Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: EU-Kommission setzt kartellrechtliche Untersuchung gegen Google fort
Die EU-Kommission (nicht im Bild) wirft Google vor, Wettbewerber systematisch benachteiligt zu haben. CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/simon__syon/10203975746/in/photolist-gxG3uj-5uDyp6-eCQ8H-eeEgT3-5fQmkr-5EyBTi-f4AToE-5mPY4G-dBmaU6-quXJG7-2va7CZ-7TcHmQ-7r3yvM-7AuvuJ-nkQT5P-dD5QrL-48erPr-ijiZ2v-6KignX-dZ4cnL-6ZJmjk-3dTPh4-7y69P-pMCJZz-apzuHV-qz2Hrk-ph51HC-73Emf6-q1CyHu-oBXzi8-e9p4tD-4KYL5T-7S8wmx-q27BDw-n6WAD6-698D4Z-ijiE6f-88qxyX-aYxrCk-5dMyhv-oXaxCN-5VUJCV-o22zKK-qmREhn-pAVrcF-mkvU3t-qEUBTw-dMQ8JS-k7LP8-aZzQzD">Simon & His Camera</a> : EU-Kommission setzt kartellrechtliche Untersuchung gegen Google fort Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und systematisch Wettbewerber benachteiligt zu haben. Die EU-Behörde hat dem Suchmaschinenbetreiber eine Liste an Beschwerdepunkten übermittelt und verschärft damit die Gangart in dem seit 2010 laufenden Verfahren, das letzten Endes eine Milliardenstrafe sowie Auflagen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Folge haben könnte.
Laut Kommission bevorzugt Google auf seinen Suchergebnisseiten den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“, indem es dessen Ergebnisse in der Trefferliste besonders prominent und unabhängig von der Relevanz präsentiert. Diese systematische Begünstigung hätte dem Dienst auf Kosten der Konkurrenz höhere Zuwachszahlen beschert, dadurch Mitbewerber benachteiligt, Innovation verhindert und schließlich Verbrauchern geschadet. Google hat nun zehn Wochen Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen und gegebenenfalls eine mündliche Anhörung beantragen.
Zugleich hat die Kommission ein weiteres förmliches Verfahren gegen Google eingeleitet, das sich dem mobilen Betriebssystem Android widmet. Zwar handelt es sich um ein quelloffenes System, Endgerätehersteller müssen jedoch Vereinbarungen mit Google eingehen, um googleeigene Anwendungen und Dienste darauf installieren zu dürfen. Die Kommission will nun untersuchen, ob diese Verknüpfung „illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat“. Das betrifft auch veränderte Android-Versionen, sogenannte Forks.
Beide Verfahren werden sich noch jahrelang hinziehen, eine zwingende Frist bei kartellrechtlichen Untersuchungen ist nicht vorgesehen. Derzeit liegt der Marktanteil Googles im Suchmaschinengeschäft im EWR bei etwa 90 %, während Android den Mobilfunkmarkt mit knapp 70 % dominiert.
Google hat mittlerweile einen Blog-Eintrag veröffentlicht, der eine Behinderung der Konkurrenz abstreitet. Das Unternehmen verweist darin unter anderem auf Amazon oder eBay und ist der Ansicht, weit hinter den Marktführern zu liegen und somit niemanden behindert zu haben.
Der europäischer Verbraucherverband BEUC hingegen begrüßt die Entscheidung der Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager, die Untersuchung fortzusetzen. Unter ihrem Vorgänger Joaquín Almunia kam es beinahe zur Einstellung des Verfahrens, weil dem damaligen Kommissar von Google angebotene Zugeständnisse akzeptabel schienen. Almunia konnte sich jedoch gegen den Widerstand nicht durchsetzen, der ihm aus den Reihen der Kommission, des EU-Parlaments und von Verbraucherschützern entgegenschlug. BEUC betont, die Kommission müsse sicherstellen, dass europäische Konsumenten „faire und neutrale“ Suchergebnisse zu Gesicht bekommen. Das betreffe nicht nur den Preisvergleich, sondern sämtliche andere Dienste Googles, die alle den gleichen Standards folgen müssten.
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: Cyberpolitik-Treffen in Brüssel: Unzufriedenheit über Befugnisse und Unsicherheit bei Internet Governance
: Cyberpolitik-Treffen in Brüssel: Unzufriedenheit über Befugnisse und Unsicherheit bei Internet Governance Am 24. März traf sich in Brüssel der Beauftragte für Cyber-Außenpolitik (CA‑B) mit Vertretern der EU-Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), um über Fragen der „Cyberpolitik“ zu diskutieren.
Die Buzzword-Themen laut einem vertraulichen Protokoll des Treffens, das uns vorliegt: Arbeit der „Friends of the Presidency on Cyber Issues“, Internet Governance, Cyber Crime, NIS-Richtlinien-Entwurf, Cyberdefense, Cyber-Capacity-Building und Cyber-Crisis-Reaction.
Mehr Befugnisse für Sicherung der Cyber-Sicherheit
Viele der Punkte scheinen darauf hinauszulaufen, dass man mit der akutellen Situation unzufrieden ist. Zu wenig Ressourcen, zu wenig Einfluss, zu wenig Befugnisse, heißt es an vielen Stellen. So ist Pedro Serano, Leiter der Abteilung „Crisis Response and Operational Coordination“ damit unzufrieden, dass ihm nur „sehr limitierte Ressourcen“ zur Verfügung“ stehen.
Zwar leiste man EAD-intern einen Beitrag zum Schutz von EU-Delegationen und GSVP-Missionen [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik]; bei einem Cyber-Angriff auf einen EU-MS [EU-Mitgliedsstaat] aber würde man realistischerweise kaum relevante Unterstützung erbringen können.
Auch Paul Timmers, Direktor im Bereich „Sustainable & Secure Society“ in der EU-Kommission“, wünscht sich mehr Unterstützung. Man sei sich im Rat unsicher, wo man das Thema „Cyber Security“ unterbringen solle. Im Themenbereich Oettingers, dem „Digitalen Binnenmarkt“, finde es nur wenig Beachtung. Auch wie man einheitliche Standards zur Cyber-Sicherheit schaffen kann, sei noch unklar. An der geplanten NIS-Richtlinie, in etwa das EU-Äquivalent zum IT-Sicherheitsgesetz, müssten noch Veränderungen erfolgen, für das „Capacity Building“ brauche man mehr Geld.
Für mehr Datenaustausch und Befugnisse für die „Verbrechensbekämpfung“ warb Anabela Gago, Leiterin der „Organised Crime Unit“ der Kommission. Sie habe Deutschland explizit gebeten, sich um eine Aufweichung der Beschränkungen des Datenaustauschs in der NIS-Richtlinie zu bemühen, da das EU-Parlament „in den vorgesehenen Berichtspflichten der zuständigen Stellen einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre“ sehe. Alle Mitgliedsstaaten sollten „für mehr Verständnis für sicherheitspolitische Belange“ werben. Sprich: für mehr Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse.
Rudolf Roy, Leiter der „Security Policy Unit“ des EAD sprach von den „Schwierigkeiten, Cyberthemen in die (EU-)Außenpolitik zu integrieren.“ Der Rat für Außenbeziehungen sei derzeit ein „Krisenrat“ mit wenig freier Kapazität und er fürchte, dass für Cyberpolitik kein Platz sei. Deshalb wünscht er sich eine hochrangigere Besetzung für die „Friends of the Presidency on Cyber Issues“.
Beim Thema Internet Governance keinen Boden verlieren
Ein Thema, dass die Teilnehmer des Treffens darüber hinaus zu beschäftigen schien, ist Internet Governance. Denn in diesem Jahr soll die Transition der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) erfolgen. IANA ist eine Unterabteilung der ICANN. Doch ihre Zeiten sind fast vorbei, denn ihre Aufgaben sollen in eine Multi-Stakeholder-Struktur überführt werden. Wie genau das aussehen soll, ist nicht entschieden. Der sogenannte IANA-Vertrag läuft im September diesen Jahres aus.
Offensichtlich hat man Angst, Einfluss zu verlieren:
Eine rasche klare Positionierung der EU-MS [Mitgliedsstaaten] zum Thema Internet Governance ist nötig, um Einfluss bei den internationalen Verhandlungen 2015 zu wahren und konkurrierenden Akteuren (insbesondere USA, CHN) nicht das Feld zu überlassen.
In welche Richtung genau es gehen soll, ist noch unklar. Interessant ist aber die Aussage…
[…] der EAD bleibe vorerst dabei, (zumindest nach außen) so lange wie möglich das Ziel einer Transition zum Vertragsablauf 30.09.2015 zu vertreten.
Nach innen arbeite die Kommission an einer „Interimslösung“, wie die aussehen soll, wird aber nicht verraten (Hinweise nehmen wir natürlich gern entgegen).
Klarere Ziele und weniger Konzentration auf die USA wünschte sich Megan Richards. Sie leitet die „Task Force on Internet Governance“ der Kommission. Stattdessen fordert sie mehr Fokus auf einen im Internet-Governance-Bereich so beliebten „Multi-Stakeholder-Ansatz“ und beklagt, dass manche Mitgliedsstaaten da nicht mitspielen wollen.
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: Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität
: Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität Es wieder einmal soweit: Der Kampf um die Sicherung der Netzneutralität auf EU-Ebene geht in die heiße Phase. Daher haben zehn NGOs aus verschiedenen EU-Staaten die „Save the Internet“-Kampagne wiedererweckt, um EU-Abgeordnete über Faxe, Twitter und E‑Mails daran zu erinnern, sich für eine starke Netzneutralität einzusetzen.
In der EU läuft gerade die letzte Phase eines Gesetzgebungsverfahren, die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Während im April 2014 das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, der optimistisch stimmte und erfreulich starke Regeln zur Netzneutralität enthielt, arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gegen die Gleichbehandlung von Datenpaketen und argumentieren mit hanebüchenen Auto-Beispielen für Überholspuren im Netz.
Das würde es Internetanbietern erlauben, Geld für die Privilegierung von Online-Diensten zu verlangen. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, der zur Kasse gebeten wird, damit sein Stream nicht ruckelt, sondern auch dem freien Wettbewerb. Denn kleineren Firmen ist es, im Gegensatz zu den Riesen wie Spotify, kaum möglich, Verträge mit der Telekom zur Bevorzugung ihrer Inhalte abzuschließen.
Europa darf kein diskriminierendes Internet ermöglichen, sonst fiele man hinter anderen Ländern zurück. Auch die USA haben kürzlich die Netzneutralität festgeschrieben.
Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit sagt:
Es gibt eindeutig einen globalen Trend zur Netzneutralität. Immer mehr Länder erlassen Gesetze zum Schutz des Internets. Europa darf hier nicht zurückfallen. Das Verbot von Netzwerk Diskriminierung durch Internetanbieter garantiert gleichberechtigte gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und gleichzeitig schützt es den Wettbewerb und die Innovationskraft in dem zukünftsträchtigsten Wirtschaftszweig Internet.
Helft auch ihr mit und unterstützt das freie Internet. Erinnert die EU-Parlamentarier an ihre Positionen von 2014 und fordert sie auf, diese in den Trilog-Verhandlungen zu verteidigen.
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: Störerhaftung: Erste Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes fallen vernichtend aus
Freien WLANs haben eine unsichere Zukunft vor sich – CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/fabian-horst/11904072404/in/photolist-j8VtZE-j8UFBD-j8VtMq-j8XKwj-j8Vtzb-pNgjx2-pLpyew-pw1mCt-pw3XYy-pw4C3t-pw1GpT-pw3UMo-pNgBcp-pLpM3Y-pw1gqp-pw3WnN-pw1LEM-pLpYzf-oRGMnB-pw4Zba-pw6BL5-pLpuZL-pNzHLw-pw4s9m-pw1HK8-82kBk-4LpcBz-4Lpifz-oz3opH-4Ltvm1-4LtnqG-nyyQa-nyyQX-pNvw2v-pNguL8-pLpGXU-pNz7D7-pw1bmX-pw58qr-pNzEQG-pw1H5a-pNzyh1-pLpPk3-oRGDRp-pw1A7x-pw1v2T-oRDuas-pNziEA-pNgJpv-pNgxHk">Fabian Horst</a> : Störerhaftung: Erste Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes fallen vernichtend aus Mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) endlich Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher WLANs schaffen und damit das Problem der Störerhaftung entschärfen. Der Referentenentwurf vom vergangenen März sowie eine zugehörige FAQ-Sammlung lassen sich nun online abrufen, erste Stellungnahmen dazu sparen jedoch nicht mit Kritik.
Um Rechtsverletzungen zu verhindern, sieht der Entwurf vor, dass Betreibern die Namen der Nutzer bekannt sein müssen, verpflichtet sie aber nicht zur Speicherung dieser Daten. Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband anmerkt, wäre das auch nicht ohne Weiteres möglich:
Dies würde nach derzeitiger Rechtslage gegen § 88 TKG (Fernmeldegeheimnis) sowie § 13 (6) TMG (Möglichkeit der anonymen Nutzung) verstoßen. Es wäre zudem mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar.
Selbst ohne Speicherung der Daten benachteiligt das private und kleine Betreiber, weil sie ja irgendwie an die Namen der Nutzer gelangen müssen – ein unproblematischer Zugang ohne bürokratische Schranken sieht jedenfalls anders aus. Darüber hinaus steht es natürlich jedem frei, sich mit erfundenen Angaben anzumelden, denn eine Überprüfung sieht der Gesetzesvorschlag nicht vor. Das macht diese Maßnahme komplett wirkungslos, wie die Digitale Gesellschaft kommentiert:
Die Pflicht zur Namenskenntnis stellt daher eine unnötige, weil funktionslose Hürde für das Teilen des eigenen WLAN-Zugangs mit Anderen dar.
Kommerzielle WLAN-Anbieter wie Kabel Deutschland oder die Telekom werden dadurch schon allein wegen des Providerprivilegs bevorzugt, während sich nicht-gewerbsmäßige oder private mit diesem Kram herumschlagen müssen. Offenen Freifunk-Initiativen, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eigentlich gefördert werden sollen, schiebt das jedoch einen Riegel vor. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco bezweifelt zudem die Rechtmäßigkeit einer solchen Ungleichbehandlung:
Es erscheint fraglich, ob eine derartige Differenzierung der Haftung geschäftsmäßiger und privater WLAN-Betreiber im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben steht.
Das streift gleich zwei weitere Punkte, die damit eng zusammenhängen: Öffentlich zugängliche WLANs dürfen nur verschlüsselt angeboten werden, um „Unbefugte“ auszusperren, und Nutzer müssen sich verpflichten, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Die Digitale Gesellschaft sieht bei ersterem einen Widerspruch, weil verschlüsselte Netze per definitionem nicht offen sind; letzterer Punkt wiederum lässt sich nur allzu leicht aushebeln:
Dass Erklärungen, denen mit einem Klick zustimmt wird, keinerlei echte Hürde darstellen, dürfte etwa von Nutzungsbedingungen für Software oder Pornoseiten hinlänglich bekannt sein und mittlerweile einen Gemeinplatz darstellen. Bei der Pflicht zur Einwilligung handelt es sich daher um eine weitere unnötige, weil funktionslose Belastung der Betreiber offener WLAN-Zugänge.
Nur wenn Anbieter mit Hilfe der genannten Maßnahmen sicherstellen, dass keine „Unbefugten“ den Internetzugang mitbenutzen, sind sie von der Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen oder Straftaten ausgenommen. Diese Regelung ist laut BMWi „das Ergebnis einer verantwortungsvollen Interessenabwägung – zwischen den Interessen der möglichen Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung andererseits.“ Zudem stellt das Ministerium die Behauptung auf, dass im privaten Bereich häufiger gegen Gesetze verstoßen werde als im öffentlichen Raum. Dem widerspricht (nicht nur) die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die auf ihr seit 2012 laufendes Projekt mit Kabel Deutschland verweist, das 100 Public-Wifi-Hotspots für 30 Minuten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellt. Seit dem Start des Projekts gab es indes keine IP-Adressabfragen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Zusammenfassend bewertet mabb den Entwurf folgendermaßen:
Dieser Forderungskatalog geht an der Realität vorbei und ist praktisch nicht umsetzbar. Er ist zudem ein Rückschlag für die Freifunk-Bewegung, die im Laufe der letzten Jahre digitale Infrastrukturen oft auch an Orten aufgebaut hat, wo das Interesse kommerzieller Anbieter zu gering war.
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: Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor
Cisco Router - CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/vax-o-matic/14072890862/in/photolist-5HD2xo-qFs9Y7-GtGKb-MLHrS-8Ncbuw-MLHrE-4rmrdu-4rhkYc-4rmqWq-qXqyzj-qXqyA1-GijhP-8e7mV6-nrzfam-bBZzff-ntCcyH-an78hh-5PByS-beSYtB-GtGKd-mtwkL6-ftdvud-6iLV9f-ft7Uo-4om2v2-8sPr33-8sLnZg-xDqMK-4XcM5S-ft7VU-ft7Sv-f9rqb-4or5Y-ebrh6-ebrhy-bqbT1u-5wVMYZ-7uJMVA-8sLo4e-7zqnxr-7uccRy-2cSP41-8sLo6c-8HLUDP-q68q5Z-88oJev-ft7TF-hRrBCM-6hQtBU-9HXu2J">Patrick Finnegan</a> : Peering: Init7 wirft der Deutschen Telekom Verstöße gegen Netzneutralität vor Die derzeit laufende Auseinandersetzung des Schweizer Netzbetreibers Init7 mit der Deutschen Telekom zeigt ansehnlich, an wie vielen Stellen Netzneutralität unterlaufen werden kann. Den Schweizern gelingt es nicht, ausreichende Kapazitäten über ihre Transit-Anbieter TeliaSonera und XO Communications einzukaufen, um ausfallsfrei Traffic ins Telekom-Netz zu schicken. Daher sahen sie sich gezwungen, einen laut eigener Aussage „massiv überteuerten“ Vertrag mit der Telekom abzuschließen, der eine direkte Verbindung zwischen den beiden Netzen aufbaut.
Wie ungleich sich die Übertragungsgeschwindigkeit auf einer solchen „bezahlten Überholspur“ im Vergleich zu normalem Routing verhält, demonstriert ein Test-Setup von Init7, das einen physikalischen Server in der Schweiz über zwei Routen erreichbar macht – eine davon führt direkt zur Telekom, die andere nimmt eine normale Route über den US-Anbieter XO Communications. Natürlich wäre in letzterem Fall zumindest eine höhere Latenz zu erwarten, weil die Pakete eine längere Strecke zurücklegen müssen. Allerdings kommt es zu bestimmten Uhrzeiten zu Paketausfällen von 100 %, weil einfach nicht genügend Peering-Kapazität bereitsteht. Eine Alternative zu Verträgen mit der Deutschen Telekom, die jedoch weit über den marktüblichen Preisen liegende Summen verlangen soll, sieht Init7 nicht.
Init7 steht mit diesem Problem nicht alleine da: Ohne die Telekom beim Namen zu nennen, klagten selbst sogenannte Tier-1-Carrier wie Level 3 wiederholt über schlechte Verbindungen zu bestimmten Providern. Auch dass die Telekom seit Kurzem – wenn auch mit überschaubarer Anbindung – direkt am Internetknoten DE-CIX vertreten ist, ändert nichts an der bisherigen Praxis, wo möglich keine kostenlosen Peering-Abkommen mit anderen Anbietern abzuschließen; stattdessen setzt sie darauf, dass kleinere Anbieter früher oder später vor der Marktmacht des Telekom-Riesen kapitulieren und notfalls gegen „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ auf die Überholspur geraten.
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: Mit Oettinger in die „Gesellschaft 4.0“
: Mit Oettinger in die „Gesellschaft 4.0“ In der heutigen Printausgabe der FAZ (Wirtschaftsteil, Seite 17, hier die Vorabmeldung) klärt EU-Kommissar Günther Oettinger die „Netzgemeinde“ über seine Absichten in Fragen des Urheberverwertungsrechts, des Leistungsschutzgeldes, des Datenschutzes und der Netzneutralität auf. Im Oktober will er konkrete Pläne vorlegen.
Ziel ist eine „Digitalunion“, die der Taliban-ferne Cyberkommissar der Herzen wie folgt definiert:
Die Digitalunion ist die Voraussetzung für eine Industrie 4.0, eine Wirtschaft 4.0 und eine Gesellschaft 4.0.
Was immer diese „Gesellschaft 4.0“ sein soll, wenn es nach unserem Digitalkommissar geht, wird sie vor allem eins: marktkonform. Zu Oettingers „Digitalunion“ gehören vier Säulen: ein europäisches Datenschutzrecht, EU-weite Regeln bei der Datensicherheit, der Infrastrukturausbau sowie das Urheberrecht.
Letzteres ist von der „Netzgemeinde“ noch nicht recht verstanden worden. Deswegen versucht es Oettinger diesmal mit einer blumigen Gartenbau-Analogie:
Wenn jeder die Blumen im Garten des Nachbarn pflücken dürfe, pflanze niemand mehr Blumen. Das begreife ein Teil der sogenannten Netzgemeinde nicht […].
Dass das Kopieren und Remixen der digitalen Blume ihr nicht den Stängel bricht, hat diese ominöse „Netzgemeinde“ aber doch verstanden.
Beim Geoblocking sieht Oettinger ein Verbot für nicht sinnvoll an, stellt sich damit gegen den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Andrus Ansip. Der hatte seine Genervtheit über das Geoblocking zum Ausdruck gebracht: Er hasse es regelrecht. Dem entgegnet Oettinger:
Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr.
Das Geoblocking muss aus Oettingers Sicht eine Art schicksalhaftes Ereignis sein, das man nicht abwenden kann. Eigentlich erstaunlich, wie argumentfrei Oettinger auf das seit langer Zeit kritisierte Geoblocking eingeht.
Unser Digitalkommissar plant außerdem ein europäisches Leistungsschutzrecht nach deutschem und spanischem Vorbild, um Google endlich zu zwingen, den Presseverlagen Gebühren zu entrichten. Denn er ist sich sicher:
Wenn wir das auf EU-Ebene einführen würden, müsste Google einlenken.
Was den Datenschutz angeht, bemängelt Oettinger, dass die Regeln in Europa nicht einheitlich seien:
Das führt zu einem regelrechten Datenschutzdumping, weil große Internet-Unternehmen ihren Satz in das Land mit dem geringsten Datenschutzniveau verlegen können.
Es ist unklar, was Oettinger mit dem „Satz“ meinen könnte. (Bitte Ideen gern in die Kommentare.) Es könnte auch ein Typo in der Print-FAZ sein, gemeint sein könnte „Sitz“. Jedenfalls ist nach seiner Logik das „Datenschutzdumping“ nur so zu beenden, dass die Länder mit hohem legalistischem Schutzniveau die Markthindernisse abbauen. Um das scheue Reh Datenmarkt richtig zu hegen, sei es nicht sinnvoll,
[…] wenn die Berliner Regierung auf dem hohen Schutzniveau in Deutschland beharre und so ein eventuell etwas geringeres einheitliches Niveau in der gesamten EU verhindere.
Im Telekommunikationsmarkt formuliert Oettinger sein Ziel so:
Wir brauchen mehr große Spieler im Telekommarkt.
Diese großen Spieler sollen in Fragen der Netzneutralität darlegen, warum sie Datenpakete priorisieren wollen:
Ich will hier aber eine Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es den Dienst ansonsten nicht anbieten kann.
Um kommerzielle Angebote gehe es ihm aber nicht, betont er, um dann ein Beispiel aus dem bekanntermaßem vollkommen kommerzfreien Gesundheitswesen zu wählen. Er greift wieder auf das altbekannte Argument zurück, dass man irgendwie über das Internet Notfall-Operationen durchführen würde:
Oettinger betonte, es gehe dabei nicht um kommerzielle Angebote. Ich will ermöglichen, dass Spezialisten aus dem Klinikum München per Internet helfen können, wenn irgendwo im Bayerischen Wald ein schwerer Unfall geschieht.
Wenn Unternehmen nicht-kommerzielle Angebote ausgerechnet im durchkommerzialisierten Gesundheitswesen anbieten: Das muss wohl diese „Gesellschaft 4.0“ sein, die Oettinger vorschwebt.
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: Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung
Dr. Hans Hege Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/88517357@N08/8169107936">Medienkompetenz stärkt Brandenburg </a> : Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung Dieser Beitrag „Strukturelle Vorgaben: Netzneutralität als zentrale Frage der Medienordnung“ von Hans Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, ist zuerst beim Evangelischen Pressedienst erschienen.
Die Telekommunikationsunternehmen möchten zur Finanzierung des Netzausbaus neue Geschäftsmodelle einführen, mit speziellen Diensten, für die eine besondere Qualität garantiert wird und für die besonders bezahlt werden muss. In der Politik finden sie dabei eine weitreichende Unterstützung, bei der Bundesregierung ebenso wie bei Kommission und Rat der Europäischen Union. Beliebte Argumente sind selbstfahrende Autos und die Telemedizin, die auf besondere Qualität angewiesen seien.
Zukunft der Medienregulierung
Die Frage der Netzneutralität ist auch für Medienunternehmen von zentraler Bedeutung. Der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Hans Hege, weist in diesem Artikel aus der epd medien Nr. 12 darauf hin, dass Rabatte oder günstigere Bedingungen für Großkunden automatisch zur Benachteiligung kleiner Unternehmen führen. Die Netzneutralität gehört daher seiner Ansicht nach auch auf die Agenda der Bund-Länder-Kommission, die über die Zukunft der Medienregulierung diskutieren wird.
Das lenkt viele von der Bedeutung für die audiovisuellen Medien ab. Sie wären die Hauptbetroffenen von einem Zwei-Klassen-Internet. Sie sind für einen Großteil der Datennutzung im Internet verantwortlich. Ein erstes praktisches Beispiel für die Bevorzugung bestimmter Medieninhalte hat die Deutsche Telekom damit geliefert, dass Spotify von sonst geltenden Volumengrenzen ausgenommen wird. Netflix könnte der nächste Fall sein.
Medienvielfalt
Wenn Bund und Länder in der dafür eingesetzten Kommission über Schnittstellen zwischen Telekommunikations- und Medienordnung beraten, sollte das Thema der Netzneutralität ganz oben auf der Agenda stehen, mit dem Ziel, auch in der europäischen Diskussion das Interesse der Medienvielfalt zu vertreten. Viele Themen der analogen Vergangenheit haben sich erledigt, dafür wird die Netzneutralität zur wichtigsten Herausforderung für die digitale Medienordnung.
Medien brauchen Zugang zu ihren Nutzern, nur dann können sie ihre Funktion erfüllen. Daher ist die Verbreitung seit jeher eine Schlüsselfrage der Medienentwicklung. Digitale Breitbandnetze können mit zwei anderen Schlüsselressourcen direkt oder über Unternehmenskooperationen nach dem Vorbild Spotify verbunden sein: der Aggregation von Medieninhalten und der für die Auffindbarkeit wesentlichen Nutzeroberfläche und Software.
Die Regelung der Verbreitung ist ein klassisches Feld der analogen Medienordnung. Dabei gibt es übergreifende Ziele für alle Medien, auch wenn diese bisher auf verschiedenen Wegen verfolgt werden: Vielfalt zu fördern, der Konzentration von Meinungsmacht entgegenzuwirken, neuen und Minderheitsmeinungen Zugang zu ermöglichen und Innovationen zu unterstützen. Alle Ansätze beruhen darauf, dass der Transport von Medien eines besonderen Schutzes bedarf und nicht der Distribution anderer Güter vergleichbar ist.
Durch die Digitalisierung stehen alle diese Schutzansätze auf dem Prüfstand, auch dort, wo es den analogen Vertrieb noch gibt. Für den Pressevertrieb gibt es in Deutschland das Pressegrosso mit regionalen Monopolen, die dafür die Verpflichtung haben, nicht nur die auflagenstarken Printmedien zu vertreiben.
Für Bücher gibt es noch die Buchpreisbindung, ebenfalls gerechtfertigt mit ihrer Schutzfunktion für auflagenschwächere, aber kulturell wichtige Bücher, und zum Schutz des Buchhandels.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat noch eigene Sendernetze und einen bevorzugten Zugang zum Frequenzspektrum. Letzteren genießt auch der private Rundfunk, auch wenn die Bedeutung der terrestrischen Verbreitung abgenommen hat. Für näher definierte Rundfunkinhalte gibt es Verbreitungsverpflichtungen („must carry“).
Für letzte Restbestände analoger Übertragung, insbesondere das UKW-Radio gibt es noch den klassischen Regulierungsansatz, knappe und wirtschaftlich wertvolle Kapazitäten gegen Programmverpflichtungen zu vergeben. Also das Gegenmodell zur Versteigerung, bei der derjenige eine Frequenz bekommt, der am meisten bezahlt bzw. bezahlen kann.
Die Knappheit wird durch die Digitalisierung überwunden. Damit gewinnt aber eine andere Frage an Bedeutung: zu welchen Konditionen werden Programme über digitale Rundfunknetze verbreitet? Die Gleichbehandlung des Transportmodells, in dem Veranstalter zu vergleichbaren Konditionen verbreitet werden, was dem Prinzip der Netzneutralität im Internet entspricht, wird in der digitalen Rundfunkwelt zunehmend durch ein Vermarktungsmodell abgelöst, bei dem marktstarke Veranstalter nichts mehr bezahlen, sogar noch Rückflüsse bekommen, während kleinere nach wie vor bezahlen müssen. Bis heute gibt es weder eine hinreichende Transparenz noch eine wirkungsvolle Kontrolle.
Fehlentwicklungen vorbeugen
Beim Internet geht es jetzt um die Frage, ob vergleichbaren Fehlentwicklungen rechtzeitig vorgebeugt wird. Dabei geht es um viel mehr als lineare Rundfunkprogramme. Breitbandige Netze schaffen die Voraussetzungen dafür, dass audiovisuelle Inhalte zu jeder Zeit an jedem Ort genutzt werden können. Der große Bildschirm wird nicht nur über Rundfunknetze versorgt, er ermöglicht auch den Zugang zum Internet. Tablets und Smartphones erlauben die Nutzung aller Medien, auch ihre Verbindung mit sozialen Netzwerken.
Ich möchte fünf grundlegende Veränderungen durch die Verbreitung im Internet herausstellen:
1. Der offene Zugang: ein Inhalteanbieter muss nicht mit dem Betreiber eines Netzes verhandeln, um zu dessen Kunden zu kommen, anders als bei den Rundfunknetzen. Zusammen mit der Fortentwicklung der digitalen Produktionsmöglichkeiten fallen bisherige Einschränkungen der Medienverbreitung weg, die Grenze zwischen professionellen Medien und user generated content wird fließend.
2. Aus Sicht des Nutzers: Nicht der Netzbetreiber oder Provider entscheidet, welche Inhalte in welcher Qualität zum Nutzer kommen, sondern der Nutzer selbst, der sich dabei allerdings der Hilfe von Such- und Empfehlungssystemen bedient.
3. Im Internet sind Medieninhalte nicht mehr unter sich, in ihrer eigenen und geschlossenen Welt, sondern Teil eines umfassenden Angebotes. Audiovisuelle Medieninhalte sind nicht wegen ihres Inhalts etwas Besonderes, sondern wegen ihres hohen Bedarfs an Bandbreite.
4. Auch auf den Geräten verlieren klassische Medieninhalte ihre Alleinstellung. Mancher Radiomacher träumt noch davon, auch in der digitalen Welt von DAB bewahren zu können, was bei UKW noch so ist: ein eigener Weg für das Radio und eigene Geräte. Digitale Wege und digitale Geräte sind für alle Inhalte und Dienste da.
5. Die Auffindbarkeit wird zu einer Schlüsselfrage. In der knappen analogen Welt einer begrenzten Zahl von Kanälen war das einzelne Programm leicht zu finden, in der digitalen Rundfunkwelt gibt es die Programmlisten, die sich an der bisherigen Nutzung orientieren und persönliche Favoriten ermöglichen. In der Welt der Apps stehen Videoinhalte neben vielfältigen anderen Nutzungsformen, der Einfluss des Nutzers wird größer, aber auch die Möglichkeiten seiner Manipulation.
Innovationen und Vielfalt
Zusammenfassend möchte ich zwei gegenläufige Tendenzen der Verbreitung von Medien im Internet herausstellen: Medien verlieren ihre Privilegien und den besonderen Schutz, den sie auf ihren eigenen Netzen genießen Auf der anderen Seite wird der Zugang offener, als er auf Rundfunknetzen je war. Das führt zu Innovationen und Vielfalt. In den klassischen Rundfunkwelten stellen wir eine hohe Konzentration auf wenige Anbieter fest, das Bild im Internet ist bunter. Das sind die positiven Auswirkungen der Netzneutralität im offenen Internet, die auch den Medien zugutekommen. Im Netz entwickeln sich aber auch neue Machtpositionen, wie die von Google und Facebook, Apple und Amazon.
Da die Verbreitung über das Internet immer wichtiger wird, sollten wir uns schon jetzt mit einem Zukunftsmodell befassen, in dem Medien nur noch über das Internet verbreitet werden. Reicht die Neutralität aus, um die Funktion der Medien auch in dieser Welt zu gewährleisten, oder brauchen wir einen besonderen Schutz wie auf den klassischen Wegen?
Die Debatte ist auch deshalb notwendig, weil die Offenheit des Internets keine Selbstverständlichkeit ist, wie die konkreten Ansätze zur Einschränkung der Netzneutralität durch spezielle Dienste zeigen. Die Entwicklung ist treffend als „cableization of the internet“ beschrieben worden.
Medien sind von der andauernden Konzentration im Bereich der Netze besonders betroffen. Der größte Teil des audiovisuellen Medienkonsums findet zu Hause statt. Dort gibt es für viele Haushalte nur eine begrenzte Auswahl und meistens keine Gelegenheit zum schnellen Wechsel. Vor allem aber: Die Netzbetreiber verfolgen gleichgerichtete Interessen mit dem aus ihrer Sicht verständlichen Ziel, den Zugang zu ihren Kunden zu kontrollieren und zu monetarisieren, wie das im Breitbandkabel geschieht.
Verhandlungsmacht der Großen
Durch die speziellen Dienste im Bereich der audiovisuellen Medien ergeben sich für mich zwei Problemkreise:
Erstens: Anders als heute muss über den Zugang zu den Internetnutzern eines Netzbetreibers verhandelt werden wie über den Zugang zu digitalen Kabelnetzen. Die praktische Entwicklung im Kabel zeigt, welche Gefährdungen dabei entstehen: Verhandlungsmacht haben die Großen, auf beiden Seiten. Einspeiseentgelte haben in Deutschland die großen Kabelgesellschaften durchgesetzt, die Kleinen bekommen nichts, was den Wettbewerb im Bereich der Netze beeinträchtigt. Auf der anderen Seite brauchen die Netzbetreiber die dominierenden Inhalteanbieter, und machen ihnen gegenüber mehr Konzessionen als gegenüber den Kleinen.
Warum sollte es im Internet anders sein? Google und Netflix werden mit der Telekom und Vodafone verhandeln, aber nicht mit kleinen unabhängigen Providern. Das schwächt die Wettbewerbschancen und damit die Auswahl des Verbrauchers.
Die Sondersituation des Kabels mit einem begrenzten, regulierten Angebot lässt sich nicht auf das Internet insgesamt übertragen, sieht man vom Sonderfall des IPTV ab.
Die Dynamik des Internets und sein Vielfaltsbeitrag beruhen darauf, dass es eine unmittelbare Verbindung zwischen einem Medien- bzw. Diensteanbieter und dem Nutzer gibt. Der Nutzer entscheidet, was er bekommt, nicht der Provider, der seinen Zugang kontrolliert. Der Medienkonsum muss frei bleiben von einer Kontrolle durch die Betreiber der dafür notwendigen Infrastrukturen.
Einschränkung der Wahlrechte
Ob ein Nutzer sich für Netflix entscheidet oder für ein anderes Videoportal, ist allein seine Sache. Es ist kein legitimes Interesse des Netzbetreibers, diese Entscheidung dadurch zu beeinflussen, dass er Sonderbedingungen für einzelne Anbieter aushandelt. In der analogen Welt wäre es ein vergleichbares Beispiel, wenn die Wohnungsgesellschaften Sonderkonditionen für einzelne Zeitungen aushandeln könnten, zu denen sie den Mietern angeboten werden.
Wenn Infrastrukturbetreiber mehr Freiheit für neue Geschäftsmodelle fordern, bedeutet das immer auch eine Einschränkung der Wahlrechte dessen, der auf diese Infrastrukturen angewiesen ist. Warum dann nicht auch den Energieversorgern erlauben, mit den Herstellern bestimmter Geräte Sonderkonditionen für die Haushaltstarife zu vereinbaren (Smart Metering würde es möglich machen). Oder Vergünstigung bei der Straßenmaut für bestimme Automarken? „Zero Rating“ als Modell für alle Infrastrukturen – Sponsoring von Strom oder Maut wie bei den Daten?
Natürlich müssen neue Infrastrukturen finanziert werden, aber das geht auch bei den Breitbandnetzen ohne neue Gatekeeper im Internet. Wer schnelleres Internet haben will, zahlt auch heute schon mehr. Flatrates sind kein Naturgesetz, und niemand hindert die Netzbetreiber, differenzierte Vermarktungsmodelle orientiert am genutzten Datenvolumen zu entwickeln, wie dies im mobilen Bereich schon geschieht. Die rote Linie wird aber überschritten, wenn wie im Fall Spotify ein Netzbetreiber nach Verhandlungen mit Inhalteanbietern darüber befindet, welche Inhalte in besonderer Qualität oder ohne Anrechnung auf ein Datenvolumen zu den Nutzern kommen. Nachdem die Knappheit überwunden ist, ist die Auswahl der Medien ausschließlich Sache des Nutzers. Er hat darüber zu befinden, welches Datenvolumen er nutzen will und wofür er es einsetzt.
Vergleichbare BedingungenDer zweite Problemkreis betrifft die Konditionen für die Verbreitung spezieller Dienste und die Möglichkeiten ihrer Regulierung. Kann trotz der dominierenden Marktstellungen ein Medienzugang offen gehalten werden, auch wenn verhandelt werden muss? Reicht ein diskriminierungsfreier Zugang? Was bedeutet das in der Praxis?
In den westlichen Ländern besteht nicht die reale Gefahr, dass Inhalte wegen der damit verbreiteten Meinungen benachteiligt werden.
Netzbetreiber kündigen an, spezielle Dienste jedem zu vergleichbaren Bedingungen anbieten zu wollen. Anders als bei den Rundfunkplattformen soll es keine Beschränkungen mit der Notwendigkeit von Auswahlentscheidungen geben.
Das Telekommunikationsrecht hat Maßstäbe entwickelt, wie beim Transport eine vergleichbare Behandlung erreicht werden kann. Für eine vergleichbare Datenmenge muss vergleichbar gezahlt werden. Ich sehe zwei Felder, bei denen eine Regulierung grundsätzlich möglich erscheint: Wenn ein Netzbetreiber Dienstleistungen anbietet, die eine Alternative zu den von den Inhalte- und Diensteanbietern beauftragten Content Delivery Networks sind, dann kann dies zu überprüfbaren Bedingungen in einer Weise geschehen, die kleinere Anbieter nicht benachteiligt.
Keine Überholspur
Eine weitere Variante ist die Beteiligung der Inhalte- und Diensteanbieter an den Kosten in Relation zu dem von ihnen verursachten Datenvolumen. Wenn es hier nicht Rabatte zugunsten der Großkunden gibt, könnte dies eine Benachteiligung durch die Konditionen vermeiden. Dabei müsste sichergestellt sein, dass transparent abgerechnet wird und dass auch kleinere Netzbetreiber davon profitieren.
Dies ist aber nicht, was mit den speziellen Diensten geplant ist: das Angebot einer Überholspur im Rahmen einer Kooperation zwischen Netzbetreibern und Anbietern von Medien oder Portalen, die keiner reinen Transportlogik folgt, sondern eine Beteiligung an der Wertschöpfung vorsieht. Wer solche Vereinbarungen abschließt, wird schneller oder in besserer Qualität transportiert, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Akzeptanz bei den Mediennutzern.
Das reduziert nicht nur die Anreize in den Netzausbau und ein leistungsfähiges Best Effort Internet, weil schließlich um so eher mit speziellen Diensten verdient werden kann, je größer ihr Mehrnutzen, je schlechter das offene Internet im Vergleich dazu ist. Wir sehen das doch auch beim digitalen Fernsehen: natürlich könnte die digitale Standardqualität mit verbesserten Datenraten ein besseres Bild liefern, aber warum sollte man das machen, wenn man mit HD-Angeboten mehr verdient? Das Angebot einer Überholspur bevorzugt die Medienanbieter, die zahlungskräftig sind, und benachteiligt diejenigen, auf die es für die Medienordnung besonders ankommt, die neuen, innovativen und kleinen.
Natürlich werden Netzbetreiber auch versucht sein, eigene Dienste oder solche, mit denen sie besonders eng kooperieren, besser zu behandeln als andere.
Kaum noch Wettbewerb
Einer wirksamen Regulierung zugunsten der Medienvielfalt steht entgegen, dass es eben nicht um Vereinbarungen über den Transport von Datenmengen geht, bei denen eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könnte. Transparenz ist praktisch nicht zu realisieren, wenn dieses Modell auf eine Vielzahl von Internetdiensten angewandt wird. Eine weitere Variante, die in der Praxis kaum kontrollierbar ist, wenn man sie zulässt, ist die Beteiligung von Netzbetreibern an neuen Unternehmen gegen eine bevorzugte Behandlung bei ihrer Verbreitung und Vermarktung.
Im Kabel und auch beim Satelliten haben wir ein Referenzmodell, das zeigt, was passiert, wenn man es Verhandlungen überlässt, ob und wie zusätzlich bezahlt wird. Für die HD-Verbreitung privater Programme wird von den Haushalten zusätzlich bezahlt, davon gehen dann Rückflüsse an die Veranstalter, die im Grundsatz nach Marktanteilen verteilt werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass große Veranstalter nicht nur nichts zahlen, sondern Geld zurückbekommen, die kleinen aber für eine vergleichbare Verbreitung bezahlen müssen.
In Deutschland werden die Wirkungen bisher dadurch abgeschwächt, dass das Bundeskartellamt die unverschlüsselte SD-Verbreitung für zehn Jahre zur Auflage gemacht hat. Praktische Folge ist dennoch, dass die großen Veranstalter immer mehr Sender gründen, und es kaum mehr Wettbewerb gibt, sieht man von den Töchtern amerikanischer Contentlieferanten ab.
Keine Vorzugsbehandlung zulassen
Zusammengefasst: Lässt man Überholspuren im Internet zu, wird dies dazu führen, dass die Großen sie zu günstigeren Konditionen bekommen als die Kleinen. Meine These ist, dass man mit Regulierung dem nicht wirksam begegnen kann, weil es um komplexe Vereinbarungen im Bereich der Vermarktung geht, die nicht so kontrolliert werden können, wie dies bei Transportleistungen im klassischen Bereich der Telekommunikations- und Medienregulierung möglich ist. Das bringt mich nach meinem gegenwärtigen Erkenntnisstand zu der Forderung, dass eine strukturelle Vorgabe notwendig ist, keine Bezahlung für Vorzugsbehandlung im Bereich der audiovisuellen Medienangebote zuzulassen. Also jedenfalls für den Medienbereich das, was auch Position der FCC ist: No pay for priority.
Daran schließt sich die Frage an: reicht es, eine solche strikte Netzneutralität zu garantieren, oder brauchen wir wie bei den klassischen Verbreitungsmodellen einen besonderen Schutz und eine Bevorzugung, die allerdings nicht wie im Geschäftsmodell der Provider nach der Zahlungsfähigkeit bestimmt wird, sondern nach dem Beitrag zur Vielfalt?
Die parallele Frage stellt sich bei der Auffindbarkeit: Soll es Vorkehrungen geben, dass erwünschte Inhalte besonders leicht gefunden werden können, wie dies bei der klassischen Medienregulierung verfolgt wird?
Womit lassen sich in der digitalen Welt auch in Zukunft Vorrechte begründen? Sicher nicht mehr mit einer technischen Definition des Rundfunkbegriffs. Wäre es gerechtfertigt, alle audiovisuellen Medien zu privilegieren? Wegen ihrer besonderen Wirkung? Ich habe da meine Zweifel, weil der Einfluss einzelner Video- und Audioinhalte auf Abruf doch etwas anderes ist als die Wirkung professionell zusammengestellter Programme. Mit der Anknüpfung an journalistische Leistungen? So dass zum Beispiel ein Radioprogramm oder ein Radioportal privilegiert wird, wenn es solche Inhalte enthält, nicht aber die reine Zusammenstellung von Musik? Aber wäre der Staat wirklich gut beraten, journalistische Leistungen zu bewerten?
Beim Pressevertrieb reicht die Neutralität, es gibt keine Vorrechte für journalistisch-publizistische Leistungen.
Rechtfertigen besondere Standards im Jugendschutz oder Barrierefreiheit eine Vorzugsbehandlung? Vorgeschlagen wird ein Opt-in-Modell, das Anbietern freistellt, ob sie Verpflichtungen eingehen wollen, daran aber positive Anreize knüpft. Dann müsste aber auch kontrolliert werden, ob die Verpflichtungen wirklich eingehalten werden.
Bei der Verbreitung wäre eine Besserstellung leichter zu realisieren als bei der Auffindbarkeit. So könnte es eine Privilegierung bisheriger Nutzer von Rundfunkfrequenzen gebe, zum Beispiel Ausnahmen von Volumengrenzen im mobilen Bereich, wenn das Internet trotz DAB zum Hauptübertragungsweg für Radioprogramme wird.
Priorisierung aus öffentlichen Interessen ist im Internet keine Frage, die sich nur für Medien stellt. Auch im Bereich der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit gibt es Interessen, die eine Priorisierung rechtfertigen können.
Ich habe hier keine abschließenden Antworten zu bieten. Vordringlich für mich ist das, was Regulierung besser kann als die Förderung erwünschter Inhalte, nämlich Benachteiligungen zu verhindern, und das heißt für mich erst einmal die Netzneutralität im Bereich der audiovisuellen Medien durch strukturelle Vorgaben zu sichern.
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: Understanding Ansip: In Fragen der Netzneutralität nah bei Oettinger
: Understanding Ansip: In Fragen der Netzneutralität nah bei Oettinger Es ist leider immer noch schwer, eine genaue Positionierung der EU-Kommission in Fragen der Netzneutralität herauszufinden. Das liegt einerseits an der früheren EU-Kommissarin Neelie Kroes, die immer in der Öffentlichkeit für Netzneutralität „im offenen Netz“ warb, nur um dann im Kleingedruckten im Rahmen der Gesetzesvorlage diese auszuhöhlen und Spezialdienste schlecht zu definieren – und gleichzeitig zuzulassen, dass zwar im „offenen Netz“ nicht geblockt und gedrosselt werden dürfe, aber solche Dienste auch Überholspuren kaufen könnten. Und jetzt haben wir eine neue Kommission, wo unser Digitalkommissar Günther Oettinger das nacherzählt, was ihm die Lobbyisten von Deutsche Telekom & Co vorerzählen.
Und dann gibt es noch den Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip, ebenfalls zuständig für den digitalen Binnenmarkt. Ansip sprach heute auf einer Pressekonferenz in Brüssel über den digitalen EU-Binnenmarkt. Der gibt sich immer als Verfechter der Netzneutralität, aber wenn man genauer hinschaut, spielt er die Kroes. Auf die Frage, ob er Oettingers Taliban-Vergleich zustimmen würde, antwortete er:
„We have to find definitions of principles for net neutrality in European Union. We are in a hurry with this process already. Because when we’ll not be able to define a common definition for all the European Union then very soon we’ll get 28 different regulations. Once again and our market will even more fragmented as it is right now. So this is an urgent issue. I’d like to say that in main principles I can not see any differences in the approach as they have in the US and we have in the EU. Traffic has to be treaded equally in the internet, no blocking no throttling but at the same time, we have to keep the internet open also for innovation. And i can say that this approach is exactly the same here in the EU and there in the USA. And that’s why i’d like to say: Latvian during their presidency made a good job finding this quite broad consensus in definitions of principles of net neutrality. I hope during the negotiations process those definitions, we’ll even get more clarify from those definitions.“
Das Problem ist: Der „gute Job“, den die litauische Ratspräsidentschaft im EU-Rat gemacht hat, bedeutet, dass die Regierungen in die Trilog-Verhandlungen mit einer Position gehen, die am wenigsten Netzneutralität verspricht. Zumal es dort auch ungenaue Definitionen gibt, welche Inhalte denn trotzdem mit Netzsperren geblockt werden können.
Der Digitale Gesellschaft e.V. kommentierte dies:
So soll es künftig möglich sein, bestimmten Diensten im Internet eine Überholspur einzuräumen. Der Vorschlag sieht zudem die Möglichkeit von Netzsperren vor. Er manifestiert so die private Rechtsdurchsetzung und unterwandert Grundrechte. Zudem droht ein ernsthaftes Innovationshemmnis: Start-Ups und Anbieter nicht-kommerzieller Anwendungen werden durch langsame Zugänge ausgebremst, weil sie sich die Überholspuren nicht leisten können. Kein anderes Netzneutralitätsgesetz weltweit erlaubt derart unreglementierte Spezialdienste, die die Basis für ein Zwei-Klassen-Internet bilden.
Wir können nur hoffen, dass die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Parlament in eine Richtung gehen, wo sich die Definitionen vom EU-Parlament durchsetzen.
Erst gestern hatte Ansip während einer Rede nochmal kurz die Position der EU-Kommission zum Thema Netzneutralität angedeutet. Auch wenn Medienberichte (z.B. Dow Jones) aus den wenigen Worten einen Kontrast zu unserem EU-Kommissar Günther Oettinger ausmachen können, kann ich nichts Konträres erkennen. Zwischen den wenigen Zeilen kann man aber in der Politiker-Sprache und den passenden Gesetzesvorlagen rauslesen, was er meint:
On net neutrality, there are three elements we should address:
Firstly, we need to make sure that the internet is not splintered apart by different rules. This is why we need common rules for net neutrality.
Then, we need an open internet for consumers. No blocking or throttling.
And we want an internet that allows European industry to innovate and provide better services for consumers.Kurz übersetzt: Im offenen Internet soll es Regeln zur Netzneutralität geben. Aber es muss auch Spezialdienste geben und da gelten dann halt andere Regeln. Man beachte das „European Industry“, damit sind Deutsche Telekom & Co gemeint. Das ist die alte Kommissions-Linie von Neelie Kroes. Also möglicherweise kein Unterschied zu Oettinger. Wobei wir bei ihm nicht sicher sind, ob Oettinger überhaupt Netzneutralität im offenen Netz haben will. Die Bundesregierung hat da ja eine andere Linie.
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: Netzneutralität tötet? Zumindest BMW braucht kein Netz für fahrerloses Auto
: Netzneutralität tötet? Zumindest BMW braucht kein Netz für fahrerloses Auto
Lobbyisten der Telekom-Industrie, Poltitiker wie Günther Oettinger oder Angela Merkel und und die wenigen sonstigen Gegner der Netzneutralität argumentieren immer damit, dass wir weniger Regeln zum Schutz der Netzneutralität wegen den selbstfahrenden Autos brauchen. Unvergessen ist diese rhetorische Meisterleistung von Günther Oettinger:, wo er suggerierte, dass Netzneutralität tötet:Wenn Sie Verkehrssicherheit in Echtzeit haben wollen, da geht es um unser Leben, dann muss dies absoluten Vorrang haben, in Qualität und Kapazität. […] Ist es wichtiger, dass im Auto hinten rechts die sechsjährige Tochter hockt, und lädt sich Musik runter, Youtube, hinten links hockt der neunjährige Bengel und macht irgendwelche Games. Ist es wichtiger, dass die beiden in Echtzeit oder der Alte vorne links in Echtzeit hört, von rechts kommt jemand? Ich finde Youtube runterladen hat ein paar Sekunden Zeit. Ich finde das Game kann auch mal nicht perfekt auf dem Bildschirm sein. Aber Verkehrssicherheit, ein kommerzieller Dienst, Gesundheit, ein kommerzieller Dienst und ein paar andere fallen mir ein, sollten von der Netzneutralität, von diesem Taliban-ähnlichen Thema abweichen dürfen.
Aber stimmt das auch? Wir sind nicht überzeugt. Und haben auch in der US-Debatte keine Auto-Industrie vernommen, die vor Netzneutralitätsregeln gewarnt hat. Und etwas komisch ist ja schon, wenn diese Beispiele immer nur von der Telko-Industrie kommen.
Golem.de hat mal bei Autoherstellern nachgefragt und zumindest BMW hat geantwortet, dass sie für das automatisierte Fahren kein Netz brauchen. Das entspricht auch unserem technischen Stand.So teilte BMW auf Anfrage von Golem.de mit: „Wir entwickeln das automatisierte Fahren ohne Abhängigkeiten zum Internet. Wir bevorzugen ein zertifiziertes BMW-Backend mit höchster Zuverlässigkeit und integeren Dateninhalten in unserem Konzept.“ Fragt man Programmierer aus dem Bereich, ob das Internet tatsächlich für autonomes Fahren wichtig sei, erntet man fassungslose Blicke und Kopfschütteln. Auch von US-Firmen wie Google war in der Netzneutralitätsdebatte kein Wort zu hören, dass solche Dienste für ihre Autos gebraucht würden. Aus dem Unternehmen erfuhr Golem.de, dass das autonome Auto des Konzerns ebenfalls nicht auf eine Internetverbindung angewiesen ist. Eine Teststrecke in den Niederlanden überträgt zeitkritische Daten an die Fahrzeuge per WLAN über den IEEE-802.11p-Standard, während LTE lediglich genutzt wird, um Messdaten vom Auto an das Verkehrsmanagement zu senden. Auch die Auto-zu-Auto-Kommunikation dürfte eher über WLAN realisiert werden.“
Update: Golem.de hatte den Satz ergänzt, dass von Seiten Google auch ein Dementi kam und deren Autos nicht aufs Netz setzen.
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: Erste Klagen gegen Netzneutralitätsregeln der FCC
Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/josephgruber/">Joseph Gruber</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Erste Klagen gegen Netzneutralitätsregeln der FCC Als im Februar die US-Regulierungsbehörde FCC Regeln für die Sicherung von echter Netzneutralität in den USA erlassen hat, war es nur eine Frage der Zeit, bis die erste Klage gegen diese Regeln aufgebracht werden würde. Das Warten hat ein Ende: Der Branchenverband USTelecom – Mitglieder unter anderem Verizon und AT&T – hat in Washington eine sogenannte „Protective Petition for Review“ eingereicht, der Provider Alamo Broadband in New Orleans. Damit sind die beiden Kläger noch früher als erwartet, denn die Regeln der FCC sind bisher noch nicht einmal offiziell im Federal Register veröffentlicht.
Begründet wird die Beschwerde unter anderem damit, dass die FCC Innovation damit behindere, indem sie Internetanbieter als in der Open Internet Order als „common carrier“ definiere und damit weitreichender regulieren könne als vorher. Überholspuren im Netz lassen sich dann nicht mehr durchsetzen, Blockaden ebenso, Premiumdienst-Geschäftsmodelle fallen weg und die Provider müssen sich zu mehr Transparenz verpflichten.
Die FCC ist optimistisch, ihre Entscheidung für eine starke Netzneutralität verteidigen zu können. Gegenüber The Verge sagte sie:
The Commission was served today [23.03.2015] with two challenges to the Open Internet Order. We believe that the petitions for review filed today are premature and subject to dismissal.
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: Netzneutralität: Deutsche Telekom warnt vor „staatlich diktiertem Einheitsnetz“
: Netzneutralität: Deutsche Telekom warnt vor „staatlich diktiertem Einheitsnetz“
Wie wirbt die Deutsche Telekom für die Abschaffung der Netzneutralität? Das ist in der Regel relativ intransparent und findet hinter verschlossenen Türen statt. Heute hatten wir ein schönes Beispiel im Briefkasten, was an eine andere Zielgruppe gerichtet war. Im Kundenmagazin der Weberbank, einer Privatbank für Vermögende, durfte der Telekom-Sprecher Philipp Blank einen Gastbeitrag schreiben. Und dort wird endlich mal unverblümt erklärt, dass ein „staatlich diktiertes Einheitsnetz“ von der Deutschen Telekom nicht erwünscht ist. Er meint damit Netzneutralität!Aber eine weitere Info ist auch lesenswert: Das mit den Überholspuren wird schon nicht so schlimm für die Kleinen! Denn wenn diese eingeführt werden, kann man sich locker mit „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ eine solche Überholspur bei der Deutschen Telekom kaufen.
Ein beliebtes Argument dagegen lautet: Gesicherte Qualität können sich nur große Internetunternehmen leisten. Die kleinen bleiben auf der Strecke. Dabei könnte sich eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent jedes Unternehmen leisten. Und das wäre ein fairer Beitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur, auf der Internetdienste beruhen. Denn die Netzbetreiber stehen vor einem Dilemma, dass sie Milliarden in die Infrastruktur investieren sollen, ihre Umsätze aber schrumpfen – vor allem weil die Regulierung bisher ihren Schwerpunkt auf günstige Preise gesetzt hat.
Das ist doch mal ein prima Argument für die Einführung. Als Start-up kann man dann gleich noch einen Juristen für die Verhandlungen mit unterschiedlichen Telkos auf dem europäischen Markt in den Businessplan schreiben, um nicht gegenüber der Konkurrenz benachteiligt zu sein. Dazu muss man doch nur „ein paar Prozent“ vom Umsatz für die Deutsche Telekom & Co reinrechnen. Und sicher auch für Telefonica. Und Vodafone. Und die anderen.
Und wenn eine Open-Source-Community das neue Killer-Protokoll für eine offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Kommunikationsmethode gefunden hat, dann wird das leider nichts mit der Überholspur. Im Zwei-Klassen-Netz kostet der Premiumzugang halt Umsatzbeteiligung. Muss man verstehen.
Der Gastbeitrag schließt dann auch mit der Warnung vor dem
Kommunismus, also dem heutigen weitgehend „staatlich diktiertem Einheitsnetz“ mit Netzneutralität:Sicher hat das Internet als Informationsmedium eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Es muss frei, offen und ohne Diskriminierung bleiben. Die Debatte muss sich also um grundsätzliche Spielregeln drehen. Ein staatlich diktiertes Einheitsnetz darf aber nicht dabei herauskommen.
Sachdienliche Hinweise zu den Werbemethoden zur Abschaffung der Netzneutralität durch unsere Telko-Lobby nehmen wir über die üblichen Wege immer gerne an.
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: Günther Oettinger: Netzneutralität tötet, Befürworter sind Taliban-artig
: Günther Oettinger: Netzneutralität tötet, Befürworter sind Taliban-artig
Unser Cyberkommissar der Herzen, Günther Oettinger, hat gestern auf Einladung des Bundesfinanzministeriums mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, Timotheus Höttges, über Google, 5G und Netzneutralität diskutiert. Davon gibt es praktischerweise ein Video (Hier als WMV). Und darin haben wir gelernt, dass Netzneutralität tötet. Wenn das die USA wüssten, wo Google & Co gerade selbstfahrende Autos bauen…Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talbian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei. Da heißt es die böse Industrie. Da geht es nicht um die Industrie, da geht es nicht um den Vorstand und sein Gehalt. Wenn Sie Verkehrssicherheit in Echtzeit haben wollen, da geht es um unser Leben, dann muss dies absoluten Vorrang haben, in Qualität und Kapazität. Wenn wir das Portalkrankenhaus im ländlichen Raum, das bei einem schweren Unfall vielleicht auch Operationssaal sein soll, und das Uniklinikum mit dem Oberazt macht dies, wenn diese digitale und elektronische Operation möglich sein soll, dann geht dies nur in perfekter Qualität und Kapazität der Übertragung der Anweisungen, die der Oberarzt im Organbereich Lunge oder Herz oder Kreislaufgefäße beim Patienten gibt. Das muss uns wohl doch etwas wert sein. Und da kann man doch nicht von perfekter Gleichheit reden.
Ist es wichtiger, dass im Auto hinten rechts die sechsjährige Tochter hockt, und lädt sich Musik runter, Youtube, hinten links hockt der neunjährige Bengel und macht irgendwelche Games. Ist es wichtiger, dass die beiden in Echtzeit oder der Alte vorne links in Echtzeit hört, von rechts kommt jemand? Ich finde Youtube runterladen hat ein paar Sekunden Zeit. Ich finde das Game kann auch mal nicht perfekt auf dem Bildschirm sein. Aber Verkehrssicherheit, ein kommerzieller Dienst, Gesundheit, ein kommerzieller Dienst und ein paar andere fallen mir ein, sollten von der Netzneutralität, von diesem Taliban-ähnlichen Thema abweichen dürfen.
Vorher erzählte Höttges von der „Aufgabe eines aufgeklärten Patriotismus“, sich gegen Google & Co zu stellen und brachte damit gleich noch einen neuen Spin in die Debatte ein:
„Wieso lassen wir uns von den USA vorschreiben, wie die Netzneutralität definiert wird? Wir müssen die Industrie fragen…“
Vor den USA hatten übrigens unsere EU-Nachbarländer Niederlande und Slowenien Gesetze zum Schutz der Netzneutralität erlassen. Das EU-Parlament hatte sich vor einem Jahr dafür in erster Lesung ausgesprochen. Der EU-Rat vorgestern leider für das Gegenteil. Wieso sind bei uns eigentlich Verbraucherschützer, Verleger, Medien, Startups und zahlreiche andere Verbände für Netzneutralität? Und wer erklärt das mal dem Oettinger?
Erst gestern hat unser Report aufgedeckt: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel. Auch ohne selbstfahrende Autos. Das ist das Problem.
Am Dienstag hatten wir Aussagen von Günther Oettinger mit denen der Chefs der großen Telekom-Konzerne in einem Quiz nebeneinander gestellt. Es ist schwierig zu raten, wer genau welches Zitate gesagt hat, weil das alles gleich klingt.
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: Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel
Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/josephgruber/">Joseph Gruber</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel Vergangene Woche hat die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC in einer wegweisenden Entscheidung strengere Regeln zum Schutz der Netzneutralität beschlossen. Diese sollen explizit auch für das mobile Internet gelten. Bei uns in Deutschland und in der EU denken Politiker leider nicht so weit, sondern setzen eher auf ein Glücksspiel: Sie schenken den Telekommunikationsunternehmen Regulierungsferien und keine Regeln zur Netzneutralität in der Hoffnung auf etwas mehr Breitbandausbau.
Das geht leider zu Lasten eines offenen und freien Netzes. Oft wird sogar behauptet, es gäbe gar kein Problem und keine Verletzungen der Netzneutralität. Die Realität sieht anders aus: Im Jahre 2012 hat der europäische Regulierer BEREC Erkenntnisse einer Studie veröffentlicht, wonach in der EU bei 20% aller Festnetz-Verträge und im mobilen Netz sogar 50% aller Verträge die Netzneutralität verletzt würden. Wir haben uns mal deutsche Mobilfunk-Verträge angeschaut und festgestellt: Die aktuellen Zahlen sind noch viel schlimmer.
Netzneutralität: Alles eine Frage der Definition.
Wir definieren Netzneutralität nach dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Wir an den Enden des Netzes sollten das Recht haben, mit jeder Hard- und Software unserer Wahl und über jedes Protokoll, Dienst oder Webseite mit anderen Teilnehmern an den anderen Enden des Netzes kommunizieren zu können – ohne dass jemand in der Mitte sagt, was erlaubt ist, was gedrosselt wird oder eben nicht genutzt werden darf.
Dieses Prinzip hat das Netz groß werden lassen. Jimmy Wales musste niemand um Erlaubnis fragen, um die Wikipedia zu starten. Wir konnten einfach mit dem Bloggen anfangen und Mark Zuckerberg hat Facebook gegründet. Aber dieses Prinzip wird immer mehr von Telekommunikationsanbietern verletzt. Mit anderen Worten: Es werden Verträge für Internetnutzung verkauft, wo im Kleingedruckten Teile des Internets verboten sind und nur ein halbes Netz drin ist.
Tief im Kleingedruckten wird versteckt, wie die Netzneutralität verletzt wird
Vor allem im mobilen Netz findet man in der Mehrzahl Verträge, die einzelne Protokolle oder Services diffus verbieten. (Hier ist unsere Übersicht als PDF.) Da finden sich dann im Kleingedruckten Formulierungen, dass IP-Telefonie, sonstige Sprach- und Videotelefoniedienste, Peer-to-Peer-Verkehre und/oder Instant-Messaging verboten sind. Wir haben die letzten Tage genutzt, um uns aktuell darüber zu informieren, wo vor allem in unseren mobilen Netzen die Netzneutralität verletzt wird.
Das ist gar nicht so einfach und es macht überhaupt keinen Spaß. Und zwar liegt das nicht an mangelnden Verletzungen, sondern daran, dass diese sehr intransparent im Kleingedruckten unzähliger Verträge versteckt werden und man mit Fachkenntnis und der Lupe danach suchen muss. Oder habt Ihr schon einmal in Euren Mobilfunk-AGBs nachgeschaut, ob da einzelne Dienste verboten sind? Eben. Müsste man mal, macht kaum jemand. Die Tarife, wo „normales Internet“, also ein echtes Netz drin ist, sind in der Minderheit – und dann auch noch teuer. Das zeigt: Netzneutralität droht ein Luxusprodukt zu werden.
Vielleicht können uns die Pressestellen das genauer erklären?
Parallel haben wir die Pressestellen der großen Anbieter angefragt und darum gebeten, uns ebenfalls diese Informationen zukommen zu lassen.
Das waren unsere Fragen.
- In welchen Datentarifen ist die Nutzung von bestimmten Services, wie…
- Voice over IP (VoIP),
- Peer-to-Peer (P2P)
- Instant Messaging (IM)
- und Tethering
…untersagt?
- In welchen Tarifen besteht die Möglichkeit, durch die Zubuchung eines weiteren Tarifes, einen dieser Dienste (wenn ja, welche?) zu nutzen?
- Wie definieren Sie Peer-to-Peer?
- Wie wird das Verbot der Nutzung solcher Dienste technisch durchgesetzt?
- Was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen Peer-to-Peer-Service nutzt (und das nicht weiß)?
- Halten Sie die Angaben im Kleingedruckten einer AGB oder Leistungsbeschreibung für ausreichend im Sinne der Transparenz?
Auf die Frage, ob die Transparenz ausreicht, antwortete nur Vodafone und zwar mit einem kurzen „Ja“.
Was ist Peer-to-Peer?
Auf die Frage, wie „Peer-to-Peer-Service“ oder „Peer-to-Peer-Verkehr“ definiert wird, haben wir übrigens von keiner Pressestelle eine Antwort bekommen. Und was passiert, wenn ein Nutzer unbewusst einen solchen nutzt? Ganz trivial ist das nicht. Die populärsten P2P-Services neben den klassischen Filesharing-Protokollen wie Bittorrent sind Spiele-Plattformen, die vor allem Updates darüber einspielen. Das ist aber in vielen AGBs verboten, wenn man unbewusst seine Spiele updated, verletzt man die AGB und der Provider kann den Vertrag kündigen. Das ist vollkommen absurd. Zumal man für das Datenvolumen eh überteuert bezahlt.
Was ist Instant-Messaging?
Diverse Mobilfunkverträge bei allen drei großen Anbietern verbieten im Kleingedruckten „Instant-Messaging“. Was genau gemeint ist, ist aber unklar. Streng genommen sind damit nicht nur ICQ, Jabber und der Yahoo-Messenger verboten, sondern auch Threema, iMessage, Textsecure, Whatsapp und Facebook. Denn der bei Facebook eingebaute Chat erfüllt alle Kriterien, um auch darunter zu fallen.
Was ist VoIP und was sind „sonst. Sprach‑, Videotelefoniedienste“?
VoIP ist für den normalen Nutzer wahrscheinlich noch einfach mit „Sowas wie Skype“ zu übersetzen. Aber bei der Abgrenzuung zu „sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten“ mussten wir in unserer technisch versierten Redaktion auch erstmal diskutieren, was genau darunter fallen könnte und wie sich das abgrenzt. Zumal es Tarife gibt, wo VoIP explizit erlaubt, der Rest aber verboten ist. Wer soll das verstehen?
Was ist Tethering?
Tethering bedeutet, dass man das Handy und seinen Datentarif als Hotspot nutzt, um über WLAN sein Notebook oder Tablet ins Netz zu bringen. Wenn Tethering untersagt ist, wird das Ende-zu-Ende-Prinzip verletzt, weil man nicht mehr die freie Gerätewahl hat. Abgesehen davon dürften Verbraucher kaum verstehen, was da genau unter dem Begriff verboten wird.
Die Pressestellen sagen wahlweise nicht die ganze Wahrheit oder haben auch schon längst den Überblick über ihren Tarif-Dschungel verloren.
Es hat sich zumindest gelohnt, dass wir uns parallel zu einer Befragung der Pressestellen selbst durch die Tarife und AGBs gewühlt haben.
Vodafone schrieb, dass „Peer-to-Peer in unseren Datentarifen erlaubt“ sei. Die Call-Ya-Tarife verraten aber im Kleingedruckten:
Die Nutzung mit einem Computer (auch einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer) sowie die Nutzung für Voice over IP, Peer to Peer und Instant Messaging sind nicht zulässig.
Die Deutsche Telekom schrieb uns:
In unseren Daten Tarifen Data Comfort ist die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und Tethering eingeschlossen. Ausgeschlossen sind Peer-to-Peer-Verkehre. Darauf weisen wir transparent in den Fußnoten der Tarifdetails hin. Wir ermöglichen P2P Verkehre – neben VoIP, IM und Tethering – bereits in unseren MagentaMobil Tarifen.
Auf weitere Fragen antwortete die Deutsche Telekom nicht und vergaß auch mitzuteilen, dass das alles in den XTRA-Prepaid-Tarifen verboten ist.
Den Data-Comfort-Tarif hatten wir uns auch genauer angeschaut, wurden aber nicht so recht schlau, was uns der Magenta-Konzern mitteilen möchte: „Internet-Telefonie“ ist im Tarif S eindeutig inklusive, folgt man aber der Fußnote steht dort: „Die Nutzung von VoIP ist im Tarif Mobile Data S ausgeschlossen“. Möglicherweise sieht die Rechtsabteilung der Telekom einen Unterschied zwischen VoIP und Internet-Telefonie, den wir bisher nicht gesehen haben.
Telefónica/O₂ schrieb uns:
Wir bieten Voice over IP (VoIP) in allen Tarifen mit mehr als einem Gigabyte Datenvolumen an für ein bestes Nutzererlebnis.
Einige Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Da wären der Tarif O2Blue All-in M (1GB) (Ok, genau an der Grenze, also noch in Ordnung):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht für Sprachtelefonieverbindungen (Voice over IP), Videotelefonieverbindungen (Video over IP) oder Peer-to-Peer-Verkehre.
Oder der O2Blue All-in L (3GB) (Mit 3 GB auf jeden Fall über 1GB):
Das Inklusiv-Datenvolumen sowie das im Rahmen der Datenautomatik zusätzlich zur Verfügung gestellte Datenvolumens gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht jedoch bei sonst. Sprach‑, Videotelefoniediensten oder Peer-to-Peer-Verkehren.
E‑Plus erklärte uns:
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt.
Auch wenn sie nicht eingeschränkt werden, heißt das nicht, dass sie erlaubt sind:
Der „SMS Allnet 100–Handy-Internet-Flat“ von ePlus verspricht laut AGB:
Die Handy Internet Flat gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS-und GPRS-Netz außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Option erlaubt und unterstützt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Ähnliches Muster bei der Tochter Base:
Die in den Tarifen „BASE pur“, „BASE smart“, „BASE all-in light“, „BASE all-in“ und „BASE all-in plus“ enthaltene Internet Option mit Daten-Automatik gilt für paketvermittelte Daten im E‑Plus UMTS- und GPRS-Netz, außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Das enthaltene Inklusivvolumen erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS-bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen.
Etwas verwundert waren wir übrigens von der Antwort von ePlus auf die Frage, ob sie denn das Verbot von Diensten auch technisch umsetzen würden. Wir lesen aus der Antwort raus, dass man das nicht machen würde, aber wenn man unter 500 MB Volumina hätte, dann vielleicht doch? Oder haben wir etwas falsch verstanden?
Datendienste wie VoIP, Instant Messaging (IM) oder Tethering werden im E‑Plus-Netz und für Marken wie E‑Plus und BASE technisch derzeit nicht eingeschränkt. Allerdings empfehlen wir die Nutzung solcher Dienste ausschließlich Kunden mit einem Datentarif und einem Datenvolumen von mehr als 500 Megabyte. Kunden, die über ein kleineres Datenvolumen verfügen, sollten entsprechende Optionen hinzubuchen, um diese Dienste uneingeschränkt nutzen zu können.
Wir haben auch die Tarife von Resellern untersucht
Selbstverständlich haben wir auch die Tarife der größten Reseller untersucht, die Internet der drei großen Konzerne unter eigenem Namen weiterverkaufen. Hier ist das PDF. Wir haben keinen Tarif gefunden, wo die Netzneutralität nicht verletzt wurde. Am schlimmsten war hier übrigens „Bild-Mobil“, eine Kooperation zwischen der Bild-Zeitung und Vodafone. Geworben wird dort mit:
„Die Alles Drin-Tarifoption bietet die perfekte Kombination aus Frei-Einheiten, Internet-Flat und dem Zugang zu BILDplus.“
„Alles drin“ bedeutet leider in der Praxis, dass alles verboten ist, was wir konkret untersucht hatten. Viel Spaß mit dem Zugang zu Bildplus:
Die Nutzung des BILDmobil Datentarifs für Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Verbindungen ist nicht gestattet.
Die politische Ebene: Jetzt werden die Regeln gemacht, und es sieht nicht gut aus für die Netzneutralität in der EU
Was wir fordern, ist bereits in den Niederlanden Gesetz. Das EU-Parlament hat vor einem Jahr in erster Lesung für solche Regeln gestimmt, die Regierungen im EU-Rat gestern leider dagegen. Die US-Regulierungsbehörde scheint auch in Richtung des EU-Parlaments entschieden zu haben. Konkret weiß man das erst, wenn der 300-Seiten-Bericht dazu veröffentlicht wird und nicht nur die Kurzversion.
Auf EU-Ebene starten jetzt die Trialog-Verhandlungen, allerdings stehen die Verhandlungsführer eher auf der Seite der Telekom-Lobby, wie wir hier bereits beschrieben haben.
Unser Fazit: Keine Empfehlung für Niemanden
Wir müssen alle enttäuschen, die vielleicht darauf warten, dass wir eine Empfehlung abgeben, was denn jetzt der Netzneutralitäts-freundlichste Tarif ist. Wir geben keine Empfehlung ab, weil wir nicht die Tarife belohnen wollen, die einfach nur das anbieten, was Standard sein sollte: offenes Internet mit dem Ende-zu-Ende-Prinzip. Es gibt keinen Mobilfunkbetreiber, der eine weiße Weste hat. Und alle setzen sich massiv mit ihren Lobbyarmeen dafür ein, dass die Netzneutralität weiter verwässert und das Zweiklassennetz Realität wird.
Das sind nicht alle gängigen Verletzungen der Netzneutralität, die wir heute schon beobachten können. Bereits seit einiger Zeit kommen Zero-Rating-Modelle in Mode, d. h. dass bestimmte Partnerservices vom Datenvolumen ausgenommen werden (Spotify bei T‑Mobile oder Facebook bei ePlus). Das ist in etwa das, was die Deutsche Telekom mit ihren Drosselkom-Plänen vor zwei Jahren angekündigt hatte.Wir brauchen klare Regeln zum Schutz der Netzneutralität, nach denen es untersagt sein sollte, Dienste und Protokolle zu blockieren und/oder im Kleingedruckten die Nutzung zu verbieten. Wir brauchen ein Ende der Praxis, dass etwas als Internet verkauft wird, wo nur ein halbes Netz drin ist. Es kann auch nicht sein, dass alle immer mit der Transparenz-Fahne und den mündigen Bürgern winken, die Realität aber ganz anders aussieht. Es war ein Krampf, die Tarife zu durchforsten, in den AGBs zu wühlen und zu versuchen zu verstehen, was uns die jeweiligen Marketing- und Rechtsabteilungen der Konzerne mitteilen wollen. Und wir hatten noch gute Ausgangschancen, denn wir wussten, nach welchen Begriffen wir in den umfangreichen AGBs konkret suchen mussten, um sofort fündig zu werden. Wenn wir erstmal an die AGB gekommen sind. Da blickt doch kein Verbraucher mehr durch. Mehr Transparenz löst aber nicht das Problem, dass die Netzneutralität verletzt wird.
Jetzt ist der Zeitpunkt da, um aktiv zu werden, wenn man sich für Netzneutralität einsetzen möchte.
Die Regeln werden jetzt gemacht. Und es sieht nicht gut aus. Das dachten wir aber schon einmal, und dann gab es ein Momentum und das EU-Parlament hat überraschend mit großer Mehrheit für Netzneutralität gestimmt. Wer jetzt aktiv werden will, hat mehrere Möglichkeiten:
Redet mit Euren Abgeordneten, in diesem Fall vor allem mit denen von SPD und CDU/CSU, sowohl im Bundestag und noch besser im EU-Parlament. Für Politiker ist etwas erst ein Thema, wenn sie das Gefühl haben, dass Menschen sich dafür interessieren. Wie immer gilt: Seid freundlich, höflich und argumentiert. Mit Beleidigungen hat man noch niemanden überzeugt.
Informiert Euch zum Thema und redet mit anderen Menschen darüber. Teilt unsere oder andere Artikel zum Thema in Euren Blogs, auf Twitter, Facebook und überall sonst.Wir brauchen auch mehr Start-ups in der Debatte. In den USA waren sehr viele aktuelle und ehemalige Start-ups in der öffentlichen Debatte aktiv sichtbar. In Deutschland hört man kaum was aus dieser Richtung.
Recherchiert weitere Mobilfunkanbieter und ihre Verletzungen und postet die Ergebnisse (Formulierungen in den AGB und Link) in den Kommentaren. Wir ergänzen gerne die Liste.
Beschwert Euch bei Euren Mobilfunkanbietern. Wenn in Eurer FAQ komische Formulierungen stehen: Fragt nach, was denn genau verboten ist und warum.
Ich war so verzweifelt, ich hab sogar eine Petition gestartet. Wer kein Problem damit hat, bei change.org eine Mailadresse zu hinterlassen, kann sich fast 80.000 Mitzeichnern anschließen, die dort mit mir Netzneutralität fordern. Und bekommt dann von mir per Mail regelmäßig Updates zum Thema.
Unterstützt unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Dauerauftrag, damit wir mehr solcher Recherchen machen können – die keinen Spaß machen, aber notwendig sind, um wie in diesem Fall auf massive Verletzungen der Netzneutralität aufmerksam zu machen, weil es sonst niemand macht.
Danke an Felix Aust und Florian Gilberg für die Unterstützung beim Suchen und Durchwühlen der vielen AGBs. Wir sind fast durchgedreht. Bei der Strukturierung der Tarife haben wir uns von einer zwei Jahre alten Übersicht des Verbraucherzentrale Bundesverband inspirieren lassen.
Update: Wir hatten in der ersten Fassung Aldi-Talk zu gut bewertet und übersehen, dass dort Tethering auch verboten ist, dies nur anders formuliert wurde. Wir haben das PDF dahingehend ergänzt.
- In welchen Datentarifen ist die Nutzung von bestimmten Services, wie…
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: Wolf im Schafspelz: EU-Rat einigt sich auf Verwässerungen der Netzneutralität (Update)
: Wolf im Schafspelz: EU-Rat einigt sich auf Verwässerungen der Netzneutralität (Update)
Die EU-Staaten haben sich im Rat auf eine gemeinsame Position zur Verwässerung der Netzneutralität geeinigt. Diese ist in den vergangenen Wochen noch deutlich schlechter geworden. Die Pressemitteilung des Rates klingt zwar verheißungsvoll:The draft regulation is to enshrine the principle of end-users’ right to access and distribute content of their choice on the internet. It also sets out to ensure that companies that provide internet access treat traffic in a non-discriminatory manner.
Aber der Text gibt das nicht her. Wir haben ihn noch nicht zu Ende analysiert, aber klar ist: Da steht zwar groß Netzneutralität und Verbraucherrechte drauf, aber davon ist nicht soviel drin. Stattdessen gibt es Formulierungen, die Netzsperren und dem Zweiklassen-Netz den Weg bahnen. Dazu wird gegen derzeitige Verletzungen der Netzneutralität fast nichts unternommen, stattdessen soll alles eher legalisiert werden. Wohl inklusive Deep-Packet-Inspection.
Bei Access gibt es eine Kurzanalyse: Latest Net Neutrality proposal in the EU: a wolf in sheep’s clothing?
While the Council was on the right track towards Net Neutrality in January, making slow but measured progress, several EU member states pushed forward a proposal that radically shifted the direction of the negotiations. As a result, Net Neutrality has now been gutted everywhere in the text that was introduced by the Council today. Not only does the proposal enable the creation of slow and fast lanes by allowing paid prioritization and discriminatory practices such as “zero-rating” schemes, but the proposal also introduces loopholes that could authorise the blocking by Internet Service Providers of legal content, contradicting the EU Charter of Fundamental Rights. The Council therefore appears ready to not only ignore the EU human rights framework and the right to freedom of expression of EU citizens, but also to severely compromise competition and innovation in the EU digital economy.
Jetzt starten die Trialogverhandlungen – Und das sieht nicht besser aus
Zuerst legte die EU-Kommission vor, das EU-Parlament stimmte vor einem Jahr in erster Lesung für Änderungen und nun hat der EU-Rat wiederum was anderes beschlossen. Das folgende Verfahren nennt sich Trialog, alle drei Institutionen verhandeln nun eine gemeinsame Position. Die Verhandlungsführer lassen leider auf das Gesamtergebnis schließen. Da haben wir für die EU-Kommission unseren Cyberkommissar Günther Oettinger, dessen Aussagen zum Thema denen von Deutsche Telekom, Telefonica und Vodafone fast bis aufs Komma gleichen. Für das EU-Parlament verhandelt die konservative spanische Abgeordnete Pilar del Castillo, die zuvor schon Berichterstatterin war, aber wenn es nach ihr gegangen wäre, hätte das Parlament anders abgestimmt. Als konservative Spanierin vertritt sie selbstverständlich die Interessen von Telefonica im Parlament. Und dann haben wir die lettische EU-Ratspräsidentschaft, die halt gerade dran ist und die Mehrheitsmeinung im Rat vertreten wird. Es sieht also ganz schlecht aus.
Eine genauere Analyse gibt es in den kommenden Tagen. Es ist enttäuschend, dass unsere Spitzenpolitiker in der Frage der Netzneutralität vor allem die Interessen weniger mächtiger Telekom-Konzerne vertreten und ein Zweiklassen-Netz schaffen wollen, während die USA genau in die andere Richtung laufen und dort das offene Netz geschützt werden soll.
Update:
Joe McNamee von European Digital Rights (EDRi) kommentiert:
„Der Ratsbeschluss gibt vor, ein offenes Internet zu verteidigen, würde aber tatsächlich jede mögliche Verletzung der Netzneutralität erlauben.“
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: Das große Quiz: Wir sind für Netzneutralität, aber… planen die Abschaffung
: Das große Quiz: Wir sind für Netzneutralität, aber… planen die Abschaffung
Seit einigen Monaten kann man in der Debatte um Netzneutralität ein Muster erkennen, wie die Telekom-Lobby und unsere Spitzenpolitiker (vor allem aus der Union) den Ausstieg aus dem Prinzip eines offenen Internets verkaufen wollen: Autos und eHealth! Das erste Mal haben wir die Argumentation in einem Lobbypapier der Deutschen Telekom gesehen. Spätestens seit Günther Oettinger und Angela Merkel dieselbe Argumentation rauf und runter beten ist klar, dass die Telekom-Lobby damit leider Erfolg hat.Das Problem: Weder ist klar, dass das technisch Sinn macht, noch gibt es von Seiten der Bundesregierung und EU-Kommission konkrete Vorschläge in der Debatte, wie man in einem Regulierungsrahmen nur diese beiden Punkte wirksam eine Ausnahme machen könnte. Stattdessen hat man immer im Sinn, Überholspuren für alle zu schaffen, die sich das leisten können. Es ist also alles ein großes Ablenkungsmanöver mit dem Ziel, die Netzneutralität zu beerdigen und das Zweiklassen-Netz zu schaffen. Sponsored by Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica. Gespielt von unserer Bundesregierung. Es ist ziemlich traurig, wenn man sich mal Zitate anschaut, die von denselben Redenschreibern geschrieben sein könnten.
Wir haben hier mal ein kleines Quiz vorbereitet.
Ratet mal, wer welches Zitat gebracht hat. Die Auflösung findet sich darunter. Im Rennen sind: Günther Oettinger, Deutsche Telekom, Telefonica, Vodafone und Angela Merkel. Einen Joker gibt’s, der ist doppelt dabei.
1.) „Denken Sie an das selbstfahrende Auto! Welche Daten haben Vorrang, wenn es eng wird: Die, die das Auto steuern, oder die der Tochter auf der Rückbank, die gerade Musik streamt?“
2.) Dabei befürwortete er Spezialdienste für Bereiche wie Gesundheit und Katastrophenschutz, aber wohl auch für Mobilitätsdienste wie autonomes Fahren. Entertainmentdienste wie Video oder Musik stünden hingegen „nicht im Fokus, wenn es um Abweichungen nach oben von der Neutralität geht“, sagte [XY]. „Ich will einen Qualitätsstandard für alle, der diskriminierungsfrei jedem angeboten wird.“
3.) Wir als [XY] und auch ich persönlich stehen dafür gerade, dass das Internet eine völlig offene Plattform bleibt. Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen. Wenn wir beispielsweise in Zukunft per Mobilfunk Autounfälle vermeiden wollen, muss die Information in Echtzeit ankommen. Oder nehmen Sie die Medizintechnik, auch hier geht die Entwicklung nur voran, wenn Informationen ohne Verzögerung ausgetauscht werden können.
4.) Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.
5.) „Wir werden in Zukunft Dienste sehen, wie die Telemedizin, wir werden vernetzte Fahrzeuge sehen, über die die Fahrzeugsteuerung verbessert werden soll. All das sind Dienste, die sehr hohe Qualitätsanforderungen haben. Und da braucht es zwangsläufig eine Kooperation, um einen Dienst in einer bestimmten Qualität auch garantieren zu können.“
6.) „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich [XY] aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank.
Wir sammeln gerne weiter Zitate von Lobbyisten und Spitzenpolitikern, die dieselbe Argumentation verwenden. Sachdienliche Hinweise und Links bitte in die Kommentare posten.
Und hier ist die Auflösung:
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Netzneutralität: EU-Kommissar Oettinger ist dagegen und fordert „Kompromissbereitschaft“ vom Parlament
Oettinger bei seiner Rede auf dem Digital4EU Stakeholder Forum. Netzneutralität: EU-Kommissar Oettinger ist dagegen und fordert „Kompromissbereitschaft“ vom Parlament Günther Oettinger, Cyber-Kommissar der Herzen, hält nicht nur lustige Reden, die niemand versteht, sondern arbeitet auch aktiv gegen ein freies und offenes Internet. Letzte Woche war er im Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments und warb für eine Abkehr der Netzneutralität. Der aktuelle „Bericht aus Brüssel“ des EU-Verbindungsbüros im Deutschen Bundestag, den wir an dieser Stelle veröffentlichen, fässt zusammen:
In Bezug auf die Netzneutralität […] räumte [Günther Oettinger] auf Rückfragen von Abgeordneten des ITRE-Ausschusses ein, dass er noch keine abschließende Meinung dazu habe. Jedoch könne er sich vorstellen, Rettungsdiensten oder Krankenhäusern (etwa bei der Weiterleitung von Notrufen oder bei telemedizinischer Unterstützung von Operationen) eine höhere Bedeutung beizumessen als Anbietern von Musikvideos. Das EP sprach sich zuletzt in seiner Entschließung vom 3. April 2014 für Netzneutralität aus. Kommissar Oettinger rief das EP zu Kompromissbereitschaft auf, um eine Einigung mit dem Rat zu erzielen.
Die angesprochene Entscheidung des EU-Parlaments war ein großer Erfolg für das freie und offene Internet. Jetzt wird der Text nicht nur von den Staats- und Regierungschefs im Rat, sondern auch vom Digital-Kommissar ins Gegenteil verkehrt. Da wünscht man sich doch lieber lustige Reden.
Update: Die Argumente „Autos und eHealth“ gegen Netzneutralität sind direkt aus dem Lobby-Katalog der Netzbetreiber, wie unser Quiz zeigt.
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: BMWi-Gesetzesentwurf: Aus Routerzwang könnte bald „Freie Endgerätewahl“ werden [Update]
Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de : BMWi-Gesetzesentwurf: Aus Routerzwang könnte bald „Freie Endgerätewahl“ werden [Update] Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs, oder positiv: zur freien Endgerätewahl, veröffentlicht, der den Routerzwang endgültig begraben könnte. Wir haben bereits in der Vergangenheit oft über die intransparente, geplante Neuregelung berichtet, mit der die Möglichkeit des Zwangs durch Anbieter, von ihnen mitgelieferte Router benutzen zu müssen, abgeschafft werden sollte.
Zuletzt sah es jedoch in einem von uns veröffentlichten Referentenentwurf im September schlecht aus, der Routerzwang wurde durch eine Hintertür wieder in den Text eingebaut. Danach äußerte sich aber selbst das BMWi unzufrieden und verkündete: „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“. Gleichzeitig versprach man, sich um die juristischen Grundlagen der Definition des Netzabschlusspunktes zu kümmern und in absehbarer Zeit einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung zu geben.
In einer Pressemitteilung verkündet Wirtschaftsminister Gabriel heute:
Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert.
Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesnetzagentur für eine TK-Transparenzverordnung wählt das BMWi den Weg der Gesetzesänderungen, unter anderem des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG).
Wichtigster Punkt: Die Definition des Netzabschlusspunktes, auch „Telekommunikationsendeinrichtung“ genannt. Bisher war dieser nur vage festgelegt und wurde von den Anbietern in den Router verlegt, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde. Nun soll §11 Absatz 3 des FTEG wie folgt gefasst werden:
(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Außerdem soll §17 dahingehend geändert werden, dass Bußgelder anfallen, wenn der Betreiber „die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt“. Damit wird ein indirekter Routerzwang durch Erschwerung des Zugangs zu den Informationen, die für eine eigene Gerätewahl notwendig sind, verhindert.
Zuletzt wird auch noch §45d des Telekommunikationsgesetzes geändert:
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Damit dürfte der Interpretationsspielraum, den Netzabschlusspunkt hinter der TAE-Dose des Verbrauchers zu definieren, hoffentlich abschließend abgeschafft sein. Passive Netzabschlusspunkt dürfen per Definition keine Steruerungs- und Funktionsfähigkeiten besitzen, Router fallen also nicht darunter. Gute Nachrichten, finden wir. Freier Wettbewerb für Routerhersteller und damit potentiell mehr Anreiz, Geräte zu verbessern und Sicherheitslücken zu schließen, ist längst überfällig.
Jetzt muss der Entwurf nur noch das Gesetzgebungsverfahren passieren, was aufgrund ausstehender Abstimmungen mit Branchenverbänden, Ländern und der EU-Kommission noch etwas dauern kann. Danach würde eine Übergangsfrist von sechs Monaten folgen. Dieses Jahr ist also wahrscheinlich keine Änderung der konkreten Situation mehr zu erwarten, aber danach dürfen wir mit der aktuellen Vorlage schon ein bisschen optimistisch sein.
[Update:] Auch Halina Wawzyniack, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht die Entwicklung positiv und sagte gegenüber netzpolitik.org:
Ich begrüße es, dass die Bundesregierung dem Routerzwang eine klare Absage erteilt. In der letzten Legislaturperiode sah die Bundesregierung laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN noch keinen Handlungsbedarf. Der kursierende Gesetzentwurf scheint mir geeignet zu sein, den Routerzwang endgültig abzuschaffen, in dem er den Netzabschlusspunkt klar definiert. Ebenso positiv ist die explizite Verpflichtung der Provider die Zugangsdaten ihren Kunden auszuhändigen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in der noch ausstehenden Abstimmung nicht verwässert wird.
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: CDU-Politiker fragt: Wann gibt es endlich freies WLAN? Innenministerium antwortet mit Störerhaftung auf Steroiden
: CDU-Politiker fragt: Wann gibt es endlich freies WLAN? Innenministerium antwortet mit Störerhaftung auf Steroiden
Der CDU-Politiker und Mitglied des CDU-Präsidiums, Jens Spahn, ruft laut Spiegel-Vorabmeldung zu Kurskorrekturen in der Großen Koalition auf:Die CDU müsse stattdessen die Partei sein, die die digitale Umwälzung unserer Wirtschaft entschieden als Chance begreife. Spahn: „Wann gibt es endlich freies WLAN, wann die bessere Förderung von Wagniskapital? Im Jahr 2015 muss da mal was passieren!“
Parallel berichtet Spiegel-Online über einen noch nicht abgestimmten Entwurf zur Störerhaftung (TMG §8), wo Parteikollegen von Spahn aus dem Bundesinnenministerium die passende Antwort haben: Internetzugang: Was die Regierung unter offenem W‑Lan versteht.
Die Haftungsbefreiung für Hotspot-Anbieter würde dem Entwurf zufolge allerdings an Bedingungen geknüpft. „Zumutbare Maßnahmen“ müssten die Betreiber ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll „in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“ verhindert werden, dass sich „außenstehende Dritte“ unberechtigten Zugriff auf das jeweilige W‑Lan verschaffen. Der Entwurf sieht also vor, dass ein offenes W‑Lan nur der nutzen kann, der sich in irgendeiner Form anmeldet. Diese angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.
Im Moment ist noch ungeklärt, ob in das Gesetz auch eine Art Vorratsdatenspeicherung kommen soll:
Mit eckigen Klammern als noch zu diskutieren markiert ist ein weiterer möglicher Absatz für Paragraf 8 – und der könnte sich als kritisch erweisen. Er bezieht sich auf Anbieter, die einen Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen“. Mit anderen Worten: Vor allem auf alle Privatleute, die ihren W‑Lan-Zugang mit anderen teilen möchten. Für all diese „anderen Diensteanbieter“ sieht der Text in eckigen Klammern vor, dass zu den „zumutbaren Maßnahmen“ zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie „den Namen des Nutzers kennen“.
Das wird so nichts…
Dabei wäre alles so einfach, wenn man diesen Paragrafen 8 im Telemediengesetz einfach anders regeln würde. Dann gäbe es mehr offene WLANs, so wie fast überall außerhalb Deutschlands.
Wir freuen uns jedenfalls über Einsendungen des genauen Wortlauts dieses Entwurfes über die üblichen Kanäle.
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: USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern
: USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern In den USA soll die Netzneutralität endlich strikter gesichert werden, wie wir vor ein paar Wochen berichteten. Im Großen und Ganzen sind Verbraucherschützer und Netzneutralitätsbefürworter mit den Plänen der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) zufrieden.
Viele hatten sich jahrelang für die sogenannte „Re-klassifizierung von Netzbetreibern unter Titel II“ eingesetzt. Hierunter fielen in den USA bisher zum Beispiel Telefonleitungen: Netzbetreiber dürfen keine Anrufe bevorzugt durchstellen oder blockieren. Unter Titel II würde der Internet-Zugang zu einem Teil der Infrastruktur (wie Strom oder Wasser), zu dem jeder der bezahlt, uneingeschränkten Zugang erhält. „Internet ist ein öffentliches Gut“, meinte hierzu der Digitale Gesellschaft e.V.
Diese Re-klassifizierung hatte FCC-Vorsitzende Tom Wheeler dann auch überraschenderweise unterstützt, um eine strikte Netzneutralität zu sichern. Mittlerweile schauten sich Aktivisten von Free Press diese Pläne jedoch genauer an und erklärten in einer Mitteilung, dass noch so einige rechtliche Hürden der echten Netzneutralität im Wege stehen.
Der Vorschlag, die Netzbetreiber als öffentliche Versorgungsunternehmen („Common Carrier“) zu reklassifizieren kommt in zwei Teilen : In ihrem Verhältnis mit Endverbrauchern sollen die Netzbetreiber als Common Carrier gewertet werden. Dies trifft ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen mit Anbietern von Diensten, Anwendungen und Inhalten im Internet zu.
Bei dieser Definition sieht Free Press jedoch nun ein Problem. Sobald Netzbetreiber ihre Dienste einem entfernten („remote“) Inhalte- oder Diensteanbieter zur Verfügung stellen – wo also keine physische Verbindung zwischen diesem Anbieter und dem Netzbetreiber besteht – werden Dienste nicht „direkt“angeboten. Unter Abschnitt 153(53) des Gesetzes muss jedoch ein Telekommunikationsdienst dem Empfänger „direkt“ angeboten werden, um unter die Netzneutralitätsregeln zu fallen. Vereinfacht gesagt: Es ist gut möglich, dass der FCC-Vorschlag zu der absurden Situation führen kann, dass jede Webseite zum Kunden des Netzbetreibers wird, dessen Endnutzer eben jene Webseite besuchen.
Solange dieses Problem nicht gelöst ist, sieht Free Press die Netzneutralität noch nicht in trockenen Tüchern:
Even if the Commission could surmount these statutory barriers, the policy question remains: why would it want to? Our November 5 letter described the seemingly absurd results that could flow from recognizing such a relationship between edge providers and end-users’ broadband providers. Would such an approach suggest or even mandate that every single end point on the Internet is a customer of each and every ISP that provides service to any other single end point on the Internet? Put more colloquially, would every website in the world become a customer of any broadband Internet access service provider whose end-users visit that website?
Ein weitere ungeklärte Frage ist, was mit Internettelefonie (VoIP) passiert und ob sie auch unter Titel II fallen wird. ArsTechnica schreibt:
The FCC has never firmly classified VoIP as either a common carrier service or not, and the FCC’s net neutrality proposal has a carve-out for VoIP.
Während sich Verbraucherschützer mit den Definitionsschwierigkeiten im Vorschlag herumschlagen bis der US-Kongress über die Regeln am 26. Februar abstimmen soll, bereiten die großen und kleinen US-Netzbetreiber bereits ihre ersten Klagen gegen die FCC-Regeln vor… im Westen also nichts Neues.
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: Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt
: Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt
Im Januar 2013 traten die Netzneutralitätsbestimmungen des niederländischen Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Artikel 7.4a garantiert Netzneutralität und verbietet grundsätzlich den Anbietern von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen, die Internetzugangsdienste anbieten sowie Internetprovidern, die Behinderung oder Verlangsamung von Anwendungen und Diensten im Internet. Es ist ihnen auch verboten, den Preis für Internetzugangsdienste von den Services und Anwendungen, die angeboten werden oder die über ihren Zugang genutzt werden, abhängig zu machen.Dieser Beitrag stammt von Floris Kreiken von der niederländischen NGO Bits of Freedom. Das englische Original erschien im aktuellen EDRi-gram-Newsletter.
Diese Bestimmungen werden von der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM) durchgesetzt. Im Dezember 2014 traf die ACM zwei Entscheidungen (gegen KPN und Vodafone), die im Januar diesen Jahres an eine breite Öffentlichkeit gelangt sind.
KPN und WLAN-Hotspots
Ein niederländisches Telekommunikationsunternehmen, KPN, bot Internet-Zugang über WLAN-Hotspots an verschiedenen Orten an – beispielsweise an Flughäfen. Durch diese Hotspots hatten Benutzer Zugriff auf einen „Free Basic Internet“-Service. Dieser Service schloss bestimmten Datenverkehr, wie etwa BitTorrent, FTP, SSHA, Telnet und Voice over IP (VoIP) aus. Wenn Nutzer diese gesperrten Dienste nutzen wollten, mussten sie für einen Premium-Service bezahlen oder ein KPN-Kunde sein. Ein anderer VoIP-Anbieter beschwerte sich daraufhin bei der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM). Die ACM entschied, dass es sich um eine diskriminierende Praxis handele, die nicht gerechtfertigt werden könne. KPN räumte selbst ein, dass sie einen Fehler gemacht hätten und akzeptierte eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.
Vodafone und HBO
Vodafone hatte eine Kampagne gestartet, die Kunden mit einem Vodafone-Abonnement drei Monate kostenlosen Zugang zu der „HBO Go“-App erlaubte. Diese App erlaubte Benutzern Programme abzurufen, die durch die HBO Kabel- und Sat-TV-Netze ausgestrahlt werden. Das Angebot verletzte die Netzneutralität, weil es eine positive Diskriminierung darstellte. Es lenkte Nutzer in Richtung eines bestimmten Services, was für die Wahlfreiheit und Innovation schlecht war. Vodafone musste eine Geldstrafe von 200.000 Euro bezahlen.
Sowohl KPN und Vodafone beteuerten, dass das Gesetz, auf dem die Gerichtsurteile basieren, unklar ist.
Das niederländische Ministerium für wirtschaftliche Beziehungen arbeitet seit 2014 an politischen Leitlinien, die Klarheit über einige Aspekte des niederländischen Gesetzes zur Netzneutralität schaffen sollen. Ein wichtiger Punkt der Leitlinien ist es, das Konzept des „Internetzugangsdienstes“ zu erklären.
Mit Blick auf die Vorwürfe durch die Verbraucherbehörde behaupteten KPN und Vodafone zunächst, dass sie ihre internen Richtlinien nicht angepasst hätten, weil sie auf die klaren Leitlinien warten, die sich noch in der Ausarbeitung befinden. Sie behaupteten, dass sie nicht wussten, ob sie tatsächlich Internetzugangsdienste anbieten würden – was eine überraschende Feststellung ist, da während den Parlamentsdebatten damals klargestellt wurde, dass der Begriff „Internetzugangsdienst“ so weit wie möglich ausgelegt werden soll. Das bedeutet, das auch WLAN-Hotspots als Internetzugangsdienst anzusehen sind.
Es ist besonders bizarr, dass Vodafone behauptet, dass sie auf eine Klärung warten würden, da sie bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Konsequenzen für das Angebot einer anderen kostenlosen App konfrontiert waren – der „Sizz“-App, die den Zugang zu den Programmen des niederländischen Senders RTL ermöglichte.
Vodafone behauptet, dass es sich hierbei um eine andere Situation handle, da die „Sizz“-App nur für Vodafone-Kunden verfügbar gewesen ist während „HBO Go“ überall frei erhältlich war. Laut Vodafone bedeutete dies, dass der Service nicht nur in Verbindung mit einem Abo angeboten wurde. Das erscheint unlogisch wenn man bedenkt, dass „HBO Go“ nur in Verbindung mit ihrem eigenen Vertrag nutzbar war.
Die beiden Urteile hatten sofort einen positiven Effekt auf den niederländischen Telekommunikationsmarkt. Das Verbot positiver Diskriminierung zwingt Telekommunikationsanbieter auf der allgemeinen Preis- und Datenmengenebene zu konkurrieren. KPN hat vor Kurzem angekündigt, die Datenmengen zu erhöhen und die Preise für die Internetnutzung zu senken, um eine „unbeschwerte Nutzung“ zu ermöglichen.
Wir warten jetzt auf die politischen Leitlinien des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und auf die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung. Die derzeitigen Vorschläge, die dort auf die Wahrung der Netzneutralität abzielen, wollen positive Diskriminierung nicht aktiv verbieten. Dies würde den Druck auf die niederländischen Bestimmungen erhöhen, obwohl es eine wachsende Zahl von Ländern gibt, die den Wert eines Verbots von Preisdiskriminierung sehen und es scheint wahrscheinlich, dass die Option auch unter EU-Regelungen bestehen bleiben kann.
Quellen:
- Übersetzungen der wichtigsten niederländischen Internetfreiheit Bestimmungen (27.06.2011)
- Die Beschlüsse des ACM (in Niederländisch) auf der Seite des niederländischen Verbraucherbehörde (nur auf Niederländisch, 2015.01.27)
- In den Niederlanden, wo Zero-rating verboten ist, verdoppelt KPN nun (kostenlos) die mobilen Internet-Volumen-Pakete, um eine sorglose Nutzung ihrer Online-Videos zu ermutigen (2015.06.02)