Kein anderes Land leistet sich den absurden Luxus, offene WLANs zu behindern, um eine Abmahnindustrie zu fördern. Schuld daran ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, das seinerzeit die Störerhaftung für offene WLANs einführte. Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat gestern Abend beschlossen, dass diese Störerhaftung endlich Geschichte sein soll. Das ist längst überfällig.
Bisher sind keine Details bekannt, wie genau das Telemediengesetz geändert werden soll. Es soll aber schnell gehen, kommende Woche sollen erste Abstimmungen im Bundestag sein, ein Inkrafttreten könnte noch in diesem Jahr erfolgen.
Bevor sich alle zu früh freuen, möglicherweise steckt immer noch der Teufel im Detail: Wir freuen uns über Hinweise auf die Formulierungen, um die Ankündigung besser bewerten zu können.
Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil erklärte auf Twitter, dass die Einigung bedeute, man würde offenen (auch nicht-kommerziellen) WLANs das Providerprivileg geben, sowie dazu keine Vorschaltseite (aka Lügenseite) und Verschlüsselung einfordern, die offene WLANs ad absurdum führen. Genau das haben wir immer gefordert, wir sind auf die Formulierung gespannt.
Update: Ein Sprecher von Thomas Jarzombek sagte uns, dass die Einigung nicht im Koalitionsausschuss erfolgte, sondern heute morgen von den Berichterstattern und Sprechern der Arbeitsgruppen im Bundestag.
Update 2: Die SPD-Abgeordneten Flisek, Klingbeil und Held schreiben auf ihrem Fraktions-Blog: Freies WLAN in Deutschland kommt!
Die Koalition hat sich darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessanbieter anzusehen sind und dass diese die Haftungsprivilegierung für Accessprovider beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessbetreiber umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf‑, verwaltungs- wie auch zivilrechtlicher Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.
Darüber hinaus werden wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen bzw. aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.
