urheberrechtsrevision
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: Grüne für Bagatellgrenze bei Musikdownloads
: Grüne für Bagatellgrenze bei Musikdownloads Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, hat sich gegenüber dem Hamburger Abendblatt für eine Abschwächung des Urheberrechtsschutzes eingesetzt. Es sei „widersinnig, dass der ganz normale Austausch junger Leute über ihre Musikvorlieben mit rechtlichen Konsequenzen versehen ist.“
Steffen übernimmt für dieses Halbjahr den Vorsitz der Justizminister-Konferenz. Eine Reform des Urheberrechts nennt er für diesen Zeitraum als eine Prioriät. Der Grünen-Politiker setzt sich dafür ein, die Strafverfolgung auf schwere Verstöße gegen den Urheberrechtsschutz zu beschränken:
Wir müssen das Urheberrecht auf seinen Kern konzentrieren, um es durchsetzbar zu machen und die Akzeptanzkrise zu überwinden. Junge Leute haben eben kaum Verständnis für das jetzige Urheberrecht. Das ist eine große Gefahr für die Kreativen. Diese Tendenz werden wir nicht umdrehen können, wenn wir das Urheberrecht immer weiter ausdehnen. Ich meine, dass nur die eigentliche kreative Leistung durch das Urheberrecht geschützt werden sollte.
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: Schweiz: Urheberrechtsdebatte im Parlament läuft
: Schweiz: Urheberrechtsdebatte im Parlament läuft In der Schweiz ist heute (Mo 16.9.07) die Debatte um die Revision des Urheberrechts gestartet worden. Nachdem der Ständerat bereits letztes Jahr den Entwurf verabschiedet hat, ist nun der Nationalrat an der Reihe. Das provisorische Protokoll des Parlaments ist online. Die Digitale Allmend hat wichtige Bruchstücke provisorisch zusammengefasst. Wie bereits berichtet geht es geht grundsätzlich um die Ratifikation der beiden WIPO Abkommen und dem rechtlichen Schutz technischer Schutzmassnahmen (DRM). Dieser Artikel stand heute noch nicht zur Diskussion, sondern wird voraussichtlich am Donnerstag diskutiert und es wurden bereits Änderungsvorschläge angekündigt. Die aktuelle Version erlaubt eine berechtige Umgehung von technischen Schutzmassnahmen für PrivatanwenderInnen.
Heute waren aber insbesondere zwei Themenpunkte sehr interessant. Erstens wurde ein Antrag gestellt das Gesetz so zu ändern, dass der Download auch illegal wird. Im aktuellen Entwurf ist nur der Upload illegal. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt. D.h. also das der Download vermutlich legal bleibt. Es ist natürlich noch nicht sicher, aber schon ein guter Schritt.
Das zweite Thema betraf eine Neuerung für die Nutzung von Fernseharchiven und verwaisten Werken durch Sendeanstalten. Der Entwurf war umstritten und kam deshalb auch zur Abstimmung. Der Artikel wurde angenommen.
Die Debatte wurde um 19:00 unterbrochen und vermutlich am Donnerstag weitergeführt.