Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Abschalten von Kommunikationsnetzen

Thüringer Landtag in Erfurt. Bild: Lukas Götz. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Dieser Gastbeitrag ist von Jens Kubieziel. Jens bietet mittelständischen Firmen Beratung zu IT-Sicherheit an und arbeitet als Datenschutzbeauftragter. Daneben engagiert er sich gegen ausufernde Überwachung und Zensur im Internet.

Verbringe einen Tag im Landtag und verliere den Glauben an die parlamentarische Demokratie. So oder so ähnlich lässt sich die gestrige Sitzung des Innenausschusses im Thüringer Landtag zusammenfassen. Was war passiert?

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied im November 2012, dass das alte Polizeiaufgabengesetz (PAG) überwiegend nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist (PDF der Pressemitteilung des VerfGH). Die Landesregierung hat nun bis zum 30. September 2013, also bis in zwei Wochen, Zeit, das Gesetz zu verbessern.

Weiterhin erklärte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Bestandsdaten für teilweise verfassungswidrig (1 BvR 1299/05 vom 24.01.2012) und forderte Bund wie Länder zu einer Novellierung auf.

Die Thüringer Landesregierung legte im Mai 2013 einen Entwurf des PAG sowie des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vor und bat um schriftliche Stellungnahmen. Der Termin für die mündliche Anhörung war der 13. September 2013.

Ordnungsbehördengesetz

Das OBG nahm in der knapp fünfstündigen Anhörung einen geringeren Platz ein. Sinn der Gesetzesänderung ist es, Alkoholverbotszonen einzurichten. Im Bereich von Kindergärten, Schulen und Stellen mit alkoholbedingten Straftaten kann eine solche Zone ausgesprochen werden. Die Stadt Erfurt hatte eine solche Regelung in der Stadtordnung. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht gekippt (3 N 653/09 vom 24.06.2012). Daher soll die nun in ein Gesetz einfließen. Die Opposition äußerte Bedenken, dass die Regelung genutzt wird, um missliebige Gruppen (Punks etc.) aus der Innenstadt oder anderen Bereichen zu vertreiben. Denn Bierbikes oder Junggesellenabende haben teils ähnlichen Belästigungsgrad und werden aber akzeptiert. Das Ordnungsamt der Stadt Erfurt verwies in der Anhörung immer wieder auf hohe Beschwerdezahlen aus dem Jahr 2006. Angeblich hatte weder das Krämerbrückenfest noch die 2006 ausgetragene Fussball-WM einen Einfluss auf die Zahlen.

Polizeiaufgabengesetz

Die Aufgabe des Polizeiaufgabengesetzes ist es präventive Maßnahmen festzulegen, um drohende Gefahren abzuwehren. Dies steht im Gegensatz zur Strafprozessordnung, wo es um repressive Maßnahmen geht.

Die Novelle des PAG ist ein tiefer Griff in den Giftschrank. Es definiert Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojaner, Einsatz von V-Leuten, Abschaltung von Handynetzen und einiges mehr. Um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten, müssen genaue Definitionen der Begriffe enthalten sein und Schutz gegen Missbrauch eingebaut sein. Wie die Stellungnahmen zeigten, mangelt es an beiden.

Stellungnahme der Polizeigewerkschaften

Die ersten Stellungnahmen zum PAG wurden von der Gewerkschaft der Polizei, der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie vom Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) abgegeben. Die beiden erstgenannten gaben in ihrer Stellungnahme sinngemäß an, dass sie keine schriftliche Stellungnahme angefertigt haben, das Gesetz unterstützen, es verfassungsgemäß ist, bei der Arbeit der Polizei hilft und sie das brauchen. Der Zuhörer konnte im Verlauf der Befragung den Eindruck gewinnen, dass sich beide Gewerkschaften nicht hinreichend mit dem Gesetzestext beschäftigt haben.

Helga Jürgens, Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen des BDK, wies zu Anfang ihrer Stellungnahme ausführlich darauf hin, dass sich Deutschland rechtswidrig verhält. Sie mahnte an, dass doch endlich die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden soll. Sie wünschte sich weiter Regelungen im PAG zum Einsatz von IMSI-Catchern, die Möglichkeit der Unterbrechung von Telekommunikation zur Abwehr gemeiner Gefahren und weder sie noch ihre Experten konnten einzelne Paragraphen im vorliegenden Gesetz verstehen. Das BVerfG forderte eine so genannte Doppeltürregelung in der Entscheidung zur Bestandsdatenauskunft. Diese fehlt dem PAG. Weiterhin ist nach Ansicht des BDK der §36 Abs. 7 (Unterrichtung des Landtages) nicht konform zum Grundgesetz.

Stellungnahme von Burkhard Hirsch

Burkhard Hirsch empfand es als elementares Bedürfnis der Polizei ein bundeseinheitliches Polizeigesetz zu haben. Er empfahl daher, alle zu harmonisieren. Er erklärte Abgeordneten wie dem BDK die Lage der Vorratsdatenspeicherung und machte klar, dass vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes keine Neuregelung der VDS zu erwarten wäre. Danach ging es um das Thüringer Gesetz.

Eines der zentralen Punkte im neuen Gesetz ist der § 34 PAG. Dr. Hirsch begann seine Ausführungen mit den Worten: „§ 34 ist ein Wunderwerk“. Das war nicht lobend gemeint. Das Gesetz bietet beispielsweise ungenügenden Schutz so genannter Berufsgeheimnisträger. Ein Rechtsanwalt, der kein Strafverteidiger ist, könnte beispielsweise abgehört werden. Doch ist dies überhaupt realistisch? Dr. Hirsch führte sowohl anhand praktischer Beispiele wie auch Entscheidungen der Gerichte aus, dass es hier keinen Unterschied gibt. Er meinte, dass er bei der Regelung in Zukunft mit seinem Mandanten zur Staatsanwaltschaft gehen und um Eröffnung eines Strafverfahrens bitten müsste. Erst dadurch könne er dann vertraulich mit seinem Mandaten zu kommunizieren …

Der Richtervorbehalt hat nur in zwei Fällen eine zeitliche Begrenzung. Gerade bei Überwachungsmaßnahmen können Menschen unbegrenzt lange abgehört werden.

Die Benachrichtigung der Betroffenen hat den Rang eines Grundrechtes. Die Festlegungen im PAG sind zu schwach und in der Praxis kommt es vermutlich zu keinen Benachrichtigungen.

Einige der Paragraphen entstammten anderen Gesetzen, wie beispielsweise dem G10-Gesetz und haben sich „wie ein Ölfleck auf dem Wasser“ in andere Gesetze ausgebreitet.

Insgesamt meinte er am Ende seiner Stellungnahme zu § 34 PAG: „Der § 34 wird wohl nicht zu halten sein.“

Stellungnahme von Eugen Weber

Eugen Weber ist Ermittlungsrichter am Amtsgericht Gera und bearbeitet die Fälle in Ostthüringen. Er kritisierte nochmal die zeitlich unbegrenzten Überwachungsmaßnahmen und meinte, dass ihn insbesondere der § 20 PAG um den Schlaf bringt. Wenn die Polizei jemanden festsetzen, muss diese Person durch einen Richter angehört werden. Nach der Praxis sind das Leute, die mitten in der Nacht betrunken aufgefunden werden. Das heißt, das Handy des Richters klingelt und er müsste die Person anhören. Das geht aber nicht, da diese betrunken und damit nicht vernehmungsfähig ist. In dem Fall darf die Polizei dann selbst entscheiden und steckt die Person in eine Ausnüchterungszelle. Letztlich wird er nur geweckt, um zu sagen, dass er die Person nicht anhören kann.

Beispiele oder Fälle für die Praxis

Dirk Adams (Grüne) fragte nahezu jeden der Sachverständigen, nach einem Beispiel für die Anwendbarkeit des Gesetzes. Die Polizeivertreter bemühten sich um Beispiele. Nach einigem Suchen kamen sie auf den Fall einer Mutter. Diese kommt bei minus zwanzig Grad Kälte zur Polizei und vermisst ihre zweijährige Tochter. Die Polizei muss dann natürlich über die Handydaten, die Tochter ausfindig machen. Ob zweijährige Kinder wirklich immer ein Handy mitführen?

Martina Renner (Linke) wollte konkrete Fälle aus dem Polizeibereich. Aber die Vertreter der Polizei hatten dazu entweder keine Aussagegenehmigung oder waren zu lange aus der Praxis raus.

Innenminister Geibert nannte dann das Beispiel eines umherstehenden Koffers, der mittels eines Handys gezündet werden soll. Dann muss das komplette Handynetz in der Umgebung deaktiviert werden. Wie sinnvoll die Handyabschaltung an einem Bahnhof ist, mag jeder für sich selbst beurteilen.

Insgesamt konnte niemand genaue Beispiele geschweige denn Zahlen liefern. Seitens der Polizei kam das „Argument“ dass solche Fälle selten sind. Aber sie brauchen das Instrumentarium dringend.

Staatstrojaner

Katharina König (Linke) sprach dann den § 34 a Abs. 2 des Gesetzes an. Dort wird der Einsatz der Staatstrojaner definiert. Auf ihre Frage, ob das so ist, herrschte zunächst längeres Schweigen. Jemand erklärte dann zuerst, dass das kein Staatstrojaner ist. Er verwendete eine sehr lange Wortschöpfung und Erklärung. Diese entsprach genau den Anforderungen des Staatstrojaners. Erst später bejahte die Landesregierung diese Frage.

Die Polizeivertreter schienen gar nicht zu wissen, was ein Staatstrojaner ist bzw. das sowas in dem Gesetz steht. Nichtsdestotrotz wurde später versichert, dass sie das Instrument dringend brauchen.

Die Landesregierung erklärte, dass es sich hier um Quellen-TKÜ handelt und keine Online-Durchsuchung ist. Diese Haarspalterei wurde bereits bei einer früheren BVerfG-Entscheidung benutzt. Das Gesetz spricht weiter von im Netz abgelegten Datenspeichern. Nach Vorstellungen der Landesregierung sind das E-Mails (vermutlich im Entwurfsordner) und diese werden als Quellen-TKÜ betrachtet.

Am Ende dieses Teils der Anhörung war mein Eindruck, dass die Polizei anfänglich gar nicht wusste, dass das überhaupt im Gesetz steht und auch keine Ahnung hat, wie das grundrechtskonform anzuwenden ist. Aber natürlich brauchen sie das in ihrer täglichen Arbeit.

Stand der Gesetzgebung

Ein Randereignis setzte meinem Tag im Landtag dann die Krone auf. Auf den Gängen des Landtages unterhielt sich ein Abgeordneter lautstark mit Pressevertretern. Er meinte, dass sich die Koalitionäre bereits geeinigt haben und das Gesetz am Mittwoch in dieser Form abstimmen werden.

Da nehmen sich also zahlreiche Sachverständige die Zeit und erarbeiten eine schriftliche Stellungnahme. Andere reisen an und teilen dem Parlament die Meinung mit. Sowohl Polizei wie andere Anzuhörende benennen diverse Schwachstellen im Gesetz, die vermutlich nicht mit der Verfassung zu vereinbaren sind. Und dann steht da jemand und äußert solche Worte. Das ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten.

So wird das Gesetz wohl am 18. September abgestimmt werden und wieder einmal wird dann ein Verfassungsgericht eine Regierung in die Schranken weisen müssen.

17 Ergänzungen

  1. das ist doch mittlerweile normal bei dieser regierung dass das BVerfG
    „gesetzgeberisch“ tätig ist. ich frage mich nur, welche qualitifkation die hochbezahlten b-tarif juristen in den ministerien, die gesetze etc mit vorbereiten, haben. man sollte sie alle ohne geld und sachbezüge zum teufel jagen.

  2. Die Firma Innenministerium Thüringen
    UPIK® Datensatz – L
    L Eingetragener Firmenname Thüringer Innenministerium
    L Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil Innenministerium Thüringen
    L D-U-N-S® Nummer 326246001
    L Geschäftssitz Steigerstr. 24
    L Postleitzahl 99096
    L Postalische Stadt Erfurt
    Land Germany
    W Länder-Code 276
    Postfachnummer
    Postfach Stadt
    L Telefon Nummer 03613793111
    W Fax Nummer 03613793111
    W Name Hauptverantwortlicher Christian Köckert
    W Tätigkeit (SIC) 9229

    läßt dann die Firma Polizei
    http://www.upik.de/7f60435fe9f16136e7569e8ab351439f/upik_suche.cgi?advanced=1&fromEupdate=&BUSNAME=Polizei+Th%FCringen&PHYSADDR=&ZIP=&CITY=&PRIM_GEO_AREA=AL&PRIM_GEO_AREA_KAN=AB&CTRY_CD=DE&advancedButton=Finden

    arbeiten. Auf welcher Grundlage wollen diese Firmen eigentlich staatlich-hoheitlich Handeln ?

  3. Was passiert eigentlich, wenn der Terrorist die Bombe im Koffer so verkabelt hat, dass sie zündet, wenn die Verbindung zum Handynetz wegfällt. Ist dann der Beamte, der die Abschaltung des Netz gefordert hat, von Regressansprüchen ausgenommen?

      1. der netzanbieter. den der hat sich in notfällen über staatliche anordungen hinwegzusetzen. ach, das gesetz gibt es gar nicht, naja, der thüringer landtag wirds schon richten.

    1. So unglaublich gerissen ist doch kein Terrorist. Die halten sich streng an ihr Lehrbuch »Terror for Dummies«. ;-)

      Bei einer Abschaltung gerade am Bahnhof stellt sich die Frage, wie die Kommunikationswege der Bahn sind. Ich sehe Zugbegleiter immer mit Handys Informationen holen/weitergeben. Wie geht das mit deaktiviertem Netz? Was passiert mit den Hotels, Anwaltskanzleien etc. in Bahnhofsnähe? usw. usw.

      1. Das sind bedauernswerte Kollateralschäden die für das Suppen… entschuldigung: Supergrundrecht Sicherheit in Kauf zu nehmen sind.

      2. da hab es zum 28c3 nen Vortrag: Can trains be hacked?

        Immer mehr ICEs melden sich automatisch an. das funzt afaik mittels GSM-PRO, also ist das dann auch gestorben….

  4. sehr geehrter herr Kubieziel,
    diese geschichte muss doch viel grösser publik gamacht werden als hier in einem blog. das was sie erlebt haben ist doch wohl an der tagesordnung in den bundesdeutschen parlamenten. alles nur noch lobbyhuren.

  5. Wenn wir irgendwann einen repressiven Unterdrückungsstaat bekommen, dann sind die Grundlagen dafür heute gelegt worden. Der Überwachungsstaat ist mMn. heute schon da. Zumindest wenn man die Überwachung und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Geheimdienste berücksichtigt. Es fehlt einzig und allein nur noch der Wille diese Instrumente mit letzter Konsequenz gegen das Volk einzusetzen und die letzte Einigkeit der politischen Klasse den Willen der Bevölkerung komplett zu Ignorieren. Aber wenn dieser Wille erst einmal da ist, was sollte denn unser Volk dagegen machen? Wählen können wir ja nur Menschen die von den Parteien aufgestellt werden. Ich hoffe ich liege mit meiner Einschätzung falsch, aber ich denke es ist nur noch eine Frage der Zeit bis unsere Demokratie wieder nur noch Makulatur ist und wir wieder in eine endgültige Diktatur bekommen.

    1. demokratie….alles nur scheinfechte um irgendwelche maßnahmen zu rechtfertigen. und sei es in fremde eigenständige länder einzufallen und chaos zu errichten, wie es unsere „freunde“ in übersee gerne machen. keine ahnung von land und leute, hauptsachen die m16 ist gut geölt und schiesst,

  6. Ein wirklich sehr schockierender Beitrag, Herr Kubieizel.
    Wie schon vorher hier erwähnt wurde, sollte soetwas eigentlich noch mehr Reichweite bekommen, doch in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Gesellschaft wieder nicht wachrütteln ließe, erscheint mir ein weiterer Aufruf äußerst schwierig.
    Schaut man sich Edward Snowden an, so bekam das Thema eine weltweite Interesse, aber wirklich essenzielle Folgen für den Staat folgten nicht und das ist doch mehr als enttäuschend, oder nicht?
    Und solche Dinge werden dabei nicht einmal die Spitze des Eisberges sein, da bin ich mir ganz sicher.

  7. Welche Partei ist in Thüringen an der Macht? Ach, die CDU? Die mussten auf Bundesebene sogar beim Wahlrecht vom BVerfG zweimal hintereinander abgewatscht werden, um ein verfassungskonformes Wahlrecht hin zu bekommen. Seit wann interessieren sich CDU/CSU für so etwas lästiges wie Verfassung oder ein Grundgesetz? Weshalb sollte das in Thüringen anders sein? Auch das neue sogenannte Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt ist da nicht besser. Nur wählt das Wahlvieh diese Verfassungsfeinde immer wieder an die Macht. Offensichtlich haben die Grundwerte unserer Verfassung bzw. das Grundgesetz bei der Bevölkerung nur einen sehr geringen Stellenwert – wieder einmal.

  8. Für Demenzpatienten gibt es die Einrichtung des „betreuten Wohnens“.
    In diesem unseren Lande hat sich leider ein Zustand des „betreuten Regierens“ etabliert, wobei die Betreuer ihren Sitz in Karlsruhe haben.

    Wobei ich schon seit längerem den Eindruck habe, dass gerade Thüringen als ‚Großlabor‘ herhalten muss, in dem die Blaupausen für den Überwachungs- und Polizeistaat im Feldversuch getestet werden.
    Man weiß halt immer erst, wie weit man gehen kann, sobald man zu weit gegangen ist. Und genau DAS wird in diesen Feldversuchen festgestellt.

    Also sollte das neue Gesetz, sobald es verabschiedet wurde, umgehen zu den Betreuern nach Karlsruhe geschickt werden, um festzustellen, dass auch diese Blaupause zu weit geht!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.