Große Koalition endlich einig: Störerhaftung soll schnell weg (Update)

Die Störerhaftung soll abgeschafft werden. Darauf einigte sich offenbar die Große Koalition.

Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum

Kein anderes Land leistet sich den absurden Luxus, offene WLANs zu behindern, um eine Abmahnindustrie zu fördern. Schuld daran ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, das seinerzeit die Störerhaftung für offene WLANs einführte. Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat gestern Abend beschlossen, dass diese Störerhaftung endlich Geschichte sein soll. Das ist längst überfällig.

Bisher sind keine Details bekannt, wie genau das Telemediengesetz geändert werden soll. Es soll aber schnell gehen, kommende Woche sollen erste Abstimmungen im Bundestag sein, ein Inkrafttreten könnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Bevor sich alle zu früh freuen, möglicherweise steckt immer noch der Teufel im Detail: Wir freuen uns über Hinweise auf die Formulierungen, um die Ankündigung besser bewerten zu können.

Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil erklärte auf Twitter, dass die Einigung bedeute, man würde offenen (auch nicht-kommerziellen) WLANs das Providerprivileg geben, sowie dazu keine Vorschaltseite (aka Lügenseite) und Verschlüsselung einfordern, die offene WLANs ad absurdum führen. Genau das haben wir immer gefordert, wir sind auf die Formulierung gespannt.

Update: Ein Sprecher von Thomas Jarzombek sagte uns, dass die Einigung nicht im Koalitionsausschuss erfolgte, sondern heute morgen von den Berichterstattern und Sprechern der Arbeitsgruppen im Bundestag.

Update 2: Die SPD-Abgeordneten Flisek, Klingbeil und Held schreiben auf ihrem Fraktions-Blog: Freies WLAN in Deutschland kommt!

Die Koalition hat sich darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessanbieter anzusehen sind und dass diese die Haftungsprivilegierung für Accessprovider beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessbetreiber umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtlicher Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.

Darüber hinaus werden wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen bzw. aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.

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62 Ergänzungen

  1. Das wäre wirklich schön, falls nicht noch ein bisher unbekannter Pferdefuß auftaucht. Wann immer ich aus dem Ausland zurück nach Deutschland komme, fühle ich mich in die digitale Steinzeit versetzt.

    1. War kürzlich in Vietnam. Habe absolut nichts erwartet. Und dann gibt es WLAN wirklich überall (JEDES CAFE etc). Und idR. entsprach die Upload-Geschwindigkeit der Download-Geschwindigkeit! Auch bei 30 mbit-Leitungen. Das muss man sich mal klarmachen.

        1. Bei den Versteigerungen/Vergaben hätte man die Käufer dazu verpflichten müssen, mind. eine Mobilflat mit zB mind 1 Mbitps anzubieten, das hätte aber a dem Staat weniger Geld gebracht, b den staatlichen Gewinn der Telekom geschmälert, und c hat da das Tiefbaukartell nicht mitgemacht.

          1. Au ja, ich weiß was du meinst!

            Wie oft muss eine Straße bei einer Komplettsanierung aufgemacht und wieder geschlossen werden?
            Genau 3 mal!
            1. Wasser/Abwasser
            2. Energieversorgung und evtl. Gas (kann auch das 3. Mal sein)
            3. Telekom

            Der Tiefbau Verdient 3-4 Mal am selben Objekt!

    2. Na endlich. Hab mir bereits etliche Terybyte Festplatten bestellt. Enlich vernüftig saugen, ohne Speedreduzierung durch Proxys oder der Vorsicht vor fiesen Abmahnanwälten der Conetent Mafia. Morgen geh ich zur Party , IS, der Dicke Kim , die KInox.to jungs und Google geben einen aus.

  2. Ich sag mal so: Bevor nicht Juristen sagen, dass die Gesetzesänderung wirklich die Störerhaftung abschafft, glaube ich nur sehr eingeschränkt, dass die Störerhaftung wirklich abgeschafft würde. Und in Richtung der Regierungsabgeordneten frage ich, warum der Gesetzentwurf aus der Opposition nicht einfach angenommen wurde, der vor mehreren Jahren bereits in den Bundestag eingebracht wurde, und mit dem in wenigen Worten die Störerhaftung abgeschafft worden wäre.

  3. Ja ja, offenes WLAN — kein Problem, koennt ihr haben, wir sind ja nicht mehr kleinlich. Im Gegenzug muss nur ein Full-Dump aller Datenpakete rechtssicher gespeichert und an die Dienste weitergeleitet werden. Und ein DHCP-Lease gibt es nur gegen Vorlage eines Personalausweises.

  4. Da werden die Provider, wenn es durchkommt und alle teilnehmen können, direkt auf die Barikaden gehen. Warum soll sich mein Nachbar denn noch einen eigenen Internetanschluß kaufen wenn er mein WLAN mit nutzen kann ? Kann ich momentan noch nicht wirklich glauben. Daher abwarten und schauen wie das Gesetz aussieht und wer an den Hammelbeinen gezogen wird, wenn etwas passiert.

  5. Ich hab mir schon haufenweise Terabyte Festplatten bestellt. Supersache. Endlich saugen ohne umständliche und langsame Proxys und mit 100 %Sicherheit vor üblen Abmahnern Nehme an bei Kinox.to und Co knallen die Sektoren. Und Google und Co freuts erst recht.

  6. Im Gegenzug zu Providerproviderprivileg für alle, gibt’s dann auch die Providerpflichten für alle: Zugriff (wer, welches Gerät, MAC) muss gespeichert werden und unterliegt den LI Bestimmungen.

  7. Wir werden gespannt sein dürfen. Gestern hat mir Zypries noch gesagt, dass sie die Störerhaftung nicht ganz abschaffen wollen. Vielleicht haften Eltern weiter für ihre Kinder, wenn sie nicht richtig aufklären? In den letzten jahrzehnten war es immer so, dass im Zweifall Gesetz nicht für den Bürger gemacht werden, sonder für bestimmte Klientels: Störerhaftung für arbeitslose Juristenkollegen für Abmahnorgien, Leistungssschutzrecht für das Verharren der presse im Gestern. Immer haben sich die Internethasser durchgesetzt und deutschnational den deutschen Bürger einer Sonderbehandlung unterworfen, damit maximal die Digitalisierung behindert wird. Bei den Internetsperrer hatten wir ebenfalls den deutschnationalen Exzess, wo die Kinderpornos für bestimmte Klientels einfach im Netz belieben sollten, aber der Staat an der Justiz vorbei durch die4 Polizei Recht sprechen sollte. Und nachdem von der Leyen mit dem Abbau des Rechtsstaates auf dem Kinderpornotrip nicht durchsetzen konnte, übt sie jetzt Gewalt aus: tausende neuer Soldaten sollten zum Cyberwar erzogen werden und die Netze von innen vernichten. Präventivkrieg gegen De-CIX? Das massenhaften Ausschleifen von Daten am De-CIX wie es Steinmeier noch machte, um fremden Mächten bei der Spionage gegen Deutsche zu helfen (also in der Vorstufe zum Landesverrat) reicht nicht mehr. Wie bei Stuxnet soll vom Staat nun auch in Deutschland Vernichtung ausgehen. Und das alles wieder unter Geheimschutz wie schon beim BKA-Trojaner, wo die lauthalsigen grünen „Datenschützer“ alles unter Geheimschutz gestellt haben, keine Sourcecodeinspektion der vom CCC aufgedeckten Skandale vorgenommen haben und das Internet zur veranwortungsfreien und rechtsfreien Zone (wie auch bei der EU-DSGVO) für bestimmte Behörden gemacht wurde. Beim Durchmarsch gegen die Bürger mit dem Lügenjustizminister (mit mir keine VDS) kann man die Störerhaftung im WLAN nach Jahrzehnten mal als Zückerle den Bürger zum Fraße vorwerfen. Und der Bundestagsausschuss Digitale Agenda hat keine Federführung :-)

  8. Mit „Zückerle für den Bürger“ hat Wolfgang Ksoll nicht ganz unrecht!

    Die Koalition möchte die Störerhaftung nicht abschaffen, warum auch … sie ist ein Machtinstrument, das der Kontrolle von illegaler Kommunikation dienen könnte!
    -> http://mobil.n-tv.de/politik/Koalition-will-nicht-ganz-loslassen-article13964851.html

    … aber sie muss!
    Der erste Punkt, ist die gefährdete Fortführung der großen Koalition, da die SPD vom Wähler langsam auf das politische „Abstellgleis“ (Opposition oder schlimmer) geschoben wird und die Union ist sich ihrer Wählerschaft auch nicht mehr so sicher!
    Warum?
    Nun … was wäre wenn sich die Wahlbeteiligung von 50 auf 90% erhöhen würde und keiner der hinzu gekommenen (Neu-) Wähler (wie „Neuland“) die Union, Grüne (siehe Entscheidungen in Baden Württemberg) bzw. SPD wählt?
    … diese Vorstellung ist beängstigend für die etablierten Parteien, oder?
    Die Politik muss jetzt Handeln, die Abschaffung der Störerhaftung, als Bewilligung von mehr „Freiheit“, ist hier ein kleines Übel, nicht?

    Zumal ein Papier hier schon wieder einen gesetzgeberischen Fauxpas ankündigt -> http://mobil.n-tv.de/technik/Keine-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Anbieter-article17239251.html

    1. Diese Vorstellung ist nicht sehr beängstigend. Nazi-Parteien werden in Deutschland nie wieder die Regierung stellen, da können die sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln.
      Auch wenn das natürlich ein schwerer Schlag fürs eigenene Geltungsbedürfnis ist. Vielleicht doch wieder zurück an den Stammtisch, Bier trinken?

      1. Dir ist schon klar, dass es in der Bundesrepublik Deutschland 17 Regierungen gibt (1 Bundes-, 16 Landesregierungen), Polizei Ländersache ist und zB das VDS-Gesetz ein Ermächtigungsgesetz für die Länder ist, welches die in Polizeirecht umsetzen, die Daten auch ihren Geheimdiensten zur Verfügung stellen, nach Gusto.

      2. Das mit dem Lokalen Stammtisch fänden die etablierten einfach nur Spitze!
        … so würde die ansteckende Krankheit namens Zweifel sich nicht via Internet verbreiten und Massen zu Gefährdern transmutiert!

        … im Übrigen … Erdogan ist nachweislich kein Nazi, zumindest kein Deutscher!
        … aber als Kanzler/Kaiser möchte ich einen solchen Charakter nicht haben … Kanzlerin Merkel ist schon Kaiser genug!

  9. Kann das mal jemand auf Deutsch und für den Normalbürger verständlich übersetzen?

    Die Haftungsprivilegierung für Accessbetreiber umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtlicher Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.

  10. Wenn ich die Sache mit der Störerhaftung nicht falsch verstanden habe, dann bedeutet ihre Abschaffung gleichzeitig auch die de facto Abschaffung sämtlicher Urheberrechtsklagen, Abmahnungen wegen Urheberrecht etc.

    Und das kann ich ehrlich gesagt nicht so recht glauben. Das stünde ja im krassen Gegensatz zur Politik der letzten 15 Jahre – und erst „neulich“ haben wir ja mit dem LSR gesehen, wie sehr sich die Politik bereit ist für die Industrie zu erblöden.

    Also: Wo ist der Haken?

    1. Der Haken …

      Wenn der dumme Michel die „richtigen“ Parteikoalitionen (SPD/Union/Grüne) gewählt hat, werden alle Wahlversprecher einkassiert … das ist der Haken!

    2. Der Haken ist die Beschränkung auf WLAN. Bei mir im WLAN haben alle Geräte 192.168.178.x-Adresse. Die sind im Internet nicht sichtbar und dürfen dort nicht geroutet werden (weil viele diese Ausnahmeadressräume nutzen dürfen). Mein DSL-Router hilft dabei den WLAN-Geräten in das Internet zu kommen. Also sehen die Menschen da draußen nur meine weltweit eindeutige DSL-Adresse. Von der Abschaffung der Störerhaftung für DSL-Anschlüsse ist aber nicht die Rede. Also eher viel Lärm um nichts.
      Eine echte Lösung wäre es, wie in der freien Welt, die Störerhaftung ganz abzuschaffen. Aber das trauen sich unsere deutschnationalen Internethasser nicht. Boykottieren, was das Zeug hält, ist deren Devise. Deutsche sollen im Inland nicht so werden wie US-Amerikaner, wie Briten, wie Argentinier, Kroaten, Slowenen, usw. Wir sind in den Augen unserer Internethasser was besonderes. Schon immer. Und das soll so bleiben. Nur wegen dem blöden Internet werden die nicht davon abgehalten werden, die Deutschen, die sie im Zugriff haben, eine globalen Sonderbehandlung zu unterziehen.

      1. Das halte ich für Quatsch. Denn natürlich steckt hinter einem WLAN ein eindeutig identifizierbarer DSL-Anschluss. Genau an der Stelle besteht ja das Problem mit der Störerhaftung. Was intern in einem WLAN passiert ist ja bereits heute de facto nicht nachvollziehbar.

        1. Ja genau. Und weil es nicht nachvollziehbar ist, wird der DSL-Anschlussinhaber zur Störerhaftung herangezogen nicht der WLAN-Routerbetreiber. Nach den vorliegenden Nachrichten soll nur der WLAN-Routerbetreiber von der Störerhaftung freigestellt werden. Wenn Du also einen DSL-Anschluss betreibst und Dein Sohn über Ethernet damit Unsinn macht, haftest Du als Störer wie vorher, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass du ihn ordentlich belehrt hast. Betreibt er an Deinem Ethernet einen WLAN-Accesspoint ist er der Provider. Du bleibst der DSL-Störer. Seine IP-Adresse am Accesspoint kann man von außen nicht ermitteln, aber Deine vom DSL-Router. Catch 22. Oder mit Shakespeare: viel Lärm um nichts. :-)

  11. Zu beachten ist ggf. auch, dass nur von WLANs die Rede ist, wo die Störerhaftung abgeschafft werden soll. Problematisch dabei ist, dass der Abmahnjäger im Internet nur die IP-Adresse des DSL-Routers sieht. Dort soll die Störerhaftung ja nicht abgeschafft werden („Eltern haften für Ihre Kinder“ ist ja eine Goldgrube für Abmahnjuristen). Wenn ich nun einen meiner WLAN-Router für die Nachbarn frei aufmache, geht das mit der IP-Adresse meines DSL-Routers in das Internet. Faktisch bleibt dann alles beim Alten, weil ich ja nicht nachweisen kann, dass jemand meinen offenen WLAN-Router genutzt hat statt meines geschlossenes Ethernets, für das die Störerhaftungsbeseitigung offenbar nicht gelten soll. Oder?
    Also werden wir wohl warten müssen, was im Gesetzentwurf steht.

    1. Das wäre ja ein riesen Humbug, weil natürlich immer hinter einem WLAN ein Festnetzanschluss mit IP steckt – egal, ob ich nun ein extra WLAN-Router habe oder ob ich ein Kombigerät aus Modem mit LAN-/WLAN-Funktion benutze.

    2. Wie siehts mit LANs aus :D Auf dieses Gesetz kann man wirklich gespannt sein, was sie sich da einfallen lassen haben.

    3. Nur muss ohne Störerhaftung der Abmahner nachweisen, dass Du der pöse Filesharer warst – Mit der Störerhaftung wurde einfach angenommen, dass die Tatsache, dass Dein Anschluss benutzt wurde, Dich zum Störer macht und Du haftest.

    4. Ich gehe mal davon aus, dass das Technologieneutal formuliert ist. :)
      Es bleibt nicht alles beim alten: Klar, der Abmahner wird sich dann immer noch an dich wenden aber du kannst dann darauf verweisen, dass du ein öffentliches WLAN anbetet und es irgendein Nutzer dessen gewesen sein muss. Da nicht festgestellt werden kann wer es nun war und du als Betreiber eben nicht haftest verläuft das dann faktisch im Sand.
      Klar muss man sehen, was genau im Gesetzentwurf steht um das letztendlich sagen zu können.

    1. Können schon … falls im neuen Gesetz die Unschuldsvermutung zum Tragen kommt, müsste der Abmahnende nachweisen, das du das warst!
      … aktuell gilt die Schuldvermutung, was bedeutet Inhaber = Schuldiger, da Mieter des Anschlusses!
      … es sei denn, das dieser seine Unschuld (z.B. via Denunzierung seines Kindes) nachweisen kann!

    2. Selbst wenn eigentlich nicht, Urheberrechtsverletzung ist ja auch eine Straftat (3 bzw. 5 Jahre Gefängnis), damit hat Störerhaftung nichts zu tun (man lässt seine legale Pistole herumliegen, jemand erschießt jemanden damit > mitgefangen, wenn man überhaupt nachweisen kann, dass mans nicht doch selber war), wer will schon ins Gefängnis, und vor der Drohung einer Strafanzeige zahlt man doch lieber, noch lieber lässt mans gleich bleiben, wird sich also nichts ändern.

      1. Abmahnungen sind doch Zivilrecht. Strafrechtlich ist es ja schon heute so, dass die kleinen Downloader mangels Relevanz nicht verfolgt werden. Man interessiert sich ja auch nur für die, die das Zeug verfügbar machen, nicht für die, die am Ende laden – das war ja die Crux mit Torrent.

        1. „und vor der Drohung einer Strafanzeige zahlt man doch lieber“ Das ist doch der Trick an der Sache, wenn die Eltern zB nicht zahlen wollen, dann droht der Anwalt damit, dass er das Kind anzeigt, und schon fließt das Geld ;)

  12. Immerhin ein Fortschritt, auch wenn die generelle Reduktion der Störerhaftung statt der absehbar beschränkten Ausnahme wünschenswert wäre. Darüber hinaus wird man aber bei all den Ankündigungen zum WLAN zu Recht fragen müssen, warum eine Internetzugangsvermittlung via LAN nicht als Access-Provider nach § 8 TMG privilegiert werden soll.

    1. Mittlerweile sind die Router so konfigurierbar, das sie LAN von WLAN trennen können bzw. ein zweites unabhängiges WLAN für Gäste „Aufspannen“ können!
      Das gefällt den Diensten nicht, denn der/das Terrorist/Terrornetzwerk könnte sich ja am LAN angestöpselt haben!

      1. Das ist nur für die interne Sicherheit interessant. Der Abmahnanwalt, der mit IP-Adressen aus Peer-to-Peer-Software sein Geld verdienen will, sieht nur die DSL-Seite des Zugangsrouters. Für den ist das immer ein Drahtzugang zum Internet, der nicht von der WLAN-Störerhaftung befreit werden soll. Viel Lärm um nichts.

        1. Darauf wirds rauslaufen. Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass er es nicht war und auch keiner aus dem Haushalt, dann „haftet“ er ohne Störerhaftung nicht mehr, da er das aber nicht nachweisen kann … schließlich sitzt der oberste Vertreter der Abmahnlobby direkt bei Herrn Gabriel (SPD) im Wirschaftsministerium.

        2. Tja … wird dann Zeit, das Router sich in VPN (z.B. TOR) einklinken und alles darüber Routen sollten!
          … dann hat der Abmahner lediglich eine Exit Node und auch nur fragmentarisch!

  13. Jetzt gibt es endlich eine gute Begründung die Sperrung von Inhalten im großen Umfang zu starten.
    Sperren statt Störerhaftung!

    1. Ich bin für die Einführung des Regionet (Subnetze … Stadt, Bundesland, Deutschland, EU und Internet) mit den entsprechend via Internetführerschein geregelten Zugangsberechtigungen für die vom Innenministerium überwachten Antiterror Subnetze … Stadt, Bundesland, Deutschland, EU und Internet!

  14. Sicher ist man auch über Freifunk, wenn man erst über ein VPN in ein sicheres Land geht wie z.B. Slowenien und dann erst ins Internet raus geht. Dann hat man mit den ganzen nationalen Digitalisierungsverweigerern nichts mehr zu tun.

  15. Ich vermute die werden die Schlagzahl der Abmahnungen erhöhen. Ein Hotspot-Betreiber, der sich dann wiederholt auf die Neuregelung beruft wird mit „systematischem Missbrauch“ dann doch irgendwie belangt werden. Zumindest wird ein Hotspot auch weiterhin Dauerstress per Anwalt bedeuten.

  16. Man sollte erstmal den konkreten Text der Einigung abwarten. Bisher habe ich den noch nirgend gefunden. Das heutige Trara sieht nach Reaktion auf eine PM oder gesteckte Ansage aus. Die Koalition braucht immer gute Presse.

  17. Hallo Herr Beckedahl, So sehr Sie sich auf für offene Netze (WDR aktuell 11.05.2016) einsetzen so ist die Störerhaftung immer noch nicht vom Tisch und rechtfertigt nicht ein Vorgehen wie derzeit von Unitymedia praktiziert die Router ohne Info des Kunden oder dessen Einwilligung einfach freizuschalten. Woher nehmen Sie eigentlich die Erkenntnis dass im Ausland das Problem der offenen Netz nicht so arg ist. Ich stelle fest , dass genau das Gegenteil der Fall ist. Immer mehr sind im Ausland sensibilisiert und verschlüsseln. Und das seit ungefähr 1,5 Jahren

    1. Das Geschäftsmodell von Unity hat erstmal nichts mit der Störerhaftung für offene WLANs zu tun. Und die Erkenntnisse mit dem Ausland speisen sich aus häufigen Reisen in verschiedene Länder und einer Vergleichsstudie des eco-Verbandes von vor 1-2 Jahren.

    1. Diese FAQ sehen so aus als ob sie noch nicht auf die heutige Entscheidung angepasst wurden, da ist nämlich weiterhin die Rede von Captive-Portalen. Also erstmal abwarten, wann sie das aktualisieren. Fefe übertreibt ein bisschen mit der Skepsis.

  18. Ich frage mich nur immer wieder, wer diesen Unsinn überhaupt verzapft hat!
    Störerhaftung für jemanden, der einen Netzzugang zur Verfügung stellt …..
    Wo sind wir denn?

    1. … unsere politischen Vertreter verzapfen diesen Unsinn in unserem Namen!
      Genau genommen wollen „Wir“ das so haben!

  19. Hier werden wieder Informationen gestreut, oh weh. Also was bedeutet denn der freie W-LAN-AP? Er ist für jeden erreichbar, die Störerhaftung für den Betreibenden ist weg. ABER… glaubt man tatsächlich, wenn man sich mit seinem Smartphone einwählt, welches eine absolut eindeutige Zuordnung zu einer Person ist, dass man dieser nicht nachweisen könne sie habe das Urheberrecht verletzt weil die Person x,y,z unberechtigterweise heruntergeladen hat?

    Das Prinzip würde nur dann funktionieren, wenn das Gerät, dass sich an den AP anmeldet, vollkommen anonymisiert ist. Ansonsten machen die ganz normal weiter, nur eben über die Endgeräte, die sich anmelden, nicht über den der das Signal stellt.

  20. Ne, hier muss ich auch protestieren, die Abmahnindustrie gab es schon lange vor 2010.
    Es gab schon damals viele Fälle, die auch in den Medien gingen, wo jemand ein Bild eines Produktes genommen hat und es bei eBay eingestellt hat und dann wurde der abgemahnt, weil er für das Bild kein Copyright gehabt hat, obwohl es da nur darum ging das Produkt zu verkaufen.
    Also solche Absurditäten gab es schon immer und bei Musik und Film ist es genauso gewesen. Früher war das in Deutschland noch nicht so extrem, in Zeiten von Napster, in den 90ger Jahren, aber da müsste man schauen, ggf. weiss hier jemand, wer da dafür verantwortlich ist, dass das hier losging, aber ich würde schätzen, dass das die Rot-Grüne Regierung war, die unter anderem für die Rechtswidrige Bombardierung von Serbien und anderen Völkerrechtsvergehen verantwortlich ist, vor allem in der Sozialpolitik. Also den Leuten hätte ich es zugetraut und es konnten zeitlich auch nur die gewesen sein, denn als die Merkel das erste mal angetreten ist, da wurde schon jeder 2. abgemahnt.

  21. Wie kommt ihr vollpf****n darauf dass die Störerhaftung abgeschafft wird?
    Lest selbst http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz-aenderung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
    Besonderers mal auf Seite 12 Nr. 4 achten.§8
    Muss immer noch mit Passwort oder vorgeschalteter Seite gesichert werden. Also nichts mit Home Router einfach mal Wlan freischalten und gut.
    Ausserdem wollen sie auf Seite 15 nr. VPN anbietern und zb. dem TOR Ntzwerk an den Karren fahren.
    Nicht immer alles glauben sondern mal selber nachlesen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.