Ordnungsbehördengesetz

  • : Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Landtag beschließt Gesetz trotz aller Kritik
    Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Landtag beschließt Gesetz trotz aller Kritik

    Letzte Woche berichtete Jens Kubieziel über das Polizeiaufgabengesetz in Thüringen mit so tollen Vorschlägen wie Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner und Abschalten von Kommunikationsnetzen. Gestern hat der Landtag das Gesetz trotz aller Kritik beschlossen. Hier erneut ein Gastbeitrag von Jens Kubieziel.

    Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Freistaat Thüringen sei sehr gut geprüft und gehöre zu den modernsten Regelungen in der Bundesrepublik. Mit diesen oder ähnlichen Argumenten versuchte der Abgeordnete Wolfgang Fiedler (CDU) die Kabinettskollegen im Jahr 2008 zu überzeugen. Damals wurde das Gesetz verabschiedet und vier Jahre später kam die Antwort in Form einer schallenden Ohrfeige vom Verfassungsgerichtshof in Weimar. Auch in der Debatte am 19. September 2013 warb Fiedler mit ähnlichen Argumenten für die Novelle des Gesetzes. Wie schon damals ist auch heute zu erwarten, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird.

    In der Debatte im Landtag stellten die Abgeordneten der Opposition die handwerklichen Schwächen des Gesetzes klar heraus. Das ficht die Koalition nicht. Ganz im Gegenteil. Gegenüber dem MDR Thüringen stellte der Abgeordnete Fiedler klar heraus: »Was Hirsch sagt, muss man nicht teilen, und ich teile fast nichts von ihm.« Gemeint war der ehemalige Innenminister Dr. Burkhard Hirsch, der in der Anhörung eine sehr detaillierte Stellungnahme zu den Schwächen des Gesetzes abgab. Nach einer intensiven Beratung mit dem Bund der Kriminalbeamten konnte Fiedler im Plenum stolz von einem Beispiel für die Anwendbarkeit des PAG verkünden. Wenn nämlich am Flughafen Frankfurt ein russischer Staatsbürger landet, an seiner Kleindung Anhaftungen von Sprengstoffen gefunden werden, die Polizei Erkenntnisse zu Verbindungen der Person in Rockermilieu hat und diese Überwachungsmaßnahmen starten will, dann geht das angeblich mit den Mitteln der Strafprozessordnung nicht. Hier fehlte nur noch das Internet als rechtsfreier Raum, um das Bullshit-Bingo zu vervollständigen. Dirk Adams (Grüne) stellte später klar, dass die Maßnahme von der StPO gedeckt ist und sich somit in die Liste ungültiger, konstruierter Beispiele einreiht.

    Am Ende der Aussprache wurde das Gesetz angenommen und es scheint, als ob der Verfassungsgerichtshof sich erneut damit beschäftigen muss.

    20. September 2013 6
  • : Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Abschalten von Kommunikationsnetzen
    Thüringer Landtag in Erfurt. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomKidd">Lukas Götz</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Polizeiaufgabengesetz in Thüringen: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Abschalten von Kommunikationsnetzen

    Dieser Gastbeitrag ist von Jens Kubieziel. Jens bietet mittelständischen Firmen Beratung zu IT-Sicherheit an und arbeitet als Datenschutzbeauftragter. Daneben engagiert er sich gegen ausufernde Überwachung und Zensur im Internet.

    Verbringe einen Tag im Landtag und verliere den Glauben an die parlamentarische Demokratie. So oder so ähnlich lässt sich die gestrige Sitzung des Innenausschusses im Thüringer Landtag zusammenfassen. Was war passiert?

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied im November 2012, dass das alte Polizeiaufgabengesetz (PAG) überwiegend nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist (PDF der Pressemitteilung des VerfGH). Die Landesregierung hat nun bis zum 30. September 2013, also bis in zwei Wochen, Zeit, das Gesetz zu verbessern.

    Weiterhin erklärte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Bestandsdaten für teilweise verfassungswidrig (1 BvR 1299/05 vom 24.01.2012) und forderte Bund wie Länder zu einer Novellierung auf.

    Die Thüringer Landesregierung legte im Mai 2013 einen Entwurf des PAG sowie des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vor und bat um schriftliche Stellungnahmen. Der Termin für die mündliche Anhörung war der 13. September 2013.

    14. September 2013 17