Simon Columbus

  • : China zahlt Prämien für die Meldung von Pornoseiten
    China zahlt Prämien für die Meldung von Pornoseiten

    Eine chinesische Behörde versucht sich am Crowdsourcen einer Zensurdatenbank. Als Anreiz für die Meldung von pornographischen Webseiten zahlt das China Internet Illegal Information Reporting Center dem ersten Hinweisgeber zwischen 1.000 und 10.000 Yuan (99 bis 987 Euro).

    Die Nachrichtenagentur Xinhua vermeldete am Sonntag bereits erste Erfolge. Nachdem die Belohnung für Internet-Blockwarte am Freitag ausgelobt wurde, verzehnfachten sich die Hinweise. Bis Samstag Nachmittag gingen mehr als 13.000 Meldungen über ein Webformular und über 500 Telefonanrufe ein.

    Das Zentrum wurde 2004 gegründet und hat seitdem mehrere Kampagnen gegen Pornographie im Internet gefahren, die letzte seit Anfang diesen Jahres. Im November erweiterte die Behörde ihren Fokus auch auf mobile WAP-Seiten.

    (via)

    7. Dezember 2009 9
  • : Play09 Creative Gaming Festival
    Play09 Creative Gaming Festival

    In Potsdam findet derzeit ein „Festival für kreatives Computerspielen“ statt. Play09 dreht sich um Machinima, das Erstellen eigener Computerspielwelten und Balletttanzen in Ballerspielen.

    Es geht bei „Creative Gaming“ darum, Computerspiele anders zu nutzen, als eigentlich von den Entwicklern vorgesehen. „Aufzeigen, woraus Computerspiele noch bestehen, außer sie zu spielen“ will Tina Ziegler von der Initiative Creative Gaming. Etwa, indem die Medienpädagogen Schüler „in einem Ballerspiel Ballett tanzen“ lassen.

    Solche aufgenommenen Filmsequenzen aus Computerspielen haben sich als „Machinima“ zu einer aufstrebenden Kunstform entwickelt. Besucher der Play09 können an Work-Stations eigene Filme drehen. Aber die Mitglieder der Initiative Creative Gaming wollen über das Umdeuten bestehender Spiele hinaus.

    4. Dezember 2009 2
  • : Google-CEO Eric Schmidt: Internet ist nicht das Ende der Nachrichten
    Google-CEO Eric Schmidt: Internet ist nicht das Ende der Nachrichten

    Nicht nur in Deutschland, auch in den USA schlägt Google derzeit harte Kritik von Zeitungsverlagen entgegen, die den Konzern für ihre sinkenden Umsätze verantwortlich machen. Googles Vorstandschef Eric Schmidt hat diesen Anwürfe in einem Meinungsartikel für die Wall Street Journal gekontert:

    With dwindling revenue and diminished resources, frustrated newspaper executives are looking for someone to blame. Much of their anger is currently directed at Google, whom many executives view as getting all the benefit from the business relationship without giving much in return. The facts, I believe, suggest otherwise.

    Erick Schonfeld hat den Artikel für Techcrunch ganz schön zusammengefasst:

    Hey, we know the Internet is killing your business, but don’t blame us. Google is here to help.

    3. Dezember 2009 2
  • : Amadeu-Antonio-Stiftung fördert Engagement älterer Bürger gegen Rechtsextremismus im Internet
    Amadeu-Antonio-Stiftung fördert Engagement älterer Bürger gegen Rechtsextremismus im Internet

    Das Internetportal Netz-gegen-Nazis.de hat in den vergangenen Wochen ein Projekt gestartet, mit dem Senioren fit gemacht werden sollen für den Kampf gegen rechte Ideologien im Internet. Heute wurde „Generation 50plus aktiv im Netz gegen Nazis“ im Rahmen einer Podiumsdiskussion vorgestellt.

    Die Workshops richten sich laut der Geschäftsführerin von Netz-gegen-Nazis, Simone Rafael, sowohl an ältere Menschen mit Interneterfahrung, die sich bisher noch nicht gegen Rechtsextremismus engagiert haben, als auch an im Netz weniger bewanderte, aber bereits politisch aktive Senioren.

    Daher gibt es jeweils eine Einführung in „das Internet und seine Foren, Chats und sozialen Netzwerke“, wie es in einer Broschüre heißt, als auch in den modernen Rechtsextremismus. Es findet allerdings auch ein „Moderationstraining“ statt, in dem rechte Diskussionsmuster aufgezeigt und angemessene Reaktionen gelehrt werden.

    Die Podiumsdiskussion, an der u.a. die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuthteilnahm, drehte sich leider vor allem um die Frage, wie ältere Menschen zu politischem Engagement motiviert werden können. Das Internet kam vor allem als gefährliches Territorium im Gespräch vor.

    3. Dezember 2009 4
  • : Web-Unternehmen gegen Digital Economy Bill
    Web-Unternehmen gegen Digital Economy Bill

    Die Internet-Giganten Facebook, Google, Yahoo und eBay haben sich gegen eine Klausel des „Digital Economy Bill“ ausgesprochen, die dem britischen Wirtschaftsminister weitreichende Befugnisse über das Urheber- und Patentrecht zugestehen würden. Das berichtet die BBC.

    Die als „Clause 17“ bekanntgewordene Passage sieht vor, dem Secretary of State for Business, Innovation and Skills die Möglichkeit zu geben, Verordnungen zum Copyright, Designs and Patents Act zu erlassen. Damit könnte der Inhaber dieses Amtes die Copyright-Gesetzgebung am Parlament vorbei anpassen.

    Aus Sicht von Amtsinhaber Lord Peter Mandelson ist das wichtig, um die Gesetzgebung „zukunftssicher“ zu machen. Die Unternehmen sehen darin allerdings eine Gefahr. Die Klausel würde „Innovation hemmen“ und „unnötige Kosten verursachen“:

    2. Dezember 2009 5
  • : EFF-Klage für Offenlegung von Social-Network-Überwachung
    EFF-Klage für Offenlegung von Social-Network-Überwachung

    Die EFF klagt in den USA gegen ein halbes Dutzend Behörden. Die Bürgerrechtler wollen herausbekommen, wie diese zur Nutzung von Social Networks für „Ermittlungen, Datensammlung und Überwachung“ stehen.

    Derzeit werden verschiedene Gesetzesänderungen im Kongress diskutiert, mit denen der Schutz von Nutzern Sozialer Netzwerke gestärkt werden sollen. Die EFF hatte daraufhin zusammen mit Partnerorganisationen mehr als ein Dutzend Anfragen nach dem „Freedom of Information Act“ an verschiedene Behörden ausgesandt.

    Da diverse Behörden der Anforderung nicht Folge geleistet haben, klagt die EFF nun gegen sie. Die Klage zielt auf die sofortige Freigabe aller Aufzeichnungen ab, die Richtlinien zur Nutzung von Social Networks bei der Ermittlungsarbeit betreffen.

    2. Dezember 2009 2
  • : Google schränkt „First Click Free“ ein
    Google schränkt „First Click Free“ ein

    Google geht auf die Anbieter von Paid Content zu und ermöglicht es Teilnehmern an seinem „First Click Free“-Programm in Zukunft, den Service auf fünf Zugriffe pro Tag zu beschränken.

    Die Angebote von Verlagen, die sich an „First Click Free“ beteiligen, werden auch dann von Google durchsucht, wenn sie hinter einer Paywall versteckt sind. Bedingung ist allerdings, dass der mit der Suche gefundene Artikel dann auch kostenlos angesehen werden kann: Der „erste Klick“ auf die kostenpflichtige Seite ist gratis.

    Google begründet das damit, dass man kein „Cloaking“ erlauben wolle: Dem Nutzer dürfe kein anderer Inhalt angezeigt werden als der Suchmaschine. In der Praxis hieß das bisher allerdings, dass man beliebig viele Inhalte einer kostenpflichtigen Seite für lau lesen konnte, wenn man sie über Google fand.

    Diesem Schlupfloch wird mit der neuen Regelung ein Riegel vorgeschoben: Verlage können sich dafür entscheiden, die „First Click Free“-Regelung so einzuschränken, dass nur noch fünf Aufrufe pro Tag kostenlos sind. Danach wird dem Nutzer die übliche Aufforderung angezeigt, sich zu registrieren oder ein Abo abzuschließen.

    2. Dezember 2009 8
  • : 8 Millionen Anfragen für GPS-Daten in den USA
    8 Millionen Anfragen für GPS-Daten in den USA

    Der drittgrößte amerikanische Mobilfunkanbieter Sprint Nextel hat im Laufe von zwölf Monaten acht Millionen Anfragen für GPS-Daten Strafverfolgungsbehörden bekommen. Was das bedeutet, ist allerdings umstritten.

    Der Datenschutz-Aktivist Chris Soghoian hat in seinem Blog Aufnahmen einer entsprechenden Aussage von Paul Taylor, dem Manager des Electronic Surveillance Teams von Sprint Nextel, auf der nicht-öffentlichen Intelligent Support Systems Konferenz im Oktober publiziert.

    Darin wird deutlich, dass der Mobilfunkanbieter ein Web-Interface für die Strafverfolgungsbehörden bereitstellt. Damit können die Ermittler automatisiert „Pings“ durchführen, um ein Mobiltelefon zu verfolgen, indem sie die Mobilfunknummer angeben und GPS-Daten erhalten. Diese „Pings“ können alle drei Minuten durchgeführt werden.

    Sprint gibt laut Wired: Threat Level an, Soghoian habe die Angaben falsch interpretiert. Bei der Zahl „acht Millionen“ handele es sich um die Summe der „Pings“ und nicht um die Anzahl der Überwachungsfälle.

    2. Dezember 2009 12
  • : Verlage vs. Google: ACAP, das intelligente robots.txt
    Verlage vs. Google: ACAP, das intelligente robots.txt

    Wolfgang Michal beschäftigt sich auf Carta mit dem Automated Content Access Protocol (ACAP), der „intelligenten“ Version von robots.txt: „ACAP ist Digitales Rechte-Management (DRM).“

    ACAP regelt, anders als das Protokoll robots.txt, nicht nur ob, sondern auch wie Suchmaschinen auf Webseiten-Inhalte zugreifen dürfen. Würden sich Google & Co. daran halten, bekämen Verlage und andere Website-Betreiber beträchtliche Macht über die Suchmaschinen-Anbieter.

    Aktuell spielt ACAP im Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen eine relativ geringe Rolle. Es dürfte aber zu den vielen „Säulen“ gehören, auf denen die Verlage laut Christoph Keese ihre zukünftige Strategie errichten wollen.

    Verlage contra Google: Der vergessene Kampf um ACAP auf Carta.

    2. Dezember 2009 2
  • : Sippenhaftung bei Amazon
    Sippenhaftung bei Amazon

    Die Frankfurter Rundschau berichtet über zwei neue Fälle von Datenmissbrauch in Deutschland.

    Bei Amazon kommt es demnach zu einer Form von Sippenhaftung. Das Kundenkonto eines Mannes soll gesperrt worden sein, weil seine Tochter im gleichen Haus lebt wie ein Mann, der Schulden bei Amazon hat. In einer Mitteilung von Amazon heißt es:

    Wir mussten Ihr Kundenkonto (…) deaktivieren, da es aufgrund von Übereinstimmungen bei den angegebenen Daten in Verbindung zu einem anderen Kundenkonto steht, bei dem es Unstimmigkeiten gegeben hat.

    Aus diesem Grund wurde das Konto des Mannes sowie aller Hausbewohner gesperrt. Auch nach Beschwerden des Betroffenen habe das Unternehmen nicht reagiert, heißt es bei der FR.

    Die Zeitung berichtet auch von einem Berufsschullehrer, der sich unter falschem Namen, aber mit echter Adresse beim Internetportal der Versicherung Hannoversche Leben anmeldete, um ein Angebot als Beispiel für den Unterricht zu erhalten.

    Die fiktive Person erhielt allerdings nicht nur Unterlagen von der Versicherung – sondern später auch Post von der GEZ. „Sie verdienen bereits eigenes Geld und (…) halten Rundfunkgeräte zum Empfang bereit?“, fragt die Gebühreneinzugszentrale die nicht existierende Person.

    Bei der GEZ heißt es, man habe die konkrete Adresse „für den Versand von Informationsschreiben an die Zielgruppe ‚Junge Erwachsene’ angemietet“. Die Hannoversche Leben, aus deren Bestand die Daten offensichtlich an den Gütersloher Adresshändler AZ Direkt gelangten, prüft den Vorgang nach eigenen Angaben bereits seit Wochen.

    2. Dezember 2009 17
  • : Cartoon-Zeichnerin Nina Paley verdient $ 55.000 mit Creative Commons
    Cartoon-Zeichnerin Nina Paley verdient $ 55.000 mit Creative Commons

    Die data-epi-spacing amerikanische data-epi-spacing Künstlerin data-epi-spacing Nina data-epi-spacing Paley data-epi-spacing verdient data-epi-spacing an data-epi-spacing ihrem data-epi-spacing Zeichentrickfilm data-epi-spacing „Sita data-epi-spacing Sings data-epi-spacing the data-epi-spacing Blues“ data-epi-spacing mehr, data-epi-spacing als data-epi-spacing ihr data-epi-spacing alle data-epi-spacing Vertriebsprofis data-epi-spacing versprochen data-epi-spacing hatten data-epi-spacing – data-epi-spacing indem data-epi-spacing sie data-epi-spacing ihn data-epi-spacing unter data-epi-spacing einer data-epi-spacing Creative-Commons-Lizenz data-epi-spacing kostenlos data-epi-spacing weggibt.

    Insgesamt data-epi-spacing 55.000 data-epi-spacing Dollar data-epi-spacing hat data-epi-spacing ihr data-epi-spacing der data-epi-spacing Film data-epi-spacing eingebracht, data-epi-spacing obwohl data-epi-spacing er data-epi-spacing unter data-epi-spacing einer data-epi-spacing Share-Alike-Lizenz data-epi-spacing von data-epi-spacing Creative data-epi-spacing Commons data-epi-spacing kostenlos data-epi-spacing heruntergeladen data-epi-spacing werden data-epi-spacing kann. data-epi-spacing In data-epi-spacing einem data-epi-spacing Vortrag data-epi-spacing auf data-epi-spacing dem data-epi-spacing Cross-Media data-epi-spacing Film data-epi-spacing Forum data-epi-spacing von data-epi-spacing „Power data-epi-spacing to data-epi-spacing the data-epi-spacing Pixel“ data-epi-spacing in data-epi-spacing London data-epi-spacing zählte data-epi-spacing Paley data-epi-spacing detailliert data-epi-spacing auf, data-epi-spacing woher data-epi-spacing die data-epi-spacing Einnahmen data-epi-spacing kamen:

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    1. Dezember 2009 17
  • : ELENA: Zentrale Datenbank erfasst Streik-Teilnehmer
    ELENA: Zentrale Datenbank erfasst Streik-Teilnehmer

    Die Frankfurter Rundschau berichtet über den elektronischen Einkommensnachweis „Elena“: „Wer streikt, wird erfasst“.

    Demnach wird ab dem 1. Januar 2010 aufgezeichnet, wer an einem Streik teilgenommen hat. Zudem werden Informationen darüber erfasst, ob rechtmäßig oder wild gestreikt wurde oder Beschäftigte vom Arbeitgeber ausgesperrt wurden. Außerdem sollen Arbeitgeber über Abmahnungen und Kündigungsgründe Auskunft geben, ohne dass die Betroffenen sich dazu äußern können.

    Elena wurde unter den Schlagworten „Bürokratieabbau“ und „Kostenersparnis“ eingeführt. Ab 2012 sollen damit Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld schnell und ohne aufwendigen Papierkram beantragt werden können. Tatsächlich aber ist die Liste der Angaben, die Unternehmen über ihre Angestellten zu machen haben, mehr als 40 Seiten lang.

    Gefragt wird unter der Rubrik „Fehlzeiten“ auch nach der Teilnahme an Streiks. Auch Abmahnungen und mögliches Fehlverhalten werden erfasst. Die Daten werden an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermittelt.

    1. Dezember 2009 32
  • : Stadt Augsburg mahnt Blogger wegen „augsburgr.de“ ab
    Stadt Augsburg mahnt Blogger wegen „augsburgr.de“ ab

    Die Stadt Augsburg hat einen Blogger wegen Verletzung ihres Namensrechts abgemahnt, weil der Mann die Domain „augsburgr.de“ registriert hatte. Das schreibt die Augsburger Allgemeine:

    Er meldete also die Adresse augsburgr.de an – und schrieb dann an die Stadt: „Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen“, hieß es in seiner E‑Mail an das OB-Referat.

    Doch eine Genehmigung gab es nicht. Stattdessen flatterte dem jungen Blogger am 25. Oktober ein Anwaltsbrief ins Haus – eine Abmahnung. Der Jurist forderte Fleischmann im Namen und im Auftrag der Stadt Augsburg auf, die Domain augsburgr.de sofort zu löschen. Durch die Benutzung der Domain werde das Namensrecht der Stadt Augsburg verletzt. Fleischmann habe eine „Namensanmaßung“ begangen, verwende die Domain widerrechtlich und überhaupt könnten Menschen ja die Stadt Augsburg mit dem Blog augsburgr.de in Verbindung bringen – was so nicht sein dürfe.

    Daraufhin kündigte Michael Fleischmann die Domain wieder – und dachte, „der Fall sei damit erledigt“. Das erwies sich vor einigen Tagen als Trugschluss, als ihm die Stadt Augsburg eine Kostennote über die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1890,91 Euro zusandte. Besonders dreist ist, dass es dazu hieß:

    24. November 2009 77
  • : Britisches Netzsperren-Gesetz vorgestellt
    Britisches Netzsperren-Gesetz vorgestellt

    In Großbritannien wurde heute der umstrittene Digital Economy Bill vorgestellt. Der Gesetzesvorschlag umfasst unter anderem eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem Filesharing. Darunter sind eine Three-Strikes-Regelung und umfangreiche Befugnisse für das Wirtschaftsministerium.

    Die Netzsperren sollen nicht direkt eingeführt werden, berichtet die BBC. Vorerst sollen die Internetanbieter lediglich dazu verpflichtet werden, Mahnschreiben an Kunden zu verschicken, die bei illegalem Filesharing erwischt wurden. Die Rechteinhaber müssen demnach für die Zusendung eine Pauschalgebühr bezahlen, die von der Regulierungsbehörde Ofcom festgelegt wird.

    20. November 2009 22
  • : Gesetzesentwurf für Vorratsdatenspeicherung in Österreich
    Gesetzesentwurf für Vorratsdatenspeicherung in Österreich

    Das Infrastrukturministerium hat heute einen Entwurf (PDF) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Damit soll die „Data-Retention“ nach den EU-Vorgaben umgesetzt werden.

    Dem Papier zufolge sollen die gespeicherten Daten lediglich für die Mindestdauer von sechs Monaten von den Providern vorgehalten werden. Genutzt werden dürfen sie nur in Ermittlungen wegen schweren Straftaten (eine Ausnahme stellt die „Gefahr im Verzug“ dar). Damit bewegt sich der Entwurf am unteren Rand der EU-Forderungen.

    Laut Futurezone gibt es allerdings noch einen Streitpunkt, der bis zum 24. November gelöst werden muss. Bis dahin hat Österreich Zeit, auf die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission zu reagieren. Die Auseinandersetzung rankt sich vor allem um einen über die Minimalanforderungen hinausgehenden Wunsch von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter:

    Die Richtlinie schreibt vor, dass die Internet-Verbindungsdaten gespeichert werden müssen, wodurch die Sicherheitsbehörden zur Fahndung bei schweren Straftaten Zugriff auf die IP-Adressen erlangen. Das Innenministerium will aber, dass die Polizei auch auf die Internet-Verbindungsdaten zugreifen können soll, ohne dass eine Straftat vorliegt, also präventiv. Diesen Konflikt wollen die Koalitionäre während der Begutachtung ausräumen.

    Verkehrsministerin Doris Bures von der SPÖ kann sich laut einer heutigen Mitteilung eine Regelung vorstellen,

    wonach die Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Teilnehmern zu einem bestimmten Zeitpunkt unter genau definierten Bedingungen erhalten. Und zwar zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit eines Menschen. Dazu müssten allerdings auch im Sicherheitspolizeigesetz Anpassungen bezüglich des Rechtsschutzes gemacht werden im Hinblick auf Informationspflichten und Einbindung der Datenschutzkommission.

    20. November 2009 4
  • : Gefährden intelligente Stromzähler die Privatsphäre?
    Gefährden intelligente Stromzähler die Privatsphäre?

    Die Washington Post berichtet über eine neue Studie zu Datenschutzbedenken bei der Einführung von intelligenten Stromzählern.

    In dem Report wird davor gewarnt, dass die Energieversorger mit der Einführung von „Smart Grids“ umfangreiche Informationen über den Stromverbrauch ihrer Kunden erhalten, weil der Stromverbrauch in kürzeren Abständen gemessen wird:

    Even if electricity use is not recorded minute by minute, or at the appliance level, information may be gleaned from ongoing monitoring of electricity consumption such as the approximate number of occupants, when they are present, as well as when they are awake or asleep.

    20. November 2009 13
  • : Versicherung verliert 1,5 Millionen Datensätze
    Versicherung verliert 1,5 Millionen Datensätze

    In den USA hat die Krankenversicherung Health Net 1,5 Millionen Patientendatensätze verloren, den Fall aber erst nach sechs Monaten publik gemacht. Dabei handelte es sich um sensible Informationen, schreibt Wired: Threat Level:

    The data, which was stored on a portable disk drive that disappeared from the insurer’s office, was unencrypted and included patient Social Security numbers, bank account numbers and health data, according to the Hartford Courant. The disk also contained personal information on at least 5,000 physicians.

    Die Versicherung behauptet, es habe sechs Monate lang gedauert, herauszufinden, welche Informationen sich auf dem Datenträger befanden. Diese seien im übrigen in einem Image-Format gespeichert, dass spezielle, nur für Health Net verfügbare Software benötige. Der Attorney General Richard Blumenthal reagiert mit einem schönen Vergleich auf diese Ausflüchte:

    Another day, another data breach […] But companies still don’t get it: Personal information is like cash and should be guarded with equal care.

    20. November 2009 4
  • : Pläne für britisches Anti-Piraterie-Gesetz geleakt
    Pläne für britisches Anti-Piraterie-Gesetz geleakt

    „The most radical copyright proposal I’ve ever seen“: Cory Doctorow hat Informationen über den britische Digital Economy Bill veröffentlicht. Das Gesetz soll morgen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

    Doctorow berichtet über Pläne des First Secretary of State von Lord Peter Mandelson, den Träger seines Amtes „Secretary of State“ (ob damit der First Secretary of State oder der Secretary of State for Business, Innovation and Skills, beides von Mandelson eingenommene Ämter, gemeint ist, wird nicht deutlich) Secretary of State for Business, Innovation and Skills zu ermächtigen, Verordnungen (secondary legislation) zum Copyright, Designs and Patents Act zu erlassen. Neue Gesetze könnten vom Amtsträger also ohne Debatte im Parlament erlassen werden. Doctorows Quelle nennt drei Argumente Mandelsons für seinen Vorschlag:

    1. The Secretary of State would get the power to create new remedies for online infringements (for example, he could create jail terms for file-sharing, or create a „three-strikes“ plan that costs entire families their internet access if any member stands accused of infringement)

    2. The Secretary of State would get the power to create procedures to „confer rights“ for the purposes of protecting rightsholders from online infringement. (for example, record labels and movie studios can be given investigative and enforcement powers that allow them to compel ISPs, libraries, companies and schools to turn over personal information about Internet users, and to order those companies to disconnect users, remove websites, block URLs, etc)

    3. The Secretary of State would get the power to „impose such duties, powers or functions on any person as may be specified in connection with facilitating online infringement“ (for example, ISPs could be forced to spy on their users, or to have copyright lawyers examine every piece of user-generated content before it goes live; also, copyright „militias“ can be formed with the power to police copyright on the web)

    19. November 2009 16
  • : Vodafone führt „privilegierten“ Zugang zu seinem 3G-Netz ein
    Vodafone führt „privilegierten“ Zugang zu seinem 3G-Netz ein

    Vodafone hat angekündigt, in Spanien zukünftig diskriminierend in den Datenverkehr in seinem 3G-Netz einzugreifen. Der Traffic von Kunden, die bereit sind, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen, soll in Fällen von Netzwerk-Überlastung (Congestion) bevorzugt behandelt werden, schreibt La Quadrature du Net:

    This means that instead of equally sharing the network capacity between all users, Vodafone will discriminate against the subscribers who do not pay the extra fee, and deliberately slow them down. Such a business model based on organizing a scarcity of resource instead of investing in more infrastructure is in total contradiction with the nature of Internet as we know it.

    Ohne gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität werden solche als „Privileg“ verkauften Diskriminierungen in Zukunft weiter zunehmen, gerade im Mobilfunk-Bereich, wo die Kapazität beschränkter ist als in den Kabelnetzen.

    19. November 2009 16
  • : Datenschutzbeauftragter fordert Haft für Datenschutz-Vergehen
    Datenschutzbeauftragter fordert Haft für Datenschutz-Vergehen

    Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich gestern auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden. Da die bisher verhängten Geldstrafen offensichtlich nicht abschreckend genug wirkten, wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, in schweren Fällen begrüßenswert.

    Dix sprach dabei insbesondere den Arbeitnehmerdatenschutz an, denn Angestellte und Bewerber befänden sich in einer „strukturellen Abhängigkeit“ von ihren Arbeitgebern. Sie könnten sich häufig nicht gegen Ausspionierung wehren. Daher müssten die Strafen in diesem Bereich verschärft werden, um eine abschreckende Wirkung ausüben zu können. Bisher sei die Verhängung von Haftstrafen wegen Datenschutzvergehen nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Gesetzgebung gegen Stalking möglich, wenn einzelne Personen gezielt verfolgt würden.

    Mit seinen Aussagen schloss Dix sich seinem britischen Kollegen Christopher Graham an. Der oberste Datenschützer des Vereinigten Königreichs hat sich anlässlich des Verkaufs von Vertragsdaten durch T‑Mobile-Mitarbeiter ebenfalls für Haftstrafen bei schweren Datenschutzverstößen ausgesprochen.

    Dix hatte zuvor bereits die Schaffung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzrechts angeregt, weil für viele Maßnahmen keine klaren Regelungen existierten. Zugleich forderte er eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses sei mittlerweile dreißig Jahre alt und trotz mehrerer Novellen nicht mehr zeitgemäß. Besonders in Bezug auf das Internet ließen sich viele Datenschutzfragen mit dem alten Gesetzestext überhaupt nicht beantworten.

    19. November 2009 7