Netz-Sperren: Replik auf Prof. Christoph Meinel

Am Samstag veröffentlichte das Hasso-Plattner-Institut eine Pressemitteilung zu den Netz-Sperrungs-Plänen der Bundesregierung. Der Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI), Prof. Christoph Meinel, immerhin als „Internetwissenschaftler“ bezeichnet, erklärte sich darin solidarisch mit der Bundesregierung und forderte mit einer leicht merkwürdigen Argumentation eine „Versachlichung in der Diskussion“:

„Interessanterweise hat bei gedruckten Medien die Öffentlichkeit längst akzeptiert, dass Strafbares dort nicht veröffentlicht werden darf und versteht das nicht als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wir müssen lernen, dass dies auch für das noch sehr junge Medium Internet zu gelten hat“, betonte Meinel. Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, dass die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. Solche, die dies behaupteten, schürten gleichzeitig „irrationale Ängste“, dass Websperren Stück für Stück auf weitere Inhalte im Internet ausgedehnt würden. Aber auch im Printmedienbereich sei es lange akzeptiert, dass es ein legitimes Recht der Gesellschaft ist, sich gegen die Veröffentlichung solcher Inhalte zu wehren, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung gesetzlich verboten ist, sagte Meinel.

Nun könnte man meinen, dass ein Internetwissenschaftler wissen müsste, was da gerade vor sich geht und nicht leichtsinnig in der IT-Fachwelt seinen Ruf aufs Spiel setzt. Insofern war mein erster Gedanke, dass die Pressemitteilung bewusst veröffentlicht wurde, um sich für Subventionen von der Bundesregierung zu bewerben und ein freundschaftliches Signal in diese Richtung auszusenden. Leider ging die Meldung und das Zitat mehr oder weniger ungeprüft und nicht hinterfragt durch viele Medien.

Hanno Zulla hat nun sein Blog dem Jura-Professor Dr. Koch von der Universität Osnabrück zur Verfügung gestellt, um eine Replik aus rechtlicher Sicht auf Prof. Christoph Meinel zu veröffentlichen:

1. Prof. Dr. Meinel führt aus, bei gedruckten Medien habe die Öffentlichkeit längst akzeptiert, dass Strafbares dort nicht veröffentlicht werden darf und verstehe das nicht als Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Mir ist neu, dass im Internet strafbare Inhalte veröffentlicht werden dürfen. Soweit der Inhalt von Abbildungen oder Texten strafbar ist, gilt dies auch im Internet. Es ist deshalb bei gedruckten Texten wie bei Websites selbstverständlich zulässig, deren Verbreitung zu verhindern, indem gegen den Urheber vorgegangen wird. Mit einer Sperrung des Zugriffs von Internetseiten hat dies aber nicht das Geringste zu tun. Zieht man eine Parallele zu Druckmedien, so kann Gegenstand des Vergleichs nur ein Verbreitungsverbot sein.

2. Prof. Dr. Meinel führt dazu weiter aus, im Printmedienbereich sei es lange akzeptiert, dass es ein legitimes Recht der Gesellschaft ist, sich gegen die Veröffentlichung solcher Inhalte zu wehren, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung gesetzlich verboten ist.

Mir ist neu, dass irgendjemand gefordert habe, im Internet müssten Inhalte gestattet sein, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung im Übrigen gesetzlich verboten sei. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Sperrung von Internet-Seiten in der vorgesehenen Form läuft darauf hinaus, dass eine Behörde über die Zulässigkeit der Kenntnisnahme von Inhalten entscheidet, ohne dass dies gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist. Vielmehr macht sich jeder, der die Berechtigung der Sperrung überprüfen will, potentiell selbst strafbar, was einen gravierenden Unterschied zu illegalen Texten – etwa Schriftstücken mit Beleidigungen – ausmacht, denn wer von z.B. einer Beleidigung Kenntnis erlangt, macht sich nicht selbst strafbar.

Eine solche Regelung, wie sie jetzt beabsichtigt ist, ist daher der Traum jedes Obrigkeitsstaates. Dass hier die Informationsfreiheit tangiert ist, versteht sich von selbst.

18 Ergänzungen

  1. Netzsperren betreffen nicht nur KiPo-Seiten: Seite mit Satire-Stopp-Schild durch politischen Druck vom Netz genommen: tr.im/ldL3

  2. Um einmal den Vergleich von Herrn Meinel (Zeitung-Internet) weiterzuspinnen:

    Wenn er die Zeitung mit dem Internet Vergleicht, dann müsste er erstmal voraussetzen, daß in beliebigen Zeitungen alles Mögliche drinsteht, unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht. Wenn ich mir jetzt eine Zeitung kaufe, die unerlaubte Inhalte enthält, dann steht beim Lesen immer jemand neben mir, der immer dann, wenn ich einen unerlaubten Inhalt aufschlage, diesen abdeckt (und mich womöglich anzeigt). Da eine Zeitung aber quasi zentral erstellt wird, kommt eine Auslese dessen, was erlaubt ist und was nicht schon bei der Erstellung zum tragen. Auf das Internet übertragen hieße dies, die Provider haben darauf zu achten, was sie veröffentlichen, bzw. bei bekannt werden von unerlaubter Inhalte hat der Provider die Veröffentlichung zu verhindern (das Angebot vom Netz zu nehmen).
    Das ist aber alles heute schon machbar. Ohne Zensurgesetz. Ohne Vorhang. Ohne Kriminalisierung und Diffamierung von Internetnutzer.

  3. Irgendwie verkennen viele „Meinungsmacher“ bei dieser Diskussion folgenden einfachen Sachverhalt:
    Die aktuell vorgesehenen Internet-Sperren funktionieren so wie ein „Stopp“-Aufkleber auf einer Kinderporno-Zeitschrift, die man weiterhin im Laden auszuliegen hat.

    Damit wird weder die Zeitschrift weggeschafft, noch wird der Hersteller oder Ladeninhaber angegangen – und jeder „Pfiffige“ wird den Aufkleber mit dampfender Luft entfernen können.
    Dafür wird jeder Zeitschriften-Liebhaber von der Überwachungskamera im Laden erfasst, der mit seinem Blick den „Stopp“-Aufkleber streift…

  4. Das ist so als würde man die Cover aller kipo Zeitungen mit schwarzer Farbe übersprühen. Damit sind sie noch einfacher zu erkennen (aka Listen die 100% bei Wikileaks auftauchen).

    Christoph Meinel hat leider bewiesen, dass er als „Internetwissenschaftler“ vom Netz keine Ahnung hat, aber wer weiss, vielleicht betreffen seine Forschungen ja Internet Kabel und Stecker. da ist er sicherlich sehr qualifiziert.

    Hatte bisher von Hasso Plattner immer einen positiven Eindruck. Aber vielleicht schmeisst er den guten ja noch raus wenn er die Aussagen spitzkriegt.

  5. Eine Umfrage unter den Studierenden des HPIs hat übrigens ergeben, dass 66% glauben, dass die Äußerungen von Herrn Meinel sich negativ auf die öffentliche Wahrnehmung des Instituts auswirken wird. Gerüchten zur Folge ist Herr Meinel CDU-Mitglied.
    Auf http://tinyurl.com/hpifail2 erklärt sich Herr Meinel übrigens nochmal genauer und betitelt das Internet fälschlicherweise als „rechtsfreien Raum“.

  6. Zu 5. Valou
    Die SPD-Bundestagsfraktion ist ja süss:

    „Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen.“

    Was heisst denn da „Internet-Nutzer“? Wenn #zensursula am Briefgeheimnis rumdoktorn würde (Achtung! 99,9% aller Schmuddel-DVDs und -Bücher kommen mit der Post! Da muss man doch was tun, zum Beispiel einfach mal reingucken dürfen …), würde ja auch keiner von Briefpost-Nutzern, sondern von den Rechten der Bürger sprechen.

    Abgesehen davon verfügen wir (AKA Internet-Nutzer) schon seit mit 61,1 Prozent über die absolute Mehrheit.

  7. Ich rätsele immer noch speziell über die Begründung für die Geheimhaltung der Sperrlisten. Eigentlich gibt es doch nur zwei Möglichkeiten:

    1. Die Sperren funktionieren wirklich wie versprochen (ha-ha). Dann können die Listen auch veröffentlicht werden, da sie ja keinen Schaden mehr anrichten können.

    2. Die Sperren funktionieren nicht (furchtbarer Gedanke, das). Dann sind sie und erst recht die Listen überflüssig.

    Eine diesbezügliche Mailanfrage an vdL ist schon raus – aber irgendwie läßt eine Antwort auf sich warten…

    1. @Thomas

      Der Ansatz, dass die Sperrliste geheim ist, ist – leider – in sich schlüssig.

      Die Liste dürfte – zu welchem Prozentsatz auch immer – Links zu KiPo enthalten. Wer die Liste veröffentlicht, macht sich strafbar, weil er damit den Zugang zu solchen Inhalten erleichtert. Wer die Liste runterlädt oder besitzt, könnte auh Probleme bekommen, weil man das als strafbare Suche nach KiPo auslegen könnte.

      Auch wenn der Besitz als Solches rechtlich unproblematisch wäre, dann würde man sich spätestens bei der Überprüfung strafbar machen, weil man sich im schlimmsten Fall KiPo ansieht.

  8. …vor allem aber wurde nicht den Druckerpressen ein Mechanismuss eingebaut, mit dem das BKA unüberprüft entscheiden kann, was gedruckt wird und was nicht.

    Statt gegen die illegalen Inhalte vorzugehen, wird in das Medium an sich eingegriffen.

  9. Als HPI-Alumni schäme ich immens für diese Pressemitteilung von Prof. Meinel.

    Meiner Meinung nach gab es an seinem Ruf nicht viel zu verlieren, er war schon vorher umstritten. Interessantes Detail bei Fefe: Der Mann „forscht“ an Zensur-Software (http://blog.fefe.de/?ts=b4f9f346). *kopfschüttel*

  10. Christoph Meinel war ab Ende der 90er Jahre Leiter des Instituts für Telematik in Trier, das 2003 geschlossen werden musste. Zugleich war er (zusammen mit Dr. Thomas Engel) einer der Inhaber der „Internet Agentur Luxemburg“. Diese „Agentur“ verfügte — was damals viele verwunderte — über keine Website. Sie musste auch keine haben, denn die Aufträge, die sie entgegennahm, gab sie an das Institut weiter. Natürlich arbeitete das Institut viel günstiger, zumal man billige „Stipendiaten“ beschäftigte, darunter Chinesen und Russen, die für ca. 1000 Mark voll arbeiten mussten. Das Institut wurde übrigens von Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, subventioniert. Man kann sich vorstellen, wo die Subventionen landeten. Später hat SAP (eben das Hasso Plattner Institut) den gescheiterten Professor mit offenen Armen empfangen. SAP versucht insgesamt, auf die deutschsprachige Wissenschaft Einfluss zu nehmen. Das lässt sich an mehreren Fällen und Personen zeigen, in Deutschland und in der Schweiz.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.