Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor

Wie kann das Urheberrecht im digitalen Zeitalter den Anforderungen aus Bildung und Wissenschaft gerecht werden? Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft beantwortet die Frage in einer ausführlichen Stellungnahme. Hier sind die Kernforderungen im Überblick:

In der gegenwärtigen zweiten Reformstufe (Korb 2) gilt es, den Gesetzentwurf so zu ändern,

  • dass es erlaubt ist, digitale Lehrmaterialien für den Unterricht innerhalb eines geschlossenen Personenkreises wie einer Schulklasse oder einem Seminar, an dem möglicherweise Gruppen an verschiedenen Orten [virtual learning] mitwirken, zu vervielfältigen und für die nächsten Veranstaltungen aufzubewahren,
  • dass, wie bisher erprobt, durch Bibliotheken digitale Kopien an wissenschaftliche Gruppen versendet werden dürfen,
  • dass der Zugang zu maschinell geschützten Dokumenten (DRM) im Bildungs- und Wissenschaftsbereich gesichert ist. Es darf nicht sein, dass ein Dokument für die Lehre eingesehen werden könnte, aber der Verlag nicht in der Lage ist, die Lese-Sperren individuell aufzuheben,
  • dass der gesetzlich privilegierte Zugang zu Dokumenten zum Zwecke der Vorbereitung auf die Lehre oder für die Forschung auf ganze Zeitschriftenartikel oder Bücher ausgedehnt werden kann. Nur aus der Kenntnis vollständiger Quellen kann man qualifiziert lehren und forschen.
  • Die detaillierte Stellungnahme kann hier als 40-seitiges PDF heruntergeladen werden.

    Die „Göttinger Erklärung“ kann mittlerweile auch von Privatpersonen unterzeichnet werden, hier ist der direkte Link dazu.

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