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BKA-Gesetz: Der Kompromiss – Text

Vorgestern hat die Große Koalition den endgültigen Kompromiss zum BKA-Gesetz beschlossen. Wie es leider so üblich ist, wird der Text natürlich nicht rechtzeitig online gestellt. Trotzdem kursiert der Text, wie bei allen Gesetzesprozessen üblich, im politischen Berlin. Meiner Meinung nach sollte die Politik transparenter handeln und den Text einfach online stellen, damit die Bürger dieses…

  • Markus Beckedahl

Vorgestern hat die Große Koalition den endgültigen Kompromiss zum BKA-Gesetz beschlossen. Wie es leider so üblich ist, wird der Text natürlich nicht rechtzeitig online gestellt. Trotzdem kursiert der Text, wie bei allen Gesetzesprozessen üblich, im politischen Berlin.

Meiner Meinung nach sollte die Politik transparenter handeln und den Text einfach online stellen, damit die Bürger dieses Landes sich eine eigene Meinung bilden können. Da dies leider nicht gemacht wird, bin ich froh, dass wir wieder den Text von einem freundlichen Menschen zugeschickt bekommen haben und ihn hier veröffentlichen können (PDF). Bildet Euch selbst eine Meinung.

Interessant ist die Begründung, warum es die „Gefahr in Verzug“-Regelung gibt, also die Aussetzung des Richtervorbehaltes bei der Online-Durchsuchung. Hier steht die Formulierung:

Die betroffenen Behörden und die Gerichtsorganisation haben danach im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene „Verteilung der Gewichte“, nämlich die Regelzuständigkeit des Richters, gewahrt bleibt. Hiernach „Gefahr im Verzug“ mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.

Mich als Nicht-Juristen verwirrt die Formulierung „Masse der Alltagsfälle“, wo doch die Online-Durchsuchung nur in ganz wenigen Fällen pro Jahr angewendet werden soll. Oder lese ich da irgendwas falsches und als Jurist liest man was anderes daraus?

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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18 Kommentare zu „BKA-Gesetz: Der Kompromiss – Text“


  1. […] 12:47 Uhr: Markus hat auf netzpolitik.org den Text des Kompromisses […]


  2. Ich verstehe das nicht als Begründung, warum es die „Gefahr im Verzug“-Regelung gibt, sondern als Begründung, warum die Rechtsprechung des BVerfG zur Online-Durchsuchung einer solchen Regelung nicht entgegen stehen soll – nämlich weil sie nur in absoluten Ausnahmefällen greife.
    „Masse der Alltagsfälle“ heißt in dem Kontext dann nicht, dass angenommen wird, die Online-Durchsuchung werde in absoluten Zahlen häufig durchgeführt, sondern dass von der Gesamtzahl der Fälle der weit überwiegende Teil durch einen Richter angeordnet werden soll.

    Warum man die Regelung braucht, wenn die Online-Durchsuchung doch ohnehin eine so große Vorlaufzeit haben soll, habe ich allerdings auch noch nicht verstanden.


  3. Ich sehe gerade, am Ende gibt es ja Beispielsfälle zur Eilbedürftigkeit. Die allerdings hören sich alle sehr konstruiert an.

    Beispiel:
    „Erst durch weitere Begleitmaßnahmen (auch: VP-Hinweis)
    wird bekannt, dass die ZP in der kommenden Nacht von einem Samstag auf einen Sonntag die wichtige Nachricht mittels verschlüsselter Dateianlage einer E‑mail erlangen wird (konkrete Anschlagsplanung !, Skizzen !; Anleitungen !).“

    Nicht nur durch den konstruierten Sachverhalt, auch aufgrund der Tatsache, dass in dem Anschreiben ja darauf hingewiesen wird, dass es richterliche Notdienste gibt, finde ich das etwas abstrus…


  4. Die Textpassage, die hier in der Tat merkwürdig klingt, entspricht den Ausführungen, mit denen das BVerfG Wohnungsdurchsuchungen in Eilfällen überprüft. Dort geht es dann in der Tat um eine „Masse von Alltagsfällen“. Etwas besseres Pasting hätte den Entwerfern allerdings nicht schlecht zu Gesicht gestanden.


  5. […] das nächste Woche beschlossen werden soll. Die Änderungen am ersten Gesetzentwurf, kann man bei netzpolitik finden. Eine Analyse der Änderungen gibts […]


  6. Die Änderungen sind m.E. in der Begründung nicht korrekt wiedergegeben. Zumindest wenn man den Gesetzestext davon losgelöst betrachtet. Habe die Änderungen mal in meinem knol-Artikel über das BKA-Gesetz eingearbeitet:
    http://tinyurl.com/6mxtuc


  7. […] Der von der großen Koalition beschlossene Kompromiss zum BKA-Gesetz liegt netzpolitik.org vor. 6. November 2008     Angelo     Politik, […]


  8. Im AK-Wiki findet sich ein erstes Muster-Anschreiben, das alle an ihre Abgeordneten schicken sollten:

    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Anschreiben_BKA-Gesetz_stoppen!

    Bitte helft mit das Schreiben zu verbessern und zu verbreiten!


  9. […] wenn es nun um das BKA-Gesetz geht. Immerhin gibt es nun einen Entwurf des Gesetzes, wie ihn Netzpolitik veröffentlicht […]


  10. […] Kommentierbarkeit von Gesetzesentwürfen. Gerade kontroversere Gesetzentwürfe – wie das BKA-Gesetz – werden eben erst bei der Abstimmung öffentlich gemacht (und selbst die […]


  11. […] neue Fassung des Gesetzes, welches vor kurzem von der Regierung abgenickt wurde, wurde nun geleakt und kann bei netzpolitik.org als PDF eingesehen oder herunter geladen werden. Zu bedenken und nicht sehr vertrauensbildend ist, dass die Politiker das ganze nicht selbst der […]


  12. […] In einem früheren Beitrag hatte ich mich bereits zum geplanten BKA-Ermächtigungsgesetz ausgelassen. Nun hat sich die in Berlin ansässige, für das Wohl dieses Landes und seiner Bürger verantwortliche Clique auf einen “Kompromiss” geeinigt. Wie schon bei früheren Gelegenheiten versäumten unsere gewählten Vertreter es auch diesmal, den genauen Text ihrer Kopfgeburt zu veröffentlichen. Ob dieses Versäumnis nun beabsichtigt war oder nicht, sei mal dahingestellt. Glücklicherweise stellt uns Markus auf netzpolitik.org das geplante Gesetz einmal mehr zum Heru… […]


  13. […] das heimliche Einbrechen in euer Haus bis hin zum Verlust eures Zeugnisverweigerungsrechts hat unser Bundesinnenfanatiker dem BKA ein Ermächtigungsgesetz geschnürt, das sich gewaschen hat. Und die SPD? Die steht daneben und das Paket mal eben […]


  14. […] dem gesamten bundesgebiet demonstrierten heute spontan vor der bka-zentrale in wiesbaden gegen das geplante bka-gesetz. um den wahnsinn in form massiver grundrechtseingriffe – u.a. online-durchsuchung oder heimliche […]


  15. Wenn ich etwas sehr wichtiges zu verbergen hätte, würde ich einen zweiten Rechner haben, der niemals am Netz ist und evtl. sogar von einer Live-CD gestartet wird und somit garantiert nicht manipuliert werden kann. Auf dem Netzrechner befinden sich dann nur verschlüsselte Daten, die erst nach manuellem Kopieren (Diskette, USB-Speicher) auf dem zweiten Rechner entschlüsselt werden. Und der ganze Trojaner-Spielkram ist in seiner Wirkung verpufft.


  16. […] BKA-Gesetz: Der Kompromiss – Text “Meiner Meinung nach sollte die Politik transparenter handeln und den Text einfach online […]


  17. […] Danke für die Mails und auch an das RA-Blog – den Text findet man hier. Und keine Seitenhiebe, auch ich muss/kann nicht immer alles direkt wissen. Denkt an mein Motto: […]


  18. […] kann man bei netzpolitik.org den aktuellen Entwurf des neuen BKA-Gesetzes als PDF herunterladen, um sich ein Bild davon zu […]

Dieser Artikel ist älter als 17 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.