Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt immer mehr Menschen mit klimapolitischem Hintergrund in einem außergewöhnlich langen Gewahrsam fest. Rechtliche Grundlage dafür ist das geänderte Polizeigesetz des Landes. Eine Recherche von Krautreporter hat nun erstmals Zahlen zu diesen Gewahrsamnahmen veröffentlicht.
Im Jahr 2018 hatte das Bundesland ein neues Polizeigesetz mit erweitertem Präventivgewahrsam bekommen, gerechtfertigt wurde dieses vom NRW-Innenministerium mit Befugnissen gegen Terroristen. Mit der Gesetzesänderung wurde ein Gewahrsam von bis zu sieben Tagen und bei einer drohenden Gefahr bis zu 28 Tagen ermöglicht – ohne, dass eine Straftat vorliegen muss.
Die Polizei in NRW nutzt laut einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage das Mittel des längerfristigen Gewahrsams immer häufiger: Waren im Jahr 2019 noch 35 Menschen in einem solchen Langzeitgewahrsam, sind es 2021 mit 97 fast dreimal so viele gewesen.
Bei Krautreporter heißt es:
Schaut man sich an, wer da festgenommen wird, ergibt sich für den gleichen Zeitraum 2019 bis 2021 ein eindeutiges Bild: Kein einziger rechter Gefährder wurde in Gewahrsam genommen, sechs religiös motivierte Gefährder – und insgesamt 74 Menschen im Zusammenhang mit Klimaprotesten.
Nun landen also kaum die mutmaßlichen Terroristen, mit denen das Gesetz begründet wurde, in präventivem Gewahrsam, sondern Klima-Aktivist:innen. Schon ein Jahr nach Einführung des Polizeigesetzes zeichnete sich dieser Trend ab. Von einer „Lex Hambi“ war damals die Rede, also einem Gesetz, das sich gegen die Klimaproteste im Hambacher Forst richte.
Besonders gegen Klima-Aktivismus
Weil Aktivist:innen als Form des zivilen Ungehorsam oftmals auch die Identitätsverweigerung nutzen, keine Ausweise bei sich tragen und sich die Fingerkuppen mit Sekundenkleber verkleben, ist bei der Polizei nach einer Blockade-Aktion keine Identitätsfeststellung möglich. Die Identitätsverweigerung nimmt die Polizei dann als Vorwand, diese Aktivist:innen so lange in Gewahrsam zu halten, was wegen der Blockade selbst gar nicht möglich wäre.
Dass in Nordrhein-Westfalen Gesetze vermehrt gegen Klima-Aktivist:innen genutzt werden oder sogar für sie geschrieben werden, ist kein Einzelfall. Im neuen umstrittenen Versammlungsrecht, welches die Demonstrationsfreiheit im Bundesland deutlich einschränkt, ist auch ein Passus, der Demonstrationen auf Autobahnen pauschal verbietet. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Gesetzestext Klimaproteste im Fokus hatte, zeigt sich auch in der Gesetzesbegründung. Dort wurden die oftmals bei Klimaprotesten genutzten weißen Maleranzüge mit Uniformen von SA und SS gleichgesetzt.
In der ursprünglichen Fassung des Artikels hatte sich ein Fehler beim Richtervorbehalt eingeschlichen. Diesen haben wir korrigiert.
Genau gegen die Zielgruppe wurde das Gesetz ja auch gemacht.
Ob die Wähler in NRW aus den Taten ihrer Regierung Konsequenzen ziehen?
Fasziniere Logik – jene daran hindern die sich dafür einsetzten das man selbst weiterleben kann.
Kann auch sein das es an der Sehnsucht liegt – früher war alles besser.
Smog-Krise im Ruhrgebiet 1962
https://de.wikipedia.org/wiki/Smog-Krise_im_Ruhrgebiet_1962
Smog-Katastrophe in London 1952
https://de.wikipedia.org/wiki/Smog-Katastrophe_in_London_1952
Unabhängig von der Frage, wie man zu der Möglichkeit der längerfristigen Ingewahrsamnahme steht, ist der Artikel, so wie er formuliert ist, sachlich schlicht falsch:
„Das Polizeigesetz in NRW ermöglicht der Polizei, Personen länger ohne Richterspruch festzuhalten. (…) Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.“
Selbstverständlich ist im Polizeigesetz NRW in § 36 geregelt, dass unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen ist. Der Polizei ist es also nicht möglich, Personen länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, ohne Richterspruch festzuhalten.
Na, da hast Du ja recht geschickt Satz 2 aus § 36 Absatz 1 unterschlagen, Respekt.
Satz 2 gilt aber nur für sehr kurze Ingewahrsamnahmen (ca. 2-3 Stunden), spielt also für längere Freiheitsentziehungen keine Rolle.
Den von „jul“ zitierten Absatz kann ich im Text allerdings nicht finden. Wurde der gestrichen? Dachte eigentlich, hier bei Netzpolitik.org würde sowas immer transparent gemacht.
Netzpolitik.org hat keine Wochenenddienste. Ist jetzt nachgetragen.
Das ist die Theorie. Wie sieht es in der Praxis aus?
„Die Identitätsverweigerung nimmt die Polizei dann als Vorwand diese Aktivist:innen so lange in Gewahrsam zu halten, was wegen der Blockade selbst gar nicht möglich wäre.“
Man ersetze einmal das Wort „Aktivist:innen“ durch z.B. „Querdenker:innen“ und frage sich dann, ob Identitätsverweigerung immer noch als ziviler Ungehorsam bewertet würde.
Wenn Straftaten begangen und dann die Konsequenzen nicht getragen werden wollen, dann ist das kein ziviler Ungehorsam. Sondern schlicht der Versuch sich dem Rechtsstaat zu entziehen.
Lustvolles Detail: Das neuzeitliche Gesetz, um das es hier geht.
Nun, es gibt doch noch immer bestimmte politische Kreise, in denen Greenpeace als Öko-Terrorgruppe zählt. In den USA sind sie meines Wissens zusammen mit PETA auf der Terrorismusverdachts-Liste des FBI (vorwiegend weil unter ihren Mitgliedern viele Verdachtsfälle vorliegen).
…wenn „Aktivisten“ Straftaten begehen und ihre Identität nicht preisgeben, dann bleiben die (mit richterlicher Absegnung) eben länger in Gewahrsam.
Einfache Lösung: korrekte Angaben zur Person machen und nach spätestens 24h nach Hause gehen.
Ich werde nie verstehen, warum gerade linke „Aktivisten“ ihre Inhaftierung durch die Verweigerung der Nennung ihrer Identität quasi erzwingen und dann rumjammern, sie wären inhaftiert worden.
Auch „Journalisten“ sind oftmals sehr unkooperativ, nur um dann hinterher wegen Pressefreiheit zu jammern. Macht korrekte Angaben zur Person und 99% der Maßnahmen der Polizei sind sehr schnell beendet.
Man bekommt dann idR einen Platzverweis und unter Umständen X Wochen später einen Strafbefehl(je nachdem, was man gemacht hat) und fertig.
Ich habe noch nie Probleme gehabt weil ich generell jedem Polizisten auf Nachfrage immer korrekte Angaben zur Person mache und fertig.
Man rückt halt immer weiter nach rechts. Aber wen kümmerts schon. Meiner Meinung nach hat diese völlig verblödete Bevölkerung verdient, langsam und stetig an sich selbst einzugehen. Zum Glück habe ich keine Kinder.
– Man zeigt auf Unterdrücker, während man unterdrückt wird.
– Man ist Pazifist, bis es einen Krieg gibt.
– Man verlangt Souveränität für die Ukraine, ist aber selbst nicht mal souverän.
– Man will Tote Zivilisten verhindern, bewaffnet aber Zivilisten und schickt sie gegen eine reguläre Armee.
– Man schreit gegen Poizeistaaten, aber nur gegnerische Regierungen sind gemeint. Nicht die USA.
– Man schreit für Freiheit, hat aber in den USA (land of the free) die meisten Gefangenen in Knästen.
– Ebenso werden im Land der Freiheit mehr Menschen von Polizisten erschossen, als sonst wo
– ……
– …….
…..diese Liste kann ganz lange fortgeführt werden.
Man nennt es auch Doppelmoral.
Kennzeichnungspflicht für Polizisten?
Never.
Neutrale Beschwerdestellen?
Never.
leider hast du vollkommen recht … und ja, die Liste wäre endlos lang.
Vollkommen irrationales (=doofes) Verhalten wird als vernünftig propagiert, und schon funzts.
Für deutsche Innenpolitik nach Baum ist die Polizei die Hausmacht zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Hat zB NRW, HH bei G20 oder bei S21 auch BaWü sehr deutlich gezeigt.
Die sind nicht bürgernah angelegt, ganz im Gegenteil.
Werden hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen?
Die Klimaaktivisten haben konkrete Gesetzte gebrochen. Da hilft auch keine moralische Rechtfertigung. Ich wohne hier in der Ecke. Ich bin bei fast jeder größeren Demo dabei und habe vieles live mitbekommen. Man kann gegen Braunkohle protestieren, und gegen Braunkohle „protestieren“.
Die andere Vergleichsgruppe sind „Gefährder“ ein schwammiger Begriff. Leute von denen der Staat annimmt sie würden eklatant die Gesetzte brechen, bevor sie das tun! Hier muss die Messlatte relativ hoch aufgehangen sein! Und das ist sie zum Glück. Sonst wären noch eine Menge mehr „Klimaaktivisten“ in Gewahrsam.
Eines muss man den Aktivisten lassen, sie haben dazu beigetragen dass es nun einen Endzeitstempel bei der Braunkohle gibt. Dafür bedanke ich mich. Und wie wir gerade sehen, könnte das Thema leider wieder brisant werden…