Heute morgen haben wir noch davor gewarnt, jetzt ist es soweit: Der Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung ist fertig und wurde soeben vom Justizministerium verschickt.
Hier ist er: BMJV Referentenentwurf Vorratsdatenspeicherung (PDF)
Im beiliegenden Schreiben heißt es:
Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.
Also los jetzt: werdet aktiv! Kontaktiert Abgeordnete (vor allem die der SPD), argumentiert, protestiert, werdet kreativ, werdet wütend. Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation darf nicht wiederkommen!
Update: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzesentwurf am Dienstag diskutieren. Dieser Termin wird zentral für die Meinungsbildung der Abgeordneten und damit den weiteren Verlauf des Gesetzes. Wem es möglich ist, in den Reichstag zu kommen oder in Hör- bzw. Sichtweite zu protestieren: taucht dort auf und macht eure Ablehnung deutlich!
Dienstag, 19. Mai 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr
Reichstagsgebäude, Otto-Wels-Saal, 3 S 001 (Fraktionssaal), Berlin
Update: Stefan Krempl und Jürgen Kuri schreiben bei heise online: Abruf auch bei Internetstraftaten
Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf „mittels Telekommunikation begangene“ Straftaten tätig werden zu können.
