Klage gegen den Web-Blaster

Alvar Freude hat nach einer Abmahnung nun eine Klage wegen des Web-Blasters bekommen:

Die Hamburgerin Martina Nolte, laut eigener Darstellung Fotojournalistin, hat beim Amtsgericht Hamburg Klage eingereicht. 890 Euro verlangt sie dafür, dass der Web-Blaster auch einen ihrer im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel darstellen kann.

Die Sache hat eine über sich hinausweisende Bedeutung, denn der Web-Blaster funktioniert „wie ein normaler Browser“. „Das wirft ganz interessante Fragen auf: wer darf eine Webseite darstellen? Muss sie auf eine bestimmte Art dargestellt werden? Gibt es „richtige“ und „falsche“ Browser? Wer darf eine fremde Webseite weiterverarbeiten?“

Die Argumente von Noltes Anwalt scheinen mehr als fadenscheinig, teilweise beruhen sie auf einem falschen Verständnis der Funktionsweise des Web-Blasters. Allerdings haben sich Hamburger Gerichte immer wieder in fragwürdigen Entscheidungen auf die Seite von Rechteinhabern gestellt. Sollte das in diesem Fall gleichermaßen passieren, dürfte das bedeutende Auswirkungen auf Internetangebote wie Google Translate haben. Denn auch dadurch kann man eine Webseite darstellen. Alvars Anwalt Thomas Stadler macht die Problematik in seiner Klageerwiderung deutlich:

Der Denkfehler der Klägerin besteht darin, dass sie die Bereitstellung eines bestimmten Werkzeugs mit einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung gleichsetzt bzw. verwechselt. Sobald also jemand einen fremden Text mittels einer Software darstellt oder verändert, müsste der Softwareanbieter hierfür Schadensersatz leisten, wenn man der klägerischen Logik folgt. Dass dem nicht so ist, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

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16 Ergänzungen

  1. Hmmm, heisst das, dass ich meine Sonnenbrille mit pinken Gläsern nicht beim Lesen von Webseiten ausfsetzen darf, da ich sonst gegen das Urheberrecht verstosse? :D Letztendlich wird ja nur die Darstellung geändert oder nicht?

    1. @Rafael
      Dein „Sie sind dumm wie Brot.“ erfüllt zumindest den Tatbestand der Beleidigung. Damit spielst du dann mit Frau Nolte in der gleichen Niveau-Liga. Schade eigentlich.

  2. Unglaublich. Was ich daheim mit code mache,der sich ohne dass ichs vielleicht will auf der platte niederlaesst,ist doch meine sache. Ansonsten muss jede Webseite einen disclaimer beinhalten,der jedesmal geklickt werden muss,dass man sich bewusst ist,dass es strafbar ist,den code un-konform zu behandeln/zu oeffnen.was ja nicht geht,weil ich den disclaimer ja gar nciht seh (!!!) dank web-buster.

    Tsssss…

  3. Ich hab‘ das zuerst für einen schlechten Witz gehalten … aber gut, wenn die Dame ernst macht, bleibt zu hoffen, dass sie auf den Kosten sitzenbleibt. So etwas Dreistes habe ich ja noch selten erlebt.

  4. Ich meine wie dumm muss man sein…. Es kann doch nicht sein, dass vollkommen verblödete Menschen mit 0 ahung für die Materie, mit einem Anwalt in der Hand im Internet amok laufen dürfen. Mich regt sowas wirklich auf und ich meine da muss jemand doch dem ganzen einhalt gebieten….

  5. Ich kannte Web-Blaster bislang nicht, habe nun aber das eigene Blog «blasten» lassen …

    Besonders nützlich wirkt Web-Blaster für mich nicht, aber wenn es andere Benutzer anders sehen – gern! :) Nützlich wäre in jedem Fall, wenn Web-Blaster gängige Sonderzeichen korrekt darstellen würde … ;)

    Für mich ist dieses Beispiel bloss eines von vielen, dass zeigt, wie unsinnig das Abmahnwesen in Deutschland inzwischen geworden ist.

  6. Fr. Nolte mit ihrer kreativen Auslegung des Gedankens einer Freien Enzyklopädie ist (Keine ihmo ernsthaft freie Lizenz für ihre Wikipedia-Beiträge) wir dauf der Liste der Internetzerstörer sicher ihren Platz finden. Nicht so prominent wir UvdL oder die Chinesische Regierung, aber eine Erwähnung hat sie verdient.

  7. @Rainer

    Der Versuch mit Abmahntrollen und Internetausdruckern auf „Augenhöhe“ zu kommunizieren ist mehrfach grandios gescheitert.

    Die Netzgemeinde hat in den letzten Jahren immer wieder den „Klügeren“ gespielt und nachgegeben.
    Mit welchem Ergebnis? Durch gezielte Rabulistik haben Politiker, die Contentmafia und der Abmahnwahn schon für die Schere im Kopf gesorgt.

    Ich finde, und dabei handelt es sich um meine ganz persönliche Meinung die niemand teilen muss, es ist an der Zeit mit den Mitteln die ein jeder hat zurückzuschlagen.

    Zensurula hat gezeigt das gezielte Falschaussagen, Diffamierungen und Rabulistik bei dem Wahlvieh funktionieren. Daher nehme ich mir das Recht heraus besagte Frau Nolte in MEINEM Blog als „dumm wie Brot“ zu bezeichnen.

    Was den „Tatbestand der Beleidung“ angeht: Du solltest nicht mir juristischen Begriffen um Dich schmeissen, von denen Du nicht genug verstehst.

    Ich bin a) weder Deutscher und b) wohne ich nicht in Deutschland sowie c) habe ich den Blogbeitrag aus meiner Heimat, Spanien, verfasst. Hier gelten ein wenig andere juristische Spielregeln für Menschen die ich in die „Netzöffentlichkeit“ begeben. Wir dürfen jemanden in aller Öffentlichkeit als „dumm“ bezeichnen (ausser dem König unter Umständen).

    Und um nochmal zur eigentlichen Aussage zurückzukommen: Ich halte diese Frau Nolte für bedauernswert dämlich, sie hat die Wikipedia nicht verstanden, sie hat das Internet nicht verstanden und ich würde gerne einen Beitrag dazu leisten, dass sie eines Tages aufwacht und dann feststellt, dass sie die ganze Welt schlichtweg nicht versteht.

    gruss,

    Rafael
    http://www.rafaelwv.com
    http://www.nach-schlag.com

    1. Hä? Nur weil du kein Deutscher bist, darfst du gegen deutsches Recht verstoßen? Coole Einstellung! Es ist sicher richtig, dass du in diesem Fall nicht „greifbar“ bist, was mit der Strafbarkeit aber nix zu tun hat. Aber egal, in diesem Fall ist das ja echt nur Kinderkram.

      Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung.

      Du brauchst mich von der Sinnhaftigkeit der Argumente nicht überzeugen; aber ich kann niemanden ernst nehmen, der sich toll findet, wenn er jemanden öffentlich beleidigen kann und so ein bisschen sein eigenes Ego ausführt.

      Ich finde dieses Verhalten genauso zum Kotzen, wie die verquere Sicht der Dinge von Frau Nolte.

  8. Uhm … muss ich jetzt Angst haben das mich wer abmahnt, weil ja Fotos, Texte, usw., wenn ich eine Webseite lade, bei mir im Cashe „vervielfältigt“ werden?

    Und auch wenn ich mich etwas vorsichtiger ausdrücken werde und muss als Rafael, der Versuch hier ist soo dreist das man ihr wünscht so richtig auf die (sprichwörtliche) Schnauze zu fallen und das in den Kosten anschließend auch spürt, denn das hier ist nichts anderes als ein dreckiger Abzockversuch.

  9. Interessant ist natürlich schon, ob die Veränderung einer Website beim Transfer die Rechte des Urhebers berührt.

    Wenn ich von einem Grafiker einen Flyer machen lasse, dann darf ich da ohne sein Einverständnis nichts mehr daran verändern, da ich nur die Nutzungsrechte habe. (Mag überrissen wirken, ist aber so.)

    Inwieweit ist nun ein Browser, der die Designleistung „Website“ nicht so darstellt wie der Künstler es will ein Verstoß gegen das Urheberrecht? Denn die Veränderung tritt ja nur dort auf, wo dieser bestimmte Browser benutzt wird, und das könnte schon wieder private Nutzung sen. (Wenn ich zuhause meinen Picasso etwas buntiger mache und das keinem zeige ist das ja auch wieder legal.

    Allerdings könnte man da als skrupeloser Künstler auf die Idee kommen eine Website zu erstellen, die nur ein Browser korrekt darstellen kann und dann kann man die anderen auch abmahnen?

  10. @Rainer

    Ich glaube Du hast mich nicht verstanden und das StGB auch nicht. Das StGB gilt erstmal nur für deutsches Staatsgebiet und dann noch für deutsche im Ausland (wobei das schwierig durchzusetzen ist).

    Für Bürger anderer Länder die sich nicht in Deutschland aufhalten gilt, auch wenn Du es wohl gerne anders hättest, NICHT das deutsche Recht. Die Zeiten in denen die ganze Welt am deutschen Wesen zu genesen hatte sind zum Glück ein oder zwei Tage vorbei.

    Wenn wir mal tatsächlich von einen „Tatbestand“ ausgehen wollen, dann ist ein Tatmerkmal, nämlich die Begehung in den Grenzen des StGB nicht gegeben, den der Ort der Begehung ist nicht Deutschland, der „Täter“ kein Deutscher und damit unterliegt der Fall nicht deutscher Gerichtsbarkeit, nur weil ich unter anderem in deutscher Sprache veröffentliche.

    Stichwort: Nazi-Seiten und Propagande in den USA, Mein Kampf, etc.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.