Menschenrechtskonvention

  • : Schwedische Massenüberwachung wieder vor Menschenrechtsgerichtshof
    Eingang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
    Schwedische Massenüberwachung wieder vor Menschenrechtsgerichtshof

    Nach einem erfolgreichen Urteil gegen die britische Massenüberwachung der Geheimdienste legen schwedische Menschenrechtler nun erneut Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein. Sie möchten klären lassen, welche minimalen Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen, um Missbrauch bei Massenüberwachung zu verhindern und eine Aufsicht zu ermöglichen.

    29. Oktober 2018
  • : Nach dem Urteil: Die Europäische Menschenrechtskonvention auf den Stand der digitalen Revolution bringen
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    Nach dem Urteil: Die Europäische Menschenrechtskonvention auf den Stand der digitalen Revolution bringen

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Privatheit deutlich gestärkt. In einem Gastbeitrag bewertet Patrick Breyer das Urteil zur Massenüberwachung des britischen Geheimdienstes GCHQ. Anlassloser Massenüberwachung hat der Gerichtshof leider keine klare Absage erteilt.

    18. September 2018 4
  • : Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert fehlende Kennzeichnung von Polizisten
    Bürger und Polizei im Gespräch beim G20-Gipfel in Hamburg.
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert fehlende Kennzeichnung von Polizisten

    Polizisten müssen im Einsatz identifizierbar sein. Das fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

    Buzzfeed berichtet dazu:

    Geklagt hatten zwei Bürger, die am 9. Dezember 2007 bei einem Fußballspiel in München waren. Als es dort zu Ausschreitungen kam, ging die Polizei mit Knüppeln und Pfefferspray vor, auch gegen umstehende Unbeteiligte. Dabei wurden die beiden Kläger verletzt. Da die Polizisten aber weder Namen noch Nummern oder ähnliches trugen, konnten sie nicht weiter identifiziert werden – die Ermittlungen verliefen im Sand.

    Das Gericht hat nun einstimmig entschieden, dass die Gewaltanwendung durch die Polizei zulässig war und nicht gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Art und Weise, wie die deutschen Ermittlungsbehörden den Fall untersucht haben, allerdings schon:

    „Die daraus folgende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, Polizisten zu identifizieren […], kann für eine bestimmte Gruppe von Polizisten praktisch zur Straffreiheit führen […].“

    Als einfache Lösung für das Problem empfiehlt der Gerichtshof die Kennzeichnung der Polizisten mit individuellen Nummern. Diese Kennzeichnungspflicht wurde aber gerade in Nordrhein-Westfalen von der dortigen CDU/FDP-Regierung zurückgenommen, manche Bundesländer haben sie noch nicht eingeführt. In einem Sondervotum kritisierte ein Richter des Gerichtes zudem die Praxis, dass in Deutschland die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Dies ermögliche keine zuverlässige Ermittlungsarbeit.

    10. November 2017 4
  • : Neue britische Premierministerin: Theresa May auf Überwachungskurs
    Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/policyexchange/10725847516">Policy Exchange</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">[CC-BY 2.0[</a>
    Neue britische Premierministerin: Theresa May auf Überwachungskurs

    Die neue britische Premierminsterin Theresa May hat im Bezug auf Grund- und Freiheitsrechte eine zwiespältige Vergangenheit. Zuletzt hatte sie scharfe Überwachungsgesetze auf den Weg gebracht.

    19. Juli 2016 7
  • : Ungarn: Geplanter Verfassungszusatz im Namen der Terrorabwehr gefährdet Menschenrechte
    Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a>
    Ungarn: Geplanter Verfassungszusatz im Namen der Terrorabwehr gefährdet Menschenrechte

    Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ungarische Überwachungsgesetz im Januar bereits für teilweise ungültig erklärt hatte, kommt nun neue Kritik an einem geplanten Verfassungszusatz auf: Die ungarische Regierung will sich ein weitreichendes Notstandsrecht geben und dafür die Verfassung ändern. Die geplanten Notstandsgesetze sollen – ohne Zutun des Parlaments – bei Terrorgefahr greifen und würden es der Regierung ermöglichen, die Versammlungs- und Pressefreiheit einzuschränken, die Grenzen zu schließen, die Reisefreiheit der eigenen Bürger_innen und deren Kontakte zu Ausländer_innen einzuschränken sowie Telefongesellschaften und Internet-Anbieter zu Abschaltungen zu zwingen. Das Parlament soll erst gefragt werden, wenn es um die Verlängerung des Notstands geht, also nach sechzig Tagen.

    Amnesty International kritisiert den Gesetzesvorschlag als „direkten Angriff auf die Menschenrechte“ und bemängelt vor allem die schwammige Formulierung einer „Terrorgefahr“. In einem Bericht vom 1. Februar nennt die NGO einige der im geplanten Verfassungszusatz beinhalteten Maßnahmen und äußert die Sorge, dass derart weitreichende Befugnisse auch genutzt werden könnten, um gegen politische Gegner vorzugehen.

    States of emergency are subjected to a test under international law. A state of emergency must be necessary to meet an identified exceptional threat; in addition, measures employed under a declared state of emergency must be individually necessary and proportionate to confront a justified stated emergency; such measures must be enshrined in law and must be applied in a non-discriminatory manner; and the formal state of emergency and its attendant measures must be temporary in nature, with meaningful safeguards to prevent them from being endlessly extended.

    As currently rendered, the proposed “sixth amendment” — in combination with the legislative recommendations for the 30 emergency measures and linked reforms to the Law on Police, the Law on National Security Services, and the Law on Defence and on the Hungarian Army — would clearly fail the test of necessity and proportionality required in compliance with Hungary’s obligations under international law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the European Convention on Human Rights and Fundamental Freedoms.

    10. Februar 2016 2
  • : Urteil zur Festnahme von Greenwald-Ehemann Miranda: Terrorism Act unvereinbar mit Pressefreiheit
    David Miranda, hier bei einer Veranstaltung in Brasilien (Foto: <a href "https://www.flickr.com/photos/agenciasenado/">Flickr/Senado Federal</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    Urteil zur Festnahme von Greenwald-Ehemann Miranda: Terrorism Act unvereinbar mit Pressefreiheit

    Die neunstündige Festnahme des Greenwald-Ehemanns David Miranda war zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage ist unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – so das Urteil des britischen Court of Appeal am heutigen Dienstag.

    Am 18. August 2013 war David Miranda auf der Durchreise in London-Heathrow neun Stunden lang festgehalten, durchsucht und verhört worden – länger hätte die Polizei ihn auch nicht ohne Anklage festhalten dürfen. Als Lebensgefährte von Greenwald, der mit Edward Snowden zusammenarbeitet und die massenhafte Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste öffentlich machte, wurden bei Miranda Dokumente vermutet, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. Damit wurde er zum Terrorverdächtigen und konnte unter Abschnitt 7 des umstrittenen Terrorism Act aus dem Jahre 2000 festgehalten werden.

    Der Court of Appeal urteilte jetzt, dass das Festhalten zwar rechtmäßig, aber die Gesetzesgrundlage unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei. Im Abschnitt 7 des Terrorism Act sei kein hinreichender Schutz von journalistischem Material vorgesehen, welcher aber nach Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Menschenrechtskonvention berücksichtigt werden müsste. Der betreffende Abschnitt muss nun von der Regierung überarbeitet werden, schreibt der britische Guardian.

    Bei Twitter zeigten sich David Miranda und Glenn Greenwald sehr erfreut über das Urteil:

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    https://twitter.com/ggreenwald/status/689403384680472576

    19. Januar 2016 14
  • : Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte
    Jean-Claude Juncker.
    Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte

    EDRi hat eine Kopie des Entwurfs zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 erhalten und veröffentlicht: Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015. Für diejenigen, die die Anhörungen der Kandidaten im EU-Parlament verfolgt haben, enthält dieser Entwurf keine großen Überraschungen. Allerdings zeigt er die große Anzahl an Vorschlägen und Initiativen, die in den kommenden Jahren einen direkten Einfluss auf unsere Grundrechte und ‑freiheiten haben werden. Juncker hat das Ziel, das Arbeitsprogramm am 16. Dezember in Straßburg zu verabschieden.

    Dieser Gastbeitrag von European Digital Rights (EDRi) erschien zunächst auf edri.org. Übersetzung von Justin Hanney und Andre Meister.

    Vorhabendokumentation der EU-Kommission

    In einem Brief an die Kommissare erklärt er, dass der Programmentwurf aus neuen Initiativen, anhängigen Vorschlägen und Aufhebungen existierender Gesetze besteht – alles mit dem Ziel, seinen Zehn-Punkte-Plan für Europa durchzusetzen.

    Neben der Bekanntgabe einer Liste bedeutsamer Initiativen und Vorschläge, lädt er alle Kommissare ein, zusätzliche Elemente vorzuschlagen – oder die Notwendigkeit der derzeit vorliegenden Vorschläge zu überprüfen – vor dem Hintergrund der „Mission Letters“, die zusammen mit den Nominierungen im September geschickt wurden.

    Unter den neuen Initiativen im Entwurf finden sich im Arbeitsfeld „Digitaler Binnenmarkts“ der „Cybersicherheitsplan“ und die bereits angekündigte Reform der E‑Privacy-Richtlinie (sobald es eine Einigung zur Datenschutzreform gibt).

    Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutz

    Zu den wichtigen neuen Initiativen, die zunächst vom Generalsekretariat vorgeschlagen wurden, verkündet die Kommission ein Paket für den digitalen Binnenmarkt (Q2 2015) und einen Vorschlag für eine Urheberrechtsreform (2015). Wie wir immer wieder betont haben, sind die derzeitigen Copyright-Regeln nicht mehr fit für das digitale Zeitalter. Eine Abkehr weg von den gescheiterten repressiven Maßnahmen hin zu einer umfassenden Reform wäre sehr zu begrüßen.

    Darüber hinaus erwähnt das Dokument einen „möglichen geänderten Vorschlag für das Telekom-Paket“ – das könnte ein weiterer Anlauf sein, Regeln zur Netzneutralität zu untergraben. Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten (im Rat) die „Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ und könnten einige Regeln für Netzneutralität streichen, die das Europäischen Parlament aufgestellt hat. Wenn die Verordnung geändert wird, um diese Regeln zu schwächen, werden wir hart arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament hinter seiner Entscheidung steht, das offene Internet zu schützen.

    Internationaler Freihandel und Digitaler Binnenmarkt

    Außerdem kündigt die Kommission an, an einem „vernünftigen und ausgewogenen“ Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu arbeiten – eine bemerkenswert defensive Wortwahl. Warum sollte man betonen, dass TTIP „vernünftig und ausgewogen“ sein soll? Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass genau das eben nicht der Fall ist. TTIP wird sicherlich eins der wichtigsten Dossiers für digitale Bürgerrechte, mit denen EDRi im kommenden Jahr zu tun haben wird. Das gilt nicht nur für die generellen Bedenken zur Transparenz der Verhandlungen, sondern auch für eine etwaige Aufnahme von Bestimmungen zu Datenschutz, Selbstjustiz von Internet-Unternehmen und Urheberrecht.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte, kündigt die Kommission den lang ersehnten Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Abschluss von Verhandlungen über ein umfassendes Datenschutzabkommen mit den USA an. Ein Abschluss dieser beiden Verhandlungs-Stränge würde das Ende eines langen Prozesses bedeuten. Der Beitritt der Europäischen Kommission zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein historischer Schritt, und ist eine wichtige, erneute Bestätigung, dass jede Art von Grundrechts-Einschränkung „gesetzlich vorgesehen“ sein muss (Artikel 10 EMRK).

    Menschenrechtskonvention und Transparenzregister

    Schließlich begrüßen wir die Ankündigung der Kommission, die Arbeit ihrer einzelnen Institutionen transparenter zu machen. Der Programmentwurf erwähnt die Einführung einer inter-institutionellen Vereinbarung, ein verpflichtendes Lobbyregister für Parlament, Rat und Kommission einzurichten. Dieser Schritt ist längst überfällig. Die vorherige Kommission hat einige grauenhafte Gewohnheiten über Transparenz entwickelt und den Zugang zu Dokumenten unnötig bürokratisch und schwer gestaltet – wir begrüßen alle Versuche, diesen Ansatz zur Geschichte zu machen.

    Es gibt mehr als genug Arbeit für European Digital Rights (EDRi) in dieser neuen Legislaturperiode. Während die Kommission ihr Arbeitsprogramm fertigstellt, arbeitet EDRi an einer Spendenkampagne, die in den nächsten Wochen gestartet wird. Mehr als je zuvor braucht EDRi eure Unterstützung, um eure Rechte und Freiheiten auf EU-Ebene weiterhin zu verteidigen.

    26. November 2014 2
  • Europäischer Gerichtshof: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar?
    Europäischer Gerichtshof Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar?

    Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta sowie der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Das geht aus den Fragen hervor, die der irische High Court dem Gerichtshof im Juni vorlegte und die nun offiziell veröffentlicht sind. Parallel dazu muss das Gericht auch die Nichtumsetzungsklage gegen Deutschland bearbeiten.

    12. September 2012 19