Simon Columbus
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: US-Behörde wollte illegal an Nutzerdaten von indymedia.us gelangen
: US-Behörde wollte illegal an Nutzerdaten von indymedia.us gelangen Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat einen Versuch der amerikanischen Justizbehörden aufgedeckt, sich mit ungesetzlichen Mitteln Nutzerdaten der unabhängigen offenen Publikationsplattform Indymedia.us zu verschaffen.
Ein Staatsanwalt hatte mit einer so genannten „Grand Jury Subpoena“ (PDF) eine Administratorin des Servers, auf dem Indymedia.us gehostet wird, zur Herausgabe aller IP-Adressen zum Datenverkehr der Website vom 25. Juni 2008 aufgefordert.
Zudem wurde die Administratorin unter Androhung „weiterer Untersuchungen“ aufgefordert, Stillschweigen über die Anordnung zu wahren. Der Fall wurde dennoch bekannt, weil Indymedia mit der EFF zusammengearbeitet hat. Deren Rechtsanwälte haben die Anordnung zur Herausgabe von Beweismitteln erfolgreich angefochten, woraufhin diese zurückgezogen wurde.
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: Bundestags-Petition für Open Access
: Bundestags-Petition für Open Access Eine neue ePetition setzt sich für den „Kostenlosen Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ ein:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
In der Begründung wird kritisiert, dass hohe Kosten und die Vielfalt wissenschaftlicher Zeitschriften Bürgern heute den Zugang zu Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung de facto verschließen. Dabei sei es nicht angemessen, dass der Bürger noch einmal für bereits von ihm finanzierte Forschungsergebnisse zahlen müsse.
Die Petition kann man noch bis zum 22. 12. hier unterzeichnen.
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: FSFE vergibt Fellowship-Stipendien
: FSFE vergibt Fellowship-Stipendien Die Free Software Foundation Europe wird über das kommende Jahr jeden Monat drei Stipendienfür ihr Fellowship an Personen vergeben, die sich für Freie Software einsetzen, aber den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können. Matthias Kirschner, der Fellowship-Koordinator der Foundation, sagt dazu:
Das Fellowship ist der einfachste Weg, um sich mit der Free Software Foundation Europe zu identifizieren und ihre Arbeit zu unterstützen. Es bestand immer aus drei Aspekten: finanzielle Unterstützung, politisches Gewicht und aktive Beteiligung. Wir bieten das Fellowship-Stipendium für alle an, welche ihre Hingabe für Freier Software gezeigt haben. Wir wollen verhindern, dass jemand durch finanzielle Probleme daran gehindert wird Teil der Fellowship Gemeinschaft zu sein.
Ermöglicht wird die Vergabe der Stipendien durch eine Spende der tarent GmbH. Wer sich bewerben möchte, kann das mit einer eMail an fellowship@fsfeurope.org tun. Gefordert ist lediglich eine Beschreibung des Engagements für Freie Software. Aus den Bewerbern werden jeden Monat drei hervorstechende Kandidaten ausgewählt.
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: Spanien schickt drei Millionen anonyme Prepaid-Nutzer ins Mobilfunk-Nirvana
: Spanien schickt drei Millionen anonyme Prepaid-Nutzer ins Mobilfunk-Nirvana The Register berichtet über das Vorgehen der spanischen Regierung gegen anonyme Nutzer von Prepaid-Handies. Drei bis vier Millionen Mobilfunkkunden, die ihr Gerät nicht personalisiert gemeldet hatten, sollen davon betroffen sein:
As of this morning, anyone who didn’t toe the line will, when they try to make a call, be met with a recorded message telling them their number’s up. Incoming calls are blocked too, although the phones will still be able to access the 112 emergency number.
Die Regelung wurde in Reaktion auf den Terroranschlag von 11. März 2004 eingeführt. Weil derart viele Handynutzer die Aufforderung zur Registrierung nicht befolgt haben, können Betroffene diese noch sechs Monate lang nachholen. Nach diesem Zeitraum sind Nummer und Guthaben definitiv verloren. Letzteres soll sich laut El País übrigens auf gut 25 Millionen Euro belaufen.
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: Zehn Empfehlungen zum European Interoperability Framework
: Zehn Empfehlungen zum European Interoperability Framework Anfang des Monats hat der niederländische Journalist Brenno de Winter einen Draft der Europäischen Kommission für eine Version 2.0 des European Interoperability Framework (EIF) veröffentlicht.
Die Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) hat sich dem Entwurf gewidmet. In ihrer Analyse schreibt sie, dass das Papier in seiner derzeitigen Form „Interoperabilität untergraben“ würde. Deshalb stellt die FFIIzehn Empfehlungen für ein besseres EIF 2.0 auf.
Das Dokument ist ein Nachfolger des EIF 1.0 aus dem Jahr 2004, das ein besonderes Gewicht auf offene Standards und Open-Source-Software legte. EIF 1.0 enthält u.a. eine klare Definition des Fachbegriffs „Offene Standards“. Das verursachte eine Lobbybemühungen, die sich nun in der Version 2.0 des EIF niedergeschlagen haben, berichtet FFII-Präsident Benjamin Henrion:
Microsoft und andere größere Unternehmen lobbyierten die Europäische Kommission und die Generaldirektion Unternehmen, um die Definition von Offenen Standards aus dem Text zu entfernen, damit sie Freie und quelloffene Software mittels Lizenzgebühren für Patente ausschließen können.
In der jetzigen Form würde EIF 2.0 u.a. Patent-Kartelle im öffentlichen Sektor zulassen. Die FFII sieht darin auch eine „indirekte Zustimmung“ zur Patentierbarkeit von Software.
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: Urheberrecht ist wie Prohibition
: Urheberrecht ist wie Prohibition In einem Interview mit GRITtv vergleicht der US-Professor und Autor von „Here Comes Everybody“ Clay Shirky das Urheberrecht mit der Prohibition, die scheiterte, weil sich niemand daran hielt:
It doesn’t matter what the law is, if enough people are not going to obey it, then the system is going to be changed.
(via)
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: Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich
: Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich Futuruzone berichtet über die Auseinandersetzungen innerhalb der österreichischen Koalitionsregierung bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung. SPÖ und ÖVP müssen sich, um ein Bußgeld der Europäischen Union zu vermeiden, bis zum 24. November auf einen Gesetzesvorschlag einigen.
Bei der Dauer der Speicherung hat die SPÖ anscheinend die Oberhand behalten und durchgesetzt, dass es bei dem von der EU vorgegebenen Mindestzeitraum von sechs Monaten bleibt. Noch offen sich allerdings die Frage der Zugriffsbedingungen, schreibt Futurezone:
Das Justizministerium muss nämlich noch festlegen, ab welchem Strafmaß die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen dürfen. Um die Arbeit der Polizei zu erleichtern, würde die ÖVP hier die Schwelle gern möglichst niedrig ansetzen.
Zudem bleibt zu klären, unter welchen Bedingungen die Polizei auch ohne Richtervorbehalt auf gespeicherte Vorratsdaten zugreifen darf. Dabei soll es eine „Gefahr im Verzug“-Klausel geben, die im Falle der Bedrohung von Leib und Leben greifen soll.
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: Wikipedia: Die große Relevanz-Diskussion
: Wikipedia: Die große Relevanz-Diskussion Gestern Abend lud der Verein Wikimedia Deutschland in seine Geschäftsräume zur Diskussion. Es sollte um die in den letzten Tagen nach einigen umstrittenen Artikellöschungen hochgekochte Frage gehen, was in die Wikipedia gehört und was nicht. Dazu saßen auf dem Podium die beiden Wikipedianer Leon Weber und Martin Zeise sowie die Blogger Johnny Haeusler und Pavel Mayer.
Der Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland, Pavel Richter, führte durch die Diskussion. Er formulierte bereits zu Anfang die Ziele, die sein Verein mit der Veranstaltung verband: Man wolle aufklären über das, was im Projekt Wikipedia vor sich gehe, und zugleich die Chance wahrnehmen, Anregungen und Kritik von einer Gruppe zu bekommen, die sonst in der Wikipedia nicht gehört werde, den Nutzern.
Richter formulierte außerdem einen angenommenen Konsens zwischen allen Beteiligten. Er gehe davon aus, dass sich alle für die Wikipedia einsetzten, um sie zur besten Enzyklopädie zu machen, und dass niemand die Wikipedia „zumüllen“ wolle.
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: Einigung beim Telekom-Paket
: Einigung beim Telekom-Paket In der vergangenen Nacht haben sich Vertreter von Ministerrat und Europäischem Parlament auf einen Kompromisstext für den umstrittenen Zusatz 138 geeignet, der den Richtervorbehalt bei Netzsperren regelt. Bis zuletzt ging es um die Frage, ob durch die endgültige Formulierung eine Three-Strikes-Regelung erlaubt würde oder nicht. Dieser Zusatz wird nun als Punkt 3a in Artikel 1 eingefügt:
3a. Measures taken by Member States regarding end-users’ access to or use of services and applications through electronic communications networks shall respect the fundamental rights and freedoms of natural persons, as guaranteed by the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and general principles of Community law.
Any of these measures regarding end-users’ access to or use of service and applications through electronic communications networks liable to restrict those fundamental rights or freedoms may only be imposed if they are appropriate, proportionate and necessary within a democratic society, and their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards in conformity with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and with general principles of Community law, including effective judicial protection and due process. Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard of the person or persons concerned subject to the need for appropriate conditions and procedural arrangements in duly substantiated cases of urgency in conformity with European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms. The right to an effective and timely judicial review shall be guaranteed.
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: Der NDR lässt bluten
: Der NDR lässt bluten Es ist gerade einmal eine Woche her, da prangerten Journalisten des NDR an, dass Daimler Bluttests von Bewerbern verlangt. Jetzt berichtet die taz, dass der Sender genau die gleiche Praxis verfolgt:
Der NDR bestätigte, dass allen Bewerbern, die einen Arbeitsvertrag erhalten sollen, Blut abgenommen werde. „Der Betriebsarzt teilt dem NDR lediglich mit, ob ein Bewerber für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist oder nicht“, sagte Pressesprecher Martin Gartzke. Die Einzelheiten der Diagnose würde der Arzt nicht weitergeben.
Datenschützer und Arbeitsrechtler kritisieren die Maßnahme bereits. Es handele sich um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Dort sei geregelt, dass Arbeitgeber nur die „erforderlichen“ Daten erheben dürften. Auf die Frage, welche „erforderlichen“ Informationen aus den Bluttests gewonnen werden können, heißt es beim NDR, die Blutwerte lieferten Anhaltspunkte, ob der jeweilige Beschäftigte „die vorgesehene Wochenarbeitszeit wird bewältigen können“.
Auf diese Weise lassen sich allerdings auch noch andere Informationen erlangen. So könnte der Sender Hinweise auf eine Schwangerschaft erhalten, die er rechtlich gar nicht erfragen darf.
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: „Google hat ein wirtschaftliches Interesse an Meinungsfreiheit“
: „Google hat ein wirtschaftliches Interesse an Meinungsfreiheit“ Am gestrigen Nachmittag lud Google in Berlin zu der Veranstaltung Breaking Borders, wo eine Reihe illustrer Namen über die Meinungsfreiheit im Zeitalter des Internets diskutierten.
Der Gesamttenor des Nachmittags mit drei Keynotes und einer Podiumsdiskussion war eindeutig, dass „Internet und neue Medien helfen, Redefreiheit auszuweiten“, wie es der Generalsekretär der Reporter ohne Grenzen, Jean-François Julliard, formulierte. Von der in gewissen Kreisen gehegten Mentalität, den Medienwandel nicht wahrhaben zu wollen, war nichts zu spüren. Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, wurde da sehr deutlich:
The internet is helping people develop the world – either you understand this or you will disappear like the Communist regimes.
Interessant war, die Haltung von Google zur Redefreiheit zu hören. Rachel Whetstone sprach davon, dass Google ein wirtschaftliches Interesse an Redefreiheit habe: „Je mehr Informationen sich online befinden, desto größere Möglichkeiten haben wir, Geld zu verdienen.“ Deutlich wird, dass Google Informationen vor allem quantitativ sieht. Dazu, dass der Konzern unter anderem in China seine Suchergebnisse zensiert, meinte Whetstone: „Es ist beser, einen Großteil der Informationen anzubieten als überhaupt keine Informationen.“ In solchen repressiven Regimes wirke das Internet wie eine Bresche in einem Damm.
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: Quelle-Insolvenz: Stehen die Kundendaten vor dem Verkauf?
: Quelle-Insolvenz: Stehen die Kundendaten vor dem Verkauf? Sueddeutsche.de berichtet, dass im Zuge der Geschäftsauflösung von Quelle auch die Kundendatenbank des Versandhändlers unter den Hammer kommen könnte:
[E]in Sprecher von Insolvenzverwalter Karl Hubert Görg bestätigte sueddeutsche.de, die Daten könnten verkauft werden – sofern kein Widerrufsvermerk in der Kundendatei vermerkt sei.
Dabei soll das sogenannte Listenprivileg zur Anwendung kommen. Diese Sonderregelung ermöglicht die Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken auch ohne Zustimmung der Betroffenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht einen Verkauf nach dem Listenprivileg allerdings im Konkursfall nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. Wo Unternehmensteile aufgelöst würden, seien die vorhandenen Kundendaten zu löschen:
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: „Threatened Voices“ dokumentiert die Verfolgung von Bloggern
: „Threatened Voices“ dokumentiert die Verfolgung von Bloggern Global Voices Advocacy hat gestern sein neuestes Projekt gelauncht, Threatened Voices. Die Seite ist schon jetzt die wohl umfangreichste Informationsquelle zu politischen Repressionen gegen Blogger. Sami ben Gharbia schreibt in seiner Einführung:
Today, Global Voices Advocacy is launching a new website called Threatened Voices to help track suppression of free speech online. It features a world map and an interactive timeline that help visualize the story of threats and arrests against bloggers worldwide, and it is a central platform to gather information from the most dedicated organisations and activists.
Die Seite enthält Profile der einzelnen Betroffenen mit genauen Angaben zu ihrer Situation. Auf einer Karte wird die weltweite Verteilung der Fälle visualisiert, die sich auch nach der Situation der Blogger – ob inhaftiert, freigelassen oder bedroht – aufschlüsseln lässt. Eine Zeitleiste gibt zudem Übersicht über die historische Entwicklung.
In Zukunft soll Threatened Voices als Plattform zum Crowdsourcen von Informationen zu Bedrohungen und Verhaftungen von Bloggern etabliert werden. Neue Einträge können über ein einfaches Formular beigetragen werden.
Die bisher von einem Freiwilligen-Team, an dem auch ich mich beteiligt habe, zusammengetragene Datenbank ist bereits ausgesprochen umfangreich. In Zukunft soll die Seite auch eine API erhalten, um einen Zugriff auf die Datenbank zu ermöglichen.
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: Datenlücke im Fanshop des 1. FC Köln
: Datenlücke im Fanshop des 1. FC Köln Unter fc-fanshop.de findet man den offiziellen Fanshop des Fußball-Bundesligisten aus Köln. Wir haben einen Hinweis auf eine Sicherheitslücke auf der Seite zugespielt bekommen, durch die man fremde Profile übernehmen kann. Für Mitglieder des 1. FC Köln wird automatisch ein Benutzerkonto auf fc-fanshop.de angelegt. Wenn man Club-Mitglied ist, kann man sich dann mit Vor- und Nachnamen einloggen. Als Standardpasswort wird die Mitgliedsnummer verwendet.
Solche Mitgliedsnummern werden immer wieder in Publikationen des 1. FC Köln, etwa der Fanzeitschrift „Geißbockecho“, veröffentlicht. Das betrifft insbesondere prominente Anhänger des Vereins, aber z.B. auch Personen, deren Mitgliedsnummer eine Schnapszahl darstellt.
Mit diesen Informationen kann man Fanshop-Benutzerkonten übernehmen. Wir haben das testweise bei einigen Prominenten getan – Michael Schumacher ist darunter, Guildo Horn und das Ehrenmitglied Pelé. Allerdings konnten wir auch auf die Profile von weniger bekannten Fans zugreifen, deren Mitgliedsnummern aus verschiedenen Gründen im Vereinsmagazin veröffentlicht wurden. In keinem der Fälle war das Passwort geändert worden. Vermutlich ist den betroffenen Personen nicht einmal bewusst, dass ein solches Konto auf ihren Namen existiert.
Auf der Seite konnten wir einerseits Adressen abgreifen. Andererseits war es auch möglich, selbst eine Email-Adresse nachzutragen und dann die Benutzerkonten für Bestellungen zu missbrauchen. Wir hätten Guildo Horn 100 T‑Shirts nach Hause schicken können – zahlbar per Nachnahme.
Das Problem war bereits seit zwei Jahren bekannt. Damals hatte unsere Quelle das erste Mal per eMail auf die Sicherheitslücke hingewiesen. Doch nach einem Jahr war das Problem noch immer nicht behoben. Unsere Quelle richtete sich deshalb direkt telefonisch an den 1. FC Köln. Auf eine Versicherung, sich der Angelegenheit zu widmen, folgten allerdings keine Taten. Die Lücke existierte also zwei Jahre lang – erst in Anbetracht unserer Ankündigung, sie zu veröffentlichen, wurde dem gestern Abhilfe geschaffen.
Wir haben vom 1. FC Köln folgendes Statement erhalten:
Der Datenschutz der Mitglieder- und Kunden Daten liegt dem 1. FC Köln sehr am Herzen. Um Missbrauch vorzubeugen und die persönlichen Mitglieds- und Kundendaten zu schützen, haben wir für alle Mitglieder ein neues Passwort für den Zugang zu unseren Online-FanShop erstellt, das zufallsgeneriert wurde. Mitglieder können Ihr neues Passwort ab sofort in unserem Online-FanShop abrufen. Um die Sicherheit und den Schutz der persönlichen Daten zu erhöhen, haben wir unsere Mitglieder – wie zuvor auch – nochmals dringlich darauf hingewiesen, nach Erhalt des neu generierten Passwortes ein neues selbst gewähltes Passwort zu nutzen. Wir denken, dass wir damit einen möglichen Missbrauch beim Mitglieder-Login ausschließen können.
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: Klage gegen Gen-Patente in den USA
: Klage gegen Gen-Patente in den USA In den USA ist erstmals eine Klage vor Gericht zugelassen worden, die Gen-Patente aufgrund einer Bürgerrechtsverletzung anfechtet. Das berichtet Wired: Threat Level. Die American Civil Liberties Union (ACLU) und weitere Kläger behaupten, durch das Patent würde der erste Verfassungszusatz – der Schutz der freien Rede – untergraben. Weil gut ein Fünftel des menschlichen Genoms patentiert ist, könnte eine Entscheidung in diesem Fall zu einer Welle weiterer Klage führen, schreibt Richter Robert W. Sweet (PDF) in seiner Entscheidung, den Prozess zuzulassen:
The challenges to the patents-in-suit raise questions of difficult legal dimensions concerning constitutional protections over the information that serves as our genetic identities and the need to adopt policies that promote scientific innovation and biomedical research. The widespread use of gene sequence information as the foundation for biomedical research means that resolution of these issues will have far-reaching implications, not only for gene-based health care and the health of millions of women facing the specter of breast cancer, but also for the future course of biomedical research.
Das Unternehmen Myriad Genetics hält die Rechte an den Genen BRCA1 and BRCA2, die für die Vorhersage von Brust- und Eierstockkrebs von Bedeutung sind. Die Patente gingen so weit, dass sie die Forschung einschränkten, schreibt die ACLU (PDF). Kurz gesagt deckten die mehr als zehn Jahre alten Patente jegliche neue wissenschaftliche Methode ab, mit der diese Gene untersucht werden könnten.
Die Kläger gehen davon aus, dass nicht patentierbar sind, weil es sich um Produkte der Natur handele. Myriad habe die Gene nicht erfunden, geschaffen oder sonst in irgendeiner Weise konstruiert, sondern sie lediglich in der Natur lokalisiert und ihren Informationsgehalt beschrieben, wie er bereits in der Natur vorkomme und funktioniere.
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: Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an
: Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an Bereits am Mittwoch könnten die Verhandlungen über das Telekom-Paket einen Abschluss finden. Dann findet das nächste Treffen der Unterhändler des Parlaments und ein weiterer interinstitutioneller „Trialog“ statt. Dort könnten sich die Unterhändler des Parlaments bereits auf eine Kompromissformulierung festlegen, die dann nur noch vom Ministerrat abgesegnet werden müsste.
La Quadrature du Net hat deshalb eine Kampagnenseite gestartet und ruft Bürger dazu auf, die Abgeordneten zu kontaktieren und sich für eine bürgerrechtsfreundliche Regelung einzusetzen.
Es geht dabei weiterhin um den Zusatzparagraphen 138, der die Einführung von „Three Strikes“-Regelungen zumindestens erschweren soll. Das Europäische Parlament hatte die ursprüngliche Version von „Amendment 138“ bereits zweimal abgesegnet. Der neue Kompromissvorschlag des Europarats weicht die Regulierung allerdings deutlich auf. Er läuft darauf hinaus, dass jeder Mitgliedsstaat eigenständig Internetsperren einführen darf, solange sie nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und seine eigene Verfassung verstoßen. Zudem erlaubt er anders als die Version des Parlamentes auch Privatunternehmen, Internetzugang zu beschränken. Philippe Aigrain von La Quadrature sagt:
„The Council’s position demonstrates that its aim is to obtain a wording compatible with ‚three unproved alleged infringements and you are out of the Internet’ mass sanction policies. Some countries want to install them by laws, others through privately operated mechanisms. The duty of the Parliament delegation is to make sure that only a wording that makes clear that the access to the Internet, a condition of freedom of expression in today’s world, cannot be restricted in such a manner.“
Weil der Zusatzparagraph 138 der letzte verbliebene Streitpunkt im Großprojekt Telekom-Paket ist, lastet ein gewisser Druck auf den Unterhändlern. futurezone spekuliert, der Ministerrat könne damit drohen, das Paket scheitern zu lassen, sollte die Einführung von Internetsperren nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.
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: 1.600 neue Vorschläge für die amerikanische Terroristen-Liste – pro Tag
: 1.600 neue Vorschläge für die amerikanische Terroristen-Liste – pro Tag Im Zuge einer Antwort von FBI-Chef Robert S. Mueller an den Justiz-Ausschuss des Senats sind eine Reihe von interessanten Informationen über die amerikanische „Terrorist Watch List“ bekannt geworden, berichtet die Washington Post.
Die Daten beziehen sich allesamt auf eine zwölf Monate lange Periode, die im vergangenen März zuende ging. In diesem Zeitraum wurden im Durchschnitt jeden Tag 1.600 neue Einträge von den amerikanischen Geheimdiensten für die Datenbank vorgeschlagen. Das FBI wies allerdings daraufhin, dass nicht jeder neue Eintrag für eine Person stehe. Vielmehr könne es sich auch um Pseudonyme oder Namens-Varianten bereites geführter Individuen handeln. Im gleichen Zeitraum stellten die Beamten täglich 600 Löschanträge und schlugen 4.800 Veränderungen in bestehenden Einträgen vor.
Insgesamt enthält die immer weiter anwachsende Datenbank nun angeblich eine Million Einträge, die sich auf 400.000 Namen beziehen. Neun Prozent der in dieser Liste erfassten Personen stehen auch auf der „No Fly“-Liste der US-Regierung. Weniger als fünf Prozent der betroffenen Personen sind amerikanische Staatsangehörige oder haben eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in den USA.
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: Wer illegale Downloads nutzt, gibt mehr Geld für Musik aus
: Wer illegale Downloads nutzt, gibt mehr Geld für Musik aus Eine britische Studie bestätigt, dass die Nutzer illegaler Downloads deutlich mehr Geld für den legalen Erwerb von Musik ausgeben als der Rest der Bevölkerung. Wer angab, illegale Downloads zu nutzen, gibt im Durchschnitt 77 Pfund (84 Euro) pro Jahr für Musik aus. Bei denen, die sich Musik ausschließlich legal beschaffen, sind es nur 44 Pfund.
Für die Studie wurden im Auftrag des Think Tanks „Demos“ 1000 Briten zwischen 16 und 50 Jahren befragt. Zehn Prozent von ihnen gaben an, illegale Downloads zu nutzen. Das stellt einen auffälligen Widerspruch zu den Zahlen der Musikindustrie dar, die von sieben Millionen „Musikpiraten“ im Vereinigten Königreich spricht. Wenn die Ergebnisse der Studie korrekt sind, dürfte diese Zahl gerade einmal halb so groß sein.
Die Auftraggeber der Studie sehen in den Ergebnissen ein Argument gegen die Pläne der britischen Regierung, eine Three-Strikes-Regelung einzuführen. Ein solches Gesetz könnte der Musikindustrie selbst schaden, weil dadurch ihre wichtigsten Kunden bestraft würden, sagt Peter Bradwell von Demos:
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: Erstes Treffen des OpenData Networks
: Erstes Treffen des OpenData Networks Am Mittwoch hat das neu gegründete OpenData Network zu einem ersten Treffen eingeladen. Dabei sollte es vor allem um einen inhaltlichen Austausch gehen. Mit dabei war neben den Machern diverser eDemokratie-Projekte auch die Verantwortliche für den Internetauftritt des Bundestages, Maika Jachmann.
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: Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste
: Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste Vom 10. bis 15. Oktober hat in Singapur die Generalversammlung von Interpol stattgefunden. Dabei wurde auch über eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet diskutiert:
Delegates also endorsed a resolution calling for member countries to promote the use of technological tools such as access-blocking of websites containing child sexual abuse images. To support national units investigating these types of crime, the INTERPOL General Secretariat will also create and share with police worldwide a list of Internet addresses of sites identified as containing abusive images.