Ungarn: Geplanter Verfassungszusatz im Namen der Terrorabwehr gefährdet Menschenrechte

Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! CC BY-ND 2.0 via flickr/cutiemoo

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ungarische Überwachungsgesetz im Januar bereits für teilweise ungültig erklärt hatte, kommt nun neue Kritik an einem geplanten Verfassungszusatz auf: Die ungarische Regierung will sich ein weitreichendes Notstandsrecht geben und dafür die Verfassung ändern. Die geplanten Notstandsgesetze sollen – ohne Zutun des Parlaments – bei Terrorgefahr greifen und würden es der Regierung ermöglichen, die Versammlungs- und Pressefreiheit einzuschränken, die Grenzen zu schließen, die Reisefreiheit der eigenen Bürger_innen und deren Kontakte zu Ausländer_innen einzuschränken sowie Telefongesellschaften und Internet-Anbieter zu Abschaltungen zu zwingen. Das Parlament soll erst gefragt werden, wenn es um die Verlängerung des Notstands geht, also nach sechzig Tagen.

Amnesty International kritisiert den Gesetzesvorschlag als „direkten Angriff auf die Menschenrechte“ und bemängelt vor allem die schwammige Formulierung einer „Terrorgefahr“. In einem Bericht vom 1. Februar nennt die NGO einige der im geplanten Verfassungszusatz beinhalteten Maßnahmen und äußert die Sorge, dass derart weitreichende Befugnisse auch genutzt werden könnten, um gegen politische Gegner vorzugehen.

States of emergency are subjected to a test under international law. A state of emergency must be necessary to meet an identified exceptional threat; in addition, measures employed under a declared state of emergency must be individually necessary and proportionate to confront a justified stated emergency; such measures must be enshrined in law and must be applied in a non-discriminatory manner; and the formal state of emergency and its attendant measures must be temporary in nature, with meaningful safeguards to prevent them from being endlessly extended.

As currently rendered, the proposed “sixth amendment” — in combination with the legislative recommendations for the 30 emergency measures and linked reforms to the Law on Police, the Law on National Security Services, and the Law on Defence and on the Hungarian Army — would clearly fail the test of necessity and proportionality required in compliance with Hungary’s obligations under international law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the European Convention on Human Rights and Fundamental Freedoms.

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