Simon Columbus

  • : Grüne für Bagatellgrenze bei Musikdownloads
    Grüne für Bagatellgrenze bei Musikdownloads

    Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, hat sich gegenüber dem Hamburger Abendblatt für eine Abschwächung des Urheberrechtsschutzes eingesetzt. Es sei „widersinnig, dass der ganz normale Austausch junger Leute über ihre Musikvorlieben mit rechtlichen Konsequenzen versehen ist.“

    Steffen übernimmt für dieses Halbjahr den Vorsitz der Justizminister-Konferenz. Eine Reform des Urheberrechts nennt er für diesen Zeitraum als eine Prioriät. Der Grünen-Politiker setzt sich dafür ein, die Strafverfolgung auf schwere Verstöße gegen den Urheberrechtsschutz zu beschränken:

    Wir müssen das Urheberrecht auf seinen Kern konzentrieren, um es durchsetzbar zu machen und die Akzeptanzkrise zu überwinden. Junge Leute haben eben kaum Verständnis für das jetzige Urheberrecht. Das ist eine große Gefahr für die Kreativen. Diese Tendenz werden wir nicht umdrehen können, wenn wir das Urheberrecht immer weiter ausdehnen. Ich meine, dass nur die eigentliche kreative Leistung durch das Urheberrecht geschützt werden sollte.

    8. Januar 2010 21
  • : Leutheusser-Schnarrenberger für Internet „ohne Zensur und Missbrauch“
    Leutheusser-Schnarrenberger für Internet „ohne Zensur und Missbrauch“

    Die Justizministerin schreibt im Editorial der aktuellen Ausgabe von Kommunikation und Recht über ihre Haltung zur staatlichen Internetregulierung. Beim Kampf gegen Kinderpornographie im Netz sei „Löschen statt sperren […] der neue Grundsatz der Bundesregierung“. Zugleich fordert die FDP-Politikerin eine „Stiftung Datenschutz“ nach Vorbild der Stiftung Warentest.

    Bei den Inhalten des Netzes steht dagegen die Freiheit vom Staat im Vordergrund. Aber der alte Leviathan ist längst nicht mehr die einzige Gefahr für die persönliche Freiheit, sie droht heute auch von mächtigen ökonomischen Interessen, vom „rotten neighbor“ oder von Kriminellen. Wer im Netz in eine Abo-Falle tappt, zum Phishing-Opfer wird, Kinderpornographie ansehen muss, Raubkopierern aufsitzt oder virtuell an den Pranger gestellt wird, der will nicht auf die Selbstregulierung des Netzes warten. Der richtet seine Erwartungen an die Regierung, das Parlament und notfalls auch an die Polizei. Wir brauchen daher ein Internet, das frei ist von staatlicher Überregulierung und Zensur, das aber auch möglichst frei von privatem Missbrauch ist.

    Wie ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer ohne staatliches Eingreifen aussehen könnte, kann man derzeit in Großbritannien beobachten. Der Digital Economy Bill sieht dort ein Three-Strikes-Modell vor, bei dem die ISPs ohne richterliches Eingreifen direkt mit den Rechteinhabern zusammenarbeiten.

    (via)

    8. Januar 2010 9
  • : London startet eigene Seite für offene Daten
    London startet eigene Seite für offene Daten

    Hunderte Datensets im London DataStore sollen Bürger zur Erstellung von Mashups anregen. Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender Channel 4 hat zudem bis zu £200,000 ausgeschrieben, um die Entwicklung besonders innovativer Anwendungen der Daten zu fördern. Das berichtet der Guardian:

    The datasets that will be available include attainment, pupil number and schools data; fire incidents, ambulance rates, crime rates; carbon emissions, floorspace, vacant commercial offices, industrial stock data, abandoned vehicles, recycling rates, waste data, waste re-use centres, fly tipping rates, alcohol indicators, abortion rates, hospital waiting lists and admissions, excess winter deaths – and many dozens more.

    Die Seite wird heute vorgestellt, vollständig in Betrieb genommen werden soll sie am 29. Januar. Das Prinzip folgt den „Datastores“, wie sie schon einige amerikanische eingeführt haben, etwa San Francisco und Chicago. Ebenfalls diesen Monat soll auch die unter Leitung von Tim Berners-Lee für die britische Regierung entwickelte Seite data.gov.uk vorgestellt werden, die sich ebenfalls an einem amerikanischen Beispiel orientiert, Data.gov.

    7. Januar 2010 6
  • : Neue Internetzensur rund um den Globus
    Neue Internetzensur rund um den Globus

    Diverse Länder haben in den letzten Tagen neue Zensurmaßnahmen eingeführt. Eine kleine Zusammenstellung:

    Der Guardian berichtet über das Vorgehen gegen pornographische Inhalte in Indien. Dort hat eine Gesetzesänderung im Oktober diverse Internetanbieter für die Verbreitung von „lasziven“ Inhalten haftbar gemacht. Unternehmen wie Yahoo und Microsoft haben dem fleißig Folge geleistet: Indische Nutzer können nun auf Flickr die „Safe Search“-Funktion nicht mehr abstellen, wer mit Bing nach Pornographie sucht, bekommt diese Antwort:

    Your country or region requires a strict Bing SafeSearch setting, which filters out results that might return adult content.

    Mit Algerien hat ein weiteres Land der MENA-Region (Middle East & North Africa) Internetzensur eingeführt. Betroffen sind die Seiten der oppositionellen „Rachad“-Bewegung. Damit bleiben in der Region lediglich Israel, der Iraq, der Libanon, Libyen und Ägypten ohne Internetzensur. Gerade letzterer Staat gehört allerdings zu den stärksten Feinden politischer Blogger, in dem es immer wieder zu Repressionen und Festnahmen kommt.

    Bahrain und Tunesien haben ihre Internetzensur unterdessen auf einzelne Nutzerseiten ausgeweitet. Ähnlich war auch Saudi-Arabien Mitte letzten Jahres vorgegangen. Zu den jetzt zensierten Twitter-Accounts gehört der des im Exil lebenden Aktivisten Sami ben Gharbia von Global Voices Advocacy.

    Der „Cyber-Pessimist“ Evgeny Morozov kündigt das Ende der Flashmobs an, nachdem die chinesische Regierung eine effektive Vorgehensweise gegen die Verbreitung von Kettenbriefen via Mobiltelefonen gefunden zu haben scheint. Vorwand ist ausnahmsweise einmal nicht die Bekämpfung von Pornographie, sondern die von Spam. Das Konzept: Wer zu vielen Menschen die gleiche Nachricht per Handy schickt, dessen SMS-Konto wird für 24 Stunden gesperrt. Ohne Massen-SMS aber, so Morozov, sei es schwer, einen Flashmob zu organisieren. Das stimmt natürlich besonders für Länder, in denen Internetzugang weniger üblich ist.

    4. Januar 2010 11
  • : Medienrechts-Ausblick 2010
    Medienrechts-Ausblick 2010

    Adrian Schneider hat auf Telemedicus einen Ausblick mit den wichtigsten anstehenden Entscheidungen im Medienrecht für 2010 zusammengetragen. Das BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist dabei, die Zukunft des Netzsperren-Gesetzes, aber auch die Leistungsschutzrecht-Forderung der Verlage. Dazu kommt eine Reihe weniger prominenter Gerichtsverfahren, die ebenfalls durchaus wegweisenden Charakter haben.

    4. Januar 2010 2
  • : Kann die Wikipedia alles für alle sein?
    Kann die Wikipedia alles für alle sein?

    Auf dem 26. Chaos Communication Congress gab es eine Neuauflage der Debatte um Löschdiskussionen, Relevanz und Administration in der Wikipedia. Moderiert von Andreas Bogk diskutierten Kurt Jansson, Mathias Schindler, Martin Haase und Tim Weber über die „freie Enzyklopädie“.

    Man kann das Problem der Wikipedia kaum besser ermessen als mit den Handzeichen vor Anfang der Diskussion. Nur fünf Menschen im Saal meldeten sich als Administratoren der Wikipedia. Nicht einmal 30 tragen regelmäßig zu ihr bei. Aber beinahe jeder nutzt sie. Die freie Enzyklopädie, zu der jeder beitragen kann, hat ein Autoren-Problem.

    Eine der Ursachen dürfte die Unzufriedenheit mit intransparenten Regeln und Entscheidungen sein. Eigentlich sollte bei strittigen Themen das bessere Argument zählen, wie Mathias Schindler die „undemokratische“ Form der Löschdiskussionen verteidigte. Doch die Liste der Relevanzkriterien ist ebenso lang wie ungenau. Das gibt den letztlich entscheidenden Administratoren viel Raum für Auslegungen – und am Ende setzt sich häufig die Streitpartei durch, die den längeren Atem hat, wie Martin Haase meint.

    30. Dezember 2009 23
  • : Können wir (noch) anonym bloggen?
    Können wir (noch) anonym bloggen?

    Auf dem 26. Chaos Communication Congress (26C3) sprach Michael Brennan über „Stilometrie“. Dahinter verbirgt sich die Untersuchung der sprachlichen Eigenschaften von Texten mit den Mitteln der Statistik. Das stellt eine Bedrohung für alle dar, die anonym Texte veröffentlichen wollen. Brennan lieferte daher die passenden Gegenmittel gleich mit.

    Stilometrie-Programme bedienen sich Künstlicher Intelligenz, die an Texten in der Erkennung sprachlicher Muster trainiert wird. Später sollen sie ihr „Wissen“ in der Anwendung selbstständig erweitern. Auf diese Weise ist eine automatisierte Autorenerkennung möglich. „6500 Worte“ seien zur Aufdeckung der Identität des Verfassers eines Textes ausreichend, sagt Brennan.

    Der Wissenschaftler unterscheidet zwei mögliche Szenarien: „Supervised“ und „unsupervised stylometry“. Bei letzterer werden Dokumente, deren Urheber nicht bekannt sind, darauf untersucht, welche die selben Autoren haben. „Supervised stylometry“ arbeitet mit Dokumenten, deren Autoren bekannt sind, um die Verfasser weiterer Texte zu identifizieren.

    Brennan hat beide Szenarien mit verschiedenen stilometrischen Methoden untersucht. Für große Textmengen weniger Autoren erweist sich die Analyse als ausgesprochen treffsicher. Die Untersuchung von 20 bis 200 Wörtern langen Texte aus Foren von neun verschiedenen Autoren mit „unsupervised stylometry“ ergab eine Genauigkeit von 35%. Mit umfangreicherem Ausgangsmaterial (500 bis 750 Worte) von nur noch fünf Urhebern stieg die Genauigkeit auf beinahe 90%. „Supervised stylometry“ zeigt sich bei einer geringen Anzahl an Autoren noch effektiver. Wenn lediglich zwei Urheber für einen Text infrage kommen, lässt sich der tatsächliche Verfasser mittels Stilometrie mit beinahe 100% Genauigkeit feststellen. Aussagen für Szenarien mit vielen Autoren gibt es noch keine.

    Wie kann man sich also gegen diese Autorenerkennung zur Wehr setzen? Brennan nennt zwei mögliche Angriffe: Verschleierung und Imitation. Man kann also versuchen, entweder den eigenen Schreibstil zu verstecken oder stilistische Eigenheiten eines anderen Autors aufgreifen. Beide Angriffe erweisen sich als effektiv. Verschleierung lässt die Treffsicherheit der Stilometrie-Methoden auf Zufallsniveau fallen; Imitation senkt sie sogar auf nahezu null. Texte durch Übersetzungsprogramme zu schicken hat sich dagegen als wenig erfolgsversprechend gezeigt.

    Was tut man also, wenn man Texte anonym veröffentlichen will? Einen anderen Autor imitieren – und wenig schreiben, empfiehlt Brennan. Er warnt allerdings, dass in Zukunft effektivere Stilometrie-Programme zu anderen Ergebnissen kommen könnten. Ein Wettrüsten zwischen den Entwicklern von Stilometrie-Programmen und anonymen Autoren sei gut denkbar. Brennan schlägt daher die Entwicklung einer Software vor, die eine Maschinen-gestützte Anonymisierung von Dokumenten ermöglichen soll.

    Michael Brennan und seine Kollegin Rachel Greenstadt sammeln derzeit weitere Dokumente, um ihre Untersuchungen auf größere Autorengruppen auszuweiten. Wer sie dabei unterstützen möchte, kann dazu eigene Texte beitragen.

    29. Dezember 2009 58
  • : DRM-Pläne der BBC schließen Freie/Open-Source-Software aus
    DRM-Pläne der BBC schließen Freie/Open-Source-Software aus

    Cory Doctorow schreibt im Guardian über Pläne der BBC, ihre digitalen HD-Programme mit DRM zu versehen. Dabei sollen nicht die Inhalte selbst, sondern „nur“ die Metadaten – darunter Zusatzinformationen für Hör- und Sehgeschädigte – verschlüsselt werden.

    Das Vorhaben hatte in Großbritannien anlässlich der ersten Prüfung durch den Regulator Ofcom für breite Proteste gesorgt. Vor der zweiten Konsultationsrunde der Behörde schreibt Doctorow nun über die Auswirkungen der geplanten DRM-Maßnahmen auf Open-Source-Software.

    Die BBC wird einen kleinen, aber kritischen Teil des Signals verschlüsseln. Um es entschlüsseln zu können, muss eine Lizenzvereinbarung mit einem Konsortium namens Digital Transmission Licensing Administrator (DTLA) unterschrieben werden, das zudem selbst teilweise nicht öffentlich ist.

    22. Dezember 2009 14
  • : Klage gegen den Web-Blaster
    Klage gegen den Web-Blaster

    Alvar Freude hat nach einer Abmahnung nun eine Klage wegen des Web-Blasters bekommen:

    Die Hamburgerin Martina Nolte, laut eigener Darstellung Fotojournalistin, hat beim Amtsgericht Hamburg Klage eingereicht. 890 Euro verlangt sie dafür, dass der Web-Blaster auch einen ihrer im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel darstellen kann.

    Die Sache hat eine über sich hinausweisende Bedeutung, denn der Web-Blaster funktioniert „wie ein normaler Browser“. „Das wirft ganz interessante Fragen auf: wer darf eine Webseite darstellen? Muss sie auf eine bestimmte Art dargestellt werden? Gibt es „richtige“ und „falsche“ Browser? Wer darf eine fremde Webseite weiterverarbeiten?“

    22. Dezember 2009 16
  • : Privatsphäre bei eBooks
    Privatsphäre bei eBooks

    Die EFF hat eine „E‑Book Buyer’s Guide to Privacy“ veröffentlicht. Der Fokus liegt zwar auf den USA, die Bedingungen in Deutschland dürften allerdings vergleichbar sein. Das Fazit sieht auf’s Erste alles andere als rosig aus: Die Marktführer greifen weit in die Privatsphäre der Nutzer ein:

    E‑readers possess the ability to report back substantial information about their users’ reading habits and locations to the corporations that sell them. And yet none of the major e‑reader manufacturers have explained to consumers in clear unequivocal language what data is being collected about them and why.

    22. Dezember 2009 2
  • : Wie lebt es sich in einem Land mit Zensur?
    Wie lebt es sich in einem Land mit Zensur?

    Thomas Wanhoff hat für KoopTech einen interessanten Bericht über das Leben mit der Zensur in Vietnam verfasst:

    Wie also lebt es sich in einem Land mit der Zensur? Für mich gar nicht so schlecht, weil ich per Internet Zugriff auf alles habe, was ich brauche. Zumindest international. Wie übrigens die Vietnamesen auch. Es gibt hier CNN und BBC und Deutsche Welle im Fernsehen. Das kann jeder empfangen. Wir wissen nur nicht so wirklich gut, was im eigenen Land passiert oder eben auch nicht passiert. Es ist ein wenig schizophren: Medien dürfen offenbar Missstände anprangern, aber nicht die Verantwortlichen, meist die Vertreter der Partei, benennen.

    22. Dezember 2009 7
  • : China: Pläne für White Listing des Internets
    China: Pläne für White Listing des Internets

    Laut Beijing Times und Mingpao plant die chinesische Regierung eine weitere Ausweitung der Internetzensur. Anstelle der Sperrung unerwünschter Seiten soll demnach eine explizite Zulassung erfolgen, berichtet Danwei in Übersetzung der Beijing Times.

    Demnach ist der erste Schritt der Kampagne bereits letzten Monat damit angelaufen, dass in Zukunft nur noch Unternehmen und Behörden die chinesische .cn-Domain registrieren können. Das geht aus einem Dokument des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) hervor. Die zweite Phase soll laut der Bejing Times zwischen Januar und September 2010 eine Verschärfung der Kontrolle von Domain-Registrierungen mit sich bringen. In der finalen Phase von Oktober bis Dezember 2010 soll „a complete monitoring and analysis of online data flow and resources for identifying illegal and unsolicited activities“ durchgeführt werden.

    Ausländische Webseiten sollen laut der Bejing Times standardmäßig zensiert werden, schreibt Danwei:

    If carried out, the new MIIT measures will effectively set up a white-list of accessible sites. Any overseas website that does not make the effort to file paperwork with a Chinese government agency (or does not realize it needs to) will find itself cut off from mainland China.

    22. Dezember 2009 13
  • : EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde
    EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde

    Wie Heise berichtet, haben Vertreter der EU ein Abkommen verhindert, das Sehbehinderten und Blinden besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken gewährt hätte. Der „Schutz der Rechte von Darstellern an audiovisuellen Aufnahmen ihrer Darbietungen“ in internationalen Verträgen soll dagegen verstärkt werden.

    Aus der Abschlusserklärung des Ständigen Ausschusses für Urheber- und verwandte Rechte (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO), der vergangene Woche in Genf tagte, wurden zuletzt Passagen gestrichen, durch die ein völkerrechtlicher Vertrag für eine solche Schrankenregelung in die Wege geleitet werden sollte. Druck gegen eine echte Festlegung kam laut Informationen der Fachleute der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) insbesondere von Vertretern der EU.

    Der Widerstand der EU gegen Urheberrechtsschranken zugunsten von Sehbehinderten und Blinden scheint damit auch nach dem Einlenken der USA letzte Woche weiter zu bestehen. Die Content-Industrie dürfte daran ihren Anteil haben, wie die EFF schon vor einem Monat herausstrich:

    The contrast between those two processes is evident in a current US Copyright Office Consultation on a proposed WIPO Treaty for the Reading Disabled, when the same groups that declared that it would be just fine that ACTA „codify best practices for enforcement“ opposed attempts to codify the world’s system for the protection of the public interest, such as for copyright exceptions for the blind, visually impaired and those with reading disabilities.

    21. Dezember 2009 17
  • : Clevere Kampagne gegen Anti-Filesharing-Gesetz in Spanien
    Clevere Kampagne gegen Anti-Filesharing-Gesetz in Spanien

    Die spanische Regierung plant derzeit die Einführung eines Gesetzeszusatzes, der die Abschaltung von Torrent-Trackern und ähnlichen Seiten ohne richterliche Prüfung erlauben soll, „um geistiges Eigentum vor Piraterie im Internet zu schützern“. Aktivisten gehen dagegen mit einer inflationären Verbreitung von Torrent-Trackern vor.

    Bisher sind ist die spanische Gesetzgebung relativ Filesharing-freundlich, weshalb es eine große Anzahl in dem Land betriebene Torrent-Tracker gibt. Versuche, diese Seiten vom Netz nehmen zu lassen, sind bisher immer wieder gescheitert.

    Das von Präsident José Luis Rodríguez Zapatero eingebrachte „Gesetz für nachhaltige Wirtschaft“ soll dem bisherigen Gesetz für „Informationsgesellschafts-Angebote“ einen Passus hinzufügen. Artikel 8.1 erlaubt bereits die Beschränkung des Internetzugangs in diversen Situationen – Schutz der öffentlichen Ordnung, polizeiliche Ermittlungen, nationale Sicherheit, Schutz der öffentlichen Gesundheit, Schutz der Menschenwürde, Anti-Diskriminierung und Schutz von Kindern. Dem hinzugefügt werden soll der „Schutz von Rechten an geistigem Eigentum“.

    21. Dezember 2009 7
  • : Europäisches Parlament fordert besseren Zugang zu EU-Dokumenten
    Europäisches Parlament fordert besseren Zugang zu EU-Dokumenten

    Das EP hat sich in einer gestrigen Abstimmung dafür ausgesprochen, den öffentlichen Zugang zu EU-Dokumenten infolge des Lissabon-Vertrages zu verbessern. Die Parlamentarier kritisierten damit die EU-Kommission, die ihren letzten diesbezüglichen Gesetzesvorschlag trotz einer Aufforderung der Abgeordneten im März nicht modifiziert habe.

    Parliament is concerned that „in spite of the clear requests“ it made on 11 March, the Commission has not put forward a modified version of its draft law. At that time MEPs chose to adopt amendments contained in a report by Michael Cashman (S&D, UK) while postponing their final vote (on the legislative resolution) in order to leave the door open for a firstreading agreement.

    Die Parlamentarier sprechen sich dafür aus, die Regeln entsprechend den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes anzupassen. Das würde dazu führen, dass der Rat der EU in Zukunft Dokumente öffentlich machen  müsste, die bisher geheim gehalten werden, um den Entscheidungsprozess der Institution zu „schützen“.

    18. Dezember 2009 5
  • : Datenschutz-Klage gegen Facebook
    Datenschutz-Klage gegen Facebook

    Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat zusammen mit neun weiteren amerikanischen Organisationen bei der Federal Trade Commission (FTC) Klage gegen Facebook eingereicht. Die Bürgerrechtler sind der Meinung, die vor wenigen Tagen eingeführten Datenschutz-Regelungen des Social Networks verstieße gegen das US-Konsumentenschutzgesetz.

    Die Klage zielt darauf ab, dass die neuen Privatsphäre-Einstellungen für einige Benutzerinformationen keine Optionen mehr enthalten. Auf diese Weise ist es nicht mehr möglich, bestimmte Teile des Profils als nicht-öffentlich einzustellen.

    Dazu gehört unter anderem die Liste der Freunde. Dabei hat Facebook mittlerweile zwar nachkorrigiert, öffentlich bleibt diese Informationen allerdings auch nach den Änderungen noch. Man könnte sogar von einer Verwirrung der Nutzer sprechen, denn man kann die Anzeige der Freundesliste im Profil abschalten – Applikationen von Drittanbietern können allerdings weiterhin darauf zugreifen.

    Gegenüber der New York Times zeigte sich Facebook in Reaktion auf die Klage von EPIC weiterhin unbeirrt. Man freut sich darüber, wie viele Nutzer bereits Veränderungen an ihren Privatsphäre-Einstellungen vorgenommen haben und lobt das eigene Verhalten:

    Facebook’s plan to provide users control over their privacy and how they share content is unprecedented in the Internet age.

    Das könnte man auch unverschämt nennen.

    (via)

    18. Dezember 2009 7
  • : Neuseeland will „Graduated Response“ im zweiten Anlauf
    Neuseeland will „Graduated Response“ im zweiten Anlauf

    Neuseelands Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einführung einer „abgestuften Erwiderung“ auf wiederholte Copyright-Verstöße in P2P-Tauschbörsen vorsieht. Im März war ein ähnlicher Vorstoß nach Protesten gescheitert, diesmal allerdings glaubt Wirtschaftsminister Simon Power, in der geplanten Änderung des neuseeländischen Urheberrechts eine „gangbare Lösung“ gefunden zu haben. Er sieht in dem Entwurf einen „fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyrights gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer“.

    Konkret sind in dem Papier drei Maßnahmen erwähnt. Rechteinhaber sollen zunächst von Internetanbietern das Verschicken von Warnhinweisen verlangen können. Wird ein Nutzer nach drei Verwarnungen erneut beim illegalen Tauschen erwischt, kann der Rechteinhaber vor einem speziellen „Copyright-Tribunal“ eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Dollar beantragen. Bei besonders schweren Vergehen sind auch härtere Strafen wie eine sechsmonatige Sperrung des Internetanschlusses möglich. Der Prozess verläuft nach einem „fast track system“, in dem beide Seiten Nachweise vorlegen können. Zu einer Anhörung kommt es allerdings nicht, außer wenn der Beschuldigte diese explizit fordert.

    Der Gesetzesentwurf wurde bereits im August verfasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Im Januar kommenden Jahres will die Regierung den Vorschlag ins Parlament einbringen. Parallel dazu ist Neuseeland auch an dem Verhandlungen um das ACTA-Abkommen beteiligt, bei dem ähnliche Vorschläge im Kampf gegen illegales Filesharing auf dem Tisch liegen.

    (via)

    18. Dezember 2009 3
  • : Massive Datenschutzklage gegen Videoverleiher Netflix
    Massive Datenschutzklage gegen Videoverleiher Netflix

    In den USA ist am Donnerstag eine Klage gegen den Online-Videoverleiher Netflix eingereicht worden. Die Kläger fordern 2.500 Dollar Schadensersatz für jeden der 2 Millionen Kunden des Unternehmens, berichtet Wired: Threat Level.

    Anlass ist ein Wettbewerb, den Netflix ausgeschrieben hatte, um seinen Empfehlungsalgorithmus zu verbessern. Der DVD-Verleiher stellte mehr als 50.000 Teilnehmern zwei Datensätze zur Verfügung. Der erste enthielt 100 Millionen Film-Bewertungen, zusammen mit dem Zeitpunkt der Bewertung, einer eindeutigen ID-Nummer für den Kunden und Informationen über den Film. Auf der Basis dieser Daten von 480.000 Kunden sollten die Wettbewerbsteilnehmer einen Empfehlungsalgorithmus erstellen, der 10% besser als Netflix eigener vorhersagen würde, wie diese Kunden andere Filme bewerten würden.

    Die Daten waren derart schlecht anonymisiert, dass bereits nach wenigen Wochen zwei Wissenschaftler der University of Texas diverse Netflix-Kunden identifizierten. Sie verglichen dafür deren „anonyme“ Reviews in dem Datenset von Netflix mit solchen, die in der Internet Movie Database veröffentlicht wurden. Dadurch ließen sich Aufschlüsse u.a. über die sexuelle Orientierung und politische Einstellung der Betroffenen gewinnen. Threat Value schreibt dazu:

    The complaint calls that the Brokeback Mountain factor, arguing that marketers will suck up the data, combine it with other data sets and start pigeon-holing people into marketing categories, based on assumptions about the movies they rated.

    18. Dezember 2009 4
  • : Mobilfunkanbieter gibt Bewegungsdaten für Marketing frei (Update)
    Mobilfunkanbieter gibt Bewegungsdaten für Marketing frei (Update)

    Der größte österreichische Mobilfunkanbieter mobilkom austria bietet als kostenpflichtigen Service die anonymisierten Bewegungsdaten seiner Kunden für Marketing- und Forschungszwecke an. Die Bewegungen der 4,7 Mio. SIM-Karten werden in einem einzelnen Datenstrom zusammengefasst. Das berichtet pressetext.de.

    Datenschutzprobleme sieht man bei dem Unternehmen keine, sagt Petra Stangl, stellvertretende Marketing-Bereichsleiterin der mobilkom austria:

    Alle Daten sind vollständig anonymisiert und verschlüsselt. Auch findet keine Verknüpfung mit vorhandenen Kunden- oder Rechnungsdaten statt.

    Erschreckend sind eher die Aussagen von möglichen Nutzern der Daten, die pressetext.de zitiert. So sei „das einzelne Individuum gerade im Bereich Geo-Marketing und derartigen Mobilitätsstudien aber völlig uninteressant“, gibt die Seite die Aussage des „Geo-Marketing-Experten“ Georg Magenschab wieder. Susanne Wolf-Eberl, Geschäftsführerin von Research & Data Competence, wird mit den Worten zitiert,

    17. Dezember 2009 20
  • : JIM 09: Nicht einmal 50% der Jugendlichen nutzen Privatsphäre-Optionen
    JIM 09: Nicht einmal 50% der Jugendlichen nutzen Privatsphäre-Optionen

    Viel Kulturpessismus ist unberechtigt, aber um den Datenschutz steht es schlecht: Die Studie JIM 09 (Jugend, Information, (Multi-) Media) untersucht die Mediennutzung von Jugendlichen in Deutschland anhand der Befragung von 1200 Personen zwischen 12 und 19 Jahren.

    Wie geht die Generation der vermeintlichen „Digital Natives“ mit dem Internet um? Laut der Studie ist es für sie vor allem ein Kommunikationsmedium, die Hälfte der im Internet verbrachten Zeit dient der Kommunikation. Informationen werden in vielen Bereichen noch immer aus dem Fernsehen, zum Teil auch Zeitschriften und Tageszeitungen bezogen.

    Wenn sie sich im Internet informieren wollen, sind Suchmaschinen die erste Anlaufstelle. „Informationen zum aktuellen Zeitgeschehen werden in erster Linie auf den Seiten der großen Provider gesucht, auch die Online-Angebote von Tageszeitungen und Zeitschriften spielen hier noch eine Rolle.“ In anderen Bereichen, wenn es um Sport, Mode oder Musik geht, sind spezialisierte Portale führend.

    17. Dezember 2009 21