spezialdienstes emarteten Bendbreltenbedarf aufstocken
    müssen“, wenn sie Spezialdienste anbieten wollten. Zudem müsse der Kapazitätsanteii,
    den Spezialdienste maximal in Anspruch nehmen könnten. a priori auf einen Wert
    beschränkt sein, der die Funktion von lntemetzugangsdiensten selbst dann unberührt
    ließe, wenn diese voll ausgelastet seien. Nach Auffassung des Bundesverbande
    Deutsche Startups sei zu erwagen „die Nutzung von Spezialdiensten von derBereitstellung eines bestimmten durchschnittlichen Breitbandniveaus abhängig‘ zu
    machen. Komme es zu Verknappungen, müsse das Netz weiter ausgebaut werden. um
    Spezialdienste weiterhin nutzen zu können. So entstünde aus Gründen der Sichen.lng
    eigener Spezialdienste ein zusätzlicher Anreiz, in das Giasfasemetz zu investieren.

    Nach Auffassung von ARD/ZDF ist ein ausreichender Ausbau des Intemetzugangs nur
    dann anzunehmen, „wenn der Internetzugang eines Endkunden eine Qualität aufweist,
    die der Mehrheit aller Endkunden zur Verfügung steht und von ihr genutzt wird und die
    Nichtverfügbarkeit zu einer gesellschaltlichen Ausgrenzung führen kann“. Zudem seien
    ‚dynamisierte Mindestanfardarungen für das Best-Eitorf Internet“ festzulegen.

    4. April 2016 9
  • : Breitbandausbau: Bundesregierung schreibt bei Telekom Deutschland ab und wünscht sich Deregulierung
    Die Positionen der Bundesregierung ähneln denen der Telekom Deutschland auffällig.
    Breitbandausbau: Bundesregierung schreibt bei Telekom Deutschland ab und wünscht sich Deregulierung

    Aus Sicht der deutschen Bundesregierung sollte die EU die Regulierung auf dem Telekommunikationsmarkt so weit wie möglich zurückrollen, was zu mehr Wachstum und Investitionen beim Breitbandausbau führen soll. Das lässt sich einer Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission entnehmen, über die das Handelsblatt in seiner heutigen Printausgabe berichtet. Zwar liegt uns das betreffende Dokument nicht vor, es dürfte sich jedoch um das gleiche Papier handeln, das Euractiv vor wenigen Wochen geleakt hat und über das wir ausführlich berichtet haben.

    Fragwürdige Anreize

    Darin fordert die Regierung unter anderem, „die Regulierung auf das jeweils unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen“ und nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur mehr Spielraum zu lassen. So solle geprüft werden, ob von einer „Ex-ante-Regulierung auf eine sektorspezifische Ex-post-Regulierung gewechselt werden kann“. Auf Deutsch: Marktbeherrschende Unternehmen wie die Deutsche Telekom hätten freie Hand – etwa bei der Preisgestaltung von Vorleistungsprodukten – und müssten gegebenenfalls erst im Nachhinein auf Vorwürfe reagieren, ihre übermächtige Stellung auf dem Markt rechtswidrig ausgenutzt und dem Wettbewerb geschadet zu haben. Laut Regierung sollen dadurch Anreize geschaffen werden, „wenn der flächendeckende Ausbau mit Hochleistungsnetzen in schwer versorgbaren Gebieten nicht durch den Markt erfolgt“.

    Hintergrund ist die 2013 von der EU-Kommission gestartete Initiative, die zu einer umfassenden Überarbeitung des Rechtsrahmens auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt führen soll (Telecoms Single Market). Ein erster Entwurf soll noch in diesem Jahr folgen.

    Auffällige Überschneidungen mit Telekom-Forderungen

    Nach der Veröffentlichung der Stellungnahme Anfang März zeigten sich die Wettbewerber „unglücklich über dieses Papier“ und hielten an der Hoffnung fest, dass es sich nicht um die endgültige offizielle Position der Bundesregierung handle. Woher der Wind weht, deutete damals Jürgen Grützner an, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Eine so weitreichende Positionierung, die ganz wesentlich den Standpunkt des marktbeherrschenden Unternehmens in Deutschland widerspiegelt und nicht die der Wettbewerber, kann aus unserer Sicht nicht so gegenüber Brüssel bestehen bleiben“. Heute nochmals darauf angesprochen, bestätigte uns eine VATM-Sprecherin den unverblümten Hinweis auf die Telekom Deutschland und bekräftige, dass sich an den Kritikpunkten nichts geändert hätte.

    Tatsächlich ähneln die von der Bundesregierung aufgestellten Forderungen inhaltlich auffällig den Antworten der Telekom Deutschland, die der Netzbetreiber während des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission abgegeben hat. Ein Eins-zu-eins-Vergleich ist aufgrund der unterschiedlichen Sprachen nicht möglich, aber hier einige Beispiele für ähnliche Formulierungen und deckungsgleiche Ansätze:

    Bundesregierung Telekom Deutschland
    Insgesamt muss die Regulierung auf ein erforderliches Maß begrenzt werden […] Overall, much better results can be achieved at much lower costs if the current framework will be significantly simplified, reducing regulatory intervention to what is necessary, providing more room and flexibility for market driven solutions instead of a overly prescriptive regulatory micro management.
    Hauptziel der Zugangsregulierung ist es, Wettbewerb auf den Endkundenmärkten zu ermöglichen und zu sichern. Daher sollte klargestellt werden, dass in der Marktanalyse bei der Frage der Regulierungsbedürftigkeit und -intensität der Vorleistungsmärkte verstärkt auch die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auf Endkundenmärkten in die Prüfung einzubeziehen ist. As a general rule, regulation has to be proportionate and necessary to achieve the intended goal: Ensuring effective consumer protection in areas where clearly required, through light touch rules that avoid to overly burden of service providers. […] “Same service, same rules” needs to be applied to competing services that are perceived
    as substitutes by end-users.
    Dazu gehört auch weiterhin, den nationalen Regulierungsbehörden auf nationaler Ebene die Möglichkeit zur Entscheidung zu geben, in bestimmten Märkten auf Ex-ante-Regulierungsmaßnahmen zugunsten von sektorspezifischen Ex-post-Regulierungsmaßnahmen verzichten zu können. Substitute the heavy handed, time consuming and intrusive regulatory ex-ante approvals by a light handed regulatory oversight (ex-post) by the NRA [Nationale Regulierungsbehörde], based on justified complaints where voluntary agreements cannot be reached or where the NRA has concrete indications of potential abuse of market power.
    Insgesamt bestehen daher Spielräume für die Möglichkeit einer Reduzierung von Umfang und Komplexität der TK-Regulierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Flexibilität für nationale Regulierungsbehörden in einem immer dynamischeren Umfeld gerade auch auf der Diensteebene. Overall, much better results can be achieved at much lower costs if the current framework will be significantly simplified, reducing regulatory intervention to what is necessary, providing more room and flexibility for market driven solutions instead of a overly prescriptive regulatory micro management.
    Der aktuell für die Marktanalyse vorgeschriebene Überarbeitungszeitraum erscheint insgesamt sehr eng und sollte flexibel erweiterbar ausgestaltet werden. Die aktuell vorgesehenen Zeiträume und Überprüfungen können die Vorhersehbarkeit regulatorischer Entscheidungen und damit auch die gebotene Rechts- und Investitionssicherheit für langfristige Investitionen schwächen. Daher sollte den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, jedenfalls im Falle nachgewiesener Marktstabilität längere Untersuchungszyklen innerhalb festgelegter zeitlicher Obergrenzen vorzusehen. Damit könnten zugleich auch die bürokratischen und personellen Belastungen sowohl für die nationalen Regulierungsbehörden als auch für die Betroffenen im Markt signifikant reduziert werden. Access regulation can be significantly simplified and reduced by repealing the power of regulators for ex-ante price control and reducing the power of regulators for imposing mandatory access to a limited set of wholesale products in case of remaining network monopolies and where such regulatory obligations remain justified as a regulatory safeguard. This would significantly improve investment conditions in providing for much more legal certainty. It would also significantly reduce regulatory cost und unnecessary red-tape by making the current Market Analysis process obsolete.
    Die Bundesregierung hält eine differenzierte und auf den konkreten Markt bezogene Regulierung für am besten geeignet, chancengleichen Wettbewerb sicherzustellen und effiziente Investitionen zu unterstützen. Dies gilt sowohl für die sachliche als auch die räumliche Abgrenzung von regulierungsbedürftigen Märkten. In principle, instruments to reflect differences in competition exist under the present framework, but they were not efficiently used to account for local variations in regulatory practice. […] in most cases national markets have been defined despite strong regional competition, sustaining nationwide regulation. As outlined above, we propose an approach that consequently reflects variation in geography, based on the presence of alternative players with their own infrastructure (such as cable operators or fibre-based utility companies).

    Telekom hat nach wie vor signifikante Marktmacht

    An diesbezüglichen Spekulationen wollte sich Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Glasfaseranschluss (Buglas), nicht beteiligen. Klar sei aber, „dass der Tenor der Stellungnahme der Bundesregierung der Interessenlage der Deutschen Telekom deutlich entgegenkommt“, so Heer gegenüber netzpolitik.org. Um sich dem Vorwurf oder der Unterstellung einer einseitiger Interessenvertretung jedoch nachhaltig zu entledigen, könne der Bund dafür sorgen, „nicht weiterhin dauerhaft unmittelbar und mittelbar über 30 % der Anteile des Incumbents“ zu halten. Der Forderung, von einer ex-ante-Regulierung zugunsten einer ex-Post-Regulierung als Blaupause für die künftige Telekommunikationspolitik abzurücken, stehe er skeptisch gegenüber, denn schließlich verfüge die Telekom nach wie vor über eine signifikante Marktmacht. Die Rückführung einer Vorab-Regulierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Vectoring-Debatte, würde direkt zu einer Re-Monopolisierung führen und den Infrastrukturwettbewerb massiv beeinträchtigen beziehungsweise schädigen. „Die Regulierung des marktmächtigen Unternehmens ist daher heute und ‚auf Sicht’ alternativlos, wenn Wettbewerb als zentrales ordnungspolitisches Prinzip seine Innovations- und Investitionskräfte entfalten soll“, betonte Heer.

    Aus dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kam ähnlich gelagerte Kritik. So sei der jüngste Vorstoß von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu begrüßen, dessen (umstrittene) „Digitale Strategie 2025“ den Aufbau eines Gigabit-Glasfasernetzes bis zum Jahr 2025 vorsieht. Diesen Schritt „sollte der Minister aber nicht dadurch kannibalisieren, dass die Bundesregierung den Übergang von den längst abgeschriebenen Kupfer- auf zukunftssichere Glasfasernetze erst ‚mittel- bis langfristig‘ vollziehen und gleichzeitig den Wettbewerb durch regulatorische Erleichterungen für den Ex-Monopolisten erschweren will“, so Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

    1. April 2016 1
  • : Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität
    Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität

    Es war einer der größten Erfolge der Demokratie in Zeiten des Internets: Für die Netzneutralität waren in den USA knapp vier Millionen Nachrichten aus der Zivilgesellschaft an die Regulierungsbehörde FCC nötig, in Indien über eine Million. Diese Staaten haben daraufhin Prinzipien der Netzneutralität beschlossen, Millionen von Stimmen blieben also nicht ohne Gehör. Das können wir in der EU auch noch schaffen, denn es wird eine Online-Konsultation geben.

    Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt oder Anwendung. Das EU-Parlament hat die historische Chance verpasst und im Oktober nur einem Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt, der vieles vage lässt – ein Geschenk für die Telekom, wenn wir nicht handeln. Denn nun ist die Zivilgesellschaft bei SaveTheInternet.eu gefragt: Die Kampagne zur Rettung der Netzneutralität geht in die zweite Runde – können auch wir die unsere Regulierungsbehörde von den Argumenten für Netzneutralität überzeugen?

    Selection_002

    Nachdem der erste Entwurf aus dem Parlament noch eine echte Netzneutralität enthalten hatte, weist die finale Verordnung gravierende Schwächen auf: So sind etwa Spezialdienste nicht klar definiert und die Diskriminierung einzelner Anbieter (Zero-Rating) ist nur schwammig geregelt, ebenso die unterschiedliche Behandlung von Inhalten nach „Verkehrskategorien“ durch die Provider. Rechtsunsicherheit per Gesetz also, mit erheblichem Nachbesserungsbedarf.

    Jetzt schon an der EU-Konsultation zum Thema teilnehmen!

    Daher ist nun BEREC an der Reihe, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (auf Deutsch als GEREK abgekürzt). BEREC soll bis Ende August einheitliche und konkrete Regelungen für den Umgang mit Netzneutralitätsverletzungen schaffen. Hierfür gab es bereits erste Treffen mit Interessensvertretern. Von Anfang Juni an wird es für einen Monat eine Online-Konsultation zum Thema geben, bei der die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden soll.

    Bereits jetzt kann man auf SaveTheInternet.eu daran teilnehmen und der eigenen Meinung zur Zukunft des Netzes Gehör verschaffen. Aus den Antworten auf die Multiple-Choice- und Freitext-Felder auf SaveTheInternet.eu wird eine E‑Mail generiert, die nach Beginn der EU-Konsultation an BEREC weitergeleitet wird. Nicht nur ist der Zeitraum von einem Monat für die Konsultation relativ kurz, in den USA waren es drei Monate. Fraglich ist auch, wie BEREC anschließend bis Ende August alle Antworten auswerten und zudem einen fertigen Katalog zur Netzneutralität freigeben will. Zu hoffen ist, dass der Konsultationsprozess trotzdem vollständig in die BEREC-Entscheidung eingeht.

    Es ist noch nicht zu spät: Perspektiven

    „Es ist noch nicht zu spät für eine echte Netzneutralität in der EU.“ Das stand für uns schon mit der Entscheidung des EU-Parlaments fest. BEREC hat bereits angekündigt, eng mit der US-amerikanischen Regulierungsbehörde FCC zusammenzuarbeiten. Das ist ein gutes Zeichen, da die FCC bereits strenge Regeln zur Netzneutralität erlassen hat. Auf unserem Blog hat Thomas Lohninger aufgezeigt, wo Handlungsbedarf bei der Regulierung besteht. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Stellungnahme der Organisation European Digital Rights (EDRi) an BEREC. Auch auf der Kampagnenseite gibt es weitere Informationen und eine Sektion mit häufig gestellten Fragen.

    In Kürze wird es auch eine deutsche Version von SaveTheInternet.eu geben, die wir dann an dieser Stelle verlinken.

    31. März 2016 2
  • : New York: Kostenloses WLAN mit Datenschutzproblemen
    Eine von bald 10.000 WLAN-Säulen in New York. Foto: CityBridge
    New York: Kostenloses WLAN mit Datenschutzproblemen

    In New York werden unter dem Namen LinkNYC gerade bis zu 10.000 WLAN-Hotspots stadtweit aufgestellt. Klingt wie ein Traum, doch es gibt große Datenschutzprobleme, wie jetzt die Bürgerrechtsorganisation NYCLU moniert.

    Das kostenlose, werbefinanzierte WLAN wird über drei Meter hohe Säulen der Firma CityBridge verbreitet. Jede dieser Säulen dient als Werbefläche, Hotspot und moderne Telefonzelle samt Tablet zum kostenlosen Surfen und Stadtplan anschauen. Zudem gibt es einen Notrufknopf und die Möglichkeit per USB Geräte zu laden.

    Die New Yorker Abteilung der ACLU (NYCLU) kritisiert in einem offenen Brief die datenschutzrechtlichen Implikationen der Umsetzung:

    In order to register for LinkNYC, users must submit their e‑mail addresses and agree to allow CityBridge to collect information about what websites they visit on their devices, where and how long they linger on certain information on a webpage, and what links they click on. CityBridge’s privacy policy only offers to make “reasonable efforts” to clear out this massive amount of personally identifiable user information, and even then, only if there have been 12 months of user inactivity. New Yorkers who use LinkNYC regularly will have their personally identifiable information stored for a lifetime and beyond.

    Doch die zwölfmonatige – bei Dauernutzung ewige – Speicherung der Mailadresse der Nutzer sowie der besuchten Webseiten ist nicht das einzige Datenschutzproblem bei der Umsetzung. Jede der Säulen ist mit einer Kamera, Temperatursensoren und Mikrofonen zur Erfassung der Umgebungsgeräusche ausgestattet. Die Privacy Policy (PDF) von LinkNYC lässt zu, dass die Daten aus diesen Sensoren der Stadt oder der Polizei zur Verfügung gestellt werden können. Gegenüber spiegel.de sagte eine Sprecherin von LinkNYC, dass sie noch nicht angeschaltet seien. Eine alte Datenschützerweisheit lautet jedoch: „Wo ein Trog ist, da sammeln sich die Schweine“.

    Berlin kommt mit WLAN nicht voran

    Sollten die Datenschutzprobleme behoben werden, ist das Projekt mit seinen bis zu 10.000 Hotspots dennoch wegweisend. In Berlin sind gerade einmal 650 Hotspots in Planung. Doch das Projekt verzögerte sich mehrfach, mittlerweile ist von maximal 500 Hotspots die Rede, die in diesem Jahr online gehen sollen. Über die Datenschutzbestimmungen der Berliner Hotspots ist noch nichts bekannt. In einer schriftlichen Anfrage der Grünen (PDF) ist von eingesetzten Jugendschutzfiltern die Rede.

    31. März 2016 10
  • : Telekom Deutschland: EU und Netzneutralität führen zu Drosselung
    Die Spotify-Flatrate der Telekom soll weiterhin flat bleiben, aber unbenutzbar werden. Schuld daran sei die Netzneutralität, meint der Netzbetreiber. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jurgenappelo/7749080996/">Jurgen Appelo</a>
    Telekom Deutschland: EU und Netzneutralität führen zu Drosselung

    Bislang war die Spotify-Flatrate der Telekom Deutschland von einer Geschwindigkeitsdrosselung ausgenommen, selbst wenn das monatliche Datentransfervolumen ausgeschöpft war. Das soll sich künftig ändern, teilte der Netzbetreiber in einem Blog-Eintrag mit und versuchte, der EU den schwarzen Peter zuzuschieben (Hervorhebung aus dem Original übernommen):

    Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

    In Frage stellt die Telekom freilich nicht die umstrittene Praxis, gegen Bezahlung bestimmte Dienste – wie hier Spotify – vom Transfervolumen auszunehmen und ihnen so Startvorteile gegenüber ihrer Konkurrenz zu verschaffen (Zero Rating); auch die Drosselung auf eine tatsächlich unbenutzbare Bandbreite ist aus Sicht der Telekom nicht das Problem. Schließlich steht es ja den Kunden frei, die kostenpflichtige SpeedOn-Option hinzuzubuchen, um die Volumensgrenze zurückzusetzen beziehungsweise zu erhöhen.

    Stattdessen soll die EU-Verordnung an der Misere Schuld sein, da sie die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (mit den berühmt-berüchtigten und weiterhin unklaren Ausnahmen) und von den Netzbetreibern verlangt, dass „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden GEREK-Leitlinien eindeutig klarstellen werden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating ebenfalls gegen dieses Prinzip verstoßen, diskriminierende Auswirkungen haben und demnach unzulässig sind.

    29. März 2016 3
  • : Bundesrat mahnt beim Breitbandausbau zur Vorsicht
    Sitz des Bundesrats in Berlin. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via wikipedia/<a href="https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutschland)#/media/Datei%3ABundesrat-A.jpg">campsmum / Patrick Jayne and Thomas</a>
    Bundesrat mahnt beim Breitbandausbau zur Vorsicht

    In einer Stellungnahme begrüßte der Bundesrat zwar den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem stockenden Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland auf die Sprünge helfen soll. Das Gesetz soll beispielsweise öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke dazu verpflichten, Glasfaserkabel mitzuverlegen, sobald eine Straße neu gebaut oder saniert wird.

    Laut Bundesrat seien jedoch die mit der Umsetzung verbundenen Kosten für die Länder bislang „nicht hinreichend spezifiziert“, was insbesondere die Straßenbauverwaltungen der Kommunen und Länder beträfe. Die Länderkammer fordert daher eine „nachvollziehbare und detaillierte Einschätzung der Kosten für Länder und Kommunen“. Dies gelte auch für den neuen Erfüllungsaufwand, etwa wenn für Meldungen zum Infrastrukturatlas zusätzliche Daten erhoben oder vor Ort passive Netzinfrastrukturen untersucht werden müssten. Ferner sei es Aufgabe des Bundes und nicht der Länder, „erforderliche Maßnahmen“ zu setzen, um Genehmigungen für Bauarbeiten innerhalb von vier Monaten abzuschließen.

    Mobilfunkmasten nicht mitnutzen

    Eine Absage erteilte der Bundesrat dem Vorhaben, Mobilfunkmasten als sogenannte „Telekommunikationslinien“ neu zu definieren und sie für die Mitnutzung durch Wettbewerber zu öffnen. Dies sei für einen „effizienten und kontinuierlichen Netzausbau“ nicht nötig und zudem aus Gründen der Sicherheit abzulehnen. Micro- und Minitrenching, bei dem Kabel beziehungsweise Rohre nur wenige Zentimeter tief verlegt werden, solle lediglich in Einzelfällen zum Einsatz kommen. Erst eine Verlegetiefe von achtzig Zentimetern diene der „Datensicherheit“ sowie der physischen Integrität der Leitungen.

    Sollte sich der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze dazu entschließen, die Infrastruktur für eigene, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke zu nutzen, dürfe er laut Bundesrat die Mitbenutzung durch Telekommunikationsanbieter binnen eines Jahres kündigen. Zudem fordert die Stellungnahme eine „größere Flexibilität im Hinblick auf die möglichen Ablehnungsgründe“ einer Mitnutzung. Das sollte unter anderem auch dann schlagend werden, wenn ein parallel dazu errichtetes Glasfasernetz einen „diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang“ bietet.

    Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?

    Ferner sollten passive Netzinfrastrukturen samt Glasfaserkabeln nur dann verlegt werden, soweit ein konkreter Bedarf besteht und die Zweckmäßigkeit erwiesen ist. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte sich der Gesetzentwurf auf das Mitverlegen von Leerrohren beschränken und die Verpflichtung, gleich Glasfaserkabel einzubringen, fallen lassen – eine Forderung, die nicht sonderlich nach „Zukunftsfähigkeit“ klingt. Auch der Änderungsvorschlag, dass nur dann verpflichtend mitverlegt werden soll, wenn ein „überregionales Netzausbaukonzept“ mit der Zusicherung einer „zeitnahen Inbetriebnahme“ besteht, könnte sich langfristig als Hemmschuh einer Erneuerung der Infrastruktur erweisen. Hier wäre eher geboten, dass sich die Bundesregierung endlich auf eine gemeinsame digitale Strategie verständigt und dabei die Länder mit ins Boot holt, anstatt sich in kleinteiligen Bewilligungsverfahren und Kostenschätzungen zu verheddern.

    21. März 2016 8
  • : ICANN und der „Konsensus von Marrakesch“
    ICANN und der „Konsensus von Marrakesch“

    icannlogoIm Rahmen der 55. ICANN-Konferenz, die in der vergangenen Woche in Marrakesch in Marokko stattfand, wurde der „Konsensus von Marrakesch“ beschlossen. Dieser liefert nach über zehn Jahren Debatte einen Vorschlag, wie zukünftig ICANN unabhängig von den USA und den Vereinten Nationen in einem Multi-Stakeholder-Dialog betrieben werden kann.

    Wolfgang Kleinwächter beschreibt in einem Gastbeitrag in der FAZ, wie der Konsensus von Marrakesch konkret aussieht: Es geht auch ohne Aufsicht Amerikas.

    Nach dem neuen Plan wird die Verwaltung der Internetadressen künftig von einer relativ eigenständigen Tochtergesellschaft der ICANN namens „PTI“ (Post-Transition IANA) ausgeübt. Diese wird von einem unabhängigen Gremium beaufsichtigt und regelmäßig kontrolliert. Sollten Probleme auftreten, kann die Aufgabe neu ausgeschrieben werden. Diese Regelung ist eingebunden in ein Aufsichtsmodell der ICANN, das Machtmissbrauch und Korruption verhindern soll. Dem Gedanken der Gewaltenteilung folgend, entstehen erstaunliche Prozeduren: So kann jetzt die in einem sogenannten „Designatoren-Modell“ organisierte ICANN-Community Entscheidungen des Vorstands zu Budget, Statuten oder strategischen Planungen blockieren, sollten diese im Widerspruch zu den Kernaufgaben stehen.

    Um auf der anderen Seite einen Missbrauch der neuen Instrumente zu verhindern, wurde ein Eskalationsprozess eingeführt, der mit Warnschüssen beginnt, zu einem Gerichtsverfahren führen und mit der Entfernung einzelner Vorstandsmitglieder oder der Abberufung des ganzen Vorstands enden kann. Und die Community muss sich auch fragen lassen, wo ihre Legitimität herkommt. Damit entsteht ein System der „Checks and Balances“, das alle Teile von ICANN im Blick behält: Jeder kontrolliert jeden.

    Mal schauen, ob das alles so klappt wie geplant. Monika Ermert berichtete auf IP-Watch über die Einigung: ICANN Marrakesh Meeting Reaches Milestone For IANA Transition.

    The Board of the Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) at its 55th meeting in Marrakesh today passed a milestone resolution to ship a package of proposals by its stakeholder groups to the US National Telecommunications and Information Administration (NTIA) to end the latter’s role as an oversight body for the internet. If approved, ICANN will be the next manager of Internet Assigned Numbers Authority (IANA), which is a set of registries for domain names, IP addresses and protocol parameters essential for the functioning of the global internet.

    Im US-Kongress fand gestern eine Anhörung zum Thema statt, über die ebenfalls Monika Ermert auf IP-Watch berichtet: US Congress Hearing All Positive On IANA Transition Process.

    18. März 2016 2