Grüne für Bagatellgrenze bei Musikdownloads

Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, hat sich gegenüber dem Hamburger Abendblatt für eine Abschwächung des Urheberrechtsschutzes eingesetzt. Es sei „widersinnig, dass der ganz normale Austausch junger Leute über ihre Musikvorlieben mit rechtlichen Konsequenzen versehen ist.“

Steffen übernimmt für dieses Halbjahr den Vorsitz der Justizminister-Konferenz. Eine Reform des Urheberrechts nennt er für diesen Zeitraum als eine Prioriät. Der Grünen-Politiker setzt sich dafür ein, die Strafverfolgung auf schwere Verstöße gegen den Urheberrechtsschutz zu beschränken:

Wir müssen das Urheberrecht auf seinen Kern konzentrieren, um es durchsetzbar zu machen und die Akzeptanzkrise zu überwinden. Junge Leute haben eben kaum Verständnis für das jetzige Urheberrecht. Das ist eine große Gefahr für die Kreativen. Diese Tendenz werden wir nicht umdrehen können, wenn wir das Urheberrecht immer weiter ausdehnen. Ich meine, dass nur die eigentliche kreative Leistung durch das Urheberrecht geschützt werden sollte.

Zugleich sagt Steffen, Kultur könne nicht kostenlos sein. Er stellt eine Kulturflatrate zur Diskussion, wie sie der Parteivorstand der Grünen bereits letztes Jahr angeregt hatte:

Früher gab es eine Kopierabgabe für jeden, der einen Kopierer kaufte. Die Abgabe stand den Autoren zur Verfügung. Jetzt gibt es die Überlegung, eine Kultur-Flatrate einzuführen. Mit solchen Bezahlsystemen wäre dann ein nicht kommerzieller Austausch etwa von Musik-Dateien möglich.

Der Justizsenator kritisiert auch die ausufernde Tragweite des Urheberrechtsschutzes. Diese Kritik geht in ihrer Konsequenz noch über die Forderung nach einer Kulturflatrate hinaus:

Es gibt Auswüchse des Urheberrechts, bei denen sich die Frage nach dem Sinn ernsthaft stellt. Beispiel Theater und Ballett: Es gibt Häuser, die davor zurückschrecken, andere Werke in ihren Werken zu zitieren. Die haben die Sorge, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Wenn das schon immer so gewesen wäre, dann hätte Goethe seinen „Faust“ nie schreiben können, schließlich hat er den Urfaust ausgiebig zitiert.

Die Musikindustrie zeigt sich erwartungsgemäß „not amused“ über den Vorstoß des Grünen-Politikers. „Eine Bagatellgrenze ist für uns indiskutabel“, hieß es vom Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, Daniel Knöll, gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD. Wenn eine Straffreiheit für den illegalen Download von 3.000 Dateien diskutiert werde, dann sei das „etwa so, als ob jemand mit 3.000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde“.

Neben diesem bekanntlich unpassenden Vergleich kritisiert Knöll auch, eine Kultur-Flatate würde alle neuen Geschäftsmodelle zum legalen Musik-Download vernichten. „Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen“.

21 Ergänzungen

  1. “Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen”.

    Erinnert mich irgendwie an die GEZ…

  2. Ich bin für eine freiwillige Flatrate, die einfach über den Provider abgerechnet wird. Problem beleibt dann nur noch die Verteilung unter den Künstlern. Die Labels/Plattenfirmen gehen dann (hoffentlich) leer aus.

    „als ob jemand mit 3.000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft“ Nimmt der Typ sich eigentlich selbst ernst?

  3. Das erinnert mich vor Allem an die Urheberrechtsabgaben auf Rohlingen, Brenner, Druckern usw.

    Will Herr Knöll damit andeuten, dass die MI auf diese Einnahmequelle verzichten möchte?

  4. „Wenn das schon immer so gewesen wäre, dann hätte Goethe seinen “Faust” nie schreiben können, schließlich hat er den Urfaust ausgiebig zitiert.“

    Versteh ich nicht. Der Urfaust ist doch auch von Goethe, o… oder?

    1. Ich denke, er meinte den „Doctor Faustus“, wie er von diversen Autoren existierte. Das Prinzip bleibt: Viele große Werke entstanden einfach durch eine Neubearbeitung und Zusammenführungen vorangeganger Schriften. Bei vielen Shakespeare-Werken lassen sich die Ursprüunge z.B. bis nach Italien verfolgen. Das gleiche gilt für (klassische) Musik, soweit ich weiß.

  5. @1: Oder für faule Kredite von Banken die sich verzockt haben

    Oder für Dienstreisen gewisser Damen und Herren Anzugträger, wo die Dienstreisen dann doch eher privat sind

    Oder für Sicherheitsmaßnahmen, die wir nicht woll(t)en.

  6. Typisch grüne Symbolpolitik. Strafrechtliche Verfolgung von P2P-Usern ist nun wirklich nicht mehr das Hauptproblem in der BRD. Das sind stattdessen kostenpflichtige Abmahnungen, die laut c’t zu einem eigenständigen Geschäftszweig geworden sind. Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass Till Steffen mit seinem Vorschlag durchkommt, würde das an der zivilrechtlichen Abmahnwelle nicht das geringste ändern.

  7. @Alex: genau dieser Gedanke kam mir auch als erstes!

    Witzig ist aber auch der Vergleich von 3000 Downloads (à 1,50€) zu 3000 Maxis für ~10€ (?). Abgesehen davon ist der Begriff Bagatelle dem ein oder anderen Politiker nicht mehr so klar…

  8. @Philip:
    So sehe ich das auch. Allerdings sind 3000 mp3s auch keine Bagatelle mehr, egal wie rum man es dreht. Da ist der Streitwert im Bereich der x000€ nicht mehr wegzudiskutieren.

  9. “Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen”.

    Ach?! Und die Pauschalabgabe auf einen MP3-Player, auf dem man CC-Musik hört ist fair, ja?

  10. Diese Flatrate ist ja nen netter Vorschlag aber mit hat hier noch keiner erklärt wie das Geld dann aufgeteilt wird.

    Um es gerecht zu verteilen müsste ja jeder Download erfasst werden damit dann die Künstler und ihre Labels auch das Geld für ihr Lied bekommen. Und das wäre technisch wohl kaum möglich… ganz zu schweigen das dies wieder Überwachung bedeuten würde.

    Ich denke zwar ebenfalls das das Urheberrecht reformiert werden muss aber nicht bei der Regelung. Die Dauer des Schutzes, Übergabe bei Tod und ähnliches ist wichtiger.

    PS: Aber vielleicht versteh ich es auch falsch und die wollen die extrem hohen strafen abschaffen, denn die stehen in keinem verhältniss mit der Tat.

  11. @5 (Wolf) Ja, der Urfaust ist auch von ihm. Aber vielleicht hatte er den ja der Verwurstungsindustrie in einem Knebelvertrag überlassen und hat dann das Label gewechselt… ;-)

  12. Warum sind eigentlich auf allen Festplatten, Brennern, Rohlingen etc. immer noch diese dämlichen Abgaben drauf?

  13. Emmm wie sieht es denn bei der „Betrugssicherheit“ aus? Also mir käme da gleich in dem Sinn, dass viele „neue“ Künstler einfach irgendnen müll pfeifen könnten den als MP3 anbieten und alle Freunde laden sich 10mal am Tag das Lied runter. Schon bekomm jeder was vom Kuchen ab.
    Vielleicht wird es sogar Blogs geben wo man sich gegenseitig unterstützt.

    Wer entscheidet denn, welche Musik in der Flatrate aufgenommen wird? Es gibt sicherlich Musiker die von ihren Werken leben, andere jedoch das als Schund bezeichnen würden…

    Also so schön wie der Gedanke ist der Flatrate, so viele Lücken sind da noch offen.

    “Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen”.

    Oja scheint so, als ob die Abgabe auf Kopierer genau da zu treffen würde…Also meiner Meinung nach widerspricht sich die MI vorne und hinten!

  14. Warum nicht die Flatrate auf Wunsch einführen? Beim Internetzugang wird ja auch keiner dazu gezwungen eine Flatrate zu nutzen. Wird dann jemand beim Sharen erwischt, der die Flatrate nicht gebucht hat, muss er eben wie gehabt mit Verfolgung rechnen. Anfragen beim ISP können automatisch gleich auf der Ebene geregelt werden, IP Vergleich mit Datenbank der Flatratenutzer. So einfach könnte man es sich machen, Vorratsdatenspeicherung ist eh da, warum nicht mal zum Nutzen der Kunden?

  15. in ein EXPEDIT regal von ikea (das große für 99€) bekommt man ca. 1000 vinyls unter. bin gespannt, wie jemand 3 volle expedits aus nem laden trägt. ALLEIN… ;)

  16. wie schon von anderen in sachen „Bagatelle“ angemerkt: es scheint gegenwärtig, speziell auf der seite der „Mächtigen“ (und denen, die sich dafür halten), ein allgemeines problem mit so etwas wie „Verhältnismäßigkeit“ zu geben – wenn du nach dreißig jahren firmenzughörigkeit für ein halbes brötchen fristlos gefeuert werden kannst, das du von den resten einer bewirtung genommen hast, bevor es in den müll gekommen wäre, dann ist es ja nur folgerichtig, wenn du für eine handvoll privat getauschter musikstücke richtig fett bezahlen sollst – ob es nun „Entschädigung“ oder eine abmahngebühr an irgendeinen ach so (selbst)gerechten anwalt ist…

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