Mit einem „Center for User Rights“ will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Rechte von Nutzer:innen gegenüber Plattformunternehmen stärken und durchsetzen. „Mit Klagen, Beschwerden und Policy-Arbeit kämpfen wir dafür, dass Plattformen transparenter werden und Grundrechte wie die Meinungs‑, Informations- und Wissenschaftsfreiheit achten“, heißt es auf der Webseite des Projekts.
Das neu gegründete Center der Bürgerrechtsorganisation soll ihre bisherigen Klagen und Projekte mit Bezug zu Plattformen besser bündeln, Schwerpunkt bildet dabei die Umsetzung und Durchsetzung des Digital Services Act (DSA). Geleitet wird das Center für User Rights von Svea Windwehr. Laut ihr geht es darum, dafür zu kämpfen, dass auch Digitalkonzerne Grundrechte achten. „In einer gesunden Demokratie dürfen wir den digitalen Raum nicht den Plattformen überlassen“, so Windwehr.
„Umfassendes Mandat“
Mit dem Digital Services Act (DSA) legt die Europäische Union einheitliche Regeln fest, nach denen Online-Plattformen zum Beispiel Inhalte entfernen, einschränken oder auch wieder freischalten müssen. Der DSA regelt außerdem, wie Plattformen über ihre Maßnahmen im Bereich der Inhaltemoderation gegenüber der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber berichten müssen. Er enthält zudem, dass europäische Grundrechte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen respektiert werden müssen. Zusätzlich werden für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOP) besondere Sorgfaltspflichten eingeführt.
Der DSA gebe zivilgesellschaftlichen Organisationen ein umfassendes Mandat, Nutzer:innen-Rechte durchzusetzen, heißt es bei der GFF. Die Bürgerrechtsorganisation will sich hierbei auf vier Bereiche fokussieren:
- Mehr Transparenz und Grundrechtsbindung bei (automatisierter) Inhaltemoderation
- Zugang zu Forschungsdaten
- Durchsetzung der Nutzer*innenrechte bei der Gestaltung der Plattformen
- Schutz vor Diskriminierung
In Deutschland steht die Umsetzung der Regeln trotz Verzögerungen bald an. Am Ende des Jahres hat sich die Bundesregierung auf ein Digitale-Dienste-Gesetz geeinigt, das den DSA in Deutschland implementiert. Zentrale Aufsichtsbehörde für den DSA wird in Deutschland die Bundesnetzagentur. Das Gesetz wird voraussichtlich im April vom Bundestag beschlossen werden.
