Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Bedrohungen, Lichtblicke und Auslassungen

In der Analyse des Koalitionsvertrags auf Spiegel Online fällt das Fazit zum Thema Urheberrecht eindeutig aus:

Beim Urheberrecht kündigt sich eine Verschärfung an. Europäische und internationale Vereinbarungen zur Durchsetzung im Internet werden gefordert, außerdem Hostingprovider stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen für Inhalte ihrer Kunden oder Nutzer haftbar gemacht werden können. Kein Wort vom Recht auf Remix.

Dieser Einschätzung ist im Wesentlichen zuzustimmen, wobei urheberrechtliche Fragestellungen an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags nicht immer gleichläufig Erwähnung finden. Hinzu kommt, dass sich im Koalitionsvertrag ein allgemeiner Verhältnismäßigkeitsvorbehalt findet (S. 133): „Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein.“

Im folgenden die drei größten Bedrohungen, drei Lichtblicke und drei Auslassungen im Koalitionsvertrag zum Thema Urheberrecht:

Bedrohung 1) Beschränkung des Haftungsprivilegs für Hostprovider 

„Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.“ (S. 133)

Das Problem bei diesem Absatz ist, dass die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Hostprovidern bereits jetzt genau dieses Kriterium auf sehr restriktive Weise in Anschlag bringt. So werden vom BGH all jenen Anbietern von Internetdiensten bereits heute sehr hohe Prüfpflichten auferlegt, deren “Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet” (Zitat aus dem jüngsten BGH-Urteil zum Fall Rapidshare, vgl. „BGH-Urteil verschärft Haftung von File-Hosting-Diensten“). Ein Kriterium, das wohl auch auf Plattformen wie YouTube und Facebook zutrifft. Bereits diese Rechtssprechung kann für innovative Plattformen, die auf nutzergenerierte Inhalte setzen und nicht eine Rechtsabteilung wie Google im Hintergrund haben, ein Problem darstellen. Je stärker die (Vorab-)Prüfpflichten werden, desto schwerer fällt es kleineren und neuen Anbietern, diese zu erfüllen.

Wenn es hier zu darüberhinausgehenden, gesetzlichen Verschärfungen kommen sollte, droht ähnliches wie beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der letzten Legislaturperiode: ein deutscher Sonderweg im Bereich der Internetregulierung, der sein Ziel verfehlt und vor allem kleine und innovative Anbieter in ihrer Existenz bedroht.

Bedrohung 2) Internationale Verträge á la TTIP & Co

„Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und inter-nationaler Vereinbarungen an.“ (S. 133)

Anstatt einer dringend notwendigen Evaluation bestehender europarechtlicher und internationaler Vereinbarungen im Bereich des Urheberrechts, werden zusätzliche internationale Vereinbarungen zum Ausbau der Rechtsdurchsetzung angekündigt. Die ACTA-Nachfolgeverträge TTIP/TAFTA lassen grüßen.

Bedrohung 3) Propaganda und Warnhinweise

„Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen. […] Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.“ (S. 133)

Bisherige Versuche, „das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums“ zu stärken, bestanden vor allem darin, Kinobesucher und DVD-Käufer mit nervtötenden und oft rechtlich fragwürdigen Werbespots á la „Raubkopierer sind Verbrecher“ zu behelligen; wer sich Filme illegal heruntlädt, bleibt von solcher Zwangsbeglückung hingegen verschont.

Vor allem die Unterstützung dabei, zwischen „legalen und illegalen Angeboten im Netz“ unterscheiden zu können, kann als Befürwortung von Warnhinweisen gelesen werden. Von Seiten der SPD-Netzpolitiker werden diese jedoch ausgeschlossen, weshalb offen bleibt, ob jenseits von „Aufklärungskampagnen“ noch weitere Schritte gesetzt werden sollen. Klar ist, dass das mit der Medienkompetenz nicht so einfach ist: in vielen Fällen sind es gerade medienkompetente Internetnutzer, die regelmäßig mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten (z.B. weil kurzes Kommentieren von längeren Zitaten in Blogeinträgen nicht durch das Zitatrecht geschützt ist, siehe auch unten, Auslassung 1)

Lichtblick 1) Digitale Lehrmittelfreiheit

„Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.“ (S. 30)

Wohl nicht zufällig außerhalb des Urheberrechtskapitels findet sich dieser Absatz, dem uneingeschränkt zuzustimmen ist. Bleibt nur zu hoffen, dass dem oder der neuen Bildungsminister/in das Thema auch ein Anliegen ist. Im Koalitionsvertrag ist jedenfalls ein klares Mandat für Förderung von Pilotprojekten im Bereich offener Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Ressources, OER) enthalten. Schade hingegen, dass vom „bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht“ im Urheberrechtskapitel selbst nicht mehr viel übrig bleibt. Dort wird nur davon gesprochen, dass die Koalition „eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen“ möchte – eine solche Schranke gibt es jedoch längst, sie ist nur im Bereich Lernunterlagen durch Ausnahmen ausgehöhlt worden. Was gerade auch für ein bildungsfreundliches Urheberrecht fehlt, sind ein Ausbau des Zitatrechts und eine allgemeine Remixschranke (siehe auch Auslassung 1).

Lichtblick 2) Klares Bekenntnis zu Open Access und Open Data

„Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.“ (S. 134)
„Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstellen.“ (S. 153)

Vor allem der zweite Satz ist erfreulich, weil mit ihm die Erkenntnis einhergeht, dass das bestehende Datenportal govdata.de eben (noch) kein echtes Open-Data-Portal ist.

Lichtblick 3) Schlichtungsverfahren bei Urhebervertragsrecht und Pauschalabgaben verbessern

„Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen. Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.“ (S. 133)

Im Bereich der Pauschlavergütungen ist es derzeit so, dass die Gerätehersteller zwar teilweise Pauschalen auf die Produktpreise aufschlagen, diese aber nicht (immer) an die Verwertungsgesellschaften abführen, weil effektive Schlichtungsverfahren fehlen. Dasselbe gilt im Bereich des Urhebervertragsrechts, das dem Machtungleichgewicht zwischen Kreativen und Verwertern entgegenwirken soll. Beide Punkte sind für die tatsächliche Einkommenssituation von Kunstschaffenden wahrscheinlich viel wichtiger, als alle Maßnahmen zur besseren Rechtsdurchsetzung bzw. Verfolgung von „Raubkopierern“ zusammengenommen. Bleibt abzuwarten, wieviel davon tatsächlich auch in Gesetze gegossen wird.

Auslassung 1) Flexibilisierung nationaler Schrankenbestimmungen

Im Koalitionsvertrag findet sich kein Wort zu einer dringend notwendigen Ausdehnung und Flexibilisierung von Zitatrechten sowie dem Recht zur freien Benutzung (§24 UrhG), wodurch viele derzeit illegale Nutzungspraktiken von Werken legalisiert werden könnten.

Auslassung 2) Recht auf Remix

Während sich Deutschland durch eine Flexibilisierung nationaler Schrankenbestimmungen einem umfassenden Recht auf Remix annähern könnte, ist letztlich eine Öffnung des starren Katalogs an Ausnahmen- und Schrankenbestimmungen im Rahmen der EU-Urheberrechtslinie unausweichlich. Auch dazu findet sich nichts in der finalen Version des Koalitionsvertrages. Das ist deshalb besonders bedauerlich, weil sich in einer Zwischenfassung folgender Satz befunden hatte:

„Durch die digitale Technik sind neue Kunstformen (Collagen, Remixe, Mashups) möglich. Deren Weiterentwicklung will die Koalition ermöglichen, indem sie, soweit notwendig, das Urheberrecht so ändert, dass diese Gestaltungsformen einen angemessenen Raum für ihre Entwicklung haben. „

Dieser Satz ist aber im Zuge des Verhandlungsprozesses leider wieder hinausgeflogen und hat eine besonders große Lücke hinterlassen.

Auslassung 3) Vorrang für Open Source Software in der Verwaltung

Zum Thema Einsatz von Open-Source-Software in der Verwaltung findet sich wohl einer der kuriosesten Sätze im Koalitionsvertrag:

„Bei Ausschreibungen sollen Sicherheitsstandards vorgegeben und wenn möglich Open-Source-Lösungen erwogen werden.“ (S. 152)

Wenn möglich, erwägen. Windelweicher ließe sich der Satz nicht formulieren. Dass diese noch in einem Atemzug mit „Sicherheitsstandards“ genannt wird, ist noch absurder: wie soll ich ohne Zugang zum Quellcode einschätzen können, ob die Software wirklich nur das tut, was sie soll? Jenseits von allen wirtschaftlichen Vorteilen von Open-Source-Software sind es gerade Sicherheitsüberlegungen, die für ihren Einsatz gerade in öffentlichen Kontexten sprechen.

Fazit

In Sachen Urheberrecht werden im Koalitionsvertrag kaum echte Weichenstellungen vorgenommen. Was bzw. ob letztlich überhaupt etwas passieren wird, hängt sehr von den handelnden Personen in Justiz- und Bildungsministerium sowie dem zu erwartenden Lobbying-Druck ab.

9 Ergänzungen

  1. Wir können es doch eigentlich eh kurz knapp vorhersagen, was bei dieser Koalition geschehen wird: 99,99% der Bevölkerung werden alle Gelder durch willkürliche Straftzahlungen gestohlen und anschließend ins Gefängnis geschmissen und 00,01% bekommen diese Gelder und können glücklich bis an ihr Lebensende in ihren Steueroasen Ferien machen.

  2. Zur Auslassung 2 , recht auf remix. Es ist völlig klar, dass „Nur“ eine Floskel, irgendwann rausfliegt, wenn die Interpretationshöhe, was denn inhaltlich damit gemeint sein soll, komplett diffus und konträr zwischen unterschiedlichen Sichtweisen ist. Das wird in allen papieren so kommen, die irgendwann klare Inhalte vermitteln sollen, und nicht willkürlich interpretierbare Floskeln in den Online Äther schmeißen sollen . Besser wäre es , auf Floskeln zu verzichten, und stattdessen klare Forderungen mit konkreten Inhalten zu formulieren, Dann spart man sich auch viele Mißverständnisse oder nachgelagerte endlose Diskussionen, was den nun wie gemeint war.

  3. Bedrohung 1 kann ich nicht so recht erkennen. Zum einen kann das Herbeten der aktuellen BGH-Einstellung bedeuten, dass man sich neutral verhalten und der Rechtsprechung schlicht keine Steine in den Weg legen will, zum anderen ist das Providerprivileg gar nicht so ohne Weiteres national stark abweichend zu regeln. Mehr Substanz hat der Halbsatz mit den Werbeeinnahmen. Es ist eine IMHO erfreuliche Entwicklung, dass endlich (nicht erst seit diesem Koalitionsvertrag) die Einnahmeseite parasitärer Anbieter in den Fokus rückt = die Werbeschaltungsnetzwerke, statt einseitig die Abmahnindustrie auf die Nutzer losgehen zu lassen.

    1. Wenn es nur darum ginge, sich neutral zu verhalten, warum dann die Formulierung „Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg […] zurückziehen können.“ Das impliziert doch eindeutig, dass sie es derzeit könnten – was aber nach BGH-Rechtsprechung gar nicht der Fall ist.

      Hinzu kommt, dass weitergehende Einschränkungen beim Haftungsprivileg regelmäßig zu den zentralen Forderungen der Verwerterlobby zählen. Zusammengenommen sehe ich hier also eine sehr klare Bedrohung.

      Das mit der Werbung sehe ich ähnlich wie Du.

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