Liebe Leser*innen.
Kennt ihr das, wenn eine Behörde eine offensichtlich nutzlose, teure und grundrechtsverletzende Überwachungsmaßnahme nach Jahren einfach einstellt?
Nein?
Ich auch nicht.
Es kommt sehr selten vor, dass die Behörden, Ministerien oder Regierungen, über deren Arbeit wir täglich kritisch berichten, eine Form der technologischen Überwachung einfach so wieder sein lassen. Umso mehr freue ich mich, wenn es doch mal passiert. So wie gestern, als meine Kollegin Anna anrief, um mir mitzuteilen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitgehend aufgehört habe, die Datenträger von Asylsuchenden auszulesen.
Seit 2017 hatte das Amt massenhaft die Daten aus den Smartphones von Menschen ausgelesen, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Auch dann noch, als schon längst bekannt war, dass die Zahl der Fälle, in denen die Ergebnisse den Angaben der Antragstellenden widersprachen, verschwindend gering war. Misstrauen geht vor.
Jetzt kam durch eine Anfrage raus: Das BAMF durchsucht nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Die Details könnt ihr im Beitrag von Anna nachlesen. Noch besser wäre es gewesen, die Bundesregierung hätte die Rechtsgrundlage für diese aufwendige und grundrechtsverletzende Maßnahme gleich ganz abgeschafft. Zusammen mit all den anderen Schikane-Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren in das Asyl- und Aufenthaltsrecht eingebaut wurden.
Ich weiß, aber man wird ja noch träumen dürfen. So lange freue ich mich über kleine Zwischenschritte wie diesen.
Habt ein gutes Wochenende
Chris
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