Fluggäste, die aus oder nach Europa reisen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Daten künftig für fünf Jahre lang gespeichert und ausgewertet werden. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat mit einer Mehrheit von 32 zu 27 Stimmen den Kompromissantrag des Berichterstatters im Innenausschuss, Timothy Kirkhope, abgesegnet, der den Weg für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) freimacht.
Bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers werden dabei gespeichert und umfassen etwa den Namen, Kreditkartendaten, Hotelreservierungen oder spezielle Essenswünsche. Abgelegt werden die Daten in sogenannten „Passenger Information Units“ (PIUs) des jeweiligen Mitgliedsstaates, wo sie analysiert und gegebenenfalls an nationale Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Das soll dabei helfen, bislang „unbekannte Personen“ auszuforschen, die „schwere Verbrechen oder Terroranschläge“ planen könnten. Nach einem Zeitraum von 30 Tagen sollen die Daten, die einen einzelnen Passagier identifizieren könnten, „maskiert“ für fünf Jahre aufbewahrt werden, was sich jederzeit rückgängig machen lässt.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament, die allesamt ähnliche Vorschläge unterbreitet haben. Einzelne Abgeordnete wie die Sozialdemokratin Birgit Sippel hegen dennoch Hoffnung, dass die Verhandlungen nicht reibungslos ablaufen werden. Im Gespräch mit netzpolitik.org verwies sie auf das relativ knappe Abstimmungsergebnis, das ihrer Meinung nach dabei berücksichtigt werden sollte. Ungeachtet dessen ist es fraglich, dass es noch zu größeren Umwälzungen kommt.
Deutlich größere Erfolgsaussichten werden einem absehbaren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumt, der schon die generelle Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Lorenz Krämer, Mitarbeiter der linken EU-Abgeordneten Cornelia Ernst, hält es beispielsweise „für sicher“, dass der EuGH eine entsprechende Richtlinie für nichtig erklären würde – aber freilich erst nach einem jahrelangen Verfahren. In ein ähnliches Horn stößt Kirsten Fiedler, Managing Director der europäischen NGO European Digital Rights (EDRi.org) und gelegentliche netzpolitik.org-Autorin. Uns gegenüber erklärte sie:
„Bei der sehr ähnlichen Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung lehnte der Bürgerrechtsausschuss 2005 den Richtlinienvorschlag ab, revidierte dann nach den Anschlägen in Madrid und London seine Meinung, bis der EuGH die Richtlinie schließlich für illegal erklärte. Dasselbe Schicksal scheint auch die PNR-Richtlinie zu ereilen.“
In einer Presseerklärung sagte der EDRi-Executive Director Joe McNamee:
„Sadly, the Civil Liberties Committee appears unable to resist the temptation to reject its own considered views. It rejected illegal telecoms data retention, it then approved illegal telecoms data retention, it rejected PNR data profiling, it then adopted PNR data profiling. It approved bilateral deals to store PNR data for 15 years and for five and a half years and now a Directive with a storage period of five years. Meanwhile the European Court ruled that storage of personal data for arbitary periods is illegal, but respect for the law appears not to be a concern when adopting law enforcement measures.“
Harsche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:
„Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute den Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs von und nach Europa gelegt. Zu den geplanten Vorratsdatenspeicherungen des Kommunikations- und des Straßenverkehrs soll nun auch noch die Protokollierung des internationalen Flugverkehrs hinzukommen. Die angeblichen Sicherungen zum Schutz der Privatsphäre sind dabei nicht mehr als der dürftige und untaugliche Versuch, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung personenbezogener Daten nachzukommen.“
Update: Irrtümlich hatten wir zuerst nur „EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten“ getitelt. Das war natürlich falsch und deswegen haben wir den Titel geändert.
