Facebook: Hamburger Datenschutzbeauftragter fordert Recht auf Pseudonyme

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will Facebook dazu zwingen, Pseudonyme zuzulassen.

Facebook verpflichtet seine Nutzer bekanntlich dazu, Klarnamen zu verwenden und verbietet ihnen den Einsatz von Pseudonymen. Gegen diesen Zwang will der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vorgehen und hat deshalb eine Verwaltungsanordnung erlassen, die Facebook dazu zwingen soll, Pseudonyme für deutsche Bürger zuzulassen. Das soziale Netzwerk verstoße gegen das Telemediengesetz, in dem das Recht auf Verwendung eines Pseudonyms festgeschrieben ist. Allerdings blieb zunächst unklar, wie hoch die Erfolgsaussichten der Anordnung einzuschätzen sind, wie Spiegel Online berichtete:

Facebook reagierte überrascht auf den Vorstoß des Hamburger Datenschutzbeauftragten. „Wir sind enttäuscht, dass Facebooks Klarnamen-Regeln wieder zum Thema werden, weil deutsche Gerichte sie mehrfach überprüft und Vertreter von Regulierungsbehörden entschieden haben, dass diese dem maßgeblichen europäischen Datenschutzrecht in jeder Hinsicht genügen“, erklärte eine Unternehmenssprecherin.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter war bereits vor mehr als zwei Jahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig mit dem Versuch gescheitert, Facebook zur Einführung von Pseudonymen zu zwingen. Pseudonyme würden Nutzern erlauben, ihre wahre Identität zu verbergen. Die Richter entschieden damals in einem nicht weiter anfechtbaren Beschluss, dass für alle Aktivitäten des unter anderem für Europa zuständigen Facebook-Hauptquartiers mit Sitz in Irland allein das nationale Datenschutzrecht dieses Landes gilt. Deutsche Vorschriften greifen also nicht.

Die Anordnung Caspars richtet sich gegen Facebook Irland mit Hauptquartier in Dublin. Die dortige Tochter des Internetriesen ist für alle Aktivitäten des Netzwerks in Europa, dem Nahen Osten sowie in Afrika zuständig.

In einem Interview mit der FAZ erklärte Caspar nun, dass sich die rechtliche Situation in der Zwischenzeit verändert hätte und er deshalb berechtigte Hoffnung auf einen positiven Ausgang hege:

Damals haben die Richter in Schleswig tatsächlich entschieden: Für Facebook gilt das irische Datenschutzrecht. Die rechtliche Situation hat sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Google Spain aber verändert. Danach ist es für die Anwendbarkeit des nationalen Datenschutzrechts nicht mehr erforderlich, dass die Niederlassung selbst die Daten der Nutzer verarbeitet. Es reicht aus, wenn die Tochterniederlassung mit ihren Aktivitäten zur Finanzierung des von dem Internetdienst bereitgestellten Angebots beiträgt. Dies ist bei der Niederlassung, die Facebook in Hamburg betreibt, der Fall.

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4 Ergänzungen

  1. Ey, was regt ihr euch alle auf Mann ?! Facebook kann drauf scheißen, weil für sie NUR das US Recht gilt. Die Zweigstelle in Irland ist auch egal, da das nicht das Impressum ist. Aber selbst wenn FB das extra für das europäische Recht eingerichtet hat, ja und, dann gilt eben das IRISCHE Recht und NICHT das deutsche oder sonst eines. Dasselbe übrigens auch für Whatsapp was US Recht angeht, deshalb sind die ganzen Vorwürfe von wegen illegal in DE und nicht mit deutschem Recht vereinbar und bla fürn Arsch, weil das schlicht nicht deutsches Recht ist und dem nicht unterliegt ! Ich erinnere nochmal an die Korrespondenz zwischen Wikileaks und dem BND:
    https://file.wikileaks.org/file/bnd-correspondence.txt

    So, das war erstens. Und zweitens – aus Sicht der User. Ey, was ist los mit euch ?! Wer ist denn bitte so fucking blöde und gibt echte Daten bei FB an ? Ich meine Vornamen OK, aber doch nicht Nachnamen. Oder die echte Arbeitsstelle, oder Studium, Schule, Geburtsdatum etc. Alles wo man identifiziert werden könnte trägt man nicht ein oder macht falsche Angaben. Und wer doch die richtigen nimmt, der braucht sich über Hacking und Anzeigen nicht wundern. Mit das wichtigste von allem: IMMER mit einer falschen IP Adresse einloggen. Benutzt dafür am besten VPN, welchen ihr vertrauen könnt, seht ihr hier
    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015-150228/

    Und ich erinnere nochmal an die abartigen Spionage Regel von FB
    http://en.textsave.org/dqub

    Auch wenn ihr private Daten darüber schicken wollt wie Handy Nr. oder Adresse oder so, dann NUR mit Diensten wie diesen hier:
    http://www.readthenburn.com

    So, und nun hören bitte ALLE mal auf rumzuheulen, weil es aus beider Sicht NULL Gründe für gibt !

  2. Das Rumheulen ist absolut berechtigt, man sollte nicht gezwungen sein solche Dienste zu nutzen um im Internet unerkannt zu sein. Ich weiss, man ist auch nicht gezwungen bei FB zu sein, ich bins ja auch nicht, aber FB ist derartig weit verbreitet, daß man schnell abgekanzelt werden kann wenn man dort nicht ist. Nicht jeder ist stark genug sich dem Gruppenzwang zu entziehen.

  3. Wer als muendiger Buerger in diesem Netz kostenlose Dienste nutzen will muss ich a) die Umstaende der Realisierung durchlesen und b) persoenlich entscheiden ob er dies zu den angegebenen Bedingungen nutzen will!
    Weil es kann nicht immer irgend ein europaeischer Held gegen amerikanischen Quatsch vorgehen. Es muss mal jeder wieder selber anfangen zu denken.
    Und ganz nebenbei, ich kann mich noch daran erinnern wo der deutsche Staat versucht hat das mit den Pseudonymen abzuschaffen, weil das mit der Anonymitaet in Netz nicht sein sollte.

    Also wer mit dem pseudonymfreien Raum „FB“ nicht umgehen kann, kann immer noch ein Web Seite ins Netz stellen! Ist kaum schwieriger wie die AGB von „FB“ abzunicken.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.